Ich denke, dass sich Herr Born in seiner Grundhaltung zu dem Untersuchungsausschuss doch widersprochen hat, denn die Vorgänge zum Schlachthof Teterow zeigen eben doch, dass es möglich war, mit der Landesregierung in einer intensiven, sachbetonten und erfolgsbetonten Arbeit die Privatisierung von Betrieben erfolgreich zu Ende zu führen. Ich persönlich hätte mir ja gewünscht, dass der Schlachthof in die Hände der Rostocker Bewerber gekommen wäre, weil wir dann eine geschlossene Verarbeitungs- und Vermarktungskette im Land gehabt hätten. Jetzt ist es so, dass die Rostocker mit den Betreibern des Schlachthofes Teterow in Konkurrenz stehen, was sich für die Landwirtschaftsbetriebe, für die Primärproduktion eindeutig als nachteilig erwiesen hat.
Meine Damen und Herren, das Land hat bei der Privatisierung des Schlachthofes Teterow im Prinzip nichts verloren. Und wenn so etwas einmal der Untersuchungsausschuss festgestellt hat, ist es ja auch mal ganz ordentlich und auch ein Ergebnis, das es sich lohnt zu verkünden.
Meine Damen und Herren, Sie können sich mit dem Material, das heute mit der Drucksache vorgelegt worden ist, sehr leicht ein Urteil von der soliden Arbeit bilden und auch sehen, dass sich der Ausschuss und sein Sekretariat sehr um Sachlichkeit, Objektivität und um Aufklärung bemüht haben. Auch ich bedanke mich namens der PDSFraktion ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mit
arbeitern der Fraktionen und des Ausschusssekretariats. Es war wirklich eine angenehme Form der Zusammenarbeit, die ja dann auch zu einem Erfolg geführt hat.
Wie sollen wir nun heute mit den Untersuchungsergebnissen umgehen? Ich denke, dass wir mit diesem Hohen Haus hier nicht wieder vor der gleichen Situation stehen werden wie damals. Aber es wird immer wieder hochbrisante Entscheidungen geben, für die wie für die gesamte Arbeit des Parlamentes Folgendes gelten sollte: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist zu allen Zeiten unverzichtbar, unabhängig von den Methoden, die sich das Parlament dabei selbst gibt. Genauso wichtig ist die rechtzeitige und die umfassende Information des Parlaments durch die Regierung. Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen müssen berücksichtigt werden durch die Regierung und da beziehe ich auch die Ergebnisse der Überprüfung des Landesrechnungshofes mit ein. Diese dürfen keinesfalls missachtet werden. Das sind eigentlich die Grundforderungen, die bei der parlamentarischen Arbeit beachtet werden müssen. – Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben.
Meine Herren Kollegen Müller und Scheringer, ich glaube, das ist nun doch schon ein bisschen ein starkes Stück, was Sie hier versuchen darzustellen.
Erstens, Herr Kollege Müller, kann ich mich nicht erinnern, irgendein Interview im Zusammenhang mit diesem Bericht gegeben zu haben. Es kann höchstens so sein, dass die Presse aus unserem Votum zitiert hat. Und dann will ich Ihnen mal vorlesen, was Sie geschrieben haben unter der Überschrift „Einflussnahme Herrn Kynders auf die Landesregierung“. Da berichten Sie über eine Spende – übrigens, Sie haben hier den Betrag ja wohlweislich nicht genannt – in Höhe von 3.000 Mark und dazu haben wir festgestellt, weil die Zeit knapp ist, lese ich das schlicht vor, damit es jeder weiß: „Ebenfalls haltlos und geradezu abwegig ist die Unterstellung, die Spende des Herrn Kynder in Höhe von DM 3.000 an den CDU-Kreisverband Nordvorpommern könnte Einfluss auf Entscheidungen genommen haben. Hierzu gibt es keinerlei Hinweise. Auch die Bemerkung in diesem Zusammenhang, die Spende Kynders sei durch die Gewährung von Landesmitteln ermöglicht worden,“ – genau das haben Sie nämlich behauptet – „ist angesichts der ebenfalls festgestellten persönlichen finanziellen Möglichkeiten von Kynder geradezu grotesk, wenn nicht schlicht bösartig und der Würde eines Untersuchungsausschusses aufgrund der vorliegenden Fakten nicht angemessen.“ Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Und zweitens. Wenn Sie auf die 10-Millionen-Bürgschaft verweisen, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der immer noch im Amt befindliche Staatssekretär, der allerdings in unterschiedlichen Funktionen tätig gewesen ist – mal im Finanzministerium, mal im Wirtschaftsministerium, mal beim Konkursverwalter –, am 19. Juli 1994 an seinen Kollegen im Wirtschaftsministerium Herrn Pflet
schinger geschrieben hat: „Sehr geehrter Herr Pfletschinger,“ – unter der Überschrift „Bestwood-GmbH“ – „in dieser Sache sollte bei dem mir gegenwärtig bekannten Sachverhalt das Land eine Bürgschaft in Höhe bis zu DM 10 Mio übernehmen und dieses auch den Banken signalisieren. Dabei gehe ich davon aus, daß der Rahmen etwa wie folgt aussehen wird:
Herr Kynder sich aus der Geschäftsführung ganz zurückzieht, d. h. auch auf sein Weisungsrecht verzichtet.
3. Das Land verbürgt 100 % und erhält eine werthaltige Rückbürgschaft von Herrn Kynder über mindestens DM 3 Mio.
An der Besprechung heute um 18.00 werde ich voraussichtlich nicht teilnehmen können. Der Vertreter des Finanzministeriums ist aber über alle wesentlichen Punkte unterrichtet.“
So weit zur Rolle des immer noch im Amt befindlichen Staatssekretärs. Wenn Sie’s für nötig halten, können Sie da sicherlich Konsequenzen ziehen. – Vielen Dank.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Die Zeugenaussage war eine andere!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Wenn ich mich in meinen Darlegungen zur Tätigkeit des 1. PUA auf dessen Feststellungen zur Nordbräu Neubrandenburg GmbH konzentriere, dann besonders aus folgenden Gründen:
erstens, weil der Komplex eine Reihe von Vorgehensweisen offerierte, die sich auch in anderen Zusammenhängen, bei anderen Untersuchungsgegenständen wiederholten, ja, beinahe symptomatisch wurden für die Privatisierungsvorgänge im Untersuchungszeitraum,
und zweitens, weil sich gerade bei der Beschäftigung mit der Nordbräu das starke öffentliche Interesse an der Arbeit des PUA besonders eindrucksvoll demonstrierte, ganz anders also, Kollege Born, als Sie hier tendenziös meinen feststellen zu müssen.
Drittens bin ich es, denke ich mal, den mehr als 1.700 ehemaligen „Nordbräuern“ und ihren Familien einfach schuldig, hier etwas über einen wirtschaftlichen und politischen Mechanismus zu sagen, der sich verhängnisvoll auf das Leben Hunderter Menschen einer ganzen Region ausgewirkt hat – bis heute übrigens.
Der Ausschuss war sich stets der Tatsache bewusst, dass hinter nüchternen Zahlen, ökonomischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen immer Menschen standen, sowohl als Akteure als auch als Betroffene. Das allein
ist wohl ein hinreichender Grund für die Sorgfalt, mit der der PUA gearbeitet hat. Es ist mit Sicherheit auch ein wesentlicher Grund für die große Übereinstimmung, mit der alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen unspektakulär im Interesse der Sache tätig waren. Ich sage dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einiger Genugtuung, weil dieses nicht unbedingt die Regel im parlamentarischen Alltag unseres Hohen Hauses ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, auf einige wenige Aspekte einzugehen, die im Sinne des eingangs Gesagten auch für die weitere Arbeit des PUA wichtig sind. Irgendeinen Anspruch auf Vollständigkeit kann und will ich nicht stellen.
Eine charakteristische Feststellung bei der Untersuchung verschiedener Vorgänge bei ganz unterschiedlichen Wirtschaftseinheiten durch den 1. PUA bestand darin, die mangelnde Wahrnehmung und Kontrollpflicht und Einflussnahme auf die Verwendung von Fördermitteln bei Privatisierungen durch das Landesförderinstitut, aber auch die Treuhand beziehungsweise die BvS zu kritisieren.
Was die Nordbräu Neubrandenburg betraf, war dies in der Tat eklatant. Noch heute frage ich mich mit dem Zorn der damals unmittelbar Betroffenen, wie viel Ignoranz oder auch mangelnde Sachkenntnis durch Herrn Kehl und Herrn Bothmann – Mitarbeiter des damaligen Landesförderinstitutes – notwendig waren, beim Betriebsbesuch Mitte Juni 1996 nicht zu erkennen, dass technisch verschlissene Maschinen und Anlagen durch im Grunde genauso alte – lediglich aus anderer Produktion stammende – ersetzt wurden, um so den Nachweis förderfähiger Investitionen zu liefern? Herr Kehl war sogar erstaunt, nur sechs Mitarbeiter gesehen zu haben, und wunderte sich, dass kein Licht in der Produktionshalle brannte. Er wusste nicht einmal, dass die Produktion eingestellt war. Dies erfuhr er erst aus der Presse. Und hätte ich es nicht life miterlebt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte es selbst nicht geglaubt. Wie viel unglaubliche Borniertheit war bei eben diesem Betriebsbesuch erforderlich, nicht zu erkennen, dass die Produktion bereits gegen null tendierte, dem so entstandenen Mimikry aber immer noch das Prädikat „förderfähig“ zugestanden wurde?!
Nun meinten im Vorfeld unserer heutigen Plenarsitzung einige Kommentatoren im „Nordkurier“ vom 26.06.2001 sinngemäß: Alles nicht so tragisch, gar nichts groß passiert, keine kriminelle Energie feststellbar bei der Privatisierung der Nordbräu! Außerdem wurden die ausgereichten Fördermittel ja zurückgezahlt. Letzteres, Kolleginnen und Kollegen, deckt sich mit den Feststellungen des PUA. Aber die Rückzahlung von circa 3 Millionen DM Fördermitteln erfolgte doch nicht etwa freiwillig, wie vielleicht der Eindruck entstehen konnte, sondern nur durch den Druck der Öffentlichkeit, dem Bemühen des damaligen Betriebsrates und nicht zuletzt als Folge der Arbeit der PUA 3 und 1.
Über den ersten Teil der genannten Auslassungen kann ich mich nur höflich wundern, insbesondere deshalb, weil die zuständige Staatsanwaltschaft schon vor geraumer Zeit ein Strafverfahren gegen Peter Rothe und andere wegen Betrugs und Subventionsbetrugs angestrengt hat. Dessen Ergebnis ist sicherlich abzuwarten. Bestehende Verdachtsmomente sind aber keinesfalls ausgeräumt, auch nicht durch die Rückzahlung von Fördermitteln. Ich erwähne hier nur am Rande, dass Gegenstand dieses Strafverfahrens auch andere Unregelmäßigkeiten sind,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Aspekt in der Arbeit des PUA besteht in der Aufdeckung der Vertragsuntreue des oder der Investoren hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeiternehmern – in Ausmaß und Intensität sicherlich verschieden, bei der Nordbräu aber gravierend. Entgegen aller vertraglichen Vereinbarungen mit dem LFI, also der Verletzung einer wesentlichen Förderbedingung, sank bei der Nordbräu innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Arbeiternehmer von circa 1.700 auf 10. Das heißt, 1.690 wurden schlicht entlassen, entlassen in die Arbeitslosigkeit mit wechselnden Versprechungen – gehalten wurde nicht eine. Ein treffendes Beispiel für das „Gesundschrumpfen“ eines Betriebes, an dessen wirtschaftlicher Gesundung seitens des Investors offensichtlich nie gedacht war. Auch hier trifft zu, was ich versuchte in meinen vergangenen Ausführungen deutlich zu machen: Wenn die Praxis der Vergabe von Zuwendungsbescheiden den gesetzlichen und ökonomischen Anforderungen noch entsprach, die Kontrolle ihrer Anwendung meist nicht.
Lassen Sie mich abschließend und schlussfolgernd bemerken: Wenn durch die Arbeit des PUA wie bisher ein Beitrag erkennbar wird, Wiederholungen wie die beschriebenen zu vermeiden, mit dafür zu sorgen, dass uns kleine und große „Rothes“ als Investoren erspart bleiben, welch ein Gewinn für die Menschen und die Wirtschaft unseres Landes! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf Drucksache 3/2100. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2100 einstimmig angenomm e n.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss, durch die Vorlage des Berichtes auf Drucksache 3/2100 den Untersuchungsauftrag in Bezug auf die Untersuchung der Vorgänge bei den Unternehmen Nordbräu Neubrandenburg, Schlachthof Teterow und BESTWOOD Ribnitz-Damgarten als erledigt anzusehen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2100 einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 28. Juni 2001, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen eine gute Erholung bis morgen früh. Und denken Sie bitte daran, dass Handys im Plenarsaal nichts zu suchen haben.