Leider haben wir das Geld dafür nicht, aber wir brauchen in unserem Land eine rechtliche Grundlage, wenn wir die Daten der Amerikaner oder befreundeter Nachrichtendienste übernehmen und verwerten wollen, und deswegen ist das in das Gesetz mit aufgenommen worden. Das heißt nicht, dass wir 2 Millionen Euro dafür ausgeben, da sind Sie völlig falsch informiert, Herr Neumann. Sie versuchen nur, Ihren Fehlgriff zu rechtfertigen.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Ich kann Ihnen die Drucksache gerne mal geben! Sie haben nicht zugehört! Das habe ich gar nicht gesagt!)
Herr Maaß, ich bin auch von Ihrer Argumentation ein bisschen enttäuscht. Sie tun genau das, was ich eigentlich die ganze Zeit kritisiere, indem Sie auf diese Panikmache aufspringen und bildhaft darstellen, Unverdächtige können jetzt optisch überwacht werden, natürlich mit der Wanze im Schlafzimmer, wo man es sich so besonders dramatisch vorstellt,
und dann noch womöglich live ins Internet gestellt, um so richtig von unten die Ängste zu schüren; dies alles natürlich mit dem Hinweis darauf, Sie misstrauten dem,
weil Herr Schill das anordnen könne. Genau das ist doch völlig falsch, Herr Schill kann es nicht anordnen, nur ein Richter kann es nach erheblicher Abwägung anordnen. Dann müssen Sie das auch öffentlich so sagen und nicht die dümmsten Ängste schüren.
Noch etwas zur Umsetzung Bundesgesetz 1:1, vielleicht ist dies vorhin nicht so deutlich geworden. Es ist nicht die Rahmengesetzgebung, die 1:1 umgesetzt wird. Wir haben 16 Länder mit verschiedenen Landesverfassungsschutzgesetzen und die Regelung im Bund ist die siebzehnte Regelung. Ihr Professor Baldus hat in der Anhörung auch gesagt, es sei natürlich immer eine politische Entscheidung jeden Landes, welche Regelung es haben wolle. Und ich habe vorhin dargelegt, warum wir die Bundesregelung nicht haben wollen, weil sie völlig veraltet aus den Neunzigerjahren ist.
Wir machen eine neue, der Rechtsprechung und Grundgesetzentwicklung angepasste Entwicklung, die viel besser ist. Es ist einfach Quatsch, immer von der Umsetzung 1:1 zu reden; das passt hier überhaupt nicht.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Warum haben Sie in Berlin zugestimmt?)
Noch eine Kleinigkeit zum Abschied, Herr Neumann. Sie dürfen mich gerne lieber Kollege nennen, aber Ihr Lieber bin ich ganz bestimmt nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Innensenator ist sehr dankbar für die Beteiligung vieler relevanter Gruppen an der Diskussion über das Verfassungsschutzgesetz, besonders der Journalisten, so konnten wir am 30. Oktober 2002 nachlesen. Da reibt sich natürlich jeder die Augen, weil vorher seitens des Senators nur von akademisch geführten Diskussionen und von Wunschvorstellungen der Herren Chefredakteure die Rede war.
Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Schill vorhin gesagt hat. Er hat von Hamburgs besonderer Verantwortung gesprochen. Ich stimme ihm zu, nur in der Konsequenz sieht das ein bisschen anders aus. Es ist ja richtig und wir haben uns hier mehrfach darüber auseinander gesetzt, welche Folgen das Attentat in den USA auch auf unser Land, auf unser Rechtssystem haben wird und haben muss. Aber die besondere Verantwortung, die wir haben, ist doch gerade, anlässlich solcher Vorkommnisse bei der Gesetzgebung nicht den Kopf zu verlieren und mit Abstand das richtige Gesetz hier zu verabschieden.
Es ist ja durchaus so, dass auch in den USA Stimmen laut werden, nur nicht laut genug, weil sie nicht gedruckt werden, die sehr besorgt darüber sind, wie die Bürgerrechte in diesem Land durch neue Gesetze eingeschränkt worden sind und eingeschränkt werden.
Letztlich ist das Vertrauen in den Verfassungsschutz nicht dadurch beeinträchtigt worden, dass in der Stadt darüber diskutiert worden ist, sondern dass dieser Senat einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Leute auf die Barrikaden getrieben hat.
Es gilt, die richtige Debatte zu führen, und es geht hier um die Grundfesten unserer Verfassung; das ist bei der Anhörung im Rechtsausschuss deutlich geworden. Hier sind die Kernbereiche der Grundrechte betroffen, die nicht mal eben mit einem Federstrich weggewischt werden dürfen. Da reicht es eben nicht, die Berufsgeheimnisträger zufrieden zu stellen, denn es geht um mehr. Es geht um unser Staatsverständnis und um unveräußerliche Bürgerrechte. Ich bin sehr dankbar, dass in diesen Tagen, als dies öffentlich diskutiert worden ist, das Thema der Kontrolle des Verfassungsschutzes endlich eine, wenn auch leider nur kurzfristig, exponierte Rolle erhalten hat; das hätte ich mir schon viel früher gewünscht. Bisher standen die Grünen damit leider immer ziemlich alleine da.
Umso enttäuschender ist es, dass trotz nachdenklich stimmender Anhörung im Rechtsausschuss und eindeutiger Positionierung der Experten der große Wurf im Änderungsantrag der Regierungskoalition leider ausgeblieben ist.
Je schärfer die Eingriffsrechte, desto effektiver sollte die Kontrolle des Verfassungsschutzes ausgestattet werden. Das haben letztlich die Rechtsexperten in der Anhörung sehr deutlich gesagt und Sie haben in ihrem Gesetzesän
derungsentwurf daraus keine Konsequenzen gezogen. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Parlamentarischen Kontrollausschuss – das sage ich aus eigener Anschauung – ist nach meinem Dafürhalten bisher ein stumpfes Schwert, wenn wir bei diesem Begriff bleiben wollen. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Wir haben einen guten Vorschlag gemacht, der nicht das Rad neu erfindet, sondern sich an der Bundesregelung orientiert und die Ergebnisse aus der Anhörung des Rechtsausschusses mit einbezieht.
Ich darf daran erinnern, dass meine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 1992 gegen den polizeirechtlich begründeten Lauschangriff im Mai 2001 unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen wurde – und jetzt hören Sie genau zu –, dass Berufsgeheimnisträger in der Wahrnehmung ihres Mandats nicht automatisch Kontakt- und Begleitpersonen seien. Dies träfe nur zu, wenn sie selbst in kriminelle Machenschaften verquickt seien. Was heißt das letztlich? Das heißt, dass das Verfassungsgericht offensichtlich davon ausging, dass sich der große Lauschangriff nur gegen einen Verdächtigen richten darf. Deshalb greift auch das Argument nicht, das Herr Lüdemann wiederholt im Rechtsausschuss und auch heute vorgetragen hat, dass bereits mit dem Hamburger Polizeigesetz von 1991 Berufsgeheimnisträger und Unverdächtige vom großen Lauschangriff betroffen sein könnten. Nach der Vorstellung des Bundesverfassungsgerichts dürfte dies, wenn ich das richtig gelesen habe, nicht geschehen.
Deshalb gilt für das laufende Gesetzgebungsverfahren: Hände weg vom großen Lauschangriff gegen Unverdächtige. Es geht nicht darum, Verdächtige zu schützen oder sie in Watte zu packen, es geht um unsere Freiheit im Intimbereich, um das unbeschwerte Miteinander-kommunizieren-Können in Privaträumen, es geht darum, den Angriff gegen Unverdächtige abzuwehren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Einmal bedanke ich mich im Namen der Fraktion bei Herrn Lüdemann für seine grandiose Rede, die uns alle aus dem Herzen gesprochen hat. Danke schön, Herr Lüdemann.
Lieber Herr Neumann, was Sie hier als große operettenhafte Inszenierung abgezogen haben, ist eine sehr eindrucksvolle Demonstration des Unvermögens, sachlich zu einem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Immer mit dem Kopf gegen die Koalition, immer mit dem Kopf gegen den Senat, immer mit dem Kopf gegen alles und jedes,
Wir kommen zur Abstimmung. Wer die vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte. – Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht. Die Änderungen sind mit Mehrheit so beschlossen worden.
Wer nun das Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte. – Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Das Gesetz ist dann auch mit Mehrheit vom Parlament so beschlossen worden.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung ohne Enthaltungen mit Mehrheit und somit endgültig beschlossen worden.
Ich komme zu Punkt 31 der Tagesordnung, eine neu gefasste Drucksache 17/1715, Antrag der SPD-Fraktion: Tariftreue durch ein Hamburgisches Vergabegesetz absichern.