Jetzt gibt es die Anhörung von Experten, und ich sage Ihnen ehrlich, das ist die Simulation von Beteiligung.
Das ist die Simulation von Beteiligung, denn richtigerweise muss es doch so sein: Wer vorschlägt, führt, es ist sinnvoll, es gibt also einen Entwurf, und dann holt man sich Expertise von außen, weil man sehr wohl erkannt hat, dass man nicht jede
Frage selbst beantworten muss und wie wichtig es ist, auch Input von außen mit aufzunehmen. Das haben Sie hier aber nicht getan, sondern Sie haben einen fertigen Gesetzentwurf, der fehlerhaft ist, wie wir wissen. Danach führen Sie Anhörungen durch, die aber überhaupt keine Relevanz mehr für diesen Gesetzentwurf haben. Also das ist geradezu ein Beteiligungs- und Demokratieplacebo, das Sie uns hier vorgaukeln, und da kann ich nur sagen: Das ist eine wirkliche Missachtung der parlamentarischen Aufgaben.
Herr Gamm, denken Sie nach Ihrer Tirade eben gegen die Anhörung, die Sie als Placebo, als Simulation betrachtet haben, dass das der Mühe und dem Aufwand gerecht wird, den sich die vielen Expertinnen und Experten, die wir geladen haben, gemacht haben,
um dieses Gesetz mit uns durchzusprechen und uns dazu zu beraten? Halten Sie das für die angemessene Art, damit umzugehen?
Dann haben Sie mich missverstanden. Ich kritisiere, dass die Meinung von Experten zu einem Zeitpunkt eingeholt wird, wo es auf den Gesetzentwurf überhaupt keinen Einfluss mehr hat. Und Sie haben auch gar nicht vor, den jetzt noch vor der Wahl zu ändern, weil Sie ihn bereits am 29. Januar verabschieden wollen. Das ist doch das Unseriöse an Ihrer Politik.
aber dass Sie in Ihrem rot-grünen Tunnel das jetzt tatsächlich noch kurzzeitig mit absoluter Gewalt durchdrücken wollen, ist parlamentarisch, gelinde gesagt, eine Vollkatastrophe. Das ist unseriös, das hat nichts mit ordentlichem Regieren zu tun und wird der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht. – Vielen Dank.
Ich frage Sie zunächst, wer den Antrag von CDU und FDP mit Ausnahme der Ziffer 2 annehmen möchte. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit Ausnahme von Ziffer 2 abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 2. Dazu brauchen wir gemäß Paragraf 16 Absatz 7 Satz 3 unserer Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.