Es geht den Islamisten in Deutschland darum, unsere Gesellschaft zu islamisieren. Herr Neumann hier aus dem Parlament wird sicherlich über die Anschauung seines Schwagers reichlich Auskunft zu dem Thema Islamisierung geben können.
Schauen Sie nach Frankreich und Sie werden erkennen, was uns blüht, wenn den radikalen Muslimen Tür und Tor geöffnet wird.
Herr Schill, einen Moment. Ich erteile dem Abgeordneten Grund einen Ordnungsruf. Sie, Herr Schill, bitte ich um Mäßigung.
So weit dürfen wir es in Hamburg und in Deutschland nicht kommen lassen. Zahlreiche deutsche Bundesländer wie Bayern, BadenWürttemberg oder Niedersachsen planen, das Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Berlin, Hessen und Saarland gehen sogar einen Schritt weiter und wollen ein generelles Kopftuchverbot im gesamten öffentlichen Dienst einführen. Richtig so. Keinen Fuß breit der Islamisierung Deutschlands. Keine Toleranz für die Zerstörung unserer Kultur, die auf dem christlichen Abendland beruht.
Es ist geradezu zum Lachen und wurde auch hier schon angesprochen, wenn man bedenkt, dass selbst in der Türkei das Tragen des Kopftuches in Schulen und im öffentlichen Dienst verboten ist. Ein islamisch und größ
tenteils asiatisches Land verbietet das Kopftuchtragen und wir im abendländisch europäischen Westen wollen das Kopftuchtragen erlauben. Wir brauchen uns dafür nicht zu entschuldigen, dass wir unsere Kultur und unser Wertverständnis verteidigen. Ein deformiertes Toleranzdenken einer Frau Jepsen darf hier nicht zu unserem Maßstab werden. Wer das tut, der schaufelt das Grab für Deutschland.
Daher ist das hier vorliegende Gesetzesänderungsmodell entsprechend dem französischen Modell grundsätzlich zu befürworten. Es plädiert für eine Verbannung aller religiösen Symbole und Kleidungsstücke aus der Schule. Wir von unserer Fraktion würden gern ein generelles Kopftuchverbot nicht nur in Schulen, sondern im gesamten öffentlichen Dienst haben, wie das auch letztendlich hier aus dem Hause schon befürwortet worden ist. Wir unterstützen daher grundsätzlich die Initiativen, die auch ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst wollen. So zum Beispiel der Gesetzentwurf der CDU in Hessen. Dieses entspricht auch dem Wunsch der großen Mehrheit in Hamburg und in Deutschland. Da wir aber auch kleine Schritte in die richtige Richtung unterstützen, sind wir bereit, den vorliegenden Antrag hier und heute zu befürworten, um jede weitere Verzögerung zu unterbinden. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Frühauf hat in seinem Redebeitrag dezidiert dargelegt, warum, wieso, weshalb wir schnellstens ein so genanntes Kopftuchgesetz verabschieden sollten. In diesem Antrag geht es explizit um das Neutralitätsgebot von Lehrerinnen an staatlichen Schulen, um nicht mehr und nicht weniger.
Auch wenn in Hamburg zurzeit nur eine Kopftuch tragende Lehrerin in einer staatlichen Schule unterrichtet, brauchen wir gerade in Zeiten des ausufernden radikalmilitanten Islamismus eine klare gesetzliche Regelung, die Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches während der Schul- beziehungsweise Unterrichtszeit an staatlichen Schulen untersagt.
Es ist fast schon ein Treppenwitz der Weltgeschichte. In Deutschland tragen mehrheitlich türkische Frauen und Mädchen Kopftücher, andere Mitbürger muslimischen Glaubens so gut wie gar nicht. Aber in der Türkei ist das Tragen von Kopftüchern unter anderem in Schulen sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen verboten sowie an Universitäten und in Behörden. Und was tun wir? Mehrere Bundesländer in ihrem fast schon religiös sich gebärdenden Multikultiwahn stellen sich dem entgegen. Das Kopftuch ist kein genuines religiöses Kennzeichen, sondern Ausdruck und Symbol für einen die Frauen unterdrückenden fundamentalistischen Islam. Frau Goetsch, gerade vor diesem Hintergrund müssen doch bei den Grünen die Alarmglocken läuten. Vernommen habe ich nichts. In dieser Frage sind Sie zerrissen, wie Sie treffend gesagt haben.
Das Kopftuch als Ausdruck eigener Frömmigkeit birgt wenig Probleme, sofern die Frau es aus freier Überzeugung trägt. Wenn eine Muslima jedoch als Lehrerin an Hamburger Schulen arbeiten möchte, fordert sie für ihr
eigenes umstrittenes Symbol Toleranz ein, die sie selbst durch das Tragen des Kopftuches im staatlichen Unterricht gegenüber den ihr anvertrauten Schülern nicht aufbringt. Das Kopftuch ist also auch ein Symbol der Intoleranz, aber auch ein Symbol, das sich gegen die Integration richtet. Wer aus Glaubensgründen nicht bereit ist, sich auf eine weltlich geprägte Kultur einzulassen, bleibt immer ein Außenseiter. Weder im Koran noch sonst wo wird das Tragen des Kopftuches explizit für muslimische Frauen und Mädchen festgeschrieben.
„Sage, Prophet, Deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr Gewand überziehen sollen, wenn sie ausgehen. So ist es schicklich, damit man sie als ehrbare Frau erkenne und sie nicht belästige.“
Zitat Ende oder Sure Ende. – Also lässt die Sure 33/59 keinerlei Spielräume oder andere Interpretation zu, dass hier ausdrücklich das Kopftuch gemeint ist. Gemeint ist das Gewand, das die Blößen wie Dekolletee und Beine verdecken soll.
Unter dem Deckmantel der grundgesetzlichen Religionsfreiheit versuchen Islamisten, diesen Staat und die Gesellschaftsordnung zu unterwandern und die Ungläubigen zu bekämpfen. Nach jedem islamistischen Terrorangriff wird vonseiten der Politik und Kirche sowie anderen gesellschaftlich relevanten Institutionen in fast allen Medien versichert: Mit dem Islam habe das aber nichts zu tun. Haben sich diejenigen, die so etwas behaupten, schon einmal ernsthaft mit dem Islam und seiner Gewalttradition befasst? Warum ignoriert man einfach die Tatsache, dass allein im Koran über 200 Verfluchungen gegen die Ungläubigen, zu denen auch Christen und Juden gehören, ausgesprochen sind? Diese Suren sind zusammen mit der durchgängigen Gewaltpraxis des Islam ein so wesentlicher Bestandteil, dass man sie nicht einfach ignorieren kann.
Im Klartext: Jawohl, Frau Kiausch, das Kopftuch wird als politisches Kampfmittel eingesetzt. Es ist eine militante Kampfansage an die Werte unseres Grundgesetzes und Hamburger Verfassung. Wenn wir jetzt nicht rechtsstaatlich handeln, wird und kann das als eine unmissverständliche Aufforderung verstanden werden, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen in Hamburg Zukunft haben. Dem müssen wir ohne Wenn und Aber hier und heute mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung entgegenwirken.
Weder in der Schule noch sonst wo in Hamburg darf offen gelebter und latenter Islamismus seinen unsäglichen Nährboden finden. Noch eine Schlussbemerkung: Sind sich die hier Anwesenden, die ein Kopftuch an staatlichen Schulen nicht verbieten wollen, eigentlich auch bewusst, was es für muslimische Mädchen in einer Klasse bedeutet, die nun gerade in ihren Familien durchgesetzt haben, kein Kopftuch tragen zu müssen, wenn ihre Lehrerin dieses trägt? Denken Sie bitte nicht nur einmal ernsthaft hierüber nach. – Danke schön.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und vereinzelt bei der CDU sowie bei Bodo Theo- dor Adolphi Ronald-Schill-Fraktion)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in dieser Debatte ist deutlich geworden, dass Extrempositionen in dieser Frage zurzeit überhaupt nichts nutzen.
Ich bin sonst nie ein großer Freund einer Politik der ruhigen Hand gewesen, aber ich glaube, in der Ruhe liegt die Kraft. Wir brauchen in dieser Frage Ruhe, Geduld, Konzentration
und wir müssen uns vor allen Dingen weiterhin vernünftig informieren. Als jemand, der jetzt seit über zwölf Jahren in St. Georg als Lehrer arbeitet und eigentlich tagtäglich mit diesen Fragen konfrontiert wird, kann ich nur sagen: Wir haben wirklich hier ein Problem, das man aber nicht so ganz locker löst, indem man mal eben einen Gesetzentwurf einbringt und meint, damit das Problem in den Griff zu bekommen. Mit Gesetzen bekommen Sie dieses Problem möglicherweise überhaupt nicht in den Griff, um das mal ganz deutlich zu sagen, weil diejenigen, die davon betroffen sind, sich gar nicht an diese Gesetze gebunden fühlen.
Ich möchte Ihnen sagen, dass sie täglich dieses Problem mit jungen Mädchen haben, was das Schwimmen angeht.
Das hängt genauso damit zusammen. Es hängt mit der Rolle der Frauen zusammen, die von den männlich dominierten Erziehern geprägt wird. Die Mädchen haben eine ganz schwierige Rolle in dieser Frage und die Frauen letztlich auch. Nur mit einem Gesetzentwurf, den man hier mal eben auf den Tisch wirft, kommt man nicht weiter.
Haben Sie sich eigentlich einmal die andere Position überlegt? Wie wirkt eigentlich eine Lehrerin, die ein Kopftuch trägt, auf ein Kind? Ich glaube, dass wir auch über diese Frage nachdenken müssen, bevor wir jetzt hier anfangen, den vermeintlichen Stein der Weisen sofort herauszuholen. Ich weigere mich auch dagegen, dass das Symbol des Kreuzes mit einem Kopftuch gleichgesetzt wird, wie es immer wieder in der Debatte getan worden ist. Das ist ein Unterschied.
Frau Goetsch, sich auf das Grundgesetz und die Religionsfreiheit zu beziehen, finde ich wirklich sehr merkwürdig, denn immerhin leben wir in einem christlich-kulturell geprägten Abendland. Da sollten Sie auch die Kirche an einigen Stellen im Dorf lassen. Mit einem Disziplinarrecht, wie Sie gesagt haben, regeln wir die Probleme, die wir dadurch möglicherweise haben, erst recht nicht. Es geht um Integration und nicht um Romantik.
Daher sind wir gut damit bedient, wenn wir diesen Gesetzentwurf, der hier heute eingebracht worden ist, in Ruhe mit den Betroffenen besprechen und dann versuchen, eine vernünftige Regelung im Interesse aller zu finden. Extreme Positionen nützen weder der einen noch der anderen Seite. Daher plädiere ich dafür, dass man
Meine Damen, meine Herren! Es gibt unter den hoch industrialisierten Ländern der westlichen Welt ein vergleichsweise frommes Land. Das sind die Vereinigten Staaten von Amerika, wo die praktizierte Religiosität sehr viel höher ist als in Deutschland, als in Frankreich, wo aber die Versuche zur Regulierung des öffentlichen Auftretens dieser Religionen fast vollständig unterlassen werden müssen, wo es kein Problem ist, wenn Muslima mit Kopftuch beliebige Funktionen ausführen, weil den Amerikanern umgekehrt die Religionsfreiheit ein so hohes Gut ist, dass sie deswegen diese Republik überhaupt gegründet haben. Die Vereinigten Staaten sind gegründet worden, weil es Dissidenten waren, die aus Europa um der Religionsfreiheit willen ausgewandert sind. Sie verhalten sich darum anders als wir, die aus Staatskirchenländern kommen, in denen irgendeine Kirche irgendwann einmal per Fürst alle Landeskinder zum gleichen Bekenntnis gezwungen hat. Dieser Hintergrund schwingt bei uns immer noch im Kopf mit, wenn wir jetzt jemand etwas anderes praktizieren sehen.