Andreas Dressel

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schön, dass Sie noch solch eine Laune haben, aber es geht hier nicht um irgendeinen Bebauungsplan, sondern es geht um einen weiteren demokratischen Sündenfall, den Sie hier begehen und deshalb muss das hier auch offen angesprochen werden,
denn es gab hier ein erfolgreiches bezirkliches Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan. Ihre Bezirksfraktion im Bezirk Wandsbek hat sich diesem Bürgerbegehren zum Schein angeschlossen und damit dieses Verfahren zu einem Ende gebracht. Der Senat hat es dann evoziert und damit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ausgehebelt. Das ist nicht nur hier passiert, das ist an der Stresemannstraße in Altona passiert und in Bergstedt ist das auch schon einmal passiert. Das reiht sich ein in Ihre Art und Weise, wie Sie mit der direkten Demokratie in dieser Stadt umgegangen sind. Deshalb muss das an dieser Stelle auch noch einmal benannt werden.
Damit aber nicht genug, denn wir haben jetzt einen Wahlkampf,
bei dem wir uns durchaus auch vor Ort einander gegenüberstehen. Wenn man dann hört, was der Kollege Schira in Fragen zur Bürgerschaftswahl - ich lese es Ihnen gerne vor, vielleicht hat der Kollege Schira selber gar nicht gelesen, was er da für eine Antwort fabriziert hat -
gesagt hat, als er gefragt wurde, wie das denn mit Bürgerbegehren sei, ob man die ignorieren solle und ob man die ignorieren kann oder sich vielleicht auch einmal an sie halten könne, hat er gesagt - ich zitiere -:
"Bisher ist kein einziges Bürgerbegehren, kein einziger Bürgerentscheid ignoriert worden.
Dies ist insoweit auch unmöglich, da die gesetzliche Auswirkung klar definiert ist."
Herr Schira, Sie haben hier und heute Gelegenheit, das einmal klarzustellen,
weil sich sonst gegenüber der Ignorierung von Volks- und Bürgerentscheiden an der Stelle auch noch Wählertäuschung dazugesellt. Deswegen sollten Sie das hier richtigstellen, Herr Schira.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will endlich Ruhe in der Justizbehörde. So oder ähnlich wird der Bürgermeister gedacht haben, als er Roger Kusch als Justizsenator entließ und Carsten Lüdemann in dieses Amt berief. Heute, nach vielen Chaostagen in der Behörde, die für Recht und Gesetz in unserer Stadt zuständig ist, wissen wir, dass sich der Bürgermeister gründlich verrechnet hat und dies sogar im doppelten Sinne des Wortes.
Was Sie uns in zahllosen Medienveröffentlichungen an falschen Zahlen über die angebliche Wende in der Verurteilungspraxis präsentiert haben, war keine kleine Zahlenpanne, sondern ein ausgewachsener Justizskandal, für den Sie voll und ganz die politische Verantwortung tragen.
Sie sind mitsamt einem unsäglichen Richter Gnadenlos namens Schill und einem unsäglichen Sicherheitsberater namens Kusch 2001 angetreten, um das Kartell strafunwilliger Jugendrichter in unserer Stadt zu zerschlagen und haben der gesamten Stadt weisgemacht, Sie hätten Wort gehalten. Sechs Jahre später stellt sich heraus, dass Sie die Hamburger sechs Jahre an der Nase herumgeführt haben.
Behörde und CDU-Fraktion haben die Presse mit falschen Verurteilungszahlen gefüttert und damit auch die Kontrollfunktion unserer vierten Gewalt unterlaufen. Die Justizbehörde hat sogar eine Broschüre mit den falschen Zahlen zu diesem Thema herausgegeben. Der Kollege Hesse hat im NDR-Magazin "Zapp" freimütig gesagt,
dass die Zahlen so gut waren, die mussten an die Medien. Danke für die klaren Worte an dieser Stelle.
Es mag zwar sein, dass Sie, Herr Lüdemann, nicht persönlich mit den falschen Zahlen argumentiert haben, aber macht es das besser, wenn Sie billigend in Kauf nehmen, dass Ihre Fraktion, Ihre Pressestelle in Ihrem Interesse Falsches in die Welt setzen? Haben Sie denn den Kollegen Hesse, die Kollegin Spethmann darüber informiert, nicht weiter mit den falschen Zahlen herumzuschwadronieren oder haben Sie Ihre Fraktion ins offene Messer laufen lassen? Ein toller Senator, der nicht nur die Opposition hinters Licht führt, sondern auch die eigene Fraktion.
Und so geht es weiter. Nicht nur, dass die Erhebungsfehler durch Organisationsversagen in Ihrem Hause zustande gekommen sind - es wurde nicht rechtzeitig festgestellt, es wurde nicht richtig kommuniziert und auch nicht rechtzeitig behoben -, sondern Sie haben mit Ihrer Verschleierungstaktik nach Bekanntwerden der ersten Hinweise die Stadt noch einmal getäuscht, denn Sie wollten sich mit den falschen Zahlen über die Wahl retten.
Nun tun Sie, was man so tut, wenn man zu Unzeiten mit so etwas erwischt wird, man sucht nach Mitschuldigen in der Opposition und bei den Kriminologen. Wir sollen mit schuld daran sein, dass wir Sie zu spät erwischt haben. Dieser Vorwurf ist so absurd, dass er sich von selbst richtet.
Anstatt nach der ersten Veröffentlichung reinen Tisch zu machen und alles zuzugeben, sind Sie nach der Salamitaktik verfahren: Ich gebe nur das zu, was mir gerade bewiesen werden kann. Eine Woche später sehen wir nach einer Anfrage von unserer Seite, dass noch viel mehr falsch war, dass sich der Statistikskandal zu einem Flächenbrand entwickelt hat und Sie sich als Löscher und Brandstifter gleichzeitig betätigen.
Man muss feststellen, dass Sie nach sechs Jahren CDUJustizpolitik zusammen mit Ihrem Vorgänger in der Justizbehörde verbrannte Erde hinterlassen haben. Da gibt es den Skandal um die unbesetzten Wachtürme, den Skandal mit den Messerauktionen, Ihr verfassungswidriges Strafvollzugsgesetz, Ihre missachteten Gerichtsbeschlüsse und Ihren Dauerclinch mit der Richterschaft über wichtige Personalfragen. Da muss man doch sagen, Sie sind, genau wie Ihr unsäglicher Vorgänger, Ihrem Amte nicht gewachsen, Herr Justizsenator.
Dann möchte ich gerne den Bürgermeister zitieren, als er noch Oppositionsführer war:
"Die Gretchenfrage ist doch, welche Verantwortung der oder diejenige hat, die als Senator oder Staatsrat an der Behördenspitze steht. Das ist die entscheidende Frage der politischen Verantwortlichkeit."
Das hat der Bürgermeister an diesem Pult am 29. November 2000 gesagt, als über einen PUA berichtet wurde, und wo ist heute Ihre Verantwortung für Pleiten,
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Pech und Pannen, für Tarnen, Tricksen, Täuschen? Wenn Sie, Herr Lüdemann, nicht die Verantwortung übernehmen und zurücktreten wollen, dann muss der Bürgermeister Sie entlassen, das ist absolut überfällig, das Maß ist voll.
Eines ist klar: Wenn der Bürgermeister nicht handelt, sondern es bei einem Anruf belässt und sagt, ich bin not amused über diese Angelegenheit, dann wird aus dem Problem Lüdemann ein Problem von Beust. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Trepoll, das war ein untauglicher Versuch, Ihren Wahlkreis mit dem Kandidaten Lüdemann hier herauszuhauen. Sie werden in der nächsten Wahlperiode genug gemeinsam Gelegenheit haben, sich auf den Oppositionsbänken über die Zukunft der Justizpolitik auszutauschen, aber mit Sicherheit nicht mehr auf der Regierungsbank, meine Damen und Herren.
Dann noch der Punkt, der Senator hätte sich vor seine Mitarbeiter gestellt. Da muss man sich einmal angucken, was der Justizsenator gesagt hat, als herauskam, dass es im Bereich der Staatsanwaltschaft diese Versteigerung von Messern und Waffen gegeben hat. Da hat er in einer Pressemitteilung auf seine Staatsanwaltschaft eingedroschen, wie das eines Dienstherrn absolut unwürdig ist. Er hat gesagt, ich weiß auch nicht, was die Staatsanwaltschaft da geritten hat. Ist das Ihre Form von Loyalität gegenüber den Mitarbeitern, die Ihnen anvertraut sind? Dieser Vorwurf fällt eindeutig auf Sie zurück.
Gehen wir einmal die Interviews durch, die der Justizsenator gegeben hat. Da wird jetzt der Versuch gemacht, sozusagen mir an der Stelle etwas unterzuschieben. Ich zitiere deshalb noch einmal die Pressemitteilung und gebe sie Ihnen auch gerne noch einmal mit. Da können Sie nämlich sehen, dass ich in dieser Pressemitteilung vollständig Ihre Interviewäußerung aus dem "Hamburger Abendblatt" und die Erklärung in der Kleinen Anfrage abgedruckt habe. Insofern fällt auch dieser Vorwurf eindeutig auf Sie zurück.
Wir bleiben einmal bei den Interviews und kommen wieder zu dem Interview im "Hamburger Abendblatt". Da werden Sie gefragt:
"Oder haben Sie nach dem Prinzip politischer Opportunität gehandelt? Motto: Es ist besser, den guten Eindruck nicht zu zerstören."
Herr Lüdemann antwortet:
"Nein, überhaupt nicht. Das hätte auch keinen Sinn gemacht, denn es war doch klar, dass der Vorgang spätestens mit der nächsten Mitteilung des Statistikamts bekannt wird."
Da muss man einmal ganz genau gucken, wie das eigentlich ist mit den Mitteilungen des Statistikamts. Hätte das Statistikamt noch vor der Wahl eine Mitteilung gemacht? Nein. Wenn man nämlich beim Statistikamt nachfragt, wann diese Mitteilungen üblicherweise kommen, dann kommen diese immer im Sommer für das jeweilige Vorjahr. Insofern ist dieser Vorwurf, den wir erhoben haben, Sie wollten sich mit dieser Täuschung über die Wahl retten, bestätigt. Sie haben ihn selbst bestätigt, und zwar in diesem Fall aus Doofheit, indem
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Sie das in dieser Presseerklärung selber zugegeben haben.
Ein weiterer Punkt, wo Sie sagen, ja, es seien Fehler passiert und man habe sie in dem Moment auch abgestellt, als man sie mitbekommen hat. Da haben wir doch im Rechtsausschuss exakt herausgearbeitet wie mit den Fehlern umgegangen worden ist. Gab es denn ein systematisches Controlling? Gab es eine Evaluation mit diesem MESTA-Programm, wo man auch gucken kann, ob Eingabefehler vorhanden sind? Was passiert, wenn man solche Fehler feststellt? Gab es nicht. Gab es eine Kommunikation zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Statistikamt über Fragen, Unplausibilitäten? Gab es nicht. Das ist Ihr Versäumnis, das ist Ihr Organisationsverschulden und das kommt zu der Täuschung dazu. Auch das müssen Sie sich anheften lassen, Herr Senator.
Der entscheidende Punkt ist doch - und da bin ich dem Kollegen Reinert sehr dankbar -, dass er sagt, dann als die Behörde das erfahren hat, wurde konsequent gehandelt.
Am 31. Mai - und da bin ich dem Kriminologen Villmow sehr dankbar, dass er das in seiner Studie noch einmal genau ausgeführt hat - hat sich Herr Villmow per Mail und Telefon im Statistikreferat der Justizbehörde gemeldet. Sie sagen dann, im Monat Oktober, nach Ihrem Urlaub. Interessanterweise sind Sie immer dann im Urlaub, wenn die richtig gravierenden Dinge passieren.
Das hatten wir bei der Protokollaffäre, glaube ich, schon einmal. Dann erfahren Sie das im Oktober. Was ist eigentlich in der Zwischenzeit passiert? Wie haben Sie Ihre Behörde im Griff, dass es möglich ist, dass Sie über einen so gravierenden Vorgang nicht informiert werden und dass da kein Austausch stattfindet? Das ist kein Problem, bei dem wir der Referentin einen Vorwurf machen können. Sondern Sie haben Ihre Behörde nicht im Griff. Deswegen trifft hier die Verantwortung einzig und allein Sie.
Dazu wäre auch von der CDU-Fraktion ein deutlicheres Wort fällig gewesen. Denn der Senator hat nicht nur die Öffentlichkeit und die Abgeordneten der Opposition getäuscht, sondern auch Sie von der CDU wurden getäuscht. Noch im Herbst, als bereits bekannt war, dass da etwas nicht stimmt, hat sich die Kollegin Spethmann in einem Bericht "Der Welt" zur Frage der Verurteilungspraxis geäußert. Da haben Sie, Herr Lüdemann, sogar Ihre eigene Fraktion ins offene Messer laufen lassen. Dafür sollten Sie sich wirklich einmal bei Ihrem Senator bedanken.
Alle Versuche, Ausweichmanöver zu fahren und von Ihrer Verantwortung abzulenken, sind untauglich. Deshalb noch einmal die Forderung an den Bürgermeister: Entlassen Sie diesen Senator. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will noch zwei kurze Punkte ansprechen. Der Bürgermeister hat sich zu diesem Komplex geäußert. Er hat nämlich gesagt, die Öffentlichkeit interessiere gar nicht so richtig, wann da wie welche Zahlen veröffentlicht werden. Eigentlich interessiere das Ergebnis nur die Politik. Das hat der Bürgermeister gesagt und ich erwarte an dieser Stelle noch eine Erklärung dazu, weil - und damit hat die Debatte begonnen - es hier nicht um irgendeine Zahl geht. Sondern es geht um einen zentralen Punkt. Ich habe in einer Erklärung gesagt, dass es nicht um den Klorollenbestand der Justizbehörde geht, sondern es geht um einen zentralen Punkt der politischen Auseinadersetzung seit 2001.
Sie sind 2001 angetreten,
zusammen mit dem damaligen Koalitionspartner Schill, das Kartell strafunwilliger Jugendrichter zu zerschlagen. Das war Ihre politische Messlatte. Deshalb geht es nicht um irgendwelche Zahlen und ich erwarte, dass der Bürgermeister an dieser Stelle das Wort ergreift, wenn er schon nicht vor der Wahl den Senator entlassen will. Ich finde, er ist diesem Hause Rechenschaft schuldig.
Und auch noch in einem weiteren Punkt, in dem das Parlament gefragt ist, beziehungsweise …
- Nein, im Moment nicht. Der Kollege Hesse kann sich gerne zu Wort melden und vielleicht aus Sicht der CDU-Fraktion etwas dazu sagen.
Es geht darum, dass das Parlament - und das gilt für alle drei Fraktionen - zu den Statistiken Anfragen an den Senat gestellt hat. Das betrifft den Kollegen Steffen, das betrifft auch den Kollegen Hesse, das betrifft mich, es betrifft die Kollegin Özoguz. Wir alle haben Anfragen zu den Verurteilungszahlen gestellt. Diese Anfragen sind allesamt falsch beantwortet worden. Und, ich finde, das ist eine Frage, bei der es um die Ehre dieses Parlaments geht. Wir müssten gemeinsam das Interesse daran haben, dass der Senat die falschen Antworten aus der Welt schafft. Wir haben mindestens sechs Antworten gezählt, in denen falsche Zahlen sind, und vielleicht kann der Senat das noch ergänzen. Wir erwarten, dass der Senat sagt, welche Anfragen von ihm falsch beantwortet worden sind. Die falschen Zahlen müssen meines Erachtens absolut aus der Welt, weil es nicht sein kann, dass zwischen der Exekutive und der Legislative falsche Zahlen unterwegs sind.
Damit sind wir beim abschließenden Punkt zu der Frage …
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- Nein. Herr Warnholz, Sie können sich gerne auch zu Wort melden und die Debatte mit Ihrem Beitrag bereichern.
Das, glaube ich, würde der Sache auf jeden Fall gut tun.
Es geht auch darum, dass an der Stelle erstens die Sachen korrigiert werden. Da hat der Senat schon gesagt, er könne gar nicht genau sagen, wann er uns richtige Zahlen liefern kann. Was ist das bitte für ein Vorgang, dass die Korrektur teilweise gar nicht möglich ist und dass letztlich diese falschen Zahlen vermutlich weiter im Raum stehen bleiben werden. Das fällt an der Stelle auf Sie zurück. Deshalb noch einmal die Aufforderung: Machen Sie reinen Tisch und entschuldigen sich an der Stelle auch gegenüber dem Parlament, denn Sie haben Unwahrheiten gegenüber der Bürgerschaft zu verantworten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange mit dem letzten Punkt an. Wir sind begeistert, dass Sie die Einzelbelegung im Strafvollzug ins Gesetz schreiben. Bald haben wir eine Situation, dass jeder Gefangene zwei Zellen bekommen kann, weil Sie Haftplatzüberkapazitäten geschaffen haben.
Auf Kosten der Steuerzahler haben Sie Herrn Kusch in Billwerder noch ein Denkmal gesetzt. Deshalb ist weiter der Punkt offen, dass der Rechnungshof dieser Stadt sich damit beschäftigen muss, wie Sie dort Millionen Steuergelder versenkt haben.
Wir haben Ihre Pressemitteilung, die Sie am 12. Dezember herausgegeben haben, mit Interesse gelesen. Dort heißt es, die SPD würde sich zum Sicherheitsrisiko entwickeln, weil wir heute die sofortige zweite Lesung verweigern. Es ist natürlich lachhaft, wenn Sie hineinschreiben, wir würden der zweiten Lesung widersprechen und damit verfassungswidrige Zustände im Jugendstrafvollzug in Kauf nehmen. Das sagt die Fraktion, die in Hamburg für rechtswidrige Vollzugspraktiken mit verantwortlich ist, die uns ein Gesetz zur Beschlussfassung vorlegt, das von verfassungsrechtlichen Risiken nur so wimmelt. Das werfen Sie uns an der Stelle vor. Nein, unsere Aufgabe ist es, dass verfassungswidrige Gesetzesbeschlüsse in dieser Bürgerschaft verhindert werden. Genau deshalb haben wir die sofortige zweite Lesung verweigert.
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Man muss insgesamt zu Ihrem Gesetz sagen, nicht überall, wo Sicherheit draufsteht, ist auch Sicherheit drin. Dieses Gesetz wird die Rückfallwahrscheinlichkeit in dieser Stadt erhöhen. Das zeichnet sich sowohl durch Ihre Vollzugspraxis als auch durch dieses Gesetz, das Sie vorgelegt haben, aus. Wir gehen aufgrund der Anhörung eher davon aus, dass es zukünftig mehr Straftatenopfer geben wird, wenn Strafgefangene in der Haft nicht ausreichend auf ein straffreies Leben nach der Haft vorbereitet werden.
Ich nenne dazu ein paar Zahlen. Es heißt, die Leute kommen ganz schnell wieder auf freien Fuß. Wir müssen die Realität sehen. Laut Statistischem Bundesamt vom 31. März 2007 sehen die Zahlen im Vollzug wie folgt aus:
- Nein, die kennen Sie noch nicht, Frau Spethmann.
- Vielleicht gucken Sie noch einmal in der häuslichen Nachbereitung nach.
Von 1.637 Strafhäftlingen sind 372 zu bis unter sechs Monaten verurteilt und 355 zu sechs Monaten bis einschließlich einem Jahr. Das heißt, in Hamburg werden 44 Prozent der Strafhäftlinge nach maximal einem Jahr entlassen. Das heißt, sie sind nach maximal einem Jahr wieder in der Stadt unterwegs. Es ist Ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu sorgen, die Zeit der Haft dafür zu nutzen, die Gefangenen bestmöglich darauf vorzubereiten, dass sie in die Freiheit kommen und keine neuen Straftaten begehen. Das ist Ihre Verpflichtung und der sind Sie mit diesem Gesetz nicht gerecht geworden.
Man kann es auch konkret machen. In der Anhörung wurde gesagt, welche Fälle es gegeben hat. Der Kollege Schäfer hat, glaube ich, eine Anfrage zu einer Situation gestellt, dass ein Häftling - kurz vor seiner Entlassung aus der Vollzugsanstalt - in Fesseln zu einem Bewerbungsgespräch geführt wurde. Wie soll derjenige wieder einen Job finden, wenn er in dieser Weise bei seinem potenziellen Arbeitgeber vorgeführt wird? Ist das Ihr Beitrag zur Integration? Wie hat Herr Trepoll es so schön genannt? Ein schonender Übergang in die Freiheit. In Fesseln, herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren.
Zweiter Punkt. In der Anhörung wurde auch angesprochen - einige Anhörpersonen sind heute bei uns -, dass es in Hamburg vor 2001 nicht die Realität war, Gefangene in die Obdachlosigkeit zu entlassen. Es muss natürlich ein Entlassungsmanagement vorhanden sein, das dafür sorgt, Gefangenen eine Wohnungsperspektive und eine Anschlussperspektive zu geben. Ist das Ihr schonender Übergang, Herr Trepoll? Das kann es wohl an der Stelle nicht sein.
Stichwort: Sozialtherapie. Auch hier hätten Sie beim Gesetz ein bisschen innovativ sein können. In Bayern hat man zum Beispiel in das Gesetz hineingeschrieben, dass es ab 2011 oder 2013 eine Sollvorschrift für Gewaltstraftäter geben wird, sodass sie die Möglichkeit haben, in eine Sozialtherapie zu kommen. Das ist eine gute Sache,
das haben wir in der Anhörung ausdrücklich benannt. Hamburg hätte es gut angestanden zu sagen, wir wollen die Sozialtherapie stärken und ausbauen, wir wollen auch, dass Gewaltstraftäter einen Therapieplatz bekommen. Was haben Sie gemacht? Sie haben mit Herrn Kusch die Sozialtherapie in Hamburg zerschlagen, die bundesweit vorbildlich war, die nur eine halb so große Rückfallhäufigkeit wie im Regelstrafvollzug hatte. Dafür sollten Sie sich schämen.
Zur Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Haft gehört natürlich auch, dass Recht und Gesetz im Strafvollzug gilt. Das ist eine Selbstverständlichkeit und es geht nicht darum, an Gefangene irgendwelche Wohltaten zu verteilen. Es geht darum, die Frage zu beantworten, wie ein Staat Gefangenen ein Leben nach Recht und Gesetz beibringen soll, wenn er sich nicht selbst an Recht und Gesetz im Strafvollzug hält. Deshalb muss es an der Stelle genau das geben, was SPD und GAL vorschlagen. Wir brauchen die Möglichkeit, als Ultima Ratio auch Zwangsmittel für Vollzugsbehörden, weil sie sich in diesen Einzelfällen als renitente Rechtsbrecher betätigt haben. Wir können es an der Stelle durchdeklinieren. Vor uns liegt der Brandbrief des Landgerichts. Es hat Fälle gegeben, in denen sich die Vollzugsbehörden als renitente Rechtsbrecher erwiesen haben. Deshalb brauchen wir diese Zwangsmittel.
Wir können die Fälle gern noch einmal durchgehen. Sie haben sich sehr schwer getan, auch im Ausschuss darüber zu sprechen. Anstatt es hier zu rechtfertigen, müsste es Ihnen abgrundtief peinlich sein, dass die Justizbehörde - nicht irgendeine Behörde, sondern eine Behörde, die für die Einhaltung von Recht und Gesetz zuständig ist - solche Fälle zu verantworten hat.
Es sind die verfassungsrechtliche Situation und ihre Risiken benannt. Es wird in jedem Fall Klageverfahren geben. Es gibt Anwälte, die durchaus in den Startlöchern stehen, dieses Richtung Karlsruhe auf den Weg zu bringen. Insofern wird es mit Sicherheit ein Wiedersehen geben, aber es wird auch ein Wiedersehen nach dem 24. Februar geben. Dieses Gesetz wird eines der ersten sein, das diese Bürgerschaft mit rotgrüner Mehrheit wieder in Ordnung bringen wird.
Das werden Sie dann schon erleben, weil dieses Gesetz an der Stelle ein Rückschritt für den Opferschutz in dieser Stadt ist. Deshalb gehört es hier nicht beschlossen, Meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde die Schieflage der Debatte bemerkenswert, weil es über das Thema "Kriminelle Vereinigung" hinausgeht. Sie haben es in Ihrem Antrag ausgeführt. Scientology wird nicht beobachtet, weil es kriminelle Bestrebungen gibt, sondern weil es verfas
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sungsfeindliche Bestrebungen gibt. Nur das ist an der Stelle die Berechtigung, warum man sagen kann, diese Organisation wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das heißt, wir haben elementar die Erkenntnis, dass Scientology die Scientologisierung der Gesellschaft betreiben will. Das geht über die Frage von kriminellen Machenschaften hinaus. Dann wird es auch ein Thema für die Frage eines Vereinsverbots.
Deswegen ist der Antrag auch etwas vorsichtiger formuliert. Er fordert nicht, Verbot heute, hier und jetzt, sondern es geht darum, in einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren Anhaltspunkte dafür zu sammeln, ob die Gründe für ein Vereinsverbot reichen. Genau mit dieser Maßgabe sagen wir als SPD-Fraktion, auch in der Tradition der Scientology-Bekämpfung, die wir in Hamburg über Jahre haben - das haben Sozialdemokraten an der Stelle mit aufgebaut -, ja, Hamburg ist in diesem Punkt Vorreiter, aber wir können das Ende des Ergebnisses dieser Prüfung nicht vorwegnehmen. Das wird die Innenministerkonferenz zeigen. Wir werden sehen, ob Sie in der Innenministerkonferenz eine Mehrheit dafür zustande bekommen. Dann können wir in der Bürgerschaft auch wieder darüber reden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einige werden sich wahrscheinlich fragen: Die hundertste Debatte über Volksentscheide, muss das denn sein? So einfach kann man es sich nicht machen, dass wir bei dem Thema jetzt quasi die Akten zumachen und die Diskussion einstellen. Ich kann verstehen, dass daran das Interesse bei der CDU ziemlich
groß sein dürfte. Ich will aber versuchen, mich dem Thema anders zu nähern, damit wir aus diesen politischen Schützengräben herauskommen, denn nach dem 14. Oktober dürfte sich der Pulverdampf ein bisschen verzogen haben.
Eingangs eine kleine Rückblende. Wie war es 1998? Es gab einen Volksentscheid über "Mehr direkte Demokratie" in Hamburg. Das Volksbegehren war seinerzeit erfolgreich, dann gab es den Volksentscheid parallel zur Bundestagswahl. Der hatte teilweise Erfolg und in Hamburg wurden Bürgerentscheide eingeführt. In einer anderen Frage hatte er keinen Erfolg, nämlich bei der Frage der Verfassungsänderung. Aber es gab sehr schnell - es lohnt sich immer wieder, in die Parlamentstagebücher hineinzugucken - einen Konsens zwischen den damaligen drei Fraktionen, die in der Bürgerschaft vertreten waren - CDU, SPD und GAL -, diesen Volksentscheid nicht leerlaufen zu lassen, weil das Votum der Menschen eindeutig gewesen ist, und zwar auch hinsichtlich der Verfassungsänderung.
Ole von Beust hat damals gesagt - das muss man sich auch noch einmal auf der Zunge zergehen lassen -, alle Parteien wären gut beraten, auf die Initiative zuzugehen. Noch ein weiteres Zitat aus der Bürgerschaft vom geschätzten Kollegen Kruse, der jetzt nicht mehr bei Ihnen ist:
"Wir können unseren Bürgerinnen und Bürgern also mit sehr viel Vertrauen entgegentreten, in die Gesetzgebung und die wichtigen politischen Vorgänge hinein zu entscheiden. Das ist das Spannende."
Heute fragt man sich natürlich, wo Ihr Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger geblieben ist? Ihr Vertrauen ist, so wie Sie sich gegenüber Volksentscheiden verhalten, offensichtlich weg, genauso wie das Vertrauen der Menschen in Sie bei diesem Thema.
Es gibt nur noch Misstrauen. Deshalb wollten wir Ihnen heute abseits des politischen Schlagabtauschs, den wir uns geliefert haben, einen Konsens anbieten. Wir sollten zu dem bewährten Brauch zurückkommen, dass wir wie bereits 2001, als wir über das Thema geredet haben, sagen, Grundfragen der Demokratie müssen im Konsens mit allen drei Fraktionen entschieden werden.
Sie können heute nicht so tun, als wäre am 14. Oktober nicht irgendetwas gewesen. Fast 76 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger haben gesagt, wir wollen mehr Verbindlichkeit, wir wollen mehr direkte Demokratie. Daran können Sie nicht vorbeigehen. Deshalb hat Ihr Bürgermeister gesagt, in Teilfragen, bei der Frage der Verbindlichkeit, würde er vielleicht mit sich reden lassen. Es stellt sich die Frage, ob das ein Scheinzugeständnis war, das Sie jetzt vor der Bürgerschaftswahl geben, um das Thema tot zu bekommen, oder ob das ein ernst gemeintes Zugeständnis war.
Deshalb legen wir Ihnen heute einen gemeinsamen Antrag vor, mit dem Sie ein bisschen à la carte umgehen können. Das heißt, es ist klar, dass Sie bei dem Thema der Quoren nicht bereit sind, einen Millimeter weiterzugehen, aber vielleicht bei der Verbindlichkeit, wenn der Bürgermeister sagt, darüber lasse er mit sich reden. Das können Sie auf der Grundlage dieses Antrags, der zwei
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geteilt ist, einerseits die Verbindlichkeit, andererseits die Quoren. Wir bitten Sie zu sagen, wir gehen jedenfalls in den Teilfragen, wie Sie es angekündigt haben, darauf ein.
Bei allen Differenzen müssen wir sagen, dass sich 30 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger insgesamt deutlich hierfür ausgesprochen haben. Sie sollten an der Stelle auch im eigenen Interesse gucken, dieses nicht als Wahlkampfgeplänkel verkommen zu lassen. Wir wollen wieder dahin zurück, wo wir 2001 in der Frage der Demokratie miteinander aufgehört haben. Grundfragen der Demokratie erfordern den Konsens der Demokraten. Das war früher so und dahin möchten wir gern wieder mit Ihnen zurück. Deshalb sollten wir wenigstens dieses Thema im Verfassungsausschuss miteinander weiterbewegen. Das erwarten die Hamburgerinnen und Hamburger von uns. - Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Voet van Vormizeele, anders herum wird ein Schuh daraus. Dieser Antrag ist Ihre letzte Chance, dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten.
Wo bleibt denn Ihr sonst immer so großer Spürsinn für Stimmungen in der Stadt? Sie hätten hier die Möglichkeit, genau wie Herr Müller gesagt hat, das Thema mit in den Verfassungsausschuss zu nehmen und zu sagen, der Bürgermeister hat gesagt, wir wollen einmal darüber reden. Das ist an der Stelle nicht passiert. Es ist ein Angebot, deshalb haben wir es Ihnen bewusst à la carte serviert, darauf einzugehen. Das wollen Sie nicht und so bleibt für uns nur die Erkenntnis, Sie wollen keinen Konsens und Sie wollen kein Signal in die Stadt geben, wie Sie das Thema verstanden haben. Damit ist die Frontenlage für den 24. Februar klar, dass es auf der einen Seite des Hauses zwei Parteien gibt, die klar zu Volksentscheiden und zur Verbindlichkeit stehen, und dass auf der Seite des Hauses eine Partei ist, die Volksentscheide missachtet hat und offensichtlich auch weiter missachten will. Das werden wir den Hamburgerinnen und Hamburgern erklären und dann können die am 24. Februar ihre Entscheidung treffen. Insofern ist der 24. Februar ein Volksentscheid darüber, wie weiter mit dieser direkten Demokratie in dieser Stadt verfahren werden soll. - Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Spethmann, wir sind
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beide Mitglieder des Weißen Rings, einer über alle Fraktionsgrenzen hinweg anerkannten Opferschutzorganisation, und setzen uns - das nehme ich Ihnen persönlich auch ab - für diese Belange in unseren politischen Funktionen ein. Gerade vor diesem Hintergrund finde ich es unangemessen, wie Sie mit diesen Fragestellungen umgehen. Man kann selbstverständlich zu der Frage der Gesetzesnovellierung geteilter Ansicht sein, aber man kann nicht geteilter Ansicht darüber sein, dass wir uns von der Innenbehörde im Ausschuss zu der Ziffer 2 des Antrags, zu der Frage, was die Polizei unternimmt, welche Möglichkeiten und Grenzen gibt, Bericht erstatten lassen. Darüber kann es in diesem Hause keine zwei Meinungen geben.
Wir sind auf Bundesebene durchaus im Einvernehmen miteinander Schritte gegangen. Darauf hatte meine Kollegin Frau Mandel auch schon hingewiesen. Das Gewaltschutzgesetz wurde mit Zustimmung der CDU im Bundestag verabschiedet, wir haben jetzt den Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches. Da muss man sich fragen - das ist der Punkt, an dem wir ansetzen -, ob das an der Stelle landesrechtlich so flankiert ist, dass es auch in allen Fällen, um die es geht, vernünftig greift. Das Gewaltschutzgesetz setzt darauf, dass das Opfer erst einmal etwas tun muss, das Opfer muss zum Gericht gehen, das Opfer muss sich kümmern - so steht es in Ihrem Flyer zum Thema Stalking -, es muss Beweise sammeln und dann gibt es irgendwann eine Anordnung. Das ist eine ganze Menge, was wir dem Opfer an der Stelle zumuten. Das ist Punkt 1.
Punkt 2: Es gibt eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Was passiert, wenn sich der Täter - so war es im Falle der jungen Frau - der Anordnung widersetzt? Welche Möglichkeiten gibt es hier für den Staat, für die Polizei? Klar, es ist eine Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz, man kann zum Beispiel eine Anzeige aufgeben. Auch da muss natürlich erst etwas passieren. Unsere Überlegung ist aber, ob wir nicht auch nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz im Polizeigesetz das Näherungsverbot, das Kontaktverbot wollen. Das ist ja nicht irgendeine spinnerte Oppositionsidee, sondern dieses geschieht in einem anderen Bundesland. Das ist etwas anderes - das wissen Sie auch, weil Sie sich in dem Bereich auskennen - als die Wegweisung, die sich auf den häuslichen Zusammenhang bezieht, und auch das Betretungsverbot bezieht sich auf die Wohnung von Täter und Opfer, wenn sie zusammenleben. Das heißt, in den Fällen von Stalking, bei denen es um Expartnerschaften geht und Täter und Opfer gar nicht zusammengewohnt haben, müssen wir diese Lücke schließen, wo es ein Näherungsverbot und ein Kontaktverbot gibt. Das gibt es nach dem Gewaltschutzgesetz, aber nicht nach dem hamburgischen Polizeirecht. Darum geht es uns an der Stelle. Sie wissen ganz genau, wenn wir es im Polizeirecht verankern, dann haben wir bei entsprechenden Anhaltspunkten, die darauf hinweisen, dass verstoßen wird, die Möglichkeit, dann auch eine Ingewahrsamnahme anzuordnen. Die hilft natürlich auch nicht ewig, das ist klar, sondern es gibt die Grenzen des Paragrafen 13 im Hamburgischen SOG, aber das ist ein Warnschuss, der an der Stelle gegeben wird. Man kann den potenziellen Täter vor einer Eskalationssituation für eine gewisse Zeit aus dem Verkehr ziehen. Genau das hätte in diesem Falle auch dem Opfer helfen können und deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht.
An der Stelle nenne ich einige Zahlen. Wir haben gestern durchaus emotional und hitzig über das Thema Jugendgewalt und Innere Sicherheit diskutiert. Wir haben aber als weitere Bereiche, bei denen sich die Gewaltentwicklung in den letzten Jahren massiv gezeigt hat, innerfamiliäre Gewalt, häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen. Das zeigen die uns vorliegenden Opferzahlen. Ich hatte gestern von insgesamt 20 Prozent Zunahme bei den Opfern seit 2001 gesprochen. Wenn man sich die Zahlen geschlechtermäßig anguckt, dann sind in der Zeit von 2001 bis 2006 18 Prozent mehr Männer Opfer geworden, aber 23 Prozent mehr Frauen. Das heißt, die Gewaltentwicklung in dieser Stadt geht erheblich, und zwar überdurchschnittlich, zulasten von Frauen. Genau deshalb wird es weiter Politik der SPD-Fraktion sein, dass unser Landesrecht immer auf der Höhe der Zeit sein muss. So war es immer unter der SPD. Wir haben es vor 2001 auch auf den Weg gebracht. Wir wollen, dass das weiterhin so bleibt und deshalb sollten Ihnen diese Zahlen Anlass zur Sorge geben.
Wir haben weitere Zahlen. Wir haben abgefragt, wie sich die Wegweisung entwickelt hat. 2002 gab es 961 Wegweisungen, im Jahre 2006 sind wir bei 828 Wegweisungen und Betretungsverboten angekommen. Die Zahlen sind also - mit leichter Schwankung - rückläufig, obwohl es eine Dunkelfeldaufhellung gegeben hat und obwohl es seitdem das Gewaltschutzgesetz gibt.
- Ja, die Zahlen müssten eigentlich weiter nach oben gehen. Trotzdem bleibt die Zahl der Wegweisungen und Betretungsverbote gleich.
Schöpfen wir wirklich alle Möglichkeiten aus? Genau deshalb wollen wir mit Ihnen - wir können das nicht coram publico in allen Einzelten machen - die Diskussion im Innenausschuss suchen, ob die Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder nicht. Wir wollen das nicht parteipolitisch diskutieren, sondern im Sinne der Opfer. Dieser Diskussion sollten Sie sich als Mitglied des Weißen Rings - ich betone es noch einmal - ernsthaft widmen und deshalb in Ruhe im Innenausschuss miteinander sprechen.
Wir wollen zum Beispiel auch wissen, wie sich die Strafbarkeit im Bereich Stalking entwickelt. Wir hatten die Zahlen abgefragt. Im ersten Halbjahr gab es 84 Strafverfahren mit dem neuen Straftatbestand Stalking. Wie hat sich das entwickelt, wie ist das Anzeigeverhalten in dem Bereich? Das sind alles Fragen, die die Stadt und viele Frauen in dieser Stadt angehen. Wir wollen das Thema weiter mit Ihnen behandeln und auch alle Punkte des Berichtsersuchens; das hatte Frau Möller angesprochen. Es gibt viele Fragen: Was machen sie bei Gefährdeanalysen? Wird das gemacht? Mit welchem Ergebnis? Was passiert an der Stelle? Wenn Sie wirklich so viel Interesse am Opferschutz haben, wie Sie uns erzählen - Sie wollen uns immer weismachen, dass Sie die Opferschutzpartei sind -, dann müssen Sie mit uns darüber sprechen. Überweisen Sie deshalb diesen Antrag an den Innenausschuss, stellen Sie sich dort der Diskussion und weichen Sie der Diskussion nicht aus. - Vielen Dank.
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In 108 Tagen ist Bürgerschaftswahl und seit Ende Oktober 2001 amtiert in Hamburg ein CDU-geführter Senat. Sechs Jahre hatten Sie Zeit, in dieser Stadt etwas gegen die Waffenkriminalität, die Messerkriminalität und die Gewaltkriminalität zu tun. Sechs Jahre hatten Sie Zeit, der Jugendgewalt in Hamburg Herr zu werden, so wie Sie es gemeinsam mit Herrn Schill und Herrn Kusch den Hamburgerinnen und Hamburgern versprochen haben. Sechs Jahre hatten Sie Zeit, Ihren Worten Taten folgen zu lassen. Doch was machen Sie? Statt im Programm für Ihre ersten 100 Tage findet sich die Bekämpfung der Jugendgewalt nun in Ihrem Programm für Ihre letzten 100 Tage.
Sie begehen die Peinlichkeit, einen wesentlichen Teil Ihres Papiers nun auch noch mit dem Konzepttitel "earlystarter" zu bezeichnen. Nein, meine Damen und Herren,
mehr Last Minute als mit diesem eilig zusammengeschusterten Konzept geht es nicht.
Es ist zu spät, um in der Sache etwas zu bewegen und es ist zu spät, um als glaubwürdig wahrgenommen zu werden. Wahrnehmung ist ein gutes Stichwort. Wegsehen findet nicht mehr statt, hat gestern Frau Dinges-Dierig zur neuen Antigewaltdoktrin des Senats gesagt. Peinlicher kann ein Eingeständnis des Senats überhaupt nicht sein.
Mit gestörten Wahrnehmungen geht es weiter. Nehmen wir das Interview des Innensenators aus der gestrigen "Hamburger Morgenpost". Da haben Sie auf die Frage:
"Ihr Handlungskonzept kostet 2008 […] 2,5 Millionen Euro. Ist das nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein? Der Gehweg zur Elbphilharmonie sollte 16 Millionen Euro verschlingen."
geantwortet:
"Es geht hier nicht ums Geld. […] Hätte es eine Million mehr gekostet, wäre das kein Problem gewesen."
Aha, Geld hat offenbar keine Rolle gespielt. Das sieht man bei den 2,5 Millionen Euro auch bei der kargen Ausbeute. Aber dass es doch auch hätte mehr sein können, das sagen Sie da an der Stelle. Also die Frage, wie es um die Stellenstreichungen bei der Polizei und den Hilfeleistungen in den Stadtteilen zur Ursachenbekämpfung steht? - Komplette Fehlanzeige.
Ein weiterer Punkt ist die Kürzung. Da fragt Sie die "Hamburger Morgenpost":
"Wurde im Sozialbereich nicht zu viel gekürzt?"
Darauf sagt der Innensenator:
"Nein, überhaupt nicht. Seit 2002 haben wir viele Maßnahmen eingeführt, denken Sie nur an den sehr erfolgreichen 'Cop4U'".
Da muss ich sagen, Herr Senator, dass Cop4U nicht das ist, was wir in unserer Stadt unter Sozialpolitik verstehen. Das zeigt, dass Sie bei diesem Themenfeld überhaupt nichts verstanden haben.
Es macht deutlich, dass Sie in der Ursachenbekämpfung - Integrationsdefizite, niedriger Bildungsstand, soziale Problemlagen, was bekanntlich als Brandbeschleuniger bei jungen Gewalttätern wirkt - überhaupt nichts bewegt haben. Hier haben Sie komplett versagt und auch deswegen gefährden Sie mit Ihrer Politik die Innere Sicherheit dieser Stadt.
Auch auf der repressiven Seite gibt es eine Reihe von Versäumnissen. Wir haben zig Konzepte vorgelegt, beispielsweise wie Hamburg entwaffnet werden kann und haben Sie zur Abstimmung vorgestellt. Sie haben das alles abgelehnt, haben dann taktiert und jetzt wollen wir einmal sehen, ob vielleicht bis Weihnachten ein Waffenverbot auf dem Kiez kommt. Das ist angesichts der Opfer auf dem Kiez, die es jedes Wochenende gibt, nicht nur peinlich, sondern schlichtweg unerträglich.
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Herr Nagel, Sie haben den Kiez zu Ihrer Chefsache gemacht und was ist das Ergebnis Ihrer sogenannten Chefsache? - Mehr Gewalt, mehr Opfer trotz Videoüberwachung, trotz hilfloser Präsenzverstärkung in den Wochenendnächten. Der Senat hat außer einer Skandaleinrichtung in der Feuerbergstraße nichts zu Wege gebracht in der Bekämpfung der Jugendgewalt und der Gewalt auf Hamburgs Straßen.
Nehmen wir die Straßengewalt. Eine Vervierfachung von 2001 bis 2006. Wir haben seit 2001 20 Prozent mehr Opfer von Straftaten in Hamburg. Eines sage ich Ihnen auch: Den Messeropfern nützt es wenig, dass wir vielleicht weniger Versicherungsbetrügereien oder in anderen Delikten Rückgänge haben. Das ist Ihr Verständnis von Auslegung der Kriminalitätsstatistik, die an dem Sicherheitsempfinden der Menschen in dieser Stadt vorbeigeht.
Dass wir Ihnen jetzt den Unterschied zwischen objektiver Sicherheitslage und subjektivem Sicherheitsempfinden erklären müssen, ist mittlerweile ein Treppenwitz der Geschichte. Im Gegensatz zu uns - das sage ich deutlich für die SPD - haben Sie nicht die richtigen Lehren aus Versäumnissen, die auch die Sozialdemokratie vor 2001 zu verantworten hat, gezogen. Was für uns 2001 der Hauptbahnhof war, droht für Sie jetzt der Kiez zu werden. Sie hatten sechs Jahre Zeit und Sie haben diese Zeit nicht genutzt. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das mit der wachsenden Stadt - da werden sich auch einige im Senat ein Stirnrunzeln nicht verkneifen können - hatten wir uns eigentlich anders vorgestellt und nicht, dass wachsende Stadt gleichbedeutend ist mit wachsender Gewalt auf dem Kiez. Genau den Zusammenhang haben Sie aber hergestellt und das kann an der Stelle nicht das Ergebnis sein. Nicht einmal die Interpretation von Herrn Nagel ging soweit zu sagen, wachsende Stadt sei wachsende Gewalt auf dem Kiez. Einmal mehr sind Sie, Herr Warnholz, Ihrem politischen Anspruch treu geblieben.
Ihre politische Wahrnehmung geht offensichtlich bis 1997, maximal noch bis 2001. Es ist schön, dass Ihnen die Innenbehörde noch einmal die alten Statistiken herausgegraben hat, doch irgendwie ist die Zeit weitergegangen und dies hat zum Beispiel zur Folge, dass wir uns noch einmal die Bilanz der Straßengewalt angucken. Dazu hat nämlich keiner von Ihnen etwas gesagt. 2001 - ich habe noch einmal nachgesehen - hatten wir 762 Straßengewaltdelikte. Das ist schwere und gefährliche Körperverletzung im öffentlichen Raum, also die richtig schweren Delikte. Im Jahre 2006 waren es 3.058 und bis Ende September dieses Jahres 2.548 bei einer Steigerungsrate in diesem Jahr von 15 Prozent. Wir werden am Jahresende sehen, wo wir ankommen und wie Ihre Schlussbilanz im Bereich der Straßengewalt aussieht. Da nützen Ihnen die anderen Delikte, die Sie aus irgendwelchen uralten Statistiken herauskramen, nichts, wenn Ihre Schlussbilanz an dieser Stelle negativ sein wird.
Kommen wir noch einmal zu dem Neun-Säulen-Konzept. Eine Säule scheint Ihnen hier schon weggebrochen zu sein, nämlich die Säule der Justizbehörde. Wo ist eigentlich Senator Lüdemann, wenn es hier darum geht, Strafverfahren zu beschleunigen, sich intensiver um Intensivtäter im Bereich der Justiz kümmern zu wollen?
Es wäre angemessen gewesen, bei einer solchen Diskussion an dieser Stelle dabei zu sein. Das ist nicht der Fall und auch das ist peinlich.
Sie reden immer davon, dass Strafe der Tat auf dem Fuße folgen müsse. Unsere Anfragen haben gezeigt, dass der Anteil von beschleunigten Jugendverfahren während Ihrer Amtszeit erheblich gesunken ist. Sie reden immer viel und die Wahrheit sieht dann anders aus.
Frau Dinges-Dierig ist immerhin gekommen, aber eine Sache sollten wir auch aus Ihrer Säule des Konzepts hier noch einmal thematisieren, dass Sie die Gesetze, was das Thema Schulzwang und so weiter angeht, die wir hier mit unterschiedlichen Mehrheiten beschlossen haben, jetzt auch durchsetzen. Das ist sozusagen der Beschluss des Senats von gestern, Gesetze, die hier beschlossen worden sind, durchzusetzen. Das soll jetzt als Innovation von Ihrer Seite verkauft werden und das ist einfach peinlich.
Als letzter Punkt das Thema Vernetzung von Behörden. Es ist immer interessant, das Internet macht es möglich, Herr Nagel, zu schauen, was Sie schon einmal zu dem Thema Vernetzung von Behörden gesagt haben, zum Beispiel im Januar. Sie sagten, es solle ein Haus des Jugendrechts geben, eine sehr gute Sache, und alle, die mit Jugendkriminalitätsbekämpfung zu tun haben, sollten unter einem Dach sein. Das war wortwörtlich Ihr Zitat nach dieser Fachkonferenz, die in Hamburg stattgefunden hat. Und was sehen wir jetzt? Unverbindliche Fallkonferenzen sind an der Stelle dabei herausgekommen. Das ist Ihr toller Einsatz gegen Behördenegoismen im Bereich Bekämpfung der Jugendkriminalität. Auch das ist peinlich und fällt auf Sie zurück, Herr Nagel.
Ihre Rede war einfach hilflos und es passt zu Ihrem Agieren zu diesem Thema in den letzten Wochen, Monaten und insbesondere Tagen. Wenn Sie dann auch noch sagen, das Thema Jugendgewalt eigne sich nicht für eine Diskussion im Wahlkampf, dann sagt das wirklich der Richtige. Das sagt derjenige, der sich von Ronald Barnabas Schill nach Hamburg hat holen lassen. Das ist peinlich und wird auch auf Sie zurückfallen. Deswegen wird es an dieser Stelle eine thematische Schwerpunktsetzung auch in diesem Bereich geben. Sie werden sich bis zum 24. Februar noch viele kritische Fragen gefallen lassen müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Abseits mancher Koalitionsspekulationen in diesen Tagen haben der Erste Bürgermeister und - gerade jüngst - der neu gewählte CDULandesvorsitzende eine neue Wortkreation präsentiert: Sie wollen eine Fortführung der Koalition mit den Bürgern dieser Stadt. Das hört sich gut an, aber allen aufrechten Demokraten wird das Wort von der Bürgerkoalition im Halse stecken bleiben und auch Ihnen wird es stecken bleiben.
Denn man fragt sich - das sollten Sie sich gelegentlich auch fragen -, mit welchen Bürgern koalieren Sie eigentlich?
Mit den 75 Prozent, die gegen den LBK-Verkauf 2004 votiert haben? Mit den Bürgern, die 2004 Hamburg ein neues Wahlrecht gegeben haben? Mit den 100.000 Menschen, die in den vergangenen Monaten mehr als deutlich für mehr Demokratie votiert haben? Nein, seit letztem Donnerstag weiß ganz Hamburg, wer ihre wahren Koalitionspartner sind.
Freiherr von Beust koaliert mit kleinen, elitären Kreisen, mit dem Geld und mit dem Hochadel in dieser Stadt. Sie alle eint die Erkenntnis, wie man mit einem üblen Gebräu aus Halbwahrheiten, Peinlichkeiten und Demagogie öffentliche Meinungsbildung manipulieren kann. Genau das erleben wir täglich in neuen Fassetten.
Da haben wir den Handelskammerpräses Dreyer als Vertreter der einflussreichsten Lobbygruppe. Wir haben den Kaffeekönig Darboven, den Partner aus dem Café Ole, wir haben als Vertreter vergangener Epochen den ehemaligen Kohl-Intimus Fritzenkötter. Dann haben wir den besonders "unabhängigen" Ex-Senatssprecher Mohaupt und als offenbar ganz neue Expertin in Sachen Volk und Demokratie die Prinzessin zu SchleswigHolstein.
Diese Prinzessin lässt sich dann mit dem Satz zitieren: Politiker könnten besser als wir Bürger über komplexe Sachfragen entscheiden.
Das ist angesichts Ihrer Politik eine mehr als zweifelhafte Feststellung.
Gerade der Ihnen politisch, finanziell und sozial auf die Füße fallende Verkauf der Hamburger Krankenhäuser gegen das Volksvotum war und ist ein Beweis dafür, dass die Bürger es besser wissen als Sie, meine Damen und Herren.
Nein, die angebliche Koalition ist eine durchsichtige CDUWählerinitiative und sie ist ein Beleg dafür, wie groß die Distanz zwischen Ihnen und den Hamburgerinnen und Hamburgern mittlerweile ist.
Sie haben in den vergangenen Jahren - man muss es so direkt sagen - in der direkten Demokratie dieser Stadt eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Erst haben Sie 2004 zwei Volksentscheide kassiert, dann haben Sie aus Gründen der Effizienzsteigerung auch bei der Volksgesetzgebung selbst Hand angelegt mit der Folge zum Beispiel, dass der Volksentscheid jetzt von einer Privatfirma ausgezählt wird, die einige Pannen zu verantworten hat. Nun bekämpfen Sie die direkte Demokratie in unserer Stadt unter dem wirklich dummdreisten Motto "Rettet die Verfassung". Sie wollen das Volk vor sich selbst schützen und nehmen es einmal wieder mit der Wahrheit nicht genau.
CDU-Senat und -Fraktion verschweigen, dass es auch weiterhin doppelte Quoren beim Volksentscheid geben soll, es weiterhin Minderheitsentscheidungen nicht geben kann. By the way, mit welchem Quorum wurden Sie eigentlich hier ins Rathaus gewählt? Sie haben 2001 weniger als 20 Prozent und 2004 knapp über 30 Prozent hinter sich gebracht. So viel zum Thema Minderheitendemokratie, meine Damen und Herren.
Sie verschweigen, dass es bisher immer Sie waren, die nicht über eine stärkere Verbindlichkeit von Volksentscheiden reden wollten, und Sie verschweigen, dass Sie die Möglichkeit hatten - wenn Sie wirklich meinen, dass das, was da vorgelegt worden ist, verfassungswidrig ist -, das Verfahren zu stoppen und zum Verfassungsgericht zu gehen. Das haben Sie nicht getan und deshalb ist das eine hergesuchte Argumentation.
Ihr Umgang mit dem Volksentscheid zeigt, die direkte Demokratie ist für Sie Teufelszeug. Ihre angebliche Bürgerkoalition ist nur für diejenigen gedacht, die mit Ihnen auf irgendwelchen Glamourevents in dieser Stadt am Champagnerglas nippen. Die Bürger aus Initiativen, aus Gewerkschaften, aus Vereinen und Verbänden, die tagtäglich für ein menschliches Hamburg arbeiten, haben in Ihrem Demokratieverständnis keinen Platz.
- Nein.
Deshalb ist dieser Volksentscheid eine erste vorgezogene Abrechnung mit dem Demokratieverständnis, das Sie haben, mit Ihrer Spaltung der Stadt, bei der Teilhabe am Haben und Sagen. Der Freiherr mit den monarchischen Anwandlungen wird seine Quittung bekommen - so oder so -, entweder schon am 14. Oktober oder erst am 24. Februar. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat:
"Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Her
kunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität in einer aufgeklärten und toleranten Gesellschaft keinen Platz haben darf. (…) Wir wissen: Gleichbehandlung ist noch lange nicht Realität. Unsere Gesellschaft ist in vielen Bereichen noch lange nicht frei von Ressentiments."
Das ist eine richtige Aussage. Gemacht hat sie der Erste Bürgermeister am 16. Juni 2006 im Deutschen Bundesrat, als über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gesprochen wurde.
Doch die richtige Konsequenz hat er aus dieser Einlassung nicht gezogen. Erst hat der Senat versucht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auszudünnen und an wichtigen Stellen zu demontieren. Sie haben dazu einen eigenen Antrag im Bundesrat eingebracht, der wesentliche Teile dieses Gesetzes zu Fall bringen wollte. Das ist Ihnen nicht gelungen. Viel schlimmer aber - das ist der Anlass für diesen heutigen Antrag - ist die praktische Umsetzung in Hamburg.
Die Hamburger Stellen schweigen dieses Gesetz tot, es gibt keine Informations- und keine Umsetzungsstrategie und man muss es ganz klar sagen, der Einsatz gegen Diskriminierungen findet vom CDU-Senat allenfalls in Sonntagsreden statt und das ist einer liberalen Weltstadt wie Hamburg nicht würdig.
Deshalb wollen wir heute eine entsprechende Informationsoffensive auf den Weg bringen und haben hierzu diese Initiative vorgeschlagen. Wir sagen, dass wir nach dem Vorbild beispielsweise von Berlin - auch in Brandenburg gibt es eine ähnliche Initiative - eine Antidiskriminierungsstelle in Hamburg brauchen, denn - auch das zeigt dieses eine Jahr AGG - viele Menschen wissen gar nicht, welche Möglichkeiten sie mit dem Gesetz haben und welche Rechte ihnen zustehen. Das finden wir für einen Rechtsstaat nicht akzeptabel. Wir wollen das ändern. Als tolerante, weltoffene Stadt sollte Hamburg Vorreiter sein im Kampf gegen jede Form von Diskriminierung.
In Berlin läuft das an. Da geht es darum, über die Rechte aufzuklären, den Betroffenen Mut zu machen, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Das unterstreicht den Handlungsbedarf. Wenn man sich im Internet anguckt - vielleicht haben Sie das einmal gemacht, Frau Koop -, welches Repertoire an Möglichkeiten die Berliner Antidiskriminierungsstelle anbietet, kann Hamburg sich eine gute Scheibe davon abschneiden. Sie haben, das war den Medien zu entnehmen, gesagt, das ist alles nichts, das brauchen wir gar nicht, das ist alles Quatsch.
Zu dem Thema Antidiskriminierungsstelle haben Sie gesagt,
"Das klinge, als wolle man die Menschen zum Klagen tragen. Gleichbehandlung der Menschen müsse aber über Erziehung erreicht werden."
Das ist Ihre Einlassung zu diesem Thema. Wir sagen, es geht bei uns nicht darum, zusätzliche Bürokratie zu erzeugen. Es geht uns darum, Hilfe zur Selbsthilfe zu leis
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ten, und da braucht es, wenn ein solches neues Gesetzeswerk umgesetzt werden soll, auch Hilfestellung von staatlicher Seite. Genau das wollen wir den Menschen geben. Das wollen Sie nicht.
Ein bisschen muss man wieder an das denken, was die Zweite Bürgermeisterin sagte:
"Derjenige, der wirklich Hilfe benötigt, der wird sie auch bekommen."
Das ist der Punkt, den mein Kollege Kienscherf in jeder sozialpolitischen Debatte zu Recht anbringen kann. Auch an dieser Stelle erweist sich der Satz der Zweiten Bürgermeisterin als hohles Gewäsch.
- Doch, das ist so.
Es ist sehr interessant, was der Erste Bürgermeister im Bundesrat gesagt hat, als die Debatte zum Antidiskriminierungsgesetz weiter ging.
"Meine Damen und Herren, jede Art von Diskriminierung ist unanständig, ja unmoralisch. Jede Art von Diskriminierung gilt es zu verurteilen. Doch nicht jedes unanständige, verurteilenswürdige oder unmoralische Verhalten kann juristische Konsequenzen haben."
So die Aussage des Ersten Bürgermeisters. Das ist doch interessant für eine Partei, die den Anspruch, die Partei von Recht und Ordnung zu sein, wie eine Monstranz vor sich her trägt und an dieser Stelle die Hilfe und den Schutz von Opfern von Diskriminierung so wenig ernst nimmt, dass sie nicht einmal ordentlich darüber informieren will. Das ist beschämend für eine weltoffene und liberale Stadt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Fangen wir vielleicht mal kurz mit dem Thema dieser Werbeaktion an beziehungsweise der Frage, ob es sehr sinnvoll ist, das auf den Hamburger Briefkästen ein solcher Aufkleber zu finden ist.
Wir haben in den letzten Tagen versucht, eine interfraktionelle Verständigung hinzubekommen, weil es eigentlich eine sinnvolle Sache ist und hier im Haus sogar befürwortet wird, die Leute auffordern, an dieser erleichterten Briefabstimmung teilzunehmen und Sie darauf hinzuweisen, dass jeder Briefkasten ein Wahllokal ist, und zwar unabhängig von der Frage, ob man für oder gegen diesen Volksentscheid ist.
Wo haben Sie an dieser Stelle das Problem, hier eine Werbung für den Volksentscheid durchzuführen, denn Sie können auch für Ihre Kampagne werben und trotzdem nehmen die Leute daran teil. Nein, hier ist der Beweis, dass es Ihnen darum geht, diesen Volksentscheid zu hintertreiben. Ein weiterer Beweis Ihrer Verlogenheit bei diesem Thema ist, dass Sie den Termin in den Oktober und nicht auf den Wahltag gelegt haben.
Wenn Sie sich jetzt als Retter der Verfassung hinstellen, so werden sich viele Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt die Frage stellen: Wer rettet die Verfassung vor der CDU?
Und wir erklären Ihnen: Die Bürgerinnen und Bürger werden Ihnen in dieser Kampagne nicht auf den Leim gehen.
Herr Müller hatte bereits auf die einschlägigen Erfahrungen der CDU mit der Verfassung hingewiesen. Zweimal hat es eine Klatsche in dieser Wahlperiode gegeben. Wir können auch immer wieder an 1993 erinnern. Das war die Höchststrafe für eine demokratische Partei, dass wegen Ihrer verfassungswidrigen Kandidatenaufstellung die Wahl wiederholt werden musste.
Insofern sollten Sie mit dem Spruch - Rettet die Verfassung - sehr vorsichtig sein.
Haben Sie eigentlich zwischendurch einmal das Gesetz, als Sie das dann bei irgendeiner Werbeagentur in Auftrag gegeben haben, gelesen, um was es hier eigentlich geht?
Man sollte doch sehr vorsichtig sein, wenn man dann das Wort Populismus an mehreren Stellen in den Mund nimmt, beispielsweise, ich zitiere:
"Diese Änderung würde dem Populismus Tür und Tor öffnen."
Wenn man sich das Ganze durchliest, was vor Populismus nur so strotzt, so muss man sich wirklich fragen, ob Sie sich gelegentlich dann auch mit den Inhalten noch einmal befassen, die Sie uns hier zur Abstimmung vorlegen.
Dann gehen wir einmal weiter in dem Papier auf die Seite mit den 66,6 Prozent. Die Buchstaben sind so groß geschrieben, dass das auch Ihre Hinterbänkler lesen können. Hier sagen Sie, dass diese Prozentzahl bisher für eine Verfassungsänderung ausreicht und jetzt bei den Bürgerinnen und Bürgern nur noch 35 Prozent. Auch hier hilft vielleicht mein kleiner Blick in die Verfassung, denn auch eine Verfassungsänderung wegen des Volksentscheides macht hier eine Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich. Das Zustimmungsquorum ist doch erst der zweite Teil. Vielleicht sollten Sie wenigstens einmal die Verfassung zu Ende lesen.
Daher ist auch das an der Stelle reine Demagogie.
Zum Thema der einfachen Gesetzgebung ist bereits einiges ausgeführt worden. Aber wirklich die Krone setzt hier Ihre Einlassung zum Thema auf, dass 2,5 Prozent der Wähler die Gesetzgebung blockieren können. Hier muss man zuerst einmal erklären, was der Volksentscheid an dieser Stelle will. Der Volksentscheid sagt nicht, dass der Bürgerschaft verboten wird, Volksentscheide zu ändern, sondern er sagt an der Stelle, dass es für das Volk eine erleichterte Möglichkeit geben soll, das Recht des Volksentscheids wieder in die eigene Hand zu nehmen. Das heißt, das Letztentscheidungsrecht zu haben.
Es ist klar, dass eine Regelung, der Bürgerschaft zu verbieten, gegen Volksentscheide vorzugehen, verfassungswidrig wäre. Das war auch der Punkt, der angeschnitten worden ist, dass das hinsichtlich des Homogenitätsgebots eine Verletzung von Artikel 28 gewesen wäre. Daher haben wir uns aus verfassungsrechtlichen Gründen dagegen entschieden.
Wir aber sagen Folgendes: Das Volk, das sowieso im Verfahren der Gesetzgebung benachteiligt ist, wenn es selbst ein Gesetz machen will, sollte in einem solchen Fall die Möglichkeit haben, dieses Recht wieder an sich zu ziehen, wenn eine Regierungsmehrheit sich einem Volksentscheid widersetzt. Das ist genau der Inhalt.
Es ist wirklich der blanke Hohn, wenn Sie sagen, Sie wollen ein Vetorecht bekommen, um damit Modifikationen und Verbesserungen an Volksentscheiden verhindern zu können. Das sagen Sie vor dem Hintergrund, den LBK gegen einen Volksentscheid verkauft zu haben. Was war denn das für eine Modifikation und Verbesserung an diesem Volksentscheid? Das sagen Sie zum Wahlrecht, wo Ihnen nachher eingefallen ist, dass das alles nicht geht und mit Ihrer Hinterzimmerpolitik nicht zusammenpasst. Was war denn das für eine Modifikation und Ver