Protocol of the Session on September 25, 2003

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Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet und ich begrüße Sie sehr herzlich. Ich beginne die Sitzung heute mit Geburtstagsglückwünschen. Diese Glückwünsche gehen an unseren Kollegen, Herrn Kahlbohm. Im Namen des ganzen Hauses herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles Gute für das neue Lebensjahr.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir kommen jetzt zur

Fragestunde

Die erste Fragestellerin ist Frau Dr. Lappe. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Der Senat teilte den Hamburger Frauenhäusern am 21. Juli 2003 mit, dass dem Zuwendungsbescheid 2003, der bald vorliegen würde, eine neue Anlage "Auszugsstatistik" beigefügt sei. Danach sollen die Frauenhäuser ab 1. September 2003 nach Auszug einer Frau der Behörde neben anderen Angaben den Namen der Frau mitteilen.

Welche statistischen Angaben in welchen Zeiträumen werden bisher von den Frauenhäusern der Behörde übermittelt?

Danke, Frau Dr. Lappe. Für den Senat antwortet Herr Staatsrat Meister.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Die Frauenhäuser in Hamburg müssen nach den bisherigen Verfahren jährlich Angaben zur Gesamtbelegung, Belegung nach Stichtagen, durchschnittlichen Auslastung, Aufenthaltsdauer, Aufnahme und Vermittlung aus beziehungsweise in Frauenhäuser anderer Bundesländer, über Zugangswege, zu Altersangaben, zur Nutzung der behindertengerechten Ausstattung sowie den sozioökonomischen Status bei Aufnahme beziehungsweise Auszug und Kinderzeit pro Frau einreichen.

Frau Dr. Lappe.

Meine zweite Frage.

Weshalb will die Behörde eine Auszugsstatistik unter Angabe der Namen der Frauen einführen?

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Die Daten werden der Behörde für Soziales und Familie bislang in aggregierter und anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Damit ist eine nach der Haushaltsordnung erforderliche Überprüfung der Daten – es geht hier um den Nachweis der Verwendung von Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich rund 2,5 Millionen Euro – nicht möglich. Die personenbezogene Auszugsstatistik ermöglicht nun erstmals die Verifizierung der Daten.

Herr Maaß.

Herr Staatsrat, wie bewertet der Senat sein Vorgehen vor dem Hintergrund der Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, der 1995 deutlich gemacht hat, dass eine Bekanntgabe der Namen der Frauen durch Mitarbei

terinnen der Frauenhäuser wegen der zugesicherten Vertraulichkeit unbefugt sei und damit gegen Paragraph 203 Strafgesetzbuch verstoße?

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die rechtliche Prüfung durch die Juristen der Behörde für Soziales und Familie ergeben keine datenschutzrechtlichen Bedenken.

Herr Maaß.

Warum wurde der Hamburgische Datenschutzbeauftragte erst jetzt zu Rate gezogen, wie heute in der "Hamburger Morgenpost" zu lesen ist?

Nach der Rechtsprüfung durch die Juristen der Behörde für Soziales und Familie stellte sich die Rechtslage klar dar. Nach der aufkommenden Kritik ist meines Wissens der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet worden und es wird dort noch einmal geprüft.

Frau Mandel.

Herr Staatsrat, möchte die Behörde unter Angabe der Namen der Frauen eventuell auch überprüfen, ob sich diese Frauen rechtmäßig in Hamburg aufhalten?

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ich will sagen, was die zuständige Behörde beabsichtigt: Stationäre Angaben in Hamburg werden in der Regel über Kostensätze abgerechnet. Aufgrund der dazu erforderlichen Einzelfallbewilligungen sind die Daten zu verifizieren. Die Frauenhäuser bilden als zuwendungsfinanzierte stationäre Einrichtung eine Ausnahme. Bewilligungen im Einzelfall scheiden bei den Frauenhäusern aus, sodass eine andere Form der Datenerhebung gefunden werden musste. Ohne verifizierte Daten ist die Arbeit der Frauenhäuser nicht überprüfbar. Ich will es etwas schlichter formulieren:

Wie in allen anderen Bereichen, für die wir Zuwendungen geben, möchten wir nur prüfen, ob die Mittel richtig verwendet worden sind. Mehr nicht.

(Rolf Kruse CDU: Sehr wahr!)

Frau Mandel.

Herr Staatsrat, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie ausschließen, dass die Behörde für Soziales und Familie diese Daten nicht an andere Behörden weiterreichen wird?

Herr Staatsrat.

Wir werden uns selbstverständlich an die Gesetze halten.

Frau Möller hat das Wort.

Ich würde in dem Zusammenhang gern noch einmal nachfragen, ob es richtig ist, dass ab 2004 eine Zielgruppenbeschränkung für die Frauenhäu

ser vorgesehen wird, sodass Frauen ohne Aufenthaltsstatus nicht mehr aufgenommen werden sollen.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ich möchte mich im Wesentlichen auf das beziehen, was ich eben gesagt habe, was Anlass für die Behörde ist nachzuprüfen, wer da hinein- und herausgegangen ist, und zwar aus den Kostengründen, die ich benannt habe. Darüber hinaus bestehen keine Absichten.

Frau Möller.

Ich möchte noch einmal nachfragen. Ich möchte aus dem Schreiben zitieren. Da wird angekündigt, dass in 2004 die Zielgruppe einzuschränken ist, sodass Frauen ohne Aufenthaltsstatus nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Ist demnach diese Aussage nicht zutreffend?

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Selbstverständlich werden sich in der Behörde zu allen Bereichen, für die Zuständigkeiten vorhanden sind, Gedanken gemacht.

(Lachen bei der SPD – Michael Neumann SPD: Auch das ist zweifelhaft!)

Gibt es weitere Fragen? – Zunächst Frau Dr. Lappe, dann Herr Franz.

Welche Konsequenzen hätte eine nachhaltige Weigerung der Frauenhäuser, die Namen anzugeben und die für 2004 geplante Zielgruppeneinschränkung nicht zu vollziehen, auf die Finanzierung der Häuser?

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ich gehe davon aus, dass sich selbstverständlich alle daran halten werden, wenn, was ich meine, die rechtliche Überprüfung in der Weise geschieht, in der ich sie hier geschildert habe.

Herr Franz.

Herr Staatsrat, Sie beantworteten die Frage meiner Kollegin wie folgt: Der Senat wird sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Können Sie diese allgemein gehaltene Antwort präzisieren?

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich denke, das ist eine sehr präzise Auskunft gewesen.

(Beifall bei der CDU und der Partei Rechtsstaatli- cher Offensive)

Frau Steffen.

Herr Staatsrat, vorausgesetzt, dass Frauen, die in Asylbewerberunterkünften untergebracht sind, nicht mehr in Frauenhäusern aufgenommen werden können, wohin sollen sie sich dann nach Meinung des Senats wenden, wenn sie Opfer häuslicher Gewalt werden?