Protokoll der Sitzung vom 05.07.2023

Auch Punkt 32 ist ein Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2023/2024, Einzelplan 6.1, 7.1, Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO: neue straßenverkehrliche Einzelinvestition "Umbau Jungfernstieg zwischen Neuer Jungfernstieg und Ballindamm, Phase 2".

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/12065: Haushaltsplan 2023/24, Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Einzelplan 7.1 Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024: Einrichtung einer neuen straßenverkehrlichen Einzelinvestition "Umbau Jungfernstieg zwischen Neuer Jungfernstieg und Ballindamm, Phase 2" (Senatsantrag) – Drs 22/12286 –]

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und stimmt damit dem Senatsantrag zu? – Die Koalitionsfraktionen, die Linksfraktion ebenfalls. Gibt es Gegenstimmen? – Ja, bei CDU und AfD. Dann ist das in erster Lesung mehrheitlich so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Der Senat wäre mit einer sofortigen zweiten Lesung einverstanden, Sie sind es auch. Dann können wir sie durchführen.

Und ich frage Sie, wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung so fassen möchte. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen in Begleitung der Linksfraktion. Und die Gegenstimmen finden wir bei CDU- und AfDFraktion. Dann ist es mehrheitlich auch in zweiter Lesung so beschlossen worden, und auch hier haben wir selbstverständlich im Übrigen Kenntnis genommen.

Wir kommen zu Punkt 33, ebenfalls ein Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2023/2024, auch hier eine Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO, Einzelplan 1.01, Inanspruchnahme der Zentralen Investitionsreserve und der Zentralen Ansätze II des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2024 "Haus der Bürgerschaft".

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/12000:

(Präsidentin Carola Veit)

Haushaltsplan 2023/2024, Einzelplan 1.01 Bürgerschaft, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2023 Zustimmung zur Inanspruchnahme der Zentralen Investitionsreserve und der Zentralen Ansätze II des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2024, "Haus der Bürgerschaft" (Senatsantrag) – Drs 22/12287 –]

Wer folgt hier der Ausschussempfehlung und beschließt den Senatsantrag aus Drucksache 22/12000? – Da sehe ich Zustimmung bei allen Fraktionen außer der AfD-Fraktion. Dort finden wir Gegenstimmen? – Das ist der Fall. Keine Enthaltungen. Dann haben wir das in erster Lesung mit großer Mehrheit so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Wir kommen auch hier mit Zustimmung des Senats und ohne Ihren Widerspruch zur sofortigen zweiten Lesung.

Und ich frage Sie, wer den Beschluss auch in zweiter Lesung so fassen möchte. – Das sind dieselben Mehrheiten wie eben: Koalitionsfraktionen, CDU-Fraktion, Linksfraktion. Gegenprobe. – Das ist die AfD-Fraktion. Keine Enthaltungen. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig mit großer Mehrheit beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 34. Auch das ist ein Bericht des Haushaltsausschusses: Gesetz zur Änderung beihilfe-, versorgungs- und besoldungsrechtlicher Vorschriften sowie Haushaltsplan 2023/2024: Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO – Änderung stellenplanrechtlicher Regelungen in Artikel 9 des Haushaltsbeschlusses 2023/2024.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/12130: Gesetz zur Änderung beihilfe-, versorgungsund besoldungsrechtlicher Vorschriften sowie Haushaltsplan 2023/2024: Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung – Änderung stellenplanrechtlicher Regelungen in Artikel 9 des Haushaltsbeschlusses 2023/2024 (Se- natsantrag) – Drs 22/12288 –]

Wer möchte hier zunächst der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Änderung beihilfe-, versorgungs- und besoldungsrechtlicher Vorschriften aus Ziffer 1 des Senatsantrags aus Drucksache 22/12130 beschließen? – Die Koalitionsfraktionen, die Linksfraktion, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion. Das scheint mir einstimmig zu sein. Ich sehe keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Dann haben wir das in erster Lesung so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Der Senat ist ebenso wie Sie mit einer sofortigen zweiten Lesung einverstanden.

Und ich frage Sie, wer das soeben in erster Lesung gefasste Gesetz auch in zweiter Lesung so beschließen möchte. – Da sehe ich Einstimmigkeit. Keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig einstimmig beschlossen.

Wer folgt darüber hinaus der Ausschussempfehlung und beschließt auch Ziffer 2 des Senatsantrags? – Da sehe ich wiederum Einstimmigkeit. Keine Gegenstimmen oder Enthaltungen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Auch hier ist der Senat mit einer sofortigen zweiten Lesung einverstanden und Sie offensichtlich auch.

Dann frage ich Sie, wer auch in zweiter Lesung so beschließen möchte. – Das ist wiederum einstimmig. Keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 35. Wir bleiben bei den Berichten des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO, Änderung des Haushaltsbeschlusses zu Artikel 14, Verbesserte Konditionen für das Erbbaurecht – Fortschreibung der sozial gerechten Bodenpolitik für Hamburg sowie Stellungnahme des Senats zum Bürgerschaftlichen Ersuchen "Einigung mit der Volksinitiative 'Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete!'".

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/11998: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Änderung des Haushaltsbeschlusses zu Artikel 14, Verbesserte Konditionen für das Erbbaurecht – Fortschreibung der sozial gerechten Bodenpolitik für Hamburg (Drucksache 21/18514) sowie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. März 2023: "Einigung mit der Volksinitiative 'Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete!'" (Druck- sache 22/9844) (Senatsantrag) – Drs 22/12289 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und den Senatsantrag aus Drucksache 22/11998 beschließen? – Die Koalitionsfraktionen, die Linksfraktion. Gegenprobe. – CDU- und AfD-Fraktion.

(Präsidentin Carola Veit)

Dann haben wir das in erster Lesung mehrheitlich so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Eine zweite Lesung wäre aus Sicht des Senats sofort möglich. Ich sehe auch bei Ihnen keinen Widerspruch.

Dann frage ich Sie, wer den Beschluss auch in zweiter Lesung so fassen möchte. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und auch die Linksfraktion. Gegenprobe. – Wiederum AfD- und CDUFraktion. Dann ist das auch in zweiter Lesung mehrheitlich so beschlossen worden, und wir haben im Übrigen Kenntnis genommen.

Wir bleiben mit Punkt 36 bei den Berichten des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO, Einzelpläne 9.1 und 9.2, Verlängerung des Förderprogramms "InnoFinTech" der Hamburgischen Investitions- und Förderbank bis Ende 2025.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/11877: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, Einzelpläne 9.1 Finanzbehörde und 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Kennzahlenbuch des Einzelplans 9.1 Finanzbehörde Verlängerung des Förderprogramms "InnoFinTech" der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bis Ende 2025 (Se- natsantrag) – Drs 22/12290 –]

Wer folgt hier der Ausschussempfehlung und beschließt den Senatsantrag? – Die Koalitionsfraktionen, auch die Linksfraktion und die AfD-Fraktion. Gegenprobe. – Keine Gegenstimmen. Aber Enthaltung bei der CDU-Fraktion. Das war einstimmig.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Ich sehe keinen Widerspruch gegen die sofortige Durchführung einer zweiten Lesung.

Ich frage Sie, wer auch in zweiter Lesung den soeben gefassten Beschluss noch einmal fassen möchte. – Wiederum die Koalitionsfraktionen, Linksfraktion, AfD-Fraktion. Und Gegenprobe. – Keine Gegenstimmen. Aber Enthaltung bei der CDU-Fraktion. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung einstimmig so beschlossen und im Übrigen Kenntnis genommen.

Wir kommen zum Verkehrsausschuss. Dieser liefert uns einen Sachstand zur S6/S32.

[Bericht des Verkehrsausschusses zum Thema: "Sachstand S6/S32" (Selbstbefassungsangele- genheit) – Drs 22/12302 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bahn für Lurup und Osdorf JETZT – statt in 20 Jahren! – Drs 22/12434 –]

Und es gibt einen Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE, die ihren Antrag an den Verkehrsausschuss überweisen möchte.

Zunächst frage ich also, wer sich dem Überweisungsbegehren anschließt. – Die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Alle übrigen Fraktionen. Dann ist es mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen in der Sache ab.

Wer stimmt dem Zusatzantrag der Linksfraktion zu? – Diese selbst. Gegenprobe. – Wiederum alle übrigen Fraktionen. Dann ist dieser Antrag ohne Mehrheit geblieben.

Ich stelle fest, dass wir vom Bericht des Verkehrsausschusses Kenntnis genommen haben.

Punkt 39 ist ein Bericht des Ausschusses für öffentliche Unternehmen: Ladesäulen für ElektroFahrzeuge auf Parkplätzen öffentlicher Liegenschaften errichten.

[Bericht des Ausschusses für öffentliche Unternehmen über die Drucksache 22/11289: Ladesäulen für Elektro-Fahrzeuge auf Parkplätzen öffentlicher Liegenschaften errichten! (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 22/12223 –]

Wer schließt sich hier der Ausschussempfehlung an? – Die Koalitionsfraktionen. Wer nicht? – Die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Linksfraktion und AfD-Fraktion. Dann haben wir das dennoch mehrheitlich so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 41, was ein Bericht des Wissenschaftsausschusses ist: Mehr Geld für Cyber-Sicherheit an den Hamburger Unis und Hochschulen.

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 22/11446: Mehr Geld für Cyber-Sicherheit an den Hamburger Universitäten und Hochschulen (Antrag der CDU-Fraktion)