Ja, Herr Neumann. Ach ja, das sind ja Sie. Dann fragen Sie doch einmal Herrn Neumann. Sie müssten es dann ja eigentlich wissen. Aber warum wissen Sie es nicht?
Die parlamentarische Kontrollkommission – Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz Paragraph 26 Absatz 2 – darf jederzeit Zutritt haben zu den Räumen des Verfassungsschutzes, Akten einsehen, Auskünfte einholen, Dateien und Stellungnahmen einsehen. Das sind mehr Rechte, als die G10-Kommission hat. Das, was für die G10-Kommission verlangt wird, darf der parlamentarische Kontrollausschuss schon lange, und da sagen Sie, er habe weniger Rechte.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Sie müssen argumentieren, nicht rumlabern!)
Es ist mir auch noch nicht ganz deutlich: Bei der parlamentarischen Kontrollkommission sind alle Fraktionen vertreten. In der G10-Kommission sind nur drei Fraktionen vertreten. Dieser Änderungsantrag führt dazu, dass zwei Fraktionen dieses Hauses an der Kontrolle der zusätzlichen Befugnisse bei Auskunftsrechten gegenüber Banken und Fluggesellschaften nicht beteiligt werden. Wieso das ein Mehr an parlamentarischer Kontrolle ist, leuchtet mir schlichtweg nicht ein.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Herr Lüdemann, Sie werden es nie verstehen!)
Aber, Herr Neumann, vielleicht können Sie das ja noch einmal erklären, wieso das ein Mehr an Kontrolle sei, wenn hier zwei Fraktionen an der Kontrolle nicht beteiligt werden.
Zur Möglichkeit des Lauschangriffes: Es ist richtig, dass mit diesem Gesetz erstmalig auch die Möglichkeit eingeführt wird, akustische Wohnraumüberwachung oder, wie immer es heißt, Lauschangriffe durchzuführen. Bisher sah das Hamburger Gesetz diese Möglichkeit nicht vor. In Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes hat der Bund eine Regelung, das ist die von Ihnen vorgeschlagene Regelung. Die hat der Gesetzentwurf des Senates aber nicht übernommen, weil diese Regelung einfach nicht gut ist. Sie stammt aus dem Jahre 1990, es ist also nicht die tolle rotgrüne Regelung. Es ist noch eine Regelung der Kohl-Regierung. Sie nimmt die Eingriffsermächtigung von 1949 des Artikel 13 Grundgesetz und ist überhaupt nicht auf die Bedürfnisse des Verfassungsschutzes zugeschnitten. Diese Regelung, die Sie haben wollen, lässt die ganze Diskussion völlig zur Seite, die wir von 1995 bis 1998 zur Änderung des Artikel 13 des Grundgesetzes gehabt haben, und ist deswegen untauglich. Die jetzige Regelung, die der Senat vorgeschlagen hat, sieht vor, den Straftatkatalog der G10-Kommission zu nehmen – es ist also ganz klar vorgeschrieben, bei welchen Straftaten man Telefone abhören darf –, zusätzlich aus dem Paragraphen 1 Landesverfassungsschutzgesetz die Ziele und die Zwecke des Schutzes der Verfassung und darüber hinaus Paragraph 6, die Verhältnismäßigkeit: Man muss darlegen, dass kein milderes Mittel möglich ist, also dass der V-Mann nicht zum Erfolg führt, dass das Abhören von Telefonen nicht zum Erfolg führt. Das führt doch faktisch auch dazu, dass zuvor immer erst einmal bei allen Leuten das Telefon ange
zapft wird, denn die meisten Leute telefonieren nun einmal und werden da auch Informationen austauschen. Nur wenn diese Maßnahme überhaupt nicht zum Erfolg führt, nur im äußersten Fall kann auch noch einmal akustisch oder optisch überwacht werden. Es ist und bleibt aber eine absolute Ausnahme.
Man muss ja auch einmal eines sagen und das haben Sie bei der ganzen Diskussion auch nie gesagt, Herr Neumann, Sie haben sich sofort auf diese Riege der Berufsgeheimnisträger zubewegt
und gesagt, da werde in die Bürgerrechte eingegriffen und das sei alles ganz, ganz schlimm und, und, und. Das G10-Gesetz, von Rotgrün im Bund verabschiedet, regelt, wann man Telefone und Post anzapfen kann, es sieht keine Privilegierung für Berufsgeheimnisträger vor und es ist genauso möglich, so genannte Unverdächtige, also Nachrichtenmittler, telefonisch abzuhören. Nun gehen Sie hinaus und erzählen den Ärzten: Das Telefongespräch, das du mit deinem Patienten führst, kann abgehört werden. Den Anwälten erzählen Sie: Das, was du mit deinem Mandanten privat am Telefon besprichst, kann abgehört werden. Und natürlich erzählen Sie auch den Journalisten: Das Telefon kann nach dem rotgrünen Bundesgesetz abgehört werden, auch wenn Sie ganz privat persönlich mit Ihrem Informanten sprechen. Seien Sie so ehrlich, wenn Sie sich an der Debatte beteiligen, und sagen das so öffentlich und tun nicht so, als wenn hier das erste Mal in Bürgerrechte eingegriffen wird.
Aber wenn es Ihnen so wichtig ist, dann ändern Sie doch im Bund – Rotgrün hat ja die Mehrheit im Bund und Sie haben ja auch noch den guten Draht nach Berlin – das Gesetz. Dann bringen Sie doch diese Regelung, die wir jetzt für die Berufsgeheimnisträger eingebracht haben, in das Bundesgesetz ein.
Das wäre doch das einzig Wahre, wenn Sie diesen Berufsgruppen gegenüber weiterhin glaubhaft sein wollen.
Auch das Abhören bei den so genannten Unverdächtigen. Unverdächtig heißt immer, jedermann könnte es sofort treffen. Danach kommt im Gesetzestext aber immer noch etwas, das heißt, der Nachrichtenmittler, derjenige, der im Verdacht steht, selbst Nachrichten entgegenzunehmen und weiterzuleiten, wird zwar in unserer Diskussion immer als unverdächtig bezeichnet, aber er ist natürlich nicht völlig unverdächtig, sondern steht schon im Verdacht, Nachrichten entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Für das Telefon ist es nach dem G10-Gesetz selbstverständlich möglich,
wenn einer den Anschluss seines Nachbarn oder irgendeinen anderen benutzt, diesen Anschluss abzuhören. Aber wie ist es denn, wenn ich in meiner Wohnung als Unverdächtiger – sage ich jetzt mal so – einen Raum für die Islam AG von Mohammed Atta zur Verfügung stelle, die sich dort dann regelmäßig trifft? Dann muss doch der Ver
fassungsschutz die Möglichkeit haben, dort hineinzuhorchen. Ich bin dann zwar Unverdächtiger, aber diese Möglichkeit...
Ich verstehe doch kein Wort von dem, was die vielleicht auf arabisch sprechen. Ich bin doch gutgläubig und denke, die beten da nur. Es muss die Möglichkeit geben, dort auch akustisch zu überwachen.
Wir haben hier wortwörtlich die Regelung übernommen, die der Datenschutzbeauftragte vorgeschlagen hat. Ich glaube, der Datenschutzbeauftragte kann jetzt damit auch gut leben. Mehr als diesen Vorschlag zu übernehmen, kann man nicht machen. Es ist insgesamt ein sehr fortschrittliches und gutes Gesetz und ich bin der festen Überzeugung, dass andere Bundesländer diesem Gesetz folgen und es übernehmen werden. Deswegen kann ich diesem Gesetz auch heute mit gutem Gewissen zustimmen und bitte Sie, dem Gesetz auch zuzustimmen.
Herr Bauer, darf ich Ihre Schritte als Wortmeldung interpretieren? Eigentlich melden sich die Abgeordneten vorher.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Klooß, ich nehme an, dass für Ihre Einlassung, was den Senat, was die Koalition und auch den Entwurf betrifft, Sie Ihre Erkenntnisse aus der Kristallkugel beziehen.
Was Sie hier abziehen, ist der durchschaubare und deshalb untaugliche Versuch, Keile in diese Regierungskoalition zu treiben. Dazu bedarf es aber anderer Kaliber als die eines Herrn Klooß, als die eines Herrn Neumanns, als die eines Herrn Grund oder gar eines Herrn Olaf Scholz, genannt „General Größenwahn“.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Wolfgang Franz SPD: Das machen Sie schon selber!)
Meine Damen und Herren, es ist doch nichts Außergewöhnliches, dass in einer Dreierkoalition verschiedene Sichtweisen...
Herr Abgeordneter! Sie haben die Entscheidungen des Präsidiums weder zu kommentieren noch zu kritisieren.
Meine Damen und Herren, es ist doch nichts Außergewöhnliches, dass in einer Dreierkoalition verschiedene Sichtweisen, explizit zum Verfassungsschutz, gegenwärtig sind.
Wenn Koalitionspartner auf öffentliche, zum Teil berechtigte Kritik reagieren, dann bereit sind, in der Sache dienliche Kompromisse einzugehen, hat das weder etwas mit Verlierer noch mit Gesichtsverlust zu tun. Es zeugt im hohen Maße von Verantwortung gegenüber unserer Stadt und den Bürgern.
Ergo erweist sich unsere Koalition nicht nur als kompromissfähig, sie arbeitet auch im Konsens und nicht mit der Brechstange.