Verena Lappe
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir, ehrlich gesagt, noch nie so schwer gefallen, eine Entscheidung von meiner Fraktion und mir heute hier mitzuteilen, weil es um ein Thema geht, was uns mindestens so am Herzen liegt wie der SPD und auch vielen anderen hier: der Opferschutz. Die Intention in diesem Antrag tragen wir grundsätzlich bedingungslos mit, das heißt, Opfern von Straftaten unbürokratisch, auch über die existierenden Möglichkeiten hinaus, Unterstützung zukommen zu lassen sowie die Stärkung der Infrastruktur der Opferhilfe in Hamburg. Da gibt es Defizite. Wir haben uns auch schon in der vergangenen Legislaturperiode vielfach dafür eingesetzt, dass wir in Hamburg einen Standard bekommen, der entsprechend der EU-Empfehlung besagt, Opfern den Anspruch auf Reintegration in den Alltag zu gewähren. Das ist unser Ziel. Ich glaube, dass es ein sinnvolles und gutes Ziel ist. Wir haben jedoch Zweifel, ob eine Opferstiftung das geeignete Instrument ist, diese Ziele zu erreichen. Ich habe diese Zweifel auch, insbesondere nach der Anhörung, die ich zum Teil anders bewertet habe als Herr Klooß.
Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen; wir werden uns enthalten. Worin bestehen unsere Zweifel?
Ich möchte kurz auf einige Sachen eingehen, von denen ich denke, dass sie Anlass genug sind, zu zweifeln und erhebliche Fragen daran zu haben, ob das der geeignete Weg ist. Die Anhörung hat meiner Ansicht nach deutlich gezeigt, dass viele Träger der Opferhilfe Geldmangel haben. Das ist klar, sie brauchen Geld. Aber sie haben auch – anders als Herr Klooß das gesagt hat – meiner Ansicht nach nicht deutlich gemacht, dass sie eine Opferstiftung für das geeignete Instrument halten, sondern vielmehr Befürchtungen haben, dass man sich nicht genug Gedanken darüber gemacht hat, wie man diese Träger mit einbindet. Dann hätten Sie vielleicht etwas anderes gesagt. Sie versuchen, eine Einrichtung zu schaffen, die derzeit an den Interessen dieser Träger vorbeigehen. Sie tragen das nicht mit und das kann man meiner Ansicht nach in diesem Bereich nicht machen. Das ist kein Erfolgsmodell.
Wenn man sich Stiftungen überhaupt anschaut – beispielsweise das niedersächsische Modell –, glaube ich, dass wir uns vor zwei Jahren sicherlich mehr Erfolg von der Änderung des Stiftungsrechts und von den steuerli
chen Erleichterungen bei Stiftungseinrichtungen versprochen haben. Wir haben jüngst bei der Tamm-Stiftung gesehen, dass das Geld nicht in der Form fließt, wie wir uns das vielleicht alle versprechen. Darin verbirgt sich die Gefahr, dass der Staat ein Stück aus seiner Verantwortung für diesen Themenbereich kommt, alles dieser Stiftung überlässt, die aber gar nicht über die Mittel verfügt, die wir jetzt zum Beispiel schon für den Opferschutz haben.
Ich möchte nicht, dass der Staat durch so eine Stiftung aus der Verantwortung genommen wird. Das wollen wir ganz und gar vermeiden.
Hinzu kommt noch, wenn Sie Ihren Antrag noch einmal durchlesen, dass er nahe legt, dass die Träger der Opferhilfe gleichzeitig im Kuratorium oder in dem Stiftungsrat sein sollen und gleichzeitig Zuwendungsempfänger sind. Das ist auch in Niedersachsen nicht so. Da ist nur der „Weiße Ring“ im Stiftungsrat und die verteilen das Geld an die einzelnen Personen. Über so ein Modell kann man nachdenken. Aber wenn Sie die Infrastruktur für die Opferhilfe-Einrichtung verbessern wollen, dann muss man aber über andere Sachen nachdenken. Dieses Nachdenken ist im Ausschuss nicht mehr möglich gewesen, weil am Schluss zack, zack die Entscheidung durchgezogen wurde. So ist das bei mir jedenfalls angekommen.
Das tut mir für die Sache sehr Leid. Aber ich erwarte, wenn wir einen Antrag zum Opferschutz vorlegen und den auch gemeinsam abstimmen wollen, dann sollte es einer sein, der Hand und Fuß hat, der für die Zukunft tragfähig ist und eine geeignete Mehrheit hat. Nur dann können wir den Opfern wirklich eine Hilfe zukommen lassen. So habe ich meine Zweifel und das ist im Interesse der Sache, glaube ich, nicht gut. Die Menschen, um die es hier geht, haben ein Recht darauf, dass wir ihnen verlässliche, wirksame Konzepte zukommen lassen. Hierfür müssen wir uns auch in der kommenden Legislaturperiode weiterhin einsetzen und Sie können sich sicher sein, dass auch wir unseren Beitrag dazu leisten werden.
Herr Senator! Angeblich sollen an den nationalen Special Olympics im Juni 2004 in Hamburg, die ja auch Bestandteil des sportpolitischen Profils der Stadt sind, 1000 Schülerinnen und Schüler aus Hamburg teilnehmen. Wie soll diese Zielzahl erreicht werden, wenn drei der sieben Schulen für geistig Behinderte wegen der Folgen des Lehrerarbeitszeitmodells gar nicht teilnehmen können?
Die Special Olympics sind ja schon im Juni. Da wird es nicht nützen, wenn am 1. August 2004 vielleicht das Problem gelöst wird. Was werden Sie konkret für diesen Fall tun?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Mandel, vielen Dank für diese Rede. Sie ist an Unterhaltungswert nicht zu toppen;
ich werde es auch gar nicht erst probieren.
Frau Koop, warum haben Sie dem Senatsamt für die Gleichstellung nicht mehr Kompetenzen gegeben? Das lag doch zwei Jahre lang in Ihrer Macht, Sie hätten es doch tun können. Stattdessen haben Sie es – und andere Dinge auch noch – einfach aufgelöst.
Ach, Frau Koop, das sind doch billige Ausreden.
Frau Kasdepke, zu Ihrer Rede brauche ich eigentlich nichts mehr sagen. Ich versuche es einfach einmal mit einer feministischen Analyse der Großen Anfrage. Mal schauen, ob dann hinterher meine Taschen voller Geld sind, wie Sie mir das neulich schon einmal bei einer Debatte unterstellt haben.
Die Daten, die der Senat in dieser Großen Anfrage liefert, machen deutlich, was wir seit zwei Jahren erleben: Hamburg stagniert und bewegt sich in der Frage der Gleichstellung von Frau und Mann zurück.
Das haben wir nach der Auflösung – anstatt ihm mehr Kompetenzen oder eine andere Struktur zu geben – des Senatsamtes für die Gleichstellung zu spüren bekommen. Es wurden 20 Millionen Euro weniger für die frauen- und mädchenspezifischen Angebote bereitgestellt.
Ich persönlich halte es für das größte Problem – auch auf der Grundlage der hamburgischen Verfassung –, dass die Gleichstellungspolitik nicht mehr zentrales Thema dieses Senats ist. Stattdessen wird eine Politik betrieben, die sich einzig und allein an der Familie orientiert; andere Fragen werden nicht mehr in ausreichender Form thematisiert.
Die Große Anfrage war nicht besonders umfangreich, Frau Kasdepke hat die Daten deutlich gemacht. Bei den öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen stagniert die Beteiligung mit circa 30 Prozent, bei den Aufsichtsräten und Beiräten der öffentlichen Unternehmen ist sie von 25 Prozent auf 20 Prozent gesunken.
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Was heißt, Formalistin? Wir müssen Kriterien haben, woran wir erkennen können, ob sich etwas verändert. Hier ist deutlich etwas gesunken und das andere stagniert. Sie sind doch sonst auch immer für Zahlen, die belegen, ob irgendetwas steigt oder weniger wird. Warum soll das hier nicht auch angewandt werden?
Die vom Senat gelieferte Begründung, warum sich hier nicht mehr getan hat, ist eigentlich noch viel schlimmer. Es fällt ihm nichts weiter ein, als zu sagen: Die Frauen seien nicht qualifiziert genug. Bei der Besetzung kann das Geschlecht neben anderen Kriterien – wie die fachliche Qualifikation und gegebenenfalls Funktionsgebundenheit – nur ein Kriterium sein.
Das klingt plausibel, aber sehen Sie sich an – das hat Frau Mandel auch schon gesagt –, wie die Frauen derzeit in Deutschland ausgebildet sind. Sie sind teilweise besser ausgebildet als Männer. Auf der Ebene kann es eigentlich keinen Grund geben, warum sie nicht in solchen Gremien vertreten sein können.
Es ist einzig und allein eine Frage des Wollens, der politischen Überzeugung in die Richtigkeit dieses Anliegens, ob geeignete Frauen gefunden werden.
Wenn Sie ein bisschen die Geschichte verfolgen, so lag der Anteil der Frauen in der Weimarer Republik – 1919 und in der Zeit danach – bei knapp 10 Prozent. 1987 waren es immer noch knapp 10 Prozent. Dazwischen lagen Zeiten, in denen es eindeutig nicht gewollt war, dass Frauen in öffentlichen Gremien und in den Parlamenten Politik gemacht haben oder auch woanders öffentlich beteiligt waren.
Als man begann, zu der Überzeugung zu gelangen, dass hier etwas getan werden muss, hat man innerhalb von 15 Jahren schon einige Schritte nach vorn getan. Wenn man sich jetzt wieder zurückentwickelt, ist das natürlich ein Indiz dafür, dass etwas nicht gewollt wird. Das ist das, was ich diesem Senat unterstelle: Er will keine Förderung von Frauen bei der Besetzung von öffentlichen Gremien.
Das haben wir hier auch immer wieder gemerkt, wenn Fraktionen Gremien besetzen mussten. Man wusste immer schon vorher, welche Fraktion Frauen und welche Männer benennt.
Das war ganz eindeutig. Dies ist eigentlich ein Verstoß gegen unsere Hamburger Verfassung.
Lesen Sie doch einmal Artikel 3 Absatz 2 der hamburgischen Verfassung, der eindeutig sagt, dass alle Staatsgewalt darauf ausgerichtet sein soll, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männer in Hamburg voranzubringen. Davon haben Sie sich ein Stück verabschiedet; das muss man ganz deutlich sagen.
Die Beteuerung des Senats, er würde im Rahmen seiner Steuerungsmöglichkeiten auf die gleichberechtigte Vertretung von Frauen in Aufsichtsgremien hinwirken, ist weiter nichts als ein Lippenbekenntnis ohne jede Substanz. Es sind keine Bemühungen ersichtlich, es gibt keinen Plan, es gibt keine Konzepte.
Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Rückentwicklung in Hamburg bald ein Ende hat. Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss wieder ein wesentlicher Bestandteil der Hamburger Politik werden. Zum Glück sind Frauen auch Wählerinnen. Das werden Sie hoffentlich am 29. Februar zu spüren bekommen.
Herr Frühauf, was tun Sie denn dafür, dass sich mehr Frauen für die Politik Ihrer Partei interessieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute Abend doch noch einmal Ihre Aufmerksamkeit für eine Eingabe beanspruchen, auch wenn es schon so spät ist. Es handelt sich um die Eingabe 574 aus 03, die in diesem Bericht aufgeführt ist. Es geht um die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern.
Es kommt nicht oft vor, dass ich von einer Sitzung des Eingabenausschusses nach Hause gehe und mit einer Entscheidung richtig zufrieden bin. Der Senat wurde ersucht, im Zusammenhang mit dieser Eingabe zu prüfen, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen mit dem Ziel,
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die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern zugunsten einer freiwilligen Mitgliedschaft der Unternehmen aufzuheben. Ich habe mich sehr gefreut, dass es im Eingabenausschuss zu diesem Konsens gekommen ist. Ich bin in meiner Freude gleich zu Herrn Kerstan gelaufen und habe gesagt, Jens, stell dir vor, was wir da entschieden haben. Ist das nicht eine tolle Entscheidung? Er sagte, wie, das macht die CDU mit? Das kann doch gar nicht sein.
Wie ich jetzt gehört habe, soll von dieser Entscheidung, die im Eingabenausschuss getroffen wurde, abgewichen werden. Ich möchte darum bitten, wenn das tatsächlich der Fall ist, dass die CDU sich hier dazu äußert, warum das es so ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von 1980 bis 1982 war ich wissenschaftliche Mitarbeiterin im Begleitforschungsprojekt zu den damals zwei Hamburger Frauenhäusern.
Ich möchte Ihnen eine Geschichte erzählen, die damals passiert ist, damit Sie besser verstehen, warum wir diesen Antrag eingebracht haben und warum wir fordern, dass die Behörde für Soziales und Familie keinesfalls darauf bestehen darf, die Namen der Frauenhausbewohnerinnen genannt zu bekommen und geduldeten Frauen den Aufenthalt in einem der Frauenhäuser zu untersagen.
Danke, Herr Präsident. Ich komme zu dem, was damals passiert ist.
Eine Frau aus dem Ruhrgebiet kam mit ihren drei Töchtern in eines der Hamburger Frauenhäuser auf der Flucht vor ihrem gewalttätigen Ehemann. Ich lernte sie kennen, als sie bereits dabei war, ihre Zukunft für sich und ihre Töchter in Hamburg zu organisieren. Sie fand eine Wohnung und lernte auch einen neuen Freund kennen, immer in der Hoffnung, dass ihr Mann ihren Aufenthaltsort nicht herausfinden möge. Eines Nachts kam sie jedoch wieder in das Frauenhaus. Ihr Mann hatte sie gefunden und bedroht. Die Adresse des Frauenhauses hatte er auch herausbekommen.
Sicher haben manche von Ihnen schon mal in die Augen von Menschen geschaut, die wirklich Angst um ihr Leben haben. Sie sehen dort Ohnmacht und Hilflosigkeit. Und als diejenige, die helfen will, fühlen Sie sich auch ohnmächtig, weil Sie merken, dass alles, was Sie tun, seine Grenzen hat. Es wird immer ein Restrisiko bleiben bei dem, was Sie machen.
Wir haben uns damals entschieden, Frau K. privat unterzubringen. Das sah dann so aus, dass wir sie bei Nacht und Nebel möglichst unentdeckt mit einem privaten PKW in die vorgesehene Wohnung gebracht haben, wobei wir uns ständig umgeschaut haben, ob irgendjemand uns verfolgt. Es ist in der Nacht nichts passiert. Sie ist danach wieder in das Frauenhaus gegangen und hat sich entschieden, in ihrer Wohnung zu bleiben, weil sie der Meinung war, dass sie nicht dauernd auf der Flucht vor ihrem ehemaligen Mann sein kann. Sie hatte auch gehofft, dass durch den neuen Freund der Schutz vielleicht mehr gewährleistet ist, als wenn sie allein gewesen wäre. Dem Mann wurde untersagt, sich in der Nähe ihrer Wohnung aufzuhalten. Doch eines Nachts drang er in die Wohnung ein und erschoss sie. Der Freund konnte noch gerade mit einem Sprung aus dem Fenster sein Leben retten. Die drei Töchter schliefen nebenan in ihrem Schlafzimmer.
Was ich Ihnen damit sagen will oder was für mich eine wichtige Erfahrung in diesem Zusammenhang war: Gewalt kommt in den besten und deutschen Familien vor, denn genau um so eine Familie handelte es sich damals. Die Anstrengungen, die Daten der Frauenhausbewohnerinnen zu schützen, können gar nicht groß genug sein. Es bleibt immer ein Restrisiko und genau hier liegt auch die schwierige Aufgabe der Frauenhaus-Mitarbeiterinnen. Sie müssen nämlich in jedem Fall eine Gefahrenabschätzung vornehmen und sie müssen jeden Tag entscheiden, ob eine Frau sich allein in der Öffentlichkeit bewegen kann oder nicht. Sie müssen auch entscheiden, ob überhaupt eine Wohnungswahl in Hamburg der Sicherheitslage entspricht oder die Maßnahme ergriffen werden muss, den Namen zu ändern.
Sie werden sagen, so etwas passiere ja nun nicht jeden Tag in Hamburg. Das stimmt, aber es passiert eben. Das letzte Mal in Hamburg 1995 und vor allem kann es immer wieder passieren. Die Bedrohung ist immer da und genau
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das prägt auch den Alltag in einem Frauenhaus neben der ständigen Überfüllung. Betroffen sind davon nicht nur die Mitarbeiterinnen, sondern alle Frauen und Kinder, die dort Schutz suchen.
Mitte der Neunzigerjahre hat sich die Hamburger Politik im parteiübergreifenden Konsens und mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten bei der Novellierung des Hamburger Meldegesetzes für einen besonderen Schutz der Namen und Adressen von Frauen, die in Frauenhäuser flüchten, eingesetzt. Es wurden auch Verfahren erwirkt, die diesen besonderen Schutz bei der Ausländerbehörde, bei den Sozialämtern und beim Familiengericht gewährleisten sollen, damit es nicht zu Pannen wie der folgenden kommen kann: Ein gewalttätiger Mann bekam noch 1994 den aus Schutzgründen geänderten Namen und die Adresse der geflüchteten Frau, als er sie einfach bei der Polizei als vermisst meldete.
Eine regelhafte Namensnennung gegenüber der Behörde, wie jetzt gefordert, würde dieses Risiko wieder erhöhen, weil die BSF sicher nicht über die Schutzmaßnahmen verfügt, die besonders betroffene Ämter extra eingeführt haben. Um dies zu verdeutlichen: Die bereitwillige Herausgabe der Adresse des geplanten Ortes für die geduldeten Frauen an die Presse zeigt, wie wenig Sensibilität für diese Frage in der Behörde vorhanden ist und das weckt keinesfalls den Wunsch nach mehr.
Doch das ist nicht alles. Die Verpflichtung der Namensnennung bringt die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch Paragraph 203. Dieser Paragraph verbietet Beraterinnen – ich zitiere –:
"… unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis"
zu offenbaren. Eine Einwilligung der Klientinnen wäre notwendig. Dabei würde sich ungefähr folgendes Szenario entwickeln:
Wenn eine Frau im Frauenhaus Schutz sucht, muss sie als Erstes gefragt werden, ob sie damit einverstanden ist, dass ihr Name samt weiterer Daten nach ihrem Auszug der Behörde mitgeteilt wird, ohne Rücksicht auf ihre Verfassung und ihre aktuelle Notsituation. Wenn sie Nein sagt, müsste sie wieder gehen, weil sonst das Frauenhaus vermeintlich nicht sachgerecht abrechnet. Sie könnte auch aufgenommen werden und kurz vor ihrem Auszug gefragt werden, ob sie damit einverstanden ist, dass ihr Name weitergereicht wird. Wenn sie dann allerdings Nein sagt, was ihr gutes Recht ist, sieht das Frauenhaus schlecht aus und könnte die Auflage der Behörde nicht erfüllen. Ich frage Sie: Wollen Sie wirklich solch einen Zustand in Hamburg hervorrufen? Ich glaube nicht. Wenn Sie sich alle ernsthaft fragen, glaube ich nicht, dass Sie das wirklich wollen.
Die Frauen haben vor allem auch deshalb ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre, weil das Problem der Gewalt in der Beziehung nicht nur ein gesellschaftliches, sondern eben auch ein ganz persönliches ist mit all den Zweifeln, der Wut, den Schuld- und Ohnmachtsgefühlen, wie sie diese Frauen haben. Manche kommen immer wieder ins Frauenhaus. Für manche Frauen dauert es lange, bis sie in der Lage sind, sich ein gewaltfreies
Leben aufzubauen, manche schaffen es nie. All diese Sachen müssen sie in der Beziehung zwischen ihren Beraterinnen und sich klären können.
Nun zu den Begründungen der Behörde für das Vorgehen, was Sie jetzt beabsichtigen. Angeblich soll das Haushaltsrecht das einfordern. Das stimmt einfach nicht. Lesen Sie nach. Es steht nirgends, dass es erforderlich sei, die Namen zu nennen in solchen Fällen wie bei den Frauenhäusern. Wie Sie alle wissen, sieht der Datenschutzbeauftragte dies auch anders als die Behörde. Ein sachgerechter Verwendungsnachweis muss unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten rechtliche, fachliche und haushaltsrechtliche Erfordernisse erwägen. Eine Statistik ist erforderlich, aber keine Namensnennungen. Das kann mit Pseudonym erfolgen und würde so die hohen persönlichen Schutzrechte der Frauen nicht gefährden und die Mitarbeiterinnen vor Verstößen gegen das Strafrecht schützen. Es ist nicht nachvollziehbar, was die Behörde wirklich erreichen will. Vielleicht ist der Grund einfach in dem zu finden – Frau Koop, ich zitiere Sie ja so gerne –, dass Frau Koop am 20. Oktober 1994 im Zusammenhang mit der aus Ihrer Sicht so zögerlichen Einrichtung und Finanzierung des fünften Hamburger Frauenhauses und der damals so spät stattfindenden Debatte über dieses Thema gesagt hat:
"Es ist..., wie es mit den Frauen immer ist; die kommen immer zuletzt."
Zumindest das scheint sich mit bemerkenswerter Konsequenz bei dem jetzigen Senat fortzusetzen.
Nun zu den geduldeten Frauen. Sie sollen das Frauenhaus nicht mehr nutzen können, weil sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und das sehe nun mal die Leistung Frauenhaus nicht vor. Keine Sozialleistung in Hamburg sieht die Leistung Frauenhaus vor. Im Übrigen – damit Sie das auch alle wissen – ist die Frauenhausfinanzierung keine Einzelfallfinanzierung, sondern das gesamte Projekt wird finanziert und nicht nach Kopfzahl abgerechnet. Wenn man diese Formulierung weiter überlegen würde, würde das heißen, dass Frauen, die berufstätig sind – und die kommen auch in Frauenhäuser –, gar kein Recht darauf hätten, in ein Frauenhaus zu gehen, weil bei ihrer Entlohnung nun wirklich überhaupt keine Leistung Frauenhaus drin ist. Sie haben aber ein Recht darauf – vielleicht könnte man das sagen –, weil sie Steuern zahlen und aus Steuern wird ja das Frauenhaus finanziert.
Herr Müller-Sönksen, Sie glänzen wieder durch unqualifizierte Zwischenrufe.
Dabei sollte gerade Ihre Fraktion...
Nun hören Sie mir doch mal zu. Melden Sie sich doch zu Wort, wenn Sie wollen. Sie können mich auch etwas fragen, aber gerade Ihre Fraktion sollte die Datenschutzrechtsfrage besonders interessieren, weil Sie sich noch im Bundestagswahlprogramm 2002 mit Ihrem Datenschutzprogramm besonders gebrüstet haben. Eigentlich
müssten gerade Sie dafür sein, dass diese Daten besonders geschützt werden.
Quatschen Sie nicht immer dazwischen.
Bei dieser Frage bleibt es im schwärzesten Dunkel, was die Behörde mit diesen Vorgaben eigentlich will. Über die wahren Hintergründe gibt es bisher keine Information. Vielleicht kann das gleich einmal jemand der Regierungsfraktionsabgeordneten zum Besten geben.
Mein Anliegen ist es eigentlich, an Sie alle zu appellieren, dem Tun der Behörde in diesen beiden Punkten Einhalt zu gebieten, weil eine sachgerechte und auf dem Boden unserer Gesetze befindliche Frauenhausarbeit sonst zukünftig nicht mehr sichergestellt sein wird. Daran kann keiner und keine in diesem Raum Interesse haben.
Wir haben die parlamentarische Möglichkeit, den bisherigen politischen Konsens – und den gab es in der Tat – wieder aufleben zu lassen und uns dafür zu entscheiden, dass diese fatale Entscheidung zurückgenommen wird. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon bemerkenswert, was dieser Antrag für eine Debatte hervorgerufen hat, und eigentlich auch erschreckend. Ich muss nämlich feststellen, dass Sie mir nicht zugehört haben. Sie haben aus diesem Antrag etwas gemacht, was gar nicht drin steht. Er dreht sich einzig und allein um Fragen von Datenschutz, Strafrecht und Haushaltsrecht. Auf diese Fragen sind Sie so gut wie gar nicht eingegangen, sondern Sie reden davon, dass den Frauenhäusern das Geld weggekürzt werden müsse, dass es ein gehöriges Misstrauen gegenüber der bisherigen Verwendungspraxis der Frauenhäuser gebe, dass der Senat früherer Legislaturperioden das stillschweigend geduldet habe, dass das auch am Rechnungshof vorbeigegangen sei. Wenn es so wäre, Frau Kasdepke, wie Sie gesagt haben, dann hätte ich längst einen anderen Job und würde hier nicht nur von den Abgeordnetendiäten leben.
Ja, wenn diese Unterstellung, dass sich die Feministinnen das ganze Haushaltsgeld in die eigene Tasche wirtschaften, wahr wäre, wäre das so. Dem ist jedoch nicht so. Die Praxis ist vielmehr so, dass solche Feministinnen in der Regel ehrenamtlich arbeiten oder für geringe Löhne. Das ist die Praxis und das sollten Sie sich auch mal angucken.
Dann ist ja auch interessant, was herausgekommen ist: Ich habe nämlich tatsächlich mehr über die wahren Beweggründe der Maßnahme erfahren, die die Behörde für Soziales vorsieht. Die Behörde war ja so schlau, dass sie die Sachen, die Sie jetzt hier geäußert haben, bisher nicht gesagt hat. Die Behörde hat bisher nicht gesagt, dass es bei der Frage der geduldeten Frauen darum geht, mehr Kontrolle und Zugriff auf diese Frauen zu haben. Das hat die Behörde nicht gesagt. Das hätte sie gar nicht gewagt. Aber Sie haben es hier deutlich gemacht. Sie haben deutlich gemacht, dass es um Misstrauen diesen Trägern gegenüber geht. Das hat die Behörde auch nicht getan. Aber das klärt, warum hier etwas gemacht worden ist, wo keine vernünftige Argumentation ausreicht, um es zu verstehen. Das, was getan wird,
entbehrt jeder Objektivität, jeder kritischen Sachkenntnis, und es ist nichts anderes als ideologisch.
Herr Dr. Schinnenburg, an welcher Stelle hat sich Frau Dr. Freudenberg abfällig über Tagesmütter geäußert?
Dr. Wieland Schinnenburg: Das kann ich Ihnen genau sagen. Sie hat wörtlich gesagt: Auf die Dauer sind Tagesmütter kein Ersatz für Kindertagesstätten.
Ich sage Ihnen, Tagesmütter sind kein Ersatz und auf Dauer kann jede Mutter ihre eigenen Kinder und andere Kinder gut erziehen. Das ist die Realität. Das passt nicht in Ihren ideologischen Kram. Es ist nur die Wahrheit, das ist doch der Punkt.
Völlig zu Recht hat man erst einmal nur ein Modellprojekt vorgehabt, weil wir in der Tat ein problematisches Feld betreten. Ich persönlich bin sehr gespannt darauf. Wir werden dieses Modellprojekt durchführen. Wir werden es nicht zulassen, dass Sie die Tagesmütter disqualifizieren. Wir werden allen Tagesmüttern und Sozialhilfeempfängerinnen, die etwas machen wollen, die Chance dazu geben. Am Ende werden Sie uns dann applaudieren. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Der Senat teilte den Hamburger Frauenhäusern am 21. Juli 2003 mit, dass dem Zuwendungsbescheid 2003, der bald vorliegen würde, eine neue Anlage "Auszugsstatistik" beigefügt sei. Danach sollen die Frauenhäuser ab 1. September 2003 nach Auszug einer Frau der Behörde neben anderen Angaben den Namen der Frau mitteilen.
Welche statistischen Angaben in welchen Zeiträumen werden bisher von den Frauenhäusern der Behörde übermittelt?
Meine zweite Frage.
Weshalb will die Behörde eine Auszugsstatistik unter Angabe der Namen der Frauen einführen?
Welche Konsequenzen hätte eine nachhaltige Weigerung der Frauenhäuser, die Namen anzugeben und die für 2004 geplante Zielgruppeneinschränkung nicht zu vollziehen, auf die Finanzierung der Häuser?
Herr Staatsrat, kann ich davon ausgehen, dass sich auch die Behörde an das Votum des Hamburger Datenschutzbeauftragten in dieser Angelegenheit halten wird, wenn es denn vorliegt?
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Herr Staatsrat, hat Herr Rehaag während seiner Amtszeit als Senator an Sitzungen des
Verwaltungsrats der Patentverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein teilgenommen?
Darf ich aufgrund dessen, was Sie jetzt sagen, auch davon ausgehen, dass der Senator an der Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Ähnlichem für diese Patentverwaltungsgesellschaft in Vaduz auch nicht beteiligt war?
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wesentliche, was die SPD zu diesem Antrag bewegt und auch uns im Eingabenausschuss umgetrieben hat, hat Herr Polle gesagt. Ich möchte noch dazu ergänzen, warum wir einen Änderungsantrag zu Punkt 1 des Petitums eingebracht haben. Beim näheren Hinsehen der Eingaben von Staatsangehörigen aus Serbien-Montenegro in den Berichten des Eingabenausschusses sind mir doch Zweifel gekommen, ob wir uns diese nicht nochmals ansehen sollten, um allen gegenüber gerecht zu verfahren. Deshalb hat meine Fraktion diesen Änderungsantrag eingebracht, dass wir aus allen Eingabenausschussberichten, die jetzt hier vorliegen, die Eingaben von serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen nochmals zur Prüfung zurückholen.
Herr Polle hat auch insbesondere den Fall der Familie Ejupi erwähnt. Ich möchte Ihnen noch in kurzen Worten sagen, was ich heute morgen, als ich die Gelegenheit hatte, mit Herrn Ejupi in Ferizad im Kosovo zu sprechen, in Erfahrung gebracht habe, damit Sie sich vielleicht ein plastischeres Bild davon machen, in welche Zustände wir die Menschen dort hinschicken.
Es handelt sich hier um eine albanische Familie aus dem Kosovo mit zwei Kindern und zwei Erwachsenen, die dorthin letztlich wieder freiwillig ausgereist sind. Ihnen sind vor Ort die Pässe entzogen worden. Sie haben im Moment sozusagen keine Staatsangehörigkeit. Sie haben weder eine Sozial-, noch eine Krankenversicherung. Die Kinder können nicht zur Schule gehen, weil dort so chaotische Zustände herrschen, dass die Schulen bestreikt werden. Sie trauen sich nicht aus dem Haus, weil dort so chaotische Zustände sind, dass jeden Tag ungefähr vier Menschen in der Stadt erschossen werden wegen – soll ich leiser sprechen, Herr Rumpf? –
Sie trauen sich nicht aus dem Haus, weil wegen jeder kleinen Streitigkeit auf der Straße eine Waffe gezogen wird und man um sein Leben bangen muss.
Sie sind außerdem zwölf Jahre in Deutschland gewesen und haben einen unerhörten Integrationsprozess in Deutschland vollzogen. Sie sind jetzt gezwungen, trotz einer kulturellen Veränderung wieder in ein Land zu gehen, deren Kultur sie eigentlich nicht mehr verstehen und auch so nicht haben wollen, weil sie letztlich eine Art deutscher Mentalität entwickelt haben. Sie möchten eigentlich hierher zurück. Dass der Sohn dort nicht Fußball spielen kann, ist eigentlich nur ein geringes Problem, auch wenn es für den Jungen wahrscheinlich das Existenziellste ist.
Vieles wäre leichter, wenn sich vonseiten des Senats ein paar Gedanken gemacht würden, wie er den Forderungen nach Zuwanderung und besserer Integration tatsäch
lich gerecht werden würde, wie sie Herr Peiner und auch Herr Lange heute fordern. Das ginge eigentlich ganz einfach, indem Ermessensspielräume tatsächlich ausgeschöpft werden würden. Darüber sollten wir uns im Eingabenausschuss unterhalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Anträgen zustimmen würden. – Danke.
Eine meiner Fragen deckt sich mit der von Frau Mandel. Ich werde sie nicht wiederholen, sondern jetzt gleich zur nächsten Frage kommen: Wie viel Kosten will der Senat durch diese Maßnahme 2004 und in den darauf folgenden Jahren einsparen?
Wenn gar nicht klar ist, in welchem Umfang Kosten gespart werden können, was gab dann den tatsächlichen Ausschlag, gerade dieses Amt aufzugeben?
Herr Staatsrat, sieht der Senat einen Widerspruch einerseits zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach es sich bei den monatlichen Zahlungen in Höhe von 4600 Euro nicht um ein Honorar für laufende Arbeit handelt, sondern um das Abstottern von Honorarschulden aus einem abgeschlossenen Mandat, sowie andererseits der Tatsache, dass es sich bei den seit Amtsantritt geleisteten Zahlungen um rund 90 000 Euro – Herr Neumann hatte eben die genaue Zahl – handelt und trotz der Höhe des angeblichen Festhonorars keine entsprechende schriftliche Honorarvereinbarung vorgelegt werden kann?
Herr Staatsrat, können Sie etwas genauer als "sobald wie möglich" sagen, wann Sie die Bürgerschaft über das Ergebnis Ihrer Untersuchungen in Kenntnis setzen werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mütter, Väter und Eltern dieser Stadt spüren ganz deutlich, was das Senatshandeln leitet und das ist nichts weiter als Ideologie. Das merkt man in den Schulen, das merkt man in den Kitas, das merkt man am familienpolitischen Konzept.
Es geht nämlich nicht um die Bedürfnisse der Menschen dieser Stadt, der Eltern dieser Stadt, sondern es geht um ganz andere Dinge. Es geht auch nicht um wissenschaftliche Erkenntnis oder besseres Wissen. Die Verantwortung für Familie und Kinder wird individualisiert, auf die Familien zurückgeworfen und bestenfalls erhalten die Unterstützung, bei denen irgendetwas schief gelaufen ist. Das kann nicht die Familienpolitik der Zukunft sein und schon gar nicht die, die die Missstände im demografischen Wandel beseitigen hilft.
Sie verringern die Hilfen, Sie erhöhen die Repression und den Druck auf die Eltern und Kinder. Das wird mit Sicherheit nicht dazu führen, dass Hamburg ein attraktiver Standort für Familien und für Frauen werden kann, die noch überlegen, ob sie Kinder bekommen wollen.
Es gibt im Rahmen der Familienpolitik des Senats eine interessante Veranstaltungsreihe, das Hamburger Familienforum. Dort war am Montag letzter Woche Professor Fthenakis hier und der hat das vermutlich Vernünftigste dazu gesagt, was es zu sagen gibt. Er hat nämlich sinngemäß gesagt, Hamburg habe eigentlich eine gute Infrastruktur für Familien, doch laufe Hamburg Gefahr, das an die Wand zu fahren. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Olympia 2012 in Hamburg war eine begeisternde Idee, die wir alle im Hause mitgetragen haben und zu aller Überraschung auch uns von der GAL zu vorsichtigen, fast euphorischen Jubelstürmen hat hinreißen können.
Ja, dazu stehe ich. Das war so.
Das Ende ist jetzt leider aus zweierlei Sicht unbefriedigend und unglücklich.
Erstens: Die Stadt hat am 12. April als Bewerberin das Nachsehen gehabt und es ist trotz aller Anstrengungen nicht gelungen, die NOK-Mitglieder von den Stärken unserer Bewerbung zu überzeugen.
Das Zweite steht in der uns vorgelegten Drucksache, nämlich ein voraussichtliches Defizit der Bewerbungs GmbH in Höhe von 2 Millionen Euro, für das die Stadt gemäß Senatsbeschluss aufkommen soll. Wir werden dem trotz aller Bemühungen der Herren Okun und Silberbach nicht zustimmen und das will ich Ihnen erläutern.
Das Defizit ist nach meiner Rechnung – ich weiß nicht, wie Herr Dobritz auf 25 Prozent kommt –
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ganz einfach zu errechnen. Es sollten 6,4 Millionen Euro ausgegeben werden. Es sind 10,1 Millionen Euro geworden. Das sind für mich 56 Prozent mehr als geplant. Die Lücke von 3,7 Millionen Euro wäre auch auf die Stadt zurückgefallen, wenn die Wirtschaft nicht in der Lage gewesen wäre, davon 1,7 Millionen Euro aufzubringen. 2 Millionen Euro bleiben also bei der Stadt, die sie nun dafür aus ihrem Staatssäckel aufbringen soll.
Wie dieses Defizit entstanden ist – Herr Dobritz hat es weitgehend erläutert – ist für mich das Skandalöse an dem ganzen Vorgang. Wie ist es möglich gewesen, dass man die Situation von einem Aufsichtsrat und einer Geschäftsführung, die so hochkarätig besetzt sind, nicht eher erkannt hat, dass es zu solchen Mängeln in der Kontrolle und des Controllings gekommen ist? Sie haben sich jeden Monat getroffen, es wurden Vorlagen gemacht. Man kann mir nicht erzählen, dass man erst zwei Wochen, bevor die Entscheidung ansteht, ein Defizit von 2 Millionen Euro erkennen kann. Da ist unsolide gearbeitet worden
oder, das finde ich fast noch schlimmer, billigend in Kauf genommen worden, dass dieses Defizit entsteht. Das erklärt auch, warum der Geschäftsführer jetzt schon entlastet worden ist.
Die Drucksache gibt nicht her, wofür dieses Geld konkret ausgegeben worden ist und warum Not bestand, dieses zu tun. Es sieht alles danach aus, als ob die Verantwortlichen in der letzten Bewerbungsphase unter dem Diktat vermeintlicher Notwendigkeiten gänzlich ihren Sinn für planvolles Handeln verloren haben. Das können wir nicht billigen.
Über die seltsamen Details um das Fundraising Dinner am 7. April und über den Film wollen wir gar nicht reden. Aber das andere allein reicht schon aus, um das Vertrauen in die ordnungsgemäße Arbeit des Senats und auch der Geschäftsführung zu erschüttern. Es erschüttert vor allen Dingen auch das Vertrauen in Controllingverfahren, die vorgegeben werden. Wenn das so eingehalten wird, können wir auf all diese Dinge pfeifen.
Das wirft ein schlechtes Licht auf den Sachverstand und die Kompetenzen dieses Senats. Es ist erschreckend, dass das so zustande gekommen ist. Man hätte viel eher debattieren und besprechen können, was getan werden muss.
Die schlappe Begründung, der Grund sei gewesen, dass man so plötzlich in die Favoritenrolle gekommen sei, ist lächerlich und absurd. Das beweist nur, dass man dieser Rolle nicht gewachsen war. Dann ist es auch gut, wie es
gekommen ist, und wir haben es nicht anders verdient, wenn wir das nicht besser machen können.
Es ist schade, dass es so gelaufen ist, aber besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende und weitere diesbezügliche Belastungen des Haushalts. – Danke.
Herr Staatsrat, in welcher Weise sind seit Einführung des Sozialtickets die wegen Schwarz
fahrens verhängten Ersatzfreiheitsstrafen zurückgegangen?
Um es noch einmal deutlich zu sagen, stelle ich die gleiche Frage noch einmal. Es ging um die Frage der Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, die schwarzgefahren und erwischt worden sind und ob sich diese Ersatzfreiheitsstrafen seit Einführung des Sozialtickets reduziert haben, weil das jeden Tag Geld kostet. Wenn diese wieder steigen sollten, wäre das ein Kostenfaktor, der bei den ganzen Überlegungen auch zu berücksichtigen wäre.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Koop und Herr Rutter, Sie haben beide mehrfach betont, dass die Zahlen vorliegen. Dass Sie in der Lage wären, schnell und kompetent zu handeln, haben Sie ferner gesagt, Herr Rutter. Frau Koop hat gesagt, es würde wohl noch eine Weile dauern, bis ein vernünftiges Konzept vorläge; das müsste erarbeitet werden. Das heißt, so einfach ist das wohl doch alles nicht. Das würde fast dafür sprechen, dass man einen solchen Bericht machen muss.
Ich bin auch nicht unbedingt eine Freundin eines Berichts – ich werde es gleich erläutern –, aber das Wichtige an diesem Antrag ist, dass er das Thema Familienpolitik auf unsere politische Tagesordnung bringt. Er ist es wert, dass wir uns im Ausschuss intensiv damit befassen.
Wir haben den Antrag gestellt, damit er an den Ausschuss überwiesen werden soll. Dort können wir wunderbar diskutieren. Wir können dann von Ihnen hören, welche Zahlen es bereits gibt. Sie sagen, dass sie vorliegen und dass es nur noch der konkreten Umsetzung bedarf, das würde aber bei Ihnen noch eine Weile dauern. Das finde ich schade.
Das ist richtig und das ist auch das Problem der bisherigen Familienberichterstattung, die es seit 1968 gibt. Eigentlich ist bis 1998 mit den Berichten nichts passiert. Meiner Ansicht nach liegen die Erkenntnisse vor. Wir hätten in der Vergangenheit etwas tun können, um zu verhindern, dass wir jetzt diesen hohen Preis bezahlen müssen. Wir haben einen demographischen Wandel, wir haben immer mehr ältere Menschen und weniger Geburten. Das ist das Fatale an der augenblicklichen Situation, die sich über Jahrzehnte entwickelt hat, und erst seit kurzem wird versucht, dem entgegenzusteuern. Das wird derzeit – so ist jedenfalls meine Einschätzung – im Bund bei Rotgrün gemacht. Mir ist das immer noch nicht genug. Wir wissen, wo die Probleme liegen. Die liegen beispielsweise bei der Kindertagesbetreuung und an der Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Sie liegen meiner Ansicht nach ganz wesentlich in den Köpfen und an der Einschätzung und Bewertung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit. Herr Rutter machte eben die beiläufige Bemerkung: Wo kommen wir denn dahin, wenn wir immer gucken, wohin sich die Familien mit Kindern bewegen und wir immer darauf Rücksicht nehmen; das ginge alles nicht. Daraus spricht die Haltung, dass nur Wirtschaftsverkehr ein Recht darauf hat, durch die Straßen zu fließen, und dass man nicht bereit ist, hier auf Familien und ihre Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.
Wir müssen in unserer aller Köpfe Veränderungen erreichen, sonst hat alles andere, egal welche Berichte wir haben und welche Konsequenzen wir daraus ziehen wollen, keinen Sinn. Es bedarf eines Haltungswandels, insbesondere eines Wandels bei Männern. Die Bewertung von Erwerbstätigkeit ist nach wie vor eindeutig höher im Vergleich zur Familienarbeit und der Arbeit zu Hause. Da gibt es, glaube ich, keine Diskussion, das ist Erkenntnis.
Wenn Sie Veränderungen in der Familienpolitik wollen und auch eine Veränderung unserer demographischen Situation, müssen Sie sich daran machen, diese Veränderungen
in den Köpfen vorzunehmen. Da sehe ich derzeit nichts. Ich sehe auch nicht, dass Sie sich der Auseinandersetzung im Ausschuss stellen wollen. Das bedauere ich außerordentlich.
Aber wo sind die Dinge, die Sie in Angriff nehmen, um das Denken in den Köpfen zu beeinflussen?
Ich warte seit einer ganzen Weile darauf, dass das Konzept vorgelegt wird. Sie sind ja nicht erst seit gestern an der Regierung. Sie haben von Anfang an gesagt, Sie würden ein familienpolitisches Konzept vorlegen. Das habe ich bis jetzt nicht gesehen. Das soll auch jetzt noch eine Weile dauern. Dann ist die Legislatur vorbei und wir haben von Ihnen dazu, obwohl das ganz oben auf Ihrer Agenda steht, nicht viel gehört und gesehen. Das haben wir schon bei der letzten Debatte zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gesehen, die deutlich zeigte, dass alles, was in dem Bereich geschehen ist, bis 2001 gemacht worden ist. Danach ist nichts passiert.
Gerade deshalb noch einmal mein Appell an Sie: Überlegen Sie es sich, ob Sie nicht vielleicht doch der Überweisung an den Ausschuss zustimmen, damit wir dieses Thema endlich richtig diskutieren können. – Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schinnenburg, ich weiß nicht, ob Sie sich eben versprochen haben, Sie sprachen von problematischen Familien. Ich nehme an, dass Sie Familien mit Problemen meinten, aber vielleicht spricht da genau die Haltung heraus, die ich bei der Familienpolitik, die Sie machen, versuche zu kritisieren. Wenn man sagt, Familien seien problematisch, dann ist das doch irgendwie entlarvend. Dann sagen Sie,
es gebe Familien, die problematisch seien, und welche, die es nicht seien, und die guten seien die nicht problematischen und die anderen sind die...
ja, warten Sie doch einen Moment ab.
Nein. Ich habe mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Für Sie gibt es Familien, die problematisch sind, und welche, die es nicht sind. Habe ich das richtig verstanden? Aus den Worten spricht ja die Haltung.
Das ist es, was ich versuche herauszuarbeiten. Das ist schwierig, wenn sich jemand davor noch nicht damit beschäftigt hat, aber Herr Schinnenburg hat es bestimmt, da bin ich sicher.
Nein, Herr Schinnenburg, ich würde Sie doch sonst nicht ansprechen. Ich gehe davon aus, dass Sie mich verstehen werden.
Wenn Sie mir immer dazwischen reden, komme ich nicht weiter.
Dass Sie zwischen Familien, die es nötig haben, und welchen, die es nicht nötig haben, unterscheiden, ist das Problem Ihrer Familienpolitik.
Genau. Ich hatte gerade den Faden wiedergefunden und ich werde es jetzt wieder versuchen, ihn wiederzufinden.
Das, was aus Ihren Erläuterungen zu Ihrer Familienpolitik herauskommt, ist so ein bisschen in der Bemerkung von Herrn Schinnenburg und für meine Begriffe ganz stark am Kita-Gutscheinsystem zu erkennen. Es handelt sich immer um Familien, die es nötig haben. Es geht nicht darum, dass es ein Recht für alle Kinder und ihre Eltern gibt, zum Beispiel einen Kita-Gutschein zu bekommen, weil es deren freie Entscheidung ist, als freie Menschen in dieser Stadt, in einer bestimmten Form leben zu wollen, sondern sie müssen sozial benachteiligt sein oder sonstige Mängel haben, die zu Ihrem Familienbild nicht passen. Das ist genau das, was Ihren Überlegungen implizit ist. Das halte ich für ein riesiges Problem und wenn Sie das nicht ändern, werden Sie die Familienpolitik nicht in die Richtung bekommen, die sie haben sollte, dass nämlich Frauen wieder bereit sind, Kinder zu bekommen, dass es kein Armutsrisiko für Frauen bedeutet, in dieser Welt, in dieser Stadt mit Kindern zu leben.
Vielleicht haben Sie jetzt verstanden, was ich Ihnen sagen möchte.
Dann sagen Sie, Herr Schinnenburg, Initiativen müssten ihre Zahlen vorlegen. Das müssen sie sowieso. Jedes Jahr, bei jedem Zuwendungsbescheid müssen diese Sachen transparent gemacht werden. Es geht in der Tat darum, was Frau Stöckl sagt, die Zahlen, die da sind, in so einem Bericht zusammenzufassen, um eine Basis von Daten auf
einen Blick zu haben, über die wir dann alle entscheiden und sagen können, die und die Initiativen sind als Konsequenz notwendig. In der Vergangenheit bestand immer das Problem, dass keine Konsequenzen gezogen worden sind. Im Übrigen hat die rotgrüne Regierung höchstens einen Familienbericht erstellt und aus den vorherigen Familienberichten werden erst jetzt Konsequenzen gezogen.
Deshalb ist es sinnvoll, das, was wir zusammenstellen können an Daten, auch zusammenzustellen. Das ist in Berlin so gemacht worden, dafür muss man nicht viel extra erheben. Es ist nur eine Frage, wie man Informationen zusammenträgt und wie man sie dann anderen transparent macht.
An dem Antrag stört mich – ich vergaß es vorhin zu erwähnen –, dass eine Definition von Familie darin fehlt und deshalb daraus nicht klar hervorgeht, wer eigentlich damit gemeint sei. Meinen Sie, Frau Stöckl, auch Familien, in denen kranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen und Angehörige mitversorgt werden oder meinen Sie nur Familien mit Kindern? Meinen Sie auch gleichgeschlechtliche Lebensformen mit Kindern, meinen Sie vor allem auch die Migrantinnen und Migrantenfamilien bei uns? Für eine Großstadt wie Hamburg sind gerade die letzten Fragen von zentraler Bedeutung. Das ist mir in dem Antrag nicht deutlich genug. Deshalb haben wir so ein bisschen Bauchschmerzen dabei, aber wir werden ihn unterstützen. – Danke.
Frau Senatorin, ich nehme an, dass Ihnen klar ist, dass sehr viele behinderte Menschen in Hamburg auf dieses Gesetz warten. Ist möglicherweise damit zu rechnen, dass es noch dieses Jahr kommen wird?
Derzeit wird die Evaluierung des Projektes „Täter-Opfer-Ausgleich“, eine Kooperation des Senatsamtes für Gleichstellung und der Justizbehörde, durchgeführt. Wann wird das Ergebnis dieser Evaluierung vorliegen?
Meine zweite Frage: Wann wird der Senat dieses Ergebnis der Bürgerschaft mitteilen?
Ich habe noch zwei Ergänzungsfragen: Zählt dieses Angebot auch zu den im Gesamtkonzept zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in der Freien und Hansestadt Hamburg auf Seite 7 erwähnten Opferhilfeangeboten im Rahmen des Strafverfahrens?
Teilt der Senat meine Auffassung, dass in Anbetracht der weit über sechzigprozentigen Erfolgsquote, der hohen Fallzahlen, nämlich ungefähr 50 Prozent aller Täter-Opfer-Ausgleiche, der kostengünstigen Personalausstattung und auf dem Hintergrund des eben zitierten Gesamtkonzeptes „Gewaltschutz“ dieses Angebot unbedingt fortgesetzt werden müsste?
Herr Senator, können Sie mir sagen, wie viele Gründerinnen an diesem Programm bisher beteiligt waren und wie groß das Volumen der an Frauen vergebenen Mittel ist?
Das wäre gut.
Ich frage den Senat: Im Oktober vergangenen Jahres feierte die Frauenhand-Werkstatt in Dulsberg ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Auch eine Reihe von Behördenvertreterinnen machten damals ihre Aufwartung und sprachen sich lobend und wohlmeinend für die Arbeit dieses Vereins aus.
Beabsichtigt der Senat – wie der Presse zu entnehmen war –, die Zuwendung für diesen Träger 2004 einzustellen oder zu kürzen?
Welche Bedeutung misst der Senat der Arbeit der Frauenhand-Werkstatt bei?
Unter welchen Bedingungen könnte eine Weiterführung dieses Projektes denkbar sein?
Welchen frauen- beziehungsweise mädchenspezifischen Angeboten beabsichtigt der Senat darüber hinaus die Zuwendungen im Jahre 2004 zu kürzen oder zu streichen?
Herr Senator, habe ich das jetzt richtig verstanden: Sie fangen an abzureißen, ohne zu wissen, was hinterher herauskommt?
Das heißt, die Fassade bleibt stehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte in der letzten Zeit und insbesondere gestern und heute ein Problem. Ich stelle immer wieder fest, dass manche Mitglieder dieses Parlaments gewisse Evolutions- und Zivilisationsschritte dieser Menschheit und dieser Gesellschaft nicht ausreichend nachvollzogen haben.
Ich bedauere, dass es immer wieder unter Beweis gestellt wird.
Nichtsdestotrotz habe ich mit großer Aufmerksamkeit und auch mit zunehmend großer Verwunderung diese Große Anfrage gelesen. Ich dachte, dass es Frau Koop – das hat sie auch in ihrem Redebeitrag gezeigt – um tatsächliche Verbesserungen bei den Arbeitszeitmodellen und in der Arbeitswelt geht. Ich muss allerdings gestehen, dass ich in der Beantwortung nicht so richtig Neues gefunden habe. Es ist in der Tat so, wie Frau Koop gesagt hat, alles, was darin an Regelungen steht, sind Produkte, wie Sie es immer nennen, von 44 Jahren sozialdemokratischer und grüner Regierungszeit.
Ja, wir haben nicht alles schlecht gemacht. Aber gerade bei diesem Thema ist es nicht ohne Grund, dass ich das sage. Ich habe den Eindruck, dass das bei manchen Mitgliedern auf dieser Seite des Hauses gern unter diese Rubrik abgetan wird. Es handelt sich hier für meine Begriffe um wirkliche Fortschritte für eine demokratische Gesellschaft. Es handelt sich um das Gleichstellungsgesetz. Es handelt sich darum, dass in der Verfassung nicht nur die rechtliche, sondern auch die tatsächliche Gleichstellung festgeschrieben ist und dass wir eine paritätische Besetzung von öffentlichen Gremien erreichen sollen. Es geht um eine Verwaltungsanordnung, die hier ausführlich dargestellt wurde – wie Frau Koop auch gesagt hat –, über Dienstzeiten und zum Beispiel auch um alternierende Telearbeit. Das war das Letzte, was beschlossen worden ist, und zwar 2001. Seitdem ist meiner Ansicht nach unter dem neuen Senat nichts passiert, das weiter voranbringen könnte. Es gibt genügend Probleme. Darauf hat Frau Koop auch hingewiesen.
Es gibt einen zweiten Punkt, bei dem ich mit Frau Koop und Frau Stöckl einer Meinung bin. Die Flexibilisierungen haben dazu geführt, dass vor allen Dingen Frauen davon Gebrauch machen. Sie machen das, weil sie die Hauptverantwortung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernehmen, und sie machen das zulasten ihrer eigenen beruflichen Karrieren, zulasten von Geld, von Rentenansprüchen, weil ihnen nach wie vor die Familie wichtig ist und Männer nicht bereit sind, diese Verantwortung mit zu übernehmen. Da haben wir ein richtiges Problem.
Interessant ist folgende Zahl – vielleicht macht das ein bisschen deutlich, wann Männer zu motivieren sind – aus der Großen Anfrage, die wir fast parallel gestellt hatten. In der Statistik steht, dass an der Hochschule für Musik und Theater 75 Prozent der 130 Teilzeitprofessuren, die es dort gibt, von Männern besetzt ist. Das ist einer der wenigen Bereiche, bei dem es um Teilzeit geht, wo Männer die Jobs haben. Daran wird meiner Ansicht nach deutlich, dass es dann...
Vielen Dank, Herr Präsident.
Was lehrt uns das? Das heißt, dass dann, wenn der Arbeitsmarkt eng ist und wenn ein Arbeitsangebot vom Status und von der Finanzierung her auch für Männer
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attraktiv ist, Männer das Angebot auch annehmen. Aber es ist nicht sichergestellt, dass die Männer, die in diesem Bereich tätig sind, ihre restliche Zeit für die Familienarbeit nutzen. Es kann genauso gut sein, dass sie freiberuflich tätig sind und auf diese Art und Weise ihrer überkommenen Rollenvorstellung eines Mannes in der Familie entsprechen.
Es würde sehr viel helfen, Herr Ehlers, wenn Sie sich in diesem Zusammenhang um Ihre Rolle kümmern und vielleicht auf andere Männer hinwirken
und Frauen nicht alleine lassen würden mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sie müssen Frauen zugestehen, dass sie auf beides ein Recht haben. Oder wollen Sie das in Abrede stellen?
Ihre Reaktion bestätigt mich darin, dass wir noch einen schweren Prozess vor uns haben, innerliche – und es dreht sich im Wesentlichen um innere – und äußerliche Hindernisse abzubauen.
Ich habe vergeblich gehofft, sowohl in der Großen Anfrage als auch in dem, was Frau Koop gesagt hat, konkrete Vorschläge zu hören, wie man dem begegnen könnte. Ich habe auch nicht unbedingt – das muss ich auch zugeben – die Lösung schlechthin.
Ein entscheidender Punkt bei der Beantwortung dieser Großen Anfrage ist...
Ich gehe Ihre Beantwortung der Großen Anfrage durch. Wenn darin kein Konzept ist, kann ich auch nichts dafür.
Es gibt dort zwei Fragen, wo der Senat sagt, er habe keine Antwort oder er habe sich damit noch nicht beschäftigt. Das ist einmal die Frage, ob der Senat in Zukunft die Ausweitung der bisherigen familienfreundlichen Arbeitszeitmodelle plane, und warum er meint, dass die Inanspruchnahme der Elternzeit zurückgegangen sei. Zu diesen Fragen hat er weder eine Antwort noch sich damit befasst. Es geht auch nicht daraus hervor, wann er das jemals tun wird.
Stattdessen steht dort in Bezug auf die Privatwirtschaft, dass er aus Hamburg den Gesetzentwurf im Bundesrat vom Dezember 2002 zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts unterstützt. Ich will hier gar nicht diskutieren, ob das vielleicht eine sinnvolle Sache sein kann. Es ist aber ein Hohn, das im Zusammenhang mit familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen und einer familienfreundlichen Arbeitswelt zu diskutieren. Es geht hier darum, Familien Geld wegzunehmen, Gelderwerb zu reduzieren. Es geht um Reduktion und nicht um Flexibilisierung. Das ist etwas grundlegend anderes. Das sollte allen verständlich sein. Ich würde es besser finden, wenn Sie sich damit auseinander setzen würden, die von uns eingebrachten Vorschläge zu einem Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft noch einmal genauer anzugucken, nämlich die Unterstützung der Förderung von Frauen in Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft. Man könnte auch von Hamburg aus etwas tun. Man könnte zum Beispiel die Vergabe öffentlicher Aufträge an Frauenförderung binden.
Bei dem Punkt „Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ könnte man ein besseres Kita-Gesetz machen. Man könnte sich auch für die Beendigung von Lohndiskriminierung von Frauen einsetzen.
Man könnte dafür sorgen, dass die Ausbildung von Frauen und Mädchen in zukunftssicheren Arbeitsplätzen vorangebracht wird. Dazu gibt das Arbeitsmarktkonzept dieser Stadt derzeit auch nichts her.
Ich höre jetzt schon im Nacken die neuliberale Diseuse, weil das alles zu viel Regulierung ist. Ich bin auch keine große Freundin allzu vieler Gesetze und Regulierungen. Das muss ich offen zugeben.
Aber die Erfahrung ist im Bereich der Hochschulen zum Beispiel, wo wir eine relativ strenge Frauenförderung hatten – hatten, muss ich sagen, weil die Regierungskoalition das kippen will –, dass wir im Gegensatz zu lockeren Vereinbarungen mit der Privatwirtschaft tatsächlich Erfolge erzielt haben. Da ist nichts passiert.
In den Hochschulen hat man es tatsächlich geschafft, mehr Frauen in Spitzenpositionen zu bekommen. Das lag daran, dass es ein gutes Gesetz zur Frauenförderung gab. Das wollen Sie jetzt wieder über Bord werfen.
In Deutschland ist es offenbar anders als in den Gegenden, die Frau Koop zitiert hat, wo die Wirtschaft entdeckt hat, dass Frauenförderung auch für die Wirtschaft positiv sein kann. Meine Erfahrung ist, dass das in Deutschland ganz besonders schwierig ist und sich in Deutschland Männer nur bewegen, wenn sie entsprechenden Druck bekommen. Anders läuft hier überhaupt nichts. Das ist in Deutschland in der Regel ein Gesetz. Freiwillige Vereinbarungen taugen nichts.
Der derzeitige Senat hat zu diesem Thema nicht wirklich etwas beizusteuern. Das war in den letzten eineinhalb Jahren nix, das ist nix und das wird auch nix werden, um Ihren Bürgermeister zu zitieren, der sich so einem Kollegen aus der SPD vor nicht allzu langer Zeit gegenüber geäußert hat. – Danke.
Meine Frage ist, ob es richtig ist, dass bereits gestern Gespräche zwischen Senat und Bambule stattgefunden haben, und welche Inhalte dort verhandelt wurden.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn Schmidt für seine Initiative danken, diesen Antrag – insbesondere auch für die Mühe, die er zum Schluss noch mit mir hatte – auf den Weg zu bringen. Es hat aber alles funktioniert und ich bin sehr dankbar, dass uns dieser Antrag heute vorliegt, sodass wir im Parlament einige Besonderheiten dieser Bewerbung debattieren können. Dazu gehört, dass wir – im Gegensatz zu vielen anderen Themen – relativ einhelliger Meinung sind, wenn vielleicht auch aus unterschiedlichen Gründen.
Ich bin sehr dankbar, dass meine Vorredner – wie ich es erwartet und erhofft hatte – schon viele Fakten vorgetragen haben, sodass ich mir diese nun sparen kann. Ich möchte auf etwas anderes eingehen, das mir in letzter Zeit einige Male begegnet ist.
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Ich habe Anfragen von Menschen aus dieser Stadt per EMail bekommen, die fragten, ob es sein könne, dass die Grünen nicht gegen die Olympia-Bewerbung seien und sich in dieser Stadt überhaupt kein Widerstand rege. Ich schreibe dann zurück: Ja, das ist so.
Das ist eines der verblüffenden Phänomene und zugleich eine Auszeichnung dieser Hamburger Bewerbung. Wir haben dafür gute Gründe, diese Bewerbung und das Konzept zu unterstützen. Einer davon ist natürlich – das hat Herr Schmidt schon erwähnt –, dass die Grundlagen für die Bewerbung aus rotgrüner Feder und Verantwortung stammen. Wir stehen zu diesem Projekt, das der jetzige Senat im wörtlichen Sinne mit Feuer und Flamme fortsetzt. Darüber könnten Sie jetzt klatschen.
Vor allem haben uns aber die Chancen überzeugt, die das Konzept der City Olympics für Hamburg bietet. Aus unserer Sicht ist das der lange überfällige Brückenschlag über die Elbe, der nun gelingen kann. Die HafenCity als neuer Stadtteil kann möglicherweise zehn Jahre früher fertig werden und die Infrastruktur bisher benachteiligter Stadtteile kann sich enorm verbessern.
Das hoffen wir. Es wird auch weiterhin unser Kriterium sein. Solange dies der Fall ist, sind wir uns auch einig. Das ist keine Frage. Wenn alles gut läuft, kann es nebenbei auch noch sein, dass sich finanziell alles super trägt. Aber das wird die Zukunft zeigen.
Sie sehen, dass es bei dieser Bewerbung auch für grüne Herzen stadtentwicklungspolitische Anliegen gibt, die wir gerne mittragen. Dazu kommt natürlich etwas ganz Entscheidendes, nämlich die Schwerpunktsetzung auf Ökologie und Nachhaltigkeit, die uns durch die Vorgaben des IOC und des NOK enorm beflügelt. Damit fällt uns die Unterstützung noch leichter, weil dies wichtige Kriterien für die Bewerbung sind.