Dietrich Wersich
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Verehrte Frau Abgeordnete Mandel! Bei der Einreichung der Frage konnten Sie wahrscheinlich noch nicht wissen, dass wir diese beiden Fragen mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lappe beantwortet haben. Bei der Einreichung lag die Antwort noch nicht vor. Insofern will ich zu der ersten Frage sagen, dass diese Vereinbarung gar nicht wieder hergestellt werden soll, weil der Grund für die damalige Regelung, nämlich das Ziel, die Verweildauer im Frauenhaus zu verkürzen, um ein Frauenhaus zu schließen, mit der Entscheidung entfallen ist, das Frauenhaus nicht zu schließen. Insofern entbehrte diese Vereinbarung der ursprünglichen Grundlage und sie soll auch nicht wieder hergestellt werden.
Generell gilt für diese Frauen, dass viele von ihnen einen Anspruch auf einen Dring
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lichkeitsschein mit den damit verbundenen Möglichkeiten haben, entsprechend mit Wohnraum versorgt zu werden. Es stehen natürlich auch die üblichen Möglichkeiten zur Erlangung von Wohnraum zur Verfügung, das heißt Zeitungsinserate, Internet-Angebote, Kontaktaufnahme zu Wohnungsgesellschaften und dergleichen. Die Frauenhäuser selbst – auch das hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt – bauen eine sogenannte zweite Wohnungsstufe auf für Frauen, die nicht mehr des Schutzes des Frauenhauses bedürfen, aber weiterhin eine Betreuung brauchen. Es werden also Wohnungen durch die Träger angemietet, die ebenfalls für einen vorübergehenden längeren Zeitraum bewohnt werden können.
Schließlich gibt es als weiteres Instrument natürlich noch die Beantragung der Wohnungsüberlassung bei Opfern häuslicher Gewalt. Sie wissen, dass die Opfer gemäß Gewaltschutzgesetz hier nach dem Grundsatz "Der Täter geht, das Opfer bleibt", also die Frauen, einen Anspruch geltend machen können, in der Wohnung zu verbleiben. Allerdings macht der überwiegende Teil der Frauen in den Frauenhäusern von dieser Regel keinen Gebrauch. Die Interventionsstelle "pro-aktiv Hamburg" berichtet allerdings, dass von den dort beratenen Fällen im Jahr 2005 insgesamt 193 Personen einen solchen Antrag gestellt haben. Im Jahr 2006 waren es immerhin 203 Personen, das heißt, es gibt da eine gewisse Anzahl von in der Regel Frauen, die diesen Rechtsanspruch dann auch zivilrechtlich verfolgen.
Zunächst einmal ist Ihre Eingangsbemerkung nicht zutreffend, was die Verringerung angeht. Zutreffend ist, dass wir tatsächlich im Jahr 2005 etwa 20 Prozent weniger Frauen in den Frauenhäusern hatten, weil die Fallzahlen rückläufig sind. Wir haben das auch schon in der Beantwortung mehrerer Anfragen dargestellt. Es nimmt der Anteil von Frauen mit Kindern zu, aber der Anteil von Frauen ist etwa 20 Prozent rückläufig. Es gehört zum Fallmanagement der Einrichtung dazu, die Wohnsituation zu klären. Dazu gehört auch, die zukünftige Wohnsituation abzuklären und entsprechende Informationen zu geben. So werden beispielsweise die genannten Informationen über Wohnungsunternehmen und so weiter an die Frauenhausbewohner durch die Einrichtung entsprechend ausgegeben. In Einzelfällen ist auch eine Begleitung durch das Fachpersonal des Frauenhauses, zum Beispiel zu Wohnungsämtern oder Wohnungsunternehmen möglich, wenn die Frauen beispiels
weise so stark geängstigt sind, dass sie sich alleine um diese Fragen nicht kümmern können. Das ist konzeptionell in den Frauenhäusern berücksichtigt.
Ich kann Ihnen aus dem Kopf leider nicht benennen, wie viel Dringlichkeitsscheininhaber wir im Moment in Hamburg haben, aber grundsätzlich sind die so gesehen alle in Konkurrenz zueinander, weil es da keine Abstufungen gibt.
Mit Verlaub, Herr Präsident, das geht weit über die Fragestellung der Wohnungszuweisungen hinaus, denn die Frage, wie lange eine Frau in dem Schutzbereich eines Frauenhauses verbleibt, hat natürlich mit sehr vielen Faktoren zu tun, nicht zuletzt mit der Gefährdung und nicht alleine mit der Frage, wann sie wieder eine Wohnung bekommt. Insofern sind es im Einzelfall immer individuelle Gründe, die dafür sprechen, warum jemand kürzer oder länger im Frauenhaus verbleibt.
Frau Dr. Lappe, die Zahlen zeigen ja, dass die Verweildauern sehr übersichtlich sind. Das heißt einerseits, dass es gelingt, andere Plätze zu finden, die weniger mit der Frage der Wohnung zu tun haben, zum anderen habe ich vorhin ausgeführt, dass wir diese sogenannte zweite Wohnstufe aufbauen, das heißt trägereigenen Wohnraum, der für Frauen ist, die noch nicht den Schritt in die eigene Wohnung aus den unterschiedlichsten individuellen Gründen schaffen können. Insofern ist hier gegenüber der Situation in der Vergangenheit eine wesentliche Verbesserung eingetreten.
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Herr Präsident, Frau Abgeordnete!
– Noch einmal von vorne: Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Zuständig für die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Entscheidungen über die Zulassungen von Vertragsärzten werden im Zulassungsausschuss der KVH gefällt, in dem die Ärztinnen, Ärzte und Krankenkassen vertreten sind. Laut Auskunft der KVH ist die Arztdichte in einigen Stadtteilen zwar geringer als in innerstädtischen Bereichen. Dies sei aber aufgrund des gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs kein grundsätzliches Problem und bei weitem nicht vergleichbar mit der Situation außerhalb Hamburgs, sprich in den normalen ländlichen Bereichen, in denen die fachärztliche Versorgung häufig mehrere zehn Kilometer entfernt in entsprechenden Zentren liegt.
Gleichwohl achtet die KVH zum Beispiel durch Maßnahmen der Honorarverteilung, zusätzliche Budgets und Prüfung von Arztsitzverlegungen auf eine ausreichende ambulante ärztliche Versorgung in den genannten Stadtteilen.
Die KVH kann keine detaillierten Statistiken in der Kürze der Zeit vorlegen.
– Vielen Dank. Ich war auch schon zu Ende. – Zu bedenken ist, dass Hamburg insgesamt als Bedarfsplanungsgebiet zählt.
Zur zweiten Frage könnte man relativ schlank antworten, dass sich damit der Senat nicht befasst hat. Aber wir alle wissen, dass Ärztevertreter beklagen, dass die Einnahmesituation aus GKV-Leistungen unbefriedigend ist und insofern die höher vergüteten privatärztlichen Leistungen einen wesentlichen Anteil am Einkommen der Ärzte haben. Gleichwohl weisen die vorliegenden Statistiken darauf hin, dass unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Arztumsätze und Einkommen eine kostendeckende und einkommenssichernde Praxisführung auch mit weniger als 10 Prozent Privatpatienten möglich ist. Dieses dürfte aber je nach Fachgebiet, Standort und Arztdichte stark variieren, sodass eine generelle Aussage dazu nicht möglich ist. Differenzierte Zahlen zu den Einnahmen aus der privatärztlichen Vergütung liegen auch nicht vor.
Dazu hat der Senat keine eigenen Schätzungen angestellt.
Generell gibt es über sehr viele Themen der ärztlichen Versorgung Gespräche zwischen der Behörde und der KVH. Auch dieses ist natürlich immer wieder ein Thema, obwohl die Zuständigkeit, wie geschildert, in erster Linie bei der KVH liegt, dann bei dem gemeinsamen Zulassungsausschuss und auch bei den Krankenversicherungen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Senat hier keine Zuständigkeit hat und insofern nicht direkt zu einer Lösung beitragen kann. Wir haben allerdings die Erwartung, dass mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, einige Verbesserungsmöglichkeiten auch im vertragsärztlichen System möglich sind. Dazu gehört die erleichterte Anstellung von Ärzten zum Beispiel in Praxen, die stark ausgelastet sind. Dazu gehören aber auch Zweigarztniederlassungen, das heißt, dass sich Ärzte in mehreren Praxen niederlassen können, und eine ganze Reihe von anderen Regelungen, die möglicherweise aufgrund des bisherigen starren Vertragsarztrechtsrahmens Änderungen ermöglichen und damit auch Verbesserungen in den genannten Stadtteilen.
Ich darf ja keine Gegenfrage stellen, aber wo man alles vergünstigte Mieten bekommt, würde mich auch interessieren.
Das Rechtssystem im Bereich der Finanzierung sieht vor, dass es Zuschläge im Rahmen der kassenärztlichen Vergütung geben kann. Hier wird es demnächst eine Änderung geben, dass auch Krankenkassen in unterversorgten Gebieten Zuschläge zur Sicherstellung der Versorgung zahlen können. Dieses ist aber eine Aufgabe, die beim GKV- und KVH-Vertragsarztsystem liegt und nichts mit staatlichen Zuschüssen zu tun hat.
Ich habe eben schon dargestellt, dass dieses nicht Aufgabe des Staates ist und mit den neuen Richtlinien auch nicht erforderlich sein wird. Das heißt, es ist nicht geplant, aus Steuermitteln auf Hamburger Ebene mögliche Defizite im GKV-Leistungssystem auszugleichen. Die bestehenden Regelungen ermöglichen es auch, Zuschüsse und Aufschläge zu
geben. Das heißt, hier obliegt der KVH das Instrumentarium, gegebenenfalls auch finanziell zu helfen.
Ich kann die Ausgangsbasis Ihrer Frage oder die Unterstellung, die Sie in Ihre Frage verpackt haben, nicht teilen. Deshalb kann ich darauf auch keine Antwort geben.
Dieses ist ebenfalls bundesweit geregelt. Ich habe vorhin erläutert, dass, wenn ein Notstand in einer Versorgungsregion bestehen würde – das ist in Hamburg nicht der Fall, im Gegenteil, wir haben mit die höchste Arztdichte und sind in vielen Facharztgruppen jenseits der Schwelle der Überversorgung – und die Eigenregulierungsmechanismen der Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr greifen würden, dann in zweiter Linie die Krankenkassen gefordert sind und die Möglichkeit haben, die Versorgung sicherzustellen.
Das ist eine sehr umfassende Frage, aus der sich nicht erschließt, in welche Richtung diese Frage gestellt ist. Insgesamt haben wir in den vergangenen Jahren ein Anwachsen der Arztdichte in Hamburg um etwa 10 Prozent. Das heißt, heute sind in Hamburg mehr Ärzte tätig als je zuvor.
Zu den anderen Fragen der regionalen Verteilung habe ich vorhin schon Ausführungen gemacht.
Diese Einteilung ist bundesweit vorgegeben und ich möchte hier noch einmal daran erinnern, dass die ländlichen Versorgungsregionen zum Teil deutlich größer sind als unsere Stadt und hier ganz andere Versorgungsmaßstäbe bestehen. Daran gemessen ist jeder Hamburger mit jeder Form ärztlicher Angebote so gut versorgt wie kaum ein anderer Bürger dieser Republik.
Ich bekomme hier den Zwischenruf, ob die Frage persönlich gemeint sei, ob ich dann als Arzt dort tätig werden würde. Zur Frage der Instrumentarien für den Fall einer Unterversorgung habe ich vorhin alles ausgeführt, was nacheinander passiert. Da muss man eben gucken, ob den entsprechenden Zuständen abgeholfen worden ist.
Dieses setzt eine Unterversorgung in Hamburg mit einer bestimmten Facharztgruppe voraus, von der wir in allen Bereichen weit, weit entfernt sind.
Die KVH hat bestimmte Aufgaben in der Sicherstellung der Versorgung und stellt
diese Versorgung in Hamburg in einer Weise sicher, dass wir eher mit einer Überversorgung zu kämpfen haben, weil nämlich viele Facharztsitze für Hamburg gesperrt sind. Wenn die Kassenärztliche Vereinigung diese Versorgung nicht mehr wahrnimmt, treten die Mechanismen ein, die ich vorhin genannt habe, das heißt, die staatliche Sicherstellung, die der KVH übertragen ist, geht dann zunächst an die Krankenkassen über. Im Übrigen ist die Frage der Unterversorgung für Hamburg insgesamt sehr hypothetisch.
Wir haben in Hamburg im Bereich der Kinder- und Jugendärzte einen Versorgungsgrad von 111 Prozent, der leicht oberhalb der Überversorgung liegt. Wir haben im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie bereits in der Vergangenheit Situationen gehabt, wo auch die Kassenärztliche Vereinigung zu der Auffassung gekommen ist, dass es eine Unterversorgung gab und was dann dazu geführt hat, dass über diese Quoten hinaus Vertragsarztsitze an entsprechende Therapeuten vergeben worden sind, zum Teil auch mit einer örtlichen Bindung. Der Versorgungsgrad für Hamburg ist auch im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie übererfüllt. Wenn jedoch gleichwohl lokal Bedarf vorhanden war, sind an lokale Berufsausübung gebundene Kassenarztsitze oder Therapeutensitze vergeben worden.
Der Senat kann nicht für die Bürgerschaft sprechen. Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, hat sich Harburg an die Bürgerschaft gewandt.
Zur Frage der regionalen Versorgung habe ich eben Ausführungen gemacht und auch auf die Möglichkeit hingewiesen, mit gebundenen Vertragsarztsitzen etwas innerhalb der Region von Hamburg zu tun, was die KV auch macht.
Das ist zutreffend und es trifft auch für den zuletzt angesprochenen Bereich zu.
Herr Präsident, Herr Abgeordneter von Frankenberg! Dem Senat war sehr daran gelegen, das Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern im Dialog mit allen Beteiligten in der Stadt zu entwickeln. Es ist deshalb im Vorfeld in vier Arbeitsgruppen des Integrationsbeirats sehr intensiv zu allen Feldern gearbeitet worden. Die Arbeitsgruppen umfassten jeweils zwischen 20 und 40 Personen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind dann Grundlage der Beratungen beim großen Integrationskongress gewesen. An dem Kongress selber haben etwa 300 Personen teilgenommen und die Ergebnisse dieses Kongresses sind in einer Broschüre sehr ausführlich und detailliert dokumentiert worden. Wir haben den allergrößten Teil der Empfehlungen, soweit sie nicht ohnehin schon vorher mit den Ergebnissen des Integrationsbeirats übereinstimmten, dort aufgenommen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben den Referentenentwurf am selben Tag, an dem der Senat ihn zur Freigabe beschlossen hat, ins Internet eingestellt. Wir haben am 6. November eine Sitzung des Integrationsbeirats durchgeführt und darüber hinaus allen Mitgliedern noch die Möglichkeit eingeräumt, schriftlich Stellung zu nehmen. In einer weiteren ganztägigen Veranstaltung haben wir zu den einzelnen Arbeitsbereichen wiederum mit über 120 Teilnehmern eine Rückkopplung zu diesem Entwurf durchgeführt. Die auch dort wieder gesammelten Anregungen werden jetzt ausgewertet und in das endgültige Konzept übernommen.
Auch das ist eine von uns sehr begrüßte Aktivität der Bundeskanzlerin gewesen. Der Erste Bürgermeister hat an der Auftaktveranstaltung teilgenommen. Hamburg selbst ist an zwei Arbeitsgruppen beteiligt, nämlich einmal zum Thema bürgerschaftliches Engagement und zum anderen an der Arbeitsgruppe Stärkung der Migrantinnen in Familie und sozialem Umfeld, Sexualaufklärung, Gesundheit und Altenhilfe.
Die Beteiligung in der zweiten Arbeitsgruppe ist darauf zurückzuführen, dass Bürgermeisterin Schnieber-Jastram im Moment Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz und der Jugendministerkonferenz der Länder ist. Deshalb hat Hamburg die Chance, in zwei wichtigen Arbeitsgruppen mitzuwirken.
Es hat darüber hinaus ein erstes Ministertreffen in Berlin am 9. November gegeben, an dem ebenfalls die Bürgermeisterin Schnieber-Jastram teilgenommen hat. Und es ist eine Abstimmung der Entwürfe für den nationalen Integrationsplan mit den Ländern im Mai/Juni nächsten Jahres geplant.
Wir sind also sowohl im Vorfeld bei der Erarbeitung als auch auf dem weiteren Weg dabei und ich glaube, dass Hamburg als Stadtstaat mit dem, was wir jetzt schon geleistet haben, eine Menge Impulse geben kann.
Frau Abgeordnete, wir haben zum einen im Vorfeld erklärt, dass es im Bereich der Bleiberechtsregelung einen Regelungsbedarf auf Bundesebene gibt. Dazu haben sich auch die handelnden Personen in Hamburg geäußert. Diese Diskussionen finden im Moment statt. Das Integrationskonzept selber richtet sich an diejenigen, die auf Dauer in Hamburg rechtmäßig leben. Es umfasst nicht den gesamten Aspekt der Ausländerpolitik, insbesondere auch nicht die weiterhin notwendige Frage der humanitären Hilfe, die Hamburg in dem Feld zu leisten hat. Insofern wird es, abhängig von den Ergebnissen auf Bundesebene, dann eine Anpassung und gegebenenfalls Ausweitung der Aktivitäten geben.
Bei den Menschen, die weiterhin zur Rückkehr in ihre Heimatländer verpflichtet sind oder auf Zeit in Hamburg wohnen, geht es uns darum, deren Fähigkeiten zu fördern, damit sie sich in ihrem Heimatland reintegrieren können; das ist auch politischer Konsens. Das Handlungskonzept berührt den Teil der Menschen, die hier auf Dauer integriert werden sollen, die hier auf Dauer rechtmäßig leben.
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Zunächst ist es so, dass das Handlungskonzept derzeit der Referentenentwurf ist, der noch in der Abstimmung steht. Das Handlungskonzept bindet sehr viele Maßnahmen, die wir in der Stadt bereits haben, zusammen und richtet sie neu aus und soll die Ziele hinterher operationalisierbar, auch messbar machen. Dieser Prozess, das heißt, die eingebrachten Ressourcen und deren Optimierung – es geht nicht immer um die Frage neues Geld, es geht auch ganz stark um die Frage der Optimierung der bisher eingesetzten Ressourcen – wird eine Aufgabe sein, wenn das Handlungskonzept endgültig verabschiedet ist. Sie wissen, dass der Senat das im Dezember vorhat. Dann geht dieses Handlungskonzept als Mitteilung an die Bürgerschaft natürlich auch an das Parlament.
Diese deutlich verbesserte Zusammenarbeit gibt es bereits seit dem Regierungswechsel, denn eines der Probleme, das wir bei Übernahme der Regierungsverantwortung hatten, war, dass es sehr viele Einzelpolitiken auch in diesem Feld gab. Deshalb ist schon im Vorfeld der Erarbeitung dieses Konzepts, aber auch im Vorfeld der bisherigen Integrationsarbeit sehr viel Wert darauf gelegt worden, dass alle Behörden, alle Bezirke eng in die Ausgestaltung von Maßnahmen und in die Ausgestaltung dieses Konzepts einbezogen waren. Es wird in Zukunft eine weitere erhebliche Aufgabe auf die Bezirksämter zukommen. Sie wissen, dass wir mit dem Bereich Sozialraummanagement auch die Bezirksverwaltungsstrukturen so ausgerichtet haben, dass ein ganzheitliches soziales Handeln in den Bezirken möglich wird. Das heißt, es gibt bereits eine praktizierte Zusammenarbeit, die in den vergangenen Jahren gewachsen ist. Die Voraussetzungen in der Bezirksorganisation sind geschaffen worden und die Ziele werden gemeinsam mit den Bezirken operationalisiert, wenn das Handlungskonzept verabschiedet ist.
Herr Abgeordneter, die Frage habe ich dahingehend beantwortet, dass wir sie in der Vergangenheit bereits in Form dieser gemeinsamen Arbeitsgruppen gestaltet haben. Diese Zusammenarbeit wird auch in der Operationalisierung fortgesetzt.
Diese Aufgabe liegt bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Koordination, selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei und den beteiligten Behörden. Das ist bisher so und das wird durch das Handlungskonzept auch nicht verändert.
Ich verweise auf die Antwort von vorhin. Beispielsweise gab es in den Arbeitsgruppen, die im Vorfeld der Erarbeitung des Handlungskonzepts stattgefunden haben, eine Einbeziehung der Bezirke. Es gab darüber hinaus zweimal jährlich im Vorfeld bereits Fachaustausche aller beteiligten Behörden, ebenfalls unter Einschluss der Bezirke. Die Bezirke waren in der bisherigen Phase eingebunden, das heißt, auch in den vergangenen vier Jahren, und sie werden es auch in Zukunft sein.
Die genaue Zahl kann ich Ihnen leider aus dem Kopf nicht nennen, bin aber bereit, das im Nachhinein herauszufinden.
Wenn das Handlungskonzept vom Senat beschlossen ist, wohnt ihm dieselbe Verbindlichkeit inne wie allen anderen Senatsbeschlüssen auch.
Ich finde den Ansatz Motivation durch Weisung sehr spannend. Wir werden diese Anregung mitnehmen.
Ich verweise zum einen auf den Entwurf des Handlungskonzepts und darauf, dass dieses Handlungskonzept erst in der endgültigen Form im Dezember vom Senat verabschiedet und dann der Bürgerschaft vorgelegt werden wird. Dann ergeben sich sicherlich auf der Basis des endgültigen Konzepts auch Möglichkeiten, die Fragen rückzukoppeln und zu klären.
Wie ich vorhin dargestellt habe, haben wir es mit dem Referentenentwurf für das Handlungskonzept zu tun. Dieses Handlungskonzept wird im Dezember der Bürgerschaft vorgelegt und dann wird
es diskutiert werden. Dann wird man sehen, welche Ergebnisse schon erzielt worden sind.
Darüber hinaus ist geplant – das sehen Sie auch im Abschnitt Controlling –, weitergehende Zielkennziffern zu entwickeln. Ich möchte dazu noch eines sagen. Dieses Handlungskonzept ist durchaus nicht starr, das heißt, es wird auch weiter fortlaufend ergänzt und erweitert werden. So ist die Arbeit angelegt und deswegen wird auch diese Arbeit weiterhin vom Integrationsbeirat begleitet werden, aber auch mit den Initiativen aus anderen Bereichen.
Das haben Sie falsch verstanden, weil Sie ein völlig falsches Verständnis von Senatsbeschlüssen in diesem Zusammenhang haben. Noch einmal: Dieses Handlungskonzept ist ein Referentenentwurf und wird endgültig beschlossen und dann sind auch Prüfaufträge beschlossen.
Ich bin im Grunde genommen sehr froh, dass es zu dem gesamten Vorgehen, sowohl im Vorfeld der Erarbeitung als auch zum Kongress, als auch jetzt überwiegend sehr positive Rückmeldungen gibt und betont wird, dass hier etwas Einmaliges gelungen ist, was wir in dieser Art und Weise in der Stadt überhaupt nicht hatten und was nur durch die engagierte Arbeit der Beteiligten in den vergangenen vier Jahren möglich war; das sind 99 Prozent der Rückmeldungen.
Herr Abgeordneter, ich bin noch bei der Antwort. Ich kann verstehen, dass Sie wissen wollen, was kritisch beleuchtet wurde. Aber ich wollte dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht verschweigen, dass es über 99 Prozent Zustimmung gibt.
Es gibt den von Ihnen angesprochenen Punkt, dass es eine Diskussion darüber gibt, inwieweit humanitäre Fragen und Fragen der Bleiberechtsregelung Bestandteil eines Handlungskonzepts sein sollen. Es gibt darüber hinaus – das sehen Sie auch in den Broschüren und anderswo – Anregungen, die nicht primär etwas mit dem Thema Integration zu tun haben, das heißt, die sich auf andere Politikfelder erstrecken und deshalb in diesem Integrationskonzept nicht aufgeführt worden sind.
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Herr Präsident, Herr Krüger! Am 10. Februar ist diese Hamburger Initiative von Herrn Dräger persönlich im Bundesrat vorgestellt und eingebracht worden.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Diese Einbringung war von großer öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet und hat auch viel Zustimmung unter anderem von Fachärzteverbänden und Krankenkassen erfahren. Sie ist jetzt an die Ausschüsse überwiesen worden, und zwar haben wir dort selber die Vertagung beantragt, damit wir möglichst mit allen Ländern zusammen eine gemeinsame Fassung entwickeln können, die dann wieder ins Bundesratsplenum kommt. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass wir spätestens zur MaiSitzung mit einer Entscheidung im Bundesrat zu rechnen haben.
Ja, bis zum Tag der Einbringung hatten sich Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland unserer Initiative angeschlossen und mittlerweile liegt mir auch ein Schreiben der Kollegin aus Sachsen-Anhalt vor, die diesen Antrag ausdrücklich unterstützt.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich bin sicher, Sie haben Verständnis, dass ich ganz kurz etwas zur aktuellen Lage sage, zumal wir gestern die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen und Fachsprecher schon zu einem Hintergrundgespräch eingeladen hatten.
Wir haben deutschlandweit 110 positiv nachgewiesene H5N1-Fälle, davon 107 von Rügen, drei weitere aus verschiedenen Landesteilen Mecklenburg-Vorpommerns. Wir haben auch in Hamburg weiterhin weder Verdachtsfälle noch nachgewiesene Fälle einer Geflügelpest.
Die Abholung von toten Fundtieren durch die Feuerwehr läuft reibungslos. An der Stelle möchte ich der Feuerwehr danken, die innerhalb der letzten Woche 636 Einsätze bis zum heutigen Morgen gefahren ist.
Wir haben bei der Gesundheitsbehörde einen Krisenstab eingerichtet, der jeden Tag einen Lagebericht erstellt und selber auch regelmäßig zusammentritt, als nächstes morgen.
Wir haben in Hamburg bisher 427 Vögel eingesammelt, davon 159 untersucht. Alle waren negativ.
Zur Frage der Medikamentenaufstockung ist zunächst einmal zu sagen, dass wir bei der Bevorratung der Medikamente keinen Zusammenhang zur jetzigen Vogelgrippe, zur Tierseuche haben. Es ist auch nicht richtig, dass der Nationale Influenzapandemieplan oder der WHO Pandemieplan einen Versorgungsgrad von 20 Prozent mit diesen so genannten antiviralen Medikamenten empfohlen hat. Tatsächlich empfiehlt der Nationale Pandemieplan ein Erkrankungsszenario, nach dem 15 bis 30 Prozent der Bevölkerung in einer solchen Pandemie erkranken würden.
Alle 16 Länder haben sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz im Juni letzten Jahres einstimmig darauf geeinigt, von einer Erkrankungsrate von 15 Prozent auszugehen und ein besonderes Risiko von wiederum 30 Prozent dieser 15 Prozent aufgrund von schweren Begleiterkrankungen zugrunde zu legen und deshalb zahlenmäßig für 4,5 Prozent der Bevölkerung Medikamente einzulagern.
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Das heißt nicht, dass wir für eine bestimmte festgelegte Zahl von Personen, zum Beispiel für die oberen Zehntausend, Medikamente haben und für die anderen nicht, sondern wir haben ein Erkrankungsszenario zugrunde gelegt, nach dem 4,5 Prozent der Bevölkerung aufgrund von Begleiterkrankungen mit einem schweren Krankheitsverlauf zu rechnen hätte. Für alle diese Menschen, die mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, haben wir Medikamente eingelagert. Dies ist bisher der Konsens aller Bundesländer gewesen, der allerdings in den letzten Tagen durch verschiedene Äußerungen unterschiedlichster Herkunft infrage gestellt worden ist. Deshalb trifft sich heute unter anderem die Gesundheitsministerkonferenz. Hamburg hält diese Bevorratung weiterhin für sachlich und medizinisch richtig. Aber es ist auch klar, dass wir keine Insellösung wollen, das heißt, wenn man sich heute im Rahmen der Länder auf andere Bevorratungsstrategien einigt, bin ich sicher, dass auch Hamburg diesen Konsens mitmachen wird.
Zur zweiten Frage, der Frage nach der Information der Bevölkerung. Mein Eindruck ist, dass wir bundesweit im Moment eher ein Informationsgewitter haben, das auf den Bürger einprasselt. Wir haben jede Menge TelefonHotlines, wir haben Internet-Angebote und täglich Presse- und Fernsehberichte. Auch wir in Hamburg haben eine Info-Hotline für Fragen rund um die Vogelgrippe unter 428 37 24 24 eingerichtet.
428 37 24 24. Wir haben außerdem die Tote-VogelHotline unter 428 37 29 02 eingerichtet.
Ich stelle mit einer gewissen Befriedigung fest, dass auch hier die Panik noch nicht um sich gegriffen hat. Ich danke dem hohen Haus für diese Besonnenheit.
Daneben haben auch wir ständig die Öffentlichkeit über Internet und Presseerklärungen informiert. Um Informationen an den Mann zu bringen, gehört aber auch immer eine Aufnahmebereitschaft desjenigen dazu, der Informationen bekommt. Genau hier sehe ich ein Risiko durch das derzeitige Informationsgewitter, dass nämlich die Leute sagen, Augen und Ohren zu. Dann ist das Ergebnis, dass trotz Informationsflut wichtige Botschaften nicht mehr ankommen.
Eingedenk all dieses haben wir sowohl mit der BBS als auch mit der BSF im Hinblick auf die Betreuungseinrichtungen gesprochen. Wir wollen allerdings den morgigen Tag mit der Krisenstabssitzung abwarten, weil wir morgen im Krisenstab noch einmal über eine Veränderung der Empfehlung zum Umgang mit toten Vögeln beraten werden und insofern möglicherweise morgen eine gegenüber dem heutigen Stand veränderte Situation mit veränderten Empfehlungen eintritt. Auch hieran sieht man, dass sich in diesem Feld, dem Thema Vogelgrippe, im Grunde genommen täglich neue Sachstände ergeben und ergeben können, die dann auch nicht mit einer einmaligen Information zu erledigen sind.
Wenn in Hamburg tote Wildvögel mit Vogelgrippe gefunden werden, womit wir im Prinzip rechnen, weil wir mit unseren Maßnahmen nur eine Entwicklung in der Natur verfolgen, die wir zwar versuchen aufzuhalten und zu begrenzen, aber wir haben sie nicht voll in der Hand, dann würden diese Vögel – wie im Übrigen jetzt auch – eingesammelt, entsprechend mit Schutzanzügen, natürlich untersucht und dann einer Vernichtung, sprich Verbrennung zugeführt werden. Auch darüber wird aber ständig weiter beraten, wie man damit umgeht. Es geht dabei weniger darum, dass herumliegende tote Vögel eine Gefahr für die Menschen darstellen, sondern man will damit Infektionsherde für weitere Vögel reduzieren.
Zu der zweiten Frage, was die Tötung angeht, sind für die Durchführung die Geflügelhalter selber im Zusammenwirken mit den örtlichen Veterinären zuständig. Das sind in Hamburg die Bezirksämter. Wir haben für die Möglichkeiten, Geflügel zu töten, zentral Vorsorge getroffen. An der Stelle will ich nur sagen, dass wir in Hamburg neun kommerzielle Geflügelhalterbetriebe und 277 Hobbygeflügelhaltung mit 4000 Tieren haben. Allein im Bereich der Insel Rügen handelt es sich, glaube ich, um vier Millionen Tiere, das heißt, Sie können sehen, dass die Frage Nutzgeflügel und Nutzgeflügeltötung, Keulung für Hamburg sicherlich überhaupt nicht vergleichbar ist mit der Situation in den Agrarflächenländern.
Ich hätte jetzt fast gesagt, traditionell gute Verbindungen, zumindest zum Teil oder seit den Wahlen verbesserte Verbindungen. Wir haben vorhin eine Telefonkonferenz des nationalen Krisenstabes gemacht, an der ich teilgenommen habe, das heißt es findet ein ständiger Austausch mit dem Bundesministerien, aber auch mit den anderen Länderministerien statt.
Dann zu der Frage, wer im Krisenstab ist. Im Krisenstab ist federführend die Gesundheitsbehörde als zuständige Behörde und dazu für die Durchführung die Bezirksämter. Dann die Feuerwehr, die Polizei, die Wasserschutzpolizei sowie die Katastrophenabteilung der Behörde für Inneres. Darüber hinaus kann dieser Personenkreis anlassbezogen erweitert werden. Es sind auch unsere Fachkräfte des Instituts für Hygiene und Umwelt, die zur Gesund
heitsbehörde dazugehören, die die Untersuchungen machen mit in diesem Krisenstab vertreten.
Der Fund eines infizierten Wildvogels erfordert keine Keulung von Nutzgeflügelbeständen. Die Regelung des im Übrigen auf EU-Ebene vorgegebenen Plans, der dann in Deutschland mit entsprechenden Folgen umgesetzt wird, sieht die Keulung für den Fall vor, dass ein Nutzflügelbestand betroffen wird. Wir haben ja auch die Situation, dass wir in Südostasien Länder haben, in denen die Wildvögel infiziert sind. Auch das führt nicht dazu, dass dort saubere, seuchenfreie Nutzgeflügelbestände gekeult werden. Es könnte zu der Situation kommen, wenn ein Wildvogel gefunden wird und eine Sperrzone um den Fundort errichtet wird – eine Sperrzone für Nutzgeflügeltransporte, nicht für Menschen und auch nicht für Wirtschaftsverkehr, sondern für Geflügelhalter, Geflügeltransporte –, dass dann Geflügelbetriebe innerhalb dieser Sperrzone sagen: Da ich mit den Tieren nichts mehr machen kann, da ich sie nicht bewegen darf, kann eine Situation entstehen, die zusammen mit der Haltung im Stall dazu führt, dass man dann auch diese Nutztierbestände tötet. Aber aus seuchenhygienischer Sicht gibt es die Erforderlichkeit nur beim Ausbruch innerhalb eines Nutzflügelbestandes.
Die Alsterschwäne stellen in der Tat ein tragisches Risiko dar.
Die Alsterschwäne sind Wildgeflügel, das wir aber im Moment quasi in dem Zelt wie ein Nutzgeflügel halten, um es zu schützen. Deshalb gelten für die Alsterschwäne trotzdem nicht die Regeln für Nutzgeflügel. Würde es zu einer Infektion im Bestand der Alsterschwäne dort im Zelt kommen, müsste gleichwohl der gesamte Bestand gekeult werden, zumal man dazu sagen muss, dass natürlich dadurch, dass die Schwäne ohnehin sehr empfindlich sind, und wenn die auf engem Raum in dem Zelt zusammen sind und dort Infektionen auftreten würden, der Bestand insgesamt ohnehin sehr schnell durch die Seuche betroffen wäre.
Nein. Der Ausbruch der Geflügelpest hat keinen Einfluss auf die Durchführung der Weltmeisterschaft.
Es führt auch nicht dazu, dass die Teams aus Südostasien nicht einreisen dürften, obwohl es dort in den Ländern zum Teil Geflügelpest gibt.
Wir sind in dieser Frage in der Prüfung. Das Problem der Impfung ist, dass es möglicherweise die Alsterschwäne schützen würde, allerdings nicht vor einer Infektion, sondern vor dem Ausbruch der Erkrankung. Das Ergebnis ist, dass dieser Keim dann in den Tieren leben und von den Tieren ausgeschieden werden könnte und man insofern sogar einen verdeckten Infektionsherd hätte, den man nicht mehr feststellen kann, weil man in den Blutuntersuchungen der Schwäne nicht unterscheiden könnte, ob es eine tatsächliche Viruserkrankung oder die Impfung ist. Das heißt, das Thema Impfung ist sehr heikel. Wir haben heute Mittag sehr ausführlich darüber gesprochen. Für Zootiere kommt es in Betracht. Nach der derzeitigen Lage käme es für die Alsterschwäne nicht in Betracht, aber ich kann Ihnen nicht versprechen, dass diese Einschätzung tatsächlich auf Dauer so bleibt. Es wäre auch eine andere Situation vorstellbar, aber es ist eben kein echter Schutz und vor allem ist es kein Schutz vor einer Weiterverbreitung der Keime.
Frau Möller, Ihr Ziel ist absolut richtig, Ihre Wahrnehmung ist nicht ganz richtig, weil wir tatsächlich ein Teil dieses Informationsgewitters sind,
das versucht, in die Stadt und auf die Medien einzuwirken, um genau diese Botschaften zu verbreiten. Sie wissen, dass wir die Parole ausgegeben haben: Hände weg von toten Vögeln, keine private Entsorgung, keine private Behandlung erkrankter oder scheinbar kranker Tiere. Dem Reflex, einen Vogel, der da hockt und nicht mehr kann, in den Arm zu nehmen und zu streicheln, sollte man widerstehen und das ist auch der eindringliche Appell an alle Beteiligten in der Stadt. Wir haben dazu gestern neben der täglichen Presseinformation eine sehr ausführliche und auch sehr gut besuchte Pressekonferenz gegeben. Was die konkreten Informationen angeht, werden wir morgen überlegen, ob diese generelle Warnung, die wir ausgegeben haben, auch noch dem Stand der Dinge entspricht. Ich habe – das muss ich einmal sagen – ein bisschen den Eindruck, dass in der Großstadt natürliche Zusammenhänge manchmal wieder betont werden müssen. Das heißt, die Überschrift "Jetzt tote Vögel auch in Hamburg – Vogelgrippe" suggeriert natürlich, dass wir auch sonst ein Bestattungswesen für Vögel hätten und insofern tote Vögel nicht irgendwo rumliegen würden. Der Fakt ist natürlich ein anderer. Es gibt eine sehr differenzierte Risikolage, vor dessen Hintergrund wir bisher aber diese generalpräventive Botschaft ausgegeben haben. Aber wir beraten mit den Experten, ob auch ein anderer Umgang mit dieser Warnung, zum Beispiel im Hinblick auf Singvögel oder andere, möglich ist. Diese Dinge sind im Fluss und wir werden darüber auch die Öffentlichkeit laufend informieren.
Das schwankt, je nach Saison, aber wir müssen damit rechnen, dass wir zwischen 200 und 2000 Grippetoten in einer normalen Influenzagrippesaison in Hamburg haben. Ich bin Ihnen für diese Frage auch vor dem Hintergrund dankbar, dass diese Themen, so wie sie diskutiert werden, dazu neigen, nur singulär gesehen zu werden und die übrigen Lebensrisiken auszuschließen. Ich muss auch hier noch einmal sagen, dass Unachtsamkeit im Verkehr für Kinder nach wie vor ein nachgewiesenes schweres Risiko darstellt und im Vergleich zum Risiko, einen Vogel zu füttern, mit Vogelkot in Berührung zu kommen oder mit einem toten Vogel in Berührung zu kommen, ein deutlich höheres ist. Hier gibt es eine Empfehlung: Kein Grund zur Panik. Wer mit solchen Dingen in Kontakt gekommen ist, sollte sich die Hände waschen. Das gilt übrigens immer, weil es auch andere Keime gibt.
Vor dem Essen, nach dem Essen Hände waschen nicht vergessen, genau in diesem Sinne.
– Danke.
Dazu gehört aber auch weiterhin die Beachtung der ethnischen und kulturellen Unterschiede, was dazu führt, dass wir stärker auch Muttersprachler einsetzen müssen, um insbesondere Migrantenzielgruppen vor Ort zu erreichen. Die dazu notwendige Schulung von Multiplikatoren und Mediatoren läuft. Schließlich müssen wir das bestehende, eher traditionelle Aidshilfesystem mit der Arbeit für diese neuen Zielgruppen stärker verzahnen.
Dieses alles zusammen baut die staatliche Beratung "Prävention" aus. Ich möchte aber noch einmal betonen: Jeder Einzelne hat es selber in der Hand und ausschließlich er, durch sein Verhalten eine HIV-Infektion zu verhindern. Dieses kann der Staat direkt nicht tun.
Zunächst habe ich die Zahlen nicht relativiert, sondern ich habe die Fakten in aller Nüchternheit dargestellt, weil das die Voraussetzung dafür ist, wirksame Hilfen zu geben.
Das Gleiche trifft auf die von Ihnen postulierten Behauptungen zu. Die Aidserkrankung als solche bricht in der Regel nach einer mehrjährigen HIV-Infektion aus. Dies ist ein medizinisch geprägter Verlauf, der nicht direkt von einem zum anderen Jahr geschieht und sozusagen durch staatliche Maßnahmen herbeigeführt wird.
Was die Einsparung angeht, sind Ihre Informationen oder der Zusammenhang aus meiner Sicht nicht belegbar, weil weder eine angekündigte Einsparung im Jahre 2006 rückwirkend in den vergangenen Jahren für eine Veränderung von HIV-Infektionen verantwortlich zu machen ist, noch ist es zutreffend, dass die Einsparung, von der Sie sprechen, dadurch umgesetzt worden ist, dass weniger Aidspräventionsarbeit in Hamburg gemacht wurde.
In dem von Ihnen zitierten Bereich der Frauen und Migranten gibt es keine Kürzungen. Im Gegenteil. Dort gibt es bisher erst sehr wenig Ansätze der Arbeit. Ich habe dargestellt, dass es gerade die Herausforderung ist, das bestehende Hilfesystem auf diese neuen Zielgruppen auszurichten und die Arbeit von nebeneinanderher arbeitenden Organisationen hier besser zu verzahnen. Das ist Inhalt der Umstrukturierung in der Aidsarbeit, die wir bereits vornehmen.
Das haben Sie nicht richtig verstanden, nein.
Ich will mich jetzt nicht mit dem Hinweis auf den Gesundheitsausschuss und die Haushaltsberatung beschränken. Dort haben wir genau diese Fragen ausführlich beantwortet. Im Jahre 2005 gibt es ausschließlich in dem gesamten Zuwendungstitel die Absenkung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern auf den Maßstab, der auch für die öffentlichen Beamten gilt. Dieses ist keine Kürzung, die zulasten der Arbeit oder Kundschaft geht, sondern hier wird die Mitarbeiterentlohnung auf das Ausmaß der Beamten durch Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeldern reduziert.
Für 2006 gibt es darüber hinaus Strukturmaßnahmen, die darauf hinauslaufen, dass, wie kommuniziert, das Projekt HIDA – also Fort- und Weiterbildung – komplett umstrukturiert wird, dass der Träger Aidshilfe circa 30 000 Euro weniger bekommt als im Jahre 2005 und dass bei Prävention BASIS e. V. etwa 12 000 Euro und beim MHC 30 000 Euro gespart werden, was auch mit einer Umstrukturierung der Einrichtung verbunden ist.
Diese Einsparung ist angesichts einer Zuwendungssumme von 1 Million Euro, da sie im Wesentlichen durch Struktureinsparungen erbracht wird, ein absolut vertretbares Ausmaß, auch den Bereich Aidshilfe insgesamt an der Haushaltkonsolidierung zu beteiligen.
Ich möchte noch einmal betonen, eine reine Inputorientierung, also zu sagen, ich gebe x Euro und bekomme dafür y weniger Neuinfektionen, ist schlichtweg unzulässig. Hier kann auch keiner eine Summe nennen, wie viel Euro man ausgeben müsste, um tatsächlich jede Infektion zu verhindern.
Wir streichen nicht in der Prävention wegen einer wieder zunehmenden Sorglosigkeit in der Bevölkerung,
sondern wir sehen diese Entwicklung bundesweit mit einer gewissen Sorge, dass die Menschen glauben, HIV, Aids sei mittlerweile nicht mehr so bedrohlich und heilbar. Die Anpassung der Personalmaßnahmen und Strukturmaßnahmen wie beispielsweise Senkung von Mietkosten und Ähnlichem ist der Haushaltskonsolidierung geschuldet und ist, glaube ich, angesichts sinkender Steuereinnahmen absolut vertretbar. Die Aidsarbeit selber muss aber ausgebaut werden – das haben wir mehrfach betont – insbesondere auf Zielgruppen, die wir heute nicht ausreichend erreichen. Insofern besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem Input von Geld und den notwendigen Veränderungen in der Aidshilfe.
Die Darstellung ist schlichtweg unzutreffend. Der Gesamtaufwand für Aids und Aidsprävention findet in vielen anderen Bereichen statt. Hier ist nach einem Zuwendungstitel gefragt worden für einen Ausschnitt. Ich glaube, das Entscheidende, Herr Müller, ist, dass wir in der Bewusstmachung der Leute – das fängt auf jeden Fall in der Schule und möglicherweise im Kindergarten an – entsprechend verstärkte Bemühungen machen. Ein entscheidender Punkt wird sein, wie wir auf die neuen Gruppen, die zu uns einwandern aus den Gebieten mit hohen HIV-Quoten, zugehen. Darauf ist das bisherige Aidshilfesystem schlichtweg noch nicht ausreichend eingestellt.
Der Senat äußert sich in ständiger Praxis nicht zu Äußerungen einzelner Mitglieder.
Der Senat hat sich nicht mit dieser Frage befasst. Das ist Aufgabe der zuständigen Behörde.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Im Rahmen des Leitbilds "Metropole Hamburg – Wachsende Stadt" ist ein Schwerpunkt der Hafen. Dazu gehört Hafenerweiterung, Elbvertiefung, Förderung von Infrastruktur und Verkehr. Infolge dieser Politik steigen natürlich auch die Attraktivität und der Hafenumschlag ganz erheblich. Damit, insbesondere durch den steigenden Containerumschlag, steigt auch die Menge der nach EU-Recht zu Verbraucherschutz und veterinärrechtlich zu untersuchenden Sendungen. Der Senat hat deshalb ein neues Verbraucherschutzkonzept für den Hafen beschlossen. Die bisher an einer Stelle am Oswaldkai erbrachten Untersuchungen sollen schrittweise auf vier neue dezentrale Stellen verlagert werden, und zwar bereits im kommenden Jahr auf eine Stelle im ContainerTerminal Burchardkai und eine Container-Stelle in Altenwerder sowie im Jahr 2006 auf eine Container-Stelle am Tollerort und im Jahr 2007 am Eurogate. Wir kommen damit der Hafenwirtschaft insgesamt auch räumlich entgegen, die sich aus dem alten Kernhafen in den Westen entwickelt hat. Damit verbunden – und das ist auch eine der Ursachen für diese Maßnahme – ist eine erhebliche Einsparung an Zeit, an Ladevorgängen und auch an LkwVerkehren im Hafengebiet. Dieses wiederum erhöht die Attraktivität für den Standort Hamburg.
Der zweite wichtige Grund ist, dass durch die neuen Einrichtungen nach modernsten Standards Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz auf höchstem Niveau gewährleistet werden können.
Zur zweiten Frage möchte ich Ihnen sagen, dass die Verbraucherschutzkontrollen nach EU-weit gültigen hygienischen, seuchenrechtlichen und gesundheitserhaltenden Standards durchgeführt werden. Hamburg ist die größte Grenzkontrollstelle in Deutschland und die zweitgrößte in ganz Europa. Sie sichert damit die Außengrenze der EU in Sachen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Diese Rolle wird durch die neuen Beitrittsstaaten im Ostseeraum und im Osten noch wichtiger. Hier werden über den Hamburger Hafen Waren wie das argentinische Rindfleisch für die Steakhäuser, Geflügelsnacks für die Fastfood-Ketten, aber auch Fisch, Honig, Pistazien, Därme, Eier, Dünger, Häute, Felle, Seren, Spermien und Jagdtrophäen frisch, tiefgefroren, eingelegt oder konserviert untersucht, bevor sie dann innerhalb von Europa freizügig weitertransportiert werden können.
Ganz aktuell kann ich Ihnen am Beispiel der versuchten Fleischeinfuhren beziehungsweise des Transits von nicht verkehrsfähigem indischen Büffelfleisch über den Hamburger Hafen sagen, dass die Kontrollen gut funktionieren. Wir haben allein hier in Hamburg in einer europaweit
abgestimmten Aktion fast 3 Millionen Kilogramm im Hafen sichergestellt und beschlagnahmt. Das sind mehr als 90 Prozent der in mehreren europäischen Häfen sichergestellten Gesamtmenge. Das unterstreicht, wie wichtig, aber auch wie wirkungsvoll der Verbraucherschutz im Hamburger Hafen für Europa funktioniert.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete!
Wir haben von 1999 auf 2000 eine Steigerung von 39 900 auf 54 000 Sendungen gehabt. Wir gehen davon aus, dass wir im kommenden und im Jahr 2006 weitere Zuwachsraten von jährlich 10 Prozent und in den Folgejahren 7 Prozent haben. Diese Daten kommen aus Schätzungen der eigenen Behörde, der Hafenwirtschaft und natürlich der Wirtschaftsbehörde. Es gibt aber Schätzungen, die sogar noch von einem höheren Wachstum ausgehen, auf das wir dann auch eingerichtet wären.
Die Planungen selber – das zu Ihrer zweiten Nachfrage – gehen nicht zuletzt auf Anregung der Hafenwirtschaft zurück. Die Hafenwirtschaft ist deshalb auch von Anfang an mit einbezogen gewesen. In diversen Gesprächen sind sehr positive Äußerungen gekommen, insbesondere wurden die Bemühungen, die jetzigen Engpässe am Kontrollzentrum Oswaldkai zu beseitigen, gewürdigt. Aber auch die Terminalbetreiber HHLA und Eurogate begrüßen die vorgesehenen Maßnahmen uneingeschränkt, denn ihre interne Logistik bezüglich Bahn, Verladung und so weiter wird dadurch gestärkt und damit wird auch der Hafenstandort für diese Firmen attraktiver. Auch die Hamburger Reeder befürworten den Wegfall des jetzt vorhandenen Veterinärtourismus im Hafen, das heißt das Herumfahren mit dem Lkw von entsprechenden Containersendungen.
Frau Dr. Schaal, es ist tatsächlich so. Ich kann auch nur jedem empfehlen, sich vor Ort einmal die Tätigkeiten im Hafen anzugucken, womit
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man es so zu tun hat. Es handelt sich hier nicht um internationalen Handel menschlichen Genoms, sondern es ist – überwiegend zu Zuchtzwecken –, tierisches Erbgut, das auf diese Weise transportiert und gehandelt wird. Auch die unterliegen natürlich gewissen Einfuhrkontrollen, Beschränkungen, Herkunftsnachweisen und so weiter, die auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Wirksamkeitskontrollen sind mir in dem Zusammenhang nicht bekannt.
Die Frage hat keinen spezifischen Bezug zu der Dezentralisierung der Grenzkontrollstellen. Gleichzeitig möchte ich aber auf die vielen Schriftlichen Kleinen Anfragen zu dem Thema hinweisen, in denen wir ausdrücklich und ausführlich beantwortet haben, welche Risiken bestehen und welche gemeinsamen Maßnahmen dagegen im Hafen und international auch über EU-Gremien unternommen werden.