Wir diskutieren seit vielen Jahren - ich will nicht sagen seit Jahrzehnten - über die Vernachlässigung von Stadtteilen. Dann kommen immer wieder ein paar Claqueure aus der rotgrünen Fraktion
und behaupten, dass mit Regierungsübernahme der CDU das Böse über die Stadt gekommen sei. Das Böse für Sie, das kann ich mir gut vorstellen, aber für die Bürgerinnen und Bürger ist es ein voller Erfolg.
Was hören wir aus den Stadtteilen? Leider ist Ihr Kollege, der einem sozial schwächeren Stadtteil angehört, heute nicht anwesend. Er wohnt nämlich mit mir zusammen in Wilhelmsburg. Die Stimmung dort ist eine andere. Und das fängt bei kleinen Maßnahmen an, beispielsweise bei den Spielhäusern. Ich vermag inhaltlich vielleicht nicht mit jedem Spielhaus d'accord gehen, aber ich bin der Meinung, dass das genau die richtige Maßnahme ist, die bei den Bürgern vor Ort ankommt.
Frau Blömeke, eines müssen Sie auch anerkennen. Nur mit Kitas oder Ähnlichem erreichen wir nicht alle Eltern und ihre Kinder. Wir benötigen dafür auch spezialisierte Angebote. Und das haben wir geschaffen.
Ihre Hinterlassenschaft waren Spielhäuser ohne Konzepte, in Teilen ohne Verstand und vor allen Dingen ohne bildungspolitische Maßstäbe, um wirklich Eltern und Kinder heranzuziehen und sie in eine positive Zukunft zu führen.
Mit dem Projekt "Lebenswerte Stadt Hamburg" werden diese Stadtteile gezielt stabilisiert und Schwächen ausgeglichen.
Ich bin natürlich froh, wenn es uns gelingt, weitere Stadtteile an das Projekt anzudocken und vielleicht auch andere Stadtteile aus den 13 von Ihnen zitierten Bereichen mit auf die Liste zu nehmen. Man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Gießkannenpolitik ehemals rotgrüner, aber insbesondere roter Zeiten, endgültig vorbei ist. Sie haben 20.000 D-Mark genommen und mal eben 1.000 D-Mark in Neugraben verteilt,
1.000 D-Mark in Wilhelmsburg und 1.000 D-Mark in Volksdorf. Das ist keine ehrliche, sondern eine Beruhi
gungspolitik gewesen! Damit konnten und können wir nicht leben, denn damit haben Sie den Bürgern nicht geholfen und damit haben sie keine Perspektive gehabt.
Uns geht es mit den Maßnahmen und den Projekten um die Unterstützung von Haushalten vor der Familiengründung, über die stärkere Einbindung der Schulen und Kitas in die Prozesse der Integration von Ausländern, der Förderung der Sprachkompetenz, eine Erhöhung der Erfolgsquote bei Schulabschlüssen bis hin zur Reduzierung der Abwanderung und Förderung des Zuzugs von sozial stabilen Familien.
Gerade in den Punkten, was die Abschlüsse angeht, kann ich für meinen Stadtteil einmal ganz klar feststellen, dass wir Ende der Neunzigerjahre, als Rotgrün noch regierte, noch rund 30 Prozent ohne Schulabschluss hatten. Zwischenzeitlich, sogar vor zwei Jahren - das hat auch eine Schriftliche Kleine Anfrage nachdrücklich erwiesen -, waren es nur noch knapp 20 Prozent. Das sind Erfolge, die dem Bürger und vor allen Dingen den Kindern helfen. Daran sieht man, dass Hamburg in guten Händen ist. - Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Frommann, ich wollte ursprünglich mit meinem Redebeitrag warten, bis Sie gesprochen haben, dann hätte ich das alles gleich mit unterbringen können.
Ich frage mich, Herr Frommann, wenn es denn so ist, dass die Stadt diese Probleme seit vielen Jahren hat, warum haben Sie denn, als Sie 2001/2002 den Senat gestellt haben, erst einmal angefangen, die Mittel in der sozialen Stadtteilentwicklung um ein Drittel zu kürzen, und bei der Sanierung waren es zwei Drittel. Warum haben Sie das gemacht, wenn die Probleme so dringlich gewesen sind.
Im Übrigen, Herr Frommann, wir beklagen uns doch nicht darüber, wenn Sie etwas tun. Es ist in Ordnung, dass Sie für die Spielhäuser etwas unternehmen wollen. Wenn aber die Hinterlassenschaft aus rotgrüner oder SPD-Zeit so schlecht gewesen ist, frage ich mich nur, warum Sie fünf Jahre gewartet haben, bis Sie endlich gehandelt haben, Herr Frommann. Und konkret ist bisher immer noch nichts passiert. Das werfe ich Ihnen vor.
Abschließend, Herr Frommann, möchte ich Ihnen sagen, dass ich es schon als Hohn empfinde, wenn Sie davon sprechen, dass die Zeit der Gießkannenpolitik vorbei sei. Das ist Hohn, wenn der Senat selbst 13 Stadtteile benennt, in denen jeder fünfte Hamburger wohnt und in denen es Probleme gibt, und Sie sich dann konkret um sechs, zum Teil ganz andere Stadtteile kümmern.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.
Wir kommen zum Punkt 49 der Tagesordnung, Drs. 18/7243, Antrag der SPD-Fraktion: Schutz vor Stalkern verbessern - Regelungslücken schließen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Schutz vor Stalkern verbessern - Regelungslücken schließen - Drs. 18/7243 -]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Frau Mandel, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hartnäckige Verfolgung und Belästigung, Telefonterror, permanentes Auflauern vor den Wohnungen oder vor dem Arbeitsplatz sind Phänomene, die wir vor 20 Jahren noch nicht mit einem Begriff belegen konnten. Heute nennen wir diese Straftat Stalking und dieser Begriff ist - dank des Bundesgesetzgebers - inzwischen in der Strafgesetzgebung als Straftatbestand verankert worden.
In der Öffentlichkeit ist es nach wie vor nicht im Bewusstsein vorhanden, welche Ausmaße diese Art von Straftaten inzwischen angenommen haben und wie viele es davon gibt. Erst am 9. Oktober wurde in Hamburg eine junge Frau von einem Stalker lebensgefährlich verletzt. Der Stalker war der Polizei bekannt. Die junge Frau hatte vor dem Angriff auf sie alles bis jetzt rechtlich Mögliche veranlasst und unternommen, um den Stalker von sich fernzuhalten. Leider war das vergebens.
Mit dem am 31. März 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen - so heißt dieses Gesetz - werden die Opfer jetzt strafrechtlich besser geschützt. Der Bundesgesetzgeber hat mit diesem Gesetz bis dahin bestehende Regelungs- und Gesetzeslücken, Strafbarkeitslücken geschlossen. Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU haben am 19. September im Bundestag gemeinsam einen Antrag beschlossen, in dem es um eine umfassende Gesamtkonzeption geht. Es wurde festgestellt, dass es einen dringenden Bedarf für eine solche Gesamtkonzeption gibt, um Gewalt gegen Frauen besser und wirkungsvoller bekämpfen zu können.
Leider können wir für Hamburg kein Konzept erkennen und wenn es eines gäbe, dann müsste es so große Lücken haben, dass wir es nicht sehen können.
Die beiden Bundestagsfraktionen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, Herr Innensenator, bei den Ländern darauf hinzuwirken, dass der am 31. März 2007 in Kraft getretene Straftatbestand der beharrlichen Nachstellung in der Praxis angewandt wird. Die Bundesregierung soll die Länder dazu anregen, bei Polizei und Staatsanwaltschaften darauf hinzuwirken, dass Sonderzuständigkeiten eingerichtet werden. Nun wissen wir, dass wir in Hamburg mit unserer Polizei sehr gut aufgestellt sind. Wir haben inzwischen Fachkompetenz, die wir unbedingt nutzen und fachgerecht einsetzen sollten. Dazu bedarf es - das geht aus unserem Antrag hervor - einer Änderung des Polizeigesetzes, des SOG. Das möchten wir mit unserem Antrag bewirken. Wir wissen uns in einer großen Koalition mit den Bundestags
fraktionen beider großen Parteien einig. Wir bitten Sie inständig, unseren Antrag an den Innenausschuss zu überweisen, damit wir den Opfern von Stalking möglichst kurzfristig helfen können, sie geschützt sind und eine Wegweisung aufgrund dieses Straftatbestandes von der Polizei sofort verhängt, verordnet und überwacht werden kann. Dazu bedarf es aber der Änderung des SOG.
Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, mit uns und der GAL gemeinsam dafür zu stimmen, dass wir diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen und damit die Gesetzesänderung des SOG auf den Weg bringen. Die Opfer haben es verdient, dass wir versuchen, sie so weit wie es irgend geht und bestmöglich zu schützen. Dafür brauchen wir die Änderung des SOG. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Überweisung dieses Antrags. - Danke.