Protocol of the Session on June 23, 2005

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Meine Damen und Herren! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die für Sie bereitgestellten Sitzplätze einnehmen würden.

Die Sitzung ist eröffnet.

Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats haben die Fraktionen beschlossen, heute nach der Wahl eines ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung auch die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds dieses Gremiums durchzuführen. Diese Wahl, Drucksache 18/2478, wurde als TOP 3 c nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.

Da die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds vom Ergebnis der ersten Wahl abhängig ist, finden beide Wahlen getrennt voneinander statt.

Die Wahl eines Mitglieds der Kommission für Bodenordnung findet im Anschluss an die Fragestunde statt, die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds sodann nach dem ersten Debattenpunkt.

Wir kommen damit zur

Fragestunde

Mir ist mitgeteilt worden, dass Frau Güçlü ihre Frage zum Thema "Informationsschreiben zur Staatsangehörigkeit" nicht stellen kann, da sie bedauerlicherweise erkrankt ist. Wir wünschen ihr von hier aus alles Gute zur Genesung.

Dann rufe ich den zweiten Fragesteller und damit den Abgeordneten Klooß auf.

Die Hamburgische Notarkammer hat in der Versammlung vom 17. Juni 2005 einstimmig die von der Justizbehörde entworfene Notarverordnung abgelehnt; gleichzeitig haben die Hamburger Notare jedoch Vorschläge von möglichen Maßnahmen zur Unterstützung der justizpolitischen Ziele der Justizbehörde gemacht.

(Glocke)

Herr Abgeordneter! Einen kleinen Moment. Der Direktor hat eine sehr wohltönende Stimme, aber ich kann Sie nicht mehr verstehen, wenn beide sprechen. Fahren Sie bitte fort.

Ich frage den Senat: Warum hält es der Senat vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass sich auch die Handelskammer Hamburg für die Beibehaltung der gewachsenen, bewährten Strukturen des Hamburgischen Notarwesens ausgesprochen hat, weiterhin für notwendig, die Deputation der Justizbehörde über den Entwurf der Notarverordnung am heutigen Tage mit dem Ziel abstimmen zu lassen, die Verordnung noch im Juni 2005 zu erlassen?

Herr Staatsrat Lüdemann.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Klooß! Das Parlament hat sich in der Vergangenheit darüber beschwert, dass die Fragestunde so langweilig ist, weil nur vom Sprechzettel abgelesen wird. Daher werde ich jetzt ganz sportlich frei zu Ihnen sprechen und nicht alles ablesen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich könnte jetzt antworten und sagen, dass der Senat nicht über diese Verordnung abstimmen lässt und im Übrigen der Senat sich damit nicht befasst hat. Ich weiß aber, dass Ihre Frage darauf abzielt, warum heute in der Deputation über diese Sache verhandelt wird.

Hierzu kann ich Ihnen erklären, dass wir der Notarkammer Anfang Mai unseren Verordnungsentwurf übersandt haben. Wir haben Mitte Mai auch die Deputation der Justizbehörde über unser Vorhaben informiert. Wir haben mit der Deputation vereinbart, dass wir in der nächsten Sitzung, also in der Juni-Sitzung, über den Verordnungsentwurf beraten werden. Die Juni-Sitzung wäre turnusmäßig eigentlich am letzten Donnerstag gewesen. Da aber die Hamburgische Notarkammer erst am letzten Freitag getagt hat, wollten wir dem nicht vorgreifen und haben daher den Sitzungstermin um eine Woche verschoben, so dass im Moment parallel um 15.00 Uhr die Sitzung der Justizdeputation tagt.

Wie gesagt, die Beratung der neuen Notarverordnung für diese Sitzung am heutigen Tag ist schon in der Sitzung im Mai vereinbart worden. Insofern gibt es keinen Anlass, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der Deputation abzusetzen.

Eine Nachfrage oder die zweite Frage des Abgeordneten Klooß.

Zur Handelskammer hatten Sie nichts gesagt. Aber ich stelle die zweite Frage:

Ist der Senat der Auffassung, dass im Hamburgischen Notarwesen rechtswidrige Zustände bestehen und warum ist dann der Senat nicht aufgrund der schon bestehenden Kontrolle und Einwirkungsmöglichkeiten, die es in der Bundesnotarordnung gibt, tätig geworden?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Klooß! Der Justizbehörde sind erst in letzter Zeit Anhaltspunkte für ein mögliches Verhalten, das mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht im Einklang steht, bekannt geworden. Seitdem dieses bekannt ist, wird dieser Vorfall untersucht und überprüft.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Klooß.

Warum führt die Justizbehörde mit der Hamburgischen Notarkammer keine Gespräche und Verhandlungen über deren Angebote zur Verbesserung der Notarversorgung in den Außenbezirken der Stadt?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Klooß! Wir führen diese Gespräche. Diese Gespräche sind auch in der Vergangenheit geführt worden. Die Notarkammer hat ihre Vorstellungen zur Notarverordnung sehr ausführlich formuliert. Diese Vorstellungen sind den Deputierten zugänglich gemacht worden und die Deputation wird jetzt über den Verordnungsvorschlag und die Anmerkungen sowie Wünsche

der Notarkammer beraten. Das Ergebnis kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, weil momentan parallel beraten wird.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Klooß.

Warum hat die Justizbehörde nicht die Stellungnahme der Notarkammer, die für die Deputierten bestimmt war, in der Originalfassung an die Deputierten weitergegeben und stattdessen nur eine von der Justizbehörde zerpflückte und kommentierte Fassung verteilt?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Klooß! Das ist richtig. Die Notarkammer hat uns eine Stellungnahme übersandt mit der Bitte um Weiterleitung an die Deputierten. Wir hätten theoretisch dazu eine Stellungnahme in unserem Haus in Form eines Fließtextes vornehmen können und hätten darin immer Bezug auf einzelne Fundstellen nehmen können, wo wir Dinge anders regeln wollen als die Notarkammer und dafür unsere Gründe nennen. Das hat dazu geführt, dass der Text mit unseren Einschüben überliefert worden ist. Wir haben das der Übersichtlichkeit halber so angeordnet, dass man die Fundstellen nicht erst im Text suchen muss. Die Notarkammer hat sich darüber beschwert und erklärt, dass dadurch ihre Stellungnahme – wie Sie es ausgedrückt haben – zerpflückt oder sinnentstellt werden würde. Daraufhin ist den Deputierten zusätzlich auch die Stellungnahme im Original noch einmal übersandt worden.

Bevor ich jetzt zu einer Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen komme, teile ich mit, dass das Präsidium beschlossen hat, den Abgeordneten Grapengeter wegen seiner Bekleidung nicht zu ermahnen. Nachdem wir draußen 27 bis 29 Grad – wir versuchen das gerade, genau zu ermitteln – haben, dürfen Sie heute auch ohne Sakko hier sitzen, meine Damen und Herren. – Jetzt hat der Abgeordnete Dr. Steffen das Wort.

Angesichts der einstimmigen Stellungnahme der Notarkammer, die diese Vorschläge für die Veränderung der Notarverordnung ablehnt, und der unverändert verhärteten Fronten trotz dieses Austausches von Schriftstücken frage ich: Warum ist auf den Vorschlag der Vermittlung von dritter Seite nicht eingegangen worden, da Dritte angeboten haben, hier zwischen dem Senat und der Notarkammer zu vermitteln?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Dr. Steffen! Die Anregung einer Vermittlung von Externen ist mir nicht bekannt. Der Beschlussvorschlag der Notarkammer sieht am Ende vor, hierfür eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die paritätisch besetzt sein soll, um noch einmal die Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten im Einzelnen zu erörtern. Der letzte Satz des Beschlusses zielt darauf ab und das ist meiner Meinung nach auch die Kernintention der Notarkammer: Es soll keine Regulierung durch eine Notarverordnung geben, sondern der letzte Satz des Beschlusses

heißt: Eine solche Arbeitsgruppe sollte die Vorzüge von Maßnahmen der Selbstregulierung angemessen berücksichtigen. Das bedeutet, das Ziel sei keine Verordnung, sondern eine Selbstverpflichtungserklärung oder Selbstregelung der Notarkammer. Das kommt für uns nicht infrage. Das ist in der Vergangenheit schon mehrfach angeboten oder zugesagt worden und hat bis heute nicht zu einem Ergebnis geführt.

(Uwe Grund SPD: Das ist wie mit der Lehrstellen- abgabe!)

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen.

Ist es zutreffend, dass der Justizsenator für dieses kompromisslose Vorgehen, wie Sie es auch gerade geschildert haben, im Vorfeld die ausdrückliche Rückendeckung des Bürgermeister von Beust bekommen hat?

Herr Staatsrat.

Nach Medienberichten sollen sich die Senatoren in ihrer üblichen Vorbesprechung vor dem Senat mit diesem Thema befasst haben, aber ein ausdrücklicher Senatsbeschluss oder Anweisung des Ersten Bürgermeisters ist mir nicht bekannt.

Bevor ich dem Abgeordneten Marx das Wort erteile, will ich einmal versuchen, dort hinten ein wenig aufzuräumen. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie entweder Ihre Plätze einnehmen oder den Plenarsaal verlassen würden. So können wir die Fragestunde nicht durchführen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das gilt auch für die Geschäftsführer. Herr Abgeordneter Marx bitte.