Auch dort ist noch mal deutlich geworden, wie selten wir Frauen bisher die Aufmerksamkeit bekommen haben, die wir tatsächlich verdienen würden. Das muss sich noch ändern. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende dieser Aktuellen Stunde angelangt, und uns verbleibt keine weitere Redezeit mehr.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds und dessen Vertreterin oder Vertreter für die Kommission für Stadtentwicklung – Drs 22/253 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines ordentlichen Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder für die Härtefallkommission – Drs 22/964 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds für das Datenschutzgremium nach § 14 Datenschutzordnung der Hamburgischen Bürgerschaft – Drs 22/965 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines ehrenamtlichen Mitglieds und eines vertretenden Mitglieds für die Kreditkommission – Drs 22/966 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds für den Beirat für politische Bildung – Drs 22/967 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters der Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl
der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht – Drs 22/14631 –]
Das sind also die Stimmzettel zwischen Rosé und Creme, die Sie vor sich auf dem Tisch finden. Sie kennen das Verfahren: Alle Zettel enthalten Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Bitte machen Sie jeweils nur ein Kreuz; alles andere macht den Stimmzettel ungültig. Nehmen Sie Ihre Wahlentscheidung vor, die Stimmzettel werden eingesammelt, und verbleiben Sie danach bitte gern hier im Saal, weil wir dann zum nächsten Wahlgang kommen.
Meine Damen und Herren, gibt es noch unabgegebene Stimmzettel hier im Saal? – Das ist der Fall. Dann warten wir das noch ab.
So, dann sind alle Stimmzettel abgegeben worden, und ich schließe die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden ermittelt und vereinbarungsgemäß zu Protokoll gegeben.1
Wir kommen, wenn Sie gestatten, zu Punkt 7 unserer heutigen Tagesordnung. Das ist ein Vorschlag des Senats für die Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofs durch uns.
[Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofes durch die Bürgerschaft – Drs 22/14580 –]
Für diese Wahl haben wir Wahlkabinen vorgesehen. Wir verfahren jetzt so, dass unsere Schriftführerinnen Frau Domm und Frau Yilmaz abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie kennen das Verfahren: Sie gehen dann bitte zur Kanzleibank, nehmen Ihren Stimmzettel entgegen und anschließend in einer der beiden Wahlkabinen Ihre Wahlentscheidung vor und nutzen dann gern die vorgesehene Urne, um Ihren Stimmzettel abzugeben. Auch hier gilt, dass der Stimmzettel bitte nur mit einem Kreuz zu versehen ist, und zwar an den vorgesehenen Stellen; alles andere macht auch diesen Stimmzettel gegebenenfalls ungültig. Ich darf unsere Schriftführerinnen bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Yilmaz startet.
Fühlt sich ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen? – Das ist nicht der Fall. Alle haben ihre Stimme abgegeben, soweit sie mochten. Dann schließe ich jetzt die Wahlhandlung, und wir zählen das Ergebnis aus.
Die Sitzung ist wieder eröffnet, und ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Es sind 104 Stimmzettel abgegeben worden, die alle gültig waren. Nach Artikel 71 Absatz 4 unserer Verfassung ist für die Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofs eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 82 Ja-Stimmen. Herr Philipp Häfner erhielt 100 Ja-Stimmen, zwei NeinStimmen und zwei Enthaltungen und ist somit zum Vizepräsidenten des Rechnungshofs gewählt worden.
Herr Häfner, ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses Glückwünsche aussprechen und Ihnen eine allzeit glückliche Hand bei Ihrer Amtsführung wünschen. Alles Gute – auch für uns.
Damit kommen wir zu unseren Debatten. Wir starten mit Punkt 56 unserer Tagesordnung, der Drucksache 22/14500. Das ist der Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses: Klärung der Frage, warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf CumEx-Geschäfte verjähren zu lassen, und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Banken und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam.
[Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses: "Klärung der Frage, warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen, und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam (PUA 'Cum-Ex-Steuergeldaffäre')" – Drs 22/14500 –]
Ich weise darauf hin, dass die Fraktionen zu diesem Debattenpunkt einvernehmlich vereinbart haben, dass die Redezeit in der ersten Beratungsrunde jeweils maximal siebeneinhalb Minuten pro Rednerin oder Redner beträgt, in den weiteren Runden dann die üblichen fünf Minuten. Die frak
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende Oktober 2020 – also vor über drei Jahren – hat eine Koalition aus CDU und der Partei DIE LINKE einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg zum Thema Cum-Ex eingesetzt; fast genau ein Jahr vor der Bundestagswahl. Das politische Ziel: Olaf Scholz – der damalige SPD-Kanzlerkandidat, mit schlechten Erfolgschancen – sollte auf gar keinen Fall Bundeskanzler werden. Wenn möglich, sollte der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher politisch gleich noch mit beschädigt werden.
Der Text des Einsetzungsantrags war schon kein Untersuchungsauftrag, sondern eher eine Art Urteilsspruch, mit Fragen allein nach dem Wie und Warum zu Behauptungen, für die es überhaupt keine Belege gab: Hamburg habe als einziges Bundesland Cum-Ex-Steuerrückforderungen nicht eingetrieben; Hamburg habe auf Geld verzichtet. Vor allem aber ging es immer darum, dass Olaf Scholz und Peter Tschentscher politischen Einfluss auf das Steuerverfahren Warburg ausgeübt hätten.
Mittlerweile haben mehrere deutsche Staatsanwaltschaften die Frage nach dem "Ob überhaupt" beantwortet: Es hat keinen Anfangsverdacht für eine politische Einflussnahme gegeben. So ist es entschieden worden.
Gerichtlich ist geklärt: Die Steuerrückforderungen sind nicht verjährt, und sie sind dementsprechend auch zurückgezahlt worden.
Von den bösartigen Vorwürfen der PUA-Koalition ist nichts übrig geblieben. Das ist gut für Hamburg, gut für das Ansehen der Politik und gut für die Staatskasse.
Im Einzelnen: Keine Verjährung der Steuerrückforderung, kein finanzieller Schaden für Hamburg, kein plötzlicher Sinneswandel in der Steuerverwaltung, keine politische Einflussnahme, keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen irgendjemand politisch Verantwortlichen. Zu guter Letzt – erlauben Sie mir, das persönlich noch anzumerken –: Es hat
auch kein Verschwinden von E-Mails oder Laptops im Arbeitsstab gegeben, auch das war von vorne bis hinten alles gelogen. Das sind die Fakten.