Protokoll der Sitzung vom 08.04.2021

Wer stimmt diesem zu? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Das haben wir dann einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 52, das ist ein Antrag der AfD-Fraktion: Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts: Keine Gebühren für Waffenbesitzer bei verdachtsunabhängigen Kontrollen gemäß Paragraf 36 Absatz 3 Waffengesetz, sofern keine Verstöße vorliegen.

[Antrag der AfD-Fraktion: Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts: Keine Gebühren für Waffenbesitzer bei verdachtsunabhängigen Kontrollen gemäß § 36 Absatz 3 WaffG, sofern keine Verstöße vorliegen – Drs 22/3737 –]

Hier gibt es die Ankündigung einer Wortmeldung gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung. Herr Dr. Wolf erhält das Wort für maximal drei Minuten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beantragen mit unserem Antrag kurz gesagt, dass Waffenbesitzer bei Kontrollen keine Gebühren zu zahlen haben, wenn keine Verstöße festgestellt werden. Das klingt eigentlich selbstverständlich, oder? Sollte es auch sein. Dennoch wird das in Hamburg anders gehandhabt. Es werden jährlich in Hamburg verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern durchgeführt. Eine Anfrage der AfD belegt, dass 2019 über 3 200 solcher Kontrollen durchgeführt wurden und es dabei 91 Beanstandungen gab. Das sind keine 3 Prozent. Trotzdem müssen alle kontrollierten Waffenbesitzer, also auch die über

97 Prozent, wo es keinerlei Beanstandungen gab, für die Kontrolle eine Gebühr zahlen. Bei bis zu zehn Waffen eine Gebühr von 80 Euro, bei mehr Waffen und so weiter gestaffelt mehr. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen können immer wieder durchgeführt werden.

Derartige Kontrollen sind das eine, das kann man gutheißen. Das ist vorgesehen im Gesetz, in den Rechtsnormen. Aber ein Unding ist es, dass die ohne Verdacht Kontrollierten selbst für die Kosten aufkommen müssen, auch wenn es zu keinerlei Beanstandungen kam.

(Beifall)

Denn was ist eine Gebühr? Eine finanzielle Gegenleistung für eine Verwaltungstätigkeit, die jemand zu zahlen hat, in dessen Interesse sie vorgenommen wurde oder der dazu Anlass gegeben hat. Beides hier nicht.

Um das einmal klarzumachen, ein plastischer Vergleich: Stellen Sie sich vor, Sie geraten als Autofahrer zufällig in eine Alkoholkontrolle. Sie müssen ins Röhrchen blasen, und Sie haben 0,0 Promille, keinerlei Alkohol im Blut. Und dann sagt Ihnen der Staat, der Polizist, der Sie kontrolliert hat: Danke und die Gebühr hierfür beträgt jetzt noch Euro X. Sie würden sich doch an den Kopf fassen. Kein Vergehen, kein Anlass für ein Tätigwerden, und der Staat schröpft Sie dann noch dafür? Das ist absurd. Gesetzestreue Jäger, Sportschützen, Sammler werden vom Staat schon genügend geschröpft.

Daher fordern wir, die AfD-Fraktion, in unserem Antrag, dass Waffenbesitzer bei Kontrollen ohne Beanstandungen keine Gebühren zu zahlen haben. So wie es in Baden-Württemberg übrigens das Innenministerium schon 2009 den Waffenbehörden empfahl und wie es der Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Zuge der Änderung des Sprengstoffgesetzes ausführte – Zitat –:

"Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, und daher werden keine Gebühren erhoben."

Schlusssatz: Dem ist nichts hinzuzufügen. Stimmen Sie für gesunden Menschenverstand, stimmen Sie für einen freiheitlichen Staat, stimmen Sie uns zu. – Vielen Dank.

(Beifall)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Wenn das nicht der Fall ist, stimmen wir in der Sache ab.

Ich frage Sie, wer dem AfD-Antrag die Zustimmung geben möchte. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

(Präsidentin Carola Veit)

Wir kommen zum letzten Punkt unserer Tagesordnung, Punkt 53, das ist ebenfalls ein Antrag der AfD-Fraktion: Flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten bei der Polizei Hamburg.

[Antrag der AfD-Fraktion: Flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten bei der Polizei Hamburg – Drs 22/3738 –]

Die AfD-Fraktion möchte ihren Antrag im Innenausschuss beraten.

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist es mit großer Mehrheit abgelehnt.

Auch hier gibt es die Ankündigung einer Wortmeldung nach Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung, dieses Mal von Herrn Nockemann. Herr Nockemann, Sie haben das Wort für maximal drei Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Februar 2021 forderte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft im "Hamburger Abendblatt" die flächendeckende Einführung von Elektroschockwaffen in Hamburg. Zunächst ist das Nahziel die Einführung von einem Taser pro Streifenwagen, als Fernziel kommt dann nachher die Ausrüstung von jedem Polizeibeamten mit einem Taser in Betracht.

Der Taser deckt die Lücke zwischen dem Pfefferspray beim unmittelbaren Zwang und der Schusswaffe. Wir wissen, dass insbesondere psychisch Gestörte, aber auch Drogenabhängige, Menschen, die Drogen genommen haben, nur schwer auf das Pfefferspray reagieren. Damit man hier nicht gleich im Bereich des unmittelbaren Zwanges mit der Schusswaffe reagieren muss, fordern wir die Einführung von Elektroschockwaffen. Diese Waffen sind im Gegensatz zu dem, was landläufig verbreitet wird, nicht so gefährlich. Sie sind auch schon in anderen Bundesländern weitestgehend eingeführt.

Mich irritiert ein klein wenig, dass insbesondere die CDU sich gegen die Überweisung dieses Antrags ausgesprochen hat, und ich denke, Sie werden sich nachher auch gegen den Antrag aussprechen.

Auch bei der SPD ist das für mich ein bisschen mau. Zwar sagt Herr Schumacher immer, man sei stolz darauf, dass Hamburg nicht das härteste und das schärfste Polizeigesetz habe, aber ich sage einmal, der Einführung von Distanz- oder von Elektroschockwaffen können Sie doch so, wie es die …

(Zuruf: Die gibt es doch schon!)

Entschuldigung, was heißt: Gibt es schon? Es geht um die flächendeckende Einführung, mein Lieber. Der können Sie doch ruhig zustimmen.

Ich bin sehr interessiert daran, wie Sie sich hier entscheiden. Und Sie können sicher sein, dass wir das Ergebnis natürlich auch an die Polizeidienststellen durchstellen. – Vielen Dank.

(Beifall – Zurufe)

Wird hierzu weiter das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Herr Gladiator, Sie bekommen es ebenfalls für maximal drei Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur ein Satz, weil die AfD ja angekündigt hat, wieder ihre Wahrheiten zu verbreiten. Ich sage Ihnen gern, warum wir dem nicht zustimmen. Es ist wenige Wochen, Monate her, da gab es einen Antrag, den wir hier eingebracht haben, und der war weitgehender und besser als Ihr Antrag. Wenn Sie den jetzt abgeschrieben haben, um wieder eine Social-Media-Kampagne zu machen und so zu tun, als würden Sie sich für jemanden einsetzen, dann bekommen Sie unsere Unterstützung dafür nicht.

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht.

Dann frage ich Sie, wer dem Antrag der AfD-Fraktion die Zustimmung geben möchte. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir sind am Ende unserer Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen guten Feierabend. Bleiben Sie gesund. Wir sehen uns in knapp zwei Wochen.

Ende: 18.53 Uhr