Protokoll der Sitzung vom 30.11.2022

(Olga Fritzsche)

nicht? – Wer möchte sich enthalten? – Dann ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich rufe auf Punkt 53, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Schuldenbremse aussetzen – Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 72 der Landesverfassung.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Schuldenbremse aussetzen – Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 72 der Landesverfassung – Drs 22/9965 –]

Diesen Antrag möchten die Fraktionen der SPD, GRÜNEN und LINKEN an den Haushaltsausschuss überweisen.

Auch hierbei handelt es sich um eine Kurzdebatte, und Herr Stoop erhält das Wort für die Linksfraktion.

Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, liebe Kolleginnen und Kollegen! Konfrontiert mit sozialen Forderungen von der LINKEN, aber durchaus auch, wenn die CDU sich ab und zu mal überlegt, etwas Soziales einzubringen, wie wir es heute mit hochqualitativen Mittagessen in der Schule erlebt haben, dann hören wir von Rot und Grün hier im Saal oft: Das können wir uns nicht leisten; wie soll das finanziert werden?

(Vizepräsident Deniz Celik übernimmt den Vorsitz.)

Die Vorschläge, wie die Einnahmenseite des Staates verbessert werden kann, haben wir schon in der letzten Bürgerschaftssitzung diskutiert. Heute geht es um die Frage der Schuldenbremse, die auch eine Investitionsbremse ist.

Daneben verweist der Senat auf die kleinen Maßnahmen, die umzusetzen Sie sich dann doch durchringen, insbesondere in der letzten Woche auf die 57 Millionen Euro, die Sie an Änderungsanträgen zu Ihrem eigenen Haushalt einbringen wollen. 57 Millionen Euro, das klingt erst einmal viel. Wenn man sich es genau anguckt, dann entspricht das 0,15 Prozent des Haushalts bei einer Inflationsrate von 10 Prozent. Das heißt, wir haben eine große Problemlage, und wir haben kleinste Maßnahmen, die als Antwort auf eine solche Problemlage verabschiedet werden sollen. Gleichzeitig nehmen Sie sich vor, 1 Milliarde Euro Kredittilgung umzusetzen, gleichzeitig sind Sie stolz darauf, Coronakredite nicht genutzt zu haben. Weil Sie das nur aus der Perspektive des Haushaltes sehen, bedeutet das, dass Sie stolz darauf sind, Ausgaben nicht getätigt zu haben. Wir sehen aber auch, dass das gleichzeitig bedeutet, dass Sie notwendige Hilfen nicht umgesetzt haben.

(Michael Gwosdz GRÜNE: Aha!)

Und das ist eine Problemlage, mit der Sie sich auch auseinandersetzen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sagen deshalb: Zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen muss man die Schuldenbremse weiterhin aussetzen. Sie selbst sagen in den Haushaltsverhandlungen, dass wir mehr Flexibilität bei den Minder- und Mehrausgaben brauchen, weil wir uns in einer Notlage befinden. Sie verweigern sich aber, eine solche Notlage dann auch faktisch zu deklarieren.

Und da sind wir als LINKE übrigens nicht allein. Gucken wir beispielsweise auf die SPD in Schleswig-Holstein. Sie hat jüngst einen Vorschlag unterbreitet, 10,5 Milliarden Euro aufzunehmen, um notwendige Investitionen in den Klimawandel tätigen zu können. Das kommt aus der Sozialdemokratischen Partei. Das kleine Saarland, SPD-geführt, hat einen Transformationsfonds von 3 Milliarden Euro mit genau dieser Argumentation aufgelegt: Sie sagen dort, da eine Notlage bestehe, seien die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Schuldenbremse gegeben. Das ist auch in Hamburg der Fall, auch wir brauchen die Investitionen und sollten sie tätigen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält Herr Pein für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist nur eine Kurzdebatte; wir überweisen den Antrag auch an den Haushaltsausschuss, im Übrigen deshalb, Herr Kollege Stoop, um dort die rechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen zu besprechen und uns erläutern zu lassen. Aber auf Ihre Rede möchte ich trotzdem eingehen.

Auf drei Dinge ist Verlass, wenn Sie in Sachen Haushalt hier ans Pult gehen. Erstens: Es taucht immer die Schuldenbremse auf, die weg muss. Zweitens: Es muss immer die Vermögenssteuer her, um das gegenzufinanzieren. Und drittens: Es ist nie genug, was wir machen, es muss immer noch mehr sein.

Dazu möchte ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Mit der Gegenfinanzierung durch eine Vermögenssteuer ist das so eine Sache,

(David Stoop und Sabine Boeddinghaus, bei- de DIE LINKE: Ja!)

die Sie hier jetzt auch wieder angeführt haben. Wir wissen, dass die SPD und die GRÜNEN gar nicht dagegen sind, dass das aber im Bund jetzt erst einmal nicht passieren wird. Aber man muss sich trotzdem realistisch ansehen, was man damit über

(Vizepräsident André Trepoll)

haupt erreichen kann. 1,5 Milliarden Euro mehr, haben Sie in Ihren alten Haushaltsanträgen gesagt, wollten Sie im Doppelhaushalt einnehmen. Jetzt sind es schon 1,5 Milliarden Euro pro anno, also eine Verdoppelung. Aber das Problem ist immer noch, dass Sie dann Haushaltsanträge schreiben, die strukturell Mehrausgaben von 8 Milliarden Euro vorsehen, also 1,5 Milliarden Euro oder 3 Milliarden Euro Mehreinnahmen, 8 Milliarden Euro Mehrausgaben. Das alles passt irgendwie nicht zusammen.

Und da sind wir gleich beim Thema. Bei der Schuldenbremse kann es doch nur darum gehen, dass man sich den Bereich Investitionen anguckt. Was Sie immer machen wollen, ist, strukturelle Ausgaben durch Schulden zu finanzieren. Das lehnen wir ab, und es ist auch richtig so, dass man das nicht tut.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Meine Fresse!)

Im Übrigen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die für die Feststellung einer solchen Notsituation vorliegen müssen. Ich gebe Ihnen ja recht und stimme Ihnen auch zu, dass wir uns genau angucken müssen, ob das der Fall ist. Das kann gut sein; die Krisen, die wir im Moment haben, sind dazu geeignet. Aber man muss sich auch, das sagt der Hessische Staatsgerichtshof, die jeweils vorhandenen Spielräume im jeweiligen konkreten Haushalt ansehen. Und die sind in Hamburg vielleicht etwas anders aufgestellt als in SchleswigHolstein oder im Saarland, zum Glück, möchte ich sagen. Insofern beraten wir das im Haushaltsausschuss weiter, und dann sehen wir es. – Danke.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt erhält das Wort Herr Paustian-Döscher für die GRÜNE Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haushaltspolitik in Zeiten der Krise bedeutet natürlich, dass man wenig voraussehen kann und dass es notwendig ist, flexibel auf Krisensituationen einzugehen. Wir sind jetzt, nach zwei Coronajahren, am Ende einer Notsituation angekommen. Beides war richtig. Ich glaube, es war sehr richtig, 2020 Artikel 72 für diese zwei Jahre zu ziehen. Genauso richtig, Herr Stoop, ist es aber auch gewesen, dass wir trotz dieser Situation mit dem Rahmen, mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger, umgehen und es in dieser Situation geschafft haben, 5 Milliarden Euro weniger Schulden aufzunehmen. Das ist eine gute Nachricht und nicht, was Sie uns hier vorgetragen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Und wenn die Voraussetzungen vorliegen würden, dann muss man sich natürlich auch 2023 mit diesem Thema auseinandersetzen. Aber es reicht eben nicht, dass die Linksfraktion in einen Antrag schreibt, es gebe eine Notsituation. Es reicht auch nicht, dass wir nachher mit Zweidrittelmehrheit feststellen, dass wir eine Notsituation haben, sondern die restlichen verfassungsrechtlichen Punkte müssen eben auch gegeben sein. Und genau da fängt es nämlich an.

Sie schreiben, wie ich finde, fachlich nicht komplett zu Unrecht, dass wir durch die kalte Progression eine Schieflage haben – kann man doof finden, finde ich auch. Aber das bedeutet noch keine Notlage hier im Landeshaushalt, weil wir mit dem Steuertrendverfahren arbeiten, das hier am Ende ein 14-Jahres-Mittel abarbeitet. Wir haben mit der Konjunkturkomponente hierdurch mehr Flexibilität in der Schuldenbremse, als Sie uns vorgetragen haben, und genau diese Flexibilität werden wir auch nutzen. Aber wenn Sie hier in Ihrer Rede nicht vortragen, dass wir über den Konzern Hamburg auch einmalige Effekte haben, wahrscheinlich wieder mit einer Dividende von Hapag-Lloyd, dann springt Ihr Antrag komplett zu kurz.

Und ein Punkt, den Herr Pein genannt hat. Eines geht am Ende nicht: Sie können, wenn es zur Haushaltspolitik kommt, nicht immer nur Vermögenssteuer und Schuldenbremse nennen. Das ist eine ziemlich dünne Suppe, die Sie uns hier aufgetischt haben, aber darüber werden wir uns im Haushaltsausschuss gemeinsam weiter beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das Wort erhält Herr Kleibauer für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, vor einer oder zwei Sitzungen haben wir hier über den LINKEN-Antrag zur Einführung einer Vermögenssteuer beraten und abgestimmt. Dieser Antrag hat von Ihnen keine Mehrheit bekommen. Jetzt kommen Sie hier, ich sag mal, mit so einer Art Neuauflage und sagen: Wir geben das ganze Geld dieser Steuer, die hier aber gar keine Mehrheit gefunden hat, in den Jahren 2023 und 2024 aus und zahlen das dann ab 2026 mit der Vermögenssteuer, die keine Mehrheit gefunden hat, zurück. Jeder, glaube ich, erkennt, dass das wenig seriös und nicht besonders nachhaltig ist.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und den GRÜNEN)

Was das Thema Notsituation, Schuldenbremse angeht – ich glaube, auch da ist DIE LINKE nicht ganz oben an der Spitze der Glaubwürdigkeit mit dem akkuratesten Umgang im System der Schul

(Milan Pein)

denbremse; aber das hier in einer Zwei-MinutenDebatte vielleicht nur kurz vor die Klammer gezogen –: Es gibt da in der Tat eine unterschiedliche Diskussions- und Beschlusslage in den verschiedenen Bundesländern. Herr Paustian-Döscher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich dann auch jeweils die Situation in den einzelnen Bundesländern angucken muss. Man muss sich im Übrigen auch die Situation Bundeshaushalt versus Landeshaushalte angucken. Denn es ist so: Auch viel von dem, was Sie krisenbedingte Belastungen oder auch Flüchtlingsbelastungen nennen, trägt durchaus der Bundeshaushalt und nicht die Länderhaushalte. Insofern muss man sich diese Situation angucken. Und wenn man sie sich für Hamburg anguckt, muss man sagen: Der Spielraum im Hamburger Haushalt, insbesondere für das Jahr 2023, ist aufgrund vielerlei Effekte sehr, sehr hoch, sodass aus heutiger Sicht auch für ein Krisenszenario ein großer Spielraum da ist.

Deshalb ist für uns sehr klar: Hamburg ist nicht in einer Notsituation, kein Grund, dieses jetzt zu beschließen. Mit dem Beschluss einer Notsituation sollte man auch nicht versuchen, politische Probleme im Tagesgeschäft oder langfristige Investitionsbedarfe, die schon länger feststehen, irgendwie zu lösen oder zu kaschieren. Das wäre der falsche Weg. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Nun erhält Herr Reich das Wort für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst Fakten: Ja, es ist Krieg in der Ukraine, und nein, es ist nicht Krieg bei uns. Sie scheinen etwas zu verwechseln.

(Kazim Abaci SPD: Ja oder nein?)

Nicht Deutschland oder speziell Hamburg wurde angegriffen, sondern die Ukraine. Es ist absurd und entbehrt jeglicher Vernunft, wegen des Krieges in der Ukraine für Hamburg eine Notsituation feststellen zu wollen. Aber ohne Frage sind unsere hier langlebigen Bürger in einem Notstand. Den hat unsere unsägliche Ampel- und Ihre Merkel-Vorgängerregierung zu verantworten. Der rot-grüne Senat führt die desaströse Politik fort. Die Schuldenuhr über dem Eingang des Steuerzahlerbunds steht inzwischen auf über 2,46 Billionen Euro.

(David Stoop DIE LINKE: Die Zahlen ken- nen Sie doch gar nicht!)

Nein, sollten Sie mal hören.

Dazu kommt das Schattenreich der sogenannten Sondervermögen, also Sonderschulden. Unsere Kinder und Enkel, die zukünftige Generation, wer

den diese Zeche zahlen müssen. Mit diesem Antrag wollen Sie den Schuldenberg erhöhen. Unsere Kinder und Enkel sollen 50 Jahre zahlen. Jedes Baby, das heute geboren wird, soll praktisch sein ganzes Leben lang Schulden zahlen, die Sie hier mithilfe der Verfassung generieren wollen. Das ist beschämend.