Die Zweckentfremdungsverordnung, die heute Wohnungen vor der Umwandlung in Gewerberäume schützt, wollen Sie aufgeben. Ganze Stadtteile sollen ausgenommen werden von der Zweckentfremdungsverordnung und womit begründen Sie das? Sie wollen damit die Mischung von Wohnen und Gewerbe in den Quartieren fördern. Sie haben im Stadtentwicklungsausschuss dargelegt, eine Quartiersentwicklung betreiben zu wollen. Jeder, der in Hamburg Wohnungsbaupolitik macht, der in den Bezirken Politik gemacht hat, weiß, dass in den vergangenen Jahren die Umwandlung von Wohn- in Gewerberäume mit Augenmaß betrieben wurde und mit der Genehmigung des zuständigen Bezirksamts. Keine Stelle hat die Umwandlung versagt, wenn sie sinnvoll war und schon gar nicht, wenn sie der Quartiersentwicklung diente. Dies wurde übrigens auch von den Senatsvertretern nie bezweifelt. Aber jetzt, wo Wohnungen knapp sind, ist es falsch, diese Verordnung auszuhöhlen, weil sie dazu führt, dass Wohnungen vom Markt verschwinden werden und das lehnen wir ab.
Die Änderungen im Gesetz zur Zweckentfremdungsverordnung begründen Sie auch mit Verwaltungsmodernisierung, die Sie betreiben wollen. Aber auf dem Gebiet, wo Sie die wirklich betreiben könnten, wo es zu Vereinfachungen käme, wenn Verwaltungsabläufe und Doppelarbeit reduziert würden, nämlich bei den Wohnberechtigungsscheinen, lehnen Sie dies ab. Es gibt Prüfungen aufgrund des SGB II und SGB XII, auch beim Anspruch auf Unterhaltskosten, und genau diese Voraussetzungen müssen geprüft werden, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, und das versagen Sie. Dort, wo es um Verwaltungsvereinfachung geht, lehnen Sie sie ab. Was wollen Sie eigentlich in Hamburg modernisieren, wenn Sie die kleinen Schritte nicht einmal bereit sind zu gehen?
Sie haben zum Schluss der Legislaturperiode diesen Gesetzentwurf vorgelegt, sodass wir auch Bilanz ziehen können über die Wohnungspolitik des Senats. Mein Fazit ist: Die CDU-Politik steht für vier Jahre steigende Mieten statt des Baus mietgünstiger Wohnungen, für vier Jahre planloser Vergeudung städtischer Wohnungsbauflächen statt gezielter Quartiersentwicklung und für vier Jahre jämmerliche Wohnungsbauzahlen statt der Förderung von Wohnungsbau in Hamburg. Und das ist einfach zu wenig für unsere Stadt, meine Damen und Herren.
Vorher möchte ich aus gegebenem Anlass kurz darauf hinweisen, dass das Benutzen von Blitzlichtern im Saal nicht zulässig ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Konsens in diesem Hause herrscht, dass diese drei Gesetze - das Wohnraumförderungsgesetz, das Wohnungsbindungsgesetz und das Wohnraumschutzgesetz - wichtige Gesetze für Hamburg sind und die Bilanz der Wohnungspolitik, die Herr Quast eben gerade aufgemacht hat, zeigt auch, warum das so ist.
Wir haben - das ist unstrittig hier - viel zu wenig Wohnungsneubau in Hamburg. Insgesamt entstehen zu wenige Mietwohnungen, zu wenig preiswerter Wohnraum. Im Gegenteil, die Mieten steigen drastisch an und gleichzeitig wird ein Großteil der Wohnraumförderung für die Eigenheimförderung ausgegeben. Das ist die Bilanz der CDU-Wohnungspolitik und das ist eine Bilanz des Scheiterns.
Diese schlechte Bilanz macht deutlich, warum es so wichtig ist, ein neues, modernes und auch wohnungsbauförderndes Hamburger Gesetz auf den Weg zu bringen. Deswegen haben wir es auch begrüßt, dass der Senat die Möglichkeiten der Föderalismusreform ergreift und da herrschte auch Konsens zwischen den drei Fraktionen. In einer Reihe von Ersuchen wurden Forderungen an den Senat gestellt, nicht allen Ersuchen wurde zugestimmt. Aber selbst den Ersuchen, denen zugestimmt wurde, hat der Senat kaum Folge geleistet. Es ist sehr wenig davon aufgegriffen worden, was hier eingebracht worden ist. Es ist im Wesentlichen alles beim Alten geblieben, bei der Übertragung des Bundesrechts auf das Landesrecht.
Interessant wurde es, als wir im Dezember die Expertenanhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt haben, denn dort gab es massive Kritik der eingeladenen Verbände, ellenlange Listen mit Änderungswünschen. Man hat diesen Gesetzentwurf insgesamt ziemlich zerpflückt. Es hatte anscheinend vorher an der Kommunikation mit den relevanten Verbänden gemangelt. Den einen gingen die Änderungen zu weit, den anderen nicht weit genug. Manche sprachen von einer vertanen Chance, andere sahen die Wohnungspolitik in Gefahr. Offensichtlich war das ganze Vorhaben von der Behörde ziemlich übers Knie gebrochen worden. Innerhalb weniger Monate wurde dieser Gesetzentwurf zusammengeschustert.
Meine Damen und Herren! Ablesbar ist das auch an den ellenlangen Änderungsanträgen von SPD und GAL und auch der CDU. Ich will nicht jeden einzelnen Punkt durchgehen, aber kurz die wichtigsten Punkte nennen, die unseres Erachtens fehlen oder falsch sind. Es fehlt ein klarer Anreiz für genossenschaftliche und baugemeinschaftliche Wohnformen; deswegen haben wir so einen Punkt in unserem Antrag aufgenommen.
Auch die Bildung von Wirtschaftseinheiten war ein wichtiger Punkt in der Anhörung und, Herr Roock, Sie hatten das in Ihrem Antrag im letzten Sommer auch mit formuliert, es wurde aber von der Behörde nicht richtig unter
sucht. Dann gab es knapp vor dem Entwurf zur Novellierung einen Entwurf, der im letzten Moment wieder herausgekippt wurde. Das ist aus unserer Sicht falsch, denn hinsichtlich der Wirtschaftsgemeinschaften ist zweierlei richtig: Erstens ist der Punkt den Wohnungsunternehmen zu Recht wichtig, aber in Bezug auf die Mieten sehr sensibel, und zweitens ist der Sachverhalt nicht entscheidungsreif. Deshalb haben wir in unserem Antrag ein Ersuchen formuliert, das den Senat auffordert, in dieser wichtigen Frage endlich "Butter bei die Fische" zu tun und zu schauen, ob man in der Wohnungsverwaltung den Unternehmen helfen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Mieten kontrollieren kann. In diesem Punkt ist Ihr Gesetzesvorhaben komplett gescheitert.
Einen anderen Punkt Ihres Zusatzantrags, die Refinanzierungsmodalitäten für die Wohnungsunternehmen, haben Sie völlig neu eingeführt. Der war nicht Teil Ihres Ersuchens, der war auch nicht Teil des Gesetzentwurfs und ist jetzt noch kurzfristig eingesetzt worden. Das ist ein Zeichen dafür, wie handwerklich schlecht das gemacht worden ist, das ist in Hast und Eile zusammengeschustert.
Was uns aber an diesem Gesetzentwurf wirklich stört, sind die Regelungen zur Zweckentfremdung in Ihrem Zusatzantrag. Die CDU will das Verbot der Zweckentfremdung für Wohnraum in Hamburg durchlöchern und aufweichen; das machen wir auf gar keinen Fall mit. Herr Roock, Ihre Argumentation, dass dies eine bezirkliche Aufgabe sei, geht in die völlig falsche Richtung. Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist ein Wohnungsmarkt genauso wie der Arbeitsmarkt in Hamburg ein Arbeitsmarkt ist. Es macht keinen Sinn, diesen Bezirk für Bezirk, Stadtteil für Stadtteil zu perforieren. Damit verschärft man eher soziale Spaltung und führt die Stadt wieder in die Wohnungsnot.
Genauso wenig wollen wir, dass die möglichen Leerstandsfristen bei geförderten Wohnungen verlängert werden. Es muss Prinzip sein, dass eine öffentlich geförderte Wohnung nach kurzer Zeit wieder vermietet wird und kein halbjähriger Leerstand entstehen kann. Schließlich sind dort wichtige öffentliche Fördermittel ausgegeben worden.
Genauso wenig wollen wir, dass es Ziel dieses Gesetzes wird, die Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen voranzutreiben. Sie pervertieren so doch den Zweck dieses Gesetzes. Das wird im Übrigen auch in der Begründung zu Ihrem Zusatzantrag deutlich. Dort steht, dass die Verdoppelung des Kinderzuschlags zum Ziel habe, mehr Haushalten den Kauf von Eigenheimen zu ermöglichen. Das geht völlig am Ziel dieses Gesetzes vorbei. Es geht bei dieser Regelung vor allem darum, die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung für Familien zu erleichtern.
Ein Blick auf die Einkommensgrenzen verdeutlicht das. Bei zwei Personen liegt die Höchstgrenze in Hamburg bei 23.400 Euro, bei einer vierköpfigen Familie bei 32.600 Euro Jahreseinkommen. Das ist die Grenze, bis zu der eine Sozialwohnung bezogen werden kann. Die wird nun für Familien mit Kindern erleichtert, aber das hat wahrlich nichts mit Eigentumsförderung zu tun.
Daneben enthält das Gesetz noch einige weitere Kinken. Sie wollen in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen, ein grundgesetzlich geschütztes Recht. Sie wollen es ermöglichen, dass der Arbeitgeber eines Mieters gegenüber den Wohngelddienststellen zur Auskunft verpflichtet wird und Sie wollen eine Zwangsräumungsmöglichkeit für Wohngelddienststellen einführen. Das geht uns deutlich zu weit, das hat auch rein gar nichts mit Deregulierung und Flexibilisierung zu tun, im Gegenteil. Sie sind einem Überwachungsfetischismus erlegen, als glaubten Sie, man müsste alle Sozialwohnungsmieter kontrollieren, ob da nicht massenhaft Sozialschmarotzer wohnten, um Ihren Sprachgebrauch zu verwenden.
Ich komme zum Fazit: Wir wollen das Rad in der Wohnungspolitik nicht zurückdrehen, wie es die Punkte 1 und 2 des SPD-Antrags teilweise versuchen,
denn die Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen war bereits Teil der Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes von 2002. Unser Antrag korrigiert die gravierendsten Fehler des Gesetzentwurfs und einige Verirrungen im CDU-Antrag und zeigt den Weg auf für eine familien- und mieterfreundliche Neuausrichtung der Wohnungspolitik. Deshalb freuen wir uns über Ihre Zustimmung. - Danke sehr.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Sie haben heute drei Gesetzentwürfe zur Beschlussfassung vorliegen. Wir haben die Chance ergriffen, das, was Hamburg ausmacht, am Wohnungsmarkt zu regeln. Ich denke, wir haben einen gelungenen Kompromiss gefunden, denn bei der Anhörung ist deutlich geworden, dass die unterschiedlichen Interessenverbände höchst unterschiedliche Ansprüche an ein solches Gesetz haben. Die Kunst kann nicht sein, es allen Recht zu machen, denn everybody's darling is everybody's Depp. Das wollen wir nicht sein, sondern wir wollen ein Gesamtkunstwerk haben, das den Ansprüchen, die insbesondere allen Mietern entgegenkommen, auch gerecht wird.
Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass die GAL klargestellt hat, dass das, was von der SPD kam, das althergebrachte Gießkannenprinzip war, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen weg vom Gießkannenprinzip hin zu einer Förderung derjenigen Gruppen, die es in Hamburg besonders nötig haben, gefördert zu werden. Das sind Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Studierende. Genau die wollen wir fördern und daher konzentrieren wir unsere Förderung auf diese Personengruppen, die einen größeren Anspruch darauf haben, am Wohnungsmarkt unterstützt zu werden.
An den Einkommensgrenzen hat sich nichts verändert, bei den Sozialwohnungen ist weiterhin eine Überschreitung der Einkommensgrenzen um bis zu 30 Prozent möglich und das bedeutet, dass 45 Prozent aller Hamburger Haushalte sozialwohnungsberechtigt sind. Das ist sozial ausgewogen und wichtig für die anzustrebende Durchmi
Bei den Eigentumsförderungen liegt die Grenze bei plus 70 Prozent, sodass 60 Prozent aller Hamburger Haushalte von einer staatlichen Förderung profitieren können. Diese Grenzen sind deshalb angemessen, weil sich aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage des Bundes die Möglichkeit zur Eigentumsbildung für Haushalte mit mittlerem Einkommen drastisch verschlechtert hat. Als der Bund seinerzeit die Eigentumsförderung gestrichen hat, hat er versprochen, etwas Neues an diese Stelle zu setzen; dieses Versprechen fehlt heute immer noch. Gerade in einer Region wie Hamburg, wo wir ein Wachstum haben, wo die Menschen Raum brauchen, brauchen wir ein entsprechendes Bundesprogramm. Es kann nicht angehen, dass Hamburg auf Dauer die Last des Bundes trägt. Wir haben in Hamburg aber dennoch eine ganz andere Förderung als alle anderen Bundesländer in Deutschland. Hamburg fördert am meisten und deshalb nimmt es auch nicht wunder, dass im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern um Hamburg herum die Wohnungsbauzahlen dramatisch eingebrochen sind; das war in Hamburg so bei Weitem nicht der Fall.
Herr Quast, man kann natürlich Hamburg immer isoliert betrachten, aber schauen Sie sich die Fertigstellungszahlen im Bundesvergleich an: In Hamburg waren es im letzten Jahr 4.000 Wohneinheiten und rundherum sind die Wohnungsfertigstellungszahlen um 25 bis 50 Prozent eingebrochen. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und ich würde mich freuen, wenn Hamburg hier nicht alleine kämpfen müsste, sondern verstärkte Unterstützung aus dem Hause Tiefensee bekommen würde.
Neu ist der besondere Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes, der im Gesetzentwurf als weiteres Förderziel des Wohnungsbaus besonders herausgestellt ist.
Damit ist Hamburg gewappnet für die zukünftige ökologische, soziale und demografische Herausforderung.
Das Wohnraumförderungsgesetz leistet schließlich auch noch einen Beitrag zum Bürokratieabbau, auch wenn Sie ihn kleinreden. So werden die Regelungen über Einkommensschnittstellen deutlich vereinfacht und überflüssige Statistiken schlichtweg abgeschafft. Was die Wohnberechtigungsscheine angeht, gibt es, wenn Sie sich einmal mit den einzelnen Genossenschaften unterhalten haben, ganz wenige, die genau das wollen; die meisten wollen es nicht. Wir haben das getan, was die meisten wollen, und damit haben wir dem Wunsch der meisten entsprochen.
Was bringt der Gesetzentwurf für die heutigen Mieter von Sozialwohnungen? Wir halten zunächst an den Grundsätzen der sozialen Wohnraumversorgung fest und setzen auf Kontinuität. Das ist im Mietwohnungsmarkt ein sehr wesentliches Element. Das Wohnungsbindungsgesetz trifft Regelungen für den Bestand von derzeit 116.000 Sozialwohnungen und das bewährte Kostenmietrecht wird beibehalten, der Mieterschutz bleibt unangetastet.