Heute beginne ich mit Glückwünschen, die gleich an zwei Geburtstagskinder gehen, nämlich an unsere Kollegin Karin Rogalski-Beeck und an unseren Kollegen Harald Krüger.
Frau Karin Rogalski-Beeck und Herr Krüger, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen herzlich zum Geburtstag und wünsche Ihnen für das neue Lebensjahr alles Gute, viel Glück und auch Erfolg.
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats haben die Fraktionen vereinbart, dass die Tagesordnung um einen weiteren Punkt ergänzt werden soll. Es handelt sich um die Wahl eines vertretenden ehrenamtlichen Mitglieds für die Kreditkommission, Drucksache 18/1929. Sie wurde als Tagesordnungspunkt 3 c nachträglich in die Tagesordnung eingestellt. Wir werden die Wahl im Anschluss an die Fragestunde vornehmen.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Der Hamburger Oberbaudirektor Jörn Walter will den Altonaer Volkspark neu gestalten und hat gleichzeitig die Konzeption aller Hamburger Parks infrage gestellt mit den Worten:
Herr Präsident, sehr geehrte Frau Schaal. Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Aber lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Aus dem Satz des Oberbaudirektors, den Sie zitiert haben,
kann man nicht unbedingt ableiten, dass damit die Grundkonzeption der Hamburger Parks infrage gestellt wird.
Generell ist aber zu sagen, dass grundsätzlich die Funktion der Hamburger Parks in Paragraph 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Grün- und Erholungsanlagen festgelegt ist. Danach dienen öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung.
Gemäß der im Februar 2004 vom Senat erlassenen Globalrichtlinie zu den Grundzügen von Planung, Bau und Unterhaltung im öffentlichen Grün ist das übergeordnete Ziel für das öffentliche Grün in Hamburg eine an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierte Planung, Sicherung und Entwicklung der Grün- und Freiflächen unter
Grüne Freiflächen sind deshalb in angemessener Qualität und Quantität für die Freizeit- und Erholungsnutzung bereitzustellen. Das öffentliche Grün erfüllt darüber hinaus bedeutende stadtökologische Funktionen, wie die Verbesserung und Stabilisierung des Stadtklimas oder als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, und ist entsprechend zu sichern und zu pflegen.
Hamburg verfügt über insgesamt rund 3000 Hektar Parkfläche, wobei Größe, Ausstattung und Funktion der Grünflächen sehr unterschiedlich sind. Abhängig von der Benutzerstruktur, der Parkgröße und Ausstattung übernehmen die Parks die Funktionen von Bezirksparks, Stadtteilparks und Quartierparks.
Welchen Veränderungsbedarf sieht der Senat bei der Gestaltung der Hamburger Parks allgemein und insbesondere beim Altonaer Volkspark?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die Weiterentwicklung der Hamburger Parkanlagen orientiert sich an den aktuellen und zukünftigen Freizeit- und Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung, die aus der Änderung der Arbeits- und Lebensbedingungen resultieren.
Beispielhaft zu nennen sind das zunehmend steigende Sport- und Gesundheitsbewusstsein der Menschen, die vielfältigen Eventangebote, die Faszination von Trendsportarten und die Veränderung der Altersstruktur.
Um diesen sich ändernden Freizeit- und Erholungsbedürfnissen Rechnung zu tragen, wird unter anderem das Instrument der Pflege- und Entwicklungspläne eingesetzt. Pflege- und Entwicklungspläne für bedeutende Parkanlagen werden in enger Abstimmung zwischen den Bezirksämtern und der BSU erarbeitet. Ausgehend von einer aktuellen Bestandserfassung und Zustandsbewertung werden die Entwicklungsziele für den Park und einzelne Anlagenbereiche festgelegt, wobei aktuelle und zukunftsorientierte Anforderungen aus der Freizeit- und Erholungsnutzung mit gestalterischen, ökologischen und gartendenkmalpflegerischen Zielsetzungen abgestimmt werden. Durch die Einbeziehung der Parknutzer in den Planungsprozess, zum Beispiel durch Befragungen und Gespräche, werden Kritik und Wünsche unterschiedlicher Nutzergruppen erfasst und bei der Maßnahmen- und Pflegeplanung berücksichtigt. Der Pflege- und Entwicklungsplan setzt Prioritäten für die weitere Entwicklung der Grünanlagen und umfasst einen Maßnahmeplan für einen circa zehnjährigen Zeitraum.
Solche Pflege- und Entwicklungspläne liegen derzeit für den Altonaer Volkspark, den Hamburger Stadtpark, den Harburger Stadtpark, den Öjendorfer Park, den Jenischpark und den Bergedorfer Schlosspark vor und werden derzeit für die Alstergrünflächen, den Hammer Park und den Bauers Park erarbeitet.
Meine Damen und Herren! Der Schallpegel in diesem Hause ist reziprok zur Anzahl der Anwesenden. Das heißt, der Schallpegel ist zu hoch. – Frau Staatsrätin, fahren Sie bitte fort.
Der Pflege- und Entwicklungsplan für den Altonaer Volkspark aus dem Jahr 2000 zeigt eine Reihe von Handlungsbereichen auf, um die Attraktivität des Parks zu verbessern. Eine der geplanten Maßnahmen wird die Neugestaltung der Parkeingänge sein. Die bessere Ausschilderung, der umgestaltete Kiosk an der großen Spielwiese, Arbeiten zur Instandsetzung des Schulgartens wurden bereits mit Erfolg umgesetzt.
Ziele der Auslichtungsmaßnahmen sind ein vitaler und standortgerechter Gehölzbestand sowie die Wiederherstellung zugewachsener Freiflächen, um die Stabilität, die Nutzbarkeit und die Akzeptanz des Volksparks zu verbessern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Volkspark einmal als ein lichtdurchfluteter Waldpark – ganz bewusst als Waldpark – mit vielen Freiflächen angelegt worden ist. Es ist die gemeinsame Zielsetzung sowohl der Bezirksfraktionen, von der ich mich gestern in Altona überzeugen konnte, als auch des Oberbaudirektors, diesen Zustand wiederherzustellen.
Frau Staatsrätin, wie geht man mit dem Votum des Bezirks Altona um, das Anfang der Woche in der Zeitung stand, wonach man den Park gern in der jetzigen Form der Naherholung belassen möchte, sodass keine großen Veränderungen entstehen?
Frau Abgeordnete, ich habe gerade meine letzte Antwort sinngemäß damit beendet, dass ich gestern in Altona war und mir vor dem Hintergrund den Volkspark angesehen habe. Ich habe anschließend ein Gespräch mit allen drei Bezirksfraktionen geführt. Wir waren übereinstimmend der Auffassung, dass wir wieder zu dem ursprünglichen Konzept eines lichtdurchfluteten Waldparks mit großen Freiflächen zurückkommen sollen, zumal – auch das ist wichtig für einen solchen Park – dabei auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen wird. Der Volkspark ist ein sehr großer Park. Wenn man dort abends, vielleicht bei Dämmerung, allein unterwegs ist, fühlt man sich sicherer, wenn man durch einen lichtdurchfluteten Park respektive durch einen offeneren Park gehen kann, als wenn er wie ein normaler Forst zugewachsen ist. Darüber waren wir einvernehmlich einer Meinung.
Bleibt der Charakter des Waldes an sich erhalten, denn viele Zuschriften an das "Hamburger Abendblatt" haben ergeben, dass diese Atmosphäre geschätzt wird?
Frau Staatsrätin, der Senat hat das Projekt Sportpark Hamburg auf den Weg gebracht, das die Umgestaltung des Volksparks mit vorsieht. Die Projektleitung hat die Behörde für Bildung und Sport. Wie kommt es dann, dass der Oberbaudirektor sich in dieser Weise zu einer Umgestaltung des Volksparks geäußert hat?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! In der Tat liegt die Federführung für dieses Projekt bei der BBS, allerdings ist die BSU, da sie für Parks zuständig ist, selbstverständlich darin mit einbezogen. In diesem Zusammenhang sind auch die Äußerungen des Oberbaudirektors zu verstehen.
Wenn das alles so klar ist, warum soll die Gestaltung des Altonaer Volksparks neu ausgeschrieben werden? Und wenn das so ist, welche Kriterien wurden in der internationalen Ausschreibung aufgegeben?