Es fängt schon mal gut an, Herr Dressel. Warten Sie ab, was da noch kommt, ganz so ist es doch nicht.
Wir schließen uns den Ausführungen an, dass der Schutz von exotischen Tieren wichtig ist. Jedoch ist unserer Ansicht nach die Regelung im Tierschutzgesetz und im Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung absolut ausreichend.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Deregulierung und Entbürokratisierung sollte keine weitere Verordnung in diesem Zusammenhang geschaffen werden. Dem Antrag der SPD werden wir größtenteils so nicht zustimmen können. Die gestellten Anträge haben nur wenige Verbesserungen der Bedingungen für die Tiere zur Folge, würden aber zu einem enormen Ausbau der Bürokratie führen.
Ein generelles Haltungsverbot von Tieren, insbesondere von Wildtieren, löst keinerlei Probleme. Herr Dr. Schäfer, haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, was mit den Bestandstieren passiert, die bereits in den Zirkussen leben oder in Privathaushalten gehalten werden? Sollen die in die Tierheime abgeschoben werden oder in die Zoos? Da ist relativ wenig Platz. Die letzte Konsequenz wäre, dass man diese Tiere dann töten müsste. Das kann aber nicht im Sinne der SPD-Fraktion sein.
Viel wirksamer ist und bleibt eine umfassende Überwachung vor Ort, um das Wohl und die Lebensumstände der Tiere zu begutachten. Der Tierschutz kann garantiert werden mit verbesserten, unverbindlichen Rahmenbedingungen und klaren Durchsetzungsregelungen auch in den Zirkusbetrieben.
Richtig, die haben wir schon, verbindliche Rahmenbedingungen. Also ich habe verbindlich verstanden, aber es ist in Ordnung, Herr Dressel.
Auf diese Umsetzung müssen wir uns konzentrieren und nicht darauf, irgendwelche weiteren bürokratischen Hürden zu schaffen.
Das durchaus noch zu verbessernde Zirkuszentralregister, das eingeführt wurde und in dem die Zirkustiere erfasst werden, wird es ermöglichen, Tieren im Zirkus gute Bedingungen zu bieten. Verstöße gegen Haltungsbedingungen sind zu dokumentieren und, wo möglich, effektiv zu verfolgen. Gleichzeitig müssen wir die von mir eingangs erwähnten Gesetze weiterentwickeln und verbindlicher gestalten. Wir sind uns darüber einig, dass eine bloße Zurschaustellung der Tiere nicht stattfinden darf. Aber das Kulturgut Zirkus hat seine Existenzberechtigung, und man muss auch an die Zirkusbetriebe denken, von denen wir circa 120 in Deutschland haben, kleine Zirkusse, die auf ihre Tiere angewiesen sind. Sollten ihnen diese Tiere entrissen werden, müssten sie über kurz oder lang schließen. Das kann auch nicht im Sinne der SPD-Fraktion sein.
Wir haben in Deutschland heute bereits eines der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Insgesamt geht es doch darum, bei den Haltern die schwarzen Schafe auszusortieren
und den Leuten, die ihre Tiere vernünftig, artgerecht und sicher halten, weiterhin die Möglichkeit zu geben, ihrer Leidenschaft nachzugehen.
grundlage für ein grundsätzliches Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten zu beschließen. Aus unserer Sicht hat jeder Mensch das Recht, wildlebende Tiere zu halten, solange er sie artgerecht und sicher hält und keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit von ihnen ausgeht.
Ich habe keine wildlebenden Tiere, ich akzeptiere es aber, wenn andere Leute wildlebende Tiere haben.
Strenggenommen sind auch andere Tiere, die wir heute als Haustiere halten, früher wildlebende Tiere gewesen. Das war vor 5000 Jahren, aber damals waren sie auch wildlebende Tiere. Sie können mir nicht erzählen, dass ein Hund in einer Zwei-Zimmer-Wohnung auf 50 Quadratmetern artgerecht gehalten wird.
Die SPD und die Grünen fordern vom Senat des Weiteren ein geeignetes Verbandsklagerecht für anerkannte Tiervereine in Gestalt einer Feststellungsklage. Hierzu lassen Sie mich Folgendes sagen: Es ist zunächst zu prüfen, was diese Einführung des Verbandsklagerechts für Hamburg bedeuten würde beziehungsweise was dieses Recht Hamburg bringen würde. Wir haben gesehen, was es in Bremen gebracht hat, hier gibt es das bereits. Es hat nicht dazu geführt, wie vermutet wurde, dass eine Welle von Klagen kommt.
Von daher können wir es uns hier schenken und wir brauchen nicht weiter zu regulieren, sondern wir müssen deregulieren, das muss das Motto sein.
Ich komme zum Zusatzantrag der GAL über die Tierversuche. Das ist für mich ein bisschen Effekthascherei. Eines ist doch klar: Die In-vitro-Experimente werden die In-vivo-Experimente nicht ersetzen können. Das wird auch langfristig kaum möglich sein. Außerdem ist der Anteil der Tiere – in der Regel sind es Labormäuse –, die für Versuche genutzt werden und wirklich unter sehr strengen und guten Bedingungen gehalten werden, im Vergleich zu den Tieren beispielsweise in der Viehzucht besser. Man müsste wohl eher bei der Viehzucht nachbessern.
Ein Beispiel sind die Hühnchenmastbetriebe, in denen die Tiere wirklich schlecht gehalten werden. Hier muss etwas getan werden, bevor man bei den Labormäusen anfängt. Ich gehe erst einmal von
den Mäusen aus. Über Hunde oder Affen kann man noch sprechen, aber in der Regel werden Labormäuse genutzt und ich denke, das ist ganz gut so für den Fortschritt, den wir damit erreichen.
Durch den Versuch, diesen Bereich einzuschränken, wird natürlich auch der Forschungsstandort in Deutschland massiv eingeschränkt. Es kann auch nicht im Sinne der GAL-Fraktion sein, wenn in Deutschland nicht mehr vernünftig geforscht werden kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Abschließend sage ich mit Deutlichkeit, dass der Tierschutz in Hamburg aus Sicht der CDU-Fraktion ordentlich geregelt ist. In Deutschland gelten gute und strenge Vorschriften zum Schutz unserer Tiere.
Lassen Sie uns die Halter der Wildtiere strenger kontrollieren, anstatt weiter bürokratische Hürden zu schaffen. – Herzlichen Dank.
Bevor ich jetzt der Abgeordneten Schmitt das Wort erteile, möchte ich aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hinweisen, dass man weder unten im Plenarsaal noch oben auf den Logen fotografieren darf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir über Tierschutz sprechen, reden wir zwar viel von Tieren, in Wahrheit aber geht es um uns Menschen. Es geht darum, inwieweit wir tatsächlich bereit sind, Tierrechte nicht nur zu proklamieren, sondern sie auch wirksam durchzusetzen.
Das Verbandsklagerecht ist zur wirksamen Durchsetzung des bereits bestehenden Tierschutzrechts ein unverzichtbares Instrument.
Die Prüfung einer verpflichtenden Katzenkastration sowie das Verbot von Wildtieren im Zirkus und auch das Verbot der Haltung von gefährlichen Wildtieren in privaten Haushalten sind richtige Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes, die wir von der GAL-Fraktion unterstützen. Auch eine weitergehende Prüfung des Verbandsklagerechts in Richtung eines Anfechtungsrechts, wie es DIE LIN
KE vorschlägt, findet unsere Unterstützung und wir stimmen daher auch der Überweisung an den Ausschuss zu.
Wenn wir über Tierschutz sprechen, dürfen wir aber keinen Bereich ausklammern, sondern müssen dahin gucken, wo es weh tut. In der medizinischen Forschung nehmen wir fast jedes Ausmaß an Tierqual hin, weil wir allzu bereitwillig glauben, dass es ohne Tierversuche in der Forschung eben nicht ginge. Herr Thering hat dieses Glaubensbekenntnis gerade wieder abgegeben. Dabei ist der Nutzen von Tierversuchen in der medizinischen Forschung überaus umstritten. Wenn die jahrzehntelange Erfahrung mit Tierversuchen eines sicher gezeigt hat, dann, dass die Ergebnisse von Tierversuchen auf Menschen nicht übertragbar sind.