Mir ist mitgeteilt worden, dass Herr Egloff seine Frage zur Bewertung von staatlichen Beihilfen durch die EU-Kommission zurückgezogen hat. Die Frage stand auf Platz Nummer 8 unserer Liste. Die entfällt, insoweit haben wir noch zehn Fragen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der „taz“ vom 27. Februar wird Ole von Beust mit der Aussage zitiert, es gehe nicht um die grundsätzliche Frage, ob es einen Standort für die Bauwagen gebe, sondern wo.
Erstens: Mit welchem Ergebnis ist diese grundsätzliche Frage, also ob es einen Standort für die Bauwagen geben wird, im Senat geklärt worden?
Sehr geehrte Frau Fragestellerin! Es wird einen Platz für Wohnwagenbewohner der geräumten und der zu räumenden Bauwagenplätze im Namen des geltenden Rechts, also des Wohnwagengesetzes, für einen zeitlich befristeten Zeitraum mit dem Ziel der Vermittlung der Bewohner in Wohnraum geben. Dabei ist die Rechtsordnung wie für jeden Bewohner dieser Stadt zu beachten. Es ist also eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, der Anschluss- und Benutzungszwang für den kostenpflichtigen Bezug von Wasser und Strom zu erfüllen, rechtmäßiges Verhalten an den Tag zu legen und Sozialverträglichkeit zu beachten. Bei Verstößen gegen solche Auflagen werden die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.
Ich habe eine Nachfrage dazu. Ist es so, dass die grundsätzliche Frage, dass es einen Standort für Bauwagen geben soll, im Senat so geklärt wurde, wie Sie es eben beschrieben haben?
Zweite Frage: Welche Behörde beziehungsweise welche Person hatte oder hat immer noch das Mandat, für den Senat zu verhandeln, und wer entscheidet dann über den ausgehandelten Vorschlag?
Die zuständige Behörde nach dem Wohnwagengesetz ist die Behörde für Bau und Verkehr. Als Gesprächspartner für diesen Bereich gegenüber den Rechtsanwälten der ehemaligen Bauwagen
bewohner wurde der für die Behörde für Inneres tätige Staatsrat aus dem Staatsrätekollegium beauftragt. Entscheidungen werden im Rahmen des geltenden Rechts von den zuständigen Behörden beziehungsweise vom Senat getroffen, wie es in allen anderen Entscheidungsfragen auch üblich ist.
Ich frage den Senat: Ist es zutreffend, dass in diesem Moment, wo diese Frage hier erörtert wird, der Bürgermeister dazu draußen eine Pressekonferenz abhält und die Journalisten dort hinzieht, um sie hier nicht an der Fragestunde teilnehmen zu lassen?
Dazu sind zwei Dinge zu sagen. Die erste Frage ist, ob der Senat das „Ob“ entschieden hat. Der Bürgermeister spricht jetzt zur Presse hauptsächlich zu der Frage des „Wie“ und diese Pressekonferenz ist schon seit 14.45 Uhr in Gang.
Ich habe noch eine Nachfrage. Ich hätte gerne die Frage geklärt, wann wir hier im Plenum das, was der Senat oder der Bürgermeister draußen der Presse erzählt, erfahren werden.
Zur Weiterverhandlung mandatierter Personen: Ist es so, dass der Staatsrat der Innenbehörde für die weiteren Verhandlungen immer noch mit einem Mandat ausgestattet wird,
obwohl vonseiten der Verhandlungspartner gesagt wurde, dass diese Person nicht mehr zu akzeptieren sei, weil sie zurückgepfiffen wurde?
Mit Bezug auf die Ausgangsfrage: Teilt der Erste Bürgermeister in der parallel laufenden Pressekonferenz ein Ergebnis mit und, wenn ja, welches?
Eine Nachfrage zu der Frage von Herrn Maaß. Ist der Senat mit mir der Meinung, dass der Senat seine Verhandlungsführer selber bestimmt und sie nicht von Bambulisten oder deren Rechtsanwälten aufoktroyieren lässt?
Der Senat teilt diese Auffassung und ich darf eine Anmerkung machen: Ich glaube, dass nicht nur der Senat, sondern jeder durchschnittlich Denkende der Auffassung ist, dass Verhandlungspartner sich selber aussuchen, wen sie zu Verhandlungen schicken.
Frau Dr. Hilgers, es waren zwei Fragen, die Sie gestellt haben. Es gibt nur zwei Fragemöglichkeiten für Abgeordnete. Jetzt ist Frau Dr. Lappe dran.