Protocol of the Session on July 5, 2007

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geschwindigkeit von Tempo 30 können wir uns nicht anschließen. Dieses würde aus unserer Sicht den Verkehr gänzlich zum Erliegen bringen und die Stauproblematik an den Verkehrsknotenpunkten weiter verstärken. Wir setzen uns für ein generelles Tempolimit von Tempo 50 ein.

Im Straßenverkehr muss ein sinnvoller Kompromiss zwischen den Belangen der Anwohner und der Autofahrer das Ziel sein. Dazu zählt, dass endlich eine Entscheidung für den Autobahndeckel fällt, das auch aus stadtteilpolitischen Erwägungen und zur Vermeidung von Lärm- und Abgasemissionen.

Wir haben mit unserem Eckpunktepapier Konsequenzen gezogen, die sich aus der Klimaschutzdebatte ergeben und haben Wege aufgezeigt, wie die verschiedenen Interessen aller Verkehrsteilnehmer unter einen Hut gebracht werden können.

In dem Antrag der GAL finden wir viele Forderungen wieder, aber auch Klärungs- und Diskussionsbedarf. Von daher ist es gut, dass wir die Möglichkeit haben, im Ausschuss darüber inhaltlich noch weiter zu beraten.

Eine kurze Anmerkung zur City-Maut. Bevor es zu einer eindeutigen Positionierung zum Thema City-Maut kommen kann, bedarf es einer umfangreichen Prüfung. Ob man dem Innenstadtbereich einen Gefallen damit tut, ist sicherlich offen. Der Vorteil einer derartigen Maßnahme für die Umwelt ist klar und liegt auf der Hand. Das wollen wir auch nicht leugnen. Jedoch müssen auch die Nachteile vor einer Entscheidung im Blick behalten werden. Die Erfahrungen in anderen Großstädten müssen mit in die Betrachtung einbezogen werden, auch vor dem Hintergrund, dass einige Städte die Mautgebühr wieder abgeschafft haben. Wir schließen uns dieser Überweisung an und hoffen, dass wir zu einer konstruktiven Beratung im Ausschuss kommen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Gibt es weitere Wortmeldungen? - Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 18/6518 federführend an den Stadtentwicklungsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss zu? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig der Fall.

Ich rufe Punkt 58 auf, Drs. 18/6508, Antrag der CDUFraktion: Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewaltstraftätern.

[Antrag der Fraktion der CDU: Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewaltstraftätern - Drs. 18/6508 -]

Hierzu liegt Ihnen als Drs. 18/6582 (Neufassung) ein Antrag der SPD-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der SPD: Für eine verbesserte Vorbeugung gegenüber Rückfallkriminalität: Mehr Sozialtherapie – Mehr Prävention – Mehr Opferschutz - Drs. 18/6582 (Neufassung)-]

Beide Drucksachen möchte die SPD-Fraktion federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz und mitberatend an den Rechtsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Herr Müller-Kallweit. Alle anderen bitte ich, Ihre Gespräche einzustellen oder anderswo zu führen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag "Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewaltstraftätern" wird hoffentlich im Ergebnis genauso einvernehmlich abgestimmt werden wie der vorhergehende Tagesordnungspunkt.

(Antje Möller GAL: Das liegt an Ihnen! Sie wollen doch die Überweisung nicht!)

Eines muss hier betont und gleich am Anfang gesagt werden, nämlich die Botschaft für die hamburgische Bevölkerung: Hamburg wird ein stückweit sicherer. Auch das muss einmal gesagt werden.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der GAL: Bitter nötig ist das!)

Es ist mir klar, dass es im Zweifel ideologische Auseinandersetzungen mit der ganz linken Seite der GAL-Fraktion geben wird. Ich hoffe aber dennoch auf einen breiten Konsens. Wenn ich den Zusatzantrag der SPD lese, wage ich die Feststellung, dass wir gar nicht so weit entfernt sind. Ich möchte deswegen an dieser Stelle nur zwei, drei Punkte unseres Antrags herausheben, der uns dann allerdings dazu bringt, Ihren Zusatzantrag abzulehnen.

Wir wollen als eine neue fundamentale Einrichtung die Sexualstraftäterdatei einführen. Die CDU-Fraktion verspricht sich davon im Zusammenhang und in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern - es sind insgesamt neun weitere - eine Vernetzung, die dafür sorgt, dass auffällig gewordene Straftäter in Zukunft nicht mehr unerkannt die Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausnutzen können. Ich gehe davon aus, dass sich auch die bis jetzt noch nicht beigetretenen sechs Bundesländer - davon übrigens drei SPDregierte - dem Begehren anschließen werden. Die CDUFraktion hat sich allerdings insoweit ganz klar von der SPD abgegrenzt, indem sie sagt, wir schützen die Individualsphäre und die ureigensten Persönlichkeitsrechte auch des Straftäters. Es gibt innerhalb der SPD-Fraktion Bestrebungen, diese Sexualstraftäterdatei öffentlich zu machen. Dem erteilen wir hiermit eine deutliche Absage. Das muss einmal deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Der Präventiv-, aber auch der Resozialisierungsgedanke wird in unserem zweiten Punkt sehr deutlich, indem wir die Einführung von Sicherheitsmanagern fordern. Die Begleitung eines straffällig gewordenen Menschen von seiner Haftzeit über diese hinaus in sein normales tägliches Leben halten wir für zweckmäßig. Es ist richtig, darauf zu achten, dass zum Beispiel Sexualstraftäter, pädophile Straftäter in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres in die Nähe von Kindergärten, Schulen oder Spielplätzen ziehen können sollen.

(Rolf-Dieter Klooß SPD: Wie wollen Sie das denn verhindern?)

Hierauf muss ein Auge gerichtet werden. Das muss die Grundlage unseres weiteren Ansinnens sein. Es wird ein weiterer Mosaikstein gelegt werden, der verstärkt präventiv wirkt und der Resozialisierung des Straftäters, in seinem eigenen Interesse Vorschub leistet.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das steht in dem Antrag nicht drin!)

Darüber werden wir vielleicht noch sprechen können.

(Rolf-Dieter Klooß SPD: Das wird ja sowieso nichts!)

Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Einführung einer nachträglichen Sicherheitsverwahrung für jugendliche Straftäter. Wir halten diesen Punkt für besonders wichtig, weil die Klientel, um die es hier geht, nicht diejenige ist, die wir mit hochphilosophischen Gesprächen bei einer Tasse Jasmintee und Köpfchen kraulen von Recht oder Unrecht überzeugen können.

(Uwe Grund SPD: Was für ein Schwachsinn!)

Es geht um jugendliche Straftäter, die aus unserer Sicht bei einer Jugendstrafe von fünf Jahren durchaus auch nachträglich noch in Sicherheitsverwahrung genommen werden können. Hier kommt der Präventivgedanke unseres Strafrechts zum Ausdruck. Wir wollen, dass Hamburg vor solchen potenziellen Tätern, bei denen die Gefährlichkeit festgestellt wird, in Zukunft geschützt wird.

Die Punkte, die Sie darüber hinaus in Ihrem SPD-Antrag angesprochen haben, erübrigen sich aufgrund der Ausführungen. Zu Ihrem Antrag Forschungsprojekt Pädophilie brauchen wir uns nicht weiter zu äußern, weil dieser Antrag bereits im Gesundheitsausschuss vonseiten der GAL-Fraktion anhängig ist. Wir werden im September eine entsprechende Informationsveranstaltung durchführen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden Grundlage unseres weiteren Fortgangs sein.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Dressel hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Müller-Kallweit, zunächst einmal finde ich es gut, dass wir uns über dieses Thema nicht in der üblichen Polemik unterhalten, sondern durchaus versuchen, mit leisen Tönen diesem Thema Opferschutz gerecht zu werden.

(Kai Voet van Vormizeele CDU: Warten wir mal ab!)

- Genau, das werden wir noch sehen, aber ich glaube, dass uns zumindest der Punkt eint, dass wir mit dem Thema Opferschutz sehr vorsichtig umgehen müssen. Das ist keine Sache, die gegenseitig für Wahlkampfzwecke missbraucht werden darf, weil wir damit auch den Opfern von Straftaten nicht weiterhelfen, sondern es geht darum, dass wir gemeinsam Konzepte entwickeln, wie wir Opfern in dieser Stadt besser helfen können.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Trotzdem muss gesagt werden, was Herr Müller-Kallweit angesprochen hat, wenn es darum geht, den Wohnort von entlassenen Straftätern zu bestimmen.

(Rolf-Dieter Klooß SPD: Rechtswidrig!)

Das wird ein bisschen schwierig und das müssten Sie als Jurist selber wissen, dass wir da an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen. Wir wollen die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, wenn es darum geht, wirksamen Opferschutz zu organisieren. Aber wir können auch über die Grenzen nicht hinausgehen, weil uns das als Nächstes in Karlsruhe um die Ohren fliegt. Damit ist auch keinem Opfer geholfen.

(Beifall bei der SPD)

Jenseits dessen geht es darum, dass wir das Bundesrecht, das seit Ende März gilt und auf Anregung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von der SPD beschlossen worden ist - das Gesetz über die Führungsaufsicht und die Verschärfung der Sicherungsverwahrung -, jetzt umsetzen und gucken, welche Hausaufgaben wir auf Landesebene bewältigen müssen. Wir haben mit unserem Zusatzantrag versucht - und deshalb finden wir, dass der sich überhaupt nicht erledigt hat -, diese Sache etwas ganzheitlicher aufzuzäumen, als Sie das gemacht haben. Wir wollen umfassender herangehen. In der Überschrift Ihres Antrags steht zwar, dass es um Sexual- und Gewaltstraftäter geht, aber wenn man dann das Petitum liest, ist zu der Frage, wie wir noch intensiver mit Gewalttätern arbeiten können, nichts gesagt worden. Das heißt, Sie kümmern sich vielleicht um den etwas öffentlichkeitswirksameren Punkt der Sexualstraftäter, aber wir müssen - und das sage ich ganz klar für die SPD - angesichts der gravierenden Gewaltkriminalität, die in dieser Stadt weiter zunimmt, etwas tun. Wenn es um die Gewaltstraftäter geht, muss mehr passieren als das bisher der Fall ist.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass diesen tickenden Zeitbomben, die es in dieser Stadt gibt - Gott sei Dank sind es wenige -, mit einem Mix aus Prävention und Repression begegnet wird, dass wir sie davon abhalten, erneut schwerste Straftaten zu begehen, dass wir die Rückfallkriminalität soweit es irgendwie geht und rechtlich zulässig ist, eindämmen können. Dazu gehört aber zunächst einmal, dass wir alles dafür tun müssen, dass es gar nicht erst zu einem Rückfall kommt und am besten auch nicht zu einer ersten Tat. Deshalb stellen wir in unserem Konzept das Thema der Sozialtherapie an den Anfang. Da ist es sehr bezeichnend - das müssen wir, glaube ich, für die Rechtspolitiker insgesamt festhalten -, dass Sie zum Thema Sozialtherapie in Ihrem Antrag nicht ein Wort geschrieben haben. Das erklärt sich natürlich daraus, dass es Ihr damaliger Parteikollege Roger Kusch in seiner Amtszeit geschafft hat, eine bundesweit vorbildliche Sozialtherapie in unserer Stadt mutwillig, ideologisch motiviert zu zerschlagen und das war ein Bärendienst für den Opferschutz, den Sie da geleistet haben.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wir müssen genau an dieser Stelle umkehren. Wir müssen dafür sorgen, dass es mehr qualifizierte Plätze in der Sozialtherapie in Hamburg gibt, möglichst in eigenen Anstalten. Das ist das, was das Strafvollzugsgesetz an der Stelle will. Wenn man sich die Zahlen anguckt, werden in Hamburg jährlich etwa 100 bis 150 Straftäter, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben, zu Haftstrafen verurteilt. Sie haben aber nur 136 Plätze in der Sozialtherapie. Daran kann man sehen, dass es an der Stelle an Grenzen stößt. Gucken Sie sich doch einmal die Rückfallquoten an. Die sind um das