Wolfgang Franz

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Herr Staatsrat, Sie beantworteten die Frage meiner Kollegin wie folgt: Der Senat wird sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Können Sie diese allgemein gehaltene Antwort präzisieren?
Herr Staatsrat, ich komme noch einmal auf die Frage der Nebentätigkeit zurück. Halten Sie es erstens für eine präzise Frage, wenn jemand aus dem Parlament Sie fragt, ob weitere Nebentätigen der Senatoren vorhanden sind? Zweitens: Halten Sie Ihre Antwort, die Sie dazu abgegeben haben, für wahrheitsgemäß?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir von der Bürgerschaftskanzlei sagen lassen, dass ich noch 29 Minuten und 9 Sekunden Redezeit habe. Wer wünscht sich nicht, so viel Zeit zu haben? Wir hatten alle einen anstrengenden Tag.
Das stimmt. Die von mir zuvor genannte Redezeit stand mir vor dem Redebeitrag von Herrn Dobritz zur Verfügung.
Ich habe meine Rede auf die Hälfte gekürzt,
aber dennoch müssen einige Dinge einfach gesagt werden.
Ein neues Wahlrecht verändert – wer kann es übersehen – auch die Aufstellungsbedingungen der Abgeordneten im Wettbewerb zueinander. Am Ende gewählt zu werden, kann auch als zusätzliche Herausforderung und Legitimation für das Mandat verstanden werden.
Der Ihnen vorliegende Antrag wird von einer anderen Zielsetzung bestimmt. Die Stärkung der Rechte von Wählerinnen und Wählern ab der nächsten Bürgerschaftswahl steht eindeutig im Vordergrund. Der Weg zu einer Einführung von Wahlkreisen, das heißt die Stärkung von Bürgerrechten, war für die SPD jedoch nicht weit. Andere Parteien hatten sehr viel weitere Wege zu gehen.
Diese Vorgänge sind aber – so hoffe ich – heute nur noch Geschichte. Entscheidend ist, dass dieser Antrag vorliegt und dass sich eine breite parlamentarische Mehrheit für die verbindliche Einführung von Wahlkreisen zur nächsten Bürgerschaftswahl ausspricht.
Sie sollten mich belohnen, indem Sie ein bisschen zuhören. Das Gestrichene in meinem Konzept kann ich auch noch lesen.
Herr Vorsitzender, ich habe das Durchgestrichene im Kopf.
Die nächste Bürgerschaftswahl findet spätestens 2005 statt, sie ist aber auch zu einem früheren Zeitpunkt denkbar.
Mit diesem Antrag legt sich die Bürgerschaft fest. Sie wird einen Weg einschlagen, der keine Interpretationen zulässt. Für den Fall eines Volksentscheids wird die Bürgerschaft dem Volk ihren Entwurf alternativ zu den Vorstellungen der Initiatoren zur Abstimmung stellen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Auch für den Fall, dass die Initiative die erforderlichen Stimmen beim Volksbegehren nicht erhält und es demnach nicht zu einem Volksentscheid kommt, wird – so die Intention des Antrages – die Bürgerschaft ein neues Wahlrecht zur nächsten Bürgerschaftswahl einführen. Es wird auf jeden Fall zur nächsten Bürgerschaftswahl möglich sein, stadtteilnahe Abgeordnete auch direkt zu wählen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der parlamentarische Weg zur Einführung von Wahlkreisen in Hamburg ist frei. Hamburg wird zukünftig das 14. Bundesland sein, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten direkt ins Parlament wählen können.
Was wird sich für die Wähler ändern? Welche Ziele werden mit diesem neuen Wahlrecht verfolgt? Herr Dr. Maier
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hat im letzten Jahr ausgeführt – ich erinnere mich an eine Debatte vom November letzten Jahres –, dass es die erste Aufgabe der Bürgerschaft sei, eine aktive Teilnahme an der Demokratie zu produzieren.
So richtig diese Aussage auch ist, dennoch möchte ich einer möglichen falschen Erwartung entgegentreten, dass sich nämlich allein mit einem neuen Wahlrecht eine grundlegende Änderung der Teilnahme an der Demokratie herstellen lässt. Es ist vielmehr so, dass nicht ein neues Wahlrecht das Volk verändert, sondern das Volk kann sich selbst ein neues Wahlrecht schaffen.
Mit den im Antrag festgelegten Aussagen sind folgende Überlegungen verbunden:
Erstens: In den 13 Bundesländern, in denen ein personalisiertes Verhältniswahlsystem besteht, wird überwiegend eine Hälfte direkt und die andere Hälfte der Abgeordneten über eine Liste gewählt. Wir wollen uns bei der Einführung von Wahlkreisen und den Änderungen des Hamburger Wahlrechts an dem Wahlsystem der anderen Bundesländer orientieren.
Zweitens: Kumulieren und Panaschieren sind nicht nur im Volk wenig verankerte Begrifflichkeiten, sie stehen auch im krassen Widerspruch zu einem durchschaubaren und verständlichen Wahlsystem.
Wir wollen ein Wahlsystem, das durchschaubar ist, es muss für die Wählerinnen und Wähler verständlich sein.
Wenn wir uns jetzt schon die vielen ungültigen Stimmen bei den Wahlen anschauen und uns vorstellen, dass nach dem Vorschlag der Initiative jeder Wahlberechtigte fünf Wahlkreisstimmen und fünf Stimmen für die Landesliste hat – also insgesamt zehn –, dann kann man eine Vorstellung davon bekommen, wie sich nach Einführung dieses Wahlsystems die Anzahl der ungültigen Stimmen entwickelt.
Ich möchte einmal ein häufig benanntes Bundesland anführen. In Bayern lag die Anzahl der ungültigen Stimmen in den Jahren 1950 bis 1998 ziemlich konstant bei rund 260 000. Der Spitzenwert lag sogar bei 384 000 ungültigen Stimmen. Die GAL hat in Hamburg im Jahre 2001 circa 73 000 gültige Stimmen erhalten und selbst die CDU wäre mit ihren 223 000 Stimmen bei dieser hohen Anzahl ungültiger Stimmen überboten worden. Wir wollen einen Stimmzettel, der überschaubar und geeignet ist, die Anzahl der ungültigen Stimmen in Grenzen zu halten.
Drittens: Die Politik und die Verwaltung sind in vielen Teileinheiten organisiert worden. Viele Bürgerinnen und Bürger klagen darüber, dass sie nicht mehr genau wissen, wer welche Zuständigkeit hat.
Nach den Vorstellungen der Initiative könnte beispielsweise der Bezirk Bergedorf ein Wahlkreis werden. Vor Ort sind Abgeordnete notwendig, die nicht nur ein Gesicht haben, sondern auch zuhören und handeln können. Natürlich sind auch heute schon einige vor Ort, doch einen verbindlichen und zuständigen Abgeordneten im Wahlkreis, den man direkt wählen kann, schafft eine andere Beziehung zwischen Bürgern und Abgeordneten. Wir wollen, dass Bürger ihre Abgeordnete oder ihren Abgeordneten stadtteilnah wählen können.
Viertens: Wie durchschaubar und fair ist das Wahlsystem gegenüber den Wahlberechtigten, wenn Wähler einen Kandidaten der Partei A wählen, diese Partei jedoch nicht genügend Kandidaten im Wahlkreis benannt hat, der Sitz dann aber an die Partei B geht? Diese Wählerin oder dieser Wähler wollte aber gerade diese Partei nicht wählen. Hier stellt das Wahlrecht eine Beziehung zwischen dem Wähler und dem Abgeordneten her, die überhaupt nicht vom Wähler gewünscht wurde.
Nun ein kleiner scherzhafter Beitrag: Einen Kandidaten per Losentscheidung zu finden, wäre vergleichbar fairer, denn jeder wüsste um dieses Verfahren. Es hätte jedoch den Nachteil, dass man nicht weiß, wo die eigene Stimme landet.
Wir wollen die direkte Beziehung zwischen dem Wähler und dem Abgeordneten in einem Wahlkreis auch durch einen zurechenbaren Wahlakt herstellen.
Nach den Vorstellungen der Initiative darf von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl eines Wahlkreises diese um 33 1/3 Prozent nach unten beziehungsweise nach oben abweichen. Man kann sich schnell merken: Es verbleiben 66 2/3 Prozent. Man kann es anders ausdrücken: Die Spannweite der Abweichung liegt demnach zwischen 66 2/3 Prozent und 133 1/3 Prozent, was im Extremfall dazu führen kann, dass die Stimmen in einem Wahlkreis nur die Hälfte der Stimmen eines anderen Wahlkreises bewirken.
Wir wollen, dass jede Stimme annähernd mit der gleichen Gewichtung im Parlament landet.
Wir wollen den Zuschnitt und die Größe der Wahlkreise nach objektiven Kriterien festlegen und den Einfluss der Wahlberechtigten auf die Zusammensetzung des Parlaments insgesamt stärken. Ob mit einem neuen Wahlrecht gleichzeitig eine aktivere Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Demokratie gefördert oder sich zumindest die Einstellung zur Politik positiv verändern wird, werden wir alle sehr viel später feststellen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Können Sie uns Auskunft darüber geben, ob Herr Staatsrat Wellinghausen zu einem Zeitpunkt, als er seine anwaltschaftliche Tätigkeit nicht mehr ausüben durfte, weil er Mitglied dieser Regierung war, noch Zuwendungen in Höhe von 4300 Euro erhalten hat?
Sie haben eben mit Ihrer Antwort auf meine Frage eine Teilprognose über den Ausgang gemacht. Könnten Sie die näher begründen?
Frau Senatorin, war diesen drei Bezirken diese Regelung bekannt, dass, wenn sie sparen, keine Auszahlungen erfolgen, wenn das Gesamtbudget nicht stimmt?
Ich frage den Senat, ob der Senat die beteiligten Bezirke vor der Pressekonferenz informiert hat.
Können Sie diesen unbestrittenen Begriff Abgeordnete aus dem Bereich näher definieren?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rusche, mein Kollege, Herr Dobritz, hat schon zum Thema gesprochen, denn Sie haben es versäumt, Vorschläge fristgemäß einzureichen, und versuchen nun etwas schamlos, unter der Hausnummer Reform die Zerschlagung
einer demokratischen Kontrolle zu verstecken.
Herr Müller-Sönksen, bei Ihren Redebeiträgen schwankt man immer, ob man wirklich dazu Stellung nehmen soll oder nicht.
Auch am Schluss, wenn ich ihn dazu auffordere.
Herr Müller-Sönksen, es geht hier nicht um eine Kleinigkeit von neun Monaten. Da wären wir überhaupt nicht pingelig, wenn es um neun Monate ginge. Aber es geht hier um die eigenen Rechte der Bürgerschaft und darum, ob dieses Gesetz verfassungsmäßig zustande kommt. Darum geht es. Aber so weit haben Sie offensichtlich nicht überlegt.
Die SPD-Fraktion hat Reformen im Medienbereich immer unterstützt. Hierbei stand für uns immer eine effektive und der Demokratie verpflichtete Medienkontrolle im Mittelpunkt. In den letzten Jahren ging die Diskussion zunehmend in Richtung einer Konzentrationsdebatte im Medienbereich. Die Frage, ob diejenigen, die über Netze verfügen, mit denjenigen identisch sein dürfen und sollen, die darüber entscheiden, was in den Netzen verbreitet wird, war ebenso bedeutsam für uns. Im Medienbereich liegen interessante Herausforderungen und gleichsam brisante politische Konflikte. Fragen des Medienrechts sind aber auch immer Machtfragen und wir können mit berechtigtem Misstrauen nach Italien schauen, wo Silvio Berlusconi Politik, Wirtschaft und Medien machtpolitisch zusammenführt.
In Deutschland haben wir infolge bitterer Erfahrung...
Ich glaube, Herr Freytag, Sie müssen sich dem Sachverhalt zuwenden, dann würden Sie sicherlich zu ganz anderen Beurteilungen kommen.
In Deutschland haben wir infolge bitterer Erfahrungen unseren öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunk bewusst staatsfern und pluralistisch organisiert. In einer Zeit umfassender technologischer und gesellschaftlicher Veränderungen bescheren Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, uns einen Gesetzentwurf, der die Zerschlagung einer auf breitester demokratischer Basis angelegten Kontrolle vorsieht. Sie ignorieren dabei – wie das so Ihre Art ist – alle öffentlichen Bedenken und versuchen, mit Ihrer parlamentarischen Mehrheit einen fragwürdigen Entwurf durchzuboxen.
Die von Herrn Müller-Sönksen in den Medien verbreiteten Überlegungen, wonach Anbieter ihre Programme ausschließlich nach Marktprinzipien zu gestalten haben, offenbart doch Ihre Absicht. In einem Markt, in dem Rundfunkund Fernsehprogramme als Ware gehandelt werden sollen, ist bei Ihnen eine wirksame Kontrolle nicht mehr vorgesehen. Darum geht es Ihnen.
Nicht nur aus dieser Absicht greifen Sie mit Ihrem Gesetzesentwurf in die politische Trickkiste. Obendrein versuchen Sie, Ihr Versäumnis bei der Benennung von gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen zu korrigieren. Dabei nehmen Sie offenkundig einen Eingriff in bestehende Rechtssätze hin, indem Sie einfach die Amtszeit des amtierenden Vorstandes bei der Hamburgischen Anstalt für neue Medien – HAM – verlängern.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Ihr Gesetzentwurf verstößt gegen allgemeine Wahlgrundsätze und höheres Verfassungsrecht. Für Ihre Versäumnisse sollen andere die Zeche zahlen.
Die künftigen Beschlüsse des HAM-Vorstandes wären anfechtbar und sind damit fragwürdig. Die HAM liefe Gefahr, insgesamt handlungsunfähig zu werden; erhebliche wirtschaftliche Risiken wären die Folgen. Gesetzesänderungen in diesem sensiblen Bereich sollten mit einer möglichst hohen parlamentarischen Zustimmung erfolgen. Herr Freytag, zumindest sollte ein Entwurf, wie Sie ihn vorgelegt haben, frei von Zweifeln sein, dass er mit beträchtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken versehen ist. Dieser Anforderung wird die vorliegende Drucksache nicht gerecht.
Es ist demnach unerlässlich, sich in den zuständigen Fachausschüssen mit Ihrem Entwurf zu befassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das politische Signal ist gesetzt, denn im Grundgesetz ist der Tierschutz aufgenommen worden.
Ich begrüße dieses ausdrücklich. Wer aus diesem Raum würde das nicht tun?
Was ergibt sich materiell daraus? Ich mache es an einem Beispiel deutlich:
Die Lehre und die Forschung konnte für sich bisher in Anspruch nehmen, dass sie vom Grundgesetz geschützt ist. Tierversuche wurden also wegen der verfassungsrechtlichen Anbindung der Freiheit von Lehre und Forschung verfassungsrechtlich gestattet. Durch die Aufnahme des Tierschutzes müssen Gerichte jetzt eine Abwägung zwischen dem Tierschutz und der Freiheit von Lehre und Forschung vornehmen. Das ist gut so!
Dieses Prinzip gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, also auch für Hamburg. Was veranlasst uns also, dem Begehren der GAL nicht zu folgen?
Erstens: Hamburg hat – das hat Frau Spethmann schon ausgeführt – eine reine Organverfassung.
Nennen Sie es meinetwegen auch Organisationsverfassung.
Zweitens: Wenn man die Begründung im Antrag der GAL ausführlich liest, wird im Text der Eindruck erweckt, als habe der Antrag eine neue Rechtslage materiellen Inhalts zum Gegenstand. Von daher ist dieser Antrag aus meiner Sicht erledigt, weil der Tierschutz ja schon im Grundgesetz aufgenommen worden ist. In der Organisationsverfassung ist kein Platz hierfür. Wenn man den Tierschutz aufnehmen
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würde, könnten weitere Staatsziele folgen. Wer wäre nicht für ein Recht auf Arbeit oder ähnliche Staatsziele?
Drittens: Der Antrag erweckt einen falschen Eindruck, er geht nämlich über eine Signalwirkung hinaus. Wer den Antrag, insbesondere seine Begründung, ausführlich liest, kommt zu dem Schluss, dass der Antrag faktisch materiellen Inhalt entfalten will. Weil er damit die falsche Intention verfolgt, lehnen wir diesen Antrag ab. Das haben wir auch schon im Verfassungsausschuss mit der gleichen Argumentation getan.
Mich interessiert nicht, welche Prognose Sie über den Ausgang haben. Können Sie den Sachverhalt schildern, in welchem Stadium der Rechtsstreit steht und mit welchem Beschluss der versehen worden ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Jesteburg – so war zu lesen – wurden vom Senat 260 Prüfaufträge angedacht. Frau Möller hat bereits darauf hingewiesen. Dazu zählte die Zusammenfassung der Rentner- und Schuldnerberatungsstellen in den Bezirken ebenso wie die Zentralisierung der bezirklichen Liegenschaftsämter, Tiefbau- und Grünabteilungen.
Ein Sturm der Entrüstung aus den Bezirken – auch von Ihrer irritierten eigenen Anhängerschaft – hat die Fraktionsvorsitzenden Ihrer Koalition zum Handeln getragen. Nicht etwa die eigene Einsicht, nein, vielmehr dem Druck Ihrer Parteifreunde mussten Sie nachgeben
und den Senat korrigieren. Die Bezirke sollen nun – so ist zu erfahren – künftig die Kompetenz für Tiefbau- und Grünabteilungen behalten. Weitere Zentralisierungsbestrebungen sind noch offen, so zum Beispiel die bezirklichen Zuständigkeiten über die Liegenschaftsämter – ein durchsichtiges Manöver.
So nebenbei werden Machtverschiebungen zulasten der Bezirkskompetenzen geplant. Dabei nimmt die MitteRechts-Koalition bürgerfernes Verwaltungshandeln in Kauf,
obwohl dezentrale Aufgabenwahrnehmung kostengünstiger sein kann, allemal aber bürgerfreundlicher ist.
Herr Freytag, zu Ihnen komme ich auch noch.
Sie haben im Koalitionsvertrag und in Ihrer Regierungserklärung die Stärkung der bezirklichen Ebene und eine weitergehende Dezentralisierung im Sinne einer bürgernahen Verwaltung versprochen. Unter Beifall der drei Regierungsfraktionen hat der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung in diesem Hause hinzugefügt:
„Diejenigen Behörden, mit denen die Menschen am ehesten in Kontakt kommen, sind die Behörden auf quasi kommunaler Ebene. Das heißt Bezirksämter und Ortsämter. Ich werde hier ganz besonders mein persönliches Augenmerk darauf richten, dass diese auch quantitativ und qualitativ in die Lage versetzt werden, ihre für den Bürger wichtigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Dazu gehört auch, dass wir in Hamburg Stück für Stück die Verwaltungsreform dahin gehend fortsetzen, dass örtliche Dinge abschließend auf örtlicher Ebene entschieden und vollzogen werden können.“
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Es ist für alle offensichtlich, die Jesteburger Beschlüsse stehen im krassen Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung und zu dem persönlichen Versprechen des Bürgermeisters. Entweder hat der Bürgermeister Erklärungen in diesem Hause abgegeben, deren Inhalt nicht viel wert ist,
oder es stellt sich die Frage, wie glaubwürdig der Hamburger Bürgermeister in zentralen Politikbereichen ist.
Die Entmachtung der Bezirke mit einem so genannten Prüfauftrag zu versehen, obwohl sich der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung gerade für bürgernahe Bezirke ausgesprochen hat, ist völlig absurd. Es könnte jedoch so sein, wie die „Tageszeitung“ am 20. Juni beschrieben hat: locker etwas beschließen, anschließend verkünden, sehr viel Porzellan zerschlagen,
etwas darüber nachdenken und am Ende etwas zurücknehmen, aber das in keinem Fall einräumen.
Senator Kusch, vielleicht können Sie dem Bürgermeister ausrichten, er solle in dieser Angelegenheit Klarheit über die Kompetenzen der Bezirke und die Bezirksversammlungen schaffen. Er soll weiterhin die Verunsicherung von den Beschäftigten nehmen.
Herr Dr. Freytag, Sie wurden mit den Worten zitiert, Jesteburg sei gut vorbereitet gewesen, man habe den demokratischen Weg gewählt und die Idee zuerst der Öffentlichkeit vorgestellt, um sie dann auf Machbarkeit zu überprüfen. Herr Kollege Freytag, ich frage Sie, wer schützt uns
vor der Art und Weise, wie Sie den demokratischen Weg verstehen. Die Beschäftigten in den Bezirken lassen sich aber nicht davon täuschen. Sie wehren sich gegen diese Vorgehensweise.
Machen Sie es so wie die SPD-Fraktion, stimmen Sie dem Antrag zu.
Wir sind auch gern bereit, mit Ihnen im Rechtsausschuss weiter darüber zu diskutieren.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maaß, ich schätze Ihre erfrischende Art, wie Sie Ihre Argumente vortragen, und Sie haben sicherlich auch das Vorrecht der Jugend, über Ziele hinauszuschießen.
In fünf bis zehn Minuten ist es sicherlich schwer, sich auf ein oder zwei Argumente zu konzentrieren. Ich teile aber ganz ausdrücklich Ihre Einschätzung nicht, dass in der Verwaltung ganz allgemein Filz und Korruption herrsche.
So berechtigt die Kritik auch ist, aber einen Pauschalverdacht gegenüber der Verwaltung auszusprechen, es herrsche dort Filz und Korruption, teile ich ausdrücklich nicht.
Die Zielsetzung – ich habe da dezidiert andere Auffassungen – eines Informationsfreiheitsgesetzes begrüße ich ausdrücklich. Die Grundüberlegung folgt aus Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, nach dem jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Angesichts wachsender Informationsmacht des Staates und des Einsatzes moderner Informations
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und Kommunikationstechniken ist ein Informationsfreiheitsgesetz heute wichtiger denn je.
Den Gefährdungen, die sich durch die Entwicklung der modernen Informationstechniken für den Einzelnen und für die Demokratie ergeben können, muss durch Datenschutzrechte auf der einen und Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite entgegengewirkt werden. Nicht die Verweigerung etwa von IuK-Technologien ist das Ziel, sondern vielmehr müssen diese Technologien und die Informationsmacht des Staates den demokratischen Strukturen und den konkurrierenden Rechtsgütern angepasst werden. In den USA, Kanada und vielen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Holland gibt es schon seit langem allgemeine Informationsansprüche. An die Stelle der Furcht vor unbekannter Informationsmacht muss die Transparenz und Informiertheit der Bürgerinnen und Bürger treten. Erst mit zunehmender Informiertheit erkennt der Bürger die Wechselwirkung in der Politik und ihre Bedeutung für seine Existenz und für sein Leben, sodass seine Bereitschaft zur Mitverantwortung in der Demokratie und seine sachliche Kritik wachsen können.
Aus meiner Sicht liegt hier eine große Chance zur Stärkung der Demokratie. Ich bin mir sicher, dass auch eine Mehrheit in diesem Hause dieses Ziel unterstützen kann. Mit diesem Gesetz reiht sich Hamburg in die Reihe der Bundesländer ein, in denen bereits ein Informationsfreiheitsgesetz existiert. Weil die Redezeit nicht ausreicht, will ich nur darauf hinweisen, dass es in der Bremischen Bürgerschaft eine sehr umfängliche Analyse gibt und – Sie haben es auch gesagt – es gibt auch auf Bundesebene einen entsprechenden Referentenentwurf zu diesem Thema.
Schon um sich sachgerecht mit der Drucksache zu befassen und ihr die entsprechende Aufmerksamkeit entgegenzubringen, unterbreite ich den Vorschlag, sie an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Tasche zwei Fassungen: eine kurze und eine lange.
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Ihre Rede veranlasst mich aber, keine davon zu benutzen, denn bisher habe ich gedacht, die Sache wäre ganz einfach. Sie vermischen bedauerlicherweise Dinge miteinander. Ich will Ihnen das auch erläutern.
Die Bürgerschaft hat im Zuge der Verfassungsreform zum Artikel 50 das von Ihnen genannte Gesetz geändert. Wir haben aber nicht nur rechtssystematisch im Gesetz die Punkte angepasst, die sich aus der veränderten Verfassung ergeben, sondern wir haben natürlich auch Punkte aufgenommen, die sich aus den Erfahrungen und aus der öffentlichen Diskussion ergeben haben. So haben wir den sehr wichtigen Punkt aufgenommen, dass diejenigen, die in ihrer Eigenschaft als Initiatoren Geld bekommen – sowohl vom Spender als auch vom Staat –, zweimal im Verfahren rechenschaftspflichtig sind. Bis dahin ist alles in Ordnung. Dieses war keine Notwendigkeit aus der Verfassungsreform, sondern eine Änderung, geboren aus der öffentlichen Diskussion und auch aufgrund einer Diskussion in der Bürgerschaft.
Sie haben das schon angesprochen. Wir haben einen Paragraphen 31 des von Ihnen genannten Gesetzes eingeführt und dort gibt es den Satz 2 Nummer 6. Da steht, dass der Senat ermächtigt wird, Verfahren über die Rechenschaftslegung herbeizuführen. Dieses sollte die Ermächtigung dafür sein, dass der Senat eine Rechtsverordnung erlässt. Nun haben Sie in einem Punkt Recht. Dieses ist methodisch im Rahmen einer Wortauslegung für das, was dann der Senat mit seiner Volksabstimmungsverordnung in Paragraph 60a geregelt hat, sicherlich noch nicht ausreichend formuliert. Dort hat der Senat unter anderem festgelegt, dass in dem Bericht der Initiatoren dargelegt wird, wer spendet, wo er wohnt, für welchen Personenkreis und wer im Kalenderjahr mehr als 2500 Euro gespendet hat.
Jetzt kann man sich, wie gesagt, die Frage stellen, ob die entsprechende Ermächtigung des Paragraphen 31 Satz 2 Nummer 6 ausreicht, um eine solche Rechtsverordnung mit dem Inhalt, wie ich ihn gerade dargestellt habe, zu erlassen. Es mag an der Bestimmtheit dieser Ermächtigung gewisse Zweifel geben. Die Folge könnte sein – darum geht es –, dass diejenigen, die vielleicht die Rechnungslegung unterlaufen wollen, sich beim Gericht darauf berufen und sagen, Artikel 80 Grundgesetz und auch Artikel 53 der Hamburgischen Verfassung verlangen, dass Inhalt und Zweck näher ausgeführt werden. Das ist der eine Punkt.
Damit wird aber nicht dem Rechtskonflikt zwischen informationeller Selbstbestimmung und Transparenzpflicht Rechnung getragen, Kollege Schrader, den Sie ausgeführt haben. Dem wird auf diese Weise nicht abgeholfen. Dieser Punkt ist aus meiner Sicht ausreichend berücksichtigt worden, weil der Senat in seiner Rechtsverordnung im von mir genannten Paragraphen 60a nur den Personenkreis erfasst, der eine Spende über 2500 Euro abgibt – also nicht jede Person. Damit erfolgt aus meiner Sicht eine ausreichende Abwägung zweier Rechtsgüter, nämlich einerseits das Recht auf Transparenz – woher die Spenden kommen – und andererseits die informationelle Selbstbestimmung des Spenders.
Da haben Sie, verehrter Kollege Schrader, zwei Dinge leider miteinander vermischt, aber inhaltlich, politisch und rechtssystematisch stimmen wir mit Ihnen überein und stimmen diesem Antrag natürlich zu.