Protocol of the Session on January 16, 2019

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(Hansjörg Schmidt SPD: Das Paradebeispiel sitzt dahinten!)

Das hat mit dieser Erklärung jetzt wenig zu tun.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh!)

Die AfD insgesamt ist eine Partei, die fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, und wir, die Parteiführung in Hamburg

(Senator Dr. Carsten Brosda)

genauso wie in ganz Deutschland, arbeiten daran, dass es dabei bleibt, und das wird dabei bleiben. Dass es Einzelfälle von Äußerungen, die unerträglich sind, gibt, kann und will ich nicht bestreiten. Aber da ergreift die Parteiführung die entsprechenden Schritte und Maßnahmen, um dagegen vorzugehen, Stichwort Parteiausschlussverfahren zum Beispiel gegen Frau von Sayn-Wittgenstein et cetera.

(Dietrich Wersich CDU: Das sind führende Amtsträger Ihrer Partei über viele Jahre!)

Das sind aber Einzelfälle, die nicht die Mehrheit unserer Partei repräsentieren

(Dietrich Wersich CDU: Sie haben ein Pro- blem!)

und die Sie nicht für die Gesamtheit der Partei nehmen können.

(Zuruf: Doch!)

Es sind vereinzelte Personen und dagegen wird entschieden und energisch vorgegangen. Wir sind freiheitlich, demokratisch, patriotisch und stehen mit der großen Mehrheit unserer Partei fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Ich möchte noch einmal zurückkommen auf das …

(Glocke)

Es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?

Nein, das hat eben schon weitab vom Thema geführt.

(Zurufe von der SPD und der CDU: Oh!)

Ich würde jetzt meine Ausführungen gern zu Ende bringen.

Dass Sie sich, Herr Senator Brosda, – Sie haben das noch einmal ausdrücklich angeführt und vorher hat es schon Frau Schneider angebracht – bei der Rechtfertigung der Unterstützung der Kampagne durch staatliches Handeln auf Artikel 5 Grundgesetz berufen, 5.3 Kunstfreiheit, 5.1 Meinungsfreiheit, ist absurd. Jeder Jurist lernt im ersten Studiensemester, dass die Grundrechte Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat sind, dass aber der Staat sie nicht als Grundlage für staatliches Handeln missbrauchen darf. Ein Rechtsstaat gebietet, dass der Staat sich da streng an die Kompetenzordnung des Rechtsstaats hält. Wenn er es nicht tut, dann ist das ein bedenklicher Verstoß gegen den Rechtsstaat. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer möchte nun die Drucksache 21/15134 an den Kulturausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist abgelehnt.

Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage der AfD-Fraktion aus der genannten Drucksache Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 61, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Neuausrichtung der Bodenpolitik für die Hamburgerinnen und Hamburger: Erbbaurechte nutzen und stärken sowie Liegenschaften des Bundes für bezahlbares Wohnen nutzen.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Neuausrichtung der Bodenpolitik für die Hamburgerinnen und Hamburger: Erbbaurechte nutzen und stärken sowie Liegenschaften des Bundes für bezahlbares Wohnen nutzen – Drs 21/15595 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Neuausrichtung der Bodenpolitik. Hier: Erbbaurecht sofort nutzen – Drs 21/15715 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 21/15715 ein Antrag der LINKEN vor.

Die Fraktionen der CDU und der FDP möchten den Hauptantrag an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. Die Fraktion DIE LINKE möchte beide Anträge im Falle ihrer Annahme nachträglich an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.

Wer wünscht dazu das Wort? – Frau Koeppen, Sie bekommen es für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vergabe von Grundstücken im Rahmen von Erbbaurechten hat in Hamburg eine sehr lange Tradition. Seit 2011 wird die Vergabe von Grundstücken wieder vermehrt nach dem Erbbaurecht angewandt und damit hat der Senat bereits den richtigen Weg eingeschlagen.

(Beifall bei der SPD)

Mit unserem heutigen Antrag unterstützen wir den Senat, diesen Weg konsequent weiterzuverfolgen und der Bürgerschaft ein bodenpolitisches Grundkonzept für Hamburg vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere folgende Bereiche umfassen: die Möglichkeit einer am Allgemeinwohl orientierten

(Dr. Alexander Wolf)

aktiven Liegenschaftspolitik, die Stärkung der Handlungsfähigkeit durch parlamentarische Instrumente und die Entwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten. Hierbei ist vorrangig die Leitlinie zugrunde zu legen, Grundstücksvergaben im Rahmen von Erbbaurechten den Grundstücksverkäufen vorzuziehen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Mit der Ankündigung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz BImA, den Städten und Gemeinden bundeseigene Grundstücke für den Bau von Wohnungen zur Verfügung zu stellen, ergeben sich für Hamburg neue Potenziale. Hierbei ist es zunächst einmal wichtig, die genauen Potenziale zu ermitteln und in Verhandlungen mit der BImA einzutreten mit dem Ziel, diese Flächen des Bundes für eine gemeinwohlorientierte Grundstücksentwicklung zu gewinnen. Denn mit dem Bündnis für Wohnen und dem Vertrag für Hamburg konnten in Hamburg seit 2011 über 80 000 Wohnungen genehmigt und über 50 000 fertiggestellt werden.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Auch die Zahl für 2018 ist wieder sehr beeindruckend. Es wurden 11 000 Wohneinheiten genehmigt und die Zielzahl von 10 000 wurde deutlich überschritten. Jährlich werden über 3 000 Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen gefördert und mit der Anhebung der Einkommensgrenzen hätten jetzt circa 50 Prozent der Hamburger Haushalte Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Mit der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht bietet sich nun die Möglichkeit, auch die Hamburger Haushalte zu erreichen, die keinen Anspruch auf geförderte Wohnungen haben, denn die verbleibenden 50 Prozent der Haushalte sind keine Millionärshaushalte. Daher soll auch geprüft werden, ob bei der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht eine festgeschriebene Mietobergrenze von 10 Euro pro Quadratmeter für zehn Jahre, verbunden mit einer angemessenen Mietpreiserhöhung für weitere zehn Jahre, umsetzbar ist. Ziel ist es, eine Grundlage für eine nachhaltige Bodenpolitik in Hamburg zu entwickeln.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Dieses Ziel können natürlich alle Wohnungsunternehmen mitverfolgen. Eine ausschließliche Vergabe an gemeinwohlorientierte Akteure, so wie von der LINKEN gefordert, ist beihilferechtlich gar nicht zulässig, und eine Bevorzugung von einzelnen Akteuren ist überhaupt nicht notwendig, wenn die Rahmenbedingungen vertraglich festgeschrieben sind. Im Rahmen des Konzeptes muss auch die Beleihbarkeit von Erbbaugrundstücken, insbesondere in den letzten zehn Jahren, dargestellt werden. Anders als andere Bundesländer, die in Anwendung eines BGH-Urteils über den Wegfall der

Geschäftsgrundlage die niedrigen Erbbauzinsen versucht haben anzugleichen, hat Hamburg die Erbbauzinsen nicht angepasst. Auch heute gibt es bereits eine Vergünstigung und Härtefallregelung für Erbbauberechtigte. Die Härtefallregelung gilt für alle Erbbauberechtigten, die bei der Entschädigung für eine Verlängerung des Erbbaurechtes den neuen Erbbauzins von 2 Prozent des Bodenwertes per anno aus finanziellen Gründen nicht zahlen können. Diese Regelung sollte noch einmal detailliert dargestellt und gegebenenfalls angepasst werden.

Dieser Antrag ist sehr detailliert und wir werden daher die anderen Anträge und auch eine Überweisung ablehnen.

(Zuruf: Warum denn? Weil er detailliert ist, deswegen wird er nicht überwiesen? Das ist doch Quatsch!)

Wenn Sie ihn richtig gelesen hätten, hätten Sie ihn vielleicht auch verstanden.

Das ist nämlich genau der richtige Weg, und deswegen wäre es schön, wenn Sie unseren Antrag hier heute unterstützen würden. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion bekommt nun Herr Heißner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist nichts anderes als ein weiterer Schritt im Linksrutsch der SPD in der Stadtentwicklungspolitik, wohl einmal wieder getrieben von LINKEN und GRÜNEN. Das sieht man schon an den blumigen, wohlklingenden Begriffen aus der linken Mottenkiste, mit denen dieser Antrag begründet wird.

(Beifall bei der CDU)

Da wird zunächst fabuliert, dass doch Grundeigentum etwas ganz anderes sei als Kapital, denn das sei örtlich nicht gebunden. Da hat wohl jemand seinen Kopf zu lange bei Marx vergraben. Selbstverständlich ist auch das Grundvermögen Teil des Eigenkapitals. Wenn Sie dann noch von am Gemeinwohl orientierter Bodenpolitik reden, dann muss man sich eine Weile zurückerinnern, aber es erinnert schon sehr stark an die Neue Heimat und den damit verbundenen roten Filz. Wenn der Antrag schon so losgeht, ist die Richtung klar. Aber mit solchen Begriffen wollen Sie letztlich nichts anderes, als aufzuhübschen, dass Sie im Grunde Grundstücke wesentlich häufiger im Erbbaurecht vergeben wollen. Und da, wenn es um den eigentlichen Kern geht, ist die Begründung wieder erschreckend dünn. Ihre Begründung ist – Zitat –: