Barbara Ahrons

Sitzungen

17/5 17/9 17/11 17/14 17/19 17/20 17/22 17/24 17/25 17/26 17/27 17/30 17/31 17/32 17/35 17/36 17/38 17/46 17/49 17/53 17/54 17/55

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Die Wählerinnen und Wähler laufen der SPD in Scharen weg und ganz plötzlich entdeckt die SPD hier in Hamburg ihr Herz für den Mittelstand.
Das wüsste ich aber. Wenn Sie einerseits in Berlin alles dransetzen, um den kleinen und mittelständischen Unternehmen die Luft zum Atmen abzuschnüren, müssten Sie sich hier heute doch gar nicht in der Hamburgischen Bürgerschaft zum Anwalt des Mittelstandes aufspielen. Das glaubt Ihrer Partei sowieso keiner, Herr Egloff.
Wie sieht die Bilanz rotgrüner Wirtschafts- und Mittelstandspolitik nach fünf Jahren Regierungsverantwortung in Berlin aus? Von Wachstumsdynamik kann in Deutschland seit ein paar Jahren keine Rede mehr sein. Die Konjunktur dümpelt kraftlos vor sich hin und wird sich auch in diesem Jahr nicht wesentlich verbessern.
Die Zahl der Unternehmenspleiten ist auf Rekordniveau, die offizielle Arbeitslosigkeit steigt und steigt, die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen laufen aus dem Ruder. Der einzige Grund, warum wir noch keine Rezession haben, ist die bisher günstige Exportentwicklung.
Das jüngste Projekt Ihrer Parteifreunde in Berlin, die Ausbildungsplatzabgabe, ist eine neue Strafsteuer für den Mittelstand und trifft genau die Unternehmen, die die meisten Jugendlichen in Deutschland ausbilden, nämlich die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Bedauerlicherweise gehen die Folgen dieser Politik auch an Hamburg nicht spurlos vorbei, obwohl der Senat hier mit vereinten Kräften dagegen ankämpft. Erklärtes Ziel der Union ist es, Hamburg zur wirtschaftsfreundlichsten Stadt in Deutschland zu machen.
Wir wollen optimale Rahmenbedingungen für die rund 150 000 kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Stadt. Dass der Senat seit seinem Regierungsantritt vor zweieinhalb Jahren hier wesentliche Fortschritte gemacht hat, lese ich zum Beispiel aus der Antwort in der Großen Anfrage schon sehr deutlich heraus.
Die fünf Mittelstandsförderungsprogramme wurden zu einem Programm für Existenzgründungen und Mittelstand zusammengefasst und deutlich vereinfacht. Heute können die Antragsteller ihre Anträge direkt über die Bürgschaftsgemeinschaft einreichen und – ganz wichtig – das Programm steht auch für die Förderung von Unternehmensnachfolge zur Verfügung. Das habe ich von dem vorigen Senat acht Jahre lang vergeblich gefordert. Das haben wir sofort angepackt, Sie haben es überhaupt nicht auf die Reihe gekriegt.
Die Berufung eines Mittelstandslotsen ist ein großer Erfolg. Das wird ebenfalls aus der Senatsantwort deutlich. Die Hilfe des Mittelstandslotsen wurde innerhalb eines Jahres von 155 Unternehmen in Anspruch genommen, bis heute sind es 200 Fälle. Mit dem Mittelstandslotsen haben die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle und – wieder ganz wichtig – einen Ansprechpartner, der ihnen beim Kampf mit der Bürokratie zur Seite steht. Und da komme ich doch noch zu einem wichtigen Thema, die Bürokratie.
Der Senat hat unter Federführung der Wirtschaftsbehörde angefangen, Bürokratie abzubauen und als Erstes die für alle Unternehmen lästigen und meist überflüssigen statistischen Meldungen in den Fokus gerückt. Leider hat sich das wirtschaftsfreundliche Denken in den vergangenen zwei Jahren noch nicht in allen Behörden durchgesetzt. Ein Dorn im Auge ist mir die Behörde für Umwelt und Gesundheit. Hier versteht man es auf Amtsebene ganz hervorragend, trotz Haushaltskonsolidierung und Sparzwängen neue Aufgaben und Umsätze zu generieren und das zulasten und auf Kosten der Unternehmen unserer Stadt.
A C
B D
Während man sich zum Beispiel bundesweit zwischen den Länderbehörden verständigt, Doppelüberwachungen für Medizinproduktehersteller zu vermeiden, führt die Behörde für Umwelt und Gesundheit durch die Hintertür unter der fadenscheinigen Begründung einer Test- beziehungsweise Voruntersuchungsphase diese Doppelüberwachung wieder ein. Konkret: Ein Unternehmen musste zum Beispiel drei Mitarbeiter über 60 Arbeitsstunden zur Doppelprüfung durch die Behörde für Umwelt und Gesundheit einsetzen. Die Firma ist mit diesem verhältnismäßig geringen Zeitaufwand nur ausgekommen, weil kurz zuvor der TÜV zu einer jährlichen Überprüfung im Haus war und damit zumindest intern die Doppelarbeit bei der Vorbereitung vermieden werden konnte.
Noch ein weiteres Beispiel aus der Behörde für Umwelt und Gesundheit. Ein Hamburger Schlachtbetrieb taucht auf einer dubiosen Liste von Schlachtbetrieben auf, die verdächtigt werden, nicht BSE-getestetes Rindfleisch in den Handel gebracht zu haben. Für das Unternehmen war klar, dass es zu Unrecht beschuldigt wird. Zum gleichen Ergebnis kommt nach ein paar Tagen auch die Behörde für Umwelt und Gesundheit und stellt dem Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung aus, gebührenpflichtig für das Unternehmen und mit der Auflage, das nicht zu veröffentlichen. Das ist wirklich von der Behörde für Umwelt und Gesundheit ein starkes Stück. Aber das schaffen wir noch, dass wir die Behörde auch noch ändern.
Politisches Neuland hat der Senat auf der einen und die Wirtschaftskammern auf der anderen Seite mit der Unterzeichnung einer konkreten Absichtserklärung betreten.
Die Mittelstandsvereinbarung vom Dezember 2002 ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Senat und Wirtschaft. Erstmals in der Hamburger Geschichte wurde eine Vereinbarung über einzelne Vorhaben getroffen, die gemeinsam umgesetzt werden sollen. Seither sind 14 Monate vergangen und erste Schritte zur Umsetzung erfolgt.
Mit der Zusammenführung von Bürgschaftsgemeinschaft, Beteiligungsgesellschaft und Innovationsstiftung an einem Standort wurde quasi der Grundstein für ein Wirtschaftszentrum gelegt. Es ist zunächst der Anfang, meine Damen und Herren. In der nächsten Legislaturperiode wird die CDU den Ausbau des Wirtschaftszentrums massiv vorantreiben mit dem Ziel, eine leistungsfähige, zentrale Anlaufstelle für die Hamburger Wirtschaft zu schaffen. Wir wollen nicht nur die Beratung aus einer Hand, sondern vor allem die entsprechenden Förderprogramme im Rahmen eines One-Stop-Shops anbieten. Die klassischen Wirtschaftsförderprogramme werden dort bereits weitestgehend abgewickelt. Es geht uns auch darum, damit die wirtschaftsbezogene Technologieförderung anzusiedeln. Wünschenswert ist aus meiner Sicht, schnellstmöglich auch das Förderprogramm Forschung und Entwicklung aus der Wirtschaftsbehörde dorthin auszugliedern.
Mit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes haben wir unter anderem ganz konkrete Verbesserungen für den Hamburger Mittelstand, insbesondere beim Themenkomplex Unternehmensfinanzierung unter Berücksichtigung von Basel II erzielen können. Die öffentlichen Auftraggeber werden durch das geänderte Mittelstandsförderungsgesetz dazu verpflichtet, auf finanzielle Ge
währleistungsvorbehalte der Auftragnehmer im Regelfall zu verzichten. Diese Sicherheitsleistungen mussten in der Vergangenheit oftmals durch Bürgschaften zulasten des Kreditrahmens über die Hausbanken der Auftragnehmer erbracht werden. Für das Hamburger Handwerk stellt diese Regelung eine ganz erhebliche Erleichterung dar.
Im Ergebnis zeigt also die Senatsantwort auf die Große Anfrage eine Leistungsbilanz, die sich nach nur zweieinhalb Jahren Regierungsarbeit sehen lassen kann. Wir haben einiges für den Hamburger Mittelstand erreicht. Es muss aber noch sehr viel abgebaut und angeschoben werden, um exzellente wirtschaftliche Rahmenbedingungen für uns zu schaffen. Darum ist es auch zwingend notwendig, meine Damen und Herren, dass wir wieder den zukünftigen Senat stellen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Egloff hat schon sehr viel ausgeführt, sodass meine Rede etwas kürzer sein kann.
Nein, nicht ganz.
Die Erweiterung der Flugzeugwerft in Finkenwerder ist die wichtigste industriepolitische Entscheidung der vergangenen Jahrzehnte für Hamburg. Das ist ohne Wenn und Aber unbestritten. Die Airbus-Produktion ist inzwischen genauso wichtig für uns wie der Hamburger Hafen. Während die Entwicklung in vielen Branchen aufgrund der bundesweit lahmenden Konjunktur stagniert, boomt die Luftfahrtindustrie. Die Zahl der Beschäftigten bei Airbus und Lufthansa ist im vergangenen Jahr um rund 9 Prozent gestiegen.
Hinzu kommen noch die zahlreichen neuen Arbeitsplätze bei den hunderten von Zulieferbetrieben in und um Hamburg. Für den Airbus A380 liegen bis zum heutigen Tag 129 Festbestellungen vor und die Tendenz ist steigend. Ich zweifle in keinem Fall daran, dass Airbus die zugesagten 2000 neuen Arbeitsplätze für den Bau des A380 schaffen wird, und es dürften in ein paar Jahren sogar mehr werden.
Für das Handwerk und die gesamte Bauindustrie war die Entscheidung zugunsten des Ausbaus der AirbusProduktion von großer Bedeutung. Rund 660 Millionen Euro werden von Airbus in den Ausbau investiert, ein gigantisches Sonderinvestitionsprogramm für die angeschlagene Bauwirtschaft des Nordens.
Das wüsste ich aber. Ich bin seit 1993 hier und habe immer mitgestimmt.
Worum geht es denn heute? Bereits im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Flugzeugwerft hatte Airbus darauf hingewiesen, dass möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt die Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn notwendig werden könnte. Jetzt hat Airbus die Entscheidung getroffen, auch eine Frachtversion des A380 zu bauen, und aufgrund des höheren Startgewichts braucht sie die längere Landebahn. Da der damalige Senat im Rahmen des Standortwettbewerbs um die Produktionsstätte für den A380 zugesagt hatte, notfalls auch eine Start- und Landebahn zur Verfügung zu stellen, wie sie bereits heute in Toulouse vorhanden ist, müssen wir jetzt handeln.
Die Erweiterung ist bis zum Beginn der Vollproduktion im Jahr 2006 erforderlich, um dieses Projekt auf keinen Fall zu gefährden. Da die Fakten von Anfang an bekannt waren, kommt diese Entwicklung eigentlich nicht überraschend. Es geht darum, die noch im Eigentum Dritter stehenden Grundstücke für die Erweiterung der Start- und Landebahn zur Verfügung zu stellen. Wir entscheiden heute nicht über die Verlängerung, sondern schaffen nur die rechtliche Voraussetzung für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und dessen anschließende Umsetzung.
Trotz des sich abzeichnenden wirtschaftlichen Erfolgs dieser Ansiedlungsentscheidung für die Metropole Hamburg sind die Stimmen der Kritiker immer noch nicht verstummt und zahlreiche Gerichtsverfahren gegen das Planfeststellungsverfahren anhängig. Die Stadt gewinnt eines nach dem anderen dieser Verfahren.
Natürlich, die meisten haben wir gewonnen.
Um nun diese Rechtsposition in einem zweiten Planfeststellungsverfahren zu sichern, müssen wir dieses Gesetz heute beschließen. Eine kleine Gemeinschaft von AirbusGegnern hat ein Minigrundstück in ihren Besitz gebracht, das als Sperrgrundstück eine Verlängerung der Start- und Landebahn verhindern soll.
Sicherlich hat in einem Rechtsstaat jeder Bürger das Recht, staatliche Entscheidungen juristisch nachprüfen zu lassen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten bis zum Letzten auszuschöpfen. Als Bürgerschaft allerdings müssen wir die Interessen des Gemeinwohls fest im Blick haben und alles dafür tun,
dass gleichermaßen richtige wie wichtige Entscheidungen zum Wohle Hamburgs Bestand haben. Wir müssen handwerklich korrekt arbeiten und das heißt, unsere Entscheidungen müssen politisch und juristisch wasserdicht sein.
Die ausführlichen Beratungen des WerkflugzeugplatzEnteignungsgesetzes mit den führenden Rechtsexperten im Rahmen unserer gemeinsamen Anhörung
durch Schreien wird das auch nicht besser, Herr Maaß, und Ihr Benehmen ist eh nicht immer das Beste –
haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf den hohen Anforderungen unseres Grundgesetzes hinsichtlich des Schutzes des Grundrechts auf Eigentum entspricht. Er kann damit – das hat Herr Egloff erwähnt – als ultima ratio als Grundlage für die Enteignung dienen. Soweit sollte es in letzter Konsequenz eigentlich nicht kommen. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass es dem Senat gelingt, mit den Betroffenen Lösungen auszuhandeln, die zum Ausgleich der Interessen beider Seiten führen, im Zweifelsfall also Lösungen gefunden werden, die die besonderen Situationen insbesondere der betroffenen Landwirte berücksichtigen.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetz zu. Allerdings ist das Abstimmungsverhalten der GAL immer wieder interessant, denn Sie haben doch gemeinsam mit der SPD 1999 die Grundsatzentscheidung für den Airbus-Standort getroffen. Wenn Sie also politisches Verantwortungsgefühl haben, dann stimmen Sie heute auch wieder zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aufgabe des Staates ist es, für einen fairen Wettbewerb im Wirtschaftsleben zu sorgen.
Dazu gehört natürlich auch der Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit
und erst recht, wenn der Staat als Auftraggeber auftritt. Daher steht natürlich die CDU-Fraktion einer Verabschiedung eines Vergabegesetzes auch offen gegenüber.
Doch Voraussetzung ist, dass ein fundierter und hinlänglich geprüfter Antrag zur Debatte steht, und genau das ist in diesem Antrag nicht der Fall. Ich habe nach wie vor den Verdacht, dass Sie hier nicht an der Sache orientiert sind, Herr Egloff,
sondern diesen Antrag einzig und allein zu Wahlkampfzwecken schnell noch einmal wieder eingebracht haben.
Ansonsten hätten Sie sich vielleicht die Mühe gemacht, den Antrag zumindest auf den aktuellen Stand zu bringen, denn Sie haben erst heute Morgen gemerkt, dass als Termin für das In-Kraft-Treten noch der 1. Januar 2003 drin stand. Davon abgesehen gibt es aber noch zwei weitere zentrale Punkte,
die gegen eine Verabschiedung des vorliegenden Antrags am heutigen Tage sprechen. Zum einen ist es fraglich, ob dieses Gesetz tatsächlich mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist; genau dieses habe ich letztes Mal auch angeführt.
Unumstritten ist die Tatsache, dass eine TariftreueVerpflichtung die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit einschränken würde. Die Anwendung der
Tariftreueerklärung ist daher nur auf nationale Ausschreibungen beschränkt; das ist viel zu wenig. Außerdem haben verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesgerichtshofs dazu geführt, dass dieser ein Verfahren zur Zulässigkeit der Tariftreueverpflichtung im Straßenbau an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung verwiesen hat, und diese Entscheidung steht immer noch aus.
Zum anderen ist im Vorwege zu klären, wie und mit welchem personellen, aber auch finanziellen Aufwand sowohl von Behörden- als auch von Unternehmerseite die Einhaltung des Vergabegesetzes kontrolliert beziehungsweise sichergestellt werden kann.
Ein Vergabegesetz, wie Sie es uns heute vorschlagen, würde im Ergebnis nur zu mehr Bürokratie und mehr Kosten, sowohl aufseiten Hamburgs als auch auf der Unternehmerseite führen. Sachlich falsch ist vor diesem Hintergrund die Darstellung in Ihrem Antrag unter „III. Finanzielle Auswirkungen“. Sehr wohl führt die Prüfung von Nachweisen in Paragraph 6 und die Durchführung von Kontrollen in Paragraph 7 zu Mehrkosten auf Behörden- und Unternehmerseite.
Sie sollten einmal ein Beispiel in der Praxis nachvollziehen und durchspielen und nicht immer nur theoretisch auf dem Papier, dann wüssten Sie nämlich, wo es längs geht.
Wir können diesen Antrag heute nicht abschließend im Rahmen dieser Parlamentsdebatte beraten, sondern müssen die entscheidenden Einzelfragen in den Ausschüssen beraten. Daher haben wir auch die Überweisung federführend an den Wirtschaftsausschuss und zusätzlich an den Rechtsausschuss beantragt. Außerdem besteht keinerlei Eilbedürftigkeit bei der Verabschiedung dieses Gesetzes. Bereits heute sind die öffentlichen Auftraggeber durch Verwaltungs- und Vergabevorschriften zur Einhaltung der Tarifverträge durch die Auftraggeber und auch für die Nachunternehmer verpflichtet.
Nein.
Mit diesem Gesetz können Sie – genau das habe ich letztes Mal auch gesagt – ohnehin nur die öffentliche Hand verpflichten, nicht aber den privaten Auftraggeber.
Die öffentlichen Aufträge machen vom Gesamtvolumen aller Bauleistungen her bundesweit gerade einmal 16 Prozent aus
und in Hamburg werden inzwischen 66 Prozent aller Vergaben schon an Hamburger Unternehmen vergeben. Weitere 20 Prozent gehen an Unternehmen aus dem
unmittelbaren Umland und weniger als 10 Prozent gehen an ostdeutsche Unternehmen.
Ja, genau das Gleiche habe ich Ihnen letztes Mal auch erzählt, das hat sich ja nicht geändert. Auf der großen Mehrheit der öffentlichen Baustellen wird daher heute schon zu Hamburger und norddeutschen Tarifen gearbeitet.
Lassen Sie uns diesen Antrag noch einmal in den Ausschüssen weiterberaten und dort nach einer für alle Seiten machbaren Lösung suchen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Korruption ist ein weltweites Übel und leider ist Deutschland davon auch nicht ausgenommen. Die Hamburger Gerichte sind immer wieder mit diesen Korruptions- und Bestechungsskandalen beschäftigt.
Der Kampf gegen die Korruption muss von allen politischen Parteien und Kräften entschlossen geführt werden. Das zeichnet sich hier unter uns allen eigentlich auch ab. Die CDU begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive zur Errichtung eines Korruptionsregisters. Allerdings dürfen wir bei diesem wichtigen Thema nicht den Fehler machen, aus reinem Aktionismus ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Eilverfahren zu verabschieden. Vielmehr sollten wir das Thema und vor allem den vorliegenden Gesetzentwurf umfassend beraten. Wenn wir einerseits Korrup
tion wirkungsvoll bekämpfen wollen, dann müssen wir andererseits auch ein Gesetz verabschieden, das absolut wasserdicht, also ohne handwerkliche Fehler ist.
Der vorliegende Antrag enthält nicht nur einige Rechtsfehler, sondern auch Regelungen, die wir nochmals gemeinsam mit der Wirtschaft diskutieren sollten. Daher beantragt die CDU-Fraktion die Überweisung des Antrages an den Rechts- und Wirtschaftsausschuss. Die Notwendigkeit zeigt doch der seitenlange GAL-Zusatzantrag, der heute Morgen hier auf den Tisch gekommen ist. Das kann man doch nicht einfach so beschließen. Ich glaube, dass die anderen Länder das Gesetz aus dem Grunde auch nicht gemacht haben.
Außerdem gibt es noch weitere Gründe für die Überweisung an einen Ausschuss. Wie bereits angesprochen, enthält der Antrag zum Teil gravierende Rechtsfehler. Selbst wenn Sie sagen, Herr Schaube, Sie hätten alles mit Experten durchgesprochen. Bereits Paragraph 1 ist verfassungswidrig, da hier eine Behördenzuständigkeit per Gesetz festgelegt werden soll. Nach Artikel 57 Satz 2 der Hamburgischen Verfassung werden Behördenzuständigkeiten vom Senat festgelegt. Per Gesetz könnte das Register also nur bei zuständiger Behörde eingerichtet werden. In der Begründung zu Paragraph 1 sprechen die Antragsteller von der Kommunalaufsicht, die es in Hamburg schlichtweg nicht gibt. In unserer Stadt gibt es keine Kommunen, sprich: Gemeinden. Hamburg ist bekanntlich eine Stadt und Kommune in einem, Artikel 4 Absatz 1 der Hamburgischen Verfassung.
In den nachfolgenden Paragraphen befinden sich ebenfalls erhebliche Fehler, die vor einer Beschlussfassung im Parlament in den Ausschusssitzungen überarbeitet werden müssen. So gibt es zum Beispiel den in Paragraph 2 verwendeten Begriff „öffentliches Auftragsverfahren“ im rechtstechnischen Sinne gar nicht. Genauso wenig kann ein Register Informationen beschaffen. Ferner ist die vonseiten der Wirtschaft an dieser Gesetzesinitiative geäußerte Kritik nicht unbegründet und sollte vonseiten der Bürgerschaft vor Verabschiedung des Gesetzes hinreichend geprüft und mit Unternehmern erörtert werden. Das kann allerdings wiederum nur in den Ausschüssen erfolgen. Wir dürfen keinesfalls die Unternehmen in Kollektivhaft nehmen, sondern müssen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten genau prüfen, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen überhaupt in das Korruptionsregister aufgenommen wird.
Aus unserer Sicht kann die Eintragung eines Unternehmens nur bei einer endgültig rechtskräftigen Verurteilung eines gesetzlichen Unternehmensvertreters infrage kommen, wobei sich dann natürlich die Frage stellt, ob auch dann ein Unternehmen in das Korruptionsregister aufgenommen werden muss, wenn ein Mitarbeiter auf eigene Faust gehandelt hat. Aus unserer Sicht sollte es hier auch einen Mechanismus geben, der in einem Fall dann nicht zur Eintragung führt, wenn das Unternehmen die entsprechenden Konsequenzen zieht.
Wir sollten vor Verabschiedung des Gesetzes beraten, ob wir nicht gemeinsam mit der Wirtschaft eine Initiative gegen Korruption starten. Die Wirkung einer solchen gemeinsamen Initiative könnte aus Sicht unserer Fraktion noch
wirkungsvoller sein, da so die Entschlossenheit aller gesellschaftlichen Kräfte zur Korruptionsbekämpfung zum Ausdruck gebracht wird. Daran würden sich garantiert die Kammern beteiligen. Also lassen Sie uns auch bei diesem Gesetzesantrag nicht in den Aktionismus verfallen, sondern dieses wichtige Thema mit dem notwendigen Ernst behandeln. Lassen Sie uns den Antrag an die Ausschüsse überweisen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Es ist doch immer wieder komisch, dass man so unterschiedliche Sichtweisen hat.
Ja, das auch.
Einige Punkte von Herrn Egloff wird sicherlich unser wirtschaftspolitischer Sprecher, Herr Dr. Mattner, nachher noch aufgreifen. Meine Damen und Herren, Wettbewerb ist das wesentlichste Element der Marktwirtschaft. Ohne Wettbewerb gibt es keine Innovation, gibt es kein Wachstum, gibt es keine Beschäftigung.
Doch dieses System kann eben nur funktionieren, wenn sich die Wettbewerber an faire Regeln halten, die der Staat zu formulieren und auch zu überwachen hat.
Gleiches gilt für die Städte und Gemeinden, die untereinander im Wettbewerb um Steuereinnahmen und Arbeitsplätze stehen.
Hamburg und Berlin stehen seit der Wiedervereinigung aufgrund ihrer relativen Nähe zueinander in einem direkten Wettbewerb. Dieser Wettbewerb ist vom Grundsatz her natürlich wünschenswert. Doch seit einiger Zeit verhält sich Berlin alles andere als fair und hat gleich mehrmals mit gezinkten Karten gespielt. Aktuelles Beispiel – das hat Herr Rutter schon erwähnt – ist der Umzug von Warner Music nach Berlin. In diesem Falle lockt Berlin wieder mit Staatsgeldern, wie die Stadt schon Universal Music und BMG Music hingelockt hat. Möglich ist dieser unfaire Wettbewerb eben nur durch die EU-Richtlinie, die Berlin, wie alle anderen neuen Bundesländer, als arme Region Europas einstuft und damit der Stadt Berlin die Subventionierung von Unternehmensinvestitionen bis zu 30 Prozent ermöglicht, wo wir gerade man 100 000 Euro geben können.
A C
B D
Nein.
Gefördert werden selbst Investitionen rund um den Potsdamer Platz in Berlin-Mitte. Das ist das pulsierende Lebenszentrum von Berlin.
Hamburg hingegen zählt nach EU-Definition zu den reichen und gut entwickelten Regionen Europas. Das ist eigentlich auch in unserem Sinne, aber ab und zu ist es nicht ganz gerecht.
Die intensiven Bemühungen Berlins um Ansiedlungen neuer Unternehmen sind natürlich verständlich, aber die Form ist nicht akzeptabel, denn, meine Damen und Herren, abgesehen von der politischen Stilfrage ist die Abwerbung eines Unternehmens aus Hamburg volkswirtschaftlich gesehen ein Nullsummenspiel. Hier werden Steuergelder ausgegeben unter dem Deckmantel von Investitionsförderung, die im Ergebnis eben nicht zu mehr Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen führen. Es werden nur Steuereinnamen und Arbeitsplätze von Hamburg nach Berlin verlagert. In diesem Falle zeigt sich doch, wie widersinnig manchmal die europäische Investitionspolitik sein kann. Viel besser und vernünftiger wäre es doch, durch eine zielgerichtete Investitionsförderung neue Märkte und Branchen mit Zukunftspotenzial zu erschließen. Spätestens in zwei Jahren wird dieser Subventionsablauf ein Ende haben. Dann wird die gegenwärtige EUFörderperiode 2000 bis 2006 abgeschlossen sein und dann werden neue Spielregeln aufgestellt. In Berlin wird die Realität einkehren und sich zeigen, welche Stadt die besseren Karten im Standortwettbewerb hat. Berlin steht jetzt vor dem finanziellen Bankrott. Nur durch Bundeszuschüsse hat sich diese Stadt bisher über Wasser gehalten. Es wird sich zwangsläufig im Berliner Senat die Erkenntnis breit machen, dass vom Berliner Flair alleine keine Unternehmen nach Berlin gezogen oder in der Stadt gehalten werden. Aber bis dahin dürfen wir natürlich diesem Treiben Berlins nicht tatenlos zusehen, sondern wir müssen handeln und wir handeln auch. Wir setzen hier großes Vertrauen in unseren Senat, der erst in der vergangenen Woche im Fall Beiersdorf sein entschlossenes Handeln unter Beweis gestellt hat, und wir werden hoffen, dass sich vielleicht auch für Warner Music eine Hamburger Lösung finden wird.
Seit dem Regierungswechsel ist Bewegung in die Stadt gekommen und Hamburg ist weiterhin auf dem Weg an die Spitze der europäischen Metropolen. Trotz der gegenwärtigen sehr schwierigen Wirtschaftslage ist der Aufwärtstrend deutlich zu erkennen. Dass die Hamburger einen weiteren Horizont als die Berliner haben, wird an folgendem Beispiel deutlich: Während der Blick der Berliner gerade mal bis Hamburg reicht, sind wir schon wieder einen Schritt weiter voraus. Durch die Gründung der Marketing-Gesellschaft ist eine wichtige Weichenstellung vom Senat vollzogen worden. Eine weltweit angelegte Marketing-Kampagne wird Hamburg als Tor zur Welt
noch bekannter machen und noch mehr Unternehmen nach Hamburg ziehen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Pumm, bei Ihnen sind wieder das alte Lied und die alten Ideologien hochgekommen. Es gibt doch überhaupt keinen Grund, dass der Staat Busse, Bahnen, Fähren oder Kindergärten selbst bauen oder betreiben muss. Sie kommen immer wieder damit.
Nein, das sieht Herr Peiner überhaupt nicht anders.
Der Glaube daran, dies tun zu müssen, ist nicht neu. Das Preußische Eisenbahngesetz von 1883 sah vor, dass die Eisenbahnen in Preußen privat betrieben werden. Aber weil diese Gesellschaft mit Gewinn gearbeitet hat, wurde sie nach 40 Jahren vom Staat vereinnahmt. Wir stehen aber heute in Hamburg an einem ganz entscheidenden Wendepunkt. Das haben Sie gesehen und werden dies auch verstehen können.
Über Jahrzehnte haben die SPD-geführten Senate einen Wirtschaftskonzern Hamburg mit über 400 mittelbaren und unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen geformt, der sich nicht an die strengen Veröffentlichungsregelungen einer Aktiengesellschaft oder der öffentlichen Hand halten musste. Er wurde so konstruiert, dass er jederzeit Gewinne aus profitablen Konzerntöchtern mit den Verlusten der leistungsschwachen Töchter – natürlich an der Steuer vorbei – aufrechnen konnte. Es gab öffentliche Handwerksbetriebe, die in Konkurrenz zu den privaten seit über 20 Jahren keinen Gewinn gemacht haben; jedes private Unternehmen wäre längst vom Markt verschwunden.
Die politische Richtung und die katastrophale Haushaltslage zwangen endlich auch die Vorgängersenate in Hamburg in den Neunzigerjahren zum Handeln. Doch anstatt eine konsequente Aufgabenkritik zu betreiben und Aufgaben und Dienstleistungen zu privatisieren, wuchs die Zahl der öffentlichen Unternehmen. Unter dem Deckmantel privater Gesellschaften erweiterte Hamburg kontinuierlich seinen Tätigkeitskreis, erschloss neue Geschäftsfelder und verlor dabei die eigentliche Aufgabe völlig aus dem Auge, nämlich nur die Daseinsvorsorge der Bevölkerung sicherzustellen.
Nicht nur ordnungspolitisch war diese Beteiligungspolitik grundsätzlich falsch, sondern sie war auch verheerend für die Privatwirtschaft in der Stadt. Die Unternehmen hatten kein wirtschaftliches Risiko, denn sie hatten als Vollkaskoversicherung die Stadt Hamburg im Hintergrund. Dadurch wurden diese Firmen günstiger refinanziert, teilweise mit erheblichen Steuervorteilen ausgestattet und oftmals auch noch bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt.
Die Bürger und Steuerzahler auf der einen und leere öffentliche Kassen auf der anderen Seite zwingen Hamburg zu mehr Wirtschaftlichkeit und Kostenbewusstsein. Die Konsequenz kann nur lauten: Die Stadt muss sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und mit schlanken Verwaltungsstrukturen kostengünstig und leistungsfähig für die Hamburger Bürger als kundenfreundlicher Dienstleister arbeiten.
Das kommt immer auf das Alter an, Herr Pumm.
Wenn wir heute einen Blick auf die Zahl der Unternehmensbeteiligungen werfen, dann wird deutlich, dass der Senat bereits einen wesentlichen Schritt nach vorn getan hat. Von den einst 400 Unternehmensbeteiligungen sind heute noch insgesamt 63 unmittelbare und 154 mittelbare Beteiligungen geblieben. Diese wurden hinsichtlich der weiteren Vorbereitung auf Privatisierungen in der vorliegenden Senatsdrucksache in vier Kategorien aufgeteilt.
Wir begrüßen nachdrücklich die vom Senat formulierten Grundsätze zur Durchführung der Privatisierung. Unbestritten gibt es Unternehmensbeteiligungen, auf die Hamburg aus strategischen und ordnungspolitischen Erwägungen einen weiterhin lenkenden Einfluss haben sollte. Diese sind den Kategorien 1 und 2 zugeordnet. Ferner hat der Senat in der Kategorie 3 die Unternehmen ausgewiesen, die aus fachspezifischen und politischer Sicht von Bedeutung sind, sodass an diesen zumindest weiterhin eine Minderheitsbeteiligung gehalten werden sollte. Unter die Kategorie 4 fallen die Unternehmen, die letztendlich sofort und ohne Vorbehalt privatisiert werden könnten.
D B
D B
D B
Die vorgelegte Kategorisierung ist ein wichtiger Schritt. Sie schafft Klarheit und Transparenz, die wir bei Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, immer vermisst haben. Allerdings sollte die Bürgerschaft den Blick auf die Kategorie 3 gerichtet halten. In dieser Kategorie befinden sich einige Grenzfälle, die von der weiteren Entwicklung abhängig sind und sehr wohl Kandidaten für eine vollständige Privatisierung – also für die Kategorie 4 – sein könnten.
Geprüft werden muss auch, ob die gleiche Zielsetzung nicht vertraglich vereinbart werden und damit sowieso überflüssig sein könnte. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass auf der Basis der vorliegenden Senatsdrucksache die Privatisierungskampagne zwar ohne Zeitdruck, aber dafür mit Konsequenz fortgesetzt wird und die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen ist aber nur ein Schritt. Im zweiten Schritt müssen wir prüfen, welche Aufgaben, die derzeit noch von den Fachbehörden wahrgenommen werden, ebenfalls von privaten Unternehmern übernommen werden können. Alle nicht ministeriellen Aufgaben müssen einmal jährlich ohne Wenn und Aber auf den Prüfstand.
Dazu zählt auch der Wandel im Denken der Behördenmitarbeiter. Personalbestand, Haushaltsmittel und Aufgabenvolumen definieren nicht länger das Aussehen eines Fachamtes und seiner Leitung. Die Devise muss lauten: Weniger ist mehr. Aber wir werden diesen Themenkomplex ausführlich in den Haushaltsberatungen beraten. Die Privatisierung wird uns sicherlich noch viele Jahre beschäftigen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Auf dem Weg zur wirtschaftsfreundlichen und mittelstandsfreundlichsten Stadt Deutschlands hat Hamburg wieder einen großen Schritt getan. Mit dem Kompetenzzentrum für das Hamburger Handwerk in Harburg wird das Handwerk in unserer Stadt eine leistungsfähige, hoch qualifizierte Berufsbildungseinrichtung erhal
ten, die in kurzer Zeit zu einer wichtigen Stütze des Handwerks werden dürfte.
Nach der Unterzeichnung der Mittelstandsvereinbarung zwischen Senat, Handelskammer und Handwerkskammer, der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes, der Straffung der Mittelstandsförderungsprogramme, der Eigenkapitalerhöhung für Bürgschaftsgemeinschaft und Beteiligungsgesellschaft sowie der Einsetzung eines Mittelstandslotsen beabsichtigt jetzt der Senat mit großem finanziellen Aufwand die Unterstützung dieses Kompetenzzentrums. Rund 12,5 Millionen Euro sollen im Rahmen der Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan für das Projekt zur Verfügung gestellt werden. Das sind immerhin fast 25 Prozent der Gesamtkosten von nahezu 50 Millionen Euro.
Die CDU-Fraktion stand von jeher hinter dem Hamburger Handwerk und wird daher auch heute ohne Wenn und Aber diesem Dringlichen Senatsantrag zustimmen.
Das Hamburger Handwerk gehört zu den wichtigsten Stützen unserer Hamburger Wirtschaft. 136 000 Beschäftigte arbeiten in 12 800 Betrieben – noch. Aber wenn heute nicht die entsprechenden Weichenstellungen vorgenommen werden, dann ist unser Handwerk zumindest mittelfristig in Gefahr, im Rahmen des volkswirtschaftlichen Wandels der Industrie und Dienstleistungsgesellschaft hin zur Informations- und Wissensgesellschaft den Anschluss zu verpassen und damit insgesamt auf der Strecke zu bleiben.
In unserer heutigen Zeit verändert, ja, verdoppelt sich der Wissensstand innerhalb von nur fünf Jahren. Neue Techniken, immer kürzere Produktzyklen stellen größte Anforderungen an die einzelnen Handwerksbetriebe im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Es gibt heute zwar mit der Gewerbeförderungsanstalt und dem ZEWU bereits entsprechende Bildungseinrichtungen, doch können diese den Bedarf nur bedingt befriedigen.
Die Modernisierung der Kapazitäten der Handwerkskammern wurde mit der deutschen Einheit zugunsten des Aufbaus von Bildungseinrichtungen in den neuen Bundesländern zurückgestellt mit der Konsequenz, dass heute der Entwicklungsstau in den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern gravierend ist. Die vorhandenen Strukturen sind weder zeitgemäß noch ausbaufähig.
Im Gegensatz zu den großen industriellen Betrieben, die längst eigene Bildungszentren und Ausbildungswerkstätten für ihre Mitarbeiter errichtet haben, sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen hierzu aus eigener Kraft nicht in der Lage. Sie sind auf diese entsprechenden zentralen Angebote der Kammern angewiesen. Genau diese Bedarfslücke wird das Kompetenzzentrum schließen.
Unter der Integration des ZEWU und in Kooperation mit den staatlichen Berufsschulen, insbesondere der Technischen Universität Hamburg-Harburg, wird das Kompetenzzentrum zu einer modernen überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtung werden.
Dieses Zentrum wird sowohl für Auszubildende als auch für die Beschäftigten zu einer zentralen Ausbildungsstätte werden und wird sie ständig auf dem aktuellsten technischen Entwicklungsstand ausbilden können. Damit wird dieses Zentrum zugleich eine wesentliche Verbesserung des dualen Ausbildungssystems in Hamburg leisten und die Ausbildung in den Berufsschulen und in den Betrieben dahin gehend ergänzen.
Damit allein sind diese Aufgaben aber nicht erschöpft. Es sollen darüber hinaus die technische Beratung und Information der ortsansässigen Betriebe erfolgen, der Technologietransfer zwischen Hochschule und Handwerk unterstützt werden.
Obwohl die Handwerkskammer dieses Projekt im Rahmen des von der Bundesregierung aufgelegten Förderprogramms zur Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren seit längerer Zeit verfolgt, ist jetzt aber Eile geboten.
Nachdem der Antrag der Handwerkskammer vor kurzem die erste Hürde genommen hat, ist jetzt der Nachweis der Gesamtfinanzierung zur endgültigen Antragsbewilligung noch im Frühjahr 2003 gegenüber der Bundesregierung erforderlich.
Neben der Förderquote des Bundes in Höhe von 47,5 Prozent der Gesamtkosten und des Eigenanteils der Handwerkskammer von rund 27,5 Prozent müssen wir jetzt die erforderliche Restfinanzierung sicherstellen.
Es liegt nun an der Stadt Hamburg, den restlichen Betrag zur Verfügung zu stellen, um dieses Projekt auch wirklich zu realisieren. Aus Sicht der CDU stellt dieses Projekt eine wichtige Zukunftsinvestition dar, die sich für die Stadt in hohem Maße rentieren wird.
Wir stimmen dem Senatsantrag nicht nur vom Grundsatz her zu, sondern auch den dort formulierten Finanzierungsvorschlägen. Hamburg wird das für den Neubau vorgesehene Grundstück an der Schlachthofstraße mit einem Verkehrswert von circa 5,7 Millionen Euro vor Baubeginn an die Handwerkskammer übereignen. Der Kaufpreis würde dann mit einem Teil der Zuwendung verrechnet, während der restliche Zuwendungsbetrag ausgezahlt wird.
Weil der Auszahlungsbetrag von 12,5 Millionen Euro höher ist.
Die hierfür notwendigen Umschichtungen im Investitionsplan werden entsprechend berücksichtigt und im Finanzbericht 2004 aufgenommen. Eine Bereitstellung des Haushalts wird dann in den Jahren 2005 bis 2007 erfolgen.
Mein ganz besonderer persönlicher Dank gilt an dieser Stelle der Behörde für Bildung und Sport und der Finanzbehörde.
Insbesondere den Senatoren Lange und Dr. Peiner ist zu danken, die dieses Projekt von Anfang an engagiert, unbürokratisch und tatkräftig unterstützt haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Eigentlich hatte ich ja gehofft, Herr Kerstan,
A C
B D
dass mittlerweile auch Sie zur Erkenntnis gekommen seien, was ja bei der SPD jetzt so langsam passiert, dass eine Arbeitsmarktpolitik, wie sie in den vergangenen 20 Jahren in Hamburg praktiziert wurde, im Ergebnis erfolglos war. Jetzt fordern Sie in Ihrem Antrag gemeinsam mit Ihren Fraktionskollegen ein entschiedenes Zurück-in-dieVergangenheit.
Wollen Sie allen Ernstes ohne Wenn und Aber zurück zum Zweiten Arbeitsmarkt alter Prägung? Sie fordern neue Beschäftigungsprojekte mit sozialem, ökologischem oder anderem stadtpolitischen Nutzen für Langzeitarbeitslose. Sicherlich alles ehrenwerte Zielsetzungen, die aber letztendlich nicht dazu führen, dass ein Arbeitsloser irgendwann einmal in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis im realen Arbeitsmarkt vermittelt wird. Auf diese Art und Weise wird nämlich eher Langzeitarbeitslosigkeit gefördert und finanziert als die Rückkehr in den Beruf.
Wenn wir nun einmal den Blick zurück kehren, dann wurden in den vergangenen 20 Jahren erhebliche Mittel für den Aufbau eines Zweiten Arbeitsmarktes verwendet, wobei diese Integrationsquote in den Ersten Arbeitsmarkt gerade einmal bei 25 Prozent lag. Aber nicht nur die Vermittlungsquote, sondern auch die Kosten lassen im Rückblick massive Zweifel an der Effizienz des alten Systems aufkommen. So wurden im Jahr 2001 von Hamburg knapp 54 Millionen Euro zusammen mit weiteren 45 Millionen Euro vom Arbeitsamt für die Förderung von jahresdurchschnittlich knapp 2800 Arbeitslosen allein in ABM und SAM ausgegeben. Bei der Vermittlungsquote von 25 Prozent hat die Vermittlung eines Arbeitslosen in den Ersten Arbeitsmarkt damit jeden Steuer- und Beitragszahler 143 000 Euro gekostet.
Heute steht die Wiedereingliederung des Arbeitslosen in den realen Arbeitsmarkt im Mittelpunkt der Beschäftigungspolitik und nicht die künstliche Beschäftigung in wirtschaftsfernen Beschäftigungsprojekten.
Adressat ist für uns damit ausschließlich der Arbeitslose. Dank der von Senator Uldall vollzogenen Kehrtwende werden die einzelnen Projekte in enger Abstimmung mit der Hamburger Wirtschaft auf die spezifischen betrieblichen und strukturellen Erfordernisse der Betriebe und der Unternehmen ausgerichtet und nicht mehr wie in der Vergangenheit auf die Interessen von Gewerkschaften und Beschäftigungsträgern.
Meine Damen und Herren, ich höre doch heute noch die Empörung der Hamburger Bevölkerung, als im Sommer 2001 bekannt wurde, dass der DGB-nahe Verein zur Betreuung Arbeitsloser unter Vorsitz des Kollegen Pumm die von Stadt und Arbeitsamt finanzierten ABM-Kräfte widerrechtlich für die Vorbereitung von Demonstrationen von SPD und DGB im Jahre 1998
und darüber hinaus auch noch als DGB-Partyservice benutzte. – Ich weiß, dass Sie all diese Dinge nicht mehr gerne hören.
Dieser Fall ist keineswegs eine Ausnahme gewesen, sondern vielmehr symptomatisch für die mangelhafte Konzeption der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik der Vergangenheit, wie viele Missbrauchfälle der Vorjahre zeigen.
Ins Leere, Herr Kerstan, geht auch Ihre Kritik an der neu eingeführten Projektförderung der fallbezogenen Festbetragsfinanzierung. Diese Finanzierungsform führt nicht nur zu mehr Kostentransparenz, sondern auch zu mehr Wettbewerb unter den Beschäftigungsträgern untereinander und damit zu einer schnelleren Integration von Arbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wurde ja auch noch unter Federführung der GFA, einer Tochter der Handwerkskammer, eine Vermittlungsplattform für ABM und SAM ins Leben gerufen. Die Integration der Arbeitslosen soll damit unterstützt werden. Zudem wird ein mit vormals Arbeitslosen besetzter Platz zusammen mit der Ko-Finanzierung des Arbeitsamtes mit bis zu 26 000 Euro gefördert, in die Betriebe hinein. Ob das System vom Grundsatz her funktionieren wird, werden wir in kurzer Zeit erfahren.
Jetzt sind aber zuerst einmal die Beschäftigungsträger am Zuge. Sie müssen beweisen, dass sie ihr Geschäft verstehen. Die Voraussetzungen hat der Senat geschaffen.
Andernfalls werden wir in zwei Jahren einmal sehen, ob wir die Systematik an sich überhaupt ändern werden.
Da kann ich bei Ihnen Dutzende von Beispielen nennen. Was Sie mit den kleinen Betrieben alles gemacht haben, Herr Egloff, da wollen wir gar nicht erst drüber reden,
wenn wir nur an die 400-Euro-Beschäftigten denken, wissen Sie.
Bei der Diskussion über die Beschäftigungsförderprogramme dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir auch eine Gesamtverantwortung gegenüber den 87000 Arbeitslosen in Hamburg haben. Die ABM- und SAM-Programme sind nur ein Teilbereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Weniger als 5 Prozent der arbeitslos gemeldeten Hamburger profitieren von diesem Förderprogramm. Folgerichtig hat ja das Arbeitsamt auch im Rahmen der Regionalisierung des Hartz-Konzeptes die Mittel umgeschichtet.
Im Rahmen der gesamten Diskussion darf nicht in Vergessenheit geraten, wer die Verantwortung für die katastrophale Lage auf dem Arbeitsmarkt trägt. Meine Damen und Herren, Bundeskanzler Gerhard Schröder und seine rotgrüne Koalition in Berlin haben seit 1998 Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Von Monat zu Monat steigen die Arbeitslosenzahlen auf immer neue Rekordhöhen. Das sind 4,67 Millionen bis heute. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist dramatisch. Aber die gegenwärtige, schwierige Lage der Weltwirtschaft ist nur zum Teil schuld daran. Die Ursachen sind fast alle hausgemacht: Steuererhöhungen, immer neue, kostenintensive Reglementierungen in Arbeitsmarkt und Sozialrecht haben dem Mittelstand als
Beschäftigungsmotor Nummer eins die Luft zum Atmen völlig abgeschnürt.
Nahezu 40 000 Unternehmenspleiten allein im Jahr 2002 zeigen, wie dramatisch die Lage geworden ist. Und, meine Damen und Herren, Arbeitsplätze entstehen nur in den Unternehmen. Das muss in Ihre Köpfe hinein.
Der Senat und allen voran Senator Uldall versuchen nach Kräften mit einer wirtschafts- und mittelstandsfreundlichen Politik gegen diesen negativen Bundestrend anzusteuern. Hamburg liegt mit den Gewerbeneuanmeldungen an der Spitze. Während überall in Deutschland die Gewerbeneuanmeldungen 2002 zurückgingen, hat Hamburg ein Plus von 8 Prozent zu verzeichnen. Zusammen mit einer Neuordnung der Mittelstandsförderung und Beratung unter dem Dach des Wirtschaftszentrums wird der Senat die Voraussetzung für mehr Arbeit und Beschäftigung in der Stadt schaffen.
Sie werden sehen, mit Hamburgs Wirtschaft wird es weiter bergauf gehen. Neue Arbeitsplätze werden entstehen und dadurch wird unsere Arbeitslosenquote sinken.
Eine gute Wirtschaftspolitik ist die beste Sozialpolitik, lautet zu Recht ein Sprichwort. Durch mehr Arbeit und Beschäftigung werden wir in diesem Falle auch die sozial benachteiligten Stadtteile stärken. Wir wollen helfen und neue Perspektiven schaffen. Aber im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kerstan, wollen wir den Menschen wirklich helfen und eine eigenverantwortliche Zukunft schaffen. Darum werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! In zwölf Jahren, Herr Dobritz, oder wann sprechen wir uns in der Beziehung wieder?
Alle Jahre, meine Damen und Herren, legt uns der Rechnungshof mit seinem Jahresbericht einen hochqualifizierten Bericht über die Benutzung der Steuergelder der Hamburger und Hamburgerinnen in unserer Stadt vor. Obwohl in dem Jahresbericht oftmals von spektakulären Einzelfällen die Rede ist – darauf komme ich noch zu sprechen –, ist der Rechnungshof weit mehr als eine Prüfungsinstanz, um Steuerverschwendung aufzuspüren. Er ist auch weit mehr als ein stadteigener Wirtschaftsprüfer. Der Rechnungshof hat sich vielmehr in den Jahrzehnten seiner Tätigkeit zu einem schwergewichtigen Unternehmensberater entwickelt. Dr. Meyer-Abich und seine Mitarbeiter sind quasi die stadteigenen Roland Bergers und McKinseys geworden. Sie prangern nicht nur an, sie zeigen im Dialog mit den betreffenden Verwaltungseinheiten Wege
A C
B D
auf, wie die Steuergelder effektiver verwendet werden können. Dafür gilt Herrn Dr. Meyer-Abich, der es sehr bedauert, heute nicht hier sein zu können, und seinen Mitarbeitern Anerkennung und Dank.
Wir Abgeordnete sind auf ihre Arbeit angewiesen, denn erst mit ihrer Tätigkeit können wir im Parlament unsere Kontrollfunktion gegenüber dem Senat und der Verwaltung überhaupt wahrnehmen. Sie liefern uns nicht nur wichtige Informationen über die allgemeine Haushaltsführung, sondern erheben auch mahnend den Zeigefinger, wenn es darum geht, die richtige Weichenstellung für die Zukunft Hamburgs vorzunehmen.
Damit kommen wir zum wichtigsten Thema überhaupt, damit ich auch die Dinge von Herrn Dobritz erfülle: Die Rekordverschuldung, die uns die SPD nach jahrzehntelanger Misswirtschaft hinterlassen hat,
rund 22 Milliarden Euro, für jeden Hamburger fast 13 000 Euro. Trotz der jahrelangen Mahnungen des Rechnungshofs stieg der Schuldenberg von Jahr zu Jahr in immer höhere Dimensionen. Erst seit dem Regierungswechsel im September 2001 ist Hamburg wieder auf dem Weg zu einer soliden Haushaltsführung. Dass wir mit unserer Haushaltspolitik auf dem richtigen Weg sind, bestätigt der Rechnungshof in diesem Jahresbericht ausdrücklich. Ausdrücklich wird hier das Bestreben des Senats gelobt, trotz der weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen nicht von seinen finanzpolitischen Zwischenzielen abrücken zu wollen, also bis 2004 einen ausgeglichenen Betriebshaushalt zu erreichen und die jährliche Neuverschuldung weiter zu reduzieren.
Aber nun zu einigen Überprüfungsergebnissen im Rechnungshofsbericht. Seit Jahren zieht sich die gleiche Symptomatik wie ein roter Faden durch die Jahresberichte. Es sind nicht die Unzulänglichkeiten der einzelnen Mitarbeiter, die ursächlich für die Verschwendung von Steuergeldern sind. Der eine oder andere Fall mag wohl so sein. Das ist überall so. Es waren wirkungsvolle Kontrollen und Vorgaben, die auf der einen Seite fehlten, und die mangelhaften Organisationsvorhaben auf der anderen Seite. Beides zusammen ist verheerend und kostet Geld. Viel Geld.
Bestes Beispiel hierfür ist gerade die Neuorganisation des Managements öffentlicher Gebäude. Das hat Herr Dobritz ja schon angesprochen. Das hat uns alles in allem bis jetzt 6 Millionen Euro gekostet. Die CDU-Fraktion stand diesen Plänen von jeher kritisch gegenüber, da wir der Auffassung sind, dass ein neuer Name und eine angeblich neue Betriebsform noch lange nicht zu mehr Wirtschaftlichkeit führen. Wir lagen mit dieser Einschätzung richtig, wie sich zeigt.
Besonders ärgerlich dabei ist, dass die stadteigenen Betriebsgesellschaften die Baumaßnahmen nicht gemäß der Verdingungsordnung für Bauleistungen regelhaft öffentlich ausgeschrieben haben und damit also dem fairen, freien Wettbewerb entzogen, ja sogar Baukosten und Honorare für Architektenleistung in Millionenhöhe falsch abgerechnet haben. Darüber hinaus wurde beim Neubau
des Hauses der Gerichte das Etatrecht der Bürgerschaft in Höhe von 2,5 Millionen Euro umgangen, indem sich der Investor über die Miete Sonderleistungen hat abrechnen lassen.
Alles in allem besteht hier ein ganz erheblicher Handlungsbedarf für Senat und Bürgerschaft. Wir Abgeordnete müssen daraus lernen, dass wir finanziell weitreichende Entscheidungen nur noch dann treffen, wenn uns zuvor fundierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgelegt worden sind.
Und wir sollten als Parlament auch verstärkt die durch Artikel 71 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung vorgesehene Möglichkeit nutzen, den gutachterlichen Rat der Rechnungshofs einzuholen. Wir können uns und den Hamburger Steuerzahlern auf diese Art und Weise unter Umständen sehr viel teures Lehrgeld ersparen.
Ein Beispiel dafür, wie wichtig kontinuierliche und konsequente Aufgabenkritik ist, wird auch an den vom Rechnungshof aufgeführten Beispielen sozialpädagogische Fortbildung, Geologisches Landesamt und Statistisches Landesamt wieder einmal deutlich. Wir können uns keine Einrichtung mehr leisten, deren Angebot zum Beispiel zu teuer ist oder die nicht nachgefragt werden. Hier brauchen wir wesentlich mehr Kostenbewusstsein und Wettbewerbsdenken, sodass optimalerweise bereits schon vor dem Eingreifen des Rechnungshofs die richtigen Entscheidungen getroffen werden.
Besonders ärgerlich sind Fälle, wie es in diesem Rechnungshofsbericht wieder zu lesen ist, mit denen sich Rechnungshof und Parlament bereits in den vergangenen Jahren befasst haben. Hier scheint in einigen Dienststellen eine eher zweifelhafte Diensteinstellung vorzuherrschen, wenn hier zu lesen ist, dass trotz intensiver Prüfungsverfahren Ergebnisse nicht umgesetzt werden und dadurch der Stadt Hamburg wiederum ganz erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Es ist nicht akzeptabel, dass in der Justizbehörde Erstattungsbeiträge gegenüber SchleswigHolstein nicht abgerechnet wurden und inzwischen durch Nichttätigkeit sogar verjährt sind. Das ist leider kein Einzelfall, das haben wir auch in der Baubehörde erlebt und in manch anderer Behörde.
Ein gutes Beispiel für die oftmals fehlende politische Kontrolle in der Vergangenheit ist die Hochschule für Musik und Theater. Nur so ist zu erklären, dass jahrelang gegen elementare Vorschriften verstoßen wurde. Überhöhte Honorar- und Gehaltszahlungen in großer Anzahl, mangelhafte Überwachung von Lehrverpflichtung und Verstoß gegen Vergabevorschriften deuten auf ganz erhebliche organisatorische Missstände hin. Der Haushaltsausschuss und der Unterausschuss für Rechnungsprüfung werden diesen Jahresbericht wieder intensiv beraten. Ich versichere Ihnen, wir werden insbesondere dort ganz genau nachfassen, wo offensichtlich die Einsichtsfähigkeit der Behörde mangelhaft ist.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Mit einem Investitionsvolumen von circa 330 Millionen Euro wird das Hamburger Messegelände in den nächsten Jahren ausgebaut und dazu noch modernisiert. Damit wird neben der HafenCity und der EuropaPassage eines der größten Bauprojekte in der inneren Stadt in Angriff genommen. Wir begrüßen dieses Vorhaben und unterstützen den Senat bei seiner Realisierung.
Nachdem der Senat unsere Bedenken hinsichtlich der Entscheidung für den innerstädtischen Messestandort im März 2002, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung des Fleischgroßmarktes Hamburg am Standort Lager
straße, Rechnung getragen hat, tun wir dies ohne Wenn und Aber.
Der Fleischgroßmarkt erhält jetzt nicht nur eine langfristige Standortsicherheit, sondern zusätzlich Raum für seine weitere Entwicklung. Durch die neue Halle an der Grabenstraße und die Einbeziehung der Viehmarkthalle erhalten die Betriebe Flächen, die modernsten Anforderungen gerecht werden und zur Optimierung der betrieblichen Situation der Mieter beitragen.
Für den Wirtschaftsstandort Hamburg ist die Messeerweiterung insgesamt von zentraler Bedeutung. Allein durch den Ausbau werden laut Studie von Prognos Bremen bis zum Jahr 2010 4200 neue Arbeitsplätze entstehen und 270 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben von Messeausstellern und -besuchern getätigt werden, die unmittelbar in die Hamburger Region hineingehen.
Sehr sorgfältig untersucht wurde im Vorwege die optimale Finanzierung der Maßnahme. Dabei wurden die Vor- und Nachteile sowie Risiken von Kredit- und Leasingfinanzierungen analysiert. Letztendlich erwies sich das Leasingverfahren im Gutachten als die für den Hamburger Haushalt günstigste Variante, die im Vergleich zum Status quo zu einer ganz erheblich geringeren Haushaltsbelastung von 120 Millionen Euro führen könnte, vorausgesetzt, die zugrunde gelegten Prognosen erweisen sich als richtig.
Ohne Erweiterung und Modernisierung würde der Messestandort Hamburg in Zukunft gegenüber seinen direkten Wettbewerbern Berlin und Hannover verlieren und wäre mittelfristig zur Provinzialität verdammt. Jetzt bestehen aber hervorragende Zukunftsaussichten. Erst recht, wenn schon ab Frühjahr 2005 erste Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen, die gleich von der bedeutendsten Messe – die INTERNORGA – genutzt werden.
Allein der Vergleich der Flächen mit den direkten Wettbewerbern Berlin und Hannover zeigt, wie wichtig vor allem auch für den Kongressstandort Hamburg diese Ausbaumodernisierungsentscheidung ist. Insgesamt werden ab 2007 durch die Errichtung von vier neuen Messehallen circa 85 000 Quadratmeter Ausstellungsfläche zur Verfügung stehen.
Im Vergleich zum weltweit größten Messestandort Hannover mit 350 000 Quadratmetern und Berlin mit immerhin 160 000 Quadratmetern ist die Messe Hamburg immer noch relativ klein. Sie verfügt aber als norddeutsche Metropole über andere Standortvorteile. Welche magische Anziehungskraft von neuen Veranstaltungsräumen ausgeht, zeigt exemplarisch die Color Line Arena.
Nach jahrelangem Hickhack unter dem SPD-geführten Senat wurde dieses Projekt viel zu spät begonnen, Herr Dobritz. Nunmehr ist die Color Line Arena zum magischen Anziehungspunkt sowohl für die nationalen als auch für die internationalen Show- und Sport-Events der Superlative geworden.
Nicht nur die Anziehungskraft Hamburgs als Metropole und die neuen Ausstellungshallen, sondern auch die konsequente Neuausrichtung der Unternehmensstrategie der Hamburg Messe und Congress GmbH wird im Ergebnis zum Erfolg der Messeerweiterung beitragen. Insbesondere die Optimierung und der Ausbau bestehender Veranstaltungen, die Entwicklung neuer Messethemen sowie die Akquisition von Gastveranstaltungen bieten vielfältige Chancen für den unternehmerischen Erfolg.
A C
B D
Wir sind überzeugt, dass der Senat trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Deutschland und der Welt sowie der angespannten Haushaltslage in Hamburg die Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt getroffen hat. Denn wenn wir nicht heute die Grundlagen für die Zukunft legen und die Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs ausbauen und sichern, werden wir in naher Zukunft nur noch das Nachsehen haben. Aus diesem Grund ist die Messeerweiterung auch ein zentraler Bestandteil des Gesamtkonzepts „Wachsende Stadt“ geworden.
Noch ein weiterer wichtiger Punkt: Die neuen Messehallen sind wesentlicher Bestandteil der Bewerbung Hamburgs für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 und wären nach dem Olympiastadion die wichtigsten Sportstätten.
Auch für die angrenzenden Stadtteile – das Karolinen- und das Schanzenviertel – ist die Messeerweiterung von Vorteil, da diese als Bestandteil der Planung fest eingebunden sind. Durch die direkte Anbindung des Messegeländes an den Sternschanzen-Bahnhof wird eine neue Nord-SüdVerbindung zwischen beiden Stadtteilen geschaffen. Zudem kommt eine Neuordnung der Verkehrsströme im Bereich der Gnadenkirche der weiteren städtebaulichen Entwicklung des Karolinenviertels zugute. Ebenso wird die Tiefgarage Heiligengeistfeld zur Beruhigung der Parkplatzsituation beitragen.
Der Senat trifft klare, zügige Entscheidungen, die die Wirtschaft und Hamburg nach vorne bringt.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Egloff, es hört sich immer so schön an, was Sie sagen. Wenn wir uns nur darauf verlassen könnten.
Nein, wir können uns nicht auf Sie verlassen.
In Hamburg ist es ganz anders. Hamburg ist nämlich auf dem Weg zur wirtschaftsfreundlichsten Stadt in Deutschland. Die Kehrtwende in der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik zeigt seit dem Regierungswechsel im Herbst 2001 erste Erfolge. Während bundesweit die Wirtschaft lahmt, koppelt sich Hamburg von diesem negativen Trend ab.
Auch die Zukunftsprognosen für Hamburg sind hervorragend. Erst jüngst hat sich Hamburg beim Städte-Ranking des Wirtschaftsmagazins „Kapital“ von Platz 5 auf Platz 3 verbessert. Vor allem – das ist für uns sehr wichtig – ist der Anstieg der Wirtschaftsleistung bis 2009 um 21 Prozent und der Zuwachs von Arbeitsplätzen um gut 4 Prozent vorausgesagt worden. Das sind die wichtigsten Aspekte.
Hier ist insbesondere ein deutliches Zeichen für die circa 150 000 kleinen und mittelständischen Unternehmen in Hamburg gesetzt worden. Ein weiteres deutliches Zeichen setzen wir – der Senat, die Handelskammer, die Handwerkskammer – mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Erklärung für den Hamburger Mittelstand, die Mitte Dezember erfolgt ist.
In diese Erklärung sind die wesentlichen Inhalte der parlamentarischen Beratungen der vergangenen Monate eingeflossen. Das können Sie heute auch deutlich in der Debatte zum vorliegenden Bericht des Wirtschaftsausschusses sehen.
In nächster Zeit geht es darum, diesen Mittelstandspakt mit Leben zu erfüllen. Ich bin davon überzeugt, dass die
A C
B D
Bürgerschaft gemeinsam mit dem Senat die entsprechenden Grundlagen schaffen wird.
Als gutes Beispiel für das Hand-in-Hand-Spiel ist der Antrag zur Sicherheit von Hamburger Unternehmen unter Federführung des Kollegen Frühauf zu nennen. Innerhalb von nur drei Monaten lag mit der Drucksache 17/1535 eine umfangreiche Antwort des Senats auf das bürgerschaftliche Ersuchen – Stichwort Basel II – vor.
Auf den ersten Blick mag die Frage sicherlich berechtigt sein, ob die Änderungen bei den Eigenkapitalrichtlinien der Banken überhaupt Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Hamburg haben. Doch spätestens beim zweiten Blick wird deutlich, wie verheerend sich diese Konsequenzen für Hamburg auswirken. Beim Standortwettbewerb der Wirtschaftsmetropolen werden die Hilfestellungen und Beratungsangebote bei den Unternehmensfinanzierungen immer wichtiger werden. Hier haben wir die Zeichen der Zeit rechtzeitig erkannt.
Der Senat hat bereits im vergangenen Jahr die Beteiligungsgesellschaft um 5 Millionen Euro aufgestockt; das haben wir schon gehört. Wir werden noch weiter aufstocken und mit den Banken reden, um Modelle zu entwickeln, damit noch mehr Geld an diese Gesellschaften gegeben werden kann.
Zwischenzeitlich werden auch – als Neukonstruktion – die fünf Mittelstandsförderungsprogramme zusammengefasst. Das passiert tatsächlich, Herr Egloff.
Daran arbeite ich schon seit acht Jahren ohne Erfolg. Jetzt können wir das endlich umsetzen.
Ein entscheidender Schritt nach vorne ist die grundsätzliche Neuordnung der Mittelstandsförderung im Rahmen des Mittelstandspaktes. Verbunden mit dieser Neuordnung in Form des so genannten Drei-Säulen-Modells werden die einzelnen Förderprogramme und Maßnahmen ihre volle Wirkungskraft entfalten können. Es werden in der ersten und der zweiten Säule, mit denen die Handels- und die Handwerkskammer als feste Partner anerkannt und gestärkt werden, unter dem Dach des Wirtschaftszentrums – das wird die dritte Säule – alle mit der Wirtschaftsförderung betrauten Einheiten zusammengefasst. Das heißt, unter diesem Dach werden neben der Hamburger Wirtschaftsförderungsgesellschaft alle bisher organisatorisch und räumlich unabhängig arbeitenden Einheiten rund um die Mittelstandsförderung konzentriert.
In diesem Wirtschaftszentrum werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Hamburg alle relevanten Einrichtungen wie Bürgschaftsgemeinschaft, Beteiligungsgesellschaft, Innovationsstiftung und gleichzeitig auch Ansprechpartner zur Abwicklung sämtlicher Hamburger Förderungsprogramme finden.
Wünschenswert wäre es – hier komme ich auf Sie zurück, Herr Egloff, denn in dieser Frage gibt es einen fraktionsübergreifenden Konsens –, wenn es dem Senat gelingen würde, die neu aus KfW und DfA gegründete Mittelstandsbank des Bundes beispielsweise als Vertriebsrepräsentant in das Wirtschaftszentrum einzubinden. Das halte ich für eine sehr gute Idee.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern den eingeschlagenen Weg fortsetzen
und – wie eingangs bereits gesagt wurde – Hamburg zur wirtschaftsfreundlichsten Stadt in Deutschland machen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Egloff, es prallen wieder unsere Ideologien aufeinander. Die ersten Erfolge der vom Senat durchgeführten Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik zeigen, wie wichtig die enge Verzahnung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf der einen Seite und die konkreten Bedürfnisse der Wirtschaft auf der anderen Seite sind.
Während in den vergangenen 20 Jahren erhebliche Mittel für den Aufbau eines Zweiten Arbeitsmarkts verwendet wurden, wobei die Integrationsquote in den Ersten Arbeitsmarkt bei nur 25 Prozent lag,
steht bei uns der Erste reale Arbeitsmarkt im Mittelpunkt der Beschäftigungspolitik. Die Entwicklung neuer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wird künftig direkt auf die betrieblichen und strukturellen Erfordernisse der Hamburger Wirtschaft ausgerichtet.
Vor diesem Hintergrund geht auch Ihre Kritik an der Sparpolitik ins Leere. Im Jahre 2003 werden fast 37 Millionen Euro für die Hamburger Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen, eine hohe Summe, die wir deutlich wirkungsvoller einsetzen werden als bisher. Die eingesparten Mittel werden für die Haushaltskonsolidierung und zur Verstärkung der Wirtschaftsförderung eingesetzt. Die BTG – Beteiligungsgesellschaft – erhält im nächsten Jahr zusätzlich 2 Millionen Euro und kann hierfür etwa 80 weitere Unternehmen unterstützen. Damit wird sich die Zahl der BTGBeteiligungen nahezu verdoppeln und es werden neue Arbeitsplätze geschaffen.
Wir werden die gute und enge Zusammenarbeit mit dem Hamburger Arbeitsamt, dem wichtigsten Partner vor Ort, fortsetzen, aber auch konstruktiv mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammenarbeiten. Dieser Zusammenarbeit kommt nämlich bei der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im nächsten Jahr eine Schlüsselrolle zu, wobei ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betone, dass die Union die Umsetzung der Kommissionsvorschläge 1:1 fordert, ohne Wenn und Aber. Nur wenn es uns gelingt, die Arbeitsmarktprojekte auf die spezifischen Bedürfnisse der Wirtschaft auszurichten,
werden wir in den nächsten Jahren bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen entscheidenden Schritt vorankommen.