Zusatzantrag passieren? Sie haben das Vertrauen der Investoren, der Initiatoren nicht unbedingt untermauert. Viel schöner wäre es doch – das ist schon mehrfach von unserer Seite angesprochen worden –, wenn Sie aktiv Spenden sammeln würden. Jeden Cent, der durch Spenden hereinkommt, spart die Stadt.
(Beifall bei der CDU – Christian Maaß GAL: Sagen Sie mal, wie viel Sie gespendet haben! Nichts ha- ben Sie gespendet!)
Das Ergebnis Ihres Zusatzantrags ist klar. Sie werden auch hier wieder nichts erreichen und das, was Sie erreichen können, haben Sie schon erfahren. Insofern ist es natürlich klar, dass wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Finck, als wir 1997 die Grundlagen für die HafenCity und auch für die Achsen legten, die Sie so schön beschrieben haben, hat der damalige Oppositionsführer hier gestanden und zu Herrn Dr. Voscherau gesagt, Sie mit Ihren Visionen, die Menschen haben andere Sorgen. Aber ich finde, Sie haben es gut beschrieben.
Herr Dr. Freytag, ich komme nur auf einen Punkt zurück und deshalb habe ich mich auch noch einmal gemeldet, denn so geht es nicht. Es ist völlig in Ordnung, dass man sich – das ist in Hamburg auch gute Tradition – um Menschen bemüht, die für gute Dinge spenden und das wirklich aus altruistischen Gründen tun, wenn man zum Beispiel Menschen dafür gewinnt, in Bereiche wie Wissenschaft und Kunst, Gesundheit – wer wüsste nicht, dass die Stiftung Alsterdorfer Anstalten zu einem großen Teil ihre Leistungen ohne das altruistische Handeln von Werner Otto gar nicht erbringen könnte – zu spenden. Ich würde mir eher auf die Zunge beißen, als in diese Richtung auch nur im Ansatz etwas Negatives zu sagen. Aber es gibt einen Punkt, den ich auch im Haushaltsausschuss schon einmal angesprochen habe. Wenn – ich nenne jetzt nicht Werner Otto – ein gewisser Kreis beginnt, sozusagen unter dem Vorwand von Altruismus oder vermeintlichem Altruismus in Bereiche hineinzuoperieren, in denen zum Beispiel Unternehmen anschließend auch merkantil tätig werden,...
Natürlich ist da etwas Wahres dran. Es ist doch bekannt, dass es einen großen Projektentwickler und Investor dieser Stadt gibt, der ein großes Interesse daran hat, in dieser Stadt zu bauen und seine Geschäfte zu machen. Das soll er auch, aber man muss vorsichtig sein, wenn man Personen in eine altruistische Handlungsweise mit hineinzieht, man muss das Aufgabenfeld sehr genau bestimmen.
Das ist wichtig, wenn wir in Zukunft, Herr Dr. Freytag, große Projekte gemeinsam gestalten wollen. Deshalb bitte ich Sie, weil Sie jetzt am Anfang stehen, meine Wor
te ein Stück ernst zu nehmen, denn ich gehe davon aus, dass Sie genau wissen, auf welchen Punkt ich hinaus will. Mir war beim Jungfernstieg leider von der Struktur und von den Personen her, die dort handelten, die Verquickung so stark geprägt, dass daraus ein politischer Vorgang wurde, der es uns schwer machte, in vollem Umfang dahinter zu stehen; wir stehen aber vom Inhalt dahinter. Nur hat das Gesamtprojekt am Ende dadurch leider einen faden Beigeschmack und einen etwas unansehnlichen Anstrich bekommen.
Sie werden mit Ihrer Mehrheit diese Finanzierung beschließen. Dann können wir uns sozusagen auf den Inhalt beschränken, dann begleiten wir die Entwicklung des Jungfernstiegs, dann bewerten wir es gemeinsam.
Aber für die Zukunft bitte ich darum, bei Public-privatepartnership darauf zu achten, dass es sich nicht um Projekte und Konstruktionen handelt, bei denen immer ein Stück Politikum mit enthalten ist. Das macht es der Opposition schwer, in der Sache mit Ihnen zu stimmen, und ab und zu möchte man das. Aber man muss natürlich bei bestimmten Dingen den Finger in die Wunden legen und die waren hier einfach zu groß, zu offensichtlich. Insofern schauen wir mal, wie der Jungfernstieg 2005 von der Bevölkerung angenommen wird.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, ich sehe auch keine spontanen Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die Kollegen Heinemann und Dr. Mattner haben mitgeteilt, dass sie an der Abstimmung nicht teilnehmen werden.
Zunächst zum SPD-Antrag aus der Drucksache 18/128. Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Nun zum Dringlichen Senatsantrag aus der Drucksache 18/82. Wer stimmt diesem zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mit Mehrheit bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem ist so. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht. Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Punkt 36, Drucksache 18/89, Antrag der SPD-Fraktion: Das Volk hat entschieden: Kein Mehrheitsverkauf des LBK.
[Antrag der Fraktion der SPD: Das Volk hat entschieden: Kein Mehrheitsverkauf des LBK – Drucksache 18/89 –]
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat und die CDUMehrheit in der Bürgerschaft müssen das Ergebnis des Volksentscheids zum LBK-Verkauf anerkennen.
Wir fordern Sie mit unserem Antrag auf, dem Volksentscheid zu folgen und klar und deutlich die Option eines Mehrheitsverkaufs des LBK oder dessen Zerschlagung aufzugeben, ein Konzept vorzulegen, wie der LBK ohne einen Verkauf der Mehrheitsanteile zukunftsfähig gemacht werden kann, ein transparentes und kooperatives Verfahren zu betreiben und als ersten Schritt der Bürgerschaft den Untersuchungsbericht der KPMG zur wirtschaftlichen Lage des LBK vorzulegen.
Dafür gibt es folgende Gründe: Erstens der Respekt vor dem in der Verfassung verankerten Instrument des Volksentscheids, zweitens die Notwendigkeit von verlässlichen Daten für Investoren und drittens – ich glaube, das ist sehr wichtig – die politische Glaubwürdigkeit.
Lassen Sie mich zu Beginn den Wortlaut des Entscheids noch einmal zitieren, damit Sie sich das noch einmal verinnerlichen können.
„Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg Mehrheitseigentümerin des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK), seiner einzelnen Krankenhäuser und anderen Einrichtungen bleibt.“
Zitatende. – Knapp 600 000 oder, exakt gesagt, 593 497 Hamburgerinnen und Hamburger haben dieser Aussage zugestimmt. Eine überwältigende Mehrheit von 76,8 Prozent der Wähler hat den Senat aufgefordert, sicherzustellen, dass die Stadt Mehrheitseigentümerin des LBK, seiner einzelnen Krankenhäuser und der anderen Einrichtungen bleibt. Ich betone dies deshalb so stark, weil der Entscheid sich damit ganz klar gegen eine Zerschlagung des LBK durch den vollständigen Verkauf einzelner Krankenhäuser ausgesprochen hat. Dies scheint der Bürgermeister aber vergessen zu haben, als er kürzlich öffentlich über die Möglichkeit des hundertprozentigen Verkaufs von fünf der sieben Krankenhäuser des LBK als Alternative zum geplanten Mehrheitsverkauf spekulierte.
Knapp 600 000 Menschen, das sind 49,2 Prozent der Wahlberechtigten in Hamburg, haben dem Volksentscheid zugestimmt. Das sind mehr als doppelt so viele, wie eigentlich notwendig gewesen wären, und es sind deutlich mehr als 389 170 Wählerinnen, die der CDU die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft beschert haben.
Sie können also beim besten Willen nicht so tun, als ob es sich hier um Partikularinteressen handele. Leider haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in den vergangenen zwei Jahren jedoch immer wieder ein problematisches Verhältnis zu Formen der Bürgerbeteiligung an den Tag gelegt. Ich erinnere hier nur beispielhaft an das Verhalten der CDU in der Bezirksversammlung Altona, als es um die Stresemannstraße ging.
„Die Anforderungen, Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen durchzuführen, müssen, glaube ich, verschärft werden. Darüber denken wir gerade nach.“
Das sagte der Bürgermeister bei Hamburg 1 im März 2004. Was soll man da noch machen? Sie haben den Regeln des Volksentscheids zusammen mit uns im Jahre 2001 zugestimmt. Es ist nicht fair, wenn Sie heute, nachdem Ihnen diese Ergebnisse nicht gelegen kommen, die Volksgesetzgebung infrage stellen und die Anforderungen verschärfen wollen. Mit dem Volksentscheid hat der Souverän dieser Stadt seinen Willen klar und überdeutlich formuliert. Wir fordern Sie deshalb auf, jetzt nicht gegen den erklärten Willen der überwältigenden Mehrheit der Hamburger Bevölkerung zu handeln. Auch wenn der Volksentscheid den Senat juristisch nicht bindet, so bindet er ihn doch politisch.