Ich glaube, zur AfD – denen wollen wir das letzte Wort nicht überlassen – ist alles gesagt. Sie haben die Emotionen heute hochgefahren, der Antrag hat die Emotionen hochgefahren. Wir machen jetzt im Ausschuss das, was unsere Aufgabe gewesen wäre und ist: gemeinsam beraten, wie wir unsere Freundschaft zu Israel stärken und gemeinsam in die Zukunft gehen. – Vielen Dank.
Wer also möchte dem Überweisungsbegehren der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN folgen und die Drucksache 22/11758 an den Europaausschuss überweisen? – Das ist einstimmig so geschehen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 47, Drucksache 22/11749, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Zeitgemäße Aktualisierung der Feiertagsschutzverordnung von 1957.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Zeitgemäße Aktualisierung der Feiertagsschutzverordnung (FeiertV HA) von 1957 – Drs 22/11749 –]
Die antragstellende Fraktion möchte diesen Antrag an den Kultur- und Medienausschuss überweisen. Das Wort erhält als Erster Herr Hackbusch.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am letzten Karfreitag ist die Polizei in einer außergewöhnlichen Aktion gegen die Musikklubs in Hamburg vorgegangen. An vielen Stellen der Stadt fuhren Streifenwagen vor; es wurde bekannt gegeben, dass laufende Veranstaltungen sofort abzubrechen sind. Darüber hinaus wurden Ordnungsgelder von je 5 000 Euro angekündigt und mit der Räumung der Klubs durch Einsatzhundertschaften der Polizei gedroht. So berichteten es mehrere Klubbesitzer in den verschiedenen Medien und mir persönlich. Wir stellen fest: Eine solche Aktion der Polizei hat es seit Schill-Zeiten nicht mehr gegeben, und das ist es dementsprechend wert, sich damit auseinanderzusetzen.
Damit wurde der Paragraf 4 der Hamburger Feiertagsverordnung nach zwei Jahrzehnten wieder aktiv angewendet, demzufolge nach 2 Uhr am Karfreitag 24 Stunden lang keine Veranstaltungen stattfinden, die den ernsten Charakter des Tages nicht wahren. Umgangssprachlich wird das unter uns normalen Menschen Tanzverbot genannt. Dabei geht es nach unserer Einschätzung nicht um den Schutz, den Karfreitag würdig und auch still verbringen zu können, sondern diese Verordnung wird genutzt, um allen Menschen in dieser Stadt vorzuschreiben, wie sie den Karfreitag zu begehen haben. Wir, die Linksfraktion, halten diese Regelung für falsch, für völlig aus der Zeit gefallen, und sie ist daher dringend abzuschaffen.
Wir in Hamburg haben eine besondere Verantwortung, in der es wichtig ist, sich an eine harte intolerante Religionsgeschichte in dieser Stadt zu erinnern. Wenn Sie sich vielleicht mal umsehen und angucken, woher die Namen Große Freiheit und Kleine Freiheit kommen, so hängt das nicht mit Sexpraktiken zusammen, die dort genutzt werden. Es ist eine Geschichte der Stadt, die dadurch ausdrückt, dass innerhalb der Stadt keine anderen Religionsgemeinschaften zugelassen wurden und dementsprechend alle Religionsgemeinschaften an den Rand der Stadt – im Wesentlichen nach Altona – gehen mussten. Ich finde, es ist unsere historische Verantwortung, gegen diese intolerante Art und Weise gegenüber Religionen in dieser Stadt Veränderungen vorzunehmen.
Wir müssen toleranter werden, und wir müssen ein Vorbild für Toleranz sein. Dazu gehört auch, daran zu denken, dass diese Stadt weniger denn je eine christliche Stadt ist, die allen vorschreiben darf und sollte, wie ein Feiertag zu gestalten ist. Feiern in einem abgeschlossenen Raum zu verbieten ist nicht ein Zeichen von Toleranz, sondern übergriffig. Es gilt, für alle verschiedenen, auch religiösen Feiern einen Rahmen zu finden, der allen mit Rücksicht und Respekt begegnet, und zwar auch allen Menschen, die nicht christlichen Glaubens sind.
Wenn wir gerade diese Sachen mit dem Tanzverbot mal aufräumen müssen, sollten wir auch die Sperrstunde abschaffen, die erstaunlicherweise immer noch in dieser Stadt existiert. Jeder, der mal in der Stadt tanzen geht, wird es vielleicht gar nicht mehr merken: Offiziell muss man das immer noch in der Zeit zwischen Sonntag und Donnerstag zwischen 5 und 6 Uhr räumen. Auch das sollte abgeschafft werden, wenn wir schon beim Aufräumen sind.
Wir müssen uns auch noch einmal Gedanken machen, was denn eigentlich los ist mit der Polizei in dieser Stadt, die zwei Jahrzehnte nach Schill-Zeiten plötzlich in dieser Art und Weise agiert, in einer Art und Weise, die zum Beispiel der "Stern" und die "Brigitte" seit Jahren nach dem Motto beschreiben: Ja, das Feiertagsverbot gilt bei uns in dieser Stadt nicht mehr, vor allen Dingen um die Reeperbahn herum nicht. Und plötzlich wird diese Aktion ohne Absprache mit den Klubs gemacht. Da müssen Sie mal bei der Polizei nachhören, was dort möglich ist; mit normalen Kleinen Anfragen kriegen wir diese Information nicht heraus.
Aber ich will natürlich viel netter enden und sagen: Wir sind nicht nur dafür, das Tanzverbot aufzuheben, sondern wir sind auch dafür, dass das Tanzen in dieser Stadt kräftig gefördert wird. Wir werden deswegen heute einen Antrag einreichen, den wir in 14 Tagen besprechen werden, dass wir dafür sind, dass es mehr öffentliche Tanzflächen in dieser Stadt gibt, auf denen man tanzen kann, weil wir das für die lustvollste und tollste Art halten, sich zu bewegen.
Die Seeterrassen wären eine ideale Möglichkeit dafür. Wir können dort von Berlin lernen, will ich Ihnen sagen, und auch der Kreischhals hier vorn kann von Berlin lernen. – Vielen Dank, tschüss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war schon sehr gespannt darauf, wie DIE LINKE die Anmeldung einer Debatte von fünf Minuten zu dem Thema rechtfertigen wird. Ich habe allerdings auf mehr Sensibilität als diese quasi kabarettistische Vorstellung, die Sie hier gegeben haben, gehofft. Denn wenn Sie in dieser Stadt aufräumen wollen, so, wie Sie es eben gesagt haben, ist die Debatte um den Feiertag oder die Feiertagsverordnung, die viele Menschen auch in dieser Stadt betrifft, dafür gänzlich ungeeignet, glaube ich. Ich finde, gerade von einer Partei, die immer fordert, wir müssten auf religiöse Gefühle und Minderheiten Rücksicht nehmen, wäre es eigentlich angebracht, wenn man auf eine große Gruppe in dieser Stadt ebenfalls Rücksicht nimmt. Das sind die ganzen christlichen Vereinigungen, die wir haben: katholische Kirche, evangelische Vereine, der Arbeitskreis Christlicher Kirchen, dann sind es die freien Kirchen, und dann ist es auch ein großer Teil der afrikanischen und der asiatischen Gemeinden, die ebenfalls in dieser Stadt sind, mit denen wir sehr gute Kontakte haben, aber die alle christlich orientiert sind. Da hätte ich mir mehr Feinfühligkeit, Sensibilität und Empathie von Ihnen gewünscht,
Worum geht es? An Karfreitag gedenken die Christen der Kreuzigung Jesu, und das ist ein sogenannter stiller Feiertag, wie auch andere Tage. Das heißt, diese Tage sind bestimmt durch die Trauer über Gewalt, Leid, Folter und Tod. Das begründet auch, warum dieser Tag eine besondere Schutzstellung in dieser Stadt als sogenannter stiller Tag hat und warum dies auch nach wie vor relevant ist.
Das, was Herr Hackbusch hier vorgestellt hat, geht aus der Kleinen Anfrage nicht hervor, sondern der Ablauf war: Es hat vor diesem Tag Sensibilisierungsgespräche gegeben. Dann sind diese Kontrollen nach den Sensibilisierungsgesprächen erfolgt. Für Sie noch einmal zur Erklärung, das ist genauso, als wenn ein Polizist sagt: Sie stehen im Parkverbot, bitte fahren Sie weg. Und wenn er nach zwei Stunden kommt und Sie immer noch da stehen, dann gibt es eine Kontrolle und ein Ticket. Das hat die Polizei auch in Bezug auf diesen Feiertag durchgeführt. Sie hat Sensibilisierungsgespräche gemacht, und erst später sind die Kontrollen erfolgt. Dabei gab es vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen und sechs Berichte, und mir ist nicht bekannt, dass bisher ein Bußgeld erhoben worden ist. Der ganze Aufriss, den Sie hier gemacht ha
Insofern müssen wir uns bei dieser ganzen Debatte natürlich auch einmal um das sogenannte immaterielle Kulturerbe in dieser Stadt kümmern. Denn ob Sie jetzt damit einverstanden sind oder nicht: Der Karfreitag und christliche Feiertage haben eine Prägung durch die Jahrhunderte, haben diese Prägung immer noch. Dieses Erbe können Sie im Gegensatz zum Privaterbe nicht ausschlagen, sondern müssen dies sozusagen für die Stadt übernehmen. Deswegen ist die Frage, wie man sich damit auseinandersetzt.
Ich glaube, deswegen fällt bei Ihrem Antrag die Begründung mit dem Petitum logisch auseinander. Sie wollen ein Verfahren der politischen Verständigung initiieren. Wenn Sie die Staatsverträge einmal gelesen hätten, die wir mit der evangelischen Kirche und mit der katholischen Kirche geschlossen haben, dann sind alle Veränderungen, die dort initiiert werden sollen, vorher mit den Kirchen zu besprechen, und sie müssen dazu angehört werden. Genau in diesem Verfahren sind wir schon längst, auch ohne Ihren Antrag, weil wir natürlich darauf gucken müssen: Wie sind die Regelungen in anderen Bundesländern? Wir wollen da nicht aus dem Geleitzug anderer Bundesländer, die hierzu zum Teil sehr viel strengere Regeln haben, ausscheren; das steht uns, glaube ich, auch nicht zu. Deswegen sind sowohl die Bürgerschaftsfraktionen der GRÜNEN als auch der SPD in Gesprächen mit den Vertretern aller christlichen Kirchen. Der Senat ist das nach meiner Kenntnis ebenfalls, und Sie können sicher sein, dass vor der Sommerpause dort ein Ergebnis rauskommen wird, das wir hier besprechen werden können.
Aber was Sie hier vorgetragen haben – ein wirtschaftlicher Schaden einer Verordnung, die seit 1957 besteht, auf die sich jeder der Klubbesitzer hat einstellen können –: Den wirtschaftlichen Schaden haben Sie mit keinem einzigen Punkt belegt, den gibt es nicht. Insofern ist noch nicht mal ein wirtschaftlicher Schaden durch Bußgelder entstanden, und insofern ist diese Debattenanmeldung völlig überflüssig. Sie ist erledigt durch Fraktionsund Regierungshandeln, und Sie können sicher sein, dass wir dort eine vernünftige Lösung für alle Hamburger finden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Über die Debatte hier muss ich schon ein bisschen schmunzeln, weil ich das Gefühl habe, dass das immaterielle Erbe,
das wir am Karfreitag haben, und seine Bedeutung so langsam … In meinem persönlichen Umfeld hat der Karfreitag für einige die Bedeutung des Tags nach der Tanzverbotsdebatte, die jedes Jahr mit dem Gründonnerstag wiederkehrt. Aber ich finde durchaus, dass wir, wenn wir denn schon in der Bürgerschaft darüber diskutieren und debattieren, uns noch einmal grundsätzlicher angucken sollten, was eigentlich der Hintergrund davon ist.
Es geht bei der Ruhe am Karfreitag, bei den stillen Tagen, nämlich gar nicht darum, dass eine ungestörte Religionsausübung für die Menschen, die in den Gottesdienst gehen, gewährleistet wird, sondern es hat einen anderen Hintergrund. Um das einmal grundsätzlicher zu sagen: Es ist ganz klar, dass das Christentum unsere Kultur in diesem Land geprägt hat – Gebräuche, Rituale, Gesetze, Werte, und zwar weitaus mehr, als den meisten von uns bewusst ist. Dazu gehören Dinge wie – das wissen wahrscheinlich die meisten nicht – das ausgelassene Feiern an Karneval oder auch an Halloween, denn das hat neben heidnischen Wurzeln auch eine religiöse Prägung. Die Nächstenliebe, unser Gesundheitswesen, über das wir heute diskutiert haben: Das alles hat christliche Wurzeln, aber auch die sprichwörtliche und von vielen genossene Sonntagsruhe beispielsweise, die kaum jemand infrage stellt. Kaum jemand würde jetzt sagen: Sonntags muss wieder mehr Lärm möglich sein. Denn es ist ursprünglich mal christlich begründet, dass der Sonntag ein Tag der Ruhe ist. Das alles ist Teil unseres immateriellen kulturellen Erbes und längst auch von seiner ursprünglichen religiösen Bedeutung entkoppelt.
Und wie ist das beim Karfreitag? Der ist logischerweise sehr eng mit dem Christentum verbunden, hat aber auch in der christlichen Bewertung eine sehr wechselhafte Geschichte. Vor der Reformation zum Beispiel war der Karfreitag überhaupt kein hohes Fest, und auch nach der Reformation war es zwar ein wichtiger evangelischer Feiertag, blieb aber in vielen katholischen Regionen lange Zeit noch ein ganz schnöder Werktag; das haben viele vergessen, war aber so.
Nein, ich will ihn nicht abschaffen. Man kann immer wieder diskutieren: Wie geht man mit diesem Tag um?
Der Karfreitag bekam dann – wie einige andere kirchliche, aber eben auch weltliche Feier- und Gedenktage – einen besonderen Schutz als stiller Tag. Er ist keineswegs nur der Tag des Tanzverbotes. Es ist ein Tag, an dem das Leben insgesamt innehält: Wir haben auch keine Sportwettkämpfe, wir haben keine politischen Kundgebungen, wir ha
ben keinen Lärm auf den Straßen, der Trubel der Jahrmärkte schweigt, und es gibt eben auch keine laute Musik in den Klubs. Die Ruhe an diesen Tagen ist viel mehr als das, was wir als Tanzverbot debattieren. Ich persönlich finde: An vier Tagen im Jahr mal komplett innezuhalten, jenseits der sonntäglichen kurzen Verschnaufpausen, könnte durchaus ein anerkennenswerter Teil unseres immateriellen kulturellen Erbes sein.
Die Frage, die wir jetzt diskutieren, ist: Wie lange hält man inne? Da ist es schon interessant, da gibt es ganz offenkundig keinen Standard. In Bayern zum Beispiel gilt diese Ruhe des Innehaltens vor Ostern von Gründonnerstag morgens 2 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr. Rheinland-Pfalz – das fand ich auch interessant – hat die strengste Regel: Dort beginnt das schon am Gründonnerstagmorgen um 4 Uhr und geht bis Ostersonntag 16 Uhr. Meine persönliche Tradition, dass ich nach der Osternacht auf dem Kiez anlässlich des Freudentages Ostern durchfeiere, könnte ich in RheinlandPfalz also gar nicht machen. In Berlin ist am Karfreitag von 4 bis 21 Uhr Ruhe, in Bremen von 6 bis 21 Uhr. Und bei uns – Ekkehard Wysocki hat es gerade schon gesagt – gilt sie wie im Nachbarland Schleswig-Holstein von 2 Uhr morgens am Karfreitag bis 2 Uhr morgens am Karsamstag – das ist übrigens der Karsamstag, nicht der Ostersamstag. In Hamburg haben wir außerdem noch Regelungen: Am Totensonntag ist von 6 bis 17 Uhr Ruhe, am Volkstrauertag von 6 bis 15 Uhr, und – um es ein bisschen verwirrend zu machen – am Buß- und Bettag von 6 bis 12 Uhr und dann wieder von 18 bis 20 Uhr. Das immaterielle Erbe des Innehaltens lässt sich also, wie diese Regeln zeigen, sehr unterschiedlich bewahren.
Genau vor diesem Hintergrund finden wir es auch richtig, darüber gemeinsam mit der Klubszene, aber eben auch mit den christlichen Kirchen zu beraten: Welche Uhrzeiten werden heutzutage dem Innehalten in Ruhe ebenso gerecht wie dem Wunsch, beim Tanzen mit sich und mit anderen eins zu werden? Deswegen führen wir – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner – und der Senat ebenso gerade Gespräche mit den Kirchen, mit der Klubszene, genauso, wie Sie es berechtigterweise im Antrag gefordert haben. Deswegen ist die Forderung von Ihnen richtig, aber wir brauchen sie nicht mehr zu beschließen, weil wir mitten dabei sind. Ob wir dann am Ende unserer Gespräche das immaterielle Erbe der jährlichen Tanzverbotsabschaffungsdebatten gänzlich zu den Akten legen oder doch erhalten, besprechen wir spätestens am 28. März 2024. Dann ist nämlich wieder Gründonnerstag und auf Twitter die jährliche Wiederkehr der Tanzverbotsdebatten. – Bis dahin gute Diskussionen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kirche und der Kiez: Das ist ein spannendes Thema, wie wir an der Debatte merken. Dem einen tut das eine ein bisschen mehr gut, dem anderen das andere; das muss jeder für sich entscheiden. Aber Herr Hackbusch hat in wenigstens einem Punkt ansatzweise recht: dass sich dieses Mal doch ein bisschen was geändert hat, zumindest in der Verwaltungspraxis. Es war ein anderes Vorgehen, das wir lange nicht mehr so erlebt haben. Der eine oder andere hat gesagt: Mensch, der Innensenator wohnt auf dem Kiez, er wollte vielleicht auch mal eine Nacht Ruhe haben. Aber das, glaube ich, wird nicht das auslösende Momentum gewesen sein, hoffe ich zumindest nicht, sondern es hat uns vor Augen geführt, dass die Hamburger Polizei offensichtlich noch viel Personalkapazitäten hat, und wir als CDU wüssten einiges, wie man sie besser einsetzen könnte. Das will ich am Anfang auch klarstellen,