Herr Maier und Herr Zuckerer, Sie widersprechen sich. Herr Maier sagt, wir würden zu klar entscheiden und zu klare Richtungen vorgeben.
Herr Zuckerer sagt, dass wir nicht richtig entschieden hätten. Nur eines kann richtig sein, beides zusammen passt nicht.
Herr Maier, Sie haben dem Bürgermeister vorgeworfen, es gebe überhaupt keine – schon gar nicht in der Vorlage – kulturellen Elemente. Die Vorlage sollten wir noch einmal zusammen lesen. Gleich auf Seite 1 steht, dass die kulturelle Vielfalt mit ein Hauptgegenstand der ganzen Angelegenheit ist.
Auf Seite 2 steht, dass das Kulturangebot mit Theatern, Musicals, Museen und so weiter – es wird ausgeführt, auf welche Weise – mit eingebunden werden soll. Dann kommen wir zu den Gremien und noch einmal zur Kultur. Es beginnt damit, dass ein zweiter Beirat – ich komme gleich noch einmal auf beide Beiräte zu sprechen – auch aus Vertretern der Kultur geschaffen werden soll. Herr Maier, was wollen Sie denn noch? Mehr Kultur geht nicht, Herr Maier.
Es gibt zwei Beiräte, das muss man sehen. Sie sprachen davon, dass man Einzelpersonen mit Fachkompetenzen einbinden sollte. Das ist der Gegenstand des ersten Beirats, in dem Vertreter der Wirtschaft, der Medien und andere vertreten sind. Den Vorsitz hat dort immerhin der Wirtschaftssenator. Alle gesellschaftlichen Gruppen – wenn ich diese wieder aufzähle, verlieren wir noch zwei, drei Minuten – im zweiten Beirat stehen nicht unter ir
gendeiner Leitung, sondern unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters. Das drückt aus, welche hohe Bedeutung diese ganze Geschichte hat.
Zu den Ausführungen von Herrn Zuckerer lässt sich eigentlich nicht viel sagen. Ich darf nur daran erinnern, dass sich das System schon bei der Olympia-Bewerbung bewährt hat. Damit wurde diese Stadt mobilisiert und Begeisterung geschaffen.
So soll sich das Ganze fortsetzen. Deswegen ist das Konstrukt modern, aber die Kritik daran provinziell.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an? – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Zu Ziffer 2 des Senatsantrages bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich das Ergebnis der Wahl eines Deputierten der Justizbehörde mitteilen. Es wurden insgesamt 105 Stimmzettel abgegeben, davon waren alle gültig. Herr Rechtsanwalt Volker Herbort erhielt 40 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Damit ist Herr Herbort nicht gewählt worden. Wir werden für die nächste Sitzung erneut die Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde vorsehen.
Ich komme nun zu den Tagesordnungspunkten 60 und 61, Anträge der FDP-Fraktion: Deregulierung zur Förderung von Wirtschaft und Lebensqualität in Hamburg I und II.
[Antrag der Fraktion der FDP: Deregulierung zur Förderung von Wirtschaft und Lebensqualität in Hamburg I – Drucksache 17/4034 –]
[Antrag der Fraktion FDP: Deregulierung zur Förderung von Wirtschaft und Lebensqualität in Hamburg II – Drucksache 17/4035 –]
Beide Anträge möchte die CDU-Fraktion federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Herr Rumpf.
Dann werden Sie sich daran erinnern, dass in Windhuk an der alten Hauptstraße noch Bauten aus der Kaiserzeit stehen. Diese Bauten haben einen Dachneigungswinkel von 60 Grad.
Genau. Das ist die Preußische Bauordnung mit 60 Grad Dachneigungswinkel, damit der Schnee abrutschen kann.
So sind wir Deutschen offensichtlich. Alles ist geordnet, alles ist geregelt. Wir beschweren uns über die EUBürokratie, aber 80 Prozent des Regelungsbedarfs werden von der Bundesregierung an die Kommission gemeldet. Es gibt in Deutschland über 40 000 Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsvorschriften. Sie alle zu kennen – das wurde früher den Juristen nachgesagt –, wäre heute eine Aufgabe für Unsterbliche oder Untote.
Insbesondere der Mittelstand, das Handwerk, ächzt unter den Bürokratielasten. Der jährliche Bürokratiekostenaufwand im deutschen Mittelstand wird auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzt. Einer bayerischen Umfrage zufolge geben 68 Prozent der mittelständischen Unternehmen bürokratische Hemmnisse als Hauptproblem an. Das sind weit mehr Prozente, als sie für die schlechte wirtschaftliche Lage angegeben werden.
Dabei sind es nicht unbedingt die direkten Kosten für Gebühren oder ähnliches, die den Aufwand mit sich bringen. Vielmehr verbraucht die Bürokratie bei den Unternehmen Ressourcen – vor allem personeller Art – für die Bewältigung der einzelnen Vorschriften und Auflagen, die in anderen Bereichen fehlen, wie zum Beispiel für die Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit oder der Verbesserung der Umwelttechnik.
Nehmen wir das Beispiel eines kleinen Handwerkbetriebs mit einem Meister, seiner Lebensgefährtin als Sekretärin, einem Gesellen und einem Lehrling. Er ist verpflichtet, am Betriebssitz für die angestellte Sekretärin eine separate Damentoilette einzurichten. Der Mann hat die Wahl: Entweder die Toilette bauen oder die Frau heiraten. Hält die Ehe, könnte Letzteres kostengünstiger sein.
Um in das Dickicht eine Schneise zu schlagen, ist es aus Sicht des Hamburger Gesetzgebers notwendig, überhaupt erst einmal zu wissen, welche Gesetze oder Verordnungen wir ändern oder abschaffen können, das heißt, welche Normen nicht der Umsetzung des Bundes- oder Europarechts dienen. Wenn in 20 Jahren jemand auf das Seilbahngesetz stößt, wird er schon ein wenig graben müssen, um zu erkennen, dass dieses Plenum daran keine Schuld trägt.
Zu diesem Zweck hat meine Fraktion eine Große Anfrage gestellt, auf deren Beantwortung wir schon sehr gespannt sind. Wenn die Liste der Gesetze und Verordnungen vorliegt, sind wir durchaus auch selbst in der Lage, zu entscheiden, welche davon wirklich sinnvoll und notwendig sind. Zwei Dinge können wir aber jetzt schon erledigen.
Erstens: Gesetze und Verordnungen mit Laufzeiten zu versehen, mit der der Gesetz- und Verordnungsgeber gezwungen wird, nach fünf oder zehn Jahren den Sinngehalt der Regelung – wie es neudeutsch so schön heißt – zu evaluieren. Die Gefahr, dass eine Norm unbemerkt die Jahrhunderte überlebt, um plötzlich in einem bestimmten Fall einem Beamten aufzufallen, der damit
einen Bürger schockiert, der lediglich eine nicht einheimische Laubbaumart pflanzen möchte, wäre mit einer solchen Laufzeit weitgehend gebannt.
Zweitens: Die Ausweitung des Instituts der Genehmigungsfiktion. In vielen – eher unproblematischen – Fällen könnte das monatelange Warten des Bürgers auf eine beantragte Genehmigung entfallen, wenn diese nach Ablauf einer bestimmten Frist, die natürlich der jeweiligen Art der Genehmigung entsprechen muss, als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde keinen negativen Bescheid erlässt.
Das Verwaltungsrecht kennt diese Genehmigungsfiktionen beispielsweise schon bei Fragen der Sondernutzung öffentlicher Wege. Eine Ausweitung, insbesondere auf das Bau- und Gaststättenrecht, könnte der Verwaltung viel Arbeit und dem Bürger viel Ärger ersparen.