Carsten-Ludwig Lüdemann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie in den letzten Wochen den Medien ent
nommen haben, gab es bei der Erstellung der Strafverfolgungsstatistik in den letzten Jahren Probleme, deren Umfang erst in den vergangenen Monaten bekannt geworden ist. Diese Fehler stehen im Zusammenhang mit dem 2002 eingeführten Statistik-Modul im Datenverarbeitungssystem MESTA und der Verknüpfung mit dem Statistikamt Nord. Es gab Fehler bei der Eingabe. Die Fehler sind zum überwiegenden Teil durch einen Bedienfehler bei der Eingabe erfolgt.
In den insgesamt sehr umfangreichen Eingaben für die Statistikerstellung ist in zahlreichen Fällen vergessen worden, in der Eingabemaske eine bestimmte Markierung bei Jugendstrafen zur Bewährung zu setzen; es gab auch Übertragungsfehler. Wie wir im Zuge der Überprüfung festgestellt haben, gab es auch technische Probleme bei der Übertragung und Weiterverarbeitung der elektronisch kodierten Daten an das Statistikamt, die die einmal elektronisch kodierten Angaben verändert haben.
Wir haben wahrscheinlich auch uneinheitliche statistische Erfassungen bei der sogenannten Vorbewährung in den einzelnen Ländern. Ich kann Sie beruhigen, ich möchte Ihnen jetzt nicht alle technischen Details erläutern, dies würde circa eine Stunde dauern.
Wir haben sehr ausführlich auf die Schriftliche Kleine Anfrage geantwortet und letzten Freitag alle Probleme im Rechtsausschuss stundenlang erklärt. Ich habe nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub Anfang Oktober 2007 von Fehlern bei der Datenerhebung gehört. Wir haben versucht, durch Nacherhebungen die korrekten Zahlen zu erfahren. Dabei sind wir auf weitere Probleme gestoßen und ich gebe zu, das habe ich auch schon gesagt, dass ich die Dimension dieser Probleme zunächst nicht erkannt habe.
Bei nachträglicher Betrachtung muss ich sagen, dass ich die Öffentlichkeit früher hätte informieren müssen. Mein Haus hat zwar den Kriminologen Professor Villmow sehr früh über die Erhebungsfehler informiert und wir haben auch dem Statistikamt Mitteilungen über die Fehler gemacht. Wir haben auch im September in einer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Dressel auf Erhebungsfehler und die laufende Nacherhebung hingewiesen, die Probleme damit aber nicht hinreichend transparent gemacht.
Ich habe aber - auch das habe ich bereits gesagt - nicht wissentlich mit falschen Zahlen Politik gemacht und auch meine Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft - das sage ich hier für Herrn Dr. Steffen noch einmal sehr deutlich - haben nicht vorsätzlich getäuscht. Ich mache ihnen auch keinen Vorwurf, weil die Eingabe dieser statistischen Daten wirklich sehr, sehr kompliziert ist.
Wir haben zwischenzeitlich Maßnahmen getroffen, um die Fehler abzustellen. Wir haben die Eingabemaske bei der Staatsanwaltschaft so verändert, dass bei Jugendstrafen zur Bewährung für die statistische Erhebung die erforderliche Markierung automatisch gesetzt wird, so wie es übrigens auch bei den Erwachsenenstraftaten bisher
üblich war. Diese unterschiedliche Behandlung bei Erwachsenen und Jugendlichen hat die möglichen Eingabefehler noch begünstigt.
Wir haben das technische Problem bei der Datenermittlung erkannt und werden dies mithilfe von externem Sachverstand beheben. Wir werden in der Behörde eine Controllingstelle einrichten, die die verschiedenen Statistiken, die wir bisher in unterschiedlichen Bereichen erhoben haben, zusammenfügt und auf Plausibilität prüft.
Wir haben einen Fehler erkannt, der seit Jahrzehnten gemacht worden ist, Herr Müller, dass Statistiken über die Gefangenenzahlen in einem Amt geführt werden, dass Strafverfolgungsstatistiken woanders geführt werden, aber keiner - das war auch schon zu SPD-Zeiten so - diese Statistiken zusammenfügt und auf Plausibilität überprüft.
Jetzt zur politischen Bewertung. Der Vorwurf lautet, die Justizbehörde hätte das alles viel früher wissen und erkennen müssen; das ist sehr interessant. Jetzt sagen Sie natürlich, es war doch ganz offensichtlich, das hätte jeder viel früher sehen müssen. Fakt ist, dass wir es nicht bemerkt haben.
Ich frage alle Schlaumeier, die sich jetzt melden, warum ihr euch nicht früher gemeldet habt, wenn ihr das offensichtlich gewusst habt.
Dann möchte ich gerne auf den wirklich sehr gelungenen Aufsatz von Professor Villmow verweisen, der am Ende sehr selbstkritisch sagt und sich ausdrücklich mit einbezieht, auch wir zahlreichen Hamburger Kriminologen, die sich quasi berufsmäßig mit diesen Zahlen befassen, auch uns Hamburger Kriminologen ist es jahrelang nicht aufgefallen. Ich glaube, alle diejenigen, die jetzt so laut schreien, sollten diese Selbstkritik einmal sehr ausführlich durchlesen.
Aber Fakt ist auch, dass die Opposition im Moment gar kein Interesse an der Sachaufklärung hat. Die Opposition fordert eine Sondersitzung des Rechtsausschusses, damit das Parlament umfassend informiert werde; dazu waren wir gern bereit. Aber schon vor Beginn der Sitzung geben die Herren Dressel und Steffen Fernsehinterviews, schreien "Skandal" und fordern Rücktritt. Die Inhalte der Beratungen im Ausschuss hat sie offensichtlich überhaupt nicht interessiert.
Und dann, Herr Dr. Dressel, haben Sie eine Presseerklärung herausgegeben, in der Sie mir vorwerfen, ich hätte gelogen. Ich sage hier noch einmal: Ich habe die Frage des Journalisten, so wie ich sie verstanden habe, korrekt beantwortet und das gilt auch heute noch.
Herr Dressel gibt dann eine Presseerklärung heraus, in der die Frage des Journalisten ein ganz klein wenig verändert wird, so wie es seiner Interpretation passt, und fügt meine Antwort an und sagt, ich hätte gelogen. Herr Dr. Dressel, das nenne ich Tarnen und Täuschen, wenn man Interviews bewusst verzerrt.
Nein, Herr Dr. Dressel will sich jetzt verteidigen und wer sich verteidigt, klagt sich an.
Dann gibt es noch den Vorwurf von Frau Goetsch, da sei schwarzer Filz. Nun war ich lange genug selbst Abgeordneter, um zu wissen, wenn so ein Senator erst einmal unter Beschuss gerät, dann muss man das Feuer irgendwie am Brennen halten. Herr Steffen suchte schnell die Änderungen im Beamtengesetz heraus, zog diese heran und sagte, das sei eine Torschlussentscheidung. Der Gesetzentwurf ist dem Parlament bereits im Juli 2007 zugeleitet worden und dann in den zuständigen Ausschüssen sowohl von der SPD als auch von der GAL abgesegnet worden. Sie haben zugestimmt und die GALVertreterin hat den Entwurf ausdrücklich befürwortet und als sinnvoll gelobt.
Frau Goetsch wird dann von ihrem jungen Kollegen angestachelt und lässt sich in einer Presseerklärung hinreißen zu sagen, das sei schwarzer Filz. Es ist eben schon gesagt worden: Der eine Amtsleiter ist parteilos und steht weder nach der alten noch nach der neuen Regelung zur Ernennung an, der andere hat schon fünf Jahre Probezeit durchlaufen. Darüber hinaus ist er seit 30 Jahren SPD-Mitglied und, Frau Goetsch, jetzt erklären Sie mir einmal, wie das bei 30 Jahren SPD-Mitgliedschaft schwarzer Filz sein soll.
Wir werden am kommenden Freitag eine Rechtsausschusssitzung haben, in der wir auch über den Ausbruch aus der Untersuchungshaftanstalt reden werden. Ich weiß schon jetzt, dass die Opposition wieder nicht an Sachaufklärung interessiert ist, sondern ihre Presseerklärungen schon heute geschrieben hat und wahrscheinlich wird darin stehen: Lüdemann ist schuld, weil er 1875 beim Bau der Anstalt die Fenstergitter nicht richtig eingemauert hat; das steht für mich schon heute fest.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind zwar im Wahlkampf und die Opposition ist sichtlich nervös,
aber kehren Sie zu einer gern sehr hart geführten, aber sachlichen Auseinandersetzung zurück. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist gut, dass die Neuordnung der Kompetenzen der Länder und des Bundes uns die Möglichkeit gibt, eine eigene gesetzliche Regelung für den Strafvollzug in Hamburg zu schaffen. Es ist eine weitere Möglichkeit und ein weiterer Baustein der grundlegenden Reorganisation des hamburgischen Strafvollzugs, den wir seit 2001 betreiben.
Wir haben den Strafvollzug in Hamburg seit 2001 systematisch sicherer gemacht, und zwar nicht nur durch die Neuorganisation in Santa Fu. In dieser Strafanstalt gab es vorher offene Türen. 300 Leute konnten sich völlig frei im Haus bewegen. Wir haben damit begonnen, das Gebäude baulich zu trennen, sodass wir Einheiten von 30 bis 40 Insassen haben, die wir kontrollieren können und dadurch mehr Sicherheit für Bedienstete und Insassen bekommen. Wir haben eine Telefonregelung eingeführt, die es uns ermöglicht, die Gefangenen nicht völlig unkontrolliert telefonieren zu lassen, wie es zu rotgrünen Zeiten war, sondern wir können die Gespräche und die angewählten Nummern kontrollieren und auch deckeln.
Wir haben im Übrigen die Baustellen im Bereich des Strafvollzugs, die Sie uns hinterlassen haben, beseitigt. Sie loben den Strafvollzug immer und sagen, vor 2001 sei alles besser gewesen. Wie war es denn bei Ihnen, beispielsweise bei der Abschiebehaft, die gerade den Grünen am Herzen liegt? Sie haben die Abschiebehäftlinge in Glasmoor in Blechcontainern untergebracht. Der CDUSenat hat 2001 dafür gesorgt, dass diese Container verschwunden sind und diese Leute anständig untergebracht wurden.
Die alte Jugendarrestanstalt in der Schädlerstraße ist über 100 Jahre alt. Es gab in den Hafträumen keine Sanitäreinrichtungen. Man musste nachts alle Türen offen lassen, damit die Insassen zur Toilette gehen konnten. Das heißt, die Jugendlichen sind nachts nicht gesichert untergebracht gewesen. Wir haben eine neue Jugendarrestanstalt gebaut. Dadurch wurde den Richtern gezeigt, dass Jugendarrest in Hamburg erst jetzt ein sinnvolles Instrument geworden ist. Der Jugendarrest wird von den Jugendrichtern in Hamburg gut belegt.
Sie loben Ihren Strafvollzug auch weiterhin. Man muss einen weiteren wichtigen Punkt sehen, den Sie natürlich immer still verschweigen, das ist das Gefängnis, das die SPD Ende der Sechzigerjahre auf dem KZ-Gelände Neuengamme gebaut hat und an deren Abriss Sie nie gedacht und den Sie nie geplant haben.
Dieses zweite Gefängnis ist unter dieser CDU-Regierung von dem KZ-Gelände verschwunden.
Es ist richtig, wir haben im offenen Vollzug deutlich weniger Strafgefangene, als wir es zu rotgrünen Zeiten hatten. Wir prüfen die Eignung der Strafgefangenen, bevor wir sie in den offenen Vollzug schicken und bevor wir die Gefängnistore öffnen. Nur wer sich im geschlossen Vollzug bewährt und bei wem wir sagen, dass Verlässlichkeit gegeben ist, kommt heraus. Dazu gehört auch, dass Drogenabstinenz nachgewiesen werden muss. Es macht überhaupt keinen Sinn, eine Resozialisierung zu erproben, wenn man nachweislich feststellen kann, dass Leute noch drogenabhängig sind. Die haben im offenen Vollzug nichts zu suchen.
Dieses grundsätzlich andere System, das Rotgrün immer erproben möchte, das nämlich heißt: Wir erproben sie erst einmal, wir lassen sie heraus und wenn etwas schief geht, dann können wir sie immer noch wegschließen, das ist genau der falsche Weg.
Das ist genau der falsche Weg für Leute, die mehrerer Straftaten überführt sind und deshalb ins Gefängnis geschickt worden sind.
Es gibt ein weiteres Instrument nicht mehr, von dem Sie immer so rege Gebrauch gemacht haben, nämlich das Begnadigungsrecht. Wer seine Geldstrafe nicht zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Unter Rotgrün musste er die nicht antreten. Man hat sie erst einmal begnadigt und damit war die Sache erledigt. Das ist auch der verkehrte Weg für eine effektive Strafverfolgung.
Die Zahlen sind schon angesprochen worden. Sie belegen, dass dieser Weg, den wir im Strafvollzug verfolgen, richtig ist. Unter dem CDU-Senat hat es einen Rückgang der Entweichungen um 84 Prozent gegenüber Rotgrün gegeben. 82 Prozent weniger Urlaubsmissbräuche von Strafgefangenen, 98 Prozent weniger Ausgangsmissbräuche und 60 Prozent weniger Missbräuche im Freigang. Die Gewalt gegen Bedienstete - auch sehr, sehr wichtig - ist um 36 Prozent zurückgegangen und es gibt 28 Prozent weniger Straftaten durch Strafgefangene im Vollzug.
Ich meine, das sind Beweise für ein vernünftiges Konzept im Strafvollzug.
Es ist gut, dass wir zu diesen Maßnahmen jetzt auch die Möglichkeit bekommen haben, den rechtlichen Rahmen, nämlich das Gesetzbuch, für Hamburg zu bestimmen. Vorab möchte ich gerne einmal etwas zu dem sagen, was Sie immer anführen, es sei ja nur noch Verwahrvollzug. Es gibt keinen Verwahrvollzug in Hamburg. Wir haben zwar klare Strukturen und Tagesabläufe, aber wir haben auch Arbeit in 83 Betrieben im Vollzug. Daneben haben wir moderne Resozialisierungskonzepte und Projekte in den Haftanstalten eingeführt. So haben wir das Projekt
Arbeit und Qualifikation in der Vollzugsanstalt in Fuhlsbüttel, AQUA-IF genannt, wir haben das Projekt "Fit für den Arbeitsmarkt" in Billwerder und weitere Projekte in Hahnöfersand für Frauen und Jugendliche eingeführt, gerechnet in einem Finanzvolumen für die Jahre 2003 bis 2007 von 15 Millionen Euro für Qualifizierungsprojekte und da sprechen Sie von reinem Verwahrvollzug.
Mit diesem Geld haben wir 714 Ausbildungsplätze in den Anstalten geschaffen und es ist in Anbetracht dieser Ausbildungsprojekte und der guten Arbeit schlichtweg Unsinn zu sagen, es sei ein reiner Verwahrvollzug.
Wir haben darüber hinaus die Sozialtherapie für Jugendliche auf Hahnöfersand ausgebaut und werden auch ein Angebot für jugendliche Sexualstraftäter erstellen.
Wir haben in Billwerder Sonderstationen ausgebaut: Eine Jungtäterstation, wo Gefangene zwischen 22 und 29 Jahren mit einem abgestuften Programm besonders betreut werden, eine Probezeitgruppe, eine Behandlungsgruppe und eine Gewaltpräventionsgruppe. Diese Stationen haben wir im Sommer 2007 von 24 auf 48 Plätze ausgeweitet.
Wir haben darüber hinaus Stationen zur Suchttherapievorbereitung. Gefangene, die sich auf Aufnahme in eine Suchttherapie vorbereiten, bekommen spezielles Personal, Psychologen und Sozialpädagogen, ein spezielles Programm zur Abstinenzförderung durch Urinkontrollen und Gesprächsgruppen. Auch diese Stationen haben wir von 24 auf 48 Plätze ausgeweitet.
Wir haben Entlassungsvorbereitungsstationen - auch das gehört mit zur Resozialisierung - für Gefangene, deren Entlassung oder Verlegung in den offenen Vollzug bevorsteht, ein spezielles Programm mit Informationsveranstaltungen, Bewerbungstraining, Ausgängen zu unterschiedlichen Institutionen. Auch diese Stationen haben wir von 32 auf 80 Plätze ausgeweitet.
Die Opposition sagt immer, wir hätten die Sozialtherapie zerschlagen. Tatsache ist, dass wir durch die Umstrukturierung jetzt mehr Plätze in der Sozialtherapie haben als wir sie zu rotgrünen Zeiten hatten.
So wichtig der Gedanke der Resozialisierung von Straftätern ist, muss es dabei immer eine Voraussetzung geben. Ich habe Ihnen aufgezeigt, welche Maßnahmen wir für Resozialisierung unternehmen, welche Projekte wir anschieben. Auch Lockerungen und offener Vollzug gehören dazu. Nur darf man bei all diesen Maßnahmen für Straftäter und jugendliche Straftäter nicht vergessen, dass auch die Sicherheit der Bevölkerung mit zu berücksichtigen ist.
Da unterscheiden wir uns eben. Rotgrün hat ausschließlich die Straftäter im Visier, aber für die Opfer und die Bevölkerung tun Sie überhaupt nichts.
Deshalb ist es auch richtig, dass wir den geschlossenen Vollzug zum Regelvollzug machen, um die Täter erst zu prüfen und zu beobachten, bevor wir sie wieder nach draußen lassen.
Es kann auch nicht sein, dass es - was wir bislang im Gesetz hatten - einen pauschalen Urlaubsanspruch für Gefangene gibt. So wollen es die SPD und auch die GAL. Ein Anspruch von Gefangenen auf Urlaub passt schon systematisch nicht mit dem Begriff Strafvollzug zusammen.
Wir wollen Gefangene zur Mitarbeit und Therapie auffordern und animieren. Wir wollen nicht allen das Gleiche geben, sondern wir sagen dem Gefangenen auch, du bist hier, weil du sinnvoll an dir arbeiten musst. Dazu sind auch Anreize nötig. Das subsumieren wir unter dem Oberbegriff Chancenvollzug. Ich glaube, die GAL argumentiert immer ein bisschen widersprüchlich. Wenn es um Chancenvollzug geht, dass die Insassen mitarbeiten sollen, dass Anreize gegeben werden, dann sagen Sie, das kann man überhaupt nicht verlangen, das sind schwierige Insassen, die kommen mit ihren Problemen dahin, die kann man nicht alleine lassen, die können nicht eigenverantwortlich handeln. Chancenvollzug kann man so überhaupt nicht verlangen.
Wenn es auf der anderen Seite darum geht, Gefangenen Lockerungen und Urlaub zu gewähren, dann sagen Sie, die müssen erprobt werden, die müssen eigenverantwortlich handeln, das sind eigene Persönlichkeiten, wie kann man die nur wegschließen. Das passt doch in Ihrer Argumentation systematisch überhaupt nicht zusammen.
Auf der einen Seite sind die klaren Vorgaben, das Anreizsystem, auf der anderen Seite gehört dazu auch, dass der, der diesen Vorgaben im Vollzug nicht folgt und die Regeln im Vollzug nicht beachtet, selbstverständlich auch mit Disziplinarmaßnahmen überzogen werden muss. Da ist es schon erstaunlich, wenn die GAL sagt, wir wollen im Jugendvollzug keine Disziplinarmaßnahmen, da sei es völlig unangebracht, Zwangsmittel einzusetzen, da müssen unbedingt Gespräche her.
Das verstehe ich Sie nicht so ganz, die Disziplinarmaßnahmen gegen Jugendliche wollen Sie nicht, da sollen nur Gespräche stattfinden. Auf der anderen Seite haben wir, was Sie kritisieren, die Umsetzung von Beschlüssen der Strafvollstreckungskammern. Wir haben ein System eingeführt und ich habe gesagt, wenn ein Richter mit der Umsetzung seines Beschlusses nicht zufrieden ist, dann soll er sich direkt an den Amtsleiter des Strafvollzugsamtes wenden,
Gespräche führen und sagen, das wollen wir so umgesetzt haben. Da sagen Sie aber, nein, keine Gespräche, wir wollen Zwangsmittel haben. Also, bei Straftätern keine Zwangsmittel, bei Vollzugsbediensteten sollen aber die Zwangsmittel eingesetzt werden und keine Gespräche geführt werden. Das kann ich nicht verstehen.
A C
B D
Es ist schade, dass Frau Goetsch als Pädagogin nicht da ist, aber es gibt ja noch andere Lehrer hier. Stellen Sie sich doch bitte die Situation vor, wenn Sie als Lehrerin auf Klassenreise sind und Sie haben Schüler dabei, die Körperverletzungen begehen oder sich untereinander schlagen. Sie sagen einem Schüler dreimal, das geht aber nicht, pass mal auf und wenn du den Mitschüler oder die Mitschülerin noch einmal verprügelst, dann wirst du von der Klassenreise ausgeschlossen, dann wirst du zurückgeschickt.
Oder wenn der Lehrerin oder dem Lehrer eine Körperverletzung angedroht wird, wenn der Lehrerin auf der Klassenreise gesagt wird, wenn du mich weiter ärgerst, bekommst du Prügel oder Ähnliches. Selbstverständlich muss es doch dann Möglichkeiten geben, den Schüler von der Klassenreise auszuschließen und ihn zurückzuschicken.
- Ach, Frau Mandel, melden Sie sich mal, bevor Sie hier nichts kapieren.
Was für Schüler gelten muss, muss doch erst recht für kriminelle Strafgefangene gelten. Das nur mit Gesprächen regeln zu wollen, ist doch völlig weltfremd.
Es ist schon gesagt worden, dass wir mit unserem Strafvollzug auch bundesweit fortschrittlich sind, weil wir überhaupt das erste Land sind, das den Anspruch des Gefangenen auf den Einzelhaftraum, auf die Zelle, in das Gesetz hineinschreibt.
Diese Regelung sollte schon in Ihrem gelobten Entwurf aus den Siebzigerjahren mit aufgenommen werden. Dann hat man Übergangsregelungen in dieses Gesetz geschrieben. Da lebt man seit 30 Jahren mit einer Übergangsregelung und Sie sagen, man brauche keine Neuregelung, es sei doch alles perfekt. Das ist auch ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Wir haben da eine absolute Vorbildfunktion.
Zu Ihrem SPD-Antrag, dass die gesetzliche Regelung für die Zwangsmittel eingeführt werden soll. Da wollen Sie hier einen Antrag beschließen, indem der Senat ersucht wird, einen Beschluss zu fassen, um eine Bundesratsinitiative zu starten und einen Beschluss des Bundesrates zu haben, um dann mit der Stellungnahme der Bundesregierung an den Bundestag zu gehen und das Gesetz zu erlassen. Wenn Ihnen irgendetwas daran liegt, dann rufen Sie doch Ihre Genossin Brigitte an, die Bundesjustizministerin, und sagen Sie, dass das dringend geregelt werden muss, dass solle sie einmal ins Gesetz hineinschreiben.
Sie war doch in Hamburg. Aber das machen Sie nicht,
weil Sie genau wissen, dass auch die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, diese Regelung für völlig überflüssig und verfehlt hält. Deswegen machen Sie hier den ShowAntrag, den wirklich keiner braucht.
Den braucht man im Übrigen auch nicht, weil sich in der Tat gezeigt hat, dass kein Bedarf dafür da ist. Sie haben ins Blaue hinein ein Aktenvorlageersuchen gestellt. Wir haben Ihnen von der Justizbehörde 1.800 Akten vorgelegt, die zweimal kopiert, datenschutzrechtlich bearbeitet worden sind, die alle Abgeordneten hervorragend durchgearbeitet haben und es gibt überhaupt keine Fälle und keinen Anlass, weil Sie nichts gefunden haben, um gesetzgeberisch in dieser Weise irgendwo aktiv zu werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal - vielen Dank - muss man sich ausdrücklich bei einer SPDAbgeordneten bedanken, nämlich bei Ihnen, Frau Brinkmann, dass Sie die Kollegen Dr. Steffen und Dr. Dressel ein bisschen aufgeklärt haben. Denn Herr Dr. Dressel sagt, wir sollen endlich loslegen und etwas bei den forensischen Ambulanzen machen.
Und Herr Steffen sagt, wir seien überrascht und hätten überhaupt nichts gemacht. - Es gibt schon längst die forensischen Ambulanzen und die Pilotprojekte.
- Vielen Dank, Frau Brinkmann. Ja, vielen Dank.
Es gibt sie schon - die kleine Aufklärung für die Kollegen. Aber innerhalb der Fraktion - das muss man ab und zu einmal aufklären, was der eine und was der andere meint, auch bei der Sexualstraftäterdatei - sind Sie sich auch nicht so ganz einig.
- Gut, mittlerweile vielleicht. - Aber das muss hier einmal klargestellt werden.
Wir haben es schon deutlich gesagt: Wir arbeiten an dem Konzept für die forensischen Ambulanzen und haben bei der Bürgerschaft auch schon die Mittel dafür eingeworben. Wenn Sie die Drucksachen dazu einmal lesen, dann wissen Sie, dass das vorangeht. Wir arbeiten daran und Herr Dr. Steffen hat schon richtig gesagt: Wir sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Aber natürlich werden wir auch in Hamburg forensische Ambulanzen anbieten, weil uns das einfach sehr wichtig ist.
Ich möchte zu den kontrovers diskutierten Punkten kommen - wenn Sie immer sagen, wir und insbesondere mein Vorgänger hätten die Sozialtherapie zerschlagen -,
dass das absoluter Quatsch ist. Das kann man so nicht stehenlassen. Wir haben kleine Anstalten mit 40, 50, 60 Plätzen geschlossen und zu größeren Einheiten zusammengelegt. Wir haben jetzt tatsächlich mehr Plätze in der Sozialtherapie, als wir sie zu rotgrünen Zeiten gehabt haben - also keine Zerschlagung, sondern sogar Ausbau der Sozialtherapie.
Bislang konnte nie einer erklären, warum man Sozialtherapie wirklich nur an diesem einen Ort - es muss unbedingt an diesem einen Ort sein - durchführen kann. Es kommt auf die Konzepte und auf die Inhalte an und nicht darauf, ob Sie das therapeutische …
- Ja, bitte schön. - Wollen Sie sagen, dass unsere Mitarbeiter in der Sozialtherapie - die Kollegen, die sich bemühen - schlecht arbeiten?
Im Gegenteil: Unsere Kollegen in der Sozialtherapie arbeiten ganz hervorragend, vielen Dank.
Ich möchte auch sagen: Insbesondere die Plätze, die wir in der Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug haben, werden verdoppelt. Wir verdoppeln die Anzahl der Plätze in der Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug, das nur, um einmal Ihre Mär, die Sie immer verbreiten, wir würden Sozialtherapie zerschlagen, eindeutig zu widerlegen. Wir haben mehr Plätze. Bei den Jugendlichen werden wir sogar verdoppeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Steffen, Sie haben gesagt, ich solle nicht meine vorbereitete Rede zum Strafvollzug halten. Natürlich werde ich zum Strafvollzug reden. Ich weiß nicht, was Sie wollen. Soll ich meine letzten Urlaubsdias zeigen, oder was erwarten Sie?
Mit dem Entwurf zum Strafvollzugsgesetz haben wir in der Tat einen kompakten Gesetzentwurf präsentiert, in dem wir den Erwachsenen- und den Strafvollzug zusammen regeln werden. Mit nur 130 Vorschriften haben wir nun deutlich weniger als bisher. Wir meinen auch, dass insbesondere dieses in der Tat neue Verfahren für alle Beteiligten und Mitarbeiter im Strafvollzug sehr viel einfacher handhabbar ist. Man wird in dem Bereich, in dem man sich gerade befindet, immer sehen, ob es um Lockerungen, ähnliche Entscheidungen oder darum, was die Besonderheiten für den Jugendstrafvollzug sind, geht. Man wird also nicht mehr so wie bisher mit einer Vielzahl von Querverweisen arbeiten müssen und immer zwei oder drei Gesetzbücher nebeneinander haben müssen.
Sehr deutlich und sehr neu in diesem Gesetzentwurf ist auch, dass wir bei den Vollzugszielen eben nicht mehr nur den Täter im Auge haben und es nicht nur um die Resozialisierung des Täters geht, sondern selbstverständlich - und das ist sehr wichtig - vor allen Dingen auch um die Sicherheit der Bevölkerung. Das muss auch ins Gesetz hineingeschrieben werden.
Sie haben es angesprochen: Der geschlossene Vollzug soll der Regelvollzug werden. Das schreiben wir so hinein. Natürlich gibt es ein Argument dafür - das ist nicht das einzige Argument, ich gehe gerne auf Ihre Argumentationen ein -, dass man sagt: Das ist die gängige Praxis und nicht nur die Praxis in Hamburg, von der Sie sagen: Die ist durch den CDU-Senat gekommen. Schauen Sie sich die Zahlen bundesweit an. Fast jeder Neunte ist im geschlossenen Vollzug untergebracht.
Was Sie zur Umkehr vom Regel-Ausnahme-Verhältnis gesagt haben: Genau das ist von uns gewollt. Wir wollen die umgekehrte Begründung. Denn wenn ein Richter einen Täter verurteilt und sagt: "Ich halte Dich für so gefährlich. Ich gebe Dir die Strafe, dass Du in Haft sollst, in Freiheitsstrafe", dann gehört er in Haft und gehört zunächst einmal weggeschlossen. Genau das muss die Reaktion und die Folge eines solchen Urteils sein.
Dann kommt irgendwann die Begründung, wenn er im geschlossenen Vollzug ist und er sich bewährt hat und man es verantworten kann. Dann kommt irgendwann die Begründung: Jetzt wollen wir ihn nicht mehr nur wegschließen, sondern jetzt darf er auch heraus. Sie wollen genau den anderen Weg. Sie wollen jemanden, der verurteilt ist, in den Vollzug schicken, aber erst einmal in den offenen Vollzug. Erst wenn das ein weiteres Mal schief geht,
dann kommt die Begründung, dass er in den geschlossenen Vollzug soll. Das ist genau der verkehrte Weg. Deswegen ist bewusst gewollt, das Regel-AusnahmeVerhältnis umzustellen.
Zu dem Oberbegriff "Chancenvollzug": Natürlich ist es illusorisch bei der Klientel, die im Vollzug ankommt - das sind Leute, die sagen, sie bräuchten ein Recht auf Bildung, weil sie jetzt ihren Latein-Leistungskurs machen und sich fortbilden wollten. Natürlich ist das eine schwierige Klientel. Aber man muss den Leuten auch sagen: Du musst in irgendeiner Form mitarbeiten. Das ist auch Motivation.
- Herr Dr. Steffen, wir machen es schon längst so. Und es funktioniert bei den Leuten auch.
Sie wissen ganz genau, was für Vorteile sie bekommen können, wenn sie selbst an sich arbeiten und mitwirken. Aber jemandem, der sich hinsetzt, zurücklehnt und sagt: "Ich mache hier überhaupt nichts mehr", zu sagen: "Du bekommst aber alles, was Du haben willst, weil Du einen Anspruch darauf hast. Wir geben Dir das alles", ist der verkehrte Weg, die Leute in irgendeiner Weise zu motivieren, sich einzubringen, mitzuarbeiten, in die Therapie zu gehen oder irgendetwas zu machen. Gleichwohl werden wir auch die Leute, die schwierig sind und sich verweigern, immer wieder ansprechen, motivieren und ihnen natürlich auch das Grundangebot geben, das wir ihnen geben müssen. Nur, man muss auch wissen: Wenn man mehr mitarbeitet, kann man mehr bekommen und mehr Freizeitgruppen besuchen als derjenige, der sich total verweigert. Ich weiß nicht, warum man denjenigen, der sich total verweigert und zurücklehnt, genau so belohnen
soll wie andere, die wirklich an sich arbeiten wollen. Das ist kein sinnvoller Weg.
Das gilt genauso für die Vollzugslockerung und für den Urlaub. Wieso soll ich jemanden nach Billwerder in ein Sicherheitsgefängnis hinter 6 Meter hohe Betonmauern mit elektronischer Außensicherung bringen und ihm sagen: "Wir bringen Dich hierher und bringen Dich hundertprozentig sicher unter", wenn er hineingeht, das Gesetz durchliest und sagt: "Aber ich habe hier Anspruch auf drei Wochen Urlaub. In der Zeit müsst ihr mich herauslassen." Das ist doch keinem zu erklären. Wie soll man das in irgendeiner Weise plausibel machen? Man sollte den Leuten auch gar nicht erst vorgaukeln, dass sie diesen Anspruch wie selbstverständlich haben, drei Wochen in Urlaub zu gehen.
Wir meinen: Wir müssen die Leute dazu bringen, mitzuarbeiten, im Vollzug zu arbeiten und an sich selbst zu arbeiten, und ihnen sagen: "Genau wie draußen hast Du dann, wenn Du hier arbeitest, auch einen Anspruch auf arbeitsfreie Zeit." Draußen nennt man das Urlaub, wir wollen es bewusst nicht Urlaub nennen, weil es ein unterschiedlicher Weg ist zu dem, wie wir draußen vorgehen wollen. Dann hat er sich also seine - was draußen Urlaub ist - Freistellung von der Arbeit, diese arbeitsfreien Tage, verdient und erarbeitet und dann muss man entscheiden, ob er das in der Anstalt nehmen muss oder man aus Sicherheitsgründen auch sagen könnte, dass er nach draußen aus der Anstalt gehen darf. Aber es darf nicht selbstverständlich sein, so etwas wie drei Wochen Urlaub zu haben. Das geht einfach nicht.
Wir haben weitere Punkte aber wir sprechen auch noch ausführlich darüber: Wir brauchen Sicherheit bei Ausführungen. Da brauchen wir die gesetzlichen Grundlagen insbesondere dafür, dass wir eben nicht mehr eine besondere Fluchtgefahr darlegen müssen, um jemanden zu fesseln. Sondern wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass Fluchtgefahr besteht, dann muss allein der Tatbestand, dass Fluchtgefahr besteht - nämlich die einfache Fluchtgefahr - für uns ausreichend sein, um Sicherungsmaßnahmen durchführen zu können, um schlicht Handschließen anzulegen.
Sie sind auch dafür - wie Sie jetzt endlich gesagt haben - den Datenaustausch, die geheime Sexualstraftäterdatei für die Sicherheitsbehörden einzuführen. Wir brauchen dafür aber, Herr Dr. Dressel, die gesetzliche Grundlage, die wir bislang noch gar nicht haben.
Auch die schaffen wir mit diesem Gesetz - die Grundlage, um eine Sexualstraftäterdatei zu erstellen.
Noch ein Wort zu dem, was immer gesagt wird, dem einzigen Schlachtwort, das der Opposition einfällt: Es handelt sich nur um Verwahrvollzug. Das ist einfach Quatsch. Das ist nur ein Argument, was Herrn Klooß immer aufgeschrieben wird. Die Frage beim Verwahrvollzug ist doch: Was machen wir mit den Leuten im Vollzug? Wie arbeiten wir mit ihnen? Beschäftigen wir sie? Bilden wir sie aus, bieten wir Fortbildungsangebote? All das haben wir. Das ist wichtig für Resozialisierung. Resozialisierung kann doch nicht heißen, möglichst viele möglichst früh wieder draußen herumlaufen zu lassen. Damit
bekommen Sie auch keine Leute resozialisiert. Auch das ist der verkehrte Weg.
Über die Bewaffnung im Jugendstrafvollzug können wir gerne reden. Darüber werden wir auch bei der Expertenanhörung sprechen. Es ist ja nicht so, dass unsere Mitarbeiter im Jugendvollzug immer bewaffnet herumlaufen, auch nicht im Erwachsenenvollzug. Es geht schlechthin um die Frage, ob in der Anstalt Waffen vorhanden sind, die gegebenenfalls unter den engen rechtlichen Voraussetzungen auch eingesetzt werden können. Im Jugendvollzug muss man einmal sehen, dass die Jugendlichen, die dort sitzen, im Durchschnitt 20 Jahre oder älter sind. Nun muss man sich nur einmal vorstellen, dass es auf irgendeine Weise gelingt, eine Waffe in die Anstalt hineinzuschmuggeln, sodass diese Leute mit einer Waffe durch die Anstalt gehen. Da brauchen unsere Mitarbeiter, unsere Bediensteten, einfach die Gelegenheit, sich dagegen zu verteidigen. Das muss möglich sein. Deswegen schreiben wir die rechtliche Möglichkeit mit ins Gesetz. Aber auch das können wir noch erörtern.
Ein Letztes, Herr Dr. Dressel, vielleicht nehmen Sie es einmal an: Sie enttarnen sich hier eigentlich immer als derjenige, der vom Strafvollzug und vor allen Dingen von der Praxis im Strafvollzug überhaupt keine Ahnung hat - wirklich absolut keine Ahnung hat -, denn die Vollzugsbediensteten, die bei uns im Vollzug arbeiten, legen sehr viel Wert darauf, dass sie korrekt bezeichnet werden. Sie möchten allesamt als Vollzugsbedienstete bezeichnet werden. Sie haben hier andauernd nur von Wärtern gesprochen.
Das ist das, wogegen sich unsere Mitarbeiter am meisten wehren. Das spricht nur dafür, dass Sie von der Praxis überhaupt keine Ahnung haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind uns doch in Vielem sehr einig. Auch wir sind genau wie die GAL und die SPD der Meinung, dass wir die Zeit des Strafvollzugs sinnvoll nutzen und resozialisieren wollen und wir wollen natürlich nach Möglichkeit erreichen, dass ein Jugendlicher danach so weit in seinem Leben gekommen ist, dass er in Straffreiheit weiterleben kann. Auch die von Ihnen erwähnten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts sind für uns nicht neu, denn was das Bundesverfassungsgericht anmahnt, machen wir auf Hahnöfersand schon lange so. Wir sind dort insoweit schon sehr fortschrittlich und brauchen keine Veränderungen vorzunehmen. Wir haben schon längst die Wohngruppenunterbringung und Gott sei Dank im Gegensatz zu Siegburg auch die Möglichkeit, die Jugendlichen nachts in Einzelhafträumen unterzubringen und sie nicht mit vier Mann einschließen zu müssen.
Wir sind nur unterschiedlicher Auffassung über den Weg zum Ziel der möglichst guten Resozialisierung. Wenn Sie als neue Forderung nennen, für die Gefangenen müssten Förderpläne aufgestellt werden, so haben wir die schon längst. Sie heißen bei uns nur nicht Förderplan, sondern
Vollzugsplan. Das ist nichts anderes als die Planung der Förderung der Gefangenen und nichts Neues.
Beim Gesetzentwurf der GAL fehlt mir allerdings, dass Sie sich einzig und allein um den straffälligen Jugendlichen kümmern.
Im ganzen Gesetzentwurf geht es nicht mit einem einzigen Wort um die Sicherheit der Bevölkerung und das fehlt, denn wir brauchen die Resozialisierung des Jugendlichen, aber natürlich brauchen wir auch die Sicherheit der Bevölkerung, wir brauchen beides.
Sie kommen mit alten Ideen, die wir gerade aus dem Bundesstrafvollzugsgesetz herauszunehmen versuchen, wenn Sie in Ihren Entwurf einen Anspruch auf Urlaub für die Jugendlichen hineinschreiben wollen. Jugendvollzug und dann 24 Tage Anspruch auf Urlaub - ich habe es hier schon einmal erklärt - ist genau der verkehrte Weg. Einem Jugendlichen zu sagen, du gehst in den Vollzug hinter geschlossene Mauern, aber du hast Anspruch auf drei Wochen Urlaub ist nicht der richtige Weg. Wir können Lockerungen vornehmen, aber wir sollten nicht suggerieren, dass es so etwas Ähnliches wie Urlaub gibt, wenn man dort eingesperrt ist.
Sie fordern einen Anspruch auf den offenen Vollzug, das heißt, keine Unterbringung im geschlossenen Vollzug, sondern eine Unterbringung erst einmal im offenen Vollzug. Herr Klooß, Sie sagen, auch wir würden das fordern, aber die CDU will als Regelvollzug den geschlossenen Vollzug, das ist einfach Praxis und nicht nur in Hamburg. Jeder neunte Strafgefangene kommt überhaupt nur in den offenen Vollzug. Der Regelvollzug ist der geschlossene Vollzug und nur das schreiben wir auch in das Gesetz hinein, da sollte man auch nichts anderes suggerieren. Das ist nicht nur in Hamburg so, das ist bundesweit so, denn die Jugendlichen, die mit einer Jugendstrafe auf Hahnöfersand ankommen, haben schon eine Vielzahl - das ist nun einmal dem Jugendstrafrecht immanent - von anderen erzieherischen Maßnahmen durchlaufen, denn Jugendhaft ist erst die Endstufe, wenn man nicht gerade von absoluten Gewaltdelikten spricht. Die Täter haben Jugendarrest und andere erzieherische Maßnahmen gehabt und dann entscheidet irgendwann der Jugendrichter, aber auch nicht sehr leichtfertig, sie in Jugendhaft zu nehmen. Dafür hat der Jugendrichter dann seine Gründe und er meint, dass der Jugendliche erst einmal in den geschlossenen Vollzug und nicht in den offenen Vollzug gehöre. Deswegen sollte man den Regelvollzug auch nicht zum offenen Vollzug machen.
Es gibt noch ein paar Regelungen bei Ihnen, die meiner Meinung nach absolute Kuriositäten sind, zum Beispiel Ihr Einsatz dafür, dass ein Jugendlicher im Strafvollzug hinter Gittern in bestimmten Fällen schlichtweg die freie Arztwahl haben soll. Wir haben ein hervorragendes System, wir haben hervorragende Ärzte im Vollzug, aber Jugendlichen zu sagen, wenn du im Strafvollzug bist, hast du die freie Arztwahl - wir versetzen ihn damit quasi in den Status eines Privatpatienten -, kann wirklich nicht Sinn von Jugendhaft sein.
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Das Gleiche gilt für Ihre Forderung, dass jeder Jugendliche in der Haft freien Zugang zu E-Mails und zum Internet haben und wir den Telefonverkehr völlig unkontrolliert gestatten sollen. Wir reden hier von Strafvollzug und da ist es schlichtweg nicht möglich, völlig unkontrolliert das Internet zu benutzen, Mails zu schreiben oder nicht zu kontrollieren. Das geht schlichtweg aus Sicherheitsgründen nicht und da sind Sie wirklich sehr, sehr realitätsfern.
Der letzte Punkt ist hier schon mehrfach angesprochen worden: Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen. Herr Dr. Steffen, Sie sagen, das hätten Sie von vielen Praktikern immer gehört; da frage ich mich, von welchen. Wenn ich mit Praktikern spreche wie den Leuten im Vollzug vor Ort, mit dem Bund der Strafvollzugsbediensteten, aber auch mit Strafrichtern, so habe ich noch keinen einzigen gesprochen, der gesagt hat, der Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen sei das ideale Maß. Ich vermute, dass Ihre Praktiker allenfalls Wissenschaftler an Universitäten sind, die aber die Praxis des Jugendstrafvollzugs überhaupt nicht kennen. Die Klientel des Jugendstrafvollzugs ist im Durchschnitt 20,2 Jahre alt, das sind nicht die 14- oder 15-Jährigen, das sind, auf Deutsch gesagt, schwere Jungs, die im Durchschnitt mit 20 Jahren im Gefängnis sitzen. Die brauchen feste Regeln, die brauchen einen genauen Rahmen und müssen wissen, für welches Fehlverhalten es welche Konsequenzen gibt. Das ist kein neues System, das ist ein System, das im Übrigen auch schon bei Kindern angewandt wird. Sie müssen sich nur einmal die Sendung der Super Nanny angucken. Da gibt es auch immer genaue Regeln und Konsequenzen und die Konsequenzen sollen auch durchgezogen werden, wenn das Fehlverhalten da ist und das gilt im Prinzip genauso für jugendliche Strafgefangene. Auch bei den Kindern würden Sie nicht sagen, wir reden einmal bei einer Tasse Tee darüber, sondern die Konsequenzen, die Sie vorher angedroht haben, müssen Sie auch durchziehen. Insofern sind Sie da völlig auf dem Holzweg und damit werden Sie diese schweren Jugendlichen mit ihren gewalttätigen Übergriffen bestimmt nicht in den Griff bekommen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU Vizepräsidentin Dr. Verena Lappe: Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Steffen. Dr. Till Steffen GAL: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lüdemann, es erschüt- tert schon ein bisschen, wenn die Super Nanny für Sie die Instanz in pädagogischen Fragen ist. Da kann man wirklich froh sein, dass Sie nur für den Jugendvollzug zuständig sind und nicht auch noch für den Bereich Schule oder Jugendhilfe. Dann würden wir tatsächlich noch ganz andere Probleme bekommen. (Vereinzelter Beifall bei der GAL)
Wenn so ein bisschen Privatfernsehen gucken Ihre Auseinandersetzung mit pädagogischen Konzepten ist, dann bringen Sie tatsächlich hier eine sehr hohe Kompetenz ein.
Herr Trepoll, Ihre Polemik, den Jugendvollzug, in welcher Ausgestaltung auch immer, mit einer Jugendherberge zu vergleichen, ist wirklich nicht hinzunehmen. Der Freiheitsentzug ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe, die der Staat machen kann, und dann kann man nicht so
tun, als sei der Jugendvollzug in einer bestimmten Ausgestaltung mit einer Jugendherberge zu vergleichen. Bei einer Jugendherberge kann man immer gehen, wenn es einem nicht gefällt.
Sie übersehen, dass durch die Freiheitsentziehung dieser schwere Grundrechtseingriff stattfindet. Allein das ist schon eine schwere Zumutung für die Jugendlichen, nicht im negativen Sinne. Wir haben eben über die Frage diskutiert, wie es denn mit Rechten und Pflichten aussieht und wie diese Waagschale aussieht, wer da was einbringen muss.
Da liegt nun einmal dieser erhebliche Grundrechtseingriff der Freiheitsentziehung auf der einen Seite. Und weil das ein ganz besonders schwerwiegender Eingriff ist, sagt auch das Bundesverfassungsgericht, kann das nur gerechtfertigt werden, wenn man die jungen Menschen in der Haft auch konsequent fördert und nur deswegen funktioniert es auch.
Herr Klooß, Sie waren auch nicht besonders sachlich, was die Auseinandersetzung mit unserem Gesetzentwurf angeht. Wenn Sie sagen, wir hätten keinerlei Pflichten in unserem Gesetzentwurf konstituiert, so stimmt das einfach nicht. Wir haben in Paragraf 32 eine ganz zentrale Pflicht geregelt; da heißt es:
"Die Gefangenen sind während der Arbeitszeit vorrangig zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen Maßnahmen zur Förderung ihrer schulischen, beruflichen oder persönlichen Entwicklung verpflichtet."
Da haben wir eine absolut zentrale Pflicht und genau diese Pflicht, die hier auferlegt wird, die Pflicht zur Bildung und Weiterbildung, ist die Rechtfertigung für diesen erheblichen Grundrechtseingriff.
Deswegen konzentrieren wir uns auf genau diesen Eingriff, auf genau diese Verpflichtung und weitere Verpflichtungen kann es sinnvollerweise nicht geben, weil den jungen Menschen gar keine Wahl gelassen wird. Sie sind ja nicht in Freiheit und können nicht einfach gehen. Eine weitere Pflicht braucht man deswegen an der Stelle gar nicht zu regeln.
Nicht richtig wiedergegeben haben Sie auch unsere Regelung zum offenen Vollzug. Ich will es deswegen hier noch einmal wörtlich zitieren. In unserem Paragrafen 13 heißt es:
"Die Gefangenen werden im offenen Vollzug untergebracht."
Und dann:
"Gefangene, die sich für den offenen Vollzug nicht eignen, werden im geschlossenen Vollzug untergebracht. Dies ist zu begründen."
Der letzte Satz ist im Grunde der wichtigste in unserer Regelung. Regelvollzug als offener Vollzug heißt nicht, dass 70 Prozent im offenen Vollzug untergebracht werden müssen. Regelvollzug heißt, dass man es begründen muss, wenn man die jungen Menschen im geschlossenen Vollzug unterbringt. Es muss eine gute Begründung dafür geben, die auf die Eignung abstellen muss, was dann die
Fragen einbezieht, ob Fluchtgefahr besteht, ob auf den jungen Menschen überhaupt sinnvoll eingewirkt werden kann, wenn er im offenen Vollzug ist und so weiter und so fort. All das ist natürlich zulässig, nur muss man es begründen und wenn man es nicht begründen kann, dann ist eben der offene Vollzug angezeigt, das heißt, regelvoll als offener Vollzug.
Weil wir die Debatte um den Vorschlag des Senators noch intensiv führen werden, werde ich jetzt nicht noch einmal auf das Thema Chancenvollzug eingehen. Ich will nur zwei kleine Punkte nennen. Herr Trepoll, die Sache mit den Normadressaten haben Sie genau auf den Kopf gestellt. Tatsächlich sind im Wesentlichen die Normadressaten im Jugendvollzug die dortigen Insassen und die Mitarbeiter im Vollzug. Diese Mitarbeiter - die Jugendlichen haben mit dem Erwachsenenvollzug sowieso nichts zu tun - arbeiten kontinuierlich im Jugendvollzug. Das heißt, diese Gruppe der Normadressaten muss auch bei uns nur ein Gesetz in die Hand nehmen und wir haben es konsequent so gemacht, dass wir nicht mit Verweisungen auf andere Gesetze arbeiten. Es ist alles in diesem Gesetz zu finden, was für den Jugendvollzug wichtig ist. Das heißt, Ihr Argument sticht überhaupt nicht, im Gegenteil. Der Entwurf des Senats wird den zentralen Anforderungen, die es logischerweise braucht und die deswegen auch das Bundesverfassungsgericht so deutlich formuliert hat, nicht gerecht, spezielle Regelungen für junge Menschen zu finden. Damit hängen Sie sogar die Latte noch höher als das Bundesland Bayern. Die haben zwar einen Insgesamt-Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz gemacht, aber sehr differenzierte eigene Regelungen für den Jugendvollzug geschaffen. Sie scheren junge Menschen von unter Umständen 16 bis 17 Jahren über einen Kamm mit Leuten, die ihr ganzes Leben lang straffällig waren. Ich halte das für unverantwortlich.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ein paar Worte möchte ich dann doch dazu sagen. In der Tat hat Herr Klooß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr zitiert, die uns auferlegt, bis Ende dieses Jahres ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz zu erlassen. Ich glaube aber, man muss zunächst einmal sehen, dass diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie eine schallende Ohrfeige für die SPD-Justizministerin Frau Zypries gewesen ist.
Denn wir sprechen auch über die Föderalismusreform. Davor war es natürlich so, dass sie die ausschließliche Kompetenz hatte, und sie hat es über Jahre versäumt, ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz vorzulegen.
Insoweit war das eine deutlich Klatsche des Verfassungsgerichts an Frau Zypries.
Frau Zypries braucht immer solche Anstöße. Sie brauchte jetzt auch wieder den Anstoß zur Sicherungsverwahrung. Auch da hätte sie längst zur deutlichen Verschärfung der Sicherungsverwahrung und auch zur Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter einen Gesetzentwurf vorlegen müssen. Sie hat auch da schon lange einen Gesetzentwurf der Länder gehabt. Erst jetzt, nach dem öffentlichen Druck, ist sie bereit und hat angekündigt, dass sie auch in dem Bereich einen Gesetzentwurf vorlegen müsse. Das sind aber deutliche Versäumnisse einer SPD-Bundesjustizministerin.
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Zu der Arbeitsgruppe, die Sie angesprochen haben und die einen Gesetzentwurf erarbeitet hat, die Zehner- oder jetzt nur noch Neuner-Arbeitsgruppe: In der Tat hat sich Hamburg nicht verweigert. Wir haben dort mitgearbeitet.
Wir haben unser Wissen mit eingebracht und dort mitgearbeitet.
Meinen Sie mich persönlich, warum ich da nicht mitgemacht habe?
Aber bitte schön, Herr Dr. Dressel, wir haben uns doch nicht ausgeklinkt.
Hamburg hat in dieser Arbeitsgruppe mitgearbeitet. Nur hat Hamburg letztlich gesagt, dass es einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird. Wir arbeiten in der Arbeitsgruppe mit, aber die letzte Entscheidung bleibt bei Hamburg, weil wir dann auch noch deutliche Nuancen setzen können. Es ist nun einmal so, ob Sie die Entscheidung mögen oder nicht. Die Föderalismusreform hat nun einmal gesagt, dass die Kompetenz in die Länder geht. Dann ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ein Land von dieser Kompetenz Gebrauch macht. So ist nun einmal Föderalismus.
Wenn man sich im Übrigen die drohende Rechtszersplitterung, die Sie immer ankündigen, einmal anschaut, dann haben wir unterschiedliche Polizeigesetze in den Ländern, wir haben unterschiedliche Schulgesetze in den Ländern und im Bereich Polizeirecht spricht kein Mensch von drohender Rechtszersplitterung und davon, dass die Sicherheit in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, nur weil die Länder eigene Polizeigesetze machten. Da widersprechen Sie sich in Ihrer Argumentation vollkommen.
Der von Herrn Dr. Steffen immer so angekündigte SPDEntwurf war ja kein SPD-Entwurf. Es ist einfach der Entwurf dieser Neuner-Arbeitsgruppe, den Sie nicht abgeschrieben haben – den braucht man nicht abschreiben, den kann man einfach kopieren, wenn man ihn denn elektronisch hat. Das ist nun einmal dieser Entwurf der Arbeitsgruppe, Sie haben zwei, drei Wörter geändert, insofern ist das überhaupt keine eigene Leistung der SPD. Sie wollen das Thema heute politisieren und das ist auch Ihr gutes Recht. Das macht auch nichts. Die Notwendigkeit, die Sie angesprochen haben, Herr Steffen, weil die Beschlüsse des Verfassungsgerichts unbedingt umgesetzt werden müssen, ist in Hamburg nicht so groß, da das, was das Bundesverfassungsgericht fordert, in Hamburg ohnehin schon längst gemacht wird.
Wenn das Verfassungsgericht sagt, wir müssten Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für soziales Lernen in der Gemeinschaft vorhalten, dann tun wir das längst. Sie zeugen selbst davon, dass Sie eine absolute Unkenntnis vom Jugendstrafvollzug in Hamburg haben. Gehen Sie hin und schauen sich das an. Wir geben Millionen für Resozialisierungs- und Ausbildungsmaßnahmen aus. Sie wollen sie nur nicht wahrnehmen, weil das nicht in Ihre Politik passt.
Weiterhin: Unterbringung in kleinen Wohngruppen. Auch da ist für uns keine Notwendigkeit vorhanden. Wir machen es ohnehin schon. Wir haben Wohngruppen mit acht und neun Gefangenen und eine Wohngruppe mit 13 Leuten. Das funktioniert ganz hervorragend. Besonderer Schutz vor Übergriffen: Tagsüber haben wir die Wohngruppenunterbringung, abends hat jeder seinen Einzelhaftraum und das ist auch gut so, damit solche furchtbaren Vorfälle, wie sie in Siegburg passiert sind, wo sie passieren mussten, weil drei oder vier unbeobachtet die ganze Nacht in einem Haftraum waren, in Hamburg nicht möglich sind.
Auch die spezifischen Betreuungsmöglichkeiten für Gewalt- und Sexualstraftäter, die gefordert wurden, haben wir auf Hahnöfersand. Wir haben dort eine eigene Sozialtherapie, die schwerpunktmäßig Gewalttäter und Sexualstraftäter behandelt. Wir werden diese Sozialtherapie auf Hahnöfersand auch noch weiter ausbauen. Auch die Entlassungsvorbereitung, die gefordert wird, machen wir selbstverständlich. Sport und Bewegung muss sein, auch das hat das Bundesverfassungsgericht gefordert. Wir haben auf Hahnöfersand einen eigenen Sportlehrer, der sich nur darum kümmert, ein Programm für unsere Jugendlichen zu schreiben, damit sie ausreichende Sportangebote zur Verfügung haben. Das ist auch vernünftig so. Aber wir haben das alles schon. Die Dramatik, die Sie geschildert haben, ist also überhaupt nicht vorhanden.
Und zwei, drei Worte zu meinen Äußerungen, wenn ich denn sage, dass ich nicht mehr möchte, dass in einem Gesetz steht, dass ein Inhaftierter einen Anspruch auf Urlaub hat: Das möchte ich in der Tat nicht. Wenn heute im Gesetz steht, dass ein Gefangener Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr hat, dann suggeriert das auch schon dem Gefangenen eine vollkommen irreale Situation. Wie soll ich dem denn erklären, dass ich ihn nach Billwerder bringe, wo wir sechs Meter hohe Mauern und elektronische Sicherungsmaßnahmen haben, das ist ein Hochsicherheitsgefängnis. Ich bringe ihn in das Gefängnis, dann hat er Langeweile, schlägt das Gesetz auf und sagt: "Aber hier steht, dass ich Anspruch auf 21 Tage Urlaub habe. In der nächsten Woche möchte ich schon einmal die erste Woche von meinem Urlaub nehmen." Das ist einfach nicht die Realität und das sollte man den Gefangenen auch nicht suggerieren.
Das heißt aber auch, dass jemand, der im Vollzug arbeitet – wir wünschen natürlich, dass möglichst viele arbeiten, weil das auch für die Resozialisierung wichtig ist –, genau wie draußen mit jedem Tag, den er arbeitet, auch einen gewissen Anspruch auf arbeitsfreie Tage hat. Nur müssen wir ihm sagen, dass ein arbeitsfreier Tag nicht automatisch Urlaub draußen heißt, sondern zunächst einmal in der Anstalt. Nur wenn die Anstalt es verantworten kann, werden die Möglichkeiten gegeben, diese Tage auch draußen zu nehmen.
Etwas verquer dargestellt ist es ebenfalls, wenn Sie mir sagen, ich fände es zugespitzt, wenn im Gesetz steht, dass ein Jugendlicher ein Recht – quasi wieder einen Anspruch – auf Bildung hätte. Das soll er gerne haben, nur ist das nicht die Realität. Wir bemühen uns sehr intensiv und haben Schwierigkeiten, Jugendliche überhaupt
einmal dazu zu bekommen, an irgendeiner Qualifizierungsmaßnahme oder an der Schule teilzunehmen, ihn irgendwie dazu zu bewegen, seinem Leben überhaupt einen Sinn zu geben und etwas zu machen. Wir haben nicht die Jugendlichen, die in der Haft sitzen und sagen: "Ich habe jetzt aber einen Anspruch auf Bildung und möchte deswegen einen Fremdsprachenkursus machen." Das ist es nicht.
Wir haben das Problem, dass wir die Leute …
In Baden-Württemberg steht Recht auf Bildung. Ich sage, dass ich das denen auch gerne zugestehe.
Wir haben nur das Problem, dass wir die vielen Angebote, die wir machen, erst einmal irgendwie – auf Deutsch gesagt – verkaufen müssen, an den Mann bringen müssen. Deswegen habe ich überhaupt kein Problem mit dem Recht auf Bildung. Nur ist es nicht so, dass wir die Insassen haben, die sagen: "Ich fordere jetzt die Fortsetzung meines Spanischkurses." Das ist es einfach nicht.
Wir kümmern uns sehr intensiv, Herr Neumann. Wir kümmern uns sehr intensiv um diese Leute.
Ähnlich ist es mit dem Chancenvollzug, auch hier sagen wir,
dass wir alle Leute, die wirklich etwas aus sich machen wollen und im Idealfall kommen und das sagen, so weit wie möglich fördern werden. Nur, diejenigen, die sich total verweigern, werden wir natürlich immer wieder ansprechen und versuchen zu motivieren und auf einem Minimalniveau bespielen und unterhalten und bilden. Diejenigen, die mehr machen wollen, sollen dann aber auch die Chancen haben, besonders viel zu bekommen.
Wenn Sie in Ihrem Entwurf zum Jugendvollzug sagen, Sie hätten von Praktikern gehört, man könne auf Disziplinarmaßnahmen vollkommen verzichten, dann möchte ich wirklich einmal wissen, mit welchen Praktikern Sie gesprochen haben. Die AVDler, die Mitarbeiter im Allgemeinen Vollzugsdienst, mit denen ich spreche, sagen, es sei ein vollkommener Irrsinn zu sagen, man würde auf Jugendliche ohne Disziplinarmaßnahmen auch nur in irgendeiner Weise einwirken können, jedenfalls nicht auf die Jugendlichen, die letztlich bei uns in der Jugendstrafhaft ankommen. Das ist völlig illusorisch.
Deswegen wird es natürlich auch weiterhin in dem Entwurf, den wir vorlegen werden, Disziplinarmaßnahmen geben. Die sind auch erforderlich. Ich kann nur sagen: Bleiben Sie ganz entspannt, der Entwurf wird in den nächsten Wochen vorgelegt. Warten Sie erst einmal ab, was darin steht. Dann können Sie anfangen, sich aufzuregen. Nur reden Sie unseren Hamburger Jugendstrafvollzug nicht schlecht. Er ist nämlich sehr gut. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Steffen, dafür, dass Sie eine angeschlagene Stimme haben, haben Sie ziemlich viel geredet.
Nur, bei dem vielen Reden haben Sie relativ wenig gesagt. Das hätte man auch mit weniger Worten sagen können.
Meine Damen und Herren! Während der Haushaltsberatungen der Bürgerschaft spielen die Zahlen über die Entwicklung der Einzelpläne naturgemäß eine wesentliche Rolle. Deshalb möchte ich auch die Eckdaten kurz nennen. Wir haben zwar einen kleinen Haushalt mit nur vier Prozent, aber einen feinen. Die veranschlagten Einnahmen von rund 155 Millionen Euro im Jahr 2008 steigen aufgrund einmaliger Erlöse auf 158 Millionen Euro.
Eigentlich, Herr Dr. Dressel, haben Sie recht. Ich habe gedacht, ich nerve Sie erst einmal ein bisschen mit Zahlen; also kommen wir gleich zum Wesentlichen.
Ich überblättere ein paar weitere Seiten.
Danke, Herr Präsident.
Herr Dr. Steffen, ich finde Ihre Reaktion nicht ganz fair. Wir haben im Rechtsausschuss vier Stunden beraten und in der Tat war ich bei einer Sitzung des Haushaltsausschusses nicht da. Ich habe es schon einmal erklärt. Ich muss meinen Urlaub sehr langfristig planen und hatte die eine Woche geplant. Wenn dann der Haushaltsausschuss den Termin sehr kurzfristig eine Woche nach hinten verlegt, nämlich genau in meinen Urlaub hinein, und ich Ihnen vorher noch sage, dass ich verreist bin
und Sie die Umstände kennen, dann ist es nicht ganz fair, mir hier vorzuhalten, ich hätte keine Arbeitsmoral; das ist kein fairer Umgang.
Sie haben sich beklagt und gesagt, es wären zu wenig Akzente im Justizhaushalt, was die anstehenden Aufgaben angehe. Dazu muss man sagen, dass 60 Prozent der veranschlagten Ausgaben zur Finanzierung der Gerichte aufgewandt werden und in dem Bereich wollen Sie ja nicht unbedingt viel ändern. Unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften sind sogar zwei Drittel der Mittel fest verplant.
Wie Sie wissen, ist die dritte Staatsgewalt bekanntermaßen nur Recht und Gesetz unterworfen – dazu sage ich gleich noch etwas – und auch die Gesetzgebungskompetenz ist nach der Föderalismusreform nicht auf die Länder übergegangen, sie bleibt weiter beim Bund. Wir arbeiten sehr intensiv mit den Kollegen Justizministern an einer Justizreform, aber dazu brauchen wir immer einen Kompromiss und die Beteiligung der anderen Bundesländer und des Bundestages.
Wo wir Gestaltungsspielräume haben, haben wir in den letzten Jahren massiv gearbeitet. So hat Hamburg im Jahr 2005 mit rund 500 000 Straftaten den bisher niedrigsten Stand der Kriminalitätsbelastung seit 1984 erreicht.
Zugleich ist die Zahl der Anklagen durch die Staatsanwaltschaft und die Zahl der Verurteilungen durch die Gerichte angestiegen. Während es im Jahr 2000 rund 20 000 Verurteilungen gab, ist die Zahl im Jahre 2005 auf rund 25 000 Verurteilungen angestiegen und das bei gleichzeitig rückläufiger Kriminalität. Im Übrigen – wir haben es vorhin bei der Generaldebatte auch schon gehört – führt das dazu, dass das Thema Innere Sicherheit in Hamburg Gott sei Dank nicht mehr das Thema ist, über das wir uns ständig unterhalten müssen.
Ich bin sehr froh, Herr Klooß, dass Sie darauf eingegangen sind und gesagt haben, wir hätten unsere Versprechungen nicht gehalten. Die steigenden Zahlen – das haben Sie in der Anfrage auch gefragt – bei der ordentli
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chen Gerichtsbarkeit gehen nicht einher mit steigenden Richterzahlen und Ausstattungen.
Lassen Sie sich das einmal erklären, Herr Dr. Dressel; ganz ruhig, nicht scharren.
2001 hatten wir 960 000 Verfahren bei den ordentlichen Gerichten und 2005 1,1 Millionen. Das ist zunächst ein Anstieg und Sie haben richtig festgestellt, dass in der gleichen Zeit 62 Stellen gestrichen worden sind.
Herr Dr. Dressel, hören Sie es erst einmal zu, dann können Sie gleich etwas dazu sagen.
Die haben keine Redezeit mehr, das ist natürlich schwierig.
Sie müssen sich aber den Anstieg der Zahlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit einmal genauer angucken. Allein beim elektronischen Mahnverfahren ist ein Anstieg von 530 000 auf 750 000 Verfahren zu verzeichnen. Nur sind das Verfahren, die die Mitarbeiter nicht belasten, weil das vollautomatisch bis hin zur Poststraße geht. Diese Verfahren müssen Sie herausrechnen und dann erklärt sich auch der Anstieg, weil wir mittlerweile das gesamte elektronische Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpommern mitmachen. Wir haben nämlich mittlerweile ein gemeinsames Mahngericht mit Mecklenburg-Vorpommern.
Ja, Herr Steffen, man merkt, dass Sie das nicht wussten.
Wenn Sie den Anstieg von 200 000 Verfahren im Mahnverfahren einmal herausrechnen, dann sind die verbleibenden Zahlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sehr zurückgegangen.
Von den 62 Stellen, die wir gestrichen haben, sind allein 42 Stellen aufgrund der Arbeitszeitverlängerung gestrichen worden. Das ist also kein Verlust von Kapazität, weil das durch die Arbeitszeitverlängerung ausgeglichen ist. Es bleiben 20 Stellen und davon sind in der Tat acht Richterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei rückgängigen Eingangszahlen gestrichen worden.
Wir können aber gerne mal das Fass aufmachen und uns nicht die fünf Jahre des CDU-Senats anschauen, sondern die fünf Jahre des rotgrünen Senats.
Ich nehme einmal die fünf Jahre davor, also SPD und vier Jahre Rotgrün dabei. In der Zeit haben Sie 267 Stellen bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit gestrichen. Ich will gar nicht auf die Zahlen eingehen, Sie sehen ohnehin, dass Sie da erheblich schlechter dastehen als die CDU.
Sehr ähnlich stellt sich das bei der Staatsanwaltschaft dar, wo wir eindeutig mehr Beschäftigte haben. Sie sagen, das stimme alles nicht und nehmen nur die Zahlen der Bekanntsachen und der Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie aber die Unbekanntsachen – diese Verfahren müssen genauso bearbeitet werden – mit hinzurechnen und dann die Gesamtzahl sehen, dann haben wir die gleichen Zahlen wie 2001, aber tatsächlich mehr Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft.
Sie haben doch die Bekannt- und die Ordnungswidrigkeiten abgefragt.
Wenn Sie die Bekanntsachen, Ordnungswidrigkeiten und Unbekanntsachen nehmen, dann haben wir gegenüber dem Stand von 2001 tatsächlich mehr Beschäftigte bei der Staatsanwaltschaft; also schauen Sie sich die Zahlen ein bisschen genauer an.
Und dann schauen Sie sich einmal die Personalsituation an; Frau Spethmann hat es schon gesagt. Fragen Sie einmal die Präsidenten, die haben nämlich Verlässlichkeit, weil sie jede Stelle sofort neu besetzen können. Damit können die Präsidenten sehr gut arbeiten und sie sind mit der Politik des CDU-Senats sehr, sehr zufrieden – Gott sei Dank.
Im Bereich des Strafvollzugs können wir noch gestalten und in der Tat ist die Kompetenz nach der Föderalismusreform für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen; dafür haben wir uns immer eingesetzt. Wir haben immer gesagt, wer vor Ort für den Strafvollzug verantwortlich ist, der soll ihn auch gestalten können, denn wenn in Hamburg im Strafvollzug irgendetwas passiert, dann wird niemand verlangen, dass Frau Zypries geht, sondern es wird verlangt, dass in Hamburg der Senator geht und deswegen sollten wir auch die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort haben.
Es gibt eine Arbeitsgruppe, an der sich zehn Länder beteiligt haben. Sie verlangen von uns wiederum, in diese Arbeitsgruppe hineinzugehen und dort einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Das ist nun einmal nicht Sinn der Sache. Sinn des Föderalismus ist es gerade, dass jedes Land seine eigene Regelung machen kann.
Wenn wir versuchen, mit zehn anderen Ländern einen Kompromiss hinzukriegen, dann können wir unsere Vorstellungen wieder nicht durchsetzen, sondern es ist ein Kompromiss und Kompromiss ist immer noch die zweite Wahl. Damit brauchen wir gar nicht anzufangen und wenn wir erst in die Arbeitsgruppe gehen, Herr Dr. Steffen, dann wird sich das Gesetzgebungsverfahren noch viel mehr verlängern.
Die Opposition will dabei bleiben, dass der Regelvollzug der offene Vollzug sein soll. Wie Sie wissen, wollen wir genau das ändern. Wir wollen, dass der Regelvollzug der geschlossene Vollzug ist. Das ist auch sinnvoll und in der Tat sieht es meistens auch so aus.
Wer endlich in der Haft ankommt, nachdem die Richter schon Bewährungsstrafen verhängt haben, Geldstrafen verhängt haben, der soll nicht noch einmal den Bonus bekommen, in den offenen Vollzug zu gehen und erst dann, wenn etwas schief geht, in den geschlossenen Vollzug, sondern die Regel muss genau andersherum sein. Die Leute kommen in Haft und müssen sich dort bewähren und wer sich bewährt hat, wer gut mitarbeitet, den schicken wir nach draußen, wenn wir es verantworten können. Das ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme.
Zu SPD-Zeiten hatten wir im offenen Vollzug in der Anstalt JVA Glasmoor im Jahr 1994 in einem einzigen Jahr 200 Entweichungen. Da bekommt dann der Begriff offener Vollzug eine ganz andere Bedeutung, da geht nämlich jeder wie er Lust hat.
Auch beim Thema Resozialisierung sind wir nicht weit voneinander entfernt. Sie versuchen, aus politischen Gründen immer zu sagen, Hamburg mache einen reinen Verwahrvollzug, wir machten mit den Leuten überhaupt nichts, wir würden sie wegschließen. Das stimmt schlichtweg nicht. Im Hamburger Strafvollzug wird sehr intensiv mit den Gefangenen gearbeitet und das ist auch gut so. Allein im Haushalt 2005/2006 haben wir 5,3 Millionen Euro für Resozialisierungsmaßnahmen ausgegeben und konnten so 1065 Insassen in den Anstalten therapieren. Was Sie unter Resozialisierung verstehen, möglichst früh möglichst viele Leute herauszulassen, dient den Insassen überhaupt nicht und hat mit Resozialisierung überhaupt nichts zu tun.
Und dann reden Sie von Resozialisierung und sozialer Integration, die so wahnsinnig wichtig sei. Herr Neumann, der Fraktionsvorsitzende, stellt sich bei einer Veranstaltung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten hin und sagt, wir brauchen Resozialisierung, wir müssen mit den Leuten arbeiten, wir brauchen soziale Integration. Gleichzeitig – Thema soziale Integration – macht Herr Petersen seine Kampagne in der "Bild"-Zeitung und sagt, wir wollen die Leute an den Internetpranger stellen. Also wie denn nun? Auf der einen Seite Herr Neumann mit Resozialisierung, auf der anderen Seite Herr Petersen mit Internetpranger.
Das führt genau zu dem, was Sie gerade gesagt haben, was mir vorgeworfen wird, Herr Petersen, zu meiner Äußerung in Hamburg 1. Ich habe bei Hamburg 1 gesagt, wenn ich eine Verurteilung höre – da ging es um den sexuellen Missbrauch von Kindern –, ohne den Einzelfall zu kennen, habe ich persönlich oft selbst die emotionale Empfindung zu sagen, die Strafe ist zu niedrig, ich würde mir wünschen, dass die Freiheitsstrafe höher ausfallen würde. Ich habe es sehr abstrakt und deutlich gesagt. Das ist etwas anderes als das, was Herr Petersen heute gemacht hat, ein konkretes Urteil anzusprechen, das letzte Woche gesprochen worden ist. Das ist Richterschelte, dem Richter vorzuwerfen, er habe zu mild geurteilt.
Genau das haben Sie bei einem ganz konkreten Fall gesagt und mir, dem Senat, noch vorgeworfen, dass wir nicht eingegriffen und für ein höheres Urteil gesorgt hätten. Das ist Richterschelte und ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.
Und dann gibt es den Antrag der GAL, in dessen Vorspann zum Strafvollzug gesagt wird, dieser Senator habe sich auch nicht dafür eingesetzt, dass das Moritz-LiebmannHaus und die Anstalt in Altengamme wieder eröffnet werde. Sie verlangen also von mir, dass ich zwei Anstalten wieder öffnen soll,
nämlich eine Anstalt mit 50 Plätzen und eine Anstalt mit 60 Plätzen, und dann heißt es als erster Spiegelstrich, ich solle Teilanstalten schließen. Das passt irgendwie überhaupt nicht zusammen, erst zwei Anstalten wieder aufzumachen und dann Teilanstalten zu schließen.
Kosten spart man auch nicht, indem man Teilanstalten schließt und damit bestimmte Bereiche absperrt. Da sind die Einsparungen sehr gering, denn ich spare vielleicht die Heizkosten, den Strom, aber richtig Geld spare ich natürlich nur, wenn ich eine gesamte Anstalt schließen kann. Das haben wir gemacht, indem wir sehr deutlich von 12 Anstalten auf mittlerweile nur noch fünf Anstalten umstrukturiert haben.
Das sind Sparmaßnahmen, die wirklich effektiv sind.
Sie sprachen diese schrecklichen Vorfälle in Siegburg an, wo drei Jugendliche in einem Haftraum einen vierten Jugendlichen über zwölf Stunden gefoltert haben und ihn dann auch noch in den Selbstmord getrieben
oder umgebracht haben. Als erstes kommt natürlich von der GAL, man müsse politische Äußerungen machen und mehr Personal für Hahnöfersand einstellen, wir bräuchten unbedingt mehr Personal für den Jugendvollzug.