Protokoll der Sitzung vom 13.03.2024

(Beifall bei der CDU)

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Walczak das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Zentrum des LINKEN-Antrags steht das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu möchte ich einfach festhalten, dass es nichts Richtiges im Falschen gibt. Das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus unserer Sicht ein Unglück und auch falsch. Ich habe es schon an anderer Stelle hier im Parlament getan, werde es aber gern noch einmal erläutern, warum wir dieses Urteil für falsch halten.

Erstens handelt es sich um eine Abkehr von der bewährten und überlieferten Grundrechtsdogmatik, wie sie seit 1949 in der Bundesrepublik Deutschland bestand. Das Bundesverfassungsgericht hat einfach so, ohne dass es vom Text der Verfassung gedeckt wäre, erfunden, dass man plötzlich die Grundrechte der bereits lebenden Menschen gegen die Grundrechte künftiger Generationen abwägen kann, die noch gar nicht existieren. Das ist in dieser Rechtsordnung, die wir haben, einmalig und letzten Endes lediglich eine richterliche Erfindung.

(Zuruf)

Der zweite Grund, warum das Bundesverfassungsgericht hier ein Fehlurteil getroffen hat, ist, dass es den faktischen Effekt hat, dass sämtliche Grundrechte unter den Vorbehalt des Klimaschutzes gestellt werden.

(Zuruf)

Ob sich das mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dem Sinne nach vereinbaren lässt, lasse ich hier einmal als Frage offen.

Schließlich stellt es auch eine weitere Verletzung der Dogmatik dar, nämlich der Tatsache, dass man normalerweise davon ausgeht, dass Staatszielbestimmungen nicht einklagbar sind. Trotzdem ist das Bundesverfassungsgericht von diesem ehernen Grundsatz hier abgerückt. Und wie ist die Interpretation? Die Interpretation dieses Verhaltens ist ganz klar: Hier versucht man, Klimaschutzpolitik über die Richterbank zu erzwingen. Das halten wir für undemokratisch. Sämtliche Entscheidungen in der Klimaschutzpolitik sollten der ersten Gewalt, der Legislative, anheimgestellt werden und nicht den Richtern in Karlsruhe. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von Michael Gwosdz GRÜNE)

Herr Jersch für die Linksfraktion bitte.

(Zuruf)

– Ja, Tempo ist das, was im Klimaschutz hier ein bisschen fehlt. Aber okay.

(Beifall bei der LINKEN und bei Lena Zagst GRÜNE)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen doch konstatieren, dass dieser Klimaplan und dieses Klimaschutzgesetz – das erkenne ich ja an – zwar die besten sind, die Hamburg jemals hatte, aber es trotzdem nicht ausreichend ist. 1,5 Grad sind 1,5 Grad und nicht 1,75 Grad mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit. Deswegen steht es uns frei, den Senat dazu aufzufordern, eine entsprechende Überprüfung über die grundgesetzgemäße Ausführung dieses Klimaschutzgesetzes zu veranlassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon gesagt: Die Pariser Klimaziele sind kein Selbstzweck. Die 1,5 Grad, auf die man dann hinsteuern soll, sind auch nicht ohne Zweck gewählt worden. Hier geht es um Kipppunkte. Hier geht es um die Zukunft dieser Welt. Hier geht es um die Zukunft von Flora, Fauna und letztendlich den Menschen. Und in diesem Zusammenhang, muss ich sagen, habe ich doch beim Kollegen Mohrenberg den einen oder anderen Zweifel herausgehört, wie eine solche Klage denn wirklich ausgehen würde. Diesen Zweifel würde ich dann auch noch einmal unterstützen.

Liebe Kollegin Domm, es gibt eine politische Idee, die wir umsetzen wollen. Die heißt 1,5 Grad, Pariser Klimaziele. Nichts anderes wollen wir. Und es ist tatsächlich Fakt, dass in dieser Koalition vielleicht in zwei unterschiedliche Richtungen ge

zogen wird oder vielleicht nicht mit der gleichen Geschwindigkeit. Aber wenn das die 1,5 Grad verhindert, muss man entsprechend überprüfen, ob es dann noch wirklich gerecht ist.

(Rosa Domm GRÜNE: Aber das macht doch nicht das Bundesverfassungsgericht!)

Deswegen bleiben wir dabei: Lassen Sie uns auffordern, das hier zu überprüfen. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Mohrenberg erhält das Wort für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Jersch, es ist Ihnen als Bürger unbenommen, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen, aber ziehen Sie doch da den Hamburger Steuerzahler nicht mit rein. Wenn man vorher sieht, dass das Ganze scheitern wird, ist dies das unsinnigste Unterfangen seit Langem.

Ich mache es vielleicht einmal konkret. Wenn wir uns bei der abstrakten Normenkontrolle – Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 Grundgesetz in Verbindung mit Paragraf 13 Nummer 6 und Paragraf 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz – mal die Zulässigkeitsvoraussetzungen angucken: Wann darf man das Ganze denn überhaupt einreichen? Noch nicht inhaltlich materiell – also ob hier wirklich ein Verstoß vorliegt –, sondern nur, ob das Ganze zulässig wäre. Wenn wir es einmal durchdeklinieren, dann haben wir die Zuständigkeitsprüfung: Ja, es geht um Verfassungsrechte, wird schon zuständig sein. Antragsberechtigung: Landesregierung. Ebenfalls erfüllt. Antragsgegenstand: Landesrecht. Auch okay. Dann haben wir die Antragsbefugnis: Also der Gegenstand muss vom Antragsteller – von der Landesregierung – für nichtig gehalten werden, oder es muss erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geben. Und das objektive Klarstellungsinteresse: Das ist vergleichbar dem objektiven Rechtsschutzinteresse, das heißt, man braucht dieses Urteil, um das zu lösen. Und diese beiden Punkte schlagen nicht ein. Das Ganze wird abgewiesen, bevor das überhaupt geprüft wird.

Das Störgefühl muss doch ins Auge springen. Wie soll denn jemand, der ein Gesetz beschließt und umsetzen soll, selbst das Störgefühl haben, das Ganze sei verfassungswidrig? Wenn er es für verfassungswidrig gehalten hätte, hätte er es nie vorlegen dürfen. Das heißt, am Ende des Tages müsste man implizieren: Das eigentlich vorgelegte Gesetz ist nichtig. Und ich habe Ihnen gerade schon die Randnummer 16 des Gerichtsurteils vorgelesen, das explizit sagt, dass es keine Vorgaben für die Länder gibt. Deswegen kann er es nicht... Aber egal, was wir davon halten: Er kann es objek

tiv nicht für nichtig halten, wenn er sich an den Rechtsstaat halten möchte.

Und das Zweite ist das objektive Klarstellungsinteresse. Um das mal kurz unjuristisch zu machen: Gibt es ein kostengünstigeres, effizienteres, schnelleres und einfacheres System, das zu machen? Ja, mit einem anderen Gesetz. Und das wird das Bundesverfassungsgericht nämlich auch sagen, das zurückgeben, und am Ende des Tages haben Sie unnötige Ausgaben für Rechtsmittelverfahren des Staates verursacht. Klagen Sie selbst, wenn Sie glauben, dass Sie damit durchkommen, aber ziehen Sie nicht den Landeshaushalt mit rein.

(Glocke)

Das wird ohne Urteilsspruch abgelehnt werden, und das wäre peinlich für alle Beteiligten. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Stephan Gamm CDU)

Herr Jersch erhält das Wort für die Linksfraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist fast alles gesagt, aber … Den Rest kennen Sie, die Klimadebatte ist eine alte. Insofern war das jetzt tatsächlich ein neuer Akzent, von dem wir ausgehen, dass er erfolgreich sein könnte. Nichtsdestotrotz möchte ich dem Kollegen Mohrenberg jetzt noch einmal hinsichtlich der Verbindlichkeit der Zielsetzungen von Ländern gern das Zitat aus dem Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entgegenhalten:

"Die Koalitionspartner sehen sich den Zielen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, und sie orientieren ihre Politik am dort vereinbarten 1,5-Grad-Ziel."

Ja, verdammt noch mal, das tun Sie nicht. Das tun Sie einfach nicht. Sie sind da nicht angekommen, und da müssen Sie kräftig nachlegen. Deswegen haben wir Zweifel, ob das so verfassungsgemäß ist angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Aber ich sehe, Sie haben nicht den Mut, das zu überprüfen. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Jersch, das werden wir jetzt erst herausfinden, wir stimmen nämlich ab über den Antrag der LINKEN aus Drucksache 22/14600.

Wer hat den Mut und stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Dann haben Sie Recht behalten, der Antrag wurde abgelehnt.

(Stephan Jersch)

Und ich rufe auf Punkt 73, Antrag der AfD-Fraktion: Der Trend heißt Tradition – von der Geschichte lernen, mehr Ästhetik in der Architektur – mehr Mut zu neuem traditionellem Urbanismus.

[Antrag der AfD-Fraktion: Der Trend heißt Tradition – von der Geschichte lernen, mehr Ästhetik in der Architektur – mehr Mut zu neuem traditionellem Urbanismus – Drs 22/14619 –]

Die AfD möchte ihren Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.

Auch hier handelt es sich um eine Kurzdebatte, die Herr Dr. Wolf für die AfD-Fraktion eröffnet.

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Die hochverdichtete gesichtslose Großstadt ist ein Auslaufmodell. Menschenmassen, mehr Häuser mit austauschbaren Fassaden, mehr Verkehr auf gleichem Raum, Verkehrslärm, zugige Häuserschluchten.

(Vizepräsident Deniz Celik übernimmt den Vorsitz.)

Das Problem dieser schönen neuen urbanen Welt, der immer noch viele anhängen, ist: Die meisten Deutschen wollen so nicht wohnen, wollen so nicht leben. Viele bevorzugen Altbauten, traditionelle Bauten, angestammte Kultur. Junge Familien entscheiden sich immer mehr für eine Immobilie im Umland, da Hamburg nichts Bezahlbares für sie zu bieten hat. Über 13 000 Bürger waren es 2021, Tendenz weiter steigend. Warum? Es fehlt Wohnraum, aus mehreren Gründen. Das eine ist der rosa Elefant, von dem Sie immer nichts hören wollen und auf den ich jetzt hier nicht eingehe. Das andere ist die Explosion der Kosten, die zum großen Teil politisch hausgemacht sind.

Was empfiehlt Bundeskanzler Scholz? Serielles Bauen, bald, Plattenbau früher mal genannt. Seiner Meinung nach müssen neue Stadtteile nach dem Vorbild der 1970er-Jahre geschaffen werden. Da denkt man an Mümmelmannsberg, KirchdorfSüd, Osdorfer Born, Steilshoop, Berlin-Marzahn und anderes. Das soll fröhlich Urständ feiern unter dem Segel des sogenannten seriellen Bauens. Es ist längst keine Science-Fiction mehr: Architektur von der Stange, Bauteile aus dem Drucker, Häuser vom Fließband, was zweifelsohne zahlreiche Vorteile bringt. Aber nur weil man etwas tun kann, heißt das noch lange nicht, dass man es maßlos tun sollte. Es droht das Ende des letzten Rests Baukultur, der uns noch geblieben ist.

Wir haben eine andere Vision, meine Damen und Herren. Städte sind unser Lebensraum hier. Die bebaute Umgebung ist nicht toter Stein, sondern prägt jeden einzelnen von uns. Hierzu gleich noch etwas detaillierter in der zweiten Runde. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort erhält Frau Sudmann für die Fraktion DIE LINKE.

Ein typischer AfDAntrag: Wir schmeißen mal alles in einen Topf. Wir reden vom klassischen Stil, von Gründerzeit mit prunkvollen Fassaden und großen Zimmern, von traditionellem Urbanismus, regionaltypischen Bauten. Und dann kommen wir zum Höhepunkt und sagen: Wir wollen wieder Schlösser rekonstruieren. Wir wollen also die Architektur, die Kennzeichen der Herrschaft von Kirche und Adel war, wiederherstellen. Das ist ein Fortschritt à la AfD. Ich glaube, darauf hat niemand gewartet.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD, den GRÜ- NEN und bei Dr. Götz Wiese CDU)