Protocol of the Session on November 16, 2006

Login to download PDF

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich hätte zunächst mit Geburtstagsglückwünschen zu beginnen, sehe aber das Geburtstagskind noch nicht. Dann machen wir das später und kommen gleich zur

Fragestunde

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Abgeordnete Dr. Brüning ihre Frage zurückgezogen hat. Dann kommen wir zu dem einzigen Fragesteller Egbert von Frankenberg.

Herr Präsident! Der Hamburger Senat hat am 31. Oktober 2006 einen Referentenentwurf für ein Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern vorgelegt. Ich möchte daher den Senat fragen.

Erstens: Inwieweit sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Integrationsbeirats und des Integrationskongresses vom 31. August und 1. September 2006 in den Referentenentwurf eingeflossen und wie wurden die Ergebnisse des Integrationskongresses dokumentiert?

Zweitens: In welcher Form findet die Rückkoppelung mit dem Integrationsbeirat und anderen an der Integrationsarbeit beteiligten Hamburger Institutionen seit Vorliegen des Referentenentwurfs statt?

Es antwortet Staatsrat Wersich.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter von Frankenberg! Dem Senat war sehr daran gelegen, das Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern im Dialog mit allen Beteiligten in der Stadt zu entwickeln. Es ist deshalb im Vorfeld in vier Arbeitsgruppen des Integrationsbeirats sehr intensiv zu allen Feldern gearbeitet worden. Die Arbeitsgruppen umfassten jeweils zwischen 20 und 40 Personen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind dann Grundlage der Beratungen beim großen Integrationskongress gewesen. An dem Kongress selber haben etwa 300 Personen teilgenommen und die Ergebnisse dieses Kongresses sind in einer Broschüre sehr ausführlich und detailliert dokumentiert worden. Wir haben den allergrößten Teil der Empfehlungen, soweit sie nicht ohnehin schon vorher mit den Ergebnissen des Integrationsbeirats übereinstimmten, dort aufgenommen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben den Referentenentwurf am selben Tag, an dem der Senat ihn zur Freigabe beschlossen hat, ins Internet eingestellt. Wir haben am 6. November eine Sitzung des Integrationsbeirats durchgeführt und darüber hinaus allen Mitgliedern noch die Möglichkeit eingeräumt, schriftlich Stellung zu nehmen. In einer weiteren ganztägigen Veranstaltung haben wir zu den einzelnen Arbeitsbereichen wiederum mit über 120 Teilnehmern eine Rückkopplung zu diesem Entwurf durchgeführt. Die auch dort wieder gesammelten Anregungen werden jetzt ausgewertet und in das endgültige Konzept übernommen.

Eine Nachfrage des Abgeordneten von Frankenberg.

Inwiefern können die Hamburger Erkenntnisse in die Erarbeitung des nationalen Integrationsplans der Bundeskanzlerin einfließen?

Herr Staatsrat.

Auch das ist eine von uns sehr begrüßte Aktivität der Bundeskanzlerin gewesen. Der Erste Bürgermeister hat an der Auftaktveranstaltung teilgenommen. Hamburg selbst ist an zwei Arbeitsgruppen beteiligt, nämlich einmal zum Thema bürgerschaftliches Engagement und zum anderen an der Arbeitsgruppe Stärkung der Migrantinnen in Familie und sozialem Umfeld, Sexualaufklärung, Gesundheit und Altenhilfe.

Die Beteiligung in der zweiten Arbeitsgruppe ist darauf zurückzuführen, dass Bürgermeisterin Schnieber-Jastram im Moment Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz und der Jugendministerkonferenz der Länder ist. Deshalb hat Hamburg die Chance, in zwei wichtigen Arbeitsgruppen mitzuwirken.

Es hat darüber hinaus ein erstes Ministertreffen in Berlin am 9. November gegeben, an dem ebenfalls die Bürgermeisterin Schnieber-Jastram teilgenommen hat. Und es ist eine Abstimmung der Entwürfe für den nationalen Integrationsplan mit den Ländern im Mai/Juni nächsten Jahres geplant.

Wir sind also sowohl im Vorfeld bei der Erarbeitung als auch auf dem weiteren Weg dabei und ich glaube, dass Hamburg als Stadtstaat mit dem, was wir jetzt schon geleistet haben, eine Menge Impulse geben kann.

Dann hat die Abgeordnete Güçlü eine Nachfrage.

Herr Staatsrat, bisher sind Menschen mit Duldungsstatus von Integrationsmaßnahmen in Hamburg ausgeschlossen. Mich würde interessieren, ob das Integrationskonzept hier eine Öffnung vorsieht.

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete, wir haben zum einen im Vorfeld erklärt, dass es im Bereich der Bleiberechtsregelung einen Regelungsbedarf auf Bundesebene gibt. Dazu haben sich auch die handelnden Personen in Hamburg geäußert. Diese Diskussionen finden im Moment statt. Das Integrationskonzept selber richtet sich an diejenigen, die auf Dauer in Hamburg rechtmäßig leben. Es umfasst nicht den gesamten Aspekt der Ausländerpolitik, insbesondere auch nicht die weiterhin notwendige Frage der humanitären Hilfe, die Hamburg in dem Feld zu leisten hat. Insofern wird es, abhängig von den Ergebnissen auf Bundesebene, dann eine Anpassung und gegebenenfalls Ausweitung der Aktivitäten geben.

Bei den Menschen, die weiterhin zur Rückkehr in ihre Heimatländer verpflichtet sind oder auf Zeit in Hamburg wohnen, geht es uns darum, deren Fähigkeiten zu fördern, damit sie sich in ihrem Heimatland reintegrieren können; das ist auch politischer Konsens. Das Handlungskonzept berührt den Teil der Menschen, die hier auf Dauer integriert werden sollen, die hier auf Dauer rechtmäßig leben.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Güçlü. Bevor Sie fragen, möchte ich den Abgeordneten Ohlsen darauf hinweisen, dass in der Fragestunde dasselbe gilt wie in den normalen Plenarsitzungen. – Danke schön.

Im Handlungskonzept, Herr Staatsrat, werden umfassende Maßnahmen beschrieben, zum Teil Prüfaufträge. Weil keine zusätzlichen Finanzmittel für den nächsten Doppelhaushalt veranschlagt sind, würde mich interessieren, wie das umgesetzt werden soll.

Herr Staatsrat.

Zunächst ist es so, dass das Handlungskonzept derzeit der Referentenentwurf ist, der noch in der Abstimmung steht. Das Handlungskonzept bindet sehr viele Maßnahmen, die wir in der Stadt bereits haben, zusammen und richtet sie neu aus und soll die Ziele hinterher operationalisierbar, auch messbar machen. Dieser Prozess, das heißt, die eingebrachten Ressourcen und deren Optimierung – es geht nicht immer um die Frage neues Geld, es geht auch ganz stark um die Frage der Optimierung der bisher eingesetzten Ressourcen – wird eine Aufgabe sein, wenn das Handlungskonzept endgültig verabschiedet ist. Sie wissen, dass der Senat das im Dezember vorhat. Dann geht dieses Handlungskonzept als Mitteilung an die Bürgerschaft natürlich auch an das Parlament.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Lühmann.

Herr Staatsrat, es soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden und den Bezirken geben. Können Sie uns erklären, wie diese bessere Zusammenarbeit organisiert und ausgestaltet werden soll?

Herr Staatsrat.

Diese deutlich verbesserte Zusammenarbeit gibt es bereits seit dem Regierungswechsel, denn eines der Probleme, das wir bei Übernahme der Regierungsverantwortung hatten, war, dass es sehr viele Einzelpolitiken auch in diesem Feld gab. Deshalb ist schon im Vorfeld der Erarbeitung dieses Konzepts, aber auch im Vorfeld der bisherigen Integrationsarbeit sehr viel Wert darauf gelegt worden, dass alle Behörden, alle Bezirke eng in die Ausgestaltung von Maßnahmen und in die Ausgestaltung dieses Konzepts einbezogen waren. Es wird in Zukunft eine weitere erhebliche Aufgabe auf die Bezirksämter zukommen. Sie wissen, dass wir mit dem Bereich Sozialraummanagement auch die Bezirksverwaltungsstrukturen so ausgerichtet haben, dass ein ganzheitliches soziales Handeln in den Bezirken möglich wird. Das heißt, es gibt bereits eine praktizierte Zusammenarbeit, die in den vergangenen Jahren gewachsen ist. Die Voraussetzungen in der Bezirksorganisation sind geschaffen worden und die Ziele werden gemeinsam mit den Bezirken operationalisiert, wenn das Handlungskonzept verabschiedet ist.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen.

Herr Staatsrat, Sie haben auf die Frage des Kollegen Lühmann im Wesentlichen die Behauptung wiederholt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden und den Bezirksämtern intensiviert werden solle, aber nicht die Frage beantwortet. Deswegen mache ich sie mir auch noch einmal zu eigen.

Wie soll die Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden und den Bezirksämtern genau ausgestaltet sein, welche organisatorischen Maßnahmen treffen Sie?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, die Frage habe ich dahingehend beantwortet, dass wir sie in der Vergangenheit bereits in Form dieser gemeinsamen Arbeitsgruppen gestaltet haben. Diese Zusammenarbeit wird auch in der Operationalisierung fortgesetzt.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen.

Auf Seite 3 Ihres Konzepts wird die Integration als Querschnittsaufgabe beschrieben. Wer übernimmt die Koordination und welche Behörde hat diese Aufgabe?

Herr Staatsrat.

Diese Aufgabe liegt bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Koordination, selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei und den beteiligten Behörden. Das ist bisher so und das wird durch das Handlungskonzept auch nicht verändert.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Özoguz.

Herr Staatsrat, Sie haben eben etwas zur Zukunft gesagt. Welche konkreten Gespräche haben denn bereits mit den Bezirken stattgefunden?

Herr Staatsrat.

Ich verweise auf die Antwort von vorhin. Beispielsweise gab es in den Arbeitsgruppen, die im Vorfeld der Erarbeitung des Handlungskonzepts stattgefunden haben, eine Einbeziehung der Bezirke. Es gab darüber hinaus zweimal jährlich im Vorfeld bereits Fachaustausche aller beteiligten Behörden, ebenfalls unter Einschluss der Bezirke. Die Bezirke waren in der bisherigen Phase eingebunden, das heißt, auch in den vergangenen vier Jahren, und sie werden es auch in Zukunft sein.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Özoguz.

Dann versuche ich, es konkreter zu machen. Wie viele Vertreter der Bezirke und des Integrationsbeirats waren denn bei den Arbeitsgruppen wirklich dabei?

Herr Staatsrat.