Protokoll der Sitzung vom 20.12.2023

Ich frage Sie, wer auch in zweiter Lesung zustimmen möchte. – Das ist dann wiederum einstimmig. Ich sehe keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Dann haben wir das endgültig beschlossen und im übrigen Kenntnis genommen.

Auch Punkt 33 ist ein Bericht des Haushaltsausschusses mit einer Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO für das Haushaltsjahr 2023: Anpassung von Erlösen und Kosten.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13297: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligungen nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan 3.2, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) Anpassung von Erlösen und Kosten (Senatsan- trag) – Drs 22/13688 –]

Wer möchte auch hier der Empfehlung des Haushaltsausschusses folgen und dem Senatsantrag zustimmen? – Das sind alle Fraktionen. Oder gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall, dann ist das einstimmig in erster Lesung so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Und ich darf Sie fragen, ob Sie auch in zweiter Lesung zustimmen mögen. – Das ist wiederum einstimmig so der Fall. Dann haben wir das beschlossen und im übrigen Kenntnis genommen.

Wir kommen zu Punkt 34. Auch dies ein Bericht des Haushaltsausschusses, auch dies eine Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO für die Haushaltsjahre 2023/2024, Anpassung von Erlösen, Kosten und Kennzahlenwerten der Produktgruppe 298.03 "Hamburg Service" und Fortführung des Betriebs des Sonderstandorts City in der Spitalerstraße.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13298: Haushaltsplan 2023/2024, Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

(Präsidentin Carola Veit)

Anpassung von Erlösen, Kosten und Kennzahlenwerten der Produktgruppe 298.03 "Hamburg Service" und Fortführung des Betriebs des Sonderstandortes City in der Spitalerstraße (Senatsantrag) – Drs 22/13689 –]

Wer folgt der Ausschussempfehlung? – Das scheint mir einstimmig zu sein. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir das in erster Lesung einstimmig so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Wir können eine zweite Lesung auch aus Sicht des Hauses sofort durchführen.

Ich frage Sie, wer auch in zweiter Lesung entsprechend beschließen möchte. – Das ist dann wiederum einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen so erfolgt.

Vielen Dank und auch im Übrigen haben wir hier Kenntnis genommen.

Wir können zu Punkt 35 kommen. Ein weiterer Bericht des Haushaltsausschusses mit einer weiteren Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO fürs Haushaltsjahr 2023. Hier ist es die Anpassung von Erlösen und Kosten in den Produktgruppen 287.11 Wohnen, 287.14 Bezirkliche Zuweisung WSB und 288.11 Bauordnung und Hochbau.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13429: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligungen nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Anpassung von Erlösen und Kosten in den Produktgruppen 287.11 Wohnen, 287.14 Bezirkliche Zuweisungen WSB und 288.11 Bauordnung und Hochbau (Senatsantrag) – Drs 22/13690 –]

Wer stimmt hier der Ausschussempfehlung zu? – Die Koalitionsfraktionen und auch die Linksfraktion. Gegenprobe. – Keine Gegenstimmen, aber Enthaltungen bei CDU- und AfD-Fraktion, dann ist das mehrheitlich in erster Lesung so beschlossen.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Wir können die zweite Lesung sofort durchführen, weil es auch keinen Widerspruch aus Ihren Reihen gibt.

Dann frage ich Sie, wer auch in zweiter Lesung entsprechend beschließen möchte. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, Linksfraktion. Gegenprobe. – Keine Gegenstimmen, Enthaltungen

bei CDU- und AfD-Fraktion. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

Kenntnis haben wir im Übrigen auch genommen.

Und wir kommen zu Punkt 36, dem Bericht des Haushaltsausschusses zur Änderung des Gemeinschaftstarifs des Hamburger Verkehrsverbundes zum 1. Januar des kommenden Jahres.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13431: Änderung des Gemeinschaftstarifs des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) zum 1. Januar 2024 (Senatsmitteilung) – Drs 22/13691 –]

Wer möchte sich Ziffer 1 der Ausschussempfehlung anschließen? – Die Koalitionsfraktionen, die Linksfraktion ist auch dabei. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion. Und die CDU-Fraktion hat auch zugestimmt? – Dann haben wir Zustimmung bis auf die AfD-Fraktion und damit eine große Mehrheit.

Und ich frage Sie, wer noch Ziffer 2 zustimmen möchte. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe hier. – Das ist die Linksfraktion, CDU- und AfD-Fraktion. Dann ist Ziffer 2 mehrheitlich ebenfalls beschlossen worden.

Punkt 38. Wir bleiben beim Haushaltsausschuss: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13248: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank (Se- natsantrag) – Drs 22/13771 –]

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Harmonisierung der Rechtsvorschriften im Spielbankgesetz – Drs 22/13862 –]

Dazu gibt es einen Zusatzantrag der Koalitionsfraktionen: Harmonisierung der Rechtsvorschriften im Spielbankgesetz. Und mit diesem Zusatzantrag starten wir auch.

Wer möchte ihn annehmen? – Die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Gegenprobe. – Das ist die Linksfraktion. Und die CDU-Fraktion enthält sich. Dann haben wir diesen Zusatzantrag angenommen.

(Präsidentin Carola Veit)

Wir kommen zum Ausschussbericht aus Drucksache 22/13771.

Ich darf Sie fragen, wer der Empfehlung des Haushaltsausschusses folgen und das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank aus der Senatsdrucksache 22/13248 mit den soeben gefassten Änderungen aus Drucksache 22/13862 beschließen möchte. – Das sind die Koalitionsfraktionen, und auch die AfD-Fraktion ist dabei. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind CDU- und Linksfraktion. Dann ist das einstimmig so beschlossen worden, aber nur in erster Lesung.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Wir können aus Sicht des Senats die zweite Lesung sofort durchführen, und ich sehe auch aus Ihren Reihen keinen Widerspruch.

Dann frage ich Sie, wer das Gesetz auch in zweiter Lesung so fassen möchte. – Wiederum Koalitionsfraktionen und AfD-Fraktion. Keine Gegenstimmen, aber Enthaltungen bei Linksfraktion und CDU-Fraktion. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung einstimmig und endgültig beschlossen und auch hier im Übrigen Kenntnis genommen.

Und wir kommen zu Punkt 39. Auch dies ein Bericht des Haushaltsausschusses: Nachbewilligung nach Paragraf 35 für das Haushaltsjahr 2024, Neuordnung und Optimierung des Immobilienmanagements – Übertragung von Gewerbeimmobilien aus dem Allgemeinen Grundvermögen an die Sprinkenhof GmbH (Tranche II).

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/13528: Haushaltsplan 2023/2024, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2024, Einzelpläne 9.1 Finanzbehörde und 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft Neuordnung und Optimierung des Immobilienmanagements – Übertragung von Gewerbeimmobilien aus dem Allgemeinen Grundvermögen an die Sprinkenhof GmbH (Tranche II) (Se- natsantrag) – Drs 22/13772 –]

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und zunächst Ziffer 1 des zugrunde liegenden Senatsantrags beschließen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe. – CDU- und Linksfraktion und AfD-Fraktion. Dann ist das mehrheitlich in erster Lesung so beschlossen worden.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu einer sofortigen zweiten Lesung zu erkennen.)

Aus Sicht des Senats könnten wir die zweite Lesung sofort durchführen, aus Ihrer Sicht offensichtlich auch, dann tun wir das.

Ich frage Sie, wer auch in zweiter Lesung entsprechend beschließen möchte. – Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, und auch hier stimmen die drei übrigen Fraktionen dagegen. Dann haben wir das auch in zweiter Lesung endgültig und mehrheitlich beschlossen.

Wer möchte dann noch Ziffer 2 des Senatsantrags, wie vom Ausschuss empfohlen, beschließen? – Auch hier sehen wir die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe. – Das ist die Linksfraktion, CDU- und AfD-Fraktion. Dann ist auch das mehrheitlich so beschlossen worden, aber auch das nur in erster Lesung.

Auch hier brauchen wir eine zweite Lesung.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Ich fragen Sie, wer auch in zweiter Lesung entsprechend beschließen möchte. – Die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe. – CDU-Fraktion, Linksfraktion, AfD-Fraktion. Dann ist das auch in zweiter Lesung mehrheitlich und dann endgültig beschlossen worden.

Punkt 41. Wir sind beim Gesundheitsausschuss, der sich mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes befasst hat.

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 22/13185: Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes (Senatsantrag) – Drs 22/13747 –]

Und ich darf Sie fragen, wer der entsprechenden Ausschussempfehlung folgen und das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes aus der Senatsdrucksache 22/13185 beschließen möchte. – Das scheint mir einstimmig zu sein. Oder gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir das in erster Lesung so beschlossen.