Sabine Steffen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hesse, ich glaube, von Verteidigung kann hier nicht die Rede sein. Ich bin aber doch etwas verwundert: Sie haben ja in Ihrer Rede einleitend aufgegriffen, dass Inspiration für Ihren Antrag die Senatorin SchnieberJastram gewesen sei.
Insofern bin ich verwundert, da mir bekannt ist, dass der Staatsrat, Herr Meister, Volljurist ist – vielleicht hätten Sie sich da absprechen sollen –, dass Sie überhaupt zu so einem Antrag gekommen sind.
Frau Kasdepke hat ja eben nicht direkt über den Antrag gesprochen. Insofern will ich darauf dann auch nicht weiter eingehen. Nur ist dieser Antrag natürlich an und für sich überflüssig, wenn man sich einmal anguckt, was Sie da überhaupt fordern. Das auch gleich als Hinweis an die Kollegen von der SPD: Eine Ausschussüberweisung erübrigt sich damit nämlich auch, weil man eigentlich über nichts Sinniges auch im Ausschuss nicht sinnig beraten kann,
abgesehen davon, dass er ja gar nicht mehr stattfindet und jeder Antrag, der hier heute gestellt wird, ohnehin der Diskontinuität unterliegt und damit dann jede neue Regierung, jedes neue Parlament das wieder aufgreifen müsste.
Herr Hesse, zu Ihrem Antrag: Sie fordern, dass eine Genehmigung des Familiengerichts auf Einweisung in eine geschlossene Unterbringung künftig nicht zwingend – das ist der springende Punkt bei Ihnen – das Angebot oder die Inanspruchnahme von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen voraussetzen muss. Dies fordert das Gesetz auch gar nicht. Insofern ist der Antrag an und für sich obsolet. Wenn Sie sich nämlich den Paragraphen 1631 b BGB ansehen, dann besagt der ganz eindeutig,
„eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur mit Genehmigung des Familiengerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen“,
wenn das vorher nicht eingeholt werden konnte.
„Das Gericht hat die Genehmigung zurückzunehmen, wenn das Wohl des Kindes die Unterbringung nicht mehr erfordert.“
Das ist das, was der Paragraph 1631 b sagt. Wenn Sie sich jetzt dazu den Kommentar angesehen hätten, was Sie vielleicht nicht gemacht haben – das würde natürlich auch noch Ihren Antrag erklären, obwohl ich finde, dass der Paragraph auch so schon eindeutig ist –, dann ist
„eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur mit Genehmigung deshalb nicht zulässig, weil die mit Freiheitsentziehung verbundene Maßnahme“,
also die Unterbringung,
„für das Kind eine besonders harte und einschneidende Maßnahme darstellt, die auch von den Eltern nicht ohne gerichtliche Kontrolle getroffen werden kann.“
Sie müssen ja bei der Frage von Jugendhilfemaßnahmen auch immer mit berücksichtigen, dass normalerweise die Eltern Jugendhilfemaßnahmen auch beantragen können, also auch solche beantragen könnten. Da Freiheitsentziehung für das Kind so einschneidend ist, soll das nicht ohne gerichtliche Kontrolle erfolgen. Vermieden werden soll, dass Eltern ein Kind in eine geschlossene Einrichtung bringen, wenn bei sinnvoller Wahrnehmung – ich betone sinnvoll – des Erziehungsrechtes eine Problemlösung auf weniger schwerwiegende Weise erreicht werden kann. Wenn die Problemlösung nicht auf weniger schwerwiegende Weise erreicht werden kann – und damit bin ich wieder bei Ihrem Antrag, Herr Hesse –, ist es auch jetzt schon nach Paragraph 1631 b möglich, dass das Gericht genau diese Genehmigung der Einweisung vornehmen könnte. Das heißt, Ihre Bundesratsinitiative läuft vollkommen ins Leere, weil das nämlich jetzt schon möglich ist.
In der Begründung zu Ihrem Antrag wird allerdings dann genau der Casus knacksus deutlich, der Sie wahrscheinlich dazu verleitet hat. Sie haben es ja eben in Ihrer Rede auch noch einmal ausgeführt. Da sagen Sie, es sei den Familienrichtern nicht möglich gewesen, wenn nicht vorher andere Maßnahmen der Jugendhilfe stattgefunden hätten. Das ist eine Interpretation, die Sie immer gerne hätten. Den Familienrichtern ist es, wie gesagt, aufgrund des BGBs möglich, das zu machen. Nur, wenn die Familienrichter in der Begutachtung und in der Bewertung des Falles dazu kommen, dass sie sagen, aus ihrer Sicht des Problems sei noch nicht alles ausgeschöpft und die schwerwiegende Maßnahme Freiheitsentzug deshalb auch noch nicht angezeigt, dann bewerten die Familienrichter das in ihrer ureigenen Sache als Richter, wo sie sagen, Freiheitsentzug solle nur dann sein, wenn das als Mittel angezeigt ist und die Problemlösung nicht ohne andere Mittel erfolgen kann. Das heißt, Ihr Antrag geht in die Richtung, dass Sie wieder den Richtern unterstellen, sie würden nicht Ihrem politischen Tenor folgen und sagen, alle, die irgendetwas auf dem Kerbholz haben, seien irgendwo einzuweisen, in die Feuerbergstraße oder in eine geschlossene Unterbringung. Ich finde es sehr vernünftig, wenn Richter in ihrer Unabhängigkeit sagen, sie bewerteten den Fall für sich und wiesen auch ein – Sie haben ja auch zum Teil Einweisungen in die Feuerbergstraße gehabt –, aber nur dann, wenn der schwerwiegende Fall auch da sei. Wenn der nicht da sei, müssten vorher andere Problemlösungen gesucht werden.
Es geht also in die Richtung, dass ich die Vermutung habe, dass Sie wieder einmal auf die richterliche Unabhängigkeit zielen. Glücklicherweise, denke ich, wird auch der Bundesrat schlau genug sein, einem Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit nicht zu folgen, selbst, wenn Sie diesen Antrag wieder aufleben lassen würden, falls Sie Gelegenheit dazu hätten.
Herr Müller, Ihre Notizen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe nicht von Rede gesprochen, sondern von Notizen und Notizen können auch Stichworte sein.
Und umgekehrt.
Herr Weinberg hat sich hier gerade den Anstrich gegeben, als wolle er die finanzpolitische Seriosität der uns vorgelegten Drucksache der 40 Millionen Euro verteidigen, und ausgeführt, wie das finanzpolitisch beim Senat und bei der CDU gewesen ist, dass es vielleicht ein paar Probleme gab, die besser hätten laufen können, aber ansonsten sei alles in Ordnung und es sei auch alles abgesichert. Ich denke, das ist Sand in die Augen streuen derjenigen, die jetzt unter diesen Entscheidungen des Senats leiden müssen. Es ist vor allen Dingen eine ganz üble Verdunkelungsmethode, Herr Weinberg, denn vielleicht hätten Sie die Chance der Akteneinsicht in die KitaGutscheinakten nutzen sollen und es hätte Sie dazu motiviert, Ihre Rede etwas zu verändern.
Ich möchte deshalb noch einmal kurz Revue passieren lassen, worauf überhaupt diese 40-Millionen-Drucksache jetzt und auch die beiden Vorgängerdrucksachen über 19 Millionen Euro und 20,2 Millionen Euro basierten, denn das ist ja entscheidend für die Frage KitaGutscheinsystem und Zukunft der Eltern und Kinder und der Betreuungslage.
Da kann man aus den Akten entnehmen, dass bereits im September 2002 – und das ist ein Jahr vor Einführung des Kita-Gutscheinsystems und seit einem Jahr unter Ihrer Verantwortung – deutliche Hinweise in den Akten zu finden sind, dass das System schlecht finanziert ist, unterfinanziert ist und auf diese Schwierigkeiten, die wir dann auch in 2003 deutlich erlebt haben, hingewiesen wird. Es wird bereits im Dezember 2002, also knapp drei Monate später, wieder darauf hingewiesen, dass es nicht auskömmlich sein wird und die Auskömmlichkeit des Titels in 2003 nur durch einen Bewilligungsstopp gewährleistet werden kann. Meine Damen und Herren, darauf ist, ein Dreivierteljahr bevor der Bewilligungsstopp im neuen System Realität wurde, innerbehördlich hingewiesen worden, dass es anders nicht gehen kann, und es ist von Behördenseite nicht reagiert worden, obwohl es bekannt war. Das ist aus meiner Sicht ein Skandal, dann nicht einzuschreiten und das System weiter vorzubereiten und fortfahren zu lassen.
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Es wurde bereits im Dezember 2002 darauf hingewiesen, dass die Deckungslücke wenigstens 14 Millionen Euro beträgt. Im Januar, also einen Monat später, wurde auch wieder darauf hingewiesen. Es gibt dazu Schriftverkehr, der auch in den Akten zu finden ist, dass die Deckungslücke wenigstens 18 Millionen Euro betragen wird und in 2003 eine Nachforderungsdrucksache erforderlich sein wird, und Gespräche mit der Finanzbehörde werden dringend angeraten.
Im März 2003 wird darauf hingewiesen, dass, wenn man sich des Problems jetzt nicht annimmt, der Mehrbedarf in 2004 – das haben wir jetzt – rund 36 Millionen Euro betragen wird. Außerdem wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Ansätze, nämlich auch der Folgeansätze in der HAP erforderlich ist, weil das System sonst nicht zu finanzieren sein wird. Meine Damen und Herren! Das war im März 2003. Das war immer noch Monate vor der Einführung des KitaGutscheinsystems. Das hat man alles rechtzeitig gewusst.
Im April 2003 wurde ein Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister über dieses Problem geführt, und zwar nicht nur ein Gespräch Anfang März, sondern auch eins Mitte April, also zwei Gespräche mit dem Ersten Bürgermeister. Dem Ersten Bürgermeister ist dieses Problem also bereits seit April 2003, immer noch Monate vor Einführung des Systems, bekannt. Was hat er getan, meine Damen und Herren?
Hat er reagiert? Nein, er hat nicht reagiert, sondern er hat dieses Problem gegen die Wand fahren lassen. Er hat das System so einführen lassen, er hat es zugelassen, dass dann plötzlich wie „Kai aus der Kiste“ überraschend im Oktober der Gutscheinstopp verfügt wurde, obwohl bereits ein Jahr vorher innerbehördlich genau dieses vorhergesagt worden ist.
Zu dem Zeitpunkt war es so, dass auch die Finanzbehörde involviert und informiert war. Auch Herr Dr. Peiner wusste, dass bereits erkennbar 18 Millionen Euro fehlen würden und ein weiterer notwendiger Bedarf von 10 bis 14 Millionen Euro anstände. Daraus erklären sich auch die beiden Nachtragsdrucksachen, die wir dann letztendlich in 2003 gehabt haben. Dabei gab es allerdings die Auflage, für die weiteren 10 bis 14 Millionen Euro möge doch die Behörde für Bildung und Sport aus ihrem Etat umschichten. Da hat sich die Behörde für Bildung und Sport vielleicht in innerbehördlichen Verhandlungen nicht durchgesetzt, das mag sein, aber das Problem ist dem Bürgermeister wohl bekannt gewesen und das kann man nicht wegleugnen.
Nun kommen wir zu den Haushaltsberatungen im Oktober 2003. Das Kita-Gutscheinsystem läuft, es ist kurz vor dem Bewilligungsstopp und da ist es der Finanzbehörde natürlich dann auch deutlich klar, eine Nachforderungsdrucksache von 19 Millionen Euro. Obwohl es Oktober 2003 ist und wir als Bürgerschaft mit einer Drucksache konfrontiert werden, weiß die Finanzbehörde bereits, dass im Dezember eine zweite Drucksache mit
20,2 Millionen Euro folgen wird. Ist uns das gesagt worden? Nein.
Ich kann mich daran erinnern, als ich in den Beratungen zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss Herrn Dr. Peiner gefragt hatte, wie viel dieser 19 Millionen Euro der ersten Drucksache denn strukturell bedingt seien und wie viel dieser Gelder dann auch in 2004 strukturell anfallen würden, woraufhin mehr oder weniger gebrummt kam, ihm sei von strukturellen Kosten nichts bekannt und er gehe davon aus, dass es bei den 19 Millionen Euro bleibe und keine weitere Drucksache komme. Das nenne ich wirklich Verdunkelung. Ich will es hier nicht Lüge nennen, aber es wäre fast so.
Meine Damen und Herren, das sollte auch Sie, liebe Abgeordnetenkollegen von der Regierungskoalition, durchaus etwas in Wallung bringen: Solch eine Information des Parlaments habe ich bisher noch nie erlebt. Das finde ich unerträglich. Das ist Murks und Mauschelei, dass absichtlich falsche Informationen dadurch gegeben werden, dass man Informationen zurückhält. Auch das ist eine falsche Information.
Jetzt kommen wir zu den weiteren 40 Millionen Euro, die jetzt beantragt werden. Dazu muss man doch erstaunlicherweise fragen – wir haben das gerade in der Fragestunde in Bezug auf die Ganztagsschulen gehabt –, was kann man denn dann noch beschließen, wenn man solche Haushaltsdrucksache kurz vor einer Neuwahl einbringt, kurz bevor sozusagen eine neue Bürgerschaft und ein neuer Senat zusammentritt?
Herr Senator Soltau, jetzt mitverantwortlich für diese Drucksache, hat eben gerade erklärt, dass man natürlich eine neue Bürgerschaft nicht binden kann. Komischerweise wird jetzt eine Drucksache vorgelegt, die genau das beabsichtigt und es wird auch von den Kollegen Weinberg und Müller hier so getan, als ginge man damit Verpflichtungen ein, als könne man Eltern Sicherheit geben. Dabei weiß jeder von Ihnen hier im Hause ganz genau, dass das nicht mehr als eine moralische Absichtserklärung ist, weil man nämlich eine Bürgerschaft haushaltstechnisch nicht binden kann, wenn eine neue Wahl ansteht und eine neue Bürgerschaft, ein neuer Senat dann auch einen neuen Haushalt beschließen.
Also seien Sie ehrlich, was dieses angeht. Natürlich kann man Absichtserklärungen abgeben, was wäre wenn, aber Sie wissen ganz genau, dass das auch so nicht zutreffend ist.
Nun kommen wir noch einmal zu den einzelnen Punkten. Herr Müller hat das auch schon angesprochen. Wie ist das mit der Tagespflege und den Krippen? Wenn Sie das Protokoll zu der Drucksache der Beratung im Haushaltsausschuss aufmerksam gelesen haben, dann werden Sie unter anderem in den Protokollnotizen finden, dass bisher für 3146 Kinder Krippenanträge nicht bewilligt werden können in der Priorität 5, über die wir hier die ganze Zeit auch reden, und zwar würde die Bewilligung für die Priorität 5 im Krippenbereich 26,8 Millionen Euro betragen. Ich frage mich, wo dieses Geld bei Ihnen ein
gestellt ist. Erkennbar ist es jedenfalls nicht. Es macht jetzt mit der Nachforderungsdrucksache deutlich, dass Elementar und Hort bewilligt werden sollen. Seien Sie dann doch auch so ehrlich, dass Sie sagen, genau diese 26,8 Millionen Euro für die Krippe fehlen uns weiterhin, die haben wir so gar nicht mit eingeplant und berücksichtigt. Möglicherweise wollen Sie aber dann nach der Wahl wieder mit irgendeinem Nachtragshaushalt kommen und sagen, das sei vorher nicht so erkennbar gewesen.
Das ist aber jetzt schon erkennbar.
Sie lassen die Eltern mit den Kindern im Krippenbereich im Regen stehen. Sie ermöglichen eben genau nicht die Aufnahme der Berufstätigkeit. Das ist alles Augenwischerei und das ist noch milde ausgedrückt.
Was dann den Verweis auf die Frage Tagespflege angeht, können Sie auch da nachprüfen, dass der Titel Tagespflege komischerweise schon in 2003 nicht auskömmlich gewesen ist. Hinzu kommt auch noch, dass die Bezirke aufgrund der Inkompatibilität der EDV-Systeme zurzeit überhaupt nicht in der Lage sind zu sagen, wie sich das Budget im Tagespflegebereich entwickelt. Es liegen also überhaupt keine validen Daten für den Tagespflegebereich vor. Da verweisen Sie auf den Ausbau von Tagespflege, wobei man dann auch noch aus den Drucksachen erkennen kann, dass Sie nicht nur nicht wissen, wie das Budget im Bereich Tagespflege aussieht, nein, was Sie wissen, ist, dass auch noch abgebaut wurde im Bereich der Tagespflege, und zwar waren das wöchentlich über 700 Stunden. Das nenne ich eine klasse Alternative, wenn man den Krippeneltern nichts anbieten kann und dann auf die Tagespflege verweist.
Wenn wir dann noch einmal zur Sprachförderung kommen – auch dazu hat die Kollegin Ernst schon ausreichend ausgeführt –, dann stimmt es auch da natürlich nicht. Das ist gestern schon deutlich geworden. Sie widersprechen sich sozusagen innerhalb von zwei Sätzen. Einmal steht in den Drucksachen, es werden schätzungsweise 600 Kinder mit Sprachförderbedarf sein, für die dann 4,5 Millionen Euro eingeplant sind. Gestern gingen Sie davon aus, dass rund 20 Prozent der Kinder Sprachförderbedarf haben. Diese Zahl halte ich persönlich durchaus für realistisch. Einmal losgelöst von dem Problem, das Frau Ernst schon angesprochen hat, wer denn dann überhaupt noch in die Berechtigung von Sprachförderbedarf bei den derzeitigen Kriterien kommt, wäre es aber so, wenn man von 16 000 Kindern ausgeht, wären 20 Prozent 3200 Kinder. Die Mittel, die dafür dann notwendig wären, wären weitere 18 Millionen Euro. Auch die sind nicht eingeplant.
Infolgedessen ist überhaupt nicht deutlich, wie Sie diesen ganzen Bereich finanzieren wollen. Wir werden daher dieser Drucksache nicht zustimmen. Wir werden selbstverständlich dem Antrag der SPD, dieses vom Rechnungshof prüfen zu lassen, zustimmen. Auch von uns ist bekannt, dass wir das Volksbegehren unterstützt haben. Deshalb wird auch dieses unsere Zustimmung finden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist von meinen Vorrednern schon etwas zu der haushaltsrechtlichen Problematik gesagt worden.
Herr Warnholz, es ist ein interessanter Ansatz, wenn Sie das Geld durch Umschichtung bereitstellen wollen, weil bei den anderen Titeln noch Geld vorhanden ist, aus denen umgeschichtet werden kann. Aber grundsätzlich gilt für diese Debatte genau das Gleiche wie für die KitaDebatte: Es wird ein neuer Senat und eine neue Bürgerschaft mit einem neuen Haushalt vorhanden sein. Insofern wird man dann sehen müssen, inwieweit man Stellenhebungen realisieren kann.
Zum jetzigen Zeitpunkt – das denke ich auch – ist es nicht realistisch, einem solchen Antrag zuzustimmen, aber der Überweisung an den Haushaltsausschuss stimmen wir zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann nicht häufig genug darauf hinweisen, Herr Lüdemann hat es eben noch einmal angesprochen, und zwar auf den vorgeblichen Rückgang der Verbrechen in der Hansestadt Hamburg. Herr Neumann hat eben auch noch einmal darauf hingewiesen, es bleibt auch nichts übrig, als es auch noch einmal zu tun.
Der Rückgang von 15 Prozent, der hier immer propagiert wird, ist darauf zurückzuführen, dass in die Statistik die Verfahren der Wirtschaftskriminalität nicht eingeflossen sind. Insofern ist das so, als wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. Wenn man schon Vergleiche zieht und diese Prozentzahlen anführt, dann sollte man die gleichen Maßstäbe anlegen. Das ist nicht geschehen. Insofern hören Sie endlich auf, vom Rückgang in Höhe von 15 Prozent zu reden, und sehen Sie sich die Zahlen an, die man auch vergleichen kann.
Im Übrigen ist von Ihrem Senator bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik das erste Mal deutlich darauf hingewiesen worden, die Statistik als das zu sehen, was sie ist. Er hat sie das erste Mal nicht in einem übertriebenen Maße als Maßstab und Rückgang der Kriminalität als Gradmesser angewandt, sondern ausdrücklich selbst darauf hingewiesen, dass das eine Eingangsstatistik ist und sich keinesfalls daraus ableiten ließe, wie sich die Kriminalität tatsächlich entwickelt. Auch das sollten Sie ausdrücklich sagen, das gehört nämlich mit dazu, wenn man den richtigen Maßstab anwenden will.
Im Übrigen haben meine Vorredner am Anfang darauf hingewiesen, das subjektive Sicherheitsgefühl in der Stadt sei gestiegen. Dazu habe ich aber erhebliche Bedenken, wenn ausgerechnet die Zahlen für Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung um 23,2 Prozent und schwere und gefährliche Körperverletzung um 10,9 Prozent gestiegen sind. Ich glaube nicht, dass man dann davon sprechen kann, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern das subjektive Sicherheitsgefühl gestiegen ist.
Zum fraglichen positiven Anstieg der Aufklärungsquote in Höhe von 0,9 Prozent – so dolle ist da ja nicht, das muss man richtigerweise auch einmal sagen – muss man auch berücksichtigen, dass das mit einer Zunahme des Schwarzfahrens einhergeht. Da das Schwarzfahren gleichzeitig aufgeklärt wird, wenn es festgestellt wird, ist also auch diese Zunahme um 0,9 Prozent nicht unbedingt ein Indikator dafür, dass wesentlich mehr aufgeklärt wurde, jedenfalls nicht um diese 0,9 Prozent.
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Lassen Sie uns also die Statistik als das nehmen, was sie ist, eine Eingangsstatistik, die deutlich macht, welche Delikte bei der Polizei angezeigt werden, woraus sich aber keineswegs ableiten lässt, wie sicher die Stadt Hamburg wirklich ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Müller, Herr Weinberg, Tatsachen lassen sich nicht wegwischen, indem man sie ignoriert, was Sie immer wieder tun. Bleiben Sie doch bei den Fakten. Es nützt nichts, immer von Vergangenem zu reden, nur
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weil Sie zu dem, was Sie selber fabriziert haben, nichts Vernünftiges sagen können.
Es ist letztendlich so und ich muss es noch einmal wiederholen, dass Sie in einem halben Jahr, seit dieses KitaGutscheinsystem läuft, seit dem 1. August 2003, 40 Millionen Euro – siehe zwei Nachtragshaushaltsdrucksachen – mehr ausgegeben haben, ohne dass Sie mehr Kinder in der Betreuung haben. Im Gegenteil. Sie sagen, Herr Müller, dass es Irritationen bei der Finanzierung gegeben hat. Bei 40 Millionen Euro in einem halben Jahr mehr ist das eine starke Irritation. In Ihrem Antrag gehen Sie auch darauf ein, dass Sie eine moderne Familienpolitik und eine moderne Kinderbetreuung wollen. Wir müssen feststellen – das sind die Tatsachen –, dass es noch nie in der Geschichte Hamburgs, wie auch immer die Kinderbetreuung war, einen totalen Gutscheinstopp oder einen totalen Betreuungsstopp – in diesem Fall KitaGutscheinstopp – wie in diesem Jahr gab.
Das ist der erste Mal das Fall. Es ist auch das erste Mal der Fall, dass Menschen, denen zugesagt wurde, dass es Betreuung gibt, warten und ihre Lebensplanung völlig umschmeißen mussten, weil sie sich nicht darauf verlassen konnten, was ihnen von behördlicher Seite zugesagt wurde. Auch das hat es noch nicht gegeben.
Es hat es noch nicht gegeben, dass Bewilligungskriterien so sozial ungerecht waren wie die, die wir jetzt haben. Wenn Sie in Ihren Antrag darauf abheben, Herr Schinnenburg hat es auch gesagt, was es offensichtlich alles an Verbesserungen gibt, dann muss ich sagen, dass es wirklich lächerlich ist, wenn man von 35 Kindern in der Sprachförderung redet und versucht, dieses als Fortschritt zu verkaufen. Da haben wir weit mehr Bedarf nötig. Das hätten Sie – und da bin ich sehr verwundert – mit Ihrem Antrag jetzt zum Ausdruck bringen können. Insofern ist es ein durchsichtiger politischer Versuch, sich jetzt einen weißen Fuß zu machen, wo alles an die Wand gefahren ist und im Chaos endet. Jetzt sagen Sie, wir geben einen Prüfauftrag heraus, der letztendlich – denn wir wissen, wir werden die Bürgerschaft heute wahrscheinlich auflösen – der Diskontinuität unterliegen wird. Insofern gibt es keine Folgewirkung und keine Verbindlichkeit für einen weiteren Senat, für eine weitere Regierungszeit. Wenn Ihnen das so wichtig gewesen ist, dann wäre es doch jetzt an Ihnen gewesen, Ihr eigenes Gesetz zu ändern. Die Möglichkeit haben Sie gehabt. Kommen Sie doch nicht mit Finanzierung. Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir heute im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eine Verpflichtungsermächtigung beschließen werden, die 162 Millionen Euro umfasst. Wenn man vorhat, eine fünfte Betreuungsstunde zu machen, und wenn man sich sicher ist, dass das der richtige Weg ist, was wir nicht bestreiten, dann sollte man den Mut haben zu sagen, wir wollen das, wir verpflichten uns für die Zukunft und deshalb ändern wir das Gesetz. Das ist nämlich der einzig richtige Weg, mit dem Sie Eltern und Kindern und Familien glaubhaft machen können, dass Sie es auch wirklich wollen. Das, was Sie jetzt machen, ist eine reine Luftnummer.
Frau Präsidentin! Herr Dr. Schinnenburg, wie schlimm muss es eigentlich um Ihre Partei und Ihre Fraktion stehen, wenn Sie im Zusammenhang mit den Worten Wahrheit und Klarheit auf die Wahlplakate einer gegnerischen Partei abzielen. Es ist doch mehr als lächerlich, dies als Entre für eine Rede zur Kinderbetreuung zu benutzen.
Um bei der Frage Wahrheit und Klarheit zu bleiben: Hier kann ich mich noch einmal an den Senator wenden.
Es ist eindeutig: Sie sagen zwar, dass Sie keine Mogelpackung wollen, aber es ist eine. Ich kann mich nur wiederholen: Sie wollen die fünfte Betreuungsstunde nach dem Abschluss der Prüfung durch die Lenkungsgruppe – ob dieser noch vor der Neuwahl stattfinden wird, ist völlig unklar – oder wann auch immer einrichten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist auch völlig unklar. Möglichweise wird wieder das passieren, was bei Ihrer Finanzpolitik jetzt schon jeder weiß, dass für das nächste kommende halbe Jahr wahrscheinlich schon wieder ein 14-Millionen-EuroLoch klafft.
Insofern geben Sie leere Versprechungen an die Eltern. Wenn Sie wollen, dass die fünfte Betreuungsstunde jetzt kommt, dann stimmen Sie unserem Zusatzantrag zu und ändern Sie das Gesetz. Das ist eine klare Aussage und das wäre keine Mogelpackung. Alles andere ist doch nur eine Vernebelungstaktik.
Da wir in der Sitzung des Jugend- und Sportausschusses am 4. November über das Defizit keine Auskunft bekommen konnten, habe ich die Frage:
Seit wann wusste Senator Lange von den Defiziten im Kita-Haushalt?
Ich habe noch eine zweite Frage.
Seit wann war bekannt, dass das Junglehrerprogramm aus dem Haushalt der Kindertagesstätten finanziert wird?
Vor dem Hintergrund, dass, wie wir gehört haben, dem Senator und der Behörde seit Februar bekannt war, dass ein Defizit von mindestens 18 Millionen Euro zu erwarten ist, stellt sich mir die Frage, die ich gern beantwortet hätte, welche Beweggründe dazu geführt haben und welche Motive Sie hatten, trotzdem das System weiter fortzuführen und die Einführung voranzutreiben, wenn absehbar war, dass so ein großes Finanzierungsloch klaffen würde mit den Auswirkungen, die wir derzeit zu beklagen haben, dass kein Kita-Gutschein mehr ausgegeben werden kann, abgesehen vom Rechtsanspruch, das heißt, dass keine Priorität derzeit mehr berücksichtigt werden kann?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um mit dem Antrag anzufangen, Herr Müller, vielleicht einmal noch zur Erläuterung, Frau Freudenberg hat es ja schon gesagt: Sozialhilfeempfängerinnen können jetzt schon Tagesmütter werden. Es wäre vielleicht schlau gewesen, auf die Behörde und den Senat einzuwirken, die Richtlinie, die nicht mehr gilt, zu aktualisieren, damit es auch eine ordentliche Rechtsgrundlage gibt. Jetzt muss eine neue Globalrichtlinie geschaffen werden, obwohl es eine Verwaltungspraxis gibt, nach der noch glücklicherweise für diejenigen gehandelt wird, die Tagesmütter sind. Der Anschub einer neuen Richtlinie wäre vielleicht sinnvoller gewesen, als diesen Antrag einzubringen.
Im Übrigen sollten Sie sich vielleicht vergegenwärtigen, wie hoch der Verdienst von Tagesmüttern ist, der auch davon abhängig ist, wie viele Kinder man betreut. Das sind nämlich in der tiefsten Staffelung 43 Euro im Monat pro Kind. Wenn ich ein bis drei Kinder betreue, können Sie sich wohl ausrechnen, wie viel Euro das sind, die im Moment noch ohne Abzug von der Sozialhilfe behalten werden dürfen, wenn man Sozialhilfeempfänger ist. Dass das bisher keine Aussicht ist, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten, da werden Sie mir ja wohl beipflichten.
Wenn Sie das ändern wollen, Herr Müller, weil Sie daraus sozusagen einen richtigen Beruf machen wollen, dann
vermisse ich allerdings, mit wie viel Geld Sie diesen Bereich denn ausstatten wollen. Da wären wir dann beim Geld. Wenn man sich mal überlegt, wie die Situation derzeit im Kita-Bereich ist, dann ist es genau das Problem. Es ist nämlich nicht so, Herr Schinnenburg, dass derweil, zum jetzigen Zeitpunkt, wie wir es diese Woche erfahren haben, die Anträge von Sozialhilfeempfängern in der Kategorie 2 berücksichtigt werden. Im Moment ist die Situation die, dass es einen totalen Stopp von Kita-Gutscheinen gibt und nur noch der Rechtsanspruch, so haben wir laut letzter Pressemitteilung der BBS gehört, erfüllt werden soll. Man muss allerdings sagen, dass die ganzen Pressemitteilungen, die man übers Jahr bekommen hat, nicht mehr das Papier wert sind, auf dem sie stehen.
Man weiß also nicht, wie das aussehen wird. Aber auch da stellt sich die Frage, ob es stimmt oder – und da bitte ich mal um eine eindeutige Auskunft des Senators oder des Bürgermeisters – ob es sich hier vielleicht noch um regierungsamtlich verordneten Rechtsbruch handelt, indem man darauf wartet, dass Eltern,
falls sie keinen Kita-Gutschein oder Rechtsanspruch bekommen, vielleicht den Klageweg bestreiten müssen. In dieser Situation befinden wir uns im Moment und nicht in der, dass man sagt, Sozialhilfeempfänger würden berücksichtigt und das hätten Sie eingeführt.
Herr Dr. Schinnenburg und Herr Weinberg, das war ja ein etwas untauglicher Versuch, die Situation zu beschönigen.
Es ist jetzt so, dass Sie seit zwei Jahren verantwortlich sind und regieren und dass Sie zwei Jahre Zeit gehabt haben, das System richtig zu etablieren. Um es noch einmal deutlich zu machen, da Sie versucht haben, hier Vergangenheitsbewältigung zu betreiben: Wir haben in der letzten Legislatur genau aus dem Grunde, weil deutlich wurde, dass ein Ausbau im Kita-System erforderlich ist, die Kita-Card nicht umgesetzt. Wir haben Ihnen im Übrigen in der jetzigen Legislatur dauernd Hinweise gegeben, dass dieses genau das Problem ist. Sie haben wider besseren Wissens gehandelt und nicht auf die Opposition gehört. Sie haben trotzdem in der Erarbeitung Ihres Kita-Systems mit bestimmten Änderungen, die wir auch so nicht gemacht hätten, weitergearbeitet. Sie haben jetzt versucht, es durchzusetzen. Es nützt gar nichts, wenn Sie versuchen, was vor zwei Jahren in der letzten Legislatur war, zu beantworten oder darauf herumzureiten. Sie sind seit zwei Jahren verantwortlich. Insofern ist es auch Ihr Problem. Das muss man mal ganz deutlich sagen.
Im Übrigen, um es nochmals deutlich zu machen, was auch aus den Reden schon deutlich geworden ist, zähle ich noch einmal auf: 12. Juni Pressemitteilung der BBS: Das Kita-System ist solide finanziert; 24. Juni, zwölf Tage später, Drucksache: Mehr Bedarf im Kita-Bereich von 19 Millionen; dann wird den ganzen Sommer über das, worauf die Opposition hinweist, nämlich, dass das System nicht solide finanziert ist, als Hysterie der Opposition ausgelegt; dann wird deutlich gesagt, mindestens 10 000 Kinder seien ohne Betreuung, mindestens 10 000 Eltern bekämen keinen Gutschein, es seien über 6000 Antragsteller abgelehnt worden, es seien in den diversen Kategorien immer noch Antragsteller da, die keine Bescheinigung bekämen, dass sie einen Platz bekämen. Das wird alles negiert. Der Senator ist in der Sitzung des Jugend- und Sportausschusses am 4. November nicht auskunftsfähig: Wie sieht es aus mit der Finanzierung des Systems? Haben wir noch mehr an Nachforderungen zu erwarten? Da ist er mit Hinweis auf die Sitzung des Senates am 10. November nicht auskunftsfähig gewesen. Und das Ergebnis ist, dass man sagt, man erfülle den Rechtsanspruch. Genau so ist die Chronologie. Insofern ist es so, dass nicht nur eine Nachforderung von 19 Millionen gegeben worden ist, es ist eine Nachforderung von X Millionen zurzeit offen. Wir wissen alle noch nicht, wie es weitergehen wird. Es gibt nur Vier-Stunden-Bewillligungen.
Kinder, die bisher in Betreuung sind und von Krippe in Elementar übergehen, werden jetzt auch höchstens noch vier Stunden betreut werden und nicht mehr ganztags. Eltern stehen davor, dass sie ihren Arbeitsbereich ändern oder kündigen müssen. Und dann kommen Sie damit, dass Sie sagen: Ersatztagesmütter. Es ist ja richtig, dass Herr Weinberg gesagt hat, Tagesmütter seien kein Ersatz für die Kita. Das habe ich ja mit Interesse gehört. Ganz offensichtlich wurde, dass Sie da irgendwie doch mit Ihrem Koalitionspartner FDP auseinander liegen, denn
Herr Schinnenburg hat genau das Gegenteil gesagt. Vielleicht sollten Sie sich auch in der Frage noch einmal untereinander einigen. Dass eine Kita bisher mehr ausgerichtet hat als Tagesmütter, dass also die Frage der Bildung dort anders bewertet wird – was Tagesmütter auch gar nicht leisten können, das ist überhaupt keine Negativunterstellung für die Frage der Tagesmütter –, ist ganz deutlich dem System zu danken. Das ist klar. Insofern würde ich doch sagen: Wenn Sie selbst nicht wissen, ob Tagesmütter für Sie nun Ersatz für die Kita sein sollen – bei der FDP sieht es dem Beitrag von Herrn Schinnenburg nach ja so aus – oder ob das eine sinnvolle Ergänzung ist, so wie das bisher ja auch gemacht wurde, dann einigen Sie sich doch darüber einmal. Und dann sehen Sie vor allen Dingen zu, dass es hierzu klare Äußerungen gibt, auf die sich Eltern verlassen können, womit sie rechnen können. Es wird jetzt Zeit, Herr Weinberg, und nicht erst im Januar oder Februar.
Herr Staatsrat, vorausgesetzt, dass Frauen, die in Asylbewerberunterkünften untergebracht sind, nicht mehr in Frauenhäusern aufgenommen werden können, wohin sollen sie sich dann nach Meinung des Senats wenden, wenn sie Opfer häuslicher Gewalt werden?
Herr Staatsrat, wann ist Senator Rehaag aus dem Amt des Verwaltungsrates der Patentverwertungsgesellschaft ausgeschieden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller, wenn ich Ihrem letzten Satz folge, dann kann ich ihn als Eingeständnis nehmen, dass das, was Herr Böwer in seinem Antrag aufgezeigt hat, erforderlich ist, nämlich schnell und sofort zu handeln und quasi ein Notprogramm aufzulegen, um durch ihre handwerklichen Unfähigkeiten den Schaden bei der Umsetzung eines von Rotgrün entwickelten und in der Tat notwendigen Systems zu begrenzen.
Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen, denn die Idee ist nicht auf Ihrem, sondern auf unserem Mist gewachsen. Wir hätten dies handwerklich anders umgesetzt und bestimmte Details, die Sie einbezogen haben, so nicht durchgeführt. Insofern macht es überhaupt keinen Sinn, wenn Sie uns immer unterstellen, dass wir im Prinzip gegen die Bedarfsgerechtigkeit sind.
Wir haben aber festgestellt, dass der Bedarf nur dann erfüllt werden kann, wenn man das System ausbaut. Genau das tun Sie aber nicht. Insofern nehme ich Ihren letzten Satz als Eingeständnis, dass dies haushaltstechnisch nicht umsetzbar ist. Im Übrigen haben wir dies im Haushaltsausschuss auch schon erfahren. Die 19 Millionen Euro, die jetzt nachgesteuert werden, sind zur Hälfte strukturelle Mittel.
Der Finanzsenator hat halbwegs bestritten – hier wurde er wohl überrascht –, dass durch die Umstellung dieses Systems auch in den Folgejahren Kosten auf Sie zukommen werden, die Sie bisher nicht mit eingeplant haben. Dies wird die Situation genauso verschlimmern, wie sie Herr Böwer schon dargestellt hat. Das wissen wir alle, denn wir haben mehrmals darüber gesprochen. Insofern weigern Sie sich, Dinge wahrzunehmen. Das Ganze erinnert mich an die Geschichte von des Kaisers neuen Kleidern. Sie und Herr Müller versuchen, den Senator und das System, das handwerklich dilettantisch und ungeschickt eingestielt wurde, in den schönsten Farben darzustellen. Irgendwie hat es noch keiner von Ihnen gemerkt, dass der Kaiser und damit der Senator mit dieser Umstellung nackt dasteht.
Die Kinder und Eltern dieser Stadt haben das gemerkt. Sie sollten das nicht zu unernst nehmen, denn das wird sich später auch auf Sie auswirken. Es gibt schon ganz gravierende Auswirkungen, die Sie den Kindern und Eltern zumuten. Insofern kann ich nur hoffen, dass das von Ihnen gemachte Angebot, über eine Nachfinanzierung nachzudenken, auch ernst gemeint ist. Das hätte allerdings zur Folge, dass Sie dem Antrag von Herrn Böwer zustimmen müssen.
Wer wird zukünftig für die Erstellung des Erfahrungsberichtes zur Umsetzung des Hamburger Gleichstellungsgesetzes verantwortlich sein?
Wird das Senatsamt für die Gleichstellung noch den dieses Jahr fälligen vierten Erfahrungsbericht für die Jahre 2000 bis 2002 vorlegen können?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Senator, dadurch, dass Sie für sich in Anspruch nehmen, das Chaos zu beherrschen, geben Sie immerhin zu, dass Chaos herrscht.
Das ist auch in den Vorträgen der Regierungskoalition der einzige, der Wahrheit dienende Satz, den ich gefunden habe. Zu allen anderen Beiträgen könnte man nämlich sagen: Nepper, Schlepper, Bauernfänger.
Kommen wir einmal zu den gerade angesprochenen Zahlen. Bisher sind 7700 Anträge der Kategorie fünf, sechs und sieben noch nicht bewilligt. Mehr als die Hälfte davon gehören zu denen, die auch in den Beruf einsteigen wollen. Wenn Herr Senator Lange zum Abschluss seiner Rede jetzt mitteilt, dass er 19 Millionen Euro nachlegen will plus 5 Millionen Euro, die er in der Pressekonferenz erwähnt hat, dann sind wir bei 24 Millionen und damit bei einem Betrag, der im Vorwege schon immer dargestellt wurde und wo gesagt wurde, ohne ein Mehr in die Kindertagesbetreuung ist das System nicht zu realisieren. Wenn das so ist, Herr Lange, dann hätten Sie es jetzt auf den letzten Drücker geschafft, aber auch nur, um das Problem in die Zukunft zu verlagern. Sie arbeiten mit einem ungedeckten Scheck und alle Eltern, die vielleicht noch einen Platz bekommen, wissen, wie auch der Kollege Böwer schon gesagt hat, dass das bis Januar, Februar gilt, und wir uns dann in der Bürgerschaft wieder damit befassen werden müssen, um das ganze Projekt nicht an die Wand zu fahren. Es ist also ein Vertagen auf Zeit, quasi ein Tod auf Raten.
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Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass sich die Frage stellt, wie es mit den Plätzen überhaupt ist. Sie sprechen immer von 50 000 verteilten Gutscheinen. Ich möchte einmal in Erinnerung rufen, dass unter Rotgrün 58 000 Plätze vorhanden waren. 50 000 verteilte Gutscheine heißt noch nicht, dass jeder der verteilten Gutscheine auch tatsächlich zu einem Platz führt,
denn Sie konnten uns gestern in der Jugend- und Sportausschusssitzung nicht sagen, wie viele Plätze in welcher Zahl im Elementar-, Hort- oder Krippenbereich denn bereits vergeben worden sind. Es fehlt Ihnen da schlichtweg der Überblick und insofern stimmt natürlich Ihr Satz vom Chaos; Sie haben es einfach noch nicht verstanden, Herr Müller-Sönksen.
Das hat nichts mit Planwirtschaft zu tun. Jeder, der sich ein bisschen mit Controlling auskennt, weiß, dass es für den Budgetüberblick notwendig ist, zu wissen, in welcher Größenordnung zu welchem Preis welche Platzzahl vergeben wird. Und wenn Ihnen als Regierung dieser Überblick fehlt, dann tun Sie mir schlichtweg Leid, denn nicht umsonst kommen solche Zahlen wie 24 Millionen Euro minus zustande.
Wir reden davon, was jetzt ist, das hat nichts mit Planwirtschaft zu tun.
Auch bei der Subjektförderung brauche ich diesen Controllingüberblick, aber wir können das gerne im Zweiergespräch noch einmal diskutieren. Insgesamt fehlen im Budget, wie der Senator zugegeben hat, 24 Millionen Euro, und damit werden wir uns noch befassen müssen.
Ich möchte aber auch noch etwas zum sozialen Bedarf sagen. Unter Rotgrün gab es 8000 Plätze, die unter sozialem Bedarf abgedeckt waren. Jetzt sind es 2200, die unter die Kategorie eins – dringender sozialpädagogischer Bedarf – fallen. Das heißt, über 5000 Plätze, die nach diesem Bedarf in der Vergangenheit verteilt wurden, fallen weg. Wenn ich das in den Kontext Familienfreundlichkeit und wachsende Stadt setze, was von diesem Senat propagiert wird und wo Ihre Kollegin, Frau Schnieber-Jastram, ihrer Ansicht nach in den letzten Tagen ein familienfreundliches Programm vorgestellt hat, dann verstehe ich darunter allerdings etwas anderes, als den Kindern und Eltern, die sozialpädagogischen Bedarf haben, diese Plätze in einer Größenordnung von über 5000 nicht zu bewilligen. Aber dafür kann man demnächst verbilligt oder kostenlos ins Theater gehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war eben von meinem Vorredner ein gutes Wort zum Abschluss: Kinder sind unsere Zukunft, tun wir etwas für sie.
Gutes Regierungshandeln zeichnet sich dadurch aus, dass durch Regierungshandeln etwas für Kinder bewegt wird und nicht noch extra dazu eine Kommission eingesetzt werden muss. Das wäre sinnvoller.
Da mein Vorredner gerade die Verkehrspolitik beispielhaft angesprochen hat und auch der Kollege Schrader dieses Thema exemplarisch in dem Antrag zur Kinderkommission aufgeführt hat, muss ich anfügen, dass für die Kinder in Hamburg das Risiko am größten ist, einen Unfall zu haben. In keiner anderen Stadt in Deutschland ist das Risiko so groß wie hier. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern ist seit der Verkehrspolitik dieser Regierung deutlich gestiegen.
Von daher wird dies in der Kinderkommission schon ein Punkt sein, den wir sicherlich strittig diskutieren können, wo wir dann aber vermutlich leider zu keiner Entscheidung kommen, da wir dort einstimmige Beschlüsse fassen werden. Insofern stellt sich schon die Frage, ob diese Kinderkommission – so sinnvoll sie auch sein kann – nicht nur wieder ein Feigenblatt ist, das Symbolpolitik dieses Senats nach außen trägt. Wir machen eine Kinderkommission, aber da, wo wir handeln und entscheiden
können und sich unsere Regierungspolitik durchsetzen kann, tun wir für Kinder und Jugendliche nichts. Im Gegenteil, die Aktuelle Stunde hat uns heute davon schon ein Bild vermittelt.
Ich möchte auch noch einmal an die Frage der Beteiligungsrechte von Kindern erinnern. Auch das ist hier eben in der Begründung des Antrages angesprochen worden. Seit zwei Jahren schmort ein Antrag zu Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen im Jugend- und Sportausschuss und diese Regierungskoalition sieht sich nicht in der Lage, sich mit diesem Antrag zu befassen mit der Begründung, dass an den Ausführungsbestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes noch gearbeitet werde. Diese Regierung hat es bis zu ihrer Halbzeit nicht geschafft, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in das Ausführungsgesetz aufzunehmen, obwohl das ein einstimmiger Beschluss aus der letzten Legislatur war. Jetzt wollen wir möglicherweise dieses Thema in der Kinderkommission wieder aufgreifen.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Nur, wie wichtig diese Regierung die Rechte von Kindern und Jugendlichen nimmt, wird eher dadurch deutlich, dass ein Antrag im Jugend- und Sportausschuss zwei Jahre liegt und jetzt soll eine Kommission eingesetzt werden. Nichtsdestotrotz werden wir diesem Antrag zustimmen. Es mag sein, dass sich doch etwas bewegt, allerdings bin ich persönlich da skeptisch.
Herr Präsident, leeve Lüüd! En Sprook leeft, winn se snackt warrd un winn man se hörn deit!
Dat gifft twaar Lüüd, de geern Platt leest, heurt un dat verstohn künnt – man dat warrd jümmer weniger de Platt künnt, ook in düsse Sool gifft dat 'n Barg Lüüd, de nu wohl ook nich begriepen deit, wat snackt ward.
De Plattdüütsche Root för Hamborg hebbt sik 'n Kopp mookt, wat mehr för de plattdüütshe Sprook doon warden künnt. Bi de Kinners mutt dat losgohn. Dor mutt en jümmer wedder ran an de Schoolen. Wiel dat nu beter warrden deit, hebbt wi hüüt en Andrag vun alle Fraktschoonen vörlegen, wo dat üm Plattdüütsch in de School geiht:
In de School schüllt de Kinners för jümmers 'n Wohlplichünnerich ook Plattdüütsch utseuken künnen. Woneen an veele Steegen noch platt snackt warrd, sünd de Schoolen in de Plich, so 'n Kursen in Plattdüütsch antobeeden. De Senoot schall de Börgerschop alle twee Johr 'n Berich afgeven, wat ut de Saken rutkommen is.
lk meen, ji hebbt dat leest un heurt un dat weer scheun, wenn de Senoot nu gau mit disse Saken in de Pampuuschen kummt.
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Ansünsten deit sik de Senoot vörniehm torüchholen, wat dat ünner de Arms griepen vun de Plattdüütsche Root un sien Insatz för dat Plattdüütsche angeiht. Op de Geldbüddel blevt he sidden, dor schall nich en Euro bi ruutkommen. Dor schüllt wi den Senoot in de Plicht nehmen, leeve Lüüd, wenn ji de Plattdüütsche Rot för vull nehm deit.
Un wat för de Plattdüütsche Sprook doon warrd, dat schall ook für de andre Sprooken tosamen mit de Euro- päisch Charta vun die Regional- un lütten Sprooken doon warrden. Uns greune Frakschoon is ook 'n Barg argerlich över un kunt dat nich verknusen, dat de Senoot sik so döösbartelig opföhrt un mit de Kötelkist achtern platt mookt, wat vörn mit veel Grips opbuut wesen is.
Sünnerlich bi de Integration vun de grööte Minderheet un jümmers Sprook in Hamborg, dat türkisch, is de Senoot güntsiet vun good un beus. Dor warrd de Rechte vun de Kinners op de Modersprook mit de Feut pett.
Bi alln's, wat de Senoot nu för dat Plattdüütsche in de Schoolen to Loopen kregen deit, dörp ji dat nich forgeten.
Un to 'n Afsluss, leeve Afordnete, för all, de nu nich verstohn hebbt, wat seggt wurn is: die Amtssprache in der Bürgerschaft ist Hochdeutsch un dorbi wullt wi dat man ook in Tokunft loten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Nockemann, man konnte eben bei Ihrer Rede Zweifel bekommen, in welcher Rolle Sie eigentlich gesprochen haben.
Gehen wir einmal auf das zurück, was heute zur Debatte steht. Das war sicherlich nicht die Ergänzung der Antworten auf die Anfrage aus der Präsidialabteilung des Innensenators, die nämlich mit der Großen Anfrage nicht geliefert worden sind, sondern es ist sicherlich die Anfrage selbst.
In der Anfrage steht – Herr Kollege Wehnert hat schon darauf angewiesen –, dass vor einem halben Jahr, im Oktober 2002, ein Grobkonzept angekündigt und beschlossen worden ist. Ich gebe zu bedenken, Sie befinden sich jetzt in der Halbzeit Ihrer Regierungsamtszeit.
Es ist aber fast so weit – nach der Sommerpause.
Es ist auch in den Ausschüssen, auch im Innenausschuss, nachgefragt worden, wie es aussieht. Der Senat war nicht in der Lage zu antworten und hat zu Recht – möglicherweise auch zu dem Zeitpunkt – darauf verwiesen, das sei ein Grobkonzept. Das sei ihm auch zugestanden.
Mittlerweile ist allerdings ein halbes Jahr vergangen. Die SPD stellt im Mai 2003 eine Anfrage und noch immer gibt es nichts zu berichten.
Es wird auf laufende Prozesse verwiesen. Es heißt, endgültige Entscheidungen seien noch nicht getroffen und zum jetzigen Zeitpunkt könne zur Neuordnung der Polizeiführungsstruktur noch nichts gesagt werden, sie sei noch nicht geklärt. Das heißt, nichts Genaues weiß man.
Zur Auflösung der Polizeidirektion heißt es in der Anfrage, dieser Prozess sei noch nicht abgeschlossen. Zur Umsetzung der Personalstruktur: Der Stand der Umsetzung zu diesen Fragen ließe im Moment keine validen Antworten zu. Auch das ist so. Zur Straffung der Organisation des Landeskriminalamtes: Die Ergebnisse zu diesem offenen Prozess lägen noch nicht vor. Zur Stärkung der polizeilichen Verkehrsaufgaben: Ergebnisse zu diesem offenen Prozess könnten noch nicht angegeben werden, sie lägen noch nicht vor.
Offensichtlich ist, dass hier konzeptlose operative Hektik herrscht.
Oder geben Sie doch andere Antworten oder wovor haben Sie Angst?
Liebe Kollegen, ich muss Sie erst einmal an etwas erinnern: Es geht hier um die Frage von Untersuchungshaft. Bei Jugendlichen, für die Richter zur Vermeidung von Untersuchungshaft eine Einweisung in eine intensiv betreute Wohnung veranlassen, liegt noch keine Verurteilung vor. Herr Hesse, deshalb sollten Sie auch nicht schon im vorverurteilenden Wege von Jugendlichen als verurteilte Vergewaltiger oder Ähnliches sprechen.
Zweitens – darauf hat der Kollege Klooß bereits hingewiesen – ist es so, dass den Jugendrichtern nach Bundesgesetz aus gutem Grunde ein breiter Katalog vorliegt, wie sie Maßnahmen im Sinne des Jugendgerichtes zu handhaben haben. Das ist absichtlich so auch vorgesehen. Sie sollten deshalb endlich aufhören, dies immer zu verquicken und auch in diesem Punkt Symbolpolitik im schlechten Sinne zu betreiben, indem Sie versuchen, Richtern, die die dritte unabhängige Instanz im Staate sein sollen, eine Vorgabe machen zu wollen, wie diese zu entscheiden haben. Das hat nämlich der Richter ganz allein nach Maßgabe der Tatsachen, die ihm vorliegen, zu entscheiden. Kein Parlament kann ihn dazu zwingen,
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anders zu entscheiden und in Untersuchungshaft einzuweisen, wenn dem nicht so sein muss.
Dieses Rechtstaatsverständnis zeigt auch, welche Kultur hier im Hause herrscht, was mich wirklich sehr nachdenklich macht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dem inhaltsvollen Beitrag von Frau Weber
möchte ich gerne auf die Anfrage zurückkommen und bei dem anknüpfen, was Frau Pawlowski zur Familie gesagt hat – zur Anfrage direkt hat sie ja nicht gesprochen –, womit sich der Senat mehr oder weniger befasst hat. Wenn man die Anfragen der SPD und der GAL, die hier zur Debatte stehen, betrachtet, dann kann man einmal aufführen, womit sich der Senat nicht befasst hat. Sie alle – Frau Weber, Sie haben es eben auch noch einmal erwähnt – können das nachlesen.
Der Senat hat sich nicht befasst mit den fachlichen Schwerpunkten der Vernetzung und dem Stellenwert der Kinder- und Jugendarbeit in einer sozialräumlich orientierten Jugendhilfe, er hat sich nicht befasst mit dem Stellenwert von Jungen- und Mädchenarbeit, er hat sich gleichfalls nicht befasst mit dem Ausgleich sozialer Benachteiligung, mit dem Stellenwert von Integration und interkultureller Arbeit, mit szenespezifischen Angeboten. Wenn Sie all diese Fragen in den Großen Anfragen nachlesen, dann werden Sie feststellen, dass es dazu keine Aussage gibt. Er hat nichts gesagt zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und insbesondere zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, was ein großer Punkt dieses Senats ist – da gebe ich Frau Pawlowski in der Tat Recht, das ist etwas, was in der letzten Legislaturperiode übergreifend zwischen SPD, CDU und GAL betrieben worden ist. Der Senat hat dazu wenig bis gar nichts gesagt. Und ob die regionalen oder überregionalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit – im Zusammenhang mit Weiterentwicklung ist dies ein zentraler Punkt – ausreichend sind und wie der Senat die Grundversorgung in diesem Bereich definiert, auch dazu gibt es keine Aussage, obwohl genau das nachgefragt worden ist.
Es ist zu Perspektiven nichts gesagt worden, auch nicht im Zusammenhang mit einer Weiterentwicklung. Jetzt werden Sie sich vielleicht fragen, warum das eine Wichtigkeit hat. Ich sehe mich hier genötigt, das noch einmal zu erläutern. Sie, als Regierungskoalition, wollen 4 Millionen Euro aus dem ambulanten Bereich Hilfen zur Erziehung in genau diesen Arbeitsbereich, der in den Anfragen abgefragt worden ist, umschichten. Sie haben aber kein Konzept, wie der Standard in diesem Arbeitsbereich sein soll. Es gibt keine Aussage dazu, wie die Qualität dieser Arbeit aussehen soll. Wenn Sie die Großen Anfragen der GAL lesen – zwei Vorläufer stehen jetzt nicht zur Debatte, man kann sie aber natürlich mit heranziehen, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt –, dann werden Sie feststellen, wie der Stellenbestand, die Stellenausstattung und die Zuwendungsausstattung in diesem Bereich ist. Aufgrund welcher Rahmenbedingungen wollen Sie eigentlich diesen Standpunkt zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe transportieren? Wo wollen Sie da etwas verankern? Im Prinzip stimme ich mit Ihnen in gewissen Punkten in der Zielrichtung überein, aber es kann nicht sein, dass man irgendwo etwas anbinden will, wo nichts ist. Welche Maßnahmen sollen den Trägern letztlich aufgedrückt werden, wenn man sagt, ihr habt bisher – mehr oder weniger – Kinder- und Jugendarbeit gemacht. Das können Sie kritisieren, aber das hilft ihnen nichts. Sie sind jetzt in der Verantwortung und nicht die anderen.
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Es hilft ihnen nichts, wenn Sie sagen, das war auch in der Vergangenheit nicht ausreichend. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode den Willen für eine Umsteuerung begründet und haben Anstrengungen unternommen,
wir haben im Übrigen auch umgeschichtet. Ihre Umschichtungen stehen bis jetzt nur im Haushaltsplan, sind aber noch nicht vollzogen. Es ist noch nichts da, zu dem man sagen könnte, da hat etwas Substanz, da kann man erkennen, welche Wirkung diese Umschichtung hat. Das ist bei den Modellprojekten, den Schnittstellenprojekten, den Bonusmitteln, die in der vergangenen Legislatur in diesen Bereich geflossen sind, ganz anders gewesen. Da gibt es tatsächlich Substanz. Bei Ihnen ist im Moment Fehlanzeige. Das wäre noch nicht so schlimm, wenn wenigstens das Konzept zu erkennen wäre. Das Konzept ist aber nicht zu erkennen, meine Damen und Herren, weil Sie die Rahmenbedingungen für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in keiner Weise ändern. Sie wollen eine Globalrichtlinie entwickeln – der Staatsrat hat es uns in der Sitzung des Jugend- und Sportausschusses erzählt –, die darauf begründet ist, dass einzelne Projekte geschaffen werden. Das hebt den Standard in diesem Arbeitsbereich in keiner Weise. Im Gegenteil. Sie verringern ihn sogar noch dadurch, dass Sie die Tariferhöhungen nicht an die Träger weitergeben, sodass sie gezwungen werden, aus ihren normalen Zuwendungen auch noch die Tariferhöhungen zu bezahlen, auf die das Personal einen Anspruch hat.
Es gibt arbeitsvertragliche Bindungen, die man nicht einfach wegwischen kann. Die Vereinsvorstände haben Verpflichtungen. Sie haben sich überhaupt keine Mühe gemacht, darüber nachzudenken, auf welcher Struktur die Weiterentwicklung der Jugendhilfe aufgebaut werden soll. Sie haben es in diesem Bereich nicht mit riesengroßen Trägern zu tun, die das mal so eben irgendwie wegstecken. Das sind alles kleine Initiativen – Elterninitiativen, Bürgerinitiativen –, die aus ehrenamtlichem Engagement heraus ihre Arbeit gemacht haben. Sie docken jetzt an etwas an, was ohne Konzept ist. Dieser Weg ist eine Reise ins Ungewisse, man könnte auch sagen: Es fährt ein Zug nach Nirgendwo.
Ich würde gerne wissen, wann wir die Zahlen, die Frau Dr. Freudenberg angefragt hatte, für das Jahr 2002 und für das erste Quartal 2003 zu Protokoll bekommen könnten.
Frau Senatorin, was geschieht mit den Werkstatträumen und der Ausstattung?
Frau Senatorin, die Räume sind wahrscheinlich dennoch vorhanden. Meine Frage zielt natürlich darauf: Was geschieht zukünftig damit?
Herr Senator, wird der von Herrn Dose so genannte Investorenarchitekt mitentscheiden, wer an dem Moderationsverfahren teilnimmt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen von der Koalition! Wenn man
gutwillig ist, dann könnte man sagen: Problem erkannt, ignoriert und der Koalitionsräson geopfert. Wenn man nicht gutwillig ist, dann kann man sagen: Leider die vier zurückliegenden Wochen nicht genutzt und leider auch nichts verstanden.
Herr Weinberg, Sie haben hier verschiedene Punkte angesprochen, die Sie am Vortrag von Herrn Böwer kritisiert haben. Ich kann nur sagen, Sie haben sich immer auf das Finanzierungsproblem zurückgezogen. Der Kollege hat allerdings auch Punkte angesprochen, die überhaupt nichts kosten und die Sie gut und gerne in der Veränderung hätten aufnehmen können.
Da ist die Finanzierung nicht das Problem gewesen.
Sie führen die Prozesshaftigkeit an. Ich frage mich, wie die betroffenen Familien jetzt Prozesshaftigkeit und Familienförderung sehen werden, wenn sie ab 1. August vor der Tür stehen, wenn sie durch ganz Hamburg fahren müssen, weil das zentrale Vergabesystem leider überhaupt nicht zulässt, dass in den Bezirken oder Stadtteilen, in denen sie gerne Kita-Plätze hätten, überhaupt Kita-Plätze zu bekommen sind. Das ist auch etwas, was Sie verändert haben, im Gegensatz zu dem, was mit der Kita-Card beabsichtigt war. Da war nämlich eine dezentrale Vergabe geplant, die dann stadtteilnah zu Kita-Plätzen geführt hätte. Wir werden sehen, ob die betroffenen Familien dann die Prozesshaftigkeit so begrüßen, wie Sie eben versucht haben, das wieder in Ihrem Beitrag darzustellen.
Politische Schwerpunktsetzungen verlangen auch, dass es politische Schwerpunktsetzungen sind. Diese Koalition brüstet sich in anderen Themen damit, dass sie politische Schwerpunkte setzt. In diesem Fall kann man sagen, die Familien – auch wenn Sie, Herr Weinberg, das eben so dargestellt haben – gehören offensichtlich nicht dazu, wenn Sie diese Zeit und diese Gelegenheit nicht genutzt haben. Wenn Ihnen über die Gründe der Ablehnung – wie Sie es anführen und wie es eben auch Herr Müller getan hat – der ersten Lesung in der Zwischenzeit nichts eingefallen ist, obwohl wir drei Anhörungen im Jugend- und Sportausschuss durchgeführt haben, tut es mir Leid. Sie hatten Gelegenheit, auch die Familien, die Bürgerinnen und Bürger zu hören. Ihnen sind genug Gründe dargelegt worden, wo die Schwierigkeiten in der jetzigen Umsetzung Ihres Systems liegen, und zwar nicht aus ideologischen Gründen, wie es hier gerne von Ihnen dargestellt wird, sondern aus ganz pragmatischen Gründen, die Sie auch überall nachfragen können und die Ihnen im Übrigen auch Kollegen aus den Behörden, die mit der Umsetzung befasst sind, hätten sagen können. Ich neige eher dazu, dass das nicht die erste Variante meines Eingangssatzes ist, sondern die zweite. Sie haben leider nichts dazugelernt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Nockemann, ich bin entsetzt darüber,
welchen Stil Sie hier im Parlament pflegen.
Es fehlt Ihnen offensichtlich bei diesem Thema an Souveränität, an parlamentarischem Verständnis möglicherweise auch, aber insbesondere an persönlicher Souveränität. Es steht niemandem von uns hier an, in dem Maße über andere Abgeordnete herabwürdigend zu reden, und ich danke der Präsidentin,
dass sie im Nachhinein noch einmal darauf aufmerksam gemacht hat.
Das Thema, über das wir heute reden, verdient eine differenzierte Betrachtung.
Ich freue mich, feststellen zu können, dass mein Vorredner, Herr Lüdemann, auch noch einmal darauf aufmerksam gemacht hat, dass Demonstrationen von Schülern grundsätzlich möglich und richtig sind und dass das auch zur demokratischen Meinungsbildung beiträgt, und wir wollen
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diesen Meinungsbildungsprozess auch von klein auf an unterstützen. Insofern, Herr Lüdemann, finde ich es gut, dass Sie darauf noch einmal aufmerksam gemacht haben.
Die Demonstration ist in großen Teilen – auch das haben Sie gesagt, aber ich sehe mich genötigt, das hier zu wiederholen – friedlich verlaufen. Und wirklich niemand in diesem Hause bestreitet, dass es nicht richtig ist, mit Flaschen, Steinen oder sonstigen Gegenständen gegen Polizisten vorzugehen. Anwürfe von Herrn Nockemann und auch zum Teil von Ihnen, Herr Freytag, machen es aber erforderlich, dass man über diese Selbstverständlichkeit noch einmal reden muss.
Niemand von Ihnen in diesem Hause kann letztendlich gewährleisten – auch der Polizeipräsident nicht, der uns in der Innenausschusssitzung darüber berichtet hat und auch hat eingestehen müssen, dass er das als Polizeipräsident natürlich nicht kann –, niemand kann vollkommen ausschließen, dass es manchmal von Einzelnen zu unverhältnismäßigen Reaktionen in so einer schwierigen Situation wie einer Demonstration kommt,
auch von Polizisten.
Ob es dazu gekommen ist oder nicht, Herr Nockemann, darüber geht diese Debatte und das muss man nachprüfen.
Da liegen Sie falsch, es liegen sechs Anzeigen vor.
Wenn es von Anwohnern, von Betroffenen, von Teilnehmern und von am Rande stehenden Bürgern diese Anmerkungen gibt, dann ist es für uns alle und auch für das Parlament eine Verpflichtung, diesen Anmerkungen nachzugehen.
Das sind Augenzeugenberichte, Herr Nockemann. Und wenn Sie sagen, das stimme alles nicht, dann unterstellen Sie diesen Bürgern, dass sie lügen oder Märchen erzählen.
Ich habe eben schon einmal gesagt, dass immer wieder behauptet wird, es läge nur eine Anzeige vor; in der Tat sind es mittlerweile sechs.
Aber davon abgesehen stellt sich doch die Frage, was dieses Verhalten bei Schülerinnen und Schülern, bei Kindern und Jugendlichen, die an so einer Demonstration teilnehmen, bewirkt. Da droht die Schulbehörde Disziplinarmaßnahmen gegen Lehrerinnen und Lehrer an, da gibt es einen Brief – die Kollegin Ernst hat schon darauf hingewiesen –, der das Schulgesetz zitiert und ausdrücklich sagt, welche Entschuldigungen auch immer die Eltern ausstellen, ob es ein wichtiger Grund war, wird von der Schule entschieden. Im Zweifel ist die Teilnahme an einer Demonstration – dieses war ein existentielles Thema und nicht irgendetwas, es war die Teilnahme an einer Demonstration für Frieden und gegen Krieg und das betrifft uns alle – dann eben nicht wichtig im Sinne der Schulbehörde.
Und wenn das so ist, dann fragen Sie doch einmal, warum so wenig Anzeigen vorliegen. Solche Versuche der Disziplinierungen von Lehrerinnen und Lehrern durch die Briefe des Schulsenators können nicht nur der Aufklärung – so wird es hier gesagt, das ist möglich –, sie können auch der Einschüchterung dienen.
Was halten denn Eltern davon, wenn Kinder und Jugendliche so nach Hause kommen? In dem Moment, wo das Kind keinen gravierenden körperlichen, bleibenden Schaden hat, sagen Eltern doch, bevor du Nachteile in der Schule bekommst,
stellen wir keine Anzeige.
Ich komme zum Schluss. Wir alle sind in der Verantwortung, autoritäre Strukturen bei Kindern und Jugendlichen nicht zu unterstützen. Und insbesondere der Senat ist in der Verantwortung, das hat jetzt nichts mit Indoktrination zu tun,...
... sondern die Frage der Demokratie, ob wir demokratische Rechte wahrnehmen...
Ich melde mich noch einmal.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, gegen transparente Information und auch gegen Qualifizierung kann niemand hier im Saal etwas haben. Insofern nehme ich also die Entscheidung vorweg: Auch wir werden den Anträgen zustimmen, obwohl ich sagen muss, eine Überweisung des Antrages des Kollegen Böwer an den Jugend- und Sportausschuss wäre sicherlich der ganzen Sache überhaupt nicht hinderlich gewesen, sondern eher förderlich. Insofern verstehe ich das Verhalten der Koalitionsfraktionen in diesem Punkt nicht, zumal insgesamt gesagt werden kann, dass es hier eine große Übereinstimmung gibt.
Anmerken möchte ich noch, dass, wer qualifiziert, sich natürlich auch damit auseinandersetzen muss, dass man das dann auch später besser bezahlen muss. Ich nehme mit Freude auf, dass Sie das vermutlich auch spätestens zu den nächsten Haushaltsberatungen einplanen werden, denn Tagesmütter, die eine bessere Qualifikation insbesondere in den Feldern haben, die Herr Müller ja richtigerweise aufgezählt hat, entwicklungspsychologische Ansätze und alles andere – ich muss das jetzt nicht wieder ergänzend aufführen –, die müssen natürlich auch ein Anrecht darauf haben, dass sie auch angemessen entlohnt werden, wenn sie eine höhere Qualität bringen.
Bezüglich der Frage der Entwicklung des Berufsbildes, das war ja eben auch ein Argument von Herrn Weinberg: Auch dem kann man sicherlich zustimmen, aber hier gilt der gleiche Punkt. Wenn wir ein neues Berufsbild entwickeln, das auch in die Richtung der Berufsbilder von Erzieherinnen geht, dann muss das hier zu einer Angleichung kommen, und das ist natürlich etwas, das sich dann auch in den Kosten für Kindertagesbetreuung insgesamt niederzuschlagen hat.
Es freut mich, dass Sie auch den Verband der Tagesmütter und Tagesväter hier erwähnt haben und dass Frau Bruns die Qualifizierung auch ausdrücklich anmahnt und dem auch zustimmt. Trotzdem finde ich es schade und,
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wie gesagt, da kommen wir dann auch morgen dazu, dass weitere Punkte des Verbandes, die deutlich machen, dass es Unstimmigkeiten zwischen dem nun morgen abzustimmenden Kita-Gutscheinsystem und der Tagespflege gibt, von Ihnen nicht aufgegriffen worden sind, denn hier wäre eine konkrete Verbesserung zum jetzigen Zeitpunkt schon möglich. Unter anderem hat das ja auch Herr Böwer in seinen Antrag aufgenommen, was zum Beispiel dann letztendlich die Frage der Anpassung die Entwicklung der realen Preise für Tagespflegegeld von Tagesmüttern angeht. Hier, finde ich, sind Sie insgesamt mit Ihren Anträgen zu zahm gewesen. Gegen Prüfaufträge spricht nichts, aber man sollte dann eigentlich auch den Umsetzungswillen schon im Antrag dokumentieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Thomas und Herr Adolphi! Wenn dem so ist, wie Sie uns erzählt haben, dann spricht eigentlich nichts dagegen, dem SPD-Antrag zu folgen und genau darüber zu berichten.
Wenn es darum geht, dass die Führungsstruktur modern und überschaubar sein soll, Frau Thomas, wenn es darum geht, dass die Polizei auf ihre eigentlichen Kernaufgaben zurückgeführt werden soll, wobei sich mir die Frage stellt, was sie denn sonst gemacht hat – hat sie in der Vergangenheit keine Kernaufgaben erfüllt? –,
dann ist es einleuchtend, dass der Senat sich nicht weigern sollte, dieses, wie in diesem Antrag gefordert, offen zu legen. Dann kann man sich über den Inhalt unterhalten. Nichts anderes haben die SPD-Kollegen in ihrem Antrag gefordert, als genau diese Information zu bekommen.
Die Reform der Führungsstruktur basiert im Prinzip auf den Jesteburger Beschlüssen – Sie wissen das alle –, wonach im Intendanzbereich 5 Prozent einzusparen sind. Insofern ist es legitim, danach zu fragen, ob das alles so richtig ist, wenn im Intendanzbereich eingespart wird. Geht es nur um Einsparungen oder geht es auch um inhaltlich wichtige andere Sachen?
Soweit man hören konnte, ist das, was jetzt vorgeschlagen wird – Sie schildern es anders, aber es muss auch erlaubt sein, hier Zweifel zu äußern –, gegen den einschlägigen Rat von Fachleuten in der Polizei beschlossen worden. Regionalbeauftragte haben, wie wir in der Zeitung lesen konnten, von ihrem Engagement auch aus der Zeitung erfahren. So betreibt dieser Senat häufig seine Personalpolitik, man erfährt neue Aufgaben aus der Zeitung.
So sollte es nicht sein und insofern würden wir dem Antrag der SPD zustimmen. Wir können nur hoffen, dass Sie noch einmal in sich gehen und so etwas zukünftig dem Parlament zur Beratung offen legen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben in der Tat ausführlich das letzte Mal über das Kita-Gutscheinsystem gesprochen. Deshalb bleibt mir heute an dieser Stelle nur festzustellen – Herr Böwer hatte es schon gesagt –, Sie haben die Zeit zur Nachbesserung nicht genutzt. Dabei ist in manchen Kategorien jeweils ein Monat herausgekommen – ich muss es nicht
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wiederholen –, unter anderem, wenn für Arbeitslose eine Verlängerung oder wenn Sprachförderungsbedarf besteht. Aber das war es dann auch schon. Es sind Argumente gekommen. Im Wesentlichen – das war das erste Mal ein Eingeständnis von Herrn Weinberg –: Es ist sozusagen ein Versuch. Es ist klar, dass man mit diesem Systemwechsel beginnt. Dann wird man sehen. Ich finde es fahrlässig, in dieser Weise einen Systemwechsel zu beginnen, obwohl man von vornherein weiß, dass das für bestimmte Eltern und überhaupt für Eltern mit einem Riesenrisiko behaftet ist. Gerade bei fehlenden Plätzen weiß man, dass das System droht, an die Wand gefahren zu werden. Aber gut, das ist die Strategie dieser Regierung, einen Systemwechsel so zu beginnen und dann zu sagen, sehen wir einmal weiter.
Kritikpunkte aufgenommen? Fehlanzeige. Die Elternbeiträge – das ist auch wieder ein finanzieller Aspekt – wurden gesenkt. Sie wissen sehr genau – wir haben das auch in mehreren Ausschusssitzungen erörtert –, wenn man zu wenig Plätze hat, dass die Senkung der Elternbeiträge, so gut sie auch gemeint sind, natürlich auch Plätze kostet. Dieses hat auch Plätze gekostet. Das wird zulasten derjenigen gehen, die sich in die Warteschlange einreihen müssen.
Ich möchte noch ein Beispiel nennen, wie die Zusammenarbeit auch unterschiedlicher Behördenteile des Senats nicht funktioniert, gerade wenn man einen Systemwechsel anstrebt. Herr Böwer hatte das schon im Zusammenhang mit Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld angesprochen. Ich kann das erweitern. Beispielsweise fragt die Behörde für Soziales und Familie, die auch für Sozialhilfeempfänger zuständig und sehr bestrebt ist, alle Sozialhilfeempfänger schnell in Arbeit zu bekommen, wenn man Arbeit sucht: Haben Sie einen Kinderbetreuungsplatz? Gut, wenn Sie den nachweisen können. Geht man dann zum Jugendamt und sagt, man möchte Arbeit aufnehmen, wird das Jugendamt fragen, ob man einen Arbeitsplatz hat. Dann sagt man, nein, aber ich kann einen Arbeitsplatz bekommen, wenn ich einen Kinderbetreuungsplatz habe. Wir kennen dieses Henne-und-Ei-Spiel auch aus anderen Bereichen. Wir haben uns immer bemüht, dagegen an zu arbeiten. Das wird jetzt wieder aufgenommen. Erkundigen Sie sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden. Die sind im Moment dabei, mit der Umsetzung dieses Problems zu kämpfen. Die sind darüber sehr unglücklich, weil nämlich klar ist, dass gerade das Ziel, im Sozialhilfebereich Kosten einzusparen, was von Ihnen auch vorangetrieben wird, mit dieser Regelung im Bereich der Kindertagesbetreuung nicht zu erreichen sein wird, weil sich nämlich die Katze sozusagen wieder in den Schwanz beißt.
Im Übrigen noch ein Wort zur Stigmatisierung von Sozialhilfeempfängern, die Sie uns in die Schuhe schieben wollten, Herr Müller. Ihr erstes Kriterium ist dringender sozialpädagogischer Bedarf.
Wir sind alle weit davon entfernt, Menschen in irgendeiner Art und Weise zu stigmatisieren. Wenn, dann kann es nur sein, dass das als erstes Kriterium genannt wird und man daraufhin einen Kita-Gutschein bekommt und dort vorsprechen muss. Die Zukunft wird zeigen, wie das aussieht.
Ich kann mich für meine Fraktion den Ausführungen von Herrn Böwer anschließen. Wir geben Ihnen eine zweite Nachbereitungszeit.