Protocol of the Session on September 25, 2003

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[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/3033: Rechtsformwechsel der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten e. V. ("Vereinigung") in eine gemeinnützige GmbH ("Vereinigung" gGmbH) Haushaltsplan 2003 – Drs. 17/3346 –]

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist der Fall, und zwar von mehr als einem Fünftel der Anwesenden.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Die Rache des kleinen Walter!)

Dann erfolgt die zweite Lesung heute nicht.

Mir liegt eine Meldung zur Geschäftsordnung vor. Der Abgeordnete Tants hat das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich kann aus Ihrer Sicht einen gewissen Unmut durchaus nachvollziehen. Über das, was heute passiert ist, wird man diskutieren müssen. Was ich überhaupt nicht verstehen kann, …

(Wolf-Dieter Scheurell SPD: Wir haben Ihnen mehrfach aus der Patsche geholfen!)

Wenn Sie mich freundlicherweise zu Ende reden lassen würden.

Wir haben vor wenigen Tagen einvernehmlich – so steht das hier – …

(Günter Frank SPD: Was hat das mit der Ge- schäftsordnung zu tun?)

Herr Abgeordneter, ich würde auch gern wissen, was das mit der Geschäftsordnung zu tun hat. Das ist noch nicht erkennbar.

Herr Präsident, ich kann, darf und will nicht mit Ihnen diskutieren,

(Ingo Egloff SPD: Dann gehen Sie doch wieder!)

deshalb bitte ich, dass ich den einvernehmlichen Beschluss des Haushaltsausschusses zitieren darf. Sonst gehe ich.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39 b. Drs. 17/3347, Bericht des Haushaltsausschusses zum Thema Haushaltsplan 2003, Unterrichtung der Bürgerschaft gemäß Paragraph 10 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung über erhebliche Änderungen der Haushaltsentwicklung im Haushaltsjahr 2003 und Änderung von Haushaltsansätzen.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/3036: Unterrichtung der Bürgerschaft gemäß Paragraph 10 Absatz 2 LHO über erhebliche Änderungen der Haushaltsentwicklung im Haushaltsjahr 2003 und Änderung von Haushaltsansätzen – Drs. 17/3347 –]

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist mehrheitlich so beschlossen.

A C

B D

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist der Fall, und zwar auch von mehr als einem Fünftel der anwesenden Mitglieder.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf. Drs. 17/3211, Antrag der SPD-Fraktion für eine effektive Kontrolle durch die G10-Kommission – Parlamentarische Kontrolle verfassungskonform regeln!

[Antrag der Fraktion der SPD: Für eine effektive Kontrolle durch die G10Kommission – Parlamentarische Kontrolle verfassungskonform regeln! – Drs. 17/3211 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drs. 17/3375 ein Antrag der GALFraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle durch die G10-Kommission – Drs. 17/3375 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPDFraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Dräger hat es.

Verehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die G10-Kommission, der ich wie fünf andere Mitglieder des Parlaments angehöre, ist das einzige Gremium, das die schwerwiegenden Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger kontrolliert, die der Verfassungsschutz vornehmen kann. Dabei geht es zum einen um das, was im Artikel-Grundgesetz-G10 steht, nämlich die Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis. Dazu gehört aber unter anderem auch die Informationsbeschaffung bei Banken, bei Luftfahrt- und bei Verkehrsunternehmen sowie bei Telekommunikationsdienstleistern.

Ich will eines vorwegstellen, damit hier kein falscher Zungenschlag hineinkommt. Ich habe für meine Person – ich weiß das auch von anderen Abgeordneten – hohes Vertrauen in das Amt für Verfassungsschutz und in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich will hier auch gar nicht konstruieren, dass es irgendwie Fälle gegeben hätte, in denen wir nicht mit Vertrauen darauf reagieren könnten, was uns dort vorgelegt worden ist. Aber darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht darum, dass die G10Kommission diese Aufgabe, die wirklich schwerwiegende Eingriffe für Menschen bedeutet, die abgehört oder über die Auskünfte eingeholt werden, nur wahrnimmt auf der Grundlage dessen, was das Amt für Verfassungsschutz sagt. Ich will das ein bisschen beschreiben, damit es auch denen, die nie an einer solchen Sitzung teilgenommen haben, klar wird, wie sich meine Erfahrungen gestaltet haben. Es läuft so, dass wir solche Fälle vorgelegt bekommen, die uns ausschließlich das Landesamt für Verfassungsschutz beschreibt, und dass wir Fragen nur an Vertreter der Innenbehörde richten können, die uns dort beantwortet werden.

Auf dieser Grundlage entscheiden wir binnen kürzester Zeit – das heißt, binnen Minuten, manchmal einer halbe Stunde –, ob ein solcher Eingriff gerechtfertigt ist. Die

Mitglieder dieser G10-Kommission haben gar keine Möglichkeit, sich irgendeinen externen Rat zu diesen Punkten zu holen. Es gibt keinen Arbeitsstab, es gibt keine juristische Beratung, auf die wir wie zum Beispiel der Eingabenausschuss inzwischen ganz selbstverständlich zurückgreifen können. Es gibt kein Zweitgutachten, nichts.

(Rolf Kruse CDU: Wie ist das in Berlin?)

Es gibt nur die sechs Menschen, die dort sitzen und das entscheiden können. Angesichts der erweiterten Kompetenzen und angesichts der erweiterten Aufgaben, die das Landesamt für Verfassungsschutz hat, reicht das nicht mehr aus.

Deswegen haben wir bereits in den Beratungen des Verfassungsschutzgesetzes einen ersten Vorstoß in die Richtung gemacht.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen. Es ist ein wenig sehr laut hier.

Ich kann gerne versuchen, etwas lauter zu sprechen, aber, ich glaube, das würde auch nichts helfen, weil die Aufmerksamkeit wohl nicht an diesem Thema hängt. Ich will es kurz machen.

Der Senat hat damals in den Beratungen auf unsere Einlassungen hin gesagt, es sei nicht nötig, weil diese Rechte über die Bundesgesetzgebung sowieso abgedeckt seien. Das stimmt so nicht, denn in den Abschlussberatungen im Plenum hörte sich das schon ganz anders an. Es wurde deutlich, dass solche Rechte und auch eine solche Beratung ausdrücklich nicht gewünscht werden. Wir halten das ausdrücklich für falsch. Wir brauchen eine solche Unterstützung, wir brauchen die erweiterten Rechte. Ich bitte Sie, sich das noch einmal zu überlegen. Vielleicht kann man im Ausschuss darüber reden, aber eigentlich sind unsere Vorstellungen so einfach und klar formuliert, dass Sie dem bereits hier und jetzt zustimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Lüdemann für maximal fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden hier über die Drs. 17/3211 und die Drucksachennummer ist aber auch das einzig Neue. Ich frage mich, warum Sie unter die Nummer überhaupt noch einen Text geschrieben haben. Sie hätten auch einfach auf die Drs. 17/1726 vom 26. November 2002 verweisen können, dort Anlage 3. Sie haben nämlich wortwörtlich Ihren alten Antrag abgeschrieben.

Gestern haben wir erörtert, dass die SPD-Opposition personell keine Alternative zur Regierung hat. Herr Dr. Maier hat bestätigt, dass die SPD eigentlich keine Inhalte hat. Aber wenn Sie jetzt anfangen müssen, Ihre alten Anträge wortwörtlich nach einigen Monaten wieder einzubringen, dann ist das eigentlich für Sie ganz schön erbärmlich.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

A

B