Es stimmt natürlich nicht ganz, dass die betrieblichen Beauftragten die Ersten waren, die mit dem Container konfrontiert waren. Wer auch immer den Uranhexafluoridbehälter verpackt hat, hat wissentlich einen Schrottcontainer verwendet. Wer diesen Container, den er leer gesehen hat, wieder in den Verkehr gebracht und mit Uranhexafluorid beladen hat, hat große Risiken bewusst in Kauf genommen. Auch das muss aufgeklärt werden.
Aber zurück zum Ausgangspunkt. Vorab waren von Transport und Zwischenlagerung des Uranhexafluorids informiert worden:
Frau Schneider, entschuldigen Sie bitte, dass ich klingele. Das Grundgeräusch schwillt allmählich wieder an, meine Damen und Herren. Einige von Ihnen haben schon auf die Wortmeldung von Frau Schneider gewartet, deswegen verstehe ich nicht, dass Sie nicht aufmerksamer zuhören. – Frau Schneider, Sie haben das Wort.
Informiert worden waren vorab in der Behörde für Inneres der Führungs- und Lagedienst der Polizei, die Zentralstelle für Hafensicherheit und gefährliche Güter
und die Wasserschutzpolizei, in der BSU das Amt für Emissionsschutz und Betriebe, in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz das Amt für Arbeitsschutz, das, wie ge
Und jetzt würden wir gern wissen, Frau Weggen, das richtet sich auch an Sie: Was passiert dann genau und wer koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen Ämter und Stellen in den verschiedenen Behörden? Wer führt die Gesamtaufsicht und wie nimmt er sie wahr? Wer sorgt dafür, dass es keine Sicherheitslücke gibt, durch die hochgefährliches Uranhexafluorid in einem als Container untauglich gewordenen Behälter seinen Weg in dicht besiedeltes Gebiet findet? Aus den Antworten auf unsere Kleine Anfrage geht das alles nicht hervor. Wenn es eine Koordinierung gibt, warum hat sie nicht funktioniert?
Festzuhalten ist, dass der Senat gesteht, dass es keine durchgängige Kontrolle von radioaktivem Material gibt, das in Hamburg umgeschlagen wird. Es gibt vielmehr das Prinzip der Stichproben. Diese führen zum einen das Amt für Arbeitsschutz – und dafür habe man keinen Anlass gesehen, wie der Senat sagt – und zum anderen die Wasserschutzpolizei durch. Hierzu ist Folgendes zu sagen: Der Wasserschutzpolizei stehen für die Kontrolle von Gefahrgut, darunter radioaktiven Stoffen, insgesamt 35 geschulte Kräfte zur Verfügung. Das sind, wenn man anderen Quellen folgt, weniger als 2005. Hierzu habe ich ein Dokument gefunden, in dem von 46 Wasserschutzpolizeibeamten die Rede ist.
35 Kräfte sind sehr wenig angesichts der Tatsache, dass der Hamburger Hafen ein Drehkreuz für Gefahrgut, ein Drehkreuz auch für radioaktive Stoffe ist. Es sind wenig angesichts des Grundsatzes, dass präventive Kontrollen im Hafen stattfinden, also an genau dem Schnittpunkt zwischen Wasser und Straße.
An dem Tag, an dem der Schrottcontainer verladen wurde, waren sechs geschulte Wasserschutzpolizisten da. Die Wasserschutzpolizei hat keine Kontrolle vorgenommen, sie hat den Container mit der gefährlichen Fracht nicht in Augenschein genommen, sondern lediglich eine Plausibilitätsprüfung am Computer durchgeführt und die hat laut Auskunft des Senats keine Fragen und Unklarheiten hinterlassen.
Folgende Fragen muss der Senat an diesem Punkt beantworten: Welche Verwaltungsvorschriften gibt es in dem ganzen Bereich der Kontrollen im Hafen? Gibt es überhaupt Verwaltungsvorschriften und wenn, wo weisen sie Lücken auf? Wie ist es möglich, dass ein solches Bruchstück von Container, ohne kontrolliert zu werden, den Hafen verlässt? Wenn Plausibilitätsprüfungen vorgeschrieben sind, was heißt das eigentlich? Heißt das, dass es, solange der Anschein stimmt, keine Pflicht zur Kontrolle durch Inaugenscheinnahme
gibt, sondern dann nur Stichproben? Und schließlich: Reicht das Personal bei der Wasserschutzpolizei aus? Wie viele Kräfte sind tagsüber regelmäßig da, wie viele nachts, wie viele an Wochenenden? Wie stimmt die Besetzung mit den Hauptzeiten überein, an denen der Umschlag stattfindet?
Ein weiteres großes Problem ist, dass es keine Kontrolle der Atomtransporte auf der Straße gibt; wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen. Wäre es zu einem schwerwiegenden Unfall des Lasters gekommen, dann hätte erst einmal niemand gewusst, welche furchtbaren Konsequenzen etwa ein Feuer hätte haben können, weil niemand wissen konnte, was der Laster geladen hatte. Im "Hamburger Abendblatt" konnte man lesen – ich zitiere –:
"Als 'Gasmäuse' bezeichnete ein Feuerwehrsprecher jene Polizisten, die bei einem Uranhexafluorid-Unfall zuerst vor Ort wären. 'Wenn die uns über Reizhusten und Halsschmerzen berichten, können wir davon ausgehen, dass bereits Stoffe freigesetzt wurden', sagte der Sprecher dem WDR."
Frau Schneider, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich die Redezeit Ihrer Fraktion dem Ende zuneigt.
Das ist ein Zeugnis der Verantwortungslosigkeit des ganzen Transportsystems, und zwar sowohl gegenüber der Polizei als gegenüber einer nichts ahnenden Bevölkerung. Es gibt auch keine einschlägigen Katastrophenschutzübungen, das heißt, die Polizei, die Feuerwehr und die Katastrophenschutzkräfte wären vollständig überfordert. Schlussfolgerung selbst für Schwarz-Grün: Ab sofort muss jeder Transport lückenlos kontrolliert und gesichert werden. Ich kann Ihnen aber voraussagen, wenn Sie sich um ein solches Kontrollsystem bemühen würden, dann würden Sie sehr schnell feststellen, dass Atomtransporte nicht sicher sind.
Wer einer Überweisung der Drucksachen 19/5709 und 19/5807 an den Umweltausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Diese Überweisungen sind dann mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt lasse ich in der Sache abstimmen, zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 19/5709. Die SPD-Fraktion hat eine ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer nun die Ziffern 1 bis 5 des Antrags der Fraktion DIE LINKE annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer sich den Ziffern 6 und 7 anschließt, den bitte ich ebenso um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte der Ziffer 8 zustimmen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Auch dies ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Ziffer 9 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wer sich darüber hinaus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist auch mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dies ist einstimmig so geschehen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Punkt 52 der Tagesordnung, Drucksache 19/5505, Bericht des Europaausschusses, welche Bedeutung hat Indien für Hamburg, nicht mehr zu debattieren.
[Bericht des Europaausschusses über die Drucksache 19/2999: Welche Bedeutung hat Indien für Hamburg? (Große Anfrage der Fraktion der CDU) – Drs 19/5505 –]
Meine Damen und Herren! Sie können mich vieles fragen, ich kann Ihnen nicht auf alles eine Antwort geben, aber hier sind die Fraktionen so übereingekommen.
Ich beginne mit dem Bericht 19/5439, zunächst zur Ziffer 1. Für die Eingabe 19/10 haben sich die Fraktionen einvernehmlich auf eine Rücküberweisung an den Eingabenausschuss verständigt.
Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so geschehen.