[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drs. 17/2641: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Hamburgischen Medienrechts (Senatsantrag) – Drs. 17/2767 –]
Das Gesetz zur Neuordnung des Hamburgischen Medienrechts hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 4. Juni 2003 mit den Änderungen aus der Drs. 17/2823 bereits in erster Lesung beschlossen.
[Antrag der Fraktion der GAL: Mediengesetznovelle: Eckpunkte für eine moderne Medienpolitik des 21. Jahrhunderts – Drs. 17/2951 –]
Es ist ein bisschen Unsicherheit entstanden. Soll es nun eine Debatte nach Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung geben, ursprünglich war sie angekündigt worden? – zurückgezogen? Was denn nun? – Nein. Wenn das nicht der Fall ist, dann kommen wir zunächst zum GAL-Antrag aus der Drs. 17/2951.
Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei zahlreichen Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wer möchte jetzt das von der Bürgerschaft am 4. Juni 2003 in erster Lesung beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Hamburgischen Medienrechts in zweiter Lesung beschließen?
Wer möchte jetzt das von der Bürgerschaft am 4. Juni 2003 in erster Lesung beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Hamburgischen Medienrechts in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen, und zwar auch in der zweiten Lesung, und damit endgültig beschlossen.
Wird jetzt das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht? - Herr Abgeordneter Müller-Sönksen, wollen Sie jetzt zur Geschäftsordnung reden oder nicht?
Dann kommen wir zu Punkt 14 der Tagesordnung, Drs. 17/2771, Bericht des Schulausschusses zum Senatsantrag, Drs. 17/2455: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes und zum SPD-Antrag, Drs. 17/2484: Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes.
[Bericht des Schulausschusses zu den Drs. 17/2455: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes (Senatsantrag) 17/2484: Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes (SPD-Antrag) – Drs. 17/2771 –]
Über Ziffer 1 der Ausschussempfehlung hat die Bürgerschaft bereits in ihrer Sitzung vom 4. Juni 2003 abgestimmt.
Das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes hat sie in der Sitzung vom 4. Juni 2003 mit den vom Ausschuss in Ziffer 2 empfohlenen Änderungen in erster Lesung beschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben hierzu mit der Drs. 17/2960 nun einen Zusatzantrag vorgelegt, über den ich zuerst abstimmen lasse.
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes – Drs. 17/2960 –]
Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so angenommen worden.
Wer möchte nun das von der Bürgerschaft am 4. Juni 2003 in erster Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes mit der soeben beschlossenen Änderung in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen, und zwar auch in zweiter Lesung, und damit endgültig beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung, Drs. 17/2822, Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2003, unentgeltliche Überlassung der Gebäude Mittelweg 183 und 185 an die Verwaltung der "Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmälern in der Freien und Hansestadt Hamburg".
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/2313: Unentgeltliche Überlassung der Gebäude Mittelweg 183 und 185 in die Verwaltung der "Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmälern in der Freien und Hansestadt Hamburg" (Stiftung Denkmalpflege) Haushaltsplan 2003 – Drs. 17/2822– ]
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist offensichtlich einstimmig so geschehen.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses ist wiederum einstimmig auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 18, Drs. 17/2851: Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Versorgungsrücklagengesetzes.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/2510: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Versorgungsrücklagengesetzes – Drs. 17/2851 –]
Wer stimmt der Ausschussempfehlung zu und möchte das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Versorgungsrücklagengesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so geschehen.
Der Senat stimmt einer zweiten Lesung zu. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dies war einstimmig. Damit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung beschlossen worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 21, Drs. 17/2854: Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/1659: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts (Senatsvorlage) – Drs. 17/2854 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Gesetz zur Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts – gerechte Übergangsregelung für alle Beschäftigten – Drs. 17/2944 –]
Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt worden.
nungsgesetz – ZVNG) in der vom Haushaltsausschuss empfohlenen Fassung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei zahlreichen Enthaltungen mit Mehrheit so beschlossen.
Der Senat stimmt einer zweiten Lesung zu. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch in zweiter Lesung ist dieses Gesetz mit Mehrheit bei zahlreichen Enthaltungen und damit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen nun zum Punkt 22 der Tagesordnung, Drs. 17/2855: Bericht des Haushaltsausschusses zum Thema Steigerung der Effizienz und Einheitlichkeit beim Vollzug des Waffenrechts, hier: Zentralisierung des Vollzugs des Waffenrechts bei der Behörde für Inneres – Polizei – und Entscheidung der damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Fragen.