Das Thema der Beteiligungsverwaltung ist, wie man nachlesen kann, sehr wichtig. Aus dem Bericht des Rechnungshofs geht hervor, dass die Unternehmensbeteiligung, die wir in dem Beteiligungsbericht 2014 haben, eine Bilanzsumme von 29 Milliarden Euro mit 58 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das sind mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als es ansonsten in der Freien und Hansestadt Hamburg gibt – und eine jährliche Investitionssumme von 1,3 Milliarden Euro im Jahr aufweist, das ist doppelt so viel wie der Rest der Stadt investiert. Insofern würde ich sagen, ist die Beteiligungsverwaltung, wenn man sich diese insgesamt ansieht, mindestens halb Hamburg, wenn nicht mehr. Es ist klug und richtig, darauf einen genauen Blick zu richten, und zwar nicht nur durch den Rechnungshof, sondern natürlich auch durch den Ausschuss Öffentliche Unternehmen. Deswegen haben wir, anders als Sie es eben dargestellt haben, die Empfehlung des Rechnungshofs aufgegriffen und gesagt, das, was da empfohlen wird – ich kann das einmal aus diesem Bericht zitieren –,
"Der Rechnungshof hält eine solche möglichst zeitnahe und die gesamte Beteiligungsverwaltung umfassende Organisationsuntersuchung für erforderlich. Dabei sollte neben der Frage nach den für die Verwaltung der städtischen Beteiligungen angemessenen Ressourcen auch untersucht werden, ob die Prozesse und Strukturen wirtschaftlich und geeignet sind, die von der FHH und ihren Beteiligungen verfolgten politischen, strategischen und operativen Ziele zu erreichen."
wollen wir umsetzen. Diese Empfehlung hat die Finanzbehörde in ihrer Stellungnahme zum Rechnungshofbericht befürwortet und sie für sinnvoll ge
halten. Wir greifen diese Idee heute auf, haben den Antrag dazu formuliert und gesagt, dass wir das haben wollen. Wir wollen gern eine Organisationsuntersuchung, und zwar nicht durch den Senat, Herr Kruse, wie Sie es eben dargestellt haben, sondern durch eine unabhängige dritte Firma, die für Geld beauftragt wird und diese Untersuchung durchführt. Ich glaube, wir als Bürgerschaft sind absolut klug beraten, diese Organisationsuntersuchung zu beauftragen, im Ausschuss zu begleiten und am Ende allerdings auch dafür zu sorgen, dass die Empfehlungen, die wir diskutieren müssen, wenn sie richtig und gut sind, umgesetzt werden. Das wird der schwierige Teil der Operation werden.
Nicht richtig ist Ihre Darstellung, die Sie jetzt, ich weiß nicht warum, aufgrund Ihrer Großen Anfrage und auch aufgrund unseres Antrags gewählt haben, dass massenhaft öffentliche Unternehmen geschaffen und wir mit Herrn Scholz an der Spitze Geld vergeuden würden; das ist dummes Zeug.
In Wahrheit wissen Sie das. Ich habe in den Medien gesagt, ein Teil der Zuwächse bei den öffentlichen Unternehmen sei darauf zurückzuführen, dass jetzt auch Beteiligungen unter 20 Prozent mitgezählt werden. Deswegen sind über 100 Unternehmen hinzugekommen. Was verstehen wir unter einem Unternehmen? Wir haben heute 101 Unternehmen, also nicht über 400 oder 460.
Kommen wir zum eigentlichen Kern, nämlich zu der Frage, ob es gut oder nicht gut ist, ein öffentliches Unternehmen zu haben. Ich sage, in der Regel ist es gut. Wir müssen genau hinsehen, was sie machen. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass es bei einem Unternehmen, das heute schon einige Male zitiert wurde, nämlich bei der HSH Nordbank, nicht immer so klappt und das Steuerungssystem vielleicht noch optimierbar ist.
Das Steuerungssystem und das Kontrollsystem für öffentliche Unternehmen muss man so gestalten, dass so etwas auf jeden Fall nicht wieder vorkommt. Das ist richtig. Aber ich glaube, dass öffentliche Unternehmen an vielen Stellen eine hohe Berechtigung haben und dass das, was Sie gesagt haben, nämlich erst einmal alle abstoßen,
Das ist nicht die Lösung, die wir brauchen, sondern wir gehen da anders ran. Wir brauchen immer eine Begründung. Ein öffentliches Unternehmen hat dann eine Begründung, wenn private es nicht ma
chen können. Wir müssen Zielvorgaben machen, aus denen hervorgeht, was wir für die Freie und Hansestadt Hamburg brauchen und weshalb es ein öffentliches Unternehmen machen muss. Das ist aber in der Regel der Fall. Zufälligerweise habe ich heute mit einem Vorstandsmenschen eines öffentlichen Unternehmens gesprochen, der aus einer anderen Stadt hierhergekommen ist. Er sagte – das ist ein bisschen ein Kontrapunkt zu dem, was Sie gesagt haben –, im Gegensatz zu dem anderen Bundesland, in dem er früher gearbeitet habe und jetzt hierhergekommen sei, um ein öffentliches Unternehmen zu leiten, seien die Kultur der öffentlichen Unternehmen und insgesamt die Beteiligungsverwaltung hier viel besser aufgestellt als in anderen Ländern.
Auch im Rechnungshofbericht steht, dass das Verantwortungsmodell, insbesondere das erweiterte Verantwortungsmodell, in der Regel funktioniere. Das konnte man Ihren Ausführungen nicht vollständig entnehmen. Auch wenn es im Grunde gut funktioniert, sagen wir, dass es sich aufgrund der Bedeutung, der Größe der Beteiligungsverwaltung und der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen insgesamt lohnt, da genau draufzugucken. Es lohnt sich, eine Organisationsuntersuchung durchzuführen, für die wir dem Senat bis Ende nächsten Jahres Zeit geben. Dann wollen wir aber auch nicht vom Senat, sondern von dem von uns beauftragten Unternehmen Ergebnisse haben.
Ich glaube nicht, dass, nur weil ein Unternehmen beauftragt wird, es nicht das schreibt, was es auch meint. Das ist ja das, was bei Ihnen dahintersteht.
Natürlich muss man ein ordentliches Unternehmen beauftragen, das diese Untersuchung absolut unabhängig durchführt und uns Hinweise gibt, die wir dann zu bewerten und am Ende auch umzusetzen haben, um die Steuerung der Beteiligungsverwaltung zu gewährleisten. Das ist eine große Aufgabe. 29 Milliarden Euro Bilanzsumme, 58 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 1,3 Milliarden Euro Investitionssumme, das sind ja schon Zahlen, die einem auch ein bisschen Ehrfurcht einflößen sollten. Insofern sind wir gut beraten, den Antrag heute zu beschließen und nicht erst an den Ausschuss überweisen. Wir werden ihn aber – das ist, glaube ich, auch richtig – im Nachhinein in den Ausschuss überweisen, damit er dort weiter diskutiert werden kann. Wir werden Ihre Große Anfrage an den Ausschuss überweisen, weil es nie schadet, wenn man möglichst viele Daten hat, um Themen zu diskutieren. Das halte ich für richtig und stehe dazu, dass man nicht alles ablehnt, nur weil es von der FDP kommt.
Immerhin sind die Hälfte der Großen Anfrage ja auch Antworten, die ja nicht schlecht sein müssen. Insofern kann man das, finde ich, schon diskutieren. Ich bitte Sie darum, unserem Antrag zuzustimmen und ihn und die Große Anfrage der FDP anschließend an den Ausschuss zu überweisen, in dem wir das weiterhin fachlich diskutieren werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass die öffentlichen Unternehmen für die Stadt, für die Finanzen dieser Stadt, von überragender Bedeutung sind. Es gibt sehr unterschiedliche öffentliche Unternehmen, wir haben klassische kommunale Unternehmen, wir haben Sonderfälle, Banken, Reedereien et cetera im Portfolio, die teilweise schon angesprochen worden sind. Wir haben relativ viele Aktivitäten im Immobilienbereich. Wir haben einige Zweckgesellschaften, die gar nicht mehr für den Zweck vorhanden sind, für den sie eigentlich gegründet worden sind, sondern ein fröhliches Eigenleben führen. Darüber kann man lang und breit reden, aber in der letzten Legislaturperiode haben wir die richtige Entscheidung getroffen, dafür einen eigenen Ausschuss einzusetzen.
Das Gute ist, dass es einheitliche Vorgaben für die öffentlichen Unternehmen gibt. Das Schlechte ist, dass sie nicht weiterentwickelt, nicht gepflegt und nicht eingehalten werden. Das Gute ist, dass es Zielvorgaben, Zielbilder für die öffentlichen Unternehmen gibt. Das Schlechte ist, dass sie völlig veraltet sind. Ich glaube, dass seit 2011, also seitdem dieser Bürgermeister im Amt ist, für kein wesentliches Unternehmen das Zielbild geändert worden ist. Sie sagen immer, Sie machten mit der SAGA GWG jetzt etwas ganz Tolles, etwas ganz anderes, aber das Zielbild stammt vom alten Senat von 2009 oder 2010. Also, so schlecht kann es damals doch gar nicht gewesen sein.
Es gibt in vielen Fällen kein einheitliches Risikomanagement. Es gibt auch viele Fälle, das kann man anhand vieler Einzelfälle dokumentieren, bei denen die Kontrolle der öffentlichen Unternehmen
stark vernachlässigt ist. All das, Herr Senator Tschentscher, ist auch ein Versäumnis von Ihnen, der Sie nun seit 2011 die zentrale politische Verantwortung für das Beteiligungsmanagement in dieser Stadt tragen.
Der Rechnungshof hat in seinem diesjährigen Jahresbericht die Mängel im Beteiligungsmanagement massiv kritisiert. Aber, Herr Schreiber, einmal ehrlich, wir kennen diese Mängel nicht erst seit dem Jahresbericht 2016 des Rechnungshofs. Viele Mängel, viele Kontrollverluste sind seit Jahren bekannt. Wir hatten viele Fälle, Hamburger Friedhöfe, bei denen die Finanzbehörde sich seit Jahren mit der Umweltbehörde streitet und nebenbei noch versäumt hat, ihren eigenen Platz im Aufsichtsrat nachzubesetzen. Wir hatten das Thema servCount, ein Tochterunternehmen der Wasserwerke, bei dem einmal eben zweistellige Millionenverluste mit irgendeiner komischen Geschäftsidee entstanden sind. Wir hatten das sehr eigenwillige Verfahren bei der Nachbesetzung von Herrn Elster als Hochbahnchef, bei der die Finanzbehörde fröhlich ausgegrenzt worden ist. Nein, Herr Schreiber, das wussten wir nicht erst seit 2016, wir wussten das seit vielen Jahren. Da besteht Handlungsbedarf und das wurde von diesem Finanzsenator bislang versäumt.
wobei ich trotzdem, Herr Tjarks, den Antrag schlecht finde. Ein Grundübel vieler Organisationsüberprüfungen ist im Übrigen, dass das Amt, das überprüft werden soll, häufig selbst den Auftrag vergibt. Ob dabei immer so etwas Schlaues herauskommt, sei einmal dahingestellt. Auch das spricht dafür, dass wir uns das genau im Ausschuss ansehen, ehe wir es als Schnellschuss auf den Weg bringen.
Darüber hinaus hat die Finanzbehörde schon in der letzten Legislaturperiode mehrfach gesagt, diese Organisationsüberprüfung werde jetzt durchgeführt. Als jemand, der auch in der letzten Legislaturperiode dabei war, fühle ich mich von den Antragstellern veralbert. Ich zitiere aus einer Drucksache aus dem Jahr 2012, in der der Senat schreibt:
"Unterschiedliche Entwicklungen geben Anlass, das Gesamtsystem der Verfahren und Methoden im Beteiligungsmanagement sowie deren Organisationen, Fachbehörden und Finanzbehörde auf seine Zukunfts- und Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Dem Senat soll bis zum 31. Dezember 2012 berichtet werden."
31. Dezember 2012. Ich habe dann, wie sich das für einen guten Abgeordneten gehört, Herr Tjarks, im Januar 2013 einmal nachgefragt, was denn daraus geworden sei.
"Der Abschluss der Überprüfung sowie ein entsprechender Bericht an den Senat sind für das erste Halbjahr 2013 vorgesehen. Der Bericht wird auch Handlungsoptionen zur Optimierung der Beteiligungssteuerung enthalten."
Also schon 2013 wusste der Senat, dass es Handlungsbedarf gibt. Auf die Nachfrage nach Mitte 2013 antwortete der Senat regelhaft mit dem Textbaustein:
Wenn Sie dann heute noch mit so einem Antrag kommen und der Senat als Reaktion auf den Rechnungshofbericht behauptet, er ändere nun alles, dann fühle ich mich wirklich sehr veralbert
Klar, eine solche Untersuchung kann man immer machen. Ich bin dafür, dass wir sie gründlich vorbereiten. Dafür haben wir jetzt, wenn das Ganze seit 2012 geplant ist, auch noch die ein, zwei Monate Zeit, das im Ausschuss zu machen. So eine Untersuchung ersetzt nicht politische Entscheidungen. Wir haben den Rechnungshofbericht ja auch im Rechnungsprüfungsausschuss beraten.
Die zentrale politische Fragestellung ist doch, ob wir eine starke Finanzbehörde wollen oder ob uns das egal ist. Dazu mag jeder aus seinem Fachbereich vielleicht unterschiedliche Auffassungen vertreten. Aber wenn wir zentrale Vorgaben für die Beteiligungssteuerung haben, dann muss eine zentrale Beteiligungsverwaltung diese auch umsetzen. Wenn uns jetzt die Finanzbehörde erzählt, sie sei nur für die Vorgaben, aber nicht für deren Einhaltung zuständig und sehe sich das nachträglich nicht an, dann ist das schwach. Das sind politische Entscheidungen, die geklärt werden müssen, bevor wir diese Organisationsuntersuchungen starten.
Ein letzter Punkt zu Ihrem Antrag: Ich finde es nicht so geschickt, wenn wir als Bürgerschaft sinngemäß in den Antrag schreiben, der Senat solle die geeigneten Unterlagen und Informationen prüfen, die die Bürgerschaft bekommt. Auch dazu sollten wir uns vorher eine Meinung bilden. Über Berichtspflichten an die Bürgerschaft gibt es bereits eine umfangreiche Beschlusshistorie. Das sollten wir nicht mit einem Schnellschussantrag wegdelegieren und dann diesen Antrag beschließen und jahrelang warten, bis der Senat darauf antwortet. – Vielen Dank.