Eine Verkürzung von Bindungsfristen, wie es zum Beispiel auch in der Anhörung gefordert wurde, ist mit dem Senat nicht zu machen.
Senat hat den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vorgelegt, der das bisherige Zweckentfremdungsverbot und das Recht der Wohnungspflege zusammenführt und vereinheitlicht. Auch hierbei hält der Senat im Kern an dem bewährten Zweckentfremdungsrecht fest. Um das Leitbild der Wachsenden Stadt zu verwirklichen, muss die Wohnraumversorgung der hamburgischen Bevölkerung innerhalb der Landesgrenzen zu angemessenen Preisen sichergestellt werden. Ich darf daran erinnern, dass es die Wohnraumpolitik insbesondere der Sozialdemokraten war, die in den vergangenen Legislaturperioden dazu geführt hat, dass die Menschen scharenweise aus Hamburg ins Umland getrieben wurden, wenn sie sich ihren Traum vom Wohnen erfüllen wollten. Genau das wollen wir nicht. Wenn Sie sich die Bevölkerungszahlen ansehen, dann sprechen diese für uns.
Daher muss auch künftig grundsätzlich eine Zweckentfremdungsgenehmigung auf der Basis des neu geschaffenen Wohnraumschutzgesetzes eingeholt werden, wenn Wohnraum gewerblich genutzt werden soll. Als Neuerung und Flexibilisierung gegenüber dem geltenden Recht sieht der Gesetzentwurf aber in der Tat die Möglichkeit vor - jetzt kommt es -, nicht ganze Bezirke - da sind Sie auf dem Holzweg, wenn so etwas behauptet wird -, sondern durch die Bezirke bestimmte Gebiete von einer generellen Genehmigungserfordernis freizustellen. Das auch noch einmal zur Anhörung, da ging es auch um diesen Punkt und er wurde begrüßt. Warum wurde er begrüßt? Weil es nämlich darum geht, in monostrukturierten Großraumsiedlungen eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen, ohne dass dieses gleich mit einem bürokratischen Überbau versehen wird. Denn diese Hürde kann das, was dort wachsen soll, Klein- und Kleinstunternehmer, davon abschrecken, diesen Schritt zu gehen. Ich denke, die Bezirke, die künftig die Genehmigungserfordernis zu erteilen haben, werden hiermit auch verantwortungsvoll umgehen. Außerdem haben wir auch klargestellt, dass wir hierzu noch eine entsprechende Richtlinie an die Bezirke herausgeben werden. Mit der Freistellung wird also auch ein Beitrag zur Revitalisierung von Quartieren geleistet.
Ich glaube, wir können uns alle wünschen, dass alles okay ist. Aber wir wissen alle, dass nicht überall alles okay ist. Deshalb brauchen wir auch in bestimmten Quartieren diese Revitalisierung von Quartieren. Das kann einen Beitrag dazu leisten, dass hier auch Gewerbe in bescheidenem Umfang stattfindet. All diese Maßnahmen unterstützen unter dem Strich sinnvoll die Quartiersoffensive des Senats in den betroffenen Gebieten. Sie sind somit ein weiterer wichtiger Beitrag zu einer lebenswerten Stadt.
Bevor ich dem Abgeordneten Quast das Wort gebe: Lesen von Zeitungen und Zeitschriften bildet, aber bitte nicht in diesem Hause. Darauf hatten wir uns verständigt.
Wir befinden uns nicht im Karneval. Das war ernst gemeint. Die Abgeordneten Dr. Stehr und Hesse bitte ich darum, das sein zu lassen. - Bitte, Herr Quast, fahren Sie fort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator, wenn Sie hier die SPD-Wohnungsbaupolitik erwähnen, dann sollten Sie vor allen Dingen eins deutlich machen: Die SPD-Wohnungsbaupolitik hat nicht nur über Jahrzehnte ausreichend Wohnraum in Hamburg zur Verfügung gestellt, sondern in den Neunzigerjahren Wohnraum für Hunderttausend Menschen in kurzer Zeit neu geschaffen, als es nämlich notwendig war. Das schaffen Sie nicht.
Sie propagieren die Wachsende Stadt und wundern sich, wenn es mehr Einwohner in Hamburg gibt. Und dann entschuldigen Sie Ihre schlechten Wohnungsbauzahlen damit, dass im Umland auch nicht mehr gebaut würde. Also wer ist denn nun derjenige, der bauen muss? Das sind doch Sie, Herr Gedaschko.
(Beifall bei der SPD - Zuruf von Hans-Detlef Roock CDU) - Ja, das ist das Problem, genau. Wo Sie das sagen, Herr Roock. Der Senat baut keine Wohnungen. Der Stadt gehört mit der SAGA/GWG das größte Wohnungsbauunternehmen in dieser Stadt. Aber SAGA/GWG baut keine Wohnungen, wo es dringend notwendig ist, sondern zahlt 500 Millionen Euro in die Hamburger Staatskasse ein, zulasten der Mieter, der Modernisierung und des Wohnungsbaus. Das ist Ihre Politik. Vielen Dank, Herr Roock. (Beifall bei der SPD - Wolfgang Beuß CDU: Wir haben nichts an den Ohren, Herr Quast!)
Um es ganz deutlich zu machen: Sie mögen es als rückwärtsgewandt empfinden, was wir als Ziele der Wohnraumförderung definiert haben. Das, was wir in dem Gesetz ändern wollen, umfasst auch alle die Gruppen, die Sie fördern wollen. Es eröffnet aber auch die Möglichkeiten, den Menschen, die den genannten Gruppen nicht angehören, weiteren Wohnraum in Hamburg günstig zur Verfügung zu stellen. Das ist dringend notwendig. Gehen Sie in die Stadtteile und fragen die Leute, was notwendig ist. Dann wissen Sie, dass eine Formulierung, wie wir sie wählen, auch die richtige ist.
Abschließend möchte ich sagen: Sie haben etliche Punkte aufgezählt. Uns ist auch klar, dass die Verbände Interessen haben - das habe ich vorhin auch erwähnt -, die nicht immer unbedingt mit dem deckungsgleich sind, was wir als verantwortungsvolle Politiker für diese Stadt tun müssen. Deswegen sind wir denen auch nicht bei jeder Forderung auf den Leim gegangen, sondern haben sehr genau abgewogen. Aber das, was Sie zu der Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Erteilung von Wohnungsbauscheinen gesagt haben, hat der Verband gefordert. Der Verband der Wohnungsunternehmen hat diese Forderung aufgestellt. Der spricht für die Genossenschaften und auch für SAGA GWG. Diesen Schritt zu gehen,
Meine Damen und Herren! Herr Senator, was Sie eben gerade gesagt haben, dass Ihr Schwerpunkt und Ihr Augenmerk auf der Eigenheimförderung liegen, ist gerade das Problem. Das ist gerade die Ursache dafür, dass die Wohnungsbauzahlen in Hamburg so stark abgebaut worden sind und sich so stark reduziert haben. Sie haben das in diesem Gesetzentwurf in keiner Weise korrigiert. Sie haben keine Anreize für Mietwohnungsbau gesetzt. Sie haben SAGA GWG quasi aus dem Neubau komplett herausgekegelt. Die sind gar nicht mehr liquide, da Sie alles ins Sonderinvestitionsprogramm abführen müssen.
Wer soll Wohnungsbau betreiben? Gerade deswegen wäre eine genossenschaftliche Komponente in diesem Wohnraumfördergesetz besonders wichtig gewesen, weil das Akteure sind, die in Hamburg bauen. Die bauen in Hamburg preisgünstigen Wohnraum und dort hätten ein Zeichen und ein wirklicher Anreiz gesetzt werden müssen. Das haben Sie leider sträflich versäumt.
Was die Zweckentfremdungsverordnung angeht, Herr Senator, muss ich Ihnen deutlich widersprechen. Es gab in der Expertenanhörung ganz klar keine Äußerungen von den Verbänden, die gesagt haben, dass sie dort einen Änderungsbedarf sehen, ganz und gar nicht. Im Gegenteil haben sie gesagt und bestätigt, dass in Hamburg die Zweckentfremdungsverordnung kein Problem sei, sie mit Augenmaß angewendet werde und dass, wenn es begründeten Bedarf für eine Zweckentfremdung gebe, dem auch entsprochen werde. Mit der Regelung, die Sie jetzt anstreben, öffnen Sie die Büchse der Pandora. Im Moment haben wir rund um die Alster schon 40.000 Wohnungen, die nicht zum Wohnen genutzt werden, sondern für gewerbliche Nutzung. Wenn Sie das in weiteren Stadtteilen machen - das können auch ganz Bezirke sein, dem Bezirk ist es freigestellt, ob er einzelne Stadtteile oder vielleicht das ganze Bezirksamtsgebiet dafür freigeben will -, dann lösen Sie eine heftige Angebotsverknappung auf dem Wohnungsmarkt aus, ganz besonders in den innerstädtischen attraktiven Wohnvierteln, in denen die Mieten in den letzten Jahren sowieso schon überproportional gestiegen sind. Deswegen sind wir der Auffassung, dass das auf gar keinen Fall passieren darf. Das ist wirklich das Öffnen der Büchse der Pandora auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Da kann ich nur sagen: Finger weg. - Vielen Dank.
(Michael Neumann SPD: Halten die alle heute ihre Abschiedsrede? Ein Senator, der öfter als ein Mal redet, hat in seiner ersten Rede etwas falsch A B C D gemacht!)
Ich rede deshalb, weil hier bisweilen grober Unfug geredet wird. Nämlich wenn wir zum Beispiel über den letzten Punkt reden, dann ist es schlicht und ergreifend so, dass die Zweckentfremdung - ich hatte es gesagt und ich bitte das auch ernst zu nehmen - dort gemacht werden soll, wo es monostrukturierte große Wohnbauviertel gibt, wo wir erhebliche Probleme mit Siedlungen haben, die hochgeklotzt wurden und heute häufig der Hort von Problemen sind. Genau dort müssen wir gegensteuern. Das ist genau der Grund, warum wir dort handeln wollen. Alles andere ist reine Ideologie, die Sie in den Raum werfen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum SPD-Antrag aus der Drs. 18/7970, wer möchte diesen annehmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Nun zum GAL-Antrag aus der Drs. 18/7972. Wer möchte diesem zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Dann zum CDU-Antrag aus der Drs. 18/7977. Wer möchte diesen annehmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich zum Bericht des Stadtentwicklungsausschusses aus der Drs. 18/7852. Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen aus Drs. 18/7191 mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich angenommen. Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.) - Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? - Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 89 b und 89 d, Drs. 18/7920 und 18/7922, Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses: Hamburg schützt seine Kinder - Umsetzung der Maßnahmen und Umsetzung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe sowie zum Thema Allgemeine Soziale Dienste mit dem Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses: Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung. [Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses über die Drucksachen 18/6369: "Hamburg schützt seine Kinder: Umsetzung der Maßnahmen" (Senatsmitteilung) 18/6573:
Umsetzung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - hier: Vorlage des Kinder- und Jugendberichtes (§ 27) (Senatsmitteilung) sowie über das Thema Allgemeine Soziale Dienste (ASD) hier: Sachstandsbericht (Selbstbefassungsangelegenheit ge- mäß § 53 Absatz 2 GO) - Drs. 18/7920 -]
[Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses über die Drucksache 18/7481: Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung (Antrag der SPD-Fraktion) - Drs. 18/7922 -]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um das Wohl und den Schutz unserer Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch. Seit dem grauenhaften Tod von Jessica vor fast drei Jahren wurde viel diskutiert. Es wurde der Sonderausschuss Jessica gegründet und es gab viele Gemeinsamkeiten, die aus diesem Sonderausschuss fraktionsübergreifend herausgekommen sind. Zu den Einvernehmlichkeiten gehörte unter anderem auch, dass die Vorsorgeuntersuchungen, die U 1 bis U 9, die für die Kinder in der Regel zu überwiegend 95 Prozent auch ganz normal und selbstverständlich von allen Eltern durchlaufen werden, verbindlichen Charakter bekommen sollen, um auf diese Art und Weise diejenigen auffinden zu können, die möglicherweise vernachlässigt, missbraucht und misshandelt werden. Denn, wenn das verbindlicher wird, kann man eventuell die auffinden, die nicht zu diesen Vorsorgeuntersuchungen kommen. Sozialsenatorin Schnieber-Jastram sagte am 1. Februar 2006 hier in diesem Hause - so habe ich es zumindest, da ich damals dem Hause noch nicht angehörte, recherchiert -, dass sie die Empfehlungen umsetzen werde. Sie sagte:
"Ich nenne hier beispielsweise die Initiative, die U 1- bis U 9-Untersuchung verpflichtend zu machen."
"Ich würde mich freuen, wenn mich mein Eindruck nicht trügt, dass wir jetzt am Schluss des Sonderausschusses erreicht haben, dass für das Wohl von Hamburgs Kindern alle an einem Strang ziehen."