Protokoll der Sitzung vom 31.01.2001

ja, da sind Sie –, ob die Landung von Bergenten durch die Entfernung von Schwimmstegen erleichtert würde, und die Landesregierung sich daraufhin nicht vorstellen konnte, dass die Schwimmstege von der Bergente als Landefläche genutzt würden, wie ja mit der Drucksache 3/1485 vom September 2000 nachvollzogen werden kann, ich denke, dann, meine Damen und Herren, dient das Anfragerecht wohl kaum zur ordnungsgemäßen Wahrnahme verfassungsrechtlicher Aufgaben der Abgeordneten, sondern letztlich der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Landesregierung.

(Der Abgeordnete Dr. Ulrich Born meldet sich für eine Anfrage.)

Und damit hört der Spaß dann eben auf und wir wären wieder bei Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, den wir wie die beiden anderen Drucksachen 3/1854 und 3/1855 ablehnen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie …

Herr Dr. Born hat eine Nachfrage, aber ich glaube, ich kann auf die Nachfrage verzichten.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Das glaube ich Ihnen gern.)

Ich möchte nicht antworten. Ich denke, wir sollten alle noch mal in die Landesverfassung und den Kommentar schauen. Dort können Sie auch die Antwort auf Ihre Fragen finden.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Danke schön, Frau Schulz.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Zuerst zum Tagesordnungspunkt 9 a) – Fortschreibung des Landesaltenplanes.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1854 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1854 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1851 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1851 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen, das heißt, der Verlängerung des Vorlagetermins entsprechend Drucksache 3/1713 wird zugestimmt und die Unterrichtung ist im Übrigen verfahrensmäßig erledigt.

Zum Tagesordnungspunkt 9 b) – Bericht zur Sucht- und Drogenprävention sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1855 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1855 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1852. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1852 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen, das heißt, der Verlängerung des Vorlagetermins entsprechend Drucksache 3/1715 wird zugestimmt und die Unterrichtung ist im Übrigen verfahrensmäßig erledigt.

Zum Tagesordnungspunkt 9 c) – Gestaltung Strafvollzug.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1856 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1856 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1853 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1853 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen, das heißt, der Verlängerung des Vorlagetermins entsprechend Drucksache 3/1804 wird zugestimmt und die Unterrichtung ist im Übrigen verfahrensmäßig erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages zum Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über den Betrieb des Archivs der Kunstsammlungen von Parteien und Massenorganisationen und Staatsorganen der DDR durch das Land Brandenburg, Drucksache 3/1744.

Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages zum Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über den Betrieb des Archivs der Kunstsammlungen von Parteien und Massenorganisationen und Staatsorganen der DDR durch das Land Brandenburg (Verwaltungsabkommen Kunstarchiv) – Drucksache 3/1744 –

Das Wort zur Begründung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Kauffold. Bitte, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Schloss Beeskow in Brandenburg befindet sich das Archiv der Kunstsammlungen der Parteien, Massenorganisationen und Staatsorgane der DDR, das von den Ländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gespeist wird. Das Archiv ist kulturell, ist zeitgeschichtlich, ist kulturgeschichtlich außerordentlich wertvoll. Insgesamt befinden sich dort 16.059 Kunstwerke. Davon gehören Mecklenburg-Vorpommern 1.562. Bisher bestand ein Verwaltungsabkommen, das von dem Beherbergungskreis, dem Landkreis Oder-Spree, gekündigt wurde. Es wurde ein neuer Träger gesucht. Der neue Träger ist das Dokumentationszentrum Alltagskultur der DDR e. V. in Eisenhüttenstadt.

Notwendig wurde ein neues Verwaltungsabkommen, das jetzt vorliegt und das gegenüber dem alten Vorteile aufweist. Es entstehen Mecklenburg-Vorpommern keine Verwaltungs- und Betriebskosten. Wir tragen lediglich dafür Sorge, wenn Restaurierungen, neue Rahmungen, Sockelbefestigungen oder andere Ausgaben für den eigenen Kunstbestand anfallen. Das ist Punkt 1. Punkt 2: Mecklenburg-Vorpommern erhält entgegen dem früheren Abkommen ein gleichberechtigtes Mitspracherecht in einem Kuratorium. Der nächste Punkt: Das Verwaltungsabkommen sichert den sachgerechten Umgang, die wissenschaftliche Forschung am Bestand und eine zweckdienliche Öffentlichkeitsarbeit durch den neuen Betreiber. Und schließlich ist der Zugang zu den Kunstwerken durch die beteiligten Länder gegeben. Das sind also Vorteile gegenüber dem alten Abkommen.

Die Landesregierung ist sehr interessiert an der Aufrechterhaltung dieses Bestandes in Beeskow. Es liegt also auf der Drucksache 3/1744 der Antrag vor, diesem Verwaltungsabkommen, das in der Anlage der Drucksache beigefügt ist, zuzustimmen. Ich bitte Sie freundlich um Ihre Zustimmung. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schnoor von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bei dem vorliegenden Antrag der Landesregierung eigentlich nur über eine Formalie abzustimmen. Da Brandenburg und Berlin als die anderen Vertragspartner dem Verwaltungsabkommen bereits zugestimmt haben, ist also die Zustimmung des hiesigen Landtags eine reine Formsache. Aber einige Worte sollten dennoch gesagt werden, damit dieser Verwaltungsakt eine Würdigung erfährt, denn es geht um das kulturelle Erbe des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus 40 Jahren DDR-Zeit.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Um einen Teil nur, Frau Kollegin.)

Auch wenn ich einige Schwierigkeiten mit dem Begriff „kulturelles Erbe“ in Bezug auf einen Teil der in Beeskow archivierten Kunstgegenstände habe, so gehören sie

doch zur Geschichte unseres Landes und zeigen auch, wie Kunst und Kultur im Sinne der damaligen Staatsmacht instrumentalisiert wurden. Dies ist ein Aspekt, der vor allem im Kunst- und Geschichtsunterricht der Schulen viel stärker behandelt werden müsste. Anhand dieser greifbaren Hinterlassenschaft wird deutlich gemacht, wie stark die kommunistische Ideologie alle Lebensbereiche durchdrungen hat und Mittel zum Zweck war. Deutlich wird, wie wichtig freiheitliche Kunst und Kultur für ein demokratisches Gemeinwesen sind.

Mit der Unterbringung dieser Kunstgegenstände in Beeskow haben die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einen Weg gefunden, dieses Kunstgut gesammelt unterzubringen. Oftmals ist der regionale Bezug nicht erkennbar und die Sammlungen entfalten in ihrer komplexen und ganzheitlichen Darstellung ihre manchmal auch bedrückende Wirksamkeit.

Schon 1996 haben wir darauf hingewiesen, dass die in Brandenburg gesammelten Kunstgegenstände nicht verbracht wurden, sondern dass die zentrale Erfassung von Kunstwerken aus der ehemaligen DDR im eben genannten Sinne sinnvoll war und die betroffenen Kunstwerke weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Meine Damen und Herren, die ersten Jahre des Archivs waren nicht frei von Problemen. Lange Zeit mussten die Vertragspartner um eine klimagerechte Unterbringung der Kunstgegenstände bangen. Das Problem ist aber in der Zwischenzeit gelöst worden. Aber auch die Zuordnung des Archivs, die Trägerschaft, simpel gesagt, die Verantwortlichkeit für die Kunstsammlungen waren lange Zeit nicht eindeutig geregelt. Mit dem Verwaltungsabkommen können diese Probleme auf längere Sicht gelöst werden. Und die Bildung eines Kuratoriums ist dabei äußerst hilfreich, um Meinungsverschiedenheiten nicht in einem Eklat enden zu lassen, was aber letztlich dazu führt, dass in regelmäßigen Abständen ein neuer Betreiber gefunden werden muss. Irgendwann erschöpft sich nämlich die Auswahl an potentiellen Betreibern. Und der Antrag der Landesregierung zeigt deutlich, welche Folgen eine Rücknahme der Kunstgegenstände für das Land MecklenburgVorpommern hätte. Ob diese künstlerischen Urkunden einer Epoche dann noch der Öffentlichkeit zugänglich wären, das wage ich zu bezweifeln. Aus diesem Grunde werden wir dem Verwaltungsabkommen zustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke, Frau Schnoor.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Bartels von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Thema DDR-Kunst und Beeskow fällt mir zuerst das vehemente Engagement von Frau Heide-Marlis Lautenschläger in acht Jahren Abgeordnetentätigkeit hier im Landtag ein.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Henning Klostermann, SPD: Sie hat alles gesagt.)

Und ich will an einen wesentlichen Denkansatz erinnern, der sie gerade in der Diskussion um Beeskow und das Depot gelenkt hat. Dieser Denkansatz lautet: Es ist mit diesen Kunstwerken – keine ehemaligen Kunstwerke, sondern Kunstwerke – eine kritische Auseinandersetzung

notwendig, die sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte dieser einzelnen Kunstwerke und der damit zusammenhängenden Geschichte betrachtet. Und einseitige Verdammungen und pauschale Urteile über die kommunistische Ideologie und Kunstwerke, wie ich sie eben hier gehört habe, waren Frau Lautenschläger immer ein Gräuel, übrigens auch einseitige Lobhudeleien auf diese Dinge.

Die PDS hat sich in der vergangenen Legislaturperiode vehement gegen die Einlagerung der Kunstwerke in Beeskow ausgesprochen, vor allen Dingen unter einem Gesichtspunkt – gesteuert von dem Denkansatz, den ich eben mit Bezug auf Heide-Marlis Lautenschläger genannt habe –, nämlich der Befürchtung, Mecklenburg-Vorpommern will sich der Kunstwerke mit der Verlagerung nach Beeskow entledigen, will sich nicht damit auseinander setzen, will auch keine kritische Würdigung vornehmen. Aber schon damals war natürlich eins sichtbar, auch das haben wir in den Diskussionen deutlich gemacht: Der Bestand in Beeskow, der Mecklenburg-Vorpommern gehört, ist natürlich mit 1.600 Einzelkunstwerken relativ klein. Das ist keine ausreichende Substanz für eine eigenständige Bearbeitung, Deponierung und museale Behandlung in Mecklenburg-Vorpommern. Leider haben wir es damals versäumt, mal darüber nachzudenken, ob wir nicht das Ganze zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern holen. Aber das ist Schnee von gestern.

Ein zweites Problem oder ein zweiter durchaus hoffnungsvoller Aspekt, der damals eine Rolle spielte, war die Person dessen, der dieses Depot aufgebaut und betreut hat, nämlich des letzten Kulturministers der DDR, Herbert Schirmer, wohlgemerkt, in der Regierung de Maizière, damit es keine Verwechslung, keine Probleme gibt. Herbert Schirmer bot aus unserer Sicht durchaus eine gewisse Garantie für einen angemessenen Umgang mit dem Erbe. Dafür sprachen sowohl seine eigene Biographie als auch sein Engagement. Und er hat das auch durch wissenschaftliche Kolloquien sowie durch die Ausstellungen „Querformate I“ und „Querformate II“ zumindest teilweise eingelöst.

Nach dem Rauswurf von Schirmer – und ich will nur darauf hinweisen, dass die von Herbert Schirmer inzwischen gewonnenen Prozesse darauf hinweisen, dass es hier inhaltliche Aspekte im Hintergrund gegeben haben könnte – passierte genau das, was wir immer befürchtet haben. Die dann in Beeskow veranstaltete Ausstellung „Rahmenwechsel“ wurde von der FAZ, die ja vielleicht nicht so sehr der PDS-Hörigkeit verdächtig ist, mit der berüchtigten Ausstellung „Entartete Kunst“ verglichen. Und der Gestalter Jochen Spielmann, der in der altbundesdeutschen Kulturszene durchaus als ein kundiger Gesprächspartner in Sachen Denkmals- und Erinnerungskultur gilt, jedoch ahnungslos ist gegenüber dem, was die Kunstentwicklung in der DDR betrifft – und diese Ahnungslosigkeit hat er selber dann auch in der Diskussion um diese unsägliche Ausstellung deutlich gemacht –, bekannte, dass er mit den Ausstellungsbildern keine persönliche Erinnerung verbinde, dass er auch beim Kunstgeschichtsstudium nichts mit der DDR-Kunst zu tun gehabt habe, dass er mit den großen Emotionen, die damit bezüglich der Identifikation verbunden sind in Ostdeutschland, nicht zurecht komme und dass er nicht gewusst hatte, welche Bedeutung diese Bilder für Identifikation und Abgrenzung Einzelner und ganzer Gruppen gehabt haben und bis heute haben. Ich erinnere nur an die

sehr seltsamen Vorgänge im Zusammenhang mit der in einer großen westdeutschen Stadt geplanten Ausstellung von Willi Sitte.

Trotz all dieser Geschichten, trotz all dieser Vorgänge stimmen wir heute diesem Vertragsentwurf zu. Dafür gibt es drei Gründe, die ich kurz nennen will:

Erstens ist es eine Chance, wenn sie denn genutzt wird, diesen Gesamtbestand, der in Beeskow nun einmal zusammengekommen ist, zusammenzuhalten und gemeinsam zu bearbeiten, gemeinsam auch für Ausstellungen, für Diskussionen, für kritische Auseinandersetzungen zu nutzen.