wirkungsvoller sein, da so die Entschlossenheit aller gesellschaftlichen Kräfte zur Korruptionsbekämpfung zum Ausdruck gebracht wird. Daran würden sich garantiert die Kammern beteiligen. Also lassen Sie uns auch bei diesem Gesetzesantrag nicht in den Aktionismus verfallen, sondern dieses wichtige Thema mit dem notwendigen Ernst behandeln. Lassen Sie uns den Antrag an die Ausschüsse überweisen.
(Manfred Silberbach Partei Rechtsstaatlicher Of- fensive: Sagen Sie doch gleich, dass Sie es nicht wollen! – Beifall bei der CDU und der FDP)
Es handelt sich aus Sicht der GALFraktion bei dem Antrag aus der Schill-Fraktion tatsächlich ausnahmsweise mal um eine sehr sinnvolle Initiative. Sie greifen damit eine alte grüne Forderung auf. Auch hier in der Bürgerschaft wurde bereits mehrfach – ich kann Ihnen das gerne zeigen, Herr Müller-Sönksen, und weiß gar nicht, was es da zu lachen gibt – durch meinen Kollegen Manfred Mahr und mich selbst die Einführung eines Korruptionsregisters in Hamburg in dieser Legislaturperiode gefordert. Wir sind froh, dass sich jetzt anscheinend inhaltlich auch Mehrheiten hierfür herauskristallisieren. Auch auf Bundesebene wurden entsprechende Initiativen eingebracht. An der CDU ist es damals jedoch leider auch im Bundesrat gescheitert.
Es gibt auch andere Länder, wo es diese Gesetzentwürfe gibt, nämlich in Schleswig-Holstein und NordrheinWestfalen, jeweils auch dort aus grüner Feder. Schleswig-Holstein ist auch das Land, wo die Antragsteller, die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, abgeschrieben haben. Nur hat sie dabei, was auch Frau Ahrons bereits eindrucksvoll dargelegt hat, ein paar handwerkliche Fehler entweder mit abgeschrieben oder selbst reingeschrieben. Beim Abschreiben sich verschrieben.
Daher ist es erforderlich, einige Korrekturen zu diesem Gesetzentwurf einzubringen. Aus diesem Grunde haben wir auch unseren Zusatzantrag gestellt.
Uns geht es darum, Hamburg erstens noch effektiver vor Korruption zu schützen, um einfach dem Ziel durch zusätzliche Instrumente noch besser gerecht zu werden und auch die Grundrechte der Unternehmer effektiver zu schützen, als es in dem jetzigen Entwurf der Fall ist. Es geht im Wesentlichen um drei Stellen.
Erstens: Aus unserer Sicht sollte jeder Bürger berechtigt sein, Korruptionsfälle, die ihm bekannt werden, an das Register zu melden. Selbstverständlich müssen diese Meldungen überprüft werden und können nur aufgenommen werden, wenn der Wahrheitsgehalt feststeht. Wenn nur Behörden Fälle melden dürften, würden zu viele unerwünschte Praktiken nicht den Weg in das Register finden.
Zweitens: Die Privatwirtschaft sollte auch das Recht bekommen, sich über die Zuverlässigkeit anderer Unternehmen zu informieren, denn auch Privatunternehmer
trifft Korruption hart, wenn beispielsweise ihre Angestellten, die die Vergabeentscheidung treffen, bestochen werden und dadurch das Unternehmen schädigen.
Drittens: Jeder Bewerber sollte bei einem öffentlichen Auftrag der Stadt Hamburg eine Bescheinigung des Registers vorlegen, also wie bei einem Führungszeugnis. Wir halten das für einen Vorgang, der entbürokratisiert.
Auf jeden Fall ist der Automatismus abzulehnen, den der Gesetzentwurf vorsieht. Da haben Sie, Herr Egloff, offenbar etwas verwechselt. Wir wenden uns gerade gegen den Automatismus, den der von Ihnen favorisierte Gesetzentwurf vorsieht. Wir haben das aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Zum Schutz der Unternehmer, da spreche ich jetzt die Grundrechte an, sind weitere Korrekturen an dem Gesetzentwurf vorzunehmen. Insbesondere sind aus dem Katalog der Verfehlungen einige Tatbestände zu entfernen, die mit Korruption nichts zu tun haben. Diebstahl ist verwerflich, Unterschlagung auch. Nur hat es leider mit Korruption überhaupt nichts zu tun. Daher ist vollkommen unverständlich, wenn diese Tatbestände zu einer Eintragung in das Korruptionsregister führen sollen.
Herr Egloff, Sie haben die von uns vorgeschlagene Streichung der Nummern 4 bis 6 kritisiert. Wenn Sie sich das mal genau ansehen und besonders die Nummer 3 in dem Paragraphen 3 nochmals betrachten, dann werden Sie feststellen, dass die Nummern 4, 5 und 6 schlicht überflüssig sind, weil sie in anderen Tatbeständen bereits enthalten sind.
Schließlich sollte jedem Unternehmen, was im Register gemeldet ist, ein Anhörungsrecht eingeräumt werden und insbesondere auch ein subjektiver Anspruch auf Löschung aus dem Register, wenn das Register unvollständig oder fehlerhaft ist. Das allein ist schon eine aus der Verfassung gebotene Regelung, die hier in das Gesetz unbedingt noch mit aufgenommen werden muss.
Zum Abschluss, oberstes Ziel muss es bleiben, die Einführung eines Korruptionsregisters auf Bundesebene durchzusetzen. Bis dahin halten wir es für sinnvoll, wenn die Länder Regelungen treffen. Wir brauchen jedoch auch ein anständiges Gesetzgebungsverfahren. Wir können hier nicht einen handwerklich pfuschigen Gesetzentwurf einfach durchstimmen, sondern wir wollen ein anständiges Verfahren. Wir wollen allerdings auch nicht eine Blockadepolitik der Union. Daher wollen wir die Überweisung zu einer Anhörung an den Wirtschaftsausschuss, weil wir zuversichtlich sind, dass dort ein Ausschussbericht das Parlament noch rechtzeitig erreichen könnte. Daher stimmen Sie bitte dem Überweisungsantrag in den Wirtschaftsausschuss zu.
Jetzt hat das Wort Herr Müller-Sönksen. Ich glaube, es könnte für die Redner ein bisschen ruhiger sein.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht wird es jetzt auch wieder ein bisschen unruhiger. Herr Kollege Maaß,
wenn Sie tatsächlich auch noch als Jurist und Mitglied des Rechtsausschusses sagen, dass man den Bürgern die Möglichkeit geben soll, Anzeigen zu machen, und es dann eingetragen wird, wenn der Wahrheitsgehalt feststeht, frage ich Sie: Wann steht denn in einem Rechtsstaat der Wahrheitsgehalt fest? Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil oder eine rechtskräftige Entscheidung da ist und nicht, wenn Sie alle Konkurrenten quasi dazu auffordern, den Mitbewerber zu denunzieren. So kann man es nicht machen.
(Beifall bei der FDP, bei Carsten Lüdemann CDU und bei Bodo Theodor Adolphi Ronald-Schill- Fraktion)
Die Zunahme von Korruptionsdelikten stellt den Rechtsstaat vor neue Aufgaben. Er muss alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um diese Kriminalitätsform zu bekämpfen. Wir haben bereits darüber Mitte Februar letzten Jahres debattiert. Damals haben wir eine Antikorruptions-Hotline eingeführt und die FDP sagt auch heute: Korruptionsbekämpfung ja, aber nicht auf Kosten des Rechtsstaats.
Die FDP lehnt die Einrichtung eines neuen Registers ab, das Daten über angeblich unzuverlässige Unternehmen sammelt, und zwar aus prinzipiellen rechtsstaatlichen, aus datenschutz- und notabene aus wirtschaftspolitischen Gründen. Wir fordern ein transparentes Vergabeverfahren und die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Es verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wenn öffentliche Vergabestellen aufgrund bloßer Verdachtsmomente nach Ermessen Unternehmen in ein solches Register eintragen oder auch wieder löschen lassen können. Die Unschuldsvermutung muss auch hier gelten. Der mittelalterliche Pranger hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Außerdem ist die Bundesregierung nicht in der Lage gewesen zu erklären, ob Unternehmen, Unternehmensteile oder Niederlassungen, Abteilungen oder einzelne Personen eingetragen werden sollen. Dieses geht einseitig zulasten des Mittelstandes, weil Großunternehmen hier enorme Gestaltungsspielräume hätten, trotz Eintragungen an öffentliche Aufträge zu gelangen. Hingegen hätten irrtümliche Eintragungen regelmäßig den Ruin kleinerer Betriebe, gerade im Tiefbau, zur Folge.
Eine ganz einfache Frage, sozusagen als Lackmus-Test: Wenn ich ein Unternehmen kaufe, kaufe ich dann den Eintrag mit, auch wenn ich den verantwortlichen Geschäftsführer auswechsle? Das ist alles in diesem Gesetzesentwurf und auch von den Grünen nicht geklärt. Ein solches Gesetz und einen solchen Antrag können wir daher auch in keinem Fall mittragen. Schon jetzt werden Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden über Unzuverlässigkeit in das Bundeszentralregister beziehungsweise in das Gewerbezentralregister eingetragen. Das ist auch richtig so. Schon jetzt müssen die öffentlichen Vergabestellen die rechtliche Zuverlässigkeit der Ausschreibungsteilnehmer durch öffentliche Auszüge aus den Zentralregistern prüfen. Es findet also eine Prüfung statt. Das Korruptionsregister ist also nichts anderes als ein Popanz rotgrüner Moralapostel und, meine lieben Kollegen von der FPRO, Sie spannen sich einem Esel gleich vor diesen Karren. Gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut gemacht. Der Antrag darf so nicht durchgehen. – Vielen Dank.
Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über die Beschließung eines Gesetzes zur Errichtung und Einführung eines Korruptionsregisters. Es dürfte die Öffentlichkeit interessieren, auch Einblicke in die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfes zu erhalten, im Dienste von Klarheit und Wahrheit.
die Konzeption zur Korruptionsbekämpfung beschlossen. Dieses war in der Behörde für Inneres unter Leitung von Herrn Wellinghausen durch die Dienststelle Interne Ermittlungen vorbereitet worden. Der Leitgedanke war, der Korruption konsequent, sowohl repressiv als auch präventiv, entgegenzutreten, und zwar im Bereich der Wirtschaft und im Bereich der Politik. Ein solch umfassendes Konzept hatte der alte rotgrüne Senat nicht vorgelegt, weil er sich wohl intern nicht auf ein solches Konzept einigen konnte. Man fragt sich natürlich, warum.
Zur Korruptionsbekämpfung sind drei Hauptmaßnahmen anzuwenden. Erstens: Schaffung missbrauchsresistenter Verwaltungsabläufe. Zweitens: Regelmäßige Sensibilisierung und drittens: Konsequente Verfolgung.
Unter meiner Leitung wurden deshalb die „Dienststelle Interne Ermittlungen“ und die „Zentrale Beratungsstelle“ personell und materiell verstärkt. Auch im Ausland wurden Strategien zur Korruptionsbekämpfung in Augenschein genommen. Schlussendlich war in der Innenbehörde ein Gesetz über das öffentliche Korruptionsregister und die Schaffung von Regeln für die Durchführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen der Innenrevision in Vorbereitung. Hätte mich der Erste Bürgermeister weiterarbeiten lassen, würden wir schon viel früher über das Gesetz zur Einführung des Korruptionsregisters gesprochen haben und dieses wäre handwerklich auch fehlerfrei.
Nun gut, so bedarf es einer Nachbereitung in den Ausschüssen, die aber zügig durchgeführt werden muss, denn der Kampf der Korruption hat für mich, für uns höchste Priorität. Deswegen werde ich von den Damen und Herren der Altparteien auch so geliebt.
Wir dürfen bei der Einführung des Korruptionsregisters und der Bekämpfung der Korruption ja nicht vergessen, dass diese vor allem dann gut gedeiht, wenn sich auf politischer Ebene Meister Filz breit macht, denn bekanntlich stinkt der Fisch vom Kopfe her.
Korruptionskampf ohne Bekämpfung des Filzes ist wie Segeln ohne Wind. Was nun den Filz betrifft, gibt es in Hamburg viel zu tun. 44 Jahre SPD-Herrschaft lassen grüßen. Da fragt man sich natürlich, warum die CDU diese Intervention, diesen Vorstoß nicht unterstützen möchte. Ich denke, es liegt daran, dass dieser Filz, wie meine Erfahrung mittlerweile zeigt, vor den Türen der CDU nicht Halt gemacht, sondern diese gleich mit eingewickelt hat.
Sozusagen ein Josef Beuys’scher Apparat aus Filz mit reichlich Fett geschmiert. Wie soll man es sonst nennen – ein kleiner Ausflug in die Vergangenheit –, als 1971 die Verfassung geändert und das ruhende Mandat eingeführt wurde und sich die Senatoren der A-Partei statt 100 Prozent nunmehr 125 Prozent der Bezüge zukommen ließen und der Oppositionsführer der B-Partei dafür mit einem Senatorengehalt abgefunden wurde? Unvergessen in diesem Hause ist auch der Untersuchungsausschuss „Neue Heimat“, als der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses seinen parteieigenen Bundestagsabgeordneten über die politische Klinge springen ließ, damit nicht nur SPD-Leute daran glauben mussten. Anschließend wurde dieser Mann Vorstandsvorsitzender einer städtischen AG. Ein Schelm, der Böses dabei denke.