Protokoll der Sitzung vom 29.06.2001

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Die Zielvereinbarungen ergeben sich aus Abgleichungen der Vorstellungen des Landes zur Hochschulentwicklung, denen auch der Landtag zustimmen soll, und den Vorstellungen der Hochschulen. Falls Sie diesen Regelungen dann zustimmen werden, wird die Universität im Rahmen der Zielvereinbarungen auch über diesen Studiengang entscheiden können. Aber natürlich wird im Rahmen

von Zielvereinbarungen gewissermaßen auch zu klären sein, ob die Voraussetzungen zutreffen, und das sind im Wesentlichen auch die Kosten. Das ist also ganz wichtig.

Die Zahnmedizin ist keine Insel in der Medizinischen Fakultät. Sie steht in der Medizinischen Fakultät und im Klinikum. Es kann also nicht unberücksichtigt bleiben, dass insbesondere das Rostocker Klinikum große wirtschaftliche Probleme hat, die im nächsten Jahr mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems nicht geringer werden. Daran ändert auch nichts, dass die zahnmedizinischen Kliniken einen positiven Saldo in diesem Bereich haben, positiver als andere. Aber hoch sind im gesamten Klinikbereich die investiven Erfordernisse und das wird auch für die Zahnmedizin zutreffen. Tarifanpassungen ist zu entsprechen. Das sind erhebliche Kostenpositionen und Kostenprobleme, die zu erwägen sind. Das muss geklärt sein, auch wenn in Nachbesserung von Unterlassungen durch den Landtag, die die Landesregierung hat oder nicht hat, eine vertragliche Regelung mit der Hochschule oder eine autonome Entscheidung im Rahmen von Zielvereinbarungen getroffen wird. Die Voraussetzungen müssen belastbar sein, sonst kann man so einen Vertrag nicht schließen und sonst kann auch nicht über die Zahnmedizin im Rahmen des Klinikums eine autonome Entscheidung getroffen werden.

Zudem ist nun auch Mecklenburg-Vorpommern keine Insel in Deutschland. Ich habe erlebt, meine Damen und Herren, wie der Wissenschaftsrat reagiert hat, nachdem hier zum ersten Mal debattiert worden ist über diesen Studiengang. Auch hier müssen unsere Erklärungen, ebenso administrative Akte der Landesregierung, die ja jetzt hier angemahnt sind in diesem Antrag der CDU, belastbar sein. Das gilt vor allem für die Studienplatzdichte. Mecklenburg-Vorpommern steht im Bundesvergleich bei der Zahnmedizin hinter Hamburg an zweiter Stelle, was die Studienplatzdichte anbelangt. Und bei der derzeitigen Überversorgung liegt der Absolventenbedarf im Lande bei 40 Absolventen. Das sind jedenfalls die Informationen, über die ich verfüge. Das muss also in einer Weise erklärt werden, die in Deutschland positiv aufgenommen wird. Daran ändert sich auch nichts, wenn zahnmedizinische Verbände und Autoritäten uns ihre Solidarität mit der Zahnmedizin in Rostock bekunden, die ich persönlich noch aus meiner Studienzeit als eine traditionsreiche Einrichtung schätze.

Das Land ist nicht untätig. Ich hatte Anfang des Jahres ein Gespräch mit dem Dekan, das bezog sich auch auf das Hochschulgesetz, das noch nicht da ist. Und wir hatten einen Schriftwechsel, der sich darauf bezog, dass wir jetzt zunächst nach dem alten Hochschulgesetz verfahren müssten. Und Herr Professor Guthoff hat mir in einem sehr freundlichen Schreiben angekündigt, dass seine Konzeption, die aktuelle Konzeption, dem Ministerium übergeben wird. Das ist auch geschehen im April. Und zu dieser Konzeption hat das Haus Stellung genommen derart, dass Nachbesserungen beziehungsweise Aussagen hinterfragt werden und noch geliefert werden, die eben gerade jenen Punkt der Kostenneutralität betreffen. Ich halte das nicht für kleinteilig, ich halte das für verantwortungsbewusst, denn ich selber muss pflichtgemäß entscheiden. Diese Ergänzungen sind vor kurzem eingetroffen. Damit befasst sich das Haus erneut. In einer Beratung, die der Bildungsausschuss in der Universität Rostock geführt hat und bei der der Staatssekretär zugegen war, hat er, also die politische Ebene des Hauses, zu

dem Gesamtkomplex eine gemeinsame Beratung zwischen der Universität Rostock und der Universität vereinbart. So viel also zu dem, was bisher an Aktivitäten gelaufen ist.

Und noch ein letzter Punkt. Er betrifft die Wiederanmeldung bei der Zentralen Vergabestelle, die jederzeit erfolgen kann. Und wenn ich die Kontinuität der Ausbildung sehe beziehungsweise die Risiken, die entstehen, wenn eine Lücke da ist, wenn also keine Stundenten da sind, dann ist man auf der sicheren Seite, wenn die Anmeldung bei der Zentralen Vergabestelle im Mai des kommenden Jahres erfolgt. Bis dahin ist nach der Einschätzung des Hauses ein Risiko nicht gegeben. Aber bis dahin, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss uns auch im Rahmen der Hochschulautonomie beziehungsweise auch im Rahmen von Zielvereinbarungen deutlich werden, dass dieser Studiengang im Rahmen der Medizinischen Fakultät beziehungsweise kostenneutral zu betreiben ist beziehungsweise dass sich die Parameter für die Medizinische Fakultät nicht verbessern, sondern verschlechtern. Und das muss uns gemeinsam gelingen, auch im hohen Respekt vor der Volksinitiative, aber auch im Rahmen einer Verantwortung des Ministers für pflichtgemäße Entscheidungen, die den Möglichkeiten des Landes entsprechen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Bartels von der Fraktion der PDS.

(Angelika Gramkow, PDS: Klare Worte, Gerhard!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin kein Masochist. Ich lasse mich nicht sehr gerne vorführen, und schon gar nicht von Herrn Rehberg. Aber wenn ich zu denen gehöre, die Verzögerungen verursacht haben, dann werde ich es wohl aushalten müssen.

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben 1999 nach intensiven Diskussionen die Formulierungen eingebracht, die in dem heute schon zitierten Beschluss des Landtages vom Mai 1999 stehen. Und wir müssen konstatieren, dass Koalitionsfraktionen und Regierung die Aufgaben, die wir selbst in diesem Beschluss formuliert haben, nicht erfüllt haben. Und ich muss in dem Zusammenhang dann auch konstatieren, dass die Opposition in diesem Fall entsprechend ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe reagiert und einen sachund fachgerechten Antrag vorgelegt hat. Und wir stehen nun alle, ganz besonders, denke ich, auch die Koalitionsfraktionen, vor der Aufgabe, nachzuarbeiten und schnell nach Lösungen zu suchen.

Gestatten Sie mir, ganz kurz nachzuzeichnen, wie sich die Meinungsbildung der PDS-Fraktion vor dem Hintergrund der auch schon erwähnten 100.000 Unterschriften im Laufe der letzten fünf Jahre vollzogen hat, denn so lange diskutieren wir ja um dieses Problem.

Von Anfang an, seit dem Beschluss der damaligen Regierung, haben wir damals als Opposition ohne Erfolgsaussicht gegen die Schließung des Studienganges Zahnmedizin an der Universität Rostock eindeutig Stel

lung bezogen. Wir haben uns dann sowohl vor Ort durch unsere Rostocker Abgeordneten, durch mich als fachpolitischen Sprecher der Fraktion als auch in den Anhörungen des damaligen Kultusausschusses und dann des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur die inhaltlichen Argumente angehört, die die notwendige Erhaltung des Studienganges begründen sollten, wir haben sie bewertet und die PDS-Fraktion hat sie nach gründlicher Prüfung immer als überzeugend angesehen.

Anfang Mai 2001 war ich als hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion im Auftrag der Fraktion in Rostock, habe mich mit der vorliegenden Konzeption, mit dem vorliegenden Beschluss der Medizinischen Fakultät, der, wie Sie alle wissen, einstimmig gefasst wurde, beschäftigt und das Ergebnis der Fraktion vorgestellt. Die Fraktion hat daraufhin, das will ich hier eindeutig sagen, am 15.05.2001 entschieden, sich nach wie vor für die Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin an der Universität Rostock einzusetzen.

Gestatten Sie mir, einen inhaltlichen Aspekt zu benennen, weil er auch in der Diskussion immer wieder eine Rolle spielt. In den Anhörungen der Ausschüsse, von denen ich schon gesprochen habe, haben die zuständigen Kassen beziehungsweise die zahnärztlichen Vereinigungen eins immer wieder eindeutig und nachdrücklich erklärt: Wenn es in Rostock keine Studentenausbildung mehr gibt, werden die Verträge mit den Zahnkliniken gekündigt. Und wir haben jetzt den Fall, dass wir ab September 2001, wenn es bei all dem bleibt, wie es im Moment ist, nur noch das 5. Studienjahr an der Universität Rostock haben und damit die Tatsache, dass keine Studenten vorhanden sind, dass die Verträge gekündigt werden, unmittelbar bevorsteht. Wir haben also dringendsten Handlungsbedarf. Und ich weise darauf hin, es geht immerhin um Einnahmen der Universität Rostock durch die Zahnmedizin von mindestens 2,5 Millionen DM im Jahr.

Und einen weiteren Aspekt will ich nennen. Wir haben die Situation, auch das ist schon gesagt worden, dass der Rat der Medizinischen Fakultät und der Akademische Senat der Universität Rostock dem vorliegenden Konzept einstimmig zugestimmt haben unter der Maßgabe, und das ist in den Protokollen eindeutig nachzulesen, der Haushaltsneutralität für den Landeshaushalt. Und für uns als PDS-Fraktion war es dabei ganz besonders wichtig, dass in den Protokollen nachzulesen ist, dass der in einem Vertrag mit der Firma Sana eingesetzte Verwaltungsdirektor des Klinikums der Universität Rostock eindeutig erklärt hat, dass das so geplant und so durchgeführt werden wird. Und ich will auch deutlich sagen, genau so stellt sich die PDS-Fraktion das vor, was wir immer alle mit dem Schlagwort der Hochschulautonomie bezeichnen. Die Universität oder eine Hochschule entscheidet im Rahmen ihres Budgets über einen Studiengang, seine Veränderung, seine Errichtung oder seine Schließung.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Für die PDS-Fraktion war und ist die Haushaltsneutralität für den Landeshaushalt Grundvoraussetzung für die schon genannte Positionierung. Für unsere Meinungsbildung in der Fraktion war die Aussage eines ausgewiesenen Fachmanns, auf die ich eben schon hingewiesen habe, ausschlaggebend.

Ein Beschluss des Landtages setzt nun allerdings voraus, dass der Landtag selbst, und das steht in unseren

Gesetzen, die etwaige Haushaltsrelevanz eines Beschlusses zu prüfen hat. Da immer wieder auch Argumente gegen die Haushaltsneutralität vorgebracht werden und der Landtag bei einem so wichtigen und weitreichenden Beschluss sich nicht auf eine in einem Protokoll vermerkte Aussage eines Verwaltungsfachmanns verlassen kann, wird sich der Landtag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in seinen Ausschüssen mit dieser Frage beschäftigen müssen. Deshalb beantragt die PDS-Fraktion die Überweisung des Antrages in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und in den Finanzausschuss.

Ich will aber eins auch deutlich sagen: Aus Sicht der PDS-Fraktion geht es dabei nicht um inhaltliche Fragen über die Ausgestaltung der Zahnmedizin in Rostock, ja oder nein oder wie auch immer. Das ist alles in den Stapeln von Papieren, die als Ergebnis der genannten Anhörungen vorliegen, vorhanden. Dort kann jeder, der es wissen möchte, sich die entsprechenden Informationen holen. Für uns geht es ausschließlich um die Frage, ist das, was die Universität Rostock als Haushaltsneutralität für den Landeshaushalt kennzeichnet, sachlich richtig oder nicht. Dass ich dann nebenbei noch eine Frage haben werde an die Antragsteller, wie die doch zumindest ungewöhnliche Variante eines Vertrages zwischen der Universität und der Landesregierung aussehen könnte, will ich nur am Rande erwähnen, ist für die PDS aber nicht wesentlich.

Und ich will es auch deutlich sagen, wir haben keine Zeit und wir werden deshalb in der nächsten Woche, die Genehmigung des Präsidenten vorausgesetzt, damit beginnen, uns mit diesem Antrag in den Ausschüssen zu beschäftigen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und Dr. Manfred Rißmann, SPD)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schnoor von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was erwartet uns eigentlich noch in der Hochschulpolitik? Wenn man seit 1997 das Hin und Her um die Zahnmedizin der Universität Rostock verfolgt, wenn man sieht, wie mit dem Landtagsbeschluss des Jahres 1999 umgegangen wird, wenn man sieht, auf welch unwürdige Weise in der Kenntnis eines offensichtlichen Fehlers weiter mit der Zahnmedizin umgegangen wird, wenn man den letzten Entwurf des Landeshochschulgesetzes mit all seinen weiter bestehenden Eingriffsmöglichkeiten in die Hochschulautonomie neben die Chronologie der Geschichte der Zahnmedizin seit 1997 legt – im Übrigen hat gerade die Universität Rostock dem Bildungsausschuss eine Liste mit 41 Aufsichtsregelungen durch das Bildungsministerium im Rahmen des Hochschulgesetzes übergeben – und wenn man sieht, wie Hochschulautonomie tatsächlich praktiziert wird oder praktiziert werden soll, wenn man heute dem Herrn Minister aufmerksam zugehört hat, dann weiß man und dann wissen die Hochschulen, was das neue Hochschulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern wirklich bringen wird –

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na ja, Sie haben ja auch nichts Besseres zustande gebracht.)

auf jeden Fall keinen Fortschritt und keine Innovation.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Reinhard Dankert, SPD: Sie sollten Ihr Geld woanders verdienen und nicht als Politikerin der CDU.)

Meine Damen und Herren, dies ist keine ausschließliche Erkenntnis der CDU. Der Senat der Ernst-MoritzArndt-Universität in Greifswald brachte dies am 22. Juni dieses Jahres in der „Ostsee-Zeitung“ noch deutlicher zum Ausdruck und ich möchte Ihnen dieses nicht vorenthalten. Ich zitiere: „,Wenn die Ministerial-Bürokratie die Hochschulen als nachgeordnete provinzielle Bildungseinrichtungen des Landes führen will, dann wird sie mit dem in dieser Form vorgelegten Gesetz ein Instrument erhalten.’“ So weit, meine Damen und Herren, die ErnstMoritz-Arndt-Universität.

Die Diskussion um die Zahnmedizin und der nunmehr veröffentliche Gesetzentwurf für ein neues Landeshochschulgesetz vermittelt das Gefühl, dass zwischen Juni/Juli 2000 und Juni diesen Jahres an Erkenntniszuwachs hinsichtlich des Begriffs „Hochschulautonomie“ beim Bildungsminister nichts passiert ist. Ich meine dabei vor allem das Landeshochschulgesetz, denn auf dessen Basis sollte ja die Universität Rostock alleine über die Wiedereinrichtung des Studiengangs Zahnmedizin entscheiden können.

Im Sommer vorigen Jahres machte die CDU-Fraktion einen ersten Entwurf des Bildungsministers zum LHG hochschulöffentlich. Die hochschulinterne Diskussion hat ergeben, dass die erste Vorlage nicht den Ansprüchen an Hochschulautonomie gerecht wurde. Das Gesetz wurde fortlaufend aktualisiert. Es wurde hier und da gebastelt. Herr Schlotmann und Herr Knapp, damals noch Abteilungsleiter für die Hochschulen im Bildungsministerium, heute Sonderbeauftragter bei der Finanzministerin, bereisten die Hochschulen. Aber der Frust dort wurde durch die Besuche und Beschwichtigungsversuche nicht gemildert.

(Harry Glawe, CDU: Der wurde eher größer. – Reinhard Dankert, SPD: Das ist nicht korrekt. Sie sind nie zusammen gefahren.)

Es zog sich dann weiter hin. Der Streit eskalierte …

Ich habe nicht behauptet, dass sie händchenhaltend dort hingegangen sind, aber beide waren sie dort anwesend.

(Reinhard Dankert, SPD: Sie sind nie zusammen gefahren.)

Das habe ich auch nicht gesagt.

(Reinhard Dankert, SPD: Sie haben aber den Eindruck erweckt. – Heiterkeit bei den Abge- ordneten – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sehen Sie, Frau Schnoor! Sehen Sie!)

Ach wissen Sie, Herr Dankert, hören Sie zu, lesen Sie es nach und vielleicht verstehen Sie dann, was ich gesagt habe.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Also es zog sich weiter hin, der Streit eskalierte, die Streitparteien fanden sich auf Schloss Basthorst zusammen, einigten sich harmonisch, und zwar so harmonisch, dass die CDU fast keine Informationen mehr über die weitere Entwicklung bekam.

Dann bedurfte es zweier Kabinettssitzungen, um einen sehr umstrittenen Entwurf in die Verbandsanhörung zu bringen. Und was die Hochschulen über das Ergebnis dieser Diskussion denken, das hat der Greifswalder Senat sehr deutlich gemacht.

Ich komme nicht umhin zu sagen, dass Sie ein weiteres Jahr verschenkt haben. Die Debatte zur Zahnmedizin 1999 wurde ja vor allem auch im Zeichen der Hochschulautonomie geführt. Die sich abzeichnende Hochschulreform war die einzig verbleibende Hoffnung der Universität, der Medizinischen Fakultät und der über 100.000 Bürger zum Erhalt ihrer Zahnmedizin, nachdem übrigens 1997 eine erste Volksinitiative zum Erhalt der Zahnmedizin abgelehnt wurde, und ich sage hier ganz deutlich, auch von der CDU. Ich habe da an dem Punkt nichts zu verschweigen und das wissen auch alle.

Professor Kauffold sagte 1999 dazu vor diesem Plenum: „Die Vorstellung, daß Universitäten und Hochschulen völlig frei und auch ohne … signifikante Einnahmen die Auflösung oder Einrichtung von Studiengängen beschließen sollen, muß sehr sorgfältig beraten und abgewogen werden.“ Meine Damen und Herren, das Ergebnis kennen wir. Wie es von der Greifswalder Universität beurteilt wird, wissen wir auch. Ich möchte dabei auf einen Aspekt ganz besonders aufmerksam machen. Professor Kauffold sprach 1999 von signifikanten Einnahmen, im Besonderen aber von fehlenden signifikanten Einnahmen.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

Gerade aber die Zahnmedizin sieht sich mit der Reduzierung auf 25 Studenten pro Jahr in der Lage, durch den Poliklinikvertrag mit der KZV und den Kassen jährlich 2,5 Millionen DM zu erwirtschaften und daraus einen erheblichen Teil des Stellenbedarfes zu finanzieren.

(Harry Glawe, CDU: Das sollte man nicht zu laut sagen. Das sollte eigentlich kostendeckend sein.)