Diese niedrige Zahl verweist auf Versäumnisse der Vergangenheit, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Polizei diese Minderjährigen zum Teil mehrmals gemeldet hatte. Häufig wussten die Vorgängersenate, die SPDgeführten Fachbehörden nicht einmal ob, und wenn ja, welche Maßnahmen der Jugendhilfe mit welchem Erfolg bei Jugendlichen angewandt wurden. Die Folgen der katastrophalen SPD-Jugendpolitik wirken leider heute, wie ich es eben dargestellt habe. Daher unterstützt die CDU-Fraktion die Idee von Senatorin Schnieber-Jastram, in Einzelfällen auch ohne die zurzeit erforderlichen Jugendlichen in der GU zur Einweisung für die Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in die GU zu erwirken. Diese geplante Gesetzesänderung dient zum Schutze des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen und auch zum Schutze der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Die geforderte Gesetzesänderung räumt damit den Familienrichtern – und das ist uns auch besonders wichtig – eine weitere Kompetenz ein, um künftig angemessener auf Jugendkriminalität reagieren zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten war es schon merkwürdig, was aus den einzelnen Parteien der Opposition hinsichtlich der geschlossenen Unterbringung verlautbar wurde. Lediglich bei der GAL weiß man, woran man ist, wenn es um die geschlossene Unterbringung geht. Die GAL möchte keine geschlossene Unterbringung in Hamburg, so wie wir sie haben. Sie will weiterhin das – aus ihrer Sicht – altbewährte Konzept „Menschen statt Mauern“. Für die GAL sind auch Kinder und Jugendliche in schwierigsten psychosozialen Phasen und Situationen Experten ihres Lebens und damit aus unserer Sicht sich selbst überlassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die GAL glaubt immer noch, mit Reden auf Kinder und Jugendliche einwirken zu können und mit Weichspülpädagogik diese teilweise schwerst vernachlässigten Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Sie kritisieren aber auch – Frau Steffen, wir haben es gerade bei der Diakonie diskutiert – die auswärtige Unterbringung vieler Kinder und Jugendliche, verweigern aber zum Beispiel Konzepte, wie die geschlossene Unterbringung, wo man hier in Hamburg auch Probleme lösen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der GAL, viele sind es zurzeit nicht, Sie haben die Zeichen der Zeit und die gesamtgesellschaftliche Entwicklung leider nicht erkannt. Träumen Sie weiter und lehnen Sie unseren Antrag heute ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anders sieht es bei der SPD, bei der großen Opposition aus. Da gibt es eine so genannte Dreierstrategie, was die geschlossene Unterbringung angeht. Herr Neumann hört sehr aufmerksam zu. Er ist derjenige, der auf dem Parteitag und auf der Straße den Leuten immer deutlich machen möchte: Für uns heißt geschlossene Unterbringung auch Sanktion. Wir wollen, dass kriminelle Kinder und Jugendliche auch geschlossen untergebracht werden.
Das macht sich immer ganz gut bei einem bestimmten Wählerklientel, hört sich aber bei anderen SPD-lern ganz anders an. Wenn ich zum Beispiel den Deputierten Christian Bernzen höre, der sagt: Aber auf gar keinen Fall Sanktion, die geschlossene Unterbringung ist doch nicht für eine Sanktion da, die ist nur für die Kindeswohlgefährdung da. So letztlich geschehen am Freitag bei der Diakonie.
Herr Bernzen bleibt allerdings auch die Antwort schuldig, warum die jetzige geschlossene Unterbringung, die wir in Betrieb haben, etwas anderes ist als ein Schutz für das Kind zur Kindeswohlgefährdung.
Herr Bernzen, der in der letzten Wahlperiode in der Enquete-Kommission das Minderheitenvotum der CDU zur Jugendkriminalität und geschlossenen Unterbringung gerne mit unterstützt hätte, aber nicht durfte, hat als Dank dafür den Titel „Mitglied im Kompetenzteam der SPD“ bekommen. Diesen Titel wird er auch nach dem nächsten Sonntag behalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sprach von einer Dreierstrategie. Der Dritte im Bunde – er wird gleich sprechen – ist Thomas Böwer. Er fordert, wenn es um die geschlossene Unterbringung geht, stets einen Neubau und sagt, die Feuerbergstraße geht doch gar nicht. Herr Böwer weiß ganz genau, dass ein Neubau das Sechs- oder Siebenfache dessen gekostet, was die geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße gekostet hat. Man wusste von vornherein auch gar nicht, für wie viel Plätze die geschlossene Unterbringung konzipiert ist. Insofern ist diese Forderung absoluter Populismus.
Herr Böwer fordert aber zugleich, nachdem er viel Geld für einen Neubau ausgeben wollte, und kritisiert, dass die geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße viel zu teuer sei. Das sei viel zu viel Geld, was wir für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen dort ausgeben. Aber auch Herr Böwer weiß, dass die Pflegesätze von 240 Euro pro Tag nicht teurer sind als das, was wir schon unter Rotgrün in den weniger sicheren, intensiv betreuten Wohngruppen hatten und wie es auch im Bundesdurchschnitt üblich ist. Also auch hier reiner Populismus.
Herr Böwer behauptet, die SPD hätte das mit der geschlossenen Unterbringung alles viel besser gemacht. Ich sage Ihnen eines, liebe Kollegen der SPD: Sie haben gar nichts gemacht, Sie haben 10, 20 Jahre geschlafen und haben gewartet, dass diese Regierung und dieser Senat eine geschlossene Unterbringung einführt und stellen sich jetzt hin und sagen, Sie hätten alles besser gemacht. Das ist schwach, insbesondere, weil Sie noch nicht einmal Vorschläge haben, was Sie besser gemacht hätten.
Ihr Überweisungswunsch an den Ausschuss ist ein fauler Kompromiss. Er ist insbesondere jetzt, wenige Tage vor der Wahl, Feigheit vor dem politischen Gegner.
Ich fordere Sie auf, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD: Zeigen Sie heute mit Ihrer Abstimmung, wo Sie wirklich stehen und was die Wählerinnen und Wähler dieser Stadt in den nächsten Jahren von Ihnen erwarten können. Stehen Sie zu einer geschlossenen Unterbrin
gung, stehen Sie zu einer geschlossenen Unterbringung, wie wir sie haben, oder was wollen Sie? Ich bin auf Antworten gespannt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hesse, gerne hätte ich ja von Ihnen erfahren, wie Sie eigentlich mit den ach so schwer kriminellen und gefährlichen Jugendlichen umgehen, wenn sie die dritte Stufe verlassen haben. Ach so gerne hätte ich von Ihnen vielleicht erfahren, ob Sie dann Jugendliche möglicherweise doch ohne Begleitung mehrere Tage einfach in Hamburger Hotels unterbringen, anstatt ihnen eine weiterführende Jugendhilfemaßnahme zu geben. Irgendwie scheint so etwas in Hamburg ja im Zusammenhang mit der Feuerbergstraße im Januar, Februar passiert zu sein. Darüber hätte ich gerne von Ihnen etwas erfahren.
Der zweite Punkt: Sie wollten wissen, wie wir mit der Feuerbergstraße umgehen. Die Feuerbergstraße als Standort für eine geschlossene Unterbringung ist gescheitert.
Das zeigen die Entweichquoten. Das zeigt aber auch, wie einfallslos Sie mit Jugendlichen umgehen, wenn sie zwölf Monate in der Feuerbergstraße waren, nämlich keine weiterbegleitende Maßnahme der Jugendhilfe, sondern eine unbegleitete Unterbringung in einem Hamburger Hotel. Sie können den Fall ja gerne überprüfen.
Zu dem Antrag selbst, der ja mit der Feuerbergstraße wenig zu tun hat: Hinzugehen und zu sagen, wir schließen einmal Kinder und Jugendliche weg, egal ob wir uns vorher pädagogisch mit der Sache befasst haben, läuft mit uns nicht.
Das ist kein Nein zu einer geschlossenen Unterbringung. Das ist aber ein Ja zum Rechtsstaat. Rechtsstaatlichkeit gilt auch für Kinder und Jugendliche. Deswegen halten wir Ihren Antrag für sehr unausgegoren, genauso wie die Umsetzung im Zusammenhang mit der Feuerbergstraße, und deswegen bedarf er auch noch der Beratung im Fachausschuss. – Danke.
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Erst und nur auf Druck der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive kündigte die Sozial- und Familiensenatorin, Birgit Schnieber-Jastram, an, dass auf kriminelles Verhalten von Jugendlichen in Hamburg künftig zügig, konsequent und mit der gebotenen Härte reagiert wird. Deshalb wurde die geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße durch die Behörde für Soziales und Familie eingerichtet. Erst nach 22 Jahren wurde die geschlossene Unterbrin
gung im Rahmen der Jugendhilfe für straffällig gewordene Jugendliche wieder eingeführt. Jugendliche, die wiederholt mit Straftaten aufgefallen sind, wurden seit 1980 in so genannten intensiv betreuten Jugendwohnungen untergebracht.
Anhand eines konkreten Beispieles möchte ich Ihnen aufzeigen, welches Leid das Modell „Menschen statt Mauern“ den Opfern zugefügt hat. Ende Juni 1998 haben zwei hochkriminelle Sechzehnjährige einen Mord an einem Ladenbesitzer in Hamburg begangen, weil SPD und GAL sich standhaft geweigert haben, schwerstkriminelle Jugendliche in Heimen zu verwahren.
Übrigens lebten die Täter in einer offenen Jugendwohnung. Nach dem Mord an dem Kaufmann Willi Dabelstein war der öffentliche Ruf nach sicherer Unterbringung für jugendliche Kriminelle laut geworden. Im September 2001 hat die anhaltende Diskussion zu politischen Konsequenzen geführt.
Meine Damen und Herren, das Konzept der Sozial- und Familiensenatorin Schnieber-Jastram ist zum Scheitern verurteilt. In der Öffentlichkeit fordert die CDU ein hartes Durchgreifen. Gleichzeitig werden praktikable Verbesserungsvorschläge der Partei Rechtsstaatlicher Offensive immer wieder abgelehnt. Auch konstruktive Gespräche mit Jugendrichtern, die unseren Ansatz unterstützen, änderten daran nichts. Die CDU blieb auf ihrem weichgespülten Kurs und verdrehte die Tatsachen – in der Öffentlichkeit Härte vortäuschen und weich in der Umsetzung. Die ernüchternde Wahrheit ist, dass Teile der CDU offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass das Modell „Menschen statt Mauern“ gescheitert ist.
Das anrührende Schlagwort „Menschen statt Mauern“ hat in seinem Schatten hochkriminelle, schwer gestörte oder extrem gefährdete Kinder und Jugendliche ihrer Selbstzerstörung in ihren durchweg fatalen Milieus überlassen und viele Opfer verursacht, sofern sie oder ihre Eltern nicht freiwillig von den rettenden Angeboten der Jugendhilfe Gebrauch gemacht haben.
Das Konzept zur geschlossenen Unterbringung hätte von Beginn an erfolgreich werden können, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten konsequent genutzt worden wären, so, wie es uns Baden-Württemberg beispielhaft vorführt. Stattdessen wurden folgende entscheidende Fehler begangen, die die geschlossene Unterbringung ad absurdum führten: