Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet. Auch heute haben wir wieder ein Geburtstagskind unter uns. Unsere Kollegin Frau Scherweit-Müller hat heute Geburtstag. Vom Haus alles Gute und herzliche Glückwünsche für Sie für das neue Lebensjahr.
Ich bitte Sie, dass Sie zur Ruhe kommen und die Plätze einnehmen und dass nur diejenigen im Plenarsaal anwesend sind, die hier auch teilnehmen dürfen.
Presseberichten war zu entnehmen, dass der Bausenator seit dem 14. November 2001 eine neue persönliche Referentin beschäftigt. Ich frage den Senat:
Welche persönlichen Voraussetzungen müssen Bewerberinnen oder Bewerber üblicherweise für eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe I beziehungsweise Ib erfüllen?
Frau Abgeordnete! Ich darf aus dem BAT zitieren. Dort heißt es zur Vergütungsgruppe IIa, Fallgruppe 1a:
„Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung und mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.“
Frau Abgeordnete! Mit Vorlage der Bewerbungsunterlagen der genannten Person hat die Verwaltung zwei Prüfungen vorgenommen. Der eine Maßstab richtet sich nach BAT – das ist die Textstelle, die ich Ihnen vorlas – und der zweite Prüfungsmaßstab ist ein Protokoll einer Sitzung der Personalreferenten im damaligen Personalamt. Der zweite Maßstab, den wir in die Prüfung einbezogen haben, lautet:
„Die im Angestelltenverhältnis beschäftigten persönlichen Referenten erhalten für die Dauer dieser Verwendung und bis zum tarifmäßigen Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe I b eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Vergütungen der Vergütungsgruppe IIa und Ib.“
Nach Prüfung dieser beiden Maßstäbe ist die Einstellung der persönlichen Referentin vorgenommen worden mit IIa und Zulage Ib.
Frau Duden, bevor ich Ihnen das Wort wieder gebe, bitte ich noch einmal um Beachtung für Folgendes: Das Handy-Verbot im Plenarsaal und natürlich auf den Zuschauertribünen gilt für alle, nicht nur für die Abgeordneten. Ich bitte Sie, sich daran zu halten.
Gibt es für die oben genannte Stelle eine Stellenbeschreibung und welche persönlichen Voraussetzungen – insbesondere hinsichtlich der Vor- und Ausbildung – sieht diese Stellenbeschreibung vor?
Frau Abgeordnete! Üblicherweise gibt es für persönliche Referentinnen oder Referenten keine standardisierte Stellenbeschreibung. Es sind Funktionen, die sehr eng an den Arbeitsstil und an die Aufgaben eines jeweiligen Senators geknüpft sind. Deshalb gibt es hier keine standardisierten Stellenbeschreibungen. Die Fähigkeiten müssen natürlich einmal im Persönlichen in dem Sinne liegen, dass die Vertrauenssituation und ansonsten das Management von Terminen sowie die inhaltliche Vorbereitung erfüllt werden. Das ist das übliche Aufgabenfeld, welches natürlich auch in diesem Falle eingehalten wird.
Ich würde gern noch eine vierte Frage stellen, die auch ein bisschen an die zweite Frage anknüpft, weil ich die nicht für beantwortet halte.
Die Voraussetzungen der persönlichen Referentin möchte ich deutlicher erklärt haben. Weiterhin möchte ich wissen, ob im vorliegenden Fall von diesen Vorgaben abgewichen wurde und, wenn ja, warum.
Nein, es wurde nicht von den Vorgaben abgewichen. Wir haben noch einmal die BAT-Voraussetzungen und die Protokollnotiz aus einer Sitzung der Personalreferenten beim Personalamt geprüft. Unter Abwägung beider Informationsquellen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, die Einstellung nach IIa mit der Zulage vorzunehmen.
Teilt der Senat meine Auffassung, dass die von Senator Mettbach im „Hamburger Abendblatt“ am 22. Januar 2002 getroffene Feststellung, dass eine „Person des Vertrauens“, wenn sie denn nicht aus der eigenen Partei kommt, mindestens aus dem eigenen Ver
Frau Abgeordnete Sager! Ich teile Ihre Auffassung. Ich habe mittlerweile festgestellt, dass hier eine Fehleinschätzung bei der Einstellung meiner Person zu meiner Referentin und der Beziehung bestand. Ich musste diese Fehleinschätzung korrigieren. Dieser Fehler würde mir kein zweites Mal passieren. Insofern teile ich für mich persönlich Ihre Auffassung, dass ich damals einer Fehleinschätzung unterlegen bin. Das bedauere ich.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Karl-Heinz Ehlers CDU: Das haben wir von einem von euch noch nie ge- hört!)
Beabsichtigt der Senat analog der Regelung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes beziehungsweise des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages, Regelungen für Beschäftigung von persönlichen Referentinnen, Büroleiterinnen und Pressesprecherinnen einzuführen?
Herr Senator! Beabsichtigen Sie, sich für den öffentlichen Schaden, der durch Ihre Fehleinschätzung, die Sie gerade eingeräumt haben, angerichtet wurde, öffentlich zu entschuldigen?
Herr Abgeordneter! Für meine Fehleinschätzung, die ich getroffen habe, entschuldige ich mich formal ein zweites Mal.
Herr Senator Mettbach! Hielten Sie es möglicherweise für unbedenklich, Ihre Lebenspartnerin Frau Häde einzustellen, weil, wie in der „Welt“ vom 7. Januar 2001 – das war genau vor einem Jahr – zu lesen war, Frau Sager sogar ihren langjährigen persönlichen Weggefährten Herrn Helmut Deecke zum Büroleiter des Zweiten Bürgermeisters mit circa 10 000 DM Monatsgehalt gemacht hat?