Wir mögen also nach dem Wunsch der CDU, so entnehmen wir es dem Antrag, beschließen, dass wir das Recht einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers bekräftigen, dass sie sich in allen Angelegenheiten an die Landesregierung und den Landtag wenden können und dass das vertraulich zu behandeln ist.
(Zurufe von einzelnen Abgeordneten der CDU: Die Praxis! – Wolfgang Riemann, CDU: Das ist ja wohl die Praxis.)
(Wolfgang Riemann, CDU: Die Praxis ist genau andersherum ausgeübt worden. – Harry Glawe, CDU: Sie kommen doch aus der Gegend da.)
Deshalb werden wir das gewiss nicht noch einmal beschließen oder bekräftigen müssen. Wenn Sie aber schon derart abheben, liebe Kollegen der CDU,
dann sollten Sie es wenigstens auch juristisch stimmend tun. Es steht nämlich wirklich die Frage: Wo ist denn hier der Verstoß der Staatskanzlei? Das zur Bekräftigung in Ziffer 2 Ihres Antrages.
Aber was will die CDU weiter? Nun, wir sollen, meine Damen und Herren, in Punkt 3 gleich noch einen Appell beschließen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den kommunalen Direktwahlen einen fairen und offenen Wahlkampf führen möchten. Nun, ich gestehe, dass ich mir zumindest vorzustellen vermag, was ein fairer Wahlkampf ist,
denn da gehört, glaube ich, nicht viel an Einsicht dazu. Meist ist es das Gegenteil von dem, was die CDU in Wahlzeiten so sagt und treibt,
(Harry Glawe, CDU: Soldaten sind Mörder. – Till Backhaus, SPD: Und schwarzen Koffern! – Wolfgang Riemann, CDU: Soldaten sind Mörder. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
bevor sie uns einen derartigen Appell abverlangt, die Einkehr oder Umkehr in den eigenen Reihen befördern. Dann würde ein Schuh daraus.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Dr. Gerhard Bartels, PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Fassen Sie sich erst mal selber an die Nase!)
Was nun allerdings „offener Wahlkampf“ bedeutet, kann ich mir dann doch nicht so richtig vorstellen,
oder es sei denn, man geht davon aus, Herr Rehberg, Herr Caffier und die Kollegen der CDU-Fraktion, Sie hätten bisher Ihren Wahlkampf zu Hause im Parteikämmerlein oder im Dunkeln geführt.
Ich frage also ganz einfach: Wollen Sie uns mit diesem Antrag ganz und gar für dumm verkaufen? Und wo ist denn hier der Verstoß der Staatskanzlei?
Wie es Ihnen nicht um einen fairen und offenen Wahlkampf geht, so geht es Ihnen auch nicht um die Ernsthaftigkeit des Eingaberechts, das gefährdet sei, wie Sie es in Punkt 1 Ihres Antrages vorgeben. Ihnen geht es um Haupt- und Staatsaktionen hier im Landtag, um Getöse, um Provinzpossen. Ich will das nicht weiter ausführen.
Sie tun mit Ziffer 1 nichts anderes als das, was im Volksmund umschrieben wird: „Man würde mit der Wurst nach dem Schinken werfen.“
Auf billige und ganz unredliche Art und Weise wollen Sie bereits wieder, wie heute Vormittag, wie gestern geschehen, dem Ministerpräsidenten und dieser Regierung ans Leder. Das ist doch des Pudels Kern!
Insoweit haben wir den Hintersinn Ihres Antrages schon begriffen. Allerdings frage ich mich nun ernstlich, was denn die CDU dermaßen auf die Palme gebracht hat, dass der Landtag, das heißt, dass das gesetzgebende Organ, die Stätte der politischen Willensbildung sowie die Kontrollinstanz des politischen und exekutiven Handelns der Regierung
in diesem konkreten Einzelfall bemüht werden muss. Nun, der Antrag besagt, die CDU hätte davon gehört beziehungsweise es ist ihr gesteckt worden, einem ganz bestimmten Wittenburger Bürger, der der CDU natürlich bestens bekannt ist und den sie vor Ort bereits als Wahlkandidaten geparkt hat,
sei auf nicht saubere und faire Weise ein Schreiben an den Ministerpräsidenten als Echo um die Ohren geschlagen worden und es sei ein Bumerangeffekt eingetreten. Na wenn das so stimmt, meine Damen und Herren, dann kann man natürlich sagen, das ist nicht in Ordnung.
Aber was mich dann doch wundert, ist, warum Sie sich so lauthals darüber aufregen und nicht in erster Linie der Betroffene sein Vetorecht wahrnimmt, sondern die CDU als die Partei der Gerechten hier auftritt.