Protocol of the Session on April 14, 2005

Login to download PDF

Die Sitzung ist eröffnet.

Auch heute haben wir wieder ein Geburtstagskind unter uns und ich kann mit Glückwünschen beginnen. Sie gehen heute an unseren Kollegen Frank-Thorsten Schira. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Schira, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen herzlich zu Ihrem Geburtstag und wünsche Ihnen für das neue Lebensjahr alles Gute, viel Glück, Erfolg und Gesundheit.

Wir kommen sodann zur

Fragestunde

Ich rufe die erste Fragestellerin auf, die Abgeordnete Köncke.

Herr Bonz, ich glaube, Sie wurden für die Antwort ausgewählt.

Frau Abgeordnete, bitte stellen Sie freundlicherweise nur Ihre Frage.

– Genau das versuche ich jetzt.

In der Drucksache 18/997 wurden die erwarteten Auswirkungen des SGB II, besser bekannt in dem Zusammenhang mit Hartz IV, auf den Hamburger Haushalt dargestellt. Danach sollte sich für 2005 eine Haushaltsentlastung von insgesamt 106,5 Millionen Euro ergeben. Inzwischen liegen die realen Fallzahlen für das erste Quartal 2005 vor. Ich frage den Senat deshalb:

Erstens: Inwiefern entsprechen die realen Fallzahlen des ersten Quartals 2005 den Annahmen, die in die oben genannte Drucksache eingegangen sind?

Zweitens: Inwiefern entsprechen die tatsächlichen Mehr- und Minderausgaben den in der abgedruckten Tabelle unter Punkt 4.5 genannten?

Es antwortet Herr Staatsrat Bonz.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Zur Beantwortung dieser Frage könnte ich Ihnen die einzelnen genauen Zahlen vorlesen; das will ich nicht tun. Ich will sie Ihnen nachträglich zu Protokoll reichen. Ich möchte aber die ungefähren Zahlen nennen, um Ihnen einen Überblick über die Verschiebungen gegenüber den ursprünglichen Annahmen zu geben.

Es ist so, dass wir zwei Bereiche unterscheiden müssen, nämlich einmal den Bereich, für den die Bundesagentur und damit das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig ist. Das sind die erwerbsfähigen Hilfeempfänger und die Bedarfsgemeinschaften. Bei der Einführung und Umsetzung von Hartz IV im letzten Jahr ist der Bund in seiner Prognose für Hamburg von 166 000 Fällen ausgegangen, also erwerbsfähigen Hilfeempfängern und Bedarfsgemeinschaften zusammen. Die IstZahlen, die uns heute vorliegen, liegen bei circa 228 000.

Das heißt, hier gibt es eine Verschiebung von circa 60 000 Fällen.

Hinsichtlich des zweiten Bereichs, für den das Bundesland Hamburg zuständig ist, was die Übernahme der Kosten angeht – die Kosten für die Unterkunft –, wurde damals von einer Prognose von circa 80 000 bis 90 000 Fällen ausgegangen. Real liegen wir heute bei circa 100 000 Fällen; das sind also 15 000 mehr. Der Aufwand pro Einzelfall, was die Kosten der Unterkunft angeht, ist höher als ursprünglich angenommen.

Die uns vorliegenden Vergleiche aus anderen Bundesländern kommen zu vergleichbaren Zahlen. Zum Beispiel gibt es in den Städten Frankfurt, Düsseldorf, Köln oder Berlin vergleichbare Unterschiede zwischen der tatsächlichen Fallzahlfeststellung und dem, was man im letzten Jahr angenommen hat.

Ob und in welchem Umfang dies Auswirkungen im Hinblick auf die von Ihnen in der zweiten Frage genannten Drucksache hat, was den Haushalt angeht, könnten wir heute im Einzelnen noch nicht abschätzen. Nach unserer ersten Bewertung werden sich die Zahlen aber ungefähr in dem Rahmen bewegen, wie sie in der von Ihnen zitierten Drucksache stehen. Das kann sich aber noch verändern, weil die Bundesagentur in Hamburg sowie auch in den eben genannten Städten noch nicht alle Fälle endgültig abgeschlossen bearbeitet hat.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Köncke.

Sie wollen einzelne Zahlen zu Protokoll geben. Ich stelle trotzdem eine solche Einzelfrage.

Sie gehen davon aus, dass 540 Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg in die ARGE wechseln sollten. Das hat auch bestimmte Auswirkungen auf die finanziellen Belastungen der Hansestadt. Wie viele Mitarbeiter – ausrechnen kann ich das dann allein – sind denn tatsächlich in die ARGE gewechselt?

Herr Staatsrat Bonz.

Auch diese Zahl würde ich Ihnen gern zu Protokoll geben, da mir die genaue Zahl per heute oder 1. April nicht vorliegt. Aber die Zahl liegt über 450.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Dees.

Herr Staatsrat Bonz, Sie hatten eben erwähnt, dass die Zahl der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen erheblich höher sei als ursprünglich vom Bund geschätzt. Das sind insbesondere diejenigen, die jetzt vom Bund mit dem Arbeitslosengeld II von der Grundsicherung übernommen werden. Auch etwas höher ist der Aufwand …

Darf ich darauf hinweisen, dass Ihnen ein Eingangssatz erlaubt ist und nicht drei erlaubt sind?

Hans-Christoff Dees: Wie kommt es zu der überraschenden Bemerkung, dass die Haushaltseinnahmen

A

B

C

D

ungefähr gleichbleibend sind? Es müsste doch eine entsprechende Entlastung des Hamburger Haushalts durch diese 60 000 Fälle eintreten, die nicht mehr unter die Sozialhilfe oder die Nichterwerbsfähigengrundsicherung fallen.

Herr Staatsrat.

Wie gesagt, der Hintergrund ist, dass nach heutigem Kenntnisstand der Aufwand für die Kosten der Unterkunft, also das Wohngeld, relativ hoch ist. Er ist höher, als wir damals geschätzt haben. Wenn Sie eine Position entlasten und die andere belasten und miteinander verrechnen, dann kommen Sie ungefähr auf die Zahlen.

Hintergrund ist, dass die Bundesagentur für Arbeit für das alte System im letzten Jahr keinerlei genaue qualitative Daten über den Wohngeldanteil bei den Arbeitslosenhilfeempfängern hat. Das ist das statistische Problem des Bundes gewesen, weil die Zahlen nicht vorliegen. Hier war man auf Schätzungen angewiesen. Bei der Bearbeitung der Einzelfälle stellt man nun fest, dass der Wohngeldanteil doch relativ hoch ist.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Dees.

Wie hoch ist der durchschnittliche Kostensatz für Unterkunft, der gewährt wird? Wissen Sie das?

Diese Zahl habe ich jetzt nicht parat vorliegen. Ich würde sie auch zu Protokoll nachreichen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich den zweiten Fragesteller auf, den Abgeordneten Beuß.

Zum Thema "Lange Nacht der Wissenschaften".

In der vergangenen Legislaturperiode entschied der Wissenschaftsausschuss sich einstimmig für die Durchführung einer "Langen Nacht der Wissenschaften", die jedoch durch die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte.

Wurde diese Idee in der gegenwärtigen Legislaturperiode vom Senat dennoch weiterverfolgt? Wenn Ja, welche konkreten Formen hat sie angenommen?

Staatsrat Dr. Salchow.

Herr Abgeordneter! Der Senat hat in der Tat auch in der jetzigen Legislaturperiode dieses Thema aufgenommen und im Rahmen des Projekts "Stadt der Wissenschaften" weitergeführt. Wir hatten schon in der Ausschusssitzung vor eineinhalb Jahren die Hochschulen darauf hingewiesen, dass die Stadt dieses gerne möchte.

Das Vorhaben ist dann auf Betreiben der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit im Rahmen der Projektgruppe "Metropole des Wissens" vorangetrieben worden.

In dieser Projektgruppe treffen sich von allen Wissenschaftsinstitutionen, Hochschulen und Wissenstransferorganisationen, die Öffentlichkeitsarbeiter, die Menschen, die dort Extraarbeit leisten. Sie beraten dort, wie sie dieses Leitprojekt hinsichtlich der "Langen Nacht der Wissenschaften" weiterführen können.

Das Ergebnis war, dass man eine solche Nacht machen will, aber man hat die Länge der Nacht etwas begrenzt, indem man aus dem Titel das Wort" Lang" weggenommen hat. Aus der "Langen Nacht der Wissenschaften" wird also eine "Nacht der Wissenschaften". Das mag biologisch vielleicht auch ganz vernünftig sein.

Ferner hat die Hamburg Marketing GmbH beschlossen, dieses Vorhaben zu unterstützen und hat durch eine Ausschreibung eine Agentur gewonnen, die diese Dinge vorantreiben sollte. Das ist passiert. Die Agentur hat ein Konzept für die "Nacht des Wissens" erarbeitet und erstellt. In diesem Konzept sind Logistik, Struktur und Örtlichkeiten der Nacht dargestellt und dass eine Abschlussparty und so weiter stattfinden soll. Die einzelnen Hochschulen und Wissensorganisationen sind jetzt dabei, ihre eigenen Programme auszuarbeiten.