Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben nach der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz genutzt, um ein auf Hamburg zugeschnittenes Wohnraumförderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Die CDU-Fraktion hatte dieses am 6. Juni 2007 in der Bürgerschaft beantragt. Der Senat ist diesem Ersuchen sehr schnell nachgekommen und hat im Oktober 2007 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Für dieses schnelle Handeln danken wir ausdrücklich der Stadtentwicklungsbehörde.
Wesentliche Punkte unseres Ersuchens bei der Wohnungsbauförderung waren, die Förderziele neu zu definieren. Dabei ging es uns um eine stärkere Betonung quartiersbezogener, ökologischer und familienfreundlicher Zielsetzungen. Eine weitere Zielsetzung war, Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten zu unterstützen und die Eigenheimförderung insbesondere auf Familien mit geringeren Einkommen zu richten. Wichtig für uns war auch die stärkere Ausrichtung der Modernisierungsförderung auf energetische und Klimaschutzziele.
Wir haben den Gesetzentwurf mit Expertenanhörung und Senatsbefragung ausführlich im Stadtentwicklungsausschuss beraten, sodass wir heute über ein für Hamburg wichtiges Gesetz entscheiden können und das ist gut so.
Die Beratungen haben ergeben, dass einige gesetzestechnische und inhaltliche Anpassungen notwendig sind. Dazu liegt Ihnen ein Änderungsantrag meiner Fraktion vor. Der Antrag beinhaltet in den Punkten 1, 3, 4, 6 und 7 lediglich gesetzestechnische Änderungen, in Punkt 2 greifen wir eine zusätzliche familienfreundliche Zielsetzung auf, indem wir den Kinderzuschlag bei den wohnraumförderungsrechtlichen Einkommensgrenzen verdoppeln. Damit kommen mehr Familien mit Kindern in den Kreis der Berechtigten. Es ist ein richtiger familienpolitischer Ansatz, wenn dadurch mehr Familien mit Kindern von den Möglichkeiten und Instrumenten der Wohnraumförderung profitieren können.
Punkt 5 unseres Antrags sieht vor, den Missbrauch bei der Ermittlung der Kostenmiete durch den Vermieter auszuschließen, eine gute Maßnahme zum Schutze der Mieter.
Bei Punkt 8 unseres Antrags handelt es sich um das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Gebiete der Stadt vom bisherigen Zweckentfremdungsverbot freizustellen. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Revitalisierung bestimmter Quartiere geleistet werden. Es gibt insofern die Möglichkeit, eine gesunde Mischung von Wohnen und ortsnahem Gewerbe zu realisieren. Maßnahmen der Stadterneuerung und der Senatsinitiative "Lebenswerte Stadt" werden so sinnvoll ergänzt und sind stadtentwicklungspolitisch eine sinnvolle und gute Maßnahme.
Meine Damen und Herren! Wir setzen bei dieser Änderung auf die Kompetenzen in den Bezirken. Sie können am besten einschätzen, in welchen Gebieten ein Zweckentfremdungsverbot überflüssig ist. Nach dem Sinne des neuen Bezirksverwaltungsgesetzes fällt die Zuständigkeit unter Paragraf 2 Bezirksverwaltungsgesetz, da es sich hier nicht um Fragen von übergeordneter Bedeutung handelt, sondern vielmehr um die Einschätzung von lokalen Begebenheiten. Gerade mit der Schaffung des neuen Bezirksverwaltungsgesetzes wollte die Bürgerschaft verdeutlichen, dass zwischen den übergeordneten ministeriellen und den lokalen bezirklichen Belangen klar differenziert wird. Die Fachbehörden sollen danach in der Regel keine bezirklichen Angelegenheiten wahrnehmen. Wir stärken damit die Bezirke und auch das ist eine gute und sinnvolle Maßnahme.
Das sind neben den gesetzestechnischen Änderungen die wesentlichen Punkte unseres Antrags. Die vorliegenden Anträge der GAL und SPD werden wir ablehnen. Einige Punkte der Anträge sind mit unseren identisch und von daher brauchen wir sie nicht doppelt zu beschließen.
Die anderen Punkte betreffen zum Teil Bundesrecht, bauen bürokratische Hürden auf, sind nachteilig für die Mieter, eröffnen Missbrauchsmöglichkeiten, bieten wenig Flexibilität, gehen an der Lebenswirklichkeit vorbei und erschweren die Durchsetzung des Gesetzes. Das wollen wir nicht und deshalb bekommen Sie auch keine Zustimmung von uns.
Fazit: Wir haben die Chance genutzt, das Wohnungsrecht in Hamburg zu modernisieren und den Herausforderungen der wachsenden Stadt anzupassen. Aspekte des Klimaschutzes werden dabei ebenso deutlich betont wie die Förderung von Familien. Wir halten an den Grundsätzen der sozialen Wohnraumförderung fest und der Mieterschutz in Sozialwohnungen bleibt unangetastet. Es ist ein gutes Gesetz und deswegen bitten wir um breite Zustimmung. - Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Roock, wir teilen Ihre Einschätzung, dass es sich hierbei um ein wichtiges Gesetzesvorhaben handelt. Aber Ihre Einschätzung, dass die Chancen genutzt worden seien, das Wohnungsrecht zu modernisieren, teilen nicht einmal die Sachverständigen, die wir im Ausschuss angehört haben. Alle Sachverständigen machten deutlich, dass dieses Gesetz nicht der große Sprung ist, der erforderlich und wünschenswert wäre.
Sicherlich war die Einschätzung der Experten auch ein Stück weit ihren eigenen Interessen als Akteuren am Wohnungsmarkt geschuldet und sicherlich ist es Aufgabe der Stadt, die Gemeinwohlinteressen stärker im Blick zu haben als vielleicht die Wohnungswirtschaft oder auch die Mietervertreter, die alle auch Klientelpolitik machen. Trotzdem bin ich dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, dem Mieterverein zu Hamburg, STATTBAU Hamburg und auch SAGA/GWG dankbar, dass sie ihre Vertreter entsandt haben, um uns fachkompetent zu beraten. Aus diesen Beratungen sind auch
Meine Damen und Herren! Auch wir hätten uns einen etwas innovativeren Ansatz bei den Gesetzentwürfen gewünscht. Wir hätten erwartet, dass Sie die Chance stärker nutzen, um auf die speziellen Probleme der Großstadt einzugehen und die Möglichkeiten der Wohnungspolitik für die soziale Stadtentwicklung sehr viel stärker zu betonen. Doch daran mangelt es, aber wen wundert das. Von einem Senat, der die soziale Spaltung in Hamburg erst betrieben hat und sie jetzt leugnet, kann man sicherlich nicht erwarten, dass er Maßnahmen formuliert, um die soziale Spaltung in diesen Stadtteilen mithilfe der Wohnungsbaupolitik zu überwinden.
Wir legen eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor, um die Chancen, die in der Föderalismusreform liegen, vollständig zu nutzen, nämlich die Wohnungsgesetze zu regionalisieren und sie damit den Bedarfen der Metropole Hamburg anzupassen. Dazu werden auch weitere Veränderungen über das hinaus, was wir heute beantragen, notwendig sein. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode nach der Wahl durchaus dem Thema, insbesondere der Stärkung der Quartiere mithilfe der Wohnungspolitik, noch einmal widmen werden müssen.
Zentrale Aufgabe der Wohnungsbauförderung war immer die Unterstützung von Haushalten mit Wohnraum, die sich am Markt nicht angemessen selbst versorgen können. Diese Formulierung sagt eigentlich alles. Der Senat schränkt diese Zielsetzung im Gesetzentwurf jetzt ein auf Familien und Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Ältere und Studierende. Wir wollen aber an den allgemeinen Formulierungen festhalten, weil sie im Zweifel genau die genannten Gruppen beinhalten, aber eben nicht nur diese unsere Unterstützung benötigen. Ich glaube, das ist allen bewusst.
Die CDU hingegen will sich aus der Förderung des Mietwohnungsbaus für breite Schichten der Bevölkerung ganz verabschieden, Herr Roock, und dazu haben Sie nichts gesagt. In Ihrem Wahlprogramm kündigen Sie an, die Wohnungsbauförderung komplett auf Familie, Eigentum und Klimaschutz umzustellen. Also das, was faktisch in den letzten Jahren bereits passiert ist, wird jetzt offizielles CDU-Programm:
kein sozialer Wohnungsbau, Eigentumsförderung statt Wohnungsbau, keine Förderung von seniorengerechten Wohnungen. Das alles ist schlimmer als das, was der Senat jemals gemacht hat.
Wir haben uns nach langen Diskussionen entschieden, dem Wunsch, der von den Experten geäußert wurde, nämlich die Einkommensgrenzen zum Bezug einer Sozialwohnung auf 60 Prozent über der Bundesregelung zu erhöhen, nicht zu folgen. Bereits heute haben 45 Prozent der Haushalte in Hamburg Anspruch auf eine Sozialwohnung, bei Familienhaushalten sind es sogar 50 Prozent. Wir können verstehen, dass gerade die Wohnungswirtschaft bei der Vermietung von Sozialwohnungen eine
Auswahl aus möglichst vielen Mietinteressenten treffen möchte und auch der Mieterverein möglichst viele günstige Wohnungen für seine Klientel schaffen will. Aber in einer Zeit, in der jährlich 7.000 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen und gerade einmal 400 bis 500 Sozialwohnungen neu entstehen, wäre es verhängnisvoll, den Markt noch weiter einzuengen zulasten der wirklich Bedürftigen.
Heute kann gerade mal einem Drittel - Herr Ohlsen, das sollten Sie sich einmal bewusst machen - der Dringlichkeitsscheininhaber auch eine Sozialwohnung vermittelt werden. Deswegen müssen wir Abhilfe schaffen, indem wir mehr günstige Wohnungen bauen, indem der Sozialwohnungsbau wieder angekurbelt wird, bevor wir uns überlegen können, ob noch mehr Menschen in Hamburg berechtigt werden. Das sind die Versäumnisse Ihrer Regierungszeit, die wir jetzt aufarbeiten müssen.
Wenn Sie von Verwaltungsvereinfachung sprechen, habe ich auch noch ein paar Punkte für Sie, Herr Roock. Wir setzen uns dafür ein - ich weiß wirklich nicht, warum Sie nicht mitmachen, die Einkommensgrenzen nicht weiter im Gesetz zu fixieren, sondern sie, um sie leichter zu dynamisieren, an die Einkommensentwicklung anzupassen -, dass dies künftig in einer Verordnung geregelt wird. Das wäre wirklich ein Schritt zur Vereinfachung.
Sie stellen als neue Errungenschaft mehrfach das genossenschaftliche Wohnen heraus, aber eine konkrete Förderung des genossenschaftlichen Wohnens bleiben Sie dem Gesetz schuldig. Wir wollen das ganz konkret machen und deswegen soll der 2002 weggefallene Mehrwohnraumanspruch für Genossenschaftsmitglieder wieder eingeführt werden, denn Genossenschaftsmitglieder leisten einen eigenen Finanzierungsbeitrag für ihre Wohnungen und das muss auch unterstützt werden, denn die Wohnungsbaugenossenschaften und SAGA/GWG sind immer das Rückgrat des Wohnungsbaus in Hamburg gewesen. Das wollen wir anerkennen, insbesondere nachdem Sie das 2002 zulasten der Genossenschaften abgeschafft haben, indem Sie das Genossenschaftsmodell gestrichen haben.
Ihr Höchstgebotverfahren hat dazu geführt, dass die Genossenschaften über lange Jahre kaum noch auf städtischem Grund gebaut haben. Nun haben Sie Ihre Fehler erkannt und zwei sogenannte Wohnungsbauoffensiven gestartet und städtische Grundstücke mit Preisnachlass abgegeben. Zwar steht auch anderthalb Jahre nach dem Start der ersten Offensive noch keine einzige Wohnung am Markt zur Verfügung - das hat Senator Freytag damals sehr großherzig angekündigt -, aber wir haben heute gelernt, dass Senator Freytag viel ankündigt, aber nicht das passiert, was er angekündigt hat. Aber immerhin haben Sie Ihren Kurs geändert, das muss man zumindest anerkennen. Schade nur, dass wir fünf Jahre Zeit verloren haben, weil Sie mit dem Wohnungsmarkt experimentiert haben; das werden Ihnen die Hamburger nicht vergessen.
Dank Ihrer Politik sind in Hamburg statt der 5.500 neuen Wohnungen gerade einmal 4.000 pro Jahr entstanden. Damit muss Schluss sein. Mit den wohnungsbaupolitischen Experimenten dieses und des Vorgänger-CDUSenats muss Schluss sein, denn dies hat dazu geführt, dass die Mieten in Hamburg seit 2002 um 11 Prozent gestiegen sind und das ist für Hamburg nicht gut.
Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, die städtischen Grundstücke zur Quartiersentwicklung einzusetzen, indem derjenige Investor ein städtisches Grundstück erhält, der das beste Konzept hat, und nicht derjenige, der das dickste Scheckbuch zückt. Sie aber glauben, Quartiersentwicklung mit der Aushöhlung der Zweckentfremdungsverordnung betreiben zu können.