Die ursprüngliche Kalkulation, auch im Kaufvertrag, war, dass man davon ausgeht, dass man höchstens 600 LBKRückkehrerinnen und -Rückkehrer hat. Diese Zahl ist mehr als um das Dreifache übertroffen worden. Das ist eine ganz enorme Zahl und das zeigt, dass dieser Verkauf nicht nur finanzpolitisch schlecht war, sondern dass Sie auch als Käufer einen Arbeitgeber ausgesucht haben, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gründlich verschreckt hat, dass sie alle gesagt haben, dass selbst der öffentliche Dienst in schwierigen Zeiten besser ist als eine Zukunftsperspektive beim LBK.
Ich kann das gut verstehen und finde es sehr ärgerlich, dass die CDU nicht wenigstens nach drei Jahren die Größe hat zu sagen, dass das finanzpolitischer Unfug war. Man kann es ja ideologisch wollen, aber Sie sollten die Größe haben, das einmal als Fehler zuzugeben. - Danke.
Wer einer Überweisung der Drs. 18/7347 an den Haushaltsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Punkt 74 der Tagesordnung, Antrag der GAL-Fraktion: Klimaschutz in Hamburg 2007, Neufassung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes.
[Antrag der Fraktion der GAL: Klimaschutz in Hamburg 2007 (10): Neufassung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes - Drs. 18/7482 -]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Umweltausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Herr Maaß, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, die aktuellen Beratungen während der Klimakonferenz auf Bali und auch der Bericht des IPCC von Valencia haben, glaube ich, auch dem Letzten noch einmal deutlich gemacht, dass wir auf dieser Erde
vor einem ziemlich unfassbaren, einmalig großen Problem stehen, nämlich dem Problem, dass wir unser Verhalten innerhalb kürzester Zeit sehr grundlegend ändern müssen, dass wir innerhalb von vier Jahrzehnten unsere globalen Emissionen um 50 Prozent reduzieren müssen. In den Industrieländern bedeutet das, dass wir 80 Prozent weniger CO2 emittieren müssen. Daraus ergibt sich und auch aus dem, wenn wir es nicht schaffen, diese Emissionen zu mindern, was dann folgt, gerade für die armen Länder auf dieser Welt, die sehr stark von den Klimafolgen betroffen sein werden, da hat Al Gore Recht, wenn er sagt, daraus folgt ein moralischer Imperativ, dieses Jahrhundertproblem tatsächlich anzugehen. Im Übrigen habe ich schon oft genug betont, dass es auch für Hamburg eine Existenzfrage ist.
Deswegen ist es doch nur angemessen, wenn wir das Hauptinstrument, das wir als Landesgesetzgeber haben, auch tatsächlich anpacken und unser Hamburgisches Klimaschutzgesetz novellieren. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz hat in den letzten zehn Jahren einen Dornröschenschlaf geschlafen. Nachdem es 1997 von diesem Parlament beschlossen wurde, ist es dann über Jahre an vielen Punkten nicht richtig angewendet und auch nicht weiterentwickelt worden. Weil wir die Herausforderungen heute noch viel klarer vor Augen haben, müssen wir es uns zur Aufgabe machen, dieses Gesetz zu novellieren und den großen Herausforderungen anzupassen.
Ich möchte einmal den wichtigsten Bereich, den wir auf Landesebene bewältigen können, den Bereich der Beheizung der Gebäude, herausgreifen und noch einmal versuchen klarzumachen, was wir schaffen müssen und wie wir es mit Hilfe eines novellierten Klimaschutzgesetzes schaffen können. Wir haben heute im Gebäudebereich ungefähr einen Bedarf von 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr. Für diejenigen, die sich nicht täglich mit Klimaschutz beschäftigen: Merken Sie sich einfach die Zahl 200. Wenn wir jetzt wissen, dass wir innerhalb von vier Jahrzehnten 80 Prozent reduzieren müssen, dann dürfen das in diesem Bereich bis Mitte dieses Jahrhunderts statt 200 Kilowattstunden 40 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter sein. Eine gewaltige Bewegung, die wir da schaffen müssen.
Gleichzeitig muss man wissen, wenn heute ein Gebäude neu gebaut wird, was über die nächsten Jahrzehnte erst einmal in dieser Form auch stehenbleiben wird, dann hat dieses Gebäude 100 Kilowattstunden. Das heißt, dass bereits jetzt feststeht, dass das, was heute gebaut wird, eine Altlast ist. Wenn wir wissen, dass wir innerhalb von vier Jahrzehnten die Gebäude auf einen Schnitt von 40 Kilowattstunden bringen müssen und wir heute noch mit einem Schnitt von 100 Kilowattstunden bauen, dann ist doch vollkommen klar, dass das ökonomisch und ökologisch vollkommen verrückt ist, was hier passiert.
Das, was der Senat am Dienstag beschlossen und angekündigt hat, nämlich dass der Neubaustandard auf 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter für die Wohngebäude gesenkt werden soll, ist ein richtiger Schritt, das unterstützen wir, aber das kann natürlich nur ein erster Schritt sein und es müssen danach noch viele weitere Schritte folgen müssen. Deswegen sagt meine Fraktion, dass wir der Bauwirtschaft, den Entwicklern, den Architekten jetzt
schon die Perspektive geben müssen, dass wir innerhalb von wenigen Jahren dahin kommen müssen, dass wir in Hamburg nur noch Häuser bauen, die deutlich weniger als diese 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen, nämlich dass ein Passivhaus, das heute schon technisch mit einem geringen Mehraufwand ohne Probleme möglich ist, Standard wird, denn alles andere ist ökonomisch einfach unsinnig. Deswegen müssen wir alles daransetzen, unsere Landeskompetenzen zu benutzen, um innerhalb der nächsten Legislaturperiode auf den Passivhausstandard zu kommen. Alles andere ist verschenkte Zeit.
Wenn Sie sich den Bereich Altbauten angucken, wird es natürlich noch ein bisschen komplizierter, denn wir haben 600.000 Gebäude, die energetisch sanierungsbedürftig sind. Derzeit werden ungefähr 6.000 von denen pro Jahr saniert. Das macht summa summarum 100 Jahre, die man in diesem Tempo bräuchte, bis man die Gebäude tatsächlich energetisch saniert hat. Wir wissen aber, dass wir diesen Turnaround innerhalb der nächsten 20 Jahre global schaffen müssen, dass wir da unsere CO2Emission stabilisiert haben müssen. Es reicht uns deswegen auch nicht aus, wenn der Senat sagt, mit den neuen Maßnahmen der Klimaschutzverordnung werden es nicht mehr 6.000, sondern 7.000 Gebäude sein, die pro Jahr saniert werden. Wir sind dann immer noch bei 90 Jahren. Das kann es auch nicht ernsthaft sein. Deswegen benötigen wir ein Instrumentarium, um zu fördern und auch zu fordern. Das ist doch genau das, was wir auch im Klimaschutzbereich tun müssen. Wir müssen einerseits die Menschen fördern, wir müssen sie auch wirtschaftlich in die Lage versetzen, diese Investitionen tätigen zu können. Wir müssen ihnen dabei auch finanziell unter die Arme greifen, aber wir müssen auch fordern, denn ohne dem wird es nicht gehen, denn es gibt einfach Menschen, die nicht begreifen wollen, dass Klimaschutz ökologisch zwingend ist und die sich anscheinend weigern, das ökonomisch Einsichtige zu tun, denn ein Vermieter, der eine Wohnung vermietet, die pro Jahr ungefähr 400 Kilowattstunden verbraucht, der bekommt natürlich die Kosten wieder rein, weil das ja der Mieter zahlen muss. Aber volkswirtschaftlich gesehen und für denjenigen, der vor allem in dieser Wohnung wohnen muss, ist es natürlich verheerend. Solche Leute gibt es leider und die müssen wir dann auch in die Pflicht nehmen und ihnen sagen, im Interesse des Klimaschutzes, im Interesse der Mieter müssen wir jetzt Mindeststandards setzen und das, was wir bei Autos kennen, nämlich dass man nicht mit Rostlauben durch die Gegend fahren darf, muss auch für Gebäude gelten. Bruchbuden, energetische Schleudern darf es da nicht mehr geben. Das ist eine ganz einfache Wahrheit.
Ich will Ihnen das an einem dritten und letzten Beispiel noch einmal deutlich machen, warum wir diese Standards tatsächlich brauchen. Wir sagen ja nicht, dass man denen, die willig sind, die mithelfen wollen beim Klimaschutz, mit der Rute kommen muss, sondern da reicht auch tatsächlich das Fördern, sondern wir müssen in die Bereiche gucken, wo Menschen nicht willig sind. Dazu zähle ich auch die Inhaber - die Vermieter sind es meistens - von Wohnungen, die mit Nachtspeicherheizung betrieben werden. Jeder, der einmal in einer solchen Wohnung gewohnt hat, weiß, dass das unkomfortabel
und auch eine ziemlich teure Sache ist. Es gibt in Hamburg noch 45.000 Haushalte, die im Wesentlichen mit Nachtspeicherheizung beheizt werden. Die verursachen pro Kilowattstunde ungefähr 600 Gramm Kohlendioxid. Das ist knapp dreimal mehr als eine normale Gasheizung verbraucht. Da kann man wirklich mit Fug und Recht sagen, dass Nachtspeicherheizungen CO2-Schleudern sind. Wenn man dann noch weiß, dass dort nach dem Wegfall der Steuerbefreiung, die vernünftig ist, mittlerweile um die 11 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden, dann weiß man auch, dass das ein ziemlich teures Vergnügen für diejenigen ist, die in diesen Wohnungen wohnen müssen und dass es auch ökonomisch und volkswirtschaftlich vernünftig ist, hier zu einer deutlich schnelleren Umrüstung zu kommen, dass hier klimafreundliche und auch mieterfreundliche Heizungen in den Wohnungen eingebaut werden.
Auch dieser Punkt macht es, glaube ich, sehr deutlich, dass wir Mindeststandards im Klimaschutz brauchen. Deswegen brauchen wir auch eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Ich würde mich freuen, wenn sich diese Bürgerschaft, egal wie sie in der nächsten Legislaturperiode zusammengesetzt ist, das zu einem der Hauptanliegen machen würde.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kruse, hat es Ihnen die Sprache verschlagen oder wollen Sie hinterher lieber zuschlagen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir in Hamburg haben als einziges Bundesland ein Klimaschutzgesetz, das - Herr Maaß hat es gesagt - 1997 in diesem Hause verabschiedet worden ist. Es ist immer noch aktuell und beinhaltet alles Wesentliche, was wir zum Klimaschutz heute brauchen. Das Gesetz von 1997 war im Grunde genommen seiner Zeit weit voraus. Was fehlte und bis heute immer noch fehlt, waren die Ausführungsbestimmungen und die sind dem jahrelangen Streit um die Energieeinsparverordnung zum Opfer gefallen, an dem auch die CDU nicht ganz unbeteiligt war. Sie werden sich erinnern. Und - das ist richtig, Herr Maaß - das Gesetz hätte strikter angewendet werden können. Gleichwohl wurde Hamburg von anderen Bundesländern um dieses Gesetz beneidet, denn dort hatte man sich immer Gedanken gemacht, wie man den Klimaschutz in das Landesrecht hineinbekommen kann. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass Sie auch Teile des Gesetzes in Ihre Novelle übernommen haben. Selbst der Senat hat das Klimaschutzgesetz von 1997 als Ermächtigung für die gerade bekanntgegebene Klimaschutzverordnung benutzt. Ziel des Gesetzes war und ist natürlich der Klimaschutz. Die GAL hat mit ihrem Vorschlag für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes eine Modernisierung vorgenommen und auf aktuelle Aspekte, vor allen Dingen auf den Einsatz der erneuerbaren Energien und die
Beschleunigung des Klimaschutzes zugespitzt. Die Einsparungen und Energieeffizienz, die die Voraussetzungen dafür sind, dass die erneuerbaren Energien ihre maximale Wirkung entfalten können, will die GAL durch verschärfte energetische Anforderungen an neue und bestehende Wohngebäude sowie weitere technische Voraussetzungen erreichen.
Etwas bedauerlich finde ich, dass die kleine Kraft-WärmeKopplung im Gesetz nur in der Begriffsbestimmung vorkommt, sonst aber leider nicht. Aber die Kraft-WärmeKopplung in Kombination mit erneuerbaren Energien gibt ja weitere Möglichkeiten zum Klimaschutz. Es müssen ja nicht immer Pellets sein. Schade finde ich auch, dass die GAL auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verzichtet und das eigentlich ohne Not. Bei den rapide steigenden Energiepreisen werden sich Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich sehr schnell und zunehmend rechnen. Es geht bei der Wirtschaftlichkeit auch darum, wie mit tendenziell immer knappen Mitteln ein Maximum für den Klimaschutz herausgeholt werden kann. Das ist übrigens auch etwas, was ich am Klimaschutzpaket der CDU und des Senats vermisse. Was nützen denn teure Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Optimierung von Ampelschaltungen, wenn sie nur wenig für den Klimaschutz beitragen.
Neu ist im Gesetz, dass bei Neubauten und im Gebäudebestand Bauherren und Eigentümer unter bestimmten Bedingungen verpflichtet sind, 40 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch Solarwärmeanlagen beziehungsweise alternative Anlagen mit erneuerbaren Energien zu decken. Hier stellt sich die GAL an die Spitze der Bewegung, aber warum denn das Hintertürchen mit Unvermögen und Unmöglichkeit? Durch das kann doch fast jeder entkommen.
Neu ist im Gesetz, dass die Klimaschutzmaßnahmen verbindlich werden sollen und das ist auch gut so, denn was nützen die schönsten Absichten, wenn sie nicht umgesetzt werden.
Meldepflichten und Bußgelder bei Verstößen sind richtig, aber über die eine oder andere Terminsetzung, zum Beispiel bei der zeitlichen Staffelung für die Verbesserung der energetischen Standards hätte ich noch Diskussionsbedarf. Es ist richtig, dass beim Bauen modernste Techniken verwendet werden, aber warum nur mit einer Zielperspektive anstatt von Anfang an.
Dass Nachtspeicherheizungen nicht zu den modernsten Techniken gehören, darüber sind wir uns einig. Die müssen abgeschafft werden. Das stand übrigens auch schon im Gesetz von 1997 drin. Die Zahl der Nachtspeicherheizungen in Hamburg ist kontinuierlich zurückgegangen und das Bundesumweltministerium will künftig die Umrüstung fördern. Das ist gut so.