Protokoll der Sitzung vom 13.03.2024

Aber ich möchte zu Ihrem Aufbau noch sagen, was Ihr Kollege Jörg Hamann gerade gesagt hat in einem Interview. Er sagte noch mal sehr deutlich:

"Jenseits aller üblichen Verfahren ist hier ein Geschenk verteilt worden für diesen unseriösen Investor."

Und beim Geschenkeverteilen müssen wir genau hingucken. Deswegen kann ich nicht verstehen,

(Dr. Alexander Wolf)

dass die CDU sagt: Wir brauchen keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Dr. Wolf erhält das Wort für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte hier noch kurz auf Olaf Scholz eingehen. Der hat sich von Anfang an besonders ins Zeug gelegt. Er wollte sich selbst, kurz bevor er Finanzminister und später Bundeskanzler wurde, in Hamburg noch ein Denkmal setzen – ein Zitat –:

"Die Architektur muss so gut sein, dass sich alle in sie verlieben. Ich möchte auch, dass die Hamburger, wenn es fertig ist, sagen: Das hat der Olaf Scholz gut gemacht."

Zitatende.

(Dirk Nockemann AfD: Wie alles hat er das nicht gut gemacht!)

Seine Genossen wollten ihm nicht schaden und stehen ihm bei – gut gemacht? Man sieht, wie weit sich hier der rot-grüne Senat von der Realität entfernt hat. Und es musste unbedingt Herr Benko sein, ohne politische Abstimmung über den Grundstückskaufvertrag. Die erfolgte erst ein Jahr nach der selbstverliebten Pressekonferenz von Herrn Scholz zur Vorstellung des Projekts 2018. Signa zahlte 122 Millionen; andere Bieter wollten bis zu 13 Millionen Euro mehr ausgeben. Das Rückkaufrecht, auf das sich die Senatorin beschwichtigend zurückzieht, liegt mittelfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht vor. Denn den Rückkauf durch die Stadt gibt es erst nach Ablauf einer Frist, die erst nach Fertigstellung beginnt.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Ach, habt ihr das auch schon gemerkt? Das sagen wir doch schon seit Jahren!)

Wie lange diese Frist nach Fertigstellung ist, darüber schweigt der Senat sich aus. Hier kann man wirklich von einem Geheimverfahren sprechen.

Ein weiterer Punkt: Unter der Ägide des Herrn Scholz bekam Signa insgesamt 680 Millionen

(Zuruf von Kazim Abaci SPD)

oh, wir haben was dazugelernt, Herr Abaci, zumindest den Begriff können Sie verwenden – vom deutschen Steuerzahler, obwohl Signa bereits vor Corona vor der Insolvenz stand: Der Senat hat die Liquidität offenbar nie ernsthaft überprüft. Unternehmen dürfen nur unterstützt werden, wenn ein Minimum von eigenem Kapital vorhanden ist; diese EU-Auflagen wurden sträflich vernachlässigt. Eine Notifizierung und Genehmigung durch die EU-Kommission wurde offensichtlich unterlassen.

Diese Mauscheleien dürfen nicht im Dunkeln bleiben; das haben wir in unserem Zusatzantrag aufgegriffen.

(Glocke)

Wir bitten noch einmal um Überdenken und Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor; das bleibt auch so.

Und wir kommen zu den Abstimmungen. Wir beginnen mit dem AfD-Antrag aus Drucksache 22/14729.

Wer möchte diesem zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Und wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt worden.

Wer dann dem Antrag der LINKEN aus Drucksache 22/14599, Neufassung, folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Und wer nicht? – Und wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich rufe auf Punkt 70, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hamburger*innen schützen – Klimaschutzgesetz auf Verfassungsmäßigkeit prüfen.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hamburger*innen schützen – Klimaschutzgesetz auf Verfassungsmäßigkeit prüfen! – Drs 22/14600 –]

Auch hier handelt es sich um eine Kurzdebatte, die Herr Jersch eröffnen darf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist kein Selbstzweck. 1,5 Grad bedeuten auch für Hamburg – wenn sie nicht erreicht werden – Sturmfluten, Starkund Hochwasserereignisse, vermehrte Trockenperioden mit ihren Auswirkungen auf Flora und Fauna, steigende Meeresspiegel mit Auswirkungen auf die Hafenwirtschaft und sich ändernde Vegetationsprozesse mit einem erhöhten Trinkwasserverbrauch für die Bewässerung der Ländereien.

Um einmal mit einem Zitat des Umweltsenators Jens Kerstan vom März 2021 weiterzumachen: Als der Schriftzug "Wir alle für 1,5 Grad" auf der Mönckebergstraße angebracht wurde, da sagte er der Presse nach:

"1,5 Grad – das ist die harte Zahl und die Richtschnur für den Klimaschutz. Es muss das Ziel bleiben, die Erderwärmung auf diesen Wert zu begrenzen."

(Heike Sudmann)

Heute ist nicht mal mehr Hamburg bei diesem Ziel wirklich dabei. Und trotzdem hat der Senat ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das die 1,5 Grad nicht mehr als Ziel beinhaltet.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil klargemacht: Artikel 20a Grundgesetz verpflichtet den Staat dazu, weitergehende Regelungen zum Klimaschutz zu treffen, um die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen sicherzustellen. Trotzdem hat der Senat es vergeigt. Er hat das Pariser Klimaziel mit 1,75 Grad als eigenes Ziel abgeschrieben und letztendlich damit den Kurs von Olaf Scholz weiter fortgeführt, der nie weniger als 2 Grad haben wollte. Deshalb fordern wir mit diesem Antrag die Überprüfung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Denn damit Hamburgerinnen und Hamburger nicht nur zwischen Gummistiefeln, Schlauchbooten und Lichtschutzfaktor 100 wählen können, sollten wir jetzt Klarheit schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns handeln. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Mohrenberg jetzt das Wort.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! So sehr ich Ihren Ausführungen auch folgen kann, welche dramatischen Folgen der Klimawandel haben könnte, ist hier zu beantragen, dass der Hamburger Senat nicht das Klimaschutzgesetz, über das wir monatelang debattiert haben, umsetzt, sondern gegen sein eigenes Gesetz im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle nach Artikel 93 Grundgesetz vorgehen soll, politisch und juristisch völlig unsinnig. Das sollten wir auf gar keinen Fall tun. Ich möchte gern ein paar Sätze dazu sagen, warum es wirklich Steuer- und Zeitverschwendung wäre, das zu tun.

Erst einmal haben wir uns hier mit über 30 Experten monatelang überlegt, wie wir das beste, filigranste und funktionalste Klimaschutzgesetz hinkriegen können, was diese Stadt jemals hatte. Wir haben Ziele für 2028, 2030, und es gibt Dinge, die 2040 sein sollen. Am Ende soll 2045 alles fertig sein. Das haben wir alles monatelang gemacht. Und jetzt ist die Phase, wo wir endlich alle meinen – auch die Opposition, die Regierungsbank –, das sollte gern noch schneller gehen. In dieser Umsetzungsphase jetzt zu sagen, dass wir das Ganze aufhalten sollen, um es noch mal dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen … Ich glaube, sowohl der Senat als auch das Bundesverfassungsgericht sind ehrlicherweise gerade mit anderen Sachen beschäftigt, als sich selbst zu verklagen. Das ergibt doch juristisch einfach hinten und vorn keinen Sinn.

Sie haben ein paar Zitate nennen wollen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 18. Januar 2022. Ich lese Ihnen gern einmal das vor, was auch die Bundesländer betrifft. Sie haben gesagt, es gäbe einen Anlass, dass das Ganze verfassungswidrig sein könnte. Das ist auch notwendig, denn sonst hätte man gar keine Antragsbefugnis vorm Bundesverfassungsgericht für so ein Antragsverfahren. Ich lese Ihnen aber auch gern ein Zitat vor, nämlich die Randnummer 16 des Urteils. Das können Sie gern einmal nachschlagen, es ist ganz informativ zu lesen. Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht:

"Das Grundgesetz verpflichtet zwar insbesondere durch Artikel 20a Grundgesetz auch die Länder zum Klimaschutz. Auch wären die Klimaschutzziele des Bundes ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Bundesländern gar nicht zu erreichen. Maßgaben dafür, in welchen Ländern wann welche Emissionsreduktionen zu realisieren sind, enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Im Bundesstaat sind unterschiedliche Regelungen zur Koordination der verfassungsrechtlich erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen denkbar."

(Glocke)

Auch nach dem Bundesverfassungsgericht ist also eine solche Vorgabe, wie Sie sie genannt haben, gar nicht existent. Eine Klage wäre völlig aussichtslos, würde Steuergeld und Lebenszeit verschwenden. Wir lehnen das deswegen ab. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Frau Domm erhält das Wort für die GRÜNE Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz: Mich beschleicht das Gefühl, es geht gar nicht unbedingt um die Vereinbarkeit mit der Verfassung an dieser Stelle, sondern es geht darum, politisch ein anderes Klimaschutzgesetz zu wollen. Das ist eine legitime Meinung, die Sie vertreten können, aber dann wäre vielleicht die ehrliche Herangehensweise, einfach einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen und darin die Dinge zu verankern, die Sie ändern wollen, statt alibimäßig das Verfassungsgericht hier in Haftung zu nehmen und zum Arbeiten zu bringen, um dann daraus nachträglich Ihre eigentlichen politischen Ideen unterzubringen. Von daher freue ich mich über konkrete Vorschläge, was Sie eigentlich wollen, und lehne diesen Antrag natürlich ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

(Stephan Jersch)

Herr Gamm erhält das Wort für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich bin von diesem Antrag etwas irritiert, weil er doch eigentlich zum Ziel hat, den Senat aufzufordern, gegen sich selbst zu klagen. Um es jetzt mal nicht juristisch auszudrücken: Das wäre quasi so, als wenn Sie den Frosch bitten, seinen eigenen Teich leer zu pumpen.

Das Kernproblem ist doch, dass DIE LINKE sich in einem Dilemma befindet. Sie fordern auf der einen Seite die radikalsten nur denkbaren Klimaschutzmaßnahmen. Deshalb haben Sie natürlich in Ihrem Antrag auch nur die Experten, die an der Anhörung damals teilgenommen haben, zitiert, die – so würde ich einmal sagen – da eine sehr prägnante Meinung haben. Auf der anderen Seite fordern Sie aber, es müsse auch bezahlbar sein. In diesem Spannungsfeld bewegen Sie sich, und dazu tragen Sie am Ende nichts bei. Dieser Antrag bringt uns an der Stelle überhaupt nicht weiter, insofern kann ich hier nur erklären, dass die CDU-Fraktion ihn ablehnen wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)