Protokoll der Sitzung vom 11.02.2004

Die GAL lehnt dieses Gesetz aus folgenden Gründen ab. Der erste Grund liegt darin, dass wir die Absicherung des Gemeinwohls durch dieses Gesetz als nicht hinreichend gesichert ansehen, denn nach Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes dürfen Enteignungen nur zum Wohl der Allgemeinheit erfolgen und Gemeinwohl bedeutet – zumindest nach dem bisherigen Verständnis –, dass es nur für Einrichtungen, die von der Allgemeinheit nutzbar sind, erfolgen darf.

(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Sie waren doch in der Ausschusssitzung da- bei! Was erzählen Sie für einen Scheiß!)

Mit diesem Gesetz bedeutet es eben auch, dass die ausschließliche Nutzung – Herr Egloff hat es bereits dargestellt – durch einen Privaten gemeinnützig sein kann, wenn dadurch mittelbar Vorteile für die Allgemeinheit entstehen. Dann ist die entscheidende Frage, die sich stellt, wie groß und wie sicher die mittelbaren Vorteile für die Allgemeinheit sein müssen, damit eine privatnützige Enteignung nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zulässig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der BoxbergEntscheidung festgestellt, dass Enteignungen von Bürgern zugunsten anderer Bürger nur aufgrund eines Gesetzes durchgeführt werden dürfen. Die Bürgerschaft hat deswegen als Gesetzgeber die Aufgabe, sich hinsichtlich der Sicherung des Nutzens für die Allgemeinheit zu stellen. Ich glaube, dass die Bürgerschaft genau dieser Aufgabe nicht gerecht wird. Das Parlament muss eine Abwägungsentscheidung treffen, ob die mittelbaren Vorteile der Allgemeinheit so groß sind, dass die Belastungen für die Betroffenen zurückstehen müssen. Hierzu müssen aber erst einmal alle Argumente auf dem Tisch liegen, das heißt alle Vorteile für die Allgemeinheit in Form von dauerhaften Arbeitsplätzen und alle Nachteile in Form von Belastungen für die Betroffenen. Wenn dieses Parlament Enteignungen zulässt, ohne den mittelbaren öffentlichen Nutzen in diesem Gesetz ausreichend zu definieren, dann liefern wir letztlich die Grundrechte von Bürgern einer Aktiengesellschaft aus, ohne zu wissen, welchen Nutzen die Allgemeinheit davon haben wird. Ich glaube, dass die Mehrheit dieses Hauses dieser Aufgabe, die der hamburgische Gesetzgeber hier hat, nicht gerecht wird, denn das einzige, was Airbus nach diesem Gesetzentwurf garantieren muss, ist:

"… sämtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Produktion und die Auslieferung von Großraumflugzeugen wie dem Airbus A380, die Anlass zur jeweiligen Erweiterung gegeben haben, in Hamburg-Finkenwerder erfolgt."

Also sämtliche Voraussetzungen soll Airbus dafür schaffen, dass die Flugzeuge hier gebaut werden und das ist wahrlich ziemlich vage. Der Gesetzgeber muss aber gerade an dieser Stelle sehr genau sein, denn es kann doch nicht angehen, dass jede wirtschaftliche Betätigung und jedes Bemühen eines Unternehmens, Produktionen in Hamburg durchzuführen, im Rechtssinne gemeinnützig sein soll. Es ist doch seit Adam Smith ohne Zweifel so, dass man – zumindest gewöhnlich – für jedes Unternehmen rein volkswirtschaftlich behaupten kann, dass es auch einen volkswirtschaftlichen Vorteil bringt, denn sonst könnte es nicht wirtschaften. Aber dieser allgemeine Nutzen eines jeden Unternehmens für die Volkswirtschaft ist ja nicht das Besondere und schon gar nicht das, was das Grundgesetz mit dem Gemeinwohl meint. Denn ansonsten könnte ja ohne zusätzliche Begründung ein Gesetz vorgelegt werden, was morgen sagt, zugunsten von Holsten – die wollen da auch mal Mietshäuser für die Werkserweiterung haben – könnten dann Mietshäuser enteignet werden; Beiersdorf liegt auch mitten im Wohngebiet, die haben bestimmt auch Platzbedarf und die sichern auch irgendwie Arbeitsplätze. Das kann es doch nun nicht sein, dass allein darin, dass da Arbeitsplätze sind, die gesichert werden müssen, das Gemeinwohl liegt.

(Beifall bei der GAL)

Nein, die Aufgabe liegt hier bei dem Gesetzgeber, darzustellen, was der konkrete und verbindliche Nutzen ist, den die Allgemeinheit von dem Projekt hat. Eine Formulierung, wie sie das Gesetz wählt, wonach sämtliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden:

"… dass die Produktion und die Auslieferung von Großraumflugzeugen wie dem Airbus A380, die Anlass zur jeweiligen Erweiterung gegeben haben, in HamburgFinkenwerder erfolgt."

Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich nicht hinreichend konkret.

Ich möchte auf eines auch noch hinweisen: Dieser Stadt wurden 4000 Arbeitsplätze versprochen, als unsere Amtsvorgänger in diesem Hause beschlossen haben, 750 Millionen Euro Steuergelder für die Werkserweiterung auszugeben. Alles, was heute in diesem Gesetz, von diesem Versprechen für 4000 Arbeitsplätze, übriggeblieben ist, ist eine Verpflichtung, dass Airbus sich Mühe zu geben hat, Teile des Airbus in Hamburg zu bauen und das ist doch wirklich nichts Konkretes, das ist letztlich ziemlich wenig, was übriggeblieben ist und es ist zu wenig.

(Beifall bei der GAL)

Selbst eine Produktionsverlagerung von Airbus aus Hamburg wäre jederzeit möglich. Eine Verbindlichkeit für Arbeitsplätze gibt es schlicht nicht. Der Grund – wir haben das auch in der Anhörung nachgefragt, es gab tatsächlich Abgeordnete, die nachgefragt haben –, der hierfür ins Feld geführt wird, war die unternehmerische Flexibilität. Unternehmerische Flexibilität wird benötigt, aber wir erwarten von einem Unternehmen, das die Staatsgewalt in Anspruch nehmen will, um fremdes Eigentum zu erlangen und zu nutzen, mehr als nur das Angebot, sich zu bemühen und anzukündigen, dass Arbeitsplätze in Hamburg geschaffen werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der GAL)

Das zu den Bedenken, soweit sie den konkreten Inhalt dieses Gesetzes betreffen. Ich möchte jedoch auch noch einige Worte zum Verfahren verlieren.

Es gibt das berühmte Wort von Bismarck, wonach man bei zwei Dingen lieber nicht wissen möchte, wie sie gemacht werden, nämlich Würste und Gesetze. Wenn ich mir dieses Gesetzgebungsverfahren zu diesem Gesetz angucke, dann kann ich nur sagen: Nie war dieser Spruch zutreffender als heute,

(Beifall bei der GAL)

denn dieses Gesetzgebungsverfahren ist wirklich unglaublich. Frau Ahrons, ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie Sie hier von einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sprechen. Gucken wir es uns doch einmal an. Die Leute in der Anhörung der sogenannten Experten, die von den Fraktionen benannt wurden, waren doch bis auf die von der GAL benannten Vertreter alle von Airbus oder vom Senat dafür bezahlt, bei der Vorbereitung dieses Gesetzes mitzuwirken und da reden Sie von den renommierten Experten. Von unabhängigen Experten kann doch bei dieser Sachlage überhaupt nicht die Rede sein.

(Beifall bei der GAL)

Das geht weiter bis zu einem anmaßenden Auftreten von einigen Sachverständigen, die doch tatsächlich den Mut haben, uns Abgeordneten vorzuschreiben, welche Fragen sinnvoll sind und welche man lieber zu unterlassen hat. Das ist ein Vorgang, den ich in diesem Parlament noch nicht erlebt habe und den ich auch nicht weiter dulden werde.

(Beifall bei der GAL – Michael Fuchs CDU: So viel haben Sie ja auch noch nicht erlebt, Herr Maaß!)

Dann wurde auf eine Auswertung der Ausschussberatung oder auch auf eine Senatsbefragung vollkommen verzichtet und das, obwohl – Herr Egloff hat das gesagt – mit diesem Gesetz bundesrepublikanisches Neuland in der Gesetzgebung beschritten wird. Dieses Gesetz wird, soviel steht fest, Rechtsgeschichte in diesem Land schreiben. Aber dieser Gesetzgeber hat nichts Besseres zu tun, als das im Schweinsgalopp innerhalb von ein paar Tagen durchzuziehen, ohne überhaupt anständig zu beraten, meine Damen und Herren. So werden Gesetze gemacht. Dagegen sind Würste ja fast noch appetitlich.

(Beifall bei der GAL)

Zur Gesetzesbegründung gab es in der Ausschusssitzung eine Tischvorlage des Senats. Die wurde dann auch noch einfach mal soeben mit übernommen, ohne dass man sie sich richtig hat angucken können, mitten im Planfeststellungsverfahren, kurz vor einer Wahl, obwohl die Auslieferung des Flugzeugs erst 2008 sein soll. Die liegt Ihnen jetzt vor. Ich kann mich über ein solches Parlament nur wundern, das sich zu solch einem Verfahren herablässt.

(Beifall bei der GAL)

Der Grund für dieses ungewöhnliche Verfahren liegt in einer – ich benutze jetzt die Worte von Herrn Puttfarken – "Erpressung", denn es ist unerhört, dass Airbus gegenüber Hamburg feste Zusicherungen gemacht hat, dass hier bei dem Unternehmen 2000 Arbeitsplätze geschaffen werden, unter anderem dadurch, dass ein Auslieferungszentrum in Hamburg gebaut wird. Jetzt wird diese Zusage

wieder einkassiert und es heißt, dass das Auslieferungszentrum nur gebaut wird, wenn auch die Landebahnverlängerung kommt, ansonsten werden die Karten neu gemischt. Ich habe das nicht als Erster eine Erpressung genannt. Das war Herr Puttfarken, der dieses Wort zuerst in den Mund genommen hat und ich gebe ihm in diesem Punkt sogar Recht.

Aber wenn wir diesen Vorgang einmal betrachten, der hier passiert, hätten wir uns das vor zweieinhalb Jahren oder bei der Entscheidung überhaupt über die Werkserweiterung am Anfang vorgestellt, dass das einmal so ablaufen wird? Ich finde, das ist eine maßlose Ungeheuerlichkeit, was hier vor sich gegangen ist, meine Damen und Herren, und ich bin nicht bereit, mir das bieten zu lassen.

(Beifall bei der GAL)

Airbus beruft sich auf eine Zusage des rotgrünen Senats, wonach eine weitere Landebahnverlängerung zugesagt worden sei. Ich bin mir sicher, dass Herr Senator Uldall diese Pressemitteilung wieder dabei hat und dann auch wieder vorlesen wird, wie er es auch schon bei der letzten Lex Airbus gemacht hat, die wir vor kurzem hier verabschiedet haben. Hier gibt es ja jedes Jahr ein Gesetz zugunsten von Airbus. Ich hoffe aber, dass Herr Uldall dann richtig zitieren wird, denn in dieser Pressemitteilung, die den Senatsbeschluss wiedergibt, ist zu lesen, dass nach dem Willen des Senates die Start- und Landebahn verlängert werden soll, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen und der Bedarf dafür besteht, und dieser letzte Halbsatz ist der entscheidende, der Bedarf. Es hat niemals einen Blankoscheck gegeben, sondern die Zustimmung wurde an Bedingungen geknüpft. Es gibt auch überhaupt keine andere Geschäftsgrundlage, als diesen zitierten Senatsbeschluss mit den genannten Bedingungen, zumindest nicht nach Kenntnis der GAL. Was an Privatzusagen von einzelnen Regierungsmitgliedern gelaufen ist, weiß ich nicht. Wenn es diese gegeben haben sollte, so wären diese, jedenfalls in einer Demokratie und einem Rechtsstaat, glücklicherweise rechtlich irrelevant. Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass der Bedarf dargelegt wird und hier gibt es eben ganz erhebliche Widersprüche.

Da gibt es das Papier von Airbus auf einer Präsentation eines Airbusmanagers in Nordamerika gegenüber Flughafenbetreibern, wo Airbus damit Werbung macht, dass der A380 keine längere Landebahn braucht als die Boeing 747 und dass auch der Frachter, der A380F, keine längere Start- und Landebahn braucht als die Passagierversion. Wie ist das mit dem höheren Gewicht? Frau Ahrons, Sie haben eben einfach mal so gesagt, der Frachter habe ja ein höheres Gewicht, aber wieso soll denn ein Frachter, der ja nun keinen Innenausbau hat, ein höheres Gewicht haben als eine ausgebaute Passagierversion?

Dann gibt es die Widersprüche im Erörterungstermin. Es gibt zwei sich widersprechende Gutachten, die Airbus vorgelegt hat. Einem Gutachter wurde im Erörterungstermin praktisch ein Redeverbot erteilt. Da frage ich mich, was es denn da zu verbergen gibt. Für mich sind das Widersprüche, die aufgeklärt werden müssen, bevor man sich hier als Gesetzgeber hinstellen kann und sagt, ja, ja, da ist schon Bedarf, wir winken das Ganze mal durch.

Selbst wenn für die zwei bisher festen in Hamburg auszuliefernden Frachter eine längere Landebahn erforderlich

sein sollte – ich unterstelle das jetzt einfach mal nur für den Gedanken –, gäbe es doch immer noch die Möglichkeit, dass diese Frachter erst vollgetankt und vollbeladen werden, nachdem sie in Finkenwerder abgehoben haben, ein, zwei Flugminuten rübergeflogen sind nach Fuhlsbüttel und dann dort vollgetankt werden. Die Beladung kann man sogar auch schon vorher in Finkenwerder machen.

Wenn das möglich ist und ich jetzt mal Herrn Egloffs Zahlen nehme – Sie haben ja vorgerechnet, 700 Frachter weltweit bis 2020, ich übernehme das jetzt einfach mal, 350 davon gehen an Airbus, jetzt unterstelle ich mal, 160 davon gehen dann auch nach Hamburg –, dann sind das acht Frachter pro Jahr. Für diese acht bis zehn Frachter pro Jahr – derzeit sind es acht pro Jahr –, selbst wenn man Ihre sehr optimistischen Schätzungen unterstellt, frage ich mich wirklich, ob es noch verhältnismäßig ist, hierfür Eigentum zu enteignen und 50 Millionen Euro Steuergelder unmittelbar in die Verlängerung zu stecken und dann vielleicht noch weiteres Geld – bis zu 100 Millionen Euro – für die Verlegung der Ortsumgehung Finkenwerder. Ich frage mich wirklich, ob das noch verhältnismäßig ist. Auch das ist für mich eine Frage, die beim Bedarf zu erörtern ist und bei der ich zu dem Schluss gelange, dass hier ein Bedarf kaum vorliegen kann.

(Beifall bei der GAL)

Meine Damen und Herren! Diese Argumentation von Airbus mit dem Bedarf, mit den ganzen Widersprüchen, überzeugt mich überhaupt nicht. Wenn Airbus eine Landebahn braucht, dann brauche ich Lockenwickler.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Airbus braucht sie und Sie brauchen sie auch!)

Um zum Schluss zu kommen, das Ergebnis: Der Gesetzesinhalt ist verfassungsrechtlich zweifelhaft, das Gesetzgebungsverfahren ist eine Farce und der Bedarf für eine Landebahnverlängerung ist nicht schlüssig dargelegt. Das sind die Gründe, warum wir dieses Gesetz ablehnen und ich eine Gefahr sehe, dass Ihnen dieses Gesetz irgendwann einmal bei einem Gericht auf die Füße fallen kann und auch die Gefahr, dass diese Werkserweiterung scheitert und dass der Luftfahrtstandort Hamburg Schaden nimmt. Aber das werden Sie dann bestimmt auch auf die Kläger, die subjektiv emotional Betroffenen und sonst wen schieben. Fragen Sie sich lieber einmal nach Ihrer eigenen Verantwortung, wie Sie hiermit als Gesetzgeber heute Abend umgehen.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat Frau Pauly.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Herr Egloff, Sie heben hier die Leistungen von Thomas Mirow heraus.

(Petra Brinkmann SPD: Das ist auch richtig!)

Einerseits ist es richtig, er hat sich für Airbus engagiert, das war auch gut so, andererseits hat er aber auch zu verantworten, dass heute der Verdacht nicht von der Hand zu weisen ist, dass er in Verträgen Dinge versprochen hat, die wir heute zu verantworten haben, dass er die Bevölkerung nicht sofort über den Umfang und das Ausmaß derjenigen Maßnahmen, die irgendwann einmal

folgen werden, aufgeklärt hat und dass wir sozusagen Opfer dieser Salamitaktik geworden sind.

(Beifall bei Leif Schrader FDP – Dr. Willfried Maier GAL: Sie sind nicht Opfer, Sie können nein sa- gen!)

Jetzt komme ich zu Herrn Maaß. Herr Maaß, Ihnen persönlich nehme ich die Betroffenheit ab. Sie waren in der letzten Legislaturperiode auch nicht dabei. Aber der GAL als Fraktion nehme ich diesen Schwenk überhaupt nicht ab,

(Beifall bei der FDP)

denn Sie haben in der letzten Legislaturperiode mit der SPD zusammen dieses Verfahren, die Maßnahme und alles, was damit zusammenhängt, beschlossen.