Protocol of the Session on March 1, 2007

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Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet. Wir kommen sogleich zur

Fragestunde

Wegen des sachlichen Zusammenhangs rufe ich die Fragen der Abgeordneten Müller und Dr. Steffen gemeinsam auf. Der erste Fragesteller ist der Abgeordnete Müller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie viele Anträge auf Briefwahl sind per Mail, per Post, per Fax und direkt im Landeswahlamt bis zum 27. Februar 2007 eingegangen und wie viele davon sind inzwischen zurückgesandt worden?

Herr Staatsrat Ahlhaus.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Müller! In der schriftlich eingereichten Fassung Ihrer Fragen beziehen Sie sich auf Informationen von "Mehr Demokratie e. V.", wonach widersprüchliche Angaben über die eingegangenen Briefwahlanträge und deren Versand an die Bürger vorliegen sollen. Es ist – so auch in der Überschrift – von Unstimmigkeiten bei der Briefwahl die Rede. Ich stelle hierzu fest, dass die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung aller in Hamburg stattfindenden Volksabstimmungen allein in der Verantwortung und Zuständigkeit der Landesabstimmungsleitung liegen. Die Funktion der Landesabstimmungsleitung wird nach Paragraf 1 a Volksabstimmungsgesetz von der Landeswahlleitung vorgenommen. Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter wurden nach Paragraf 19 Absatz 2 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft vom Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft berufen und stehen in dieser Funktion außerhalb der Behördenorganisation. Der Landeswahlleiter handelt im Rahmen dieser Zuständigkeit folglich eigenverantwortlich sowie frei und unabhängig von Weisungen der Behörde für Inneres. Somit liegt auch die verfahrensmäßige Durchführung der beiden derzeit laufenden Volksbegehren in der alleinigen Verantwortung der unabhängigen Landesabstimmungsleitung. Es gibt keine Unstimmigkeiten. Ich verwahre mich daher ausdrücklich gegen die in der Öffentlichkeit gegen Mitarbeiter der Behörde für Inneres sowie gegen mich persönlich geäußerte Anschuldigungen einer behördlichen oder politischen Einflussnahme auf die Durchführung dieser Volksbegehren.

(Beifall bei der CDU)

Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Mit solchen Anschuldigungen werden das Landeswahlamt als unabhängige Institution und auch die Bezirksämter diskreditiert.

(Dr. Willfried Maier GAL: Sie haben nur die Schi- kanen gemacht, die zulässig sind!)

Zugleich wird dadurch in ungerechtfertigter Weise das Vertrauen der Menschen in die Neutralität von Wahl- und Abstimmungshandlungen beschädigt. Unser gemeinsames Ziel, möglichst viele Menschen zur Mitgestaltung an der politischen Willensbildung zu ermuntern, wird damit gefährdet.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das sagt der Richtige!)

Die in die alleinige Zuständigkeit des Landeswahlleiters fallenden Fragen beantworte ich wie folgt:

(Dr. Willfried Maier GAL: Herr Präsident, ich bitte zu bemerken, dass das bisher keine Antwort war!)

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

(Glocke)

Herr Staatsrat, kommen Sie bitte zur Beantwortung der ersten Frage. Weitere sind noch gar nicht gestellt.

Der Abgeordnete meint mit seiner Frage offenbar die Daten der Briefeintragungen, da es sich hier nicht um eine Wahl handelt, bei der die Möglichkeit zur Briefwahl besteht.

Insgesamt sind beim Landeswahlamt bis zum 27. Februar 2007 knapp 84 000 Anträge eingegangen. Die Zahl der Briefeintragungen beträgt für "Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie" 32 163 und für "Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie" 31 699.

Herr Abgeordneter Müller, wünschen Sie, eine zweite Frage zu stellen?

Dann tun Sie das bitte.

Wie kommt es, dass sich in der Öffentlichkeit so viele Tausend Hamburger und Hamburgerinnen gemeldet haben und noch immer keine Unterlagen vom Landeswahlamt erhalten haben?

Herr Staatsrat.

Für die in den Medien verbreitete Meldung, es hätten mehrere Tausend Antragsteller ihre Briefeintragungsunterlagen noch nicht erhalten, gibt es nach Auskunft des Landeswahlamtes keine Anhaltspunkte.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Dr. Steffen.

Ich frage den Senat: Wie verteilen sich die bis Dienstag, den 27. Februar 2007 gezählten Eintragungen in den Ämtern und nach Briefeintragungen auf die Bezirke?

Herr Staatsrat.

Nach Auskunft der Landesabstimmungsleitung handelt es sich bei den Eintragungen in den einzelnen Bezirken nicht um eine Differenzierung nach Meldeanschriften, sondern es wird allein Auskunft über die Bearbeitungsorte gegeben. Es gilt das Prinzip der Allzuständigkeit der Eintragungsstellen.

Sollten Sie vor diesem Hintergrund darauf bestehen, eine Differenzierung nach Bezirken zu erhalten, muss ich Sie jetzt mit einigen Zahlenreihen strapazieren, weil es sich um zwei Volksbegehren handelt, für die die Daten getrennt zu ermitteln sind. Ich gehe einmal davon aus, dass der Wunsch besteht.

Dann fangen wir an mit "Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie". Eintragungen in den Ämtern: Hamburg-Mitte: 2389, Wandsbek: 6480, Bergedorf: 1617, Harburg: 2818, Altona: 2104, Eimsbüttel: 3796, HamburgNord: 2689. Insgesamt: 21 893.

Briefeintragungen: Hamburg-Mitte: 4893, Wandsbek: 5455, Bergedorf: 3678, Harburg: 4526, Altona: 5377, Eimsbüttel: 3784, Hamburg-Nord: 4450. Insgesamt: 32 163.

"Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie". Eintragungen in den Ämtern: Hamburg-Mitte: 2359, Wandsbek: 6478, Bergedorf: 1822, Harburg: 2918, Altona: 1766, Eimsbüttel: 3816, Hamburg-Nord: 2687. Insgesamt: 21 846.

Briefeintragungen: Hamburg-Mitte: 3938, Wandsbek: 5464, Bergedorf: 3700, Harburg: 4360, Altona: 6437, Eimsbüttel: 3609, Hamburg-Nord: 4191. Insgesamt: 31 699.

Herr Dr. Steffen.

Vielen Dank. Ich komme zu meiner zweiten Frage. Wie hoch ist der Anteil der ungültigen Eintragungen in den Ämtern und bei Briefeintragungen je Bezirk bis zum 27. Februar 2007?

Herr Staatsrat.

Der Landesabstimmungsleiter hat mir mitgeteilt, dass folgende Zahlen hinsichtlich ungültiger Eintragungen vorliegen:

"Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie": 84. Das sind 0,16 Prozent und "Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie": 96. Das sind 0,18 Prozent.

Das beantwortet meine Frage …

Herr Abgeordneter, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen wollen, melden Sie sich. Dann rufe ich Sie auch auf.

Ich weise darauf hin, dass meine Frage nur zum Teil beantwortet worden ist.

Herr Abgeordneter, Sie haben nicht zu kommentieren, sondern zu fragen. Wenn Sie kommentieren wollen, dann bitte in Frageform.

Ich muss keine Zusatzfrage stellen, wenn ich …

Herr Abgeordneter, ich rufe Sie zur Ordnung. Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen?

Ich wiederhole meine Frage und die dürfen Sie als Zusatzfrage werten. Wie hoch ist der Anteil der ungültigen Eintragungen in den Ämtern und bei Briefeintragungen je Bezirk bis zum 27. Februar 2007?

(Barbara Ahrons CDU: 96 durch Bezirk! Was ist denn das für ein Quatsch!)