Christoph Ahlhaus
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Herr Präsident, Herr Abgeordneter Müller! In der schriftlich eingereichten Fassung Ihrer Fragen beziehen Sie sich auf Informationen von "Mehr Demokratie e. V.", wonach widersprüchliche Angaben über die eingegangenen Briefwahlanträge und deren Versand an die Bürger vorliegen sollen. Es ist – so auch in der Überschrift – von Unstimmigkeiten bei der Briefwahl die Rede. Ich stelle hierzu fest, dass die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung aller in Hamburg stattfindenden Volksabstimmungen allein in der Verantwortung und Zuständigkeit der Landesabstimmungsleitung liegen. Die Funktion der Landesabstimmungsleitung wird nach Paragraf 1 a Volksabstimmungsgesetz von der Landeswahlleitung vorgenommen. Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter wurden nach Paragraf 19 Absatz 2 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft vom Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft berufen und stehen in dieser Funktion außerhalb der Behördenorganisation. Der Landeswahlleiter handelt im Rahmen dieser Zuständigkeit folglich eigenverantwortlich sowie frei und unabhängig von Weisungen der Behörde für Inneres. Somit liegt auch die verfahrensmäßige Durchführung der beiden derzeit laufenden Volksbegehren in der alleinigen Verantwortung der unabhängigen Landesabstimmungsleitung. Es gibt keine Unstimmigkeiten. Ich verwahre mich daher ausdrücklich gegen die in der Öffentlichkeit gegen Mitarbeiter der Behörde für Inneres sowie gegen mich persönlich geäußerte Anschuldigungen einer behördlichen oder politischen Einflussnahme auf die Durchführung dieser Volksbegehren.
Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Mit solchen Anschuldigungen werden das Landeswahlamt als unabhängige Institution und auch die Bezirksämter diskreditiert.
Zugleich wird dadurch in ungerechtfertigter Weise das Vertrauen der Menschen in die Neutralität von Wahl- und Abstimmungshandlungen beschädigt. Unser gemeinsames Ziel, möglichst viele Menschen zur Mitgestaltung an der politischen Willensbildung zu ermuntern, wird damit gefährdet.
Die in die alleinige Zuständigkeit des Landeswahlleiters fallenden Fragen beantworte ich wie folgt:
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Der Abgeordnete meint mit seiner Frage offenbar die Daten der Briefeintragungen, da es sich hier nicht um eine Wahl handelt, bei der die Möglichkeit zur Briefwahl besteht.
Insgesamt sind beim Landeswahlamt bis zum 27. Februar 2007 knapp 84 000 Anträge eingegangen. Die Zahl der Briefeintragungen beträgt für "Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie" 32 163 und für "Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie" 31 699.
Für die in den Medien verbreitete Meldung, es hätten mehrere Tausend Antragsteller ihre Briefeintragungsunterlagen noch nicht erhalten, gibt es nach Auskunft des Landeswahlamtes keine Anhaltspunkte.
Nach Auskunft der Landesabstimmungsleitung handelt es sich bei den Eintragungen in den einzelnen Bezirken nicht um eine Differenzierung nach Meldeanschriften, sondern es wird allein Auskunft über die Bearbeitungsorte gegeben. Es gilt das Prinzip der Allzuständigkeit der Eintragungsstellen.
Sollten Sie vor diesem Hintergrund darauf bestehen, eine Differenzierung nach Bezirken zu erhalten, muss ich Sie jetzt mit einigen Zahlenreihen strapazieren, weil es sich um zwei Volksbegehren handelt, für die die Daten getrennt zu ermitteln sind. Ich gehe einmal davon aus, dass der Wunsch besteht.
Dann fangen wir an mit "Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie". Eintragungen in den Ämtern: Hamburg-Mitte: 2389, Wandsbek: 6480, Bergedorf: 1617, Harburg: 2818, Altona: 2104, Eimsbüttel: 3796, HamburgNord: 2689. Insgesamt: 21 893.
Briefeintragungen: Hamburg-Mitte: 4893, Wandsbek: 5455, Bergedorf: 3678, Harburg: 4526, Altona: 5377, Eimsbüttel: 3784, Hamburg-Nord: 4450. Insgesamt: 32 163.
"Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie". Eintragungen in den Ämtern: Hamburg-Mitte: 2359, Wandsbek: 6478, Bergedorf: 1822, Harburg: 2918, Altona: 1766, Eimsbüttel: 3816, Hamburg-Nord: 2687. Insgesamt: 21 846.
Briefeintragungen: Hamburg-Mitte: 3938, Wandsbek: 5464, Bergedorf: 3700, Harburg: 4360, Altona: 6437, Eimsbüttel: 3609, Hamburg-Nord: 4191. Insgesamt: 31 699.
Der Landesabstimmungsleiter hat mir mitgeteilt, dass folgende Zahlen hinsichtlich ungültiger Eintragungen vorliegen:
"Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie": 84. Das sind 0,16 Prozent und "Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie": 96. Das sind 0,18 Prozent.
Der Abgeordnete hat offensichtlich moniert, dass die Zahl, die ich soeben genannt habe, nicht aufgeschlüsselt nach Bezirken vorgetragen worden ist. Dazu muss ich sagen, dass mir der Landesabstimmungsleiter diese Zahlen, differenziert nach Bezirken, nicht mitgeteilt hat.
Eine Zahl über die Beschwerden liegt mir nicht vor. Die hat mir der Landesabstimmungsleiter nicht mitgeteilt.
Das kann ich bestätigen. Ich glaube, es gibt keine Abstimmung und keine Wahl, wo es nicht irgendwelche Beschwerden gibt. Aber vielleicht darf ich ergänzend und für die weiteren Nachfragen hilfreich hinzufügen, dass der Landesabstimmungsleiter soeben eine Presseerklärung vorgelegt hat. Ich darf zitieren:
"Mit dem heutigen Tag liegen mehr als die für das Quorum erforderlichen 60 747 gültigen Unterschriften für jedes der beiden Volksbegehren vor."
Der Senat wertet das auch als Applaus für die offensichtlich gute und zügige Abwicklung dieser Abstimmung. – Danke schön.
Die Landesabstimmungsleitung ist weder verpflichtet noch tut sie das, ihre Ent
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scheidung mit dem Senat zu besprechen oder zu kommunizieren. Deshalb kann der Senat diese Entscheidung auch nicht kommentieren und deswegen kann ich Ihnen die Beweggründe für diese Entscheidung auch nicht mitteilen.
Ich sagte bereits zu Beginn dieser Fragestunde, dass der Landesabstimmungsleiter frei von Weisungen der Behörde ist und es hat hinsichtlich der Öffnungszeiten keinerlei Einflussnahmen gegeben, weder von mir noch von Behördenmitarbeitern. Ich darf vielleicht ergänzen, dass ich Herrn Kower, der derzeit amtierender Abstimmungsleiter ist, weder kenne noch jemals ein Gespräch mit ihm geführt habe.
Ganz bewusst nicht.
Das kann ich Ihnen so genau nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass sie bis derzeit versandt werden. Die Eintragungsstellen bleiben aus rechtlichen Gründen weiterhin geöffnet. Auch wenn es für das Ergebnis des Zustandekommens nicht mehr von Relevanz ist, wird dieses Verfahren natürlich bis zum Ende durchgeführt.
Frau Abgeordnete, die Eintragungsstellen bleiben aus rechtlichen Gründen weiterhin geöffnet. Ob auch eine Auszählung dieser Stimmen weiterhin für erforderlich gehalten wird, bestimmt der Landesabstimmungsleiter.
Das entzieht sich konkret meiner Kenntnis, aber ich gehe davon aus, dass es im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften geschehen ist.
Es gab bereits eine Presseerklärung, in der auf die veränderten Öffnungszeiten hingewiesen worden ist. Ich meine, sie ist gestern oder vorgestern erfolgt. Diese Presseerklärung erfolgt als Service für den Landesabstimmungsleiter von der Behörde für Inneres und der dortigen Pressestelle, weil der Landesabstimmungsleiter nicht über eine eigene Pressestelle verfügt.
Wie ich bereits ausführte, Herr Abgeordneter, bestimmt der Landesabstimmungsleiter über die Öffnungszeiten. Der Landesabstimmungsleiter hat diese Entscheidung in Abstimmung mit den Bezirksabstimmungsleitern getroffen. Der Senat beziehungsweise Behördenvertreter waren an dieser Abstimmung über die Abstimmungszeiten nicht beteiligt.
Herr Abgeordneter, ich muss Sie insoweit korrigieren, dass das Landeswahlamt Teil der Behörde für Inneres, Teil der Behördenorganisation ist. Das gilt nicht für den Landesabstimmungsleiter. Dessen Entscheidungen – natürlich auch die seines Stellvertreters – sind frei von Weisungen der Behörde und damit auch der politischen Ebenen.
Zunächst fühle ich mich geehrt, dass die Vorstellungen eines ehemaligen Abgeordneten von so großer Bedeutung sind, dass sie hier abgefragt werden. Aber ich darf dazu sagen, dass ich aus meiner parlamentarischen Erfahrung weiß, dass die Vorstellungen, die ein Abgeordneter hat, nicht unbedingt deckungsgleich mit den Vorstellungen der abgeordneten Kollegen sein müssen. Insofern können sich auch unterschiedliche Meinungen bei den Abgeordneten bilden. Aber ich habe nicht die Absicht, mir Vorstellungen darüber zu machen, weil ich an der Entscheidungsfindung über die Öffnungszeiten nicht gefragt und nicht beteiligt worden bin, sondern sie zur Kenntnis nehme.
Ich bedanke mich für den Hinweis des Präsidenten. Der Senat nimmt grundsätzlich zu hypothetischen Fragen keine Stellung.
Die Verwaltungsreform führt zu mehr Bürgernähe und zu weniger Bürokratie.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Es handelt sich um insgesamt 86 Personen. Davon haben 47 Personen die Aufnahmeeinrichtung inzwischen wieder verlassen.
Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die durchschnittliche Verweildauer 65 Tage, wobei sich die natürlich nur auf die Personen beziehen kann, die die Außenstelle wieder verlassen haben.
Diese Frage kann ich Ihnen hier und jetzt nicht beantworten, aber vielleicht hilft es Ihnen weiter, wenn ich Ihnen sage, dass wir dort einmal pro Woche von Mitarbeitern der Behörde für Inneres eine Sprechstunde stattfinden lassen, in der sich die Personen, die dort untergebracht sind, mit Fragen und Problemen an die zuständige Behörde wenden können.
Auch diese Frage kann ich Ihnen hier und jetzt nicht beantworten.
Ich kann Ihnen sagen, dass sich aktuell drei Kinder im schulpflichtigen Alter in der Wohnaußenstelle befinden.
Der schulpflichtigen Kinder.
Die Möglichkeit besteht. Die Personen können sich frei bewegen, können jederzeit nach Hamburg kommen. Sie haben ein Aufenthaltsrecht in Hamburg und soweit ich informiert bin, gibt es auch die Möglichkeit, dort regelmäßig mit einem Transfer hin- und hergebracht zu werden. Das ist aber nicht so geregelt, dass dort zu einer bestimmten Uhrzeit ein Bus fährt, sondern wenn Wünsche da sind, werden die in der Sprechstunde entgegengenommen und dann wird geprüft, wann ein solcher Transfer ermöglicht werden kann.
Das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Die Mitarbeiterin der BfI hat mir zwar aufge
schrieben, dass möglicherweise eine Frage nach schulpflichtigen Kindern kommt, aber ich kann Ihnen nicht verlässlich sagen, wie viele Kinder derzeit dort im nicht schulpflichtigen Alter untergebracht sind.
Ich habe nicht so verstanden werden wollen, dass es sich ausschließlich um Mitarbeiter der Behörde für Inneres handelt. Ich kann Ihnen aber hier und jetzt nicht sagen, wie viel Mitarbeiter aus welchem Bereich in der Wohnaußenstelle genau arbeiten.
Solange die Familien oder die Kinder in der Wohnaußenstelle Nosdorf/Horst untergebracht sind, gehen sie nicht zur Schule. Das ist ja eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung mit – wie Sie gehört haben – einer durchschnittlichen Verweildauer von circa 65 Tagen.
Ich kann Ihnen sagen, dass die Verweildauer der Kinder bisher wesentlich kürzer ist. Bisher haben wir hier eine durchschnittliche Verweildauer von 41 Tagen. Es ist auch mit der BBS so vereinbart, dass, bevor die Kinder nach Nosdorf/Horst kommen, bereits geprüft wird, welche Möglichkeiten der späteren Beschulung bestehen, sodass den Kindern, wenn sie aus der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung, aus der Außenstelle Nosdorf, nach Hamburg zurückkommen, gleich eine Möglichkeit der Wohnunterbringung dort angeboten werden kann, wo auch kurzfristig eine schulische Unterrichtung möglich ist.
Das kann ich Ihnen nicht mit abschließender Sicherheit sagen, ist aber nach der Logik einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung nicht zu vermuten, denn die Natur einer Erstaufnahmeeinrichtung ist, dass Flüchtlinge, wenn sie nach Hamburg kommen,
zunächst dort untergebracht werden, bis eine dauerhafte Unterbringung gewährleistet werden kann.
Das kann ich Ihnen hier und jetzt nicht sagen, aber wir werden das zu Protokoll beantworten.
Auch das entzieht sich hier und heute meiner Kenntnis, Frau Abgeordnete.
Ich kann es Ihnen in der Tat nicht sagen, aber das knüpft an die Frage von zuvor an – vermutlich keine, weil es sich hier um eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung handelt und die Natur ist, dass man zunächst einmal dort hinkommt, dass man untergebracht ist und dann eine dauerhafte Unterbringung mit der Möglichkeit der Beschulung in Hamburg stattfindet.
Wir werden das tun.
Gleichwohl kann ich Ihnen die Frage hier und jetzt nicht beantworten.
Wir machen ein umfängliches Protokoll, das auch diese Frage beantworten wird.
Ich habe die Einrichtung bisher nicht in Augenschein genommen.
Ich werde die Einrichtung dann besuchen, wenn ich es für notwendig erachte und dann werde ich auch darüber entscheiden.
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind zurzeit sechs Ermittlungsverfahren anhängig.
Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Soweit sich Ihre Frage auf die speziellen Geschäftspraktiken der Medicent e. V. bezieht, muss ich Ihnen mitteilen, dass sich der Senat mit diesen Geschäftspraktiken nicht befasst hat. Generell ist aber festzustellen, dass Jugendliche sowohl im Rahmen der schulischen als auch der nicht schulischen Maßnahmen in der Berufsorientierung vor unseriösen Anbietern verschiedener Branchen – das betrifft nicht nur die Ausbildung zu Rettungssanitätern – gewarnt und auch darauf hingewiesen werden, sich auf gar keinen Fall auf Ausbildungsangebote einzulassen, bei denen vorher für irgendeine Leistung Geld zu zahlen ist. Ausbildung ist in der Regel kostenfrei für die Jugendlichen.
Allen Jugendlichen ist dringend zu empfehlen, eine seriöse Beratungsinstanz wie zum Beispiel die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, das Schulinformationszentrum, Beratungsteam C der Behörde für Bildung und Sport
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sowie die Ausbildungsagenturen der Kammern aufzusuchen, bevor sie sich für eine Ausbildung entscheiden.
Frau Abgeordnete! Wie ich bereits ausgeführt habe, hat sich der Senat speziell mit dieser Firma noch nicht befasst. Generell bleibt es dabei, dass das allgemeine Beratungsangebot für Jugendliche vorhanden ist und vor unseriösen Anbietern von Ausbildungsinhalten, wo sozusagen eine Vorabkasse erforderlich ist, in vielfältiger Weise gewarnt wird.
Das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Die Ermittlungsverfahren laufen noch. Das kann aber zum gegebenen Zeitpunkt nachgeholt werden.
Von Ordnungswidrigkeiten ist dem Senat bisher nichts bekannt.
Es gibt eine Prüfung der Ausbildungsstandards und um die geht es hier. Sie erfolgt über den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres im Rahmen des Einsatzes von Personal auf Krankenkraftwagen. Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter den Patienten zu betreuen. Paragraph 21 des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes beschreibt dieses. Nach der Gesetzesbegründung sind Rettungssanitäter Personen, die eine Ausbildung nach den vom Bund/Länder-Ausschuss Rettungswesen im Jahre 1977 beschlossenen Grundsätzen zur Ausbildung
des Personals im Rettungsdienst, das so genannte 520Stunden-Programm, erfolgreich abgeschlossen haben. Anhand dieses Maßstabes prüft die Feuerwehr als Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Rettungsdienst die Qualifikation des von dem jeweiligen Rettungsunternehmer auf einem Krankenkraftwagen eingesetzten Personals.
Es gibt keine generelle Berechtigung für die Ausbildung, wenn Sie diese jetzt ansprechen. Was den Krankentransport angeht, habe ich Ihre Frage so nicht verstanden. Was meinten Sie genau?
Gegenstand der Ausführungen war bisher die Rettungssanitäterausbildung von Medicent und um die geht es. Die unterliegt keinen Beschränkungen, die Ausbildung ist frei, die Prüfung erfolgt lediglich bei der Zulassung Einzelner auf dem Krankentransport selbst.
Das ist mir nicht bekannt.
Ich kann diese Frage bejahen. Selbstverständlich überprüft der Senat bei allen Unternehmen, bei denen Anzeichen für gravierende Mängel vorliegen, ob entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Im Fall der Firma Medicent war das bisher nicht der Fall.
Das ist eine Frage, die weit über das Spektrum der ursprünglichen Frage hinausgeht. Die kann ich hier nicht beantworten. Das tut mir Leid.