Meine Damen und Herren, doch leider, was hier gerade die Frau Sozialministerin vorgetragen hat, sind ja meistens Bundesregelungen. Und Sie haben es ja wohl noch nicht vergessen, dass Sie eigentlich das Landeserziehungsgeld abgeschafft haben,
und zwar von etwa 6.000 Anspruchsberechtigten sind es heute vielleicht 400 und über diese reden wir, meine Damen und Herren.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das sehen Sie aber nicht richtig.)
Aber es ist immer die Kunst der Rede, wie man mit Dingen umgeht. Und Sie können das ja hervorragend. Sie streichen 32 Millionen und sagen, das ist eine tolle Sache.
(Heiterkeit bei Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Herr Glawe, das haben wir von Ihnen acht Jahre lang gelernt.)
Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz ist es ja so, dass, wenn ein Bundesgesetz auf den Weg gebracht wird, auch landesgesetzgeberische Dinge nachgearbeitet werden müssen, und denen wollen wir uns auch nicht verschließen.
Meine Damen und Herren, worum geht es letzten Endes? Es geht doch darum, wie man Bildungs- oder Ausbildungsverhältnisse definiert. Es geht letzten Endes nur darum, hier punktuell nachzulegen. Weiterhin ungeregelt wird wohl bleiben die Frage nach der Förderung von schwangeren Gymnasiastinnen. Auch die Frage, denke ich, werden wir in den Ausschüssen besprechen müssen.
Aber insgesamt, denke ich, haben wir dazu genügend Zeit in den Ausschüssen. Daher werden wir der Beratung und der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Entwurf des Ersten Landeserziehungsgeldänderungsgesetzes wird die Anpassung an das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes vorgenommen. Dieses gilt seit dem 01.01.2001. Gleichzeitig werden aus der Rechtsprechung und den Erfahrungen resultierende Verbesserungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel, dass auf das Erfordernis eines Ausbildungs- oder Bildungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, das im dritten Lebensjahr fortzusetzen war, verzichtet wird und stattdessen das Vorliegen eines Bildungsverhältnisses im Bezugszeitraum als ausreichend angesehen wird.
Zur Vermeidung von sozialen Härten soll in Anlehnung an das Bundeserziehungsgeldgesetz bei einer um 20 Pro
zent veränderten Einkommenssituation auf Antrag eine Neuberechnung des Landeserziehungsgeldes erfolgen.
Auch wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU, es nicht wahrhaben wollen – ich erinnere nur an die schallende Ohrfeige, die Sie für Ihre desaströse Familienpolitik vom Bundesverfassungsgericht erhalten haben –, durch das Bundeserziehungsgeldgesetz wurden die Voraussetzungen dafür verbessert, dass beide Eltern – Mütter und Väter – mehr partnerschaftliche Teilhabe an Familie und Beruf verwirklichen können. Diese Reform wird unterstützt durch das Programm „Frau und Beruf“, die Aktion „Mann und Familie“ sowie den Wettbewerb „Familienfreundlicher Betrieb“ des Bundesfamilienministeriums.
Eltern haben nun einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Dieser Anspruch gilt für deutlich mehr als 75 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Beide Eltern können gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen.
Anders als bisher können Väter dies auch in den ersten Wochen nach der Geburt ihres Kindes tun. Eltern werden dadurch flexibler.
Sie können ein Jahr von insgesamt drei Jahren mit Zustimmung des Arbeitgebers in der Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes nehmen und so zum Beispiel den Schulbeginn besser begleiten.
Mit der Reform wurden auch die Bedingungen dafür verbessert, dass Väter deutlich mehr als bisher Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Und, meine Herren, auch Männer können aus der Familienarbeit erworbene soziale Kompetenzen mit in ihre Berufstätigkeit einbringen.
Zudem haben auch Betriebe Vorteile davon, denen qualifizierte Arbeitskräfte während der Kindererziehungsphase erhalten bleiben. Zunehmend wichtig ist dies vor dem Hintergrund, dass immer mehr junge Frauen auch immer besser ausgebildet sind.
Für das Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat wurden die Einkommensgrenzen erstmals seit 1986 angehoben, im Schnitt um rund 10 Prozent. Die Kinderkomponente steigt sogar bis 2003 in drei Stufen um 24 Prozent. Für Eltern, die nur ein Jahr aus dem Beruf aussteigen wollen, gibt es ein neues Angebot: Anstelle 600 Mark über 24 Monate können sie 900 Mark für 12 Monate wählen.
Eine stärkere Anhebung wäre zwar wünschenswert, war angesichts des von Kohl und Waigel hinterlassenen Schuldenberges von rund 1,5 Billionen Mark aber nicht finanzierbar.
Künftig werden somit deutlich mehr als 50 Prozent der jungen Familien durch Erziehungsgeld unterstützt.
Im Übrigen hatten Sie, meine Damen und Herren von der CDU, 1997 noch einem Antrag der SPD auf Anhebung der Einkommensgrenzen die Zustimmung verweigert. Ebenso waren Sie gegen eine Erhöhung des Kindergeldes, gegen die Angleichung der Einkommensgrenzen beim BAföG oder Sie vorenthielten 800.000 Familien zwischen 1993 und 1995 den Kindergeldzuschlag. Alles schon vergessen, Herr Glawe, von wegen familienfreundlich?
Im Bereich der Zuständigkeit des Landes wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Bezug des Landeserziehungsgeldes für Eltern, die eine Ausbildung aufnehmen, erleichtert.
Ein weiterer Schritt in Richtung familienfreundlicheres Deutschland ist der Beschluss der Bundesregierung zur Entlastung von Familien um 4,6 Milliarden DM durch das zweite Gesetz zur Familienförderung, das auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 beruht. Damals hatte das Gericht festgestellt, ich sage es einmal freundlich, dass die Regelungen des Familienleistungsausgleichs der CDU-Bundesregierung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprachen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Wir sind hier im Land- tag. Sie sollen was zur Verantwortung der Landesregierung und der Koalition sagen.)
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sind nicht nur sehr vergesslich, sondern zudem auch ohne Alternative. Sie schwanken zwischen Wunschdenken und traditioneller Familienideologie. Sie wollten, nachdem Sie die Rolle der Opposition übernommen haben, eine deutlich stärkere Anhebung beim Erziehungsgeld, schwiegen sich jedoch darüber aus, woher das Geld dafür kommen soll.
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, Erweiterung der zulässigen Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche und der gemeinsame Erziehungsurlaub wurden von der F.D.P. abgelehnt. Die Union hatte hierzu keine Meinung, obwohl ihr Familienkonzept zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit enthält. So viel zur Familienfreundlichkeit.
Deutschland ist auf einem guten Weg hin zu einem kinder- und familienfreundlicheren Land, auch ohne Ihre Hilfe
(Harry Glawe, CDU: Das können Sie bei der Armutskonferenz nachlesen. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)